Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
18.04.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 95/2012
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 29.02.2012
gez. Dr. Risthaus
07.03.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
20.03.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
19.04.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Darstellung des derzeitigen Immobilienbesitzes, dessen derzeitiger
Nutzung und der zukünftigen Nutzung
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft verfügt über umfassende Informationen zum städtischen
Gebäudebestand. Es kann daher kurzfristig eine Liste sämtlicher städtischer Gebäude erstellt
werden, die Angaben zur Größe, zur Nutzung, zum Alter des Gebäudes und zu seiner Ausstattung
enthält. Weiterhin liegen Daten über die Höhe der Abschreibung, der notwendigen Aufwendungen
für die Bauunterhaltung sowie den Verbrauch im Bereich Gas, Strom und Wasser vor. Durch die
jeweils zuständigen Fachämter kann diese Liste um Angaben zu den sonstigen
Bewirtschaftungskosten ergänzt werden.
Der demographische Wandel wird einen Einfluss auf den künftigen Bedarf an städtischen
Immobilien haben. Diesen schätze ich allerdings als relativ gering ein. Bedeutsamer wird der
demographische Wandel eher für die Ausstattung der Gebäude sein. Andere Faktoren haben
erheblich größere Auswirkungen auf den Bedarf an städtischen Gebäuden und deren Ausstattung.
Im Kindergartenbereich sei dazu auf die Anforderungen durch U3-Betreuung verwiesen. Auch
steht die Schullandschaft vor erheblichen Veränderungen. Als Stichworte seien hier nur der
Ganztagsbetrieb und die Inklusion genannt.
Ein objektiver und einheitlicher Kriterienkatalog für die zukünftige Nutzung der städtischen
Immobilien müsste dementsprechend verschiedene Szenarien umfassen. Es wäre z.B. zu
berücksichtigen, wie viele Kinder eines Jahrgangs in Erftstadt die U3-Betreuung in Anspruch
nehmen. Derzeit besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus Erftstadt Schulen in den
Nachbarstädten. Eine Änderung dieses Verhaltens hätte erhebliche Auswirkungen an den
Raumbedarf in Schulen.
Die vom Antragsteller geforderten objektiven und einheitlichen Kriterien müssten daher um
verlässliche Prognosen für die zukünftige Entwicklung ergänzt werden.
(Dr. Rips)
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