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Beschlussvorlage (Entwicklung Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
85 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
20.02.15, 11:00
Aktualisiert
20.02.15, 11:00
Beschlussvorlage (Entwicklung Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim) Beschlussvorlage (Entwicklung Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim) Beschlussvorlage (Entwicklung Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 172 /X.L. Datum: 13.02.2015 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 24.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Informationen zur Entwicklung der Georg-Schule in Dahlem zum Schuljahr 2015/2016 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Nachdem die Räte der drei beteiligten Kommunen die zustimmenden Beschlüsse über die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Schulträgeraufgaben für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden gefasst haben, wurde am 18.12.2014 in der Verbandsversammlung einstimmig die Auflösung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 beschlossen. Mit den erforderlichen, der Abwicklung des Förderschulzweckverbandes dienenden Maßnahmen, wurde die Mitgliedsgemeinde Dahlem beauftragt. Der Antrag auf die Einrichtung einer Dependance der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden ab dem Schuljahr 2015/2016 in Schmidtheim über den Kreis Euskirchen an die Bezirksregierung Köln wurde am gleichen Tage versandt. Dem Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim ging nun mit Schreiben vom 27.01.2015 die Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu, die Georg-Schule in Dahlem mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache zum 31.07.2015 aufzulösen und ab dem 01.08.2015 als Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden fortzuführen. „Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass der Teilstandort in Dahlem zum Schuljahresbeginn 2015/2016 die nach § 1 Abs.1 Ziff.7 i.V. m. Abs.2 der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrüßenVO) erforderliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern für die Bildung eines Teilstandortes erreicht. Falls der Teilstandort in Dahlem nicht die erforderliche Mindestgröße erreicht, wird die Georg-Schule in Dahlem zum Schuljahr 2015/2016 endgültig aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schule können dann die Astrid-LindgrenSchule besuchen.“ 3 Die Veröffentlichung seitens der Kommunalaufsicht über die Auflösung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim nach GkG wird zeitnah erfolgen. Nach dieser Veröffentlichung kann die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgeraufgaben auf den Zweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden erfolgen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister