Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:05
Aktualisiert
04.07.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 03.07.2017
Der Bürgermeister
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Amt / Abteilung:
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
JAB 2015 Di.
Vorlagennummer: VL-158/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gemäß § 95 GO
Sachdarstellung:
Zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Gemeinde nach § 95 Absatz 1 GO
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
vermitteln.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist in Form der Bilanz beigefügt. Die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung werden zur Sitzung vorgelegt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss
eingehend zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die endgültigen finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst bei Feststellung des
Jahresfehlbetrages nach Abschluss der Prüfung.
Drucksache VL-158/2017
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur
Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Bürgermeister
(Göbbels)