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Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gemäß § 95 GO)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:05
Aktualisiert
04.07.17, 18:05
Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gemäß § 95 GO) Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gemäß § 95 GO)

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Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 03.07.2017 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: JAB 2015 Di. Vorlagennummer: VL-158/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gemäß § 95 GO Sachdarstellung: Zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Gemeinde nach § 95 Absatz 1 GO einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist in Form der Bilanz beigefügt. Die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung werden zur Sitzung vorgelegt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die endgültigen finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst bei Feststellung des Jahresfehlbetrages nach Abschluss der Prüfung. Drucksache VL-158/2017 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Bürgermeister (Göbbels)