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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung des derzeitigen Immobilienbesitzes, dessen derzeitiger Nutzung und der zukünftigen Nutzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
18.04.12, 06:27
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 95/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 29.02.2012 gez. Dr. Risthaus 07.03.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 20.03.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 19.04.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Darstellung des derzeitigen Immobilienbesitzes, dessen derzeitiger Nutzung und der zukünftigen Nutzung Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft verfügt über umfassende Informationen zum städtischen Gebäudebestand. Es kann daher kurzfristig eine Liste sämtlicher städtischer Gebäude erstellt werden, die Angaben zur Größe, zur Nutzung, zum Alter des Gebäudes und zu seiner Ausstattung enthält. Weiterhin liegen Daten über die Höhe der Abschreibung, der notwendigen Aufwendungen für die Bauunterhaltung sowie den Verbrauch im Bereich Gas, Strom und Wasser vor. Durch die jeweils zuständigen Fachämter kann diese Liste um Angaben zu den sonstigen Bewirtschaftungskosten ergänzt werden. Der demographische Wandel wird einen Einfluss auf den künftigen Bedarf an städtischen Immobilien haben. Diesen schätze ich allerdings als relativ gering ein. Bedeutsamer wird der demographische Wandel eher für die Ausstattung der Gebäude sein. Andere Faktoren haben erheblich größere Auswirkungen auf den Bedarf an städtischen Gebäuden und deren Ausstattung. Im Kindergartenbereich sei dazu auf die Anforderungen durch U3-Betreuung verwiesen. Auch steht die Schullandschaft vor erheblichen Veränderungen. Als Stichworte seien hier nur der Ganztagsbetrieb und die Inklusion genannt. Ein objektiver und einheitlicher Kriterienkatalog für die zukünftige Nutzung der städtischen Immobilien müsste dementsprechend verschiedene Szenarien umfassen. Es wäre z.B. zu berücksichtigen, wie viele Kinder eines Jahrgangs in Erftstadt die U3-Betreuung in Anspruch nehmen. Derzeit besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus Erftstadt Schulen in den Nachbarstädten. Eine Änderung dieses Verhaltens hätte erhebliche Auswirkungen an den Raumbedarf in Schulen. Die vom Antragsteller geforderten objektiven und einheitlichen Kriterien müssten daher um verlässliche Prognosen für die zukünftige Entwicklung ergänzt werden. (Dr. Rips) -2-