Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
05.04.12, 15:32
Aktualisiert
18.04.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 106/2012
Az.: 20 50-10
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 05.03.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
19.04.2012
04.04.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012
- Eigenbetrieb Immobilien -
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2012
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6013010175 bei
der KSK Köln zum 30.08.2012 zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 1.221.000€ wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber.
Ein inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs.
100%
Zinssatz:
bis maximal 5% (Höchstzinssatz)
Tilgung:
1 v. H. vom Ursprunskapital (1.400.000€)
Zimsfestschreibung:
möglichst langfristig (10 Jahre, 20 Jahre oder Restlaufzeit)
Begründung:
Das Darlehen wurde 2002 zur Finanzierung von Bauerhaltungs- und Neubaumassnahmen des Eigenbetriebs
aufgenommen. Der Zinssatz wurde für 10 Jahre bis zum 30.08.2012 auf 4,87 v. H. festgelegt. Da noch nicht
abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann, ist vorsorglich ein
Beschluss über die evtl. Neuaufnahme erforderlich.
Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen
Konditionen weiter. Bei einer Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Restlaufzeit des Darlehens (21 Jahre)
angepasst werden, ein Betrag in Höhe von 4,80 € wäre als Sondertilgung zu leisten.
(Dr. Rips)
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