Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
88 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:05
Aktualisiert
04.07.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-155/2017
Langerwehe, den 29.06.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
16.02.2017
8
33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich der Fläche A und
Fläche D (Fläche für die
Windkraft)
1. Beratung über die
während der frühzeitigen
Beteiligung sowie ersten
und zweiten Offenlage
eingegangenen
Anregungen und Bedenken
sowie
2. Feststellungsbeschluss
Der Rat beschließt,
1. über die während der
frühzeitigen Beteiligung
sowie der ersten und
zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und
Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen,
2. die 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes für
den Bereich der Fläche A
und Fläche D (Fläche für
die Windkraft) nebst
Begründung und sonstigen
Anlagen.
Die Bezirksregierung hat die
33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 19. Juni
2017 genehmigt.
Die Genehmigung wird kurzfristig
öffentlich bekannt gemacht, sodass
die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft treten kann.
30.03.2017
3
Beratung und Beschluss
der Haushaltssatzung 2017
nebst Anlagen
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe nimmt die
zwei Einwendungen nach
§ 80 Abs. 3 GO NRW zur
Kenntnis und beschließt,
die beiden Einwendungen
zurückzuweisen. Der Rat
der Gemeinde Langerwehe
beschließt
a) die Haushaltssatzung
2017 mit Haushaltsplan
und sonstigen Anlagen
b) das fortgeschriebene
Haushaltssicherungskonzept 2017 in der von der
Verwaltung vorgelegten
Fassung unter Berücksichtigung der Beratungsund Beschlussergebnisse.
Die Haushaltssatzung 2017 wurde
der Kommunalaufsicht zur
Genehmigung vorgelegt.
Drucksache VL-155/2017
Seite - 2 -
11.05.2017
12
8. Änderung des
Bebauungsplanes E 6
Umsiedlungsstandort für
Pier;
hier: Beratung über die
während der Offenlage
eingegangenen Anregungen und Bedenken
sowie Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
Der Rat beschließt,
1. hinsichtlich der während
der Offenlage vorgebrachten Anregungen und
Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen zu
beschließen; (s. Anlage),
2. die 8. Änderung des
Bebauungsplanes E 6
Umsiedlungsstandort für
Pier gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung zu
beschließen.
Die 8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 ist durch öffentlicher
Bekanntmachung am 10.06.2017
rechtsverbindlich geworden.
11.05.2017
13
Feststellung des
Jahresabschlusses 2014
der Gemeinde Langerwehe
Auf der Grundlage des
Bestätigungsvermerks des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.04.2016
stellt der Rat der Gemeinde
Langerwehe den geprüften
Jahresabschluss zum
31.12.2014 fest. Der Rat
beschließt gemäß § 96
Abs. 1 Satz 2 GO NRW
den Jahresfehlbetrag 2014
in Höhe von 3.494.740,09 €
durch Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage zu
decken. Der Rat
beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1
Buchstabe j) i.V.m. § 96
Abs. 1 GO NRW die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2014 wurde
zwischenzeitlich öffentlich bekannt
gemacht.
Der Bürgermeister
(Göbbels)