Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
21.06.17, 08:33
Aktualisiert
21.06.17, 08:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 12.06.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-140/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB
hier: Luchem, Burgstraße ehemaliger Festplatz
Sachdarstellung:
Die Entwicklungsgesellschaft Langerwehe mbH (EGL) beabsichtigt die Erschließung von
6 Baugrundstücken auf der ehemaligen Festwiese nördlich der Burgstraße zwischen
Mittelstraße und Brückenstraße im Ortsteil Luchem. Zur Sicherung der inneren Erschließung und der geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Plangebiet umfasst die in der Planskizze dargestellte Fläche in der Gemarkung
Luchem, Flur 7, Flurstück 446.
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung bzw. der Nachverdichtung von
Flächen (hier: nach § 34 BauGB nicht zulässige Hinterlandbebauung) und unterschreitet
die in § 13a (1) Nr. 1 BauGB festgeschriebene zulässige Grundfläche des Plangebietes.
Ebenfalls ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine
Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter nicht ersichtlich.
Folglich kann das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
„Bebauungspläne der Innentwicklung“ durchgeführt werden.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß
§ 13 BauGB.
Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) abgesehen (…) und wahlweise die
Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB
informiert.
Drucksache VL-140/2017
Seite - 2 -
Aus diesem Grund ist die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage für den Bebauungsplan B 4 Luchem, „An der Burgstraße“ durchzuführen.
Als Anlage beigefügt sind der Antrag, das städtebauliche Konzept sowie ein Abgrenzungsplan.
Finanzielle Auswirkungen:
Die EGL zahlt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes B 4 Luchem, „An der Burgstraße“ gemäß
§ 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie,
2. die Offenlegung des Bebauungsplanes B 4 Luchem, „An der Burgstraße“ gemäß § 3 (2)
BauGB i. V. m. § 13a BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)