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Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012 - Eigenbetrieb Immobilien -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
05.04.12, 15:32
Aktualisiert
18.04.12, 06:27
Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012
- Eigenbetrieb Immobilien -) Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012
- Eigenbetrieb Immobilien -)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 106/2012 Az.: 20 50-10 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 05.03.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 19.04.2012 04.04.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012 - Eigenbetrieb Immobilien - Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2012 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6013010175 bei der KSK Köln zum 30.08.2012 zu. Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 1.221.000€ wird wie folgt neu aufgenommen: Darlehensgeber. Ein inländisches Kreditinstitut Auszahlungskurs. 100% Zinssatz: bis maximal 5% (Höchstzinssatz) Tilgung: 1 v. H. vom Ursprunskapital (1.400.000€) Zimsfestschreibung: möglichst langfristig (10 Jahre, 20 Jahre oder Restlaufzeit) Begründung: Das Darlehen wurde 2002 zur Finanzierung von Bauerhaltungs- und Neubaumassnahmen des Eigenbetriebs aufgenommen. Der Zinssatz wurde für 10 Jahre bis zum 30.08.2012 auf 4,87 v. H. festgelegt. Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann, ist vorsorglich ein Beschluss über die evtl. Neuaufnahme erforderlich. Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen Konditionen weiter. Bei einer Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Restlaufzeit des Darlehens (21 Jahre) angepasst werden, ein Betrag in Höhe von 4,80 € wäre als Sondertilgung zu leisten. (Dr. Rips) -2-