Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
209 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
06.11.17, 18:06
Aktualisiert
06.11.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Jugendhilfeplanung
- Teilfachplan Kindertagesbetreuung -
21. Fortschreibung
(Stand: 01. August 2016)
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
I.
Vorbemerkungen
1
II.
Betreuung von Kindern unter drei Jahren
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III.
Kindertagespflege
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IV.
Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung
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V.
Familienzentren
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VI.
Zur Fortschreibung
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VII. Bestand an Kindertageseinrichtungen in den Kommunen und
Bedarfsberechnung
Gemeinde Aldenhoven
Stadt Heimbach
Gemeinde Hürtgenwald
Gemeinde Inden
Stadt Jülich
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Langerwehe
Stadt Linnich
Gemeinde Merzenich
Stadt Nideggen
Gemeinde Niederzier
Gemeinde Nörvenich
Gemeinde Titz
Gemeinde Vettweiß
Anlagen
Anlage 1: Gesetzestext KiBiz
Anlage 2: Personalvereinbarung zur Ausführung des KiBiz
Anlage 3: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
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21. Fortschreibung des Teilfachplanes Kindertagesbetreuung
für den Kreis Düren
I. Vorbemerkungen
Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ein wichtiges Anliegen aller Verantwortlichen in der Jugendhilfe im Kreis Düren. Dabei spielt der Auf- und
Ausbau familienfreundlicher Lebensstrukturen eine große Rolle. Ein wichtiger Aspekt ist in
diesem Zusammenhang die Schaffung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für
Kinder und dabei insbesondere für Kinder unter drei Jahren.
Die Gewichtung des Zieles Familienfreundlichkeit im Kreis Düren verdeutlicht sich auch in
den politischen Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses und des Kreistages in den
vergangenen Jahren. Als hervorzuhebendes Beispiel wurde die Freistellung der Familien
vom Elternbeitrag im ersten und zweiten Kindergartenbesuchsjahr in den Gremien beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt. Seitens der Landesregierung wurde die
Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung im Jahr vor der Einschulung eingeführt, die in die
Elternbeitragssatzung des Kreises Düren übernommen wurde, und zwar mit der Maßgabe,
dass auch die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder, die zeitgleich in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, gewährt wird. Durch die seit dem
01.08.2014 gültige Elternbeitragssatzung wurden Kosten für die Betreuung und Bildung
eines Kindes in einer Tageseinrichtung und in Kindertagespflege auch finanziell angeglichen.
Die Entscheidungen basieren im Wesentlichen auf dem Gesetz zur frühen Bildung und
Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit seinem Ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Erstes KiBiz-Änderungsgesetz – und der 2.
Revisionsstufe des KiBiz, die seit dem 01.08.2014 gilt.
Positiv hervorzuheben ist, dass mit der Revision des KiBiz weitere Schritte zur Stärkung
der Bildungschancen für alle Kinder – hier vor allem durch den Einsatz sog. zusätzlicher
Verfügungspauschalen für alle Einrichtungen zur Personalentlastung und durch die Einführung des neuen Einrichtungstyps plusKITA – mit Landesmitteln umgesetzt wurden. Vor
dem Hintergrund der nach wie vor äußerst angespannten Haushaltslage der Kommunen,
die nicht zuletzt den immer weiter steigenden Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich
geschuldet sind, sind die Kommunen nach wie vor dazu gezwungen, sich bei jedweden
konnexitätsrelevanten Änderungen auf den landesverfassungsrechtlich garantierten
Schutz des Konnexitätsprinzips zu berufen und einen entsprechenden Belastungsausgleich zu verlangen. Auch die vereinbarte jährliche Steigerungsrate von 3% der Kindpauschalen führt zu kommunalen Mehraufwendungen.
Insgesamt werden für die Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung in NRW
100 Mio. € jährlich zusätzlich eingeplant. Dabei werden mit der zweiten Stufe der KiBizReform unter Beibehaltung der Finanzierungssystematik grundsätzlich sinnvolle Veränderungen vorgenommen, die den bisherigen in der Praxis der Kindertagesbetreuung Rechnung tragen und zugleich in ihren finanziellen Dimensionen den begrenzten Handlungsspielräumen von Land und Kommunen entsprechen. Nichts desto trotz ergeben sich für
die Kommunen durch die Neuregelungen unmittelbare Folgekosten sowie insbesondere
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ein erheblicher kommunaler Verwaltungsmehraufwand, der sich auf Grund der hierfür erforderlichen personellen Ressourcen auch finanziell auswirken wird.
Ende 2015 haben sich die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in
NRW, nach dem Wegfall des Betreuungsgeldes infolge des Freiwerdens der entsprechenden Mittel auf Bundesebene und deren Weitergabe an die Länder, mit den kommunalen
Spitzenverbänden über eine überbrückende Finanzierung der Kindertagesbetreuung bis
zum Kindergartenjahr 2018/2019 geeinigt. Gleichzeitig verständigten sich beide Seiten
darauf, unverzüglich Gespräche für eine grundlegende Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes und der ihm zugrunde liegenden Finanzierungsstrukturen aufzunehmen. Bis zum
Ende der 16. Wahlperiode soll dabei – so die Vereinbarung – eine Verständigung auf Eckpunkte für ein neues Gesetz erfolgen. Ob dies gelingt, werden die nächsten Monate zeigen.
Allgemeiner Grundsatz des KiBiz ist der Anspruch eines jeden Kindes auf Bildung und
Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung
seiner Eltern. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in
der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes.
Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern und die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages zu unterstützen.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben hierbei einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung
seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern, insbesondere in Fragen
der Bildung und Erziehung, sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Einrichtungen und die Tagespflegepersonen (Tagesmutter oder -vater) haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im
regelmäßigen Dialog mit den Eltern umzusetzen und deren erzieherische Entscheidungen
zu achten.
Frühkindliche Sprachförderung ist ein fester Bestandteil im Betreuungsalltag der Einrichtungen. Nahezu alle Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren
haben Sprachförderung spielerisch durch Lieder, Musik und Bewegung in den Betreuungsalltag aller Kinder integriert. Für die Einrichtungen ist es selbstverständlich, dass eine
Dokumentation des Sprachstandes erfolgt. Die Einbeziehung der Eltern in die Förderung
der sprachlichen Entwicklung ist ein verbreiterter Standard. Neu ist die zusätzliche finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern mit zusätzlichem Sprachförderbedarf haben (§ 16 b KiBiz). Soweit die Kindertageseinrichtungen
Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und
Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Diese Fachkraft muss durch
die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichern und weiter entwickeln.
Ebenfalls zum 01.08.2014 eingeführt wurde die Benennung von plusKITA-Einrichtungen (§
16 a KiBiz). Diese Einrichtungen sind Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit stärkerem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses und müssen als plusKITA in die örtliche
Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein. Die plusKITA hat in besonderer Weise die
Aufgabe, bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und
Problemlagen der Familien zu orientieren. Zur Stärkung der Bildungschancen sollen auf
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die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte
und Handlungsformen entwickelt werden. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit sind die Eltern
durch adressatengerechte Elternarbeit und –stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung
einzubeziehen. Zum Kindergartenjahr 2014/15 wurden 10 Kindertageseinrichtungen als
plusKITA benannt und entsprechend gefördert. Die Förderung gilt für einen Zeitraum von
fünf Jahren.
Erstmalig wurde im November 2011 ein Jugendamtselternbeirat des Kreises Düren gebildet. Dieser soll der Stärkung des Elternwillens und der Elternmitwirkung dienen. Durch
diesen Zusammenschluss der Kita-Elternbeiräte auf örtlicher Ebene des Jugendamtes
können Eltern ihre Interessen gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe besser
vertreten und an dessen Entscheidungen mitwirken. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom
Jugendamt, bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen, die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Ebenfalls gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied ein/e Vertreter/-in aus dem Jugendamtselternbeirat an.
Der im Jahr 2013 eingeführte Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab
dem vollendeten ersten Lebensjahr stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen.
Durch den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige sind Plätze für Kinder über drei Jahren in den Einrichtungen weg gefallen. Doch nicht zuletzt durch den intensiven Dialog mit den freien Trägern, den Kommunen und anderen Akteuren vor Ort,
wurden zeitnahe Lösungen zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes erarbeitet.
Durch die Reaktivierung bereits geschlossener Gruppen, durch mögliche Anbauten an
bestehende Einrichtungen, bis hin zu zentral gelegenen Neubauten von Kindertageseinrichtungen konnte der Betreuungsbedarf entsprechend dem Rechtsanspruch im Rahmen
der jährlichen Planungen bisher sichergestellt werden. Auch durch die Akquirierung neuer
Tagespflegepersonen wurden weitere Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur
Einschulung geschaffen, die aber erfahrungsgemäß in dieser Altersgruppe aufgrund des
Nachfrageverhaltens der Eltern eher zur Deckung des Bedarfs in Randzeiten genutzt werden.
Daneben sind in der nahen Zukunft im Bereich der Kindertagesbetreuung weitere wichtige
Aufgaben zu benennen. Dies ist die Fortführung und Weiterentwicklung der Inklusion, die
Stärkung der Familienzentren als niederschwelliges und präventives Angebot im Sozialraum sowie die Bildungsförderung als zentraler Auftrag im Elementarbereich. Die Integration von jungen Flüchtlingskindern in das Angebot der Tagesbetreuung stellt ebenfalls eine
enorme Herausforderung für alle Beteiligten dar. Als wichtige Maßnahmen diesbezüglich
konnten bereits in drei Kommunen im Kreis Düren sogenannte Brückenprojekte zur Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen initiiert werden.
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II. Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist ein wichtiger Schritt in der gesellschaftlichen Entwicklung
der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz stärkt
die Situation von Familien und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er
schafft Verlässlichkeit und bildet die Grundlage für Wahlfreiheit in der Ausgestaltung des
individuellen familialen Betreuungs-Arrangements.
§ 24 Abs. 1 SGB VIII schreibt ein Mindestversorgungsniveau für die Betreuung von Kindern im Alter von unter einem Jahr in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vor. Das
Angebot ist dabei durch den öffentlichen Jugendhilfeträger für die Kinder vorzuhalten, deren Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine solche aufnehmen, Schule, Hochschule oder Berufsbildungsmaßnahmen besuchen oder an Eingliederungsmaßnahmen
teilnehmen, sowie für solche Kinder, für die ohne die Betreuung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Bezüglich
des Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren sollten bis
zum Sommer 2013 für insgesamt 35 % aller Kinder im Alter von unter drei Jahren bundesweit Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege geschaffen worden
sein. Eine externe Untersuchung hat ergeben, dass bis zum Jahr 2030 voraussichtlich für
bis zu 60 % der Kinder u3 ein Betreuungsplatz vorgehalten werden muss. Gleichzeitig
muss darauf hingewiesen werden, dass auch weitere Plätze für Kinder ü3 geschaffen
werden müssen.
Die Frage, wie ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot aussieht, muss regional auf der
Ebene der einzelnen Kommunen beantwortet werden. Dabei sind Grundlage einer verlässlichen Bedarfsplanung, auch repräsentative Befragungen der Eltern vor Ort. Deshalb hat
der Kreis Düren am Forschungsprojekt „Kommunale Bedarfserhebungen u3“ des Forschungsverbunds DJI / TU Dortmund teilgenommen. Ziel war die Gewinnung von Erkenntnissen über die Stärke unterschiedlicher Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf
für Kinder unter drei Jahren unter Berücksichtigung kleinräumiger Umfeldfaktoren. Kernstück des Projekts war eine Befragung aller Eltern von Kindern unter drei Jahren im Zuständigkeitsbereich bezüglich ihrer Betreuungsbedarfe. Mit einer Rücklaufquote von insgesamt knapp 47 % hat sich eine Vielzahl von Eltern an der Befragung beteiligt.
Bei der Frage nach dem gewünschten Betreuungsumfang gaben knapp 27 % der Eltern
an, eine außerhäusliche Betreuung ihrer Kinder bis zu 25 Stunden pro Woche nutzen zu
wollen, 24 % wünschten eine Betreuung zwischen 25 und 35 Stunden und knapp 49 %
eine Betreuung von mehr als 35 Stunden pro Woche.
Hätten die Eltern die freie Wahl nach einer außerhäuslichen Betreuung – unabhängig von
der aktuellen Betreuungssituation des Kindes und unter der Bedingung der freien Wahlmöglichkeit, ob ihr Kind in einer Einrichtung bzw. und/oder bei einer Tagespflegeperson
betreut werden sollte – wünschen sich in der Altersstufe der 0 - < 1-jährigen Kinder die
meisten Eltern weder eine institutionelle Betreuung noch eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Bei den 1 - < 2-Jährigen möchte auch hier fast die Hälfte der befragten Eltern ihr Kind noch selber betreuen (bzw. evtl. durch die Großeltern),
wobei sich schon 17 % eine Betreuung nur in einer Kita bzw. entweder in einer Kita oder
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bei einer Tagespflegeperson vorstellen können. Gut die Hälfte der Eltern von Kindern im
Alter von 2 - < 3 Jahren wünschen sich eine Betreuung des Kindes in einer Kita, knapp ¼
entweder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter/ einem Tagesvater und 20 % wünschen
gar keine Betreuung.
Geäußerte Betreuungswünsche führen nicht immer zu einem tatsächlichen Betreuungsbedarf. Für unter Einjährige gelten andere Rechtsansprüche als für Ein- und Zweijährige.
Daher ist der planungsrelevante Betreuungsbedarf geringer anzusetzen als der von den
Eltern geäußerte generelle Betreuungswunsch. Demnach wünschen sich laut Befragung
Eltern von 6 % aller unter Einjährigen eine außerhäusliche Betreuung, 36 % aller Ein- bis
unter Zweijährigen und 65 % aller Zwei- bis unter Dreijährigen. Planerisch liegt der Kreis
Düren zum Kindergartenjahr 2016/17 bei einer Versorgungsquote der unter Dreijährigen
bei 38 %, so dass aktuell stärker regional von einem weiteren Ausbau auszugehen ist.
Aufgrund der derzeit noch stattfindenden Umbaumaßnahmen der Kindertageseinrichtungen ist es jedoch nicht möglich, schon an allen Standorten eine optimale Betreuung für
unter Dreijährige anzubieten. Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot kann demnach
noch nicht in allen Kommunen des Kreises Düren erreicht werden. Es gilt, die Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem Betreuungsbedarf, den die Eltern anmelden, zu
schließen.
Hierbei werden verschiedene Strategien verfolgt, um das Ausbauziel zu erreichen. Bei den
Kindertageseinrichtungen steht sowohl die bauliche Erweiterung bestehender Einrichtungen als auch die Schaffung neuer Betreuungsplätze im Vordergrund. So wurden im Kindergartenjahr 2016/17 einige provisorische Gruppen geschaffen. Auch die im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten maximale Auslastung der Gruppen wird in nahezu allen Planungsbereichen praktiziert, um möglichst allen Elternwünschen gerecht zu werden. Bei
der Kindertagespflege wird auf die Erhöhung der Anzahl der Tagespflegepersonen sowie
auf die Qualifizierung von Personen gesetzt, die an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege interessiert sind. Darüber hinaus wurden weitere Großtagespflegestellen kreisweit eingerichtet.
Mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes wurde die Zahlung einer zusätzlichen finanziellen Pauschale für die Betreuung unter dreijähriger Kinder eingeführt. Bei dieser Pauschale
handelt es sich um einen Zuschuss pro Kindergartenjahr (u3-Pauschale). Voraussetzung
für die Zahlung ist unter anderem der Einsatz zusätzlicher Personalkraftstunden mit entsprechender Qualifikation. Die Pauschale ist durch den Einrichtungsträger vollständig für
das zusätzliche Personal einzusetzen.
Beim Ausbau und bei der qualitativen Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung
und Erziehung haben politische Verantwortungsträger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Fachkräfte, Leitung, Träger und Eltern spezifische Aufgaben und Ziele.
Sie können alle gemeinsam maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Qualitätssteigerung in Einrichtungen und Kindertagespflege sowie zur Realisierung kindlichen
Wohlbefindens beitragen. Trotz ihrer unterschiedlichen Handlungsspielräume müssen die
Verantwortlichkeiten zwischen Fachpolitik und pädagogischer Fachebene gemeinsam betrachtet und deren Maßnahmen kombiniert werden.
Schlussendlich ist die Verwirklichung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kinderbetreuung im Fokus aller beteiligten Akteure. Finanzielle Unterstützung, politischer Wille auf allen
Ebenen und handlungsorientierte Konzepte sind notwendig, um den Ausbau entschlossen
weiterzuführen und ein Betreuungsangebot bereitzustellen, das sowohl inhaltlich als auch
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quantitativ dem Bedarf der Familien entspricht. Die Ziele des Kinderförderungsgesetzes
werden erreicht, wenn die Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen.
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III. Kindertagespflege
Durch in Kraft treten des KiBiz hat auch die Kindertagespflege eine Aufwertung erhalten,
indem sie als gleichrangiges Angebot neben die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder gestellt wurde.
Die Kindertagespflege ist nach §§ 22 und 23 SGB VIII neben der Tageseinrichtung ein
Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, wobei sich
beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen. Bei der Kindertagespflege ist die Förderung in einer familienähnlichen Situation herausragendes Merkmal. Sie
stellt eine familienähnliche Betreuung von Kindern durch Personen dar, die regelmäßig für
einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag der Eltern übernehmen. Sie bietet Kindern einen überschaubaren Rahmen entsprechend ihrem Entwicklungsstand und geeignete Fördermöglichkeiten für ihre besonderen Bedürfnisse. Die Angebote im Rahmen der
Kindertagespflege sind besonders flexibel. Dies ist ein Hauptgrund für Eltern, sich für diese Betreuungsform zu entscheiden.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. Die Erlaubnis kann im Einzelfall zur Betreuung von maximal acht
fremden Kindern erteilt werden. Wenn sich Tagespflegepersonen in einem Verbund zusammenschließen – sog. Großtagespflegestelle –, so können höchstens neun Kinder
gleichzeitig und insgesamt durch höchstens drei Tagespflegepersonen betreut werden. Da
jede dieser Tagespflegepersonen einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege
bedarf, ist die hohe Qualität bei diesem Betreuungsangebot gewährleistet.
In der Kindertagespflege ist Qualifizierung und eine daran gekoppelte bessere Vergütung
der Schlüssel dafür, das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Mit dem „Aktionsprogramm
Kindertagespflege“ ist das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) bundesweit als
Mindeststandard für die Ausbildung von Tagespflegepersonen verankert worden. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit berufsbegleitender Weiterbildung für Tagespflegepersonen.
Das bisherige Qualifizierungsprogramm im Rahmen der Kindertagespflege wurde weiter
entwickelt. Angehende Tagespflegepersonen müssen nun 300 Unterrichtsstunden zuzüglich 140 Stunden Selbstlerneinheiten sowie 40 Stunden Praktika in Kitas und 40 Stunden
Praktika in Kindertagespflege ableisten. Für Tagespflegepersonen, die nach dem bisherigen Curriculum geschult wurden, besteht die Möglichkeit der Nachschulung.
Die Stadt Düren nimmt am Bundesprogramm "Weil die Kleinsten große Nähe brauchen"
teil. Im Zuge dessen werden seitens des Bundes Gelder bereit gestellt unter anderem zur
Implementierung der neuen kompetenzorientierten Qualifizierungsmaßnahme (QHB). Als
Kooperationspartner nimmt der Kreis Düren hieran teil.
Vor allem bei dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren spielt die Kindertagespflege eine tragende Rolle. In diesem Bereich lag die Betreuung zum 01.08.2016 bei insgesamt 311 Kindern. Dies entspricht einer Versorgungsquote in Höhe von 7 %.
Hinsichtlich der Implementierung von Großtagespflegestellen im Kreis Düren – hier können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden – wurden ebenfalls große Fortschritte
erzielt. In sieben Kommunen konnten bereits Großtagespflegestellen installiert werden,
zum Sommer 2017 folgt eine weitere.
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Nicht zuletzt durch die geänderte Satzung des Kreises Düren über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
gelang ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien im Kreis Düren. Eine
Verbesserung der Chancengleichheit und der frühzeitigen Entwicklungsförderung wurde
damit konkret für die Kinder umgesetzt. Eine Gleichstellung auch in finanzieller Hinsicht
erfolgte mit der Änderung der Beitragssatzung zum 01.08.2014, wonach nun ebenfalls für
die Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson in den ersten beiden Jahren
keine Elternbeiträge mehr zu zahlen sind.
Tagespflegepersonen sollen darüber hinaus zukünftig besser qualifiziert und finanziell abgesichert werden. Mit verschiedenen Kooperationspartnern wurden Verträge zu Akquise
und Ausbildung weiterer Tagespflegepersonen geschlossen. Zum 01.01.2016 erfolgte die
Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen der Tagespflegepersonen.
Die Akzeptanz der Kindertagespflege wird sich durch die neuen gesetzlichen Vorgaben
und den damit verbundenen konzeptionellen und qualitativen Anforderungen in den nächsten Jahren weiter entwickeln. Dazu müssen die bereits bestehenden Qualifizierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen weiter ausgebaut werden. Die individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betreuungsangebote zeichnen dabei den besonderen Charakter
der Kindertagespflege aus. Schwer einzuschätzen ist jedoch in der Kindertagespflege das
Nachfrageverhalten der Eltern. Diese ziehen tendenziell die Betreuung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen vor.
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IV. Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung
Seit Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention 2009 ist in Deutschland ein intensiver
Diskussionsprozess zur gesellschaftlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
in Gang gesetzt worden. "Von der Integration zur Inklusion" lautet der Paradigmenwechsel, der nicht nur die Auflösung der sog. Gruppenpauschale hin zu einer Kindpauschale
beinhaltet, sondern damit die Öffnung von mehr als 16.000 Gruppen in Tageseinrichtungen auch für Kinder mit Behinderung, die teilweise bis auf den heutigen Tag keinen Betreuungsplatz in einer ortsnahen Regeleinrichtung finden.
Dem inklusiven Gedanken folgend, der den Einbezug aller Mädchen und Jungen mit Behinderung in bisher für sie verschlossene Bildungs- und Betreuungsinstitutionen fordert,
soll das künftige Förderverfahren Rahmenbedingungen schaffen, die zukünftig in allen
Tageseinrichtungen im Rheinland eine gute inklusive Bildung und Betreuung ermöglichen.
Dadurch soll erreicht werden, dass alle Kinder mit (drohender) Behinderung eine Tageseinrichtung möglichst wohnortnah und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung besuchen können.
Zum Kindergartenjahr 2014/15 (01.08.2014 bis 31.07.2015) wurde ein neues Fördersystem von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen eingeführt. Demnach stellt
der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Trägern von Kindertageseinrichtungen (nicht für
heilpädagogische Gruppen), ab dem 01.08.2014 freiwillig eine zusätzliche Kindpauschale
pro Kind mit Behinderung in Höhe von 5.000,- € zur Verfügung. Diese Kindpauschale ist
für zusätzliche Fachkraftstunden (bei fünf Kindern mit Behinderung 19,5 Std.), sowie für
eine Qualifizierung des Personals, einer Vernetzung / Kooperation mit vornehmlich interdisziplinär arbeitenden Einrichtungen sowie eine intensive Beratung der Eltern einzusetzen.
Die Qualifizierung und Fortbildung wird gefördert, um eine inklusiv ausgerichtete pädagogische Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln und die Beratungskompetenzen zu stärken. Zudem kann die Förderung für den zeitlichen Aufwand für Vernetzung, insbesondere
mit medizinisch-therapeutischen Praxen oder interdisziplinär arbeitenden anderen Einrichtungen wie Frühförderstellen und für die Beratung von Eltern von Kindern mit (drohender)
Behinderung verwendet werden.
Mit der neuen LVR-Förderung wird die bisherige Förderung der Einzelintegration und der
integrativen Gruppen ersetzt. Die bisherigen Förderbestandteile der integrativen Gruppe
(Gruppenpauschale, Leitungsfreistellung und Elternbeiträge) gehen in der Kindpauschale
auf. Die bis zur Einführung der LVR-Kindpauschale genehmigten Plätze im Rahmen der
Einzelintegration werden in das neue System überführt. Die Fördermittel hierfür gehen
ebenfalls in der neuen LVR-Kindpauschale auf. Die Beantragung und Auszahlung der
Kindpauschale ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Zu nennen ist insbesondere eine Platzreduzierung, die durch die erhöhte KiBiz-Pauschale (3,5 fache Pauschale
für Kinder mit Behinderung) sicher zu stellen ist.
In einer Betreuungsgruppe können maximal sechs Kinder mit (drohender) Behinderung
aufgenommen werden, wovon maximal zwei Kinder mit Behinderung unter drei Jahre sein
dürfen. Bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderung in einer Betreuungsgruppe nach
der Gruppenform II der Anlage zu § 19 KiBiz sollen aufgrund der sehr jungen Kinder maximal nur zwei Kinder mit Behinderung aufgenommen werden. Von einer weiteren Platzreduzierung kann bei dieser Gruppenform abgesehen werden.
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Seit 1983 hat der Landschaftsverband Rheinland auf freiwilliger Basis auch die Kosten für
therapeutisches Personal in den Einrichtungen finanziert. Hintergrund dieses Engagements war, dass es zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit gab, therapeutische Leistungen zu Lasten zuständiger Kostenträger außerhalb von therapeutischen Praxen, also in
den Kindertageseinrichtungen, zu erbringen. Im Jahr 2011 haben sich die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen jedoch grundlegend geändert.
Nach der "Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von
Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung" (Heilmittelrichtlinie), die am 01.07.2011 in
Kraft getreten ist, ist eine Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten der Leistungserbringung in Einrichtungen möglich. Der LVR wird sich nach derzeitiger Planung zum Kindergartenjahr 2016/17 aus der bisherigen systemfremden Finanzierung therapeutischer
Leistungen zurückziehen. Für das Kindergartenjahr 2015/16 gilt eine Übergangsregelung.
Im Kindergartenjahr 2016/17 werden in den Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren insgesamt 178 Kinder mit Behinderung betreut. Eine
wichtige Herausforderung in den kommenden Jahren wird die flächendeckende Umsetzung des Inklusionsgedankens sein. Um Inklusion in Einrichtungen und Kindertagespflege
zu fördern, bedarf es einer klaren Definition und Verankerung dieses Begriffes in den Bildungsplänen sowie adäquater Rahmenbedingungen sowohl für die personelle als auch für
die räumliche Ausstattung. Im vergangenen Jahr wurden zu diesem Zweck allgemeingültige Vorgaben entwickelt, die vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren verabschiedet
wurden.
Der Anspruch, Bildung, Betreuung und Erziehung inklusiv für alle Kinder so zu gestalten,
dass diese sich zu beziehungs-, lern- und arbeitsfähigen Menschen entwickeln können,
stellt eine neue Aufgabe dar. Kinder brauchen Unterschiedliches, um die gleichen Chancen für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer Bildungsbiografie zu haben. Das bedeutet, dass die Berücksichtigung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (Kinder mit
Migrationshintergrund, sozio-emotionalen Störungen, gesundheitlichen Problemen, etc.)
einen großen Raum einnimmt. Fachkräfte müssen daher „Inklusionskompetenz“ entwickeln, Weiterbildungen und Supervision wahrnehmen und inklusive Alltagspraxis gestalten. Zusätzliche Ressourcen über die eigene Einrichtung hinaus bieten die Vernetzung in
einem multiprofessionellen Team und Kooperationen mit externen Partnern wie Kinderärzten, Frühförderstellen, Beratungsstellen, Fachberatung, Therapeuten etc.
Für Tagespflegepersonen ist der Fachdiskurs und Austausch besonders wichtig, weil die
Reflexion im Team, wie sie in Einrichtungen möglich ist, in der Regel im Bereich der Tagespflege fehlt. Neben der zuständigen Fachberatung sind hier Netzwerke aus Tagesmüttern und Tagesvätern ein guter Ansatzpunkt. Auch das Thema Kindertagespflege und Inklusion muss in den nächsten Jahren von allen Akteuren in diesem Arbeitsfeld bedarfsgerecht entwickelt werden.
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V. Familienzentren
Als erstes Bundesland in Deutschland hat Nordrhein-Westfalen Familienzentren eingerichtet, um damit Eltern und Kindern niederschwellige, ortsnahe und ganzheitliche Hilfen anzubieten. In diesen Zentren finden Familien neben Betreuung auch Bildung und Beratung,
die Familienzentren bieten Eltern passgenaue Unterstützung im Ortsteil, die den Nachwuchs so früh wie möglich fördert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt. Das
Ziel eines Familienzentrums ist es, Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen bereit zu stellen. Dabei ist es wichtig, dass die Angebote niederschwellig sind, das
heißt, alltagsnah gestaltet werden und ohne Hemmschwelle oder räumliche Hindernisse in
Anspruch zu nehmen sind.
Familienzentren verfolgen einen familienorientierten Ansatz. Sie wollen die Familie als
Ganzes ansprechen und einen Lebensraum sowohl für Kinder als auch für die gesamte
Familie bieten. Sie wenden sich an alle Familien in ihrem Umfeld und sind nicht auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten. Die Familienzentren haben den Bedarf in ihrem Sozialraum zu erkunden und auf dieser Grundlage ein sozialraumorientiertes Profil zu entwickeln. Die sozialraumorientierte und bedarfsgerechte Bündelung eines Spektrums an Leistungen und Strukturen sind kennzeichnend für die Familienzentren.
Familienzentren kooperieren hierbei mit anderen Partner-Organisationen, die nicht Kindertageseinrichtungen sind, beispielsweise mit der Familienberatung, Familienbildung und
Kindertagespflege. So können Räumlichkeiten im Umfeld, etwa in Gemeindehäusern,
Pfarrheimen oder Jugendeinrichtungen genutzt werden. Auch ist es eine Aufgabe von
Familienzentren, Familien mit Zuwanderungsgeschichte zu integrieren. Die Bereitstellung
und Förderung von interkulturellen Angeboten wird deshalb als Querschnittsaufgabe begriffen, die in allen Leistungs- und Strukturbereichen des Familienzentrums Berücksichtigung finden muss.
In nahezu jedem Kindergartenjahr entwickeln sich Kindertageseinrichtungen kontinuierlich
zu Familienzentren weiter (die Anzahl wird pro Kita-Jahr durch das Land vorgegeben). Im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren wurde der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren am 01.08.2006 mit drei Piloteinrichtungen gestartet. Mittlerweile gibt es insgesamt 25 Familienzentren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren, einige davon in Kooperation verschiedener Kindertageseinrichtungen.
Bei der Auswahl der Kindertageseinrichtungen, die sich zu einem Familienzentrum weiter
entwickeln sollen, sind die "Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf" zu Grunde
zu legen. Diese legen den Fokus auf sozialraumbezogene Kriterien wie den Anteil der
SGB II-Empfänger oder den Anteil von Arbeitslosen. In einem so großen Flächenkreis wie
dem Kreis Düren gestaltet es sich jedoch schwierig, derlei Maßstäbe gerecht anzuwenden. Daher wird eher auf die flächenmäßige Verteilung von Familienzentren Wert gelegt.
Zumal auch die Kontingentierung seitens des Landes schleppend erfolgt.
Die meisten Familienzentren im Kreisgebiet tragen bereits das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ und machen damit deutlich, dass sie ein hohes Maß an Qualität gewährleisten.
Das Qualitätsentwicklungsjahr, in dem die Kindertageseinrichtungen sich auf den Weg
zum Familienzentrum machen, wird mit einer freiwilligen Landesförderung unterstützt. Mit
dem Gütesiegel haben die Familienzentren einen rechtlichen Anspruch auf jährliche För11
derung in Höhe von 13.000,- € nach dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz – und zwar zusätzlich zu der Einzelförderung, die ihnen bereits als Einrichtung zusteht. Für Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhöht sich dieser Zuschuss um weitere 1.000,- €.
Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ gibt Aufschluss darüber, welche Anforderungen
Kindertageseinrichtungen erfüllen müssen, die Familienzentrum werden wollen. Es werden Leistungen und Strukturen benannt, die eine Tageseinrichtung für Kinder – über
Kernaufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus – als Familienzentrum qualifizieren. Das Gütesiegel umfasst Kriterien, die für die Bereitstellung eines niederschwelligen Angebotes zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien wesentlich
sind. Diese gehören in der Praxis noch nicht zum allgemeinen Standard von Tageseinrichtungen.
Diejenigen Einrichtungen, die unter den ersten waren, die sich zu einem Familienzentrum
weiterentwickelt haben, wurden bereits rezertifiziert bzw. befinden sich momentan in der
Rezertifizierung. Dabei überprüft das Berliner Unternehmen „Pädagogische QualitätsInformations-Systeme gGmbH“ (PädQuis) die Qualität der Einrichtungen anhand eines
hierfür erstellten Qualitätsprofils. Nach Rezertifizierung einer Einrichtung kann diese das
Gütesiegel „Familienzentrum“ für weitere vier Jahre tragen.
Der Aufwand dafür ist zwar nicht mehr ganz so groß wie zum Neubeginn, aber dennoch
enorm. Acht Basisleistungen und acht Aufbauleistungen muss ein Familienzentrum vorweisen, wenn es das Gütesiegel erneut bekommen will. Zu den Basisleistungen gehören
zum Beispiel die Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien oder die Kindertagespflege. Das Gütesiegel besteht aus insgesamt 94 Kriterien.
Aus Sicht der Leiterinnen sind die Familienzentren ein Erfolgsmodell und haben die pädagogische Landschaft stark verändert. Nicht nur Familien, die Kinder in der Einrichtung hätten, nähmen die Angebote wahr, sondern durch die Etablierung der Einrichtung im Laufe
der Jahre würden auch Familien aus dem gesamten Stadt-/Gemeindegebiet die Leistungen der Familienzentren nutzen.
Die Angebote der Familienzentren richten sich an alle Familien im Umfeld der Kindertageseinrichtung. Halbjährlich erscheint eine Programmübersicht.
Die große Dynamik des Ausbaus zeigt, dass die Idee der Familienzentren in den Städten
und Gemeinden, bei den Trägern und Kooperationspartnern – und nicht zuletzt bei den
Familien – auf große Akzeptanz stößt. Mit innovativen Ideen und viel Tatkraft entwickeln
Leitungskräfte der Familienzentren und ihre Mitarbeiter/-innen die Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiter.
Die im Kreis Düren installierten Familienzentren sind in der beigefügten Übersicht durch
den Zusatz (FZ) gekennzeichnet.
12
VI. Zur Fortschreibung
Die auf den folgenden Seiten aufgeführte Struktur der Einrichtungen wurde mit nachfolgendem Hintergrund entwickelt:
Bis zum 15.03. eines jeden Jahres muss die Anzahl der jeweiligen Kindpauschalen dem
Landesjugendamt gemeldet werden. Eine verspätete Meldung hätte zur Folge, dass die
Finanzierung des Landes für diese Plätze entfällt.
Nach Ermittlung des zukünftigen Buchungsverhaltens der Eltern durch die jeweiligen Träger wurden diese gebeten, bis Mitte Januar 2016 eine entsprechende Rückmeldung über
die zukünftige Gruppenstruktur bzw. die Kindpauschalen dem Kreisjugendamt vorzulegen.
Nach Zustimmung der jeweiligen Einrichtungsbudgets durch den Jugendhilfeausschuss in
seiner Sitzung am 08.03.2016 wurde seitens der Verwaltung die entsprechende Mitteilung
an das Landesjugendamt vorgenommen. Das Resultat wurde dem Landesjugendamt mit
Datum vom 15.03.2016 gemeldet.
Hiernach erfolgte durch die Verwaltung die kurzfristige Bescheiderteilung an die Träger
von Kindertageseinrichtungen im Bereich des Kreisjugendamtes. Die Träger benötigten
diese verbindlichen Bescheide als Grundlage für ihre Betreuungsverträge mit den Eltern.
Datengrundlage für die Anzahl der Kinder unter drei Jahren mit Stichtag 01.02.2016 bilden
die Geburtenjahrgänge 01.11.2013 bis 31.01.2016, hochgerechnet auf volle drei Jahrgänge. Datengrundlage für die Anzahl der Drei- bis Sechsjährigen sind die Geburtenjahrgänge
01.10.2010 bis 31.10.2013. Bei der Berechnung der Versorgungsquote der Drei- bis
Sechsjährigen wurden die integrativen Plätze entsprechend berücksichtigt. Soweit nicht
anders vermerkt, handelt es sich bei den integrativen Plätzen um Plätze für Kinder im Alter
von drei bis sechs Jahren.
In der Anlage zur aktuellen Fortschreibung befindet sich der Text des KiBiz, die Personalvereinbarung zur Ausführung des KiBiz sowie die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen.
13
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Gemeinde Langerwehe
Planungsbereich A: Hamich, Heistern, Schönthal, Wenau
EWO Daten - Pl.-Bereich A / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.02.2016
33
36
Plätze zum
Stichtag
01.08.2016
Einrichtungen:
"Kunterbunt" (FZ)
Waldstr. 30 a, L.-Heistern
Gesamt Pl.-Bereich A:
19
38
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2016
58%
106%
komm.
36
39
37
2016/17
2017/18
2018/19
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2016
Träger:
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
gemeldete
Plätze
insgesamt
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
A
B
C
57
19
38
0
0
2
12
8
57
19
38
0
0
2
12
8
11
11
11
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
A
0
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
B
C
A
B
C
2
10
3
7
13
2
10
3
7
13
Stichtag: 15.03.2016
34
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Gemeinde Langerwehe
Planungsbereich B: Langerwehe, Luchem, Gehöfte
EWO Daten - Pl.-Bereich B / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.02.2016
122
109
Plätze zum
Stichtag
01.08.2016
Einrichtungen:
"Sonnenblume"
Dechant-Kallen-Str. 2 a, L.-Süd
"St. Martin"
Luchemer Str. 21, L.-Mitte
Gesamt Pl.-Bereich B:
30
134
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2016
25%
123%
109
113
119
2016/17
2017/18
2018/19
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2016
Träger:
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
gemeldete
Plätze
insgesamt
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
A
B
C
komm.
39
6
33
0
0
6
8
6
kath.
125
24
101
0
5
10
65
164
30
134
0
5
18
71
6
42
39
41
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
A
0
B
0
C
0
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
A
B
C
2
9
8
42
8
51
16
2
Stichtag: 15.03.2016
35
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Gemeinde Langerwehe
Planungsbereich C: D´horn, Geich, Jüngersdorf, Merode, Obergeich, Pier, Schlich, Stütgerloch
EWO Daten - Pl.-Bereich C / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.02.2016
173
180
Plätze zum
Stichtag
01.08.2016
55
163
Einrichtungen:
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2016
32%
91%
"Spatzennest" (FZ)
Gartenstr. 16, L.-Jüngersdorf
"Löwenzahn"
Prof.-v.-Capitaine-Str. 1, L.-Pier
"St. Martinus"
Antoniusstr. 7, L.-Schlich
180
192
179
2016/17
2017/18
2018/19
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2016
Träger:
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
66
49
58
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
gemeldete
Plätze
insgesamt
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
A
B
C
komm.
84
25*
59
0
6
8
39
37
komm.
47
12
35
0
0
2
28
17
kath.
87
18
69
0
2
10
50
218
55
163
0
8
10
77
104
0
0
0
0
27
0
439
104 335
0
13
18
107 183
0
2
10
5
85
29
Gesamt Pl.-Bereich C:
A
B
C
A
B
C
27
* hiervon 1 u3-Kind mit Behinderung
Gesamt Langerwehe:
EWO Daten - Gesamt Langerwehe / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.02.2016
328
325
Plätze zum
Stichtag
01.08.2016
104
335
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2016
32%
103%
Kiga-Jahr
2016/17
2017/18
2018/19
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
325
344
335
119
99
110
Stichtag: 15.03.2016
36