Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
92 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 238/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 28.04.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
12.05.2016
02.06.2016
Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich;
hier: Tausch von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt derzeit nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Firma RWE hat der Gemeinde Nörvenich davon berichtet, dass man als Eigentümer von Flur 26,
Flurstück 18, beabsichtigt, eine Teilfläche von rund 1,6 ha des insgesamt 4,1769 ha großen Flurstücks
als Ausgleichsfläche zu nutzen und hochwertig zu bepflanzen. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan
als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Mit Durchführung dieser Maßnahme würde die in Nörvenich an dieser Stelle noch vorhandene
Wohnbaureservefläche von ca. 22,3 ha folglich um 1,6 ha kleiner. Augenscheinlich werden dadurch
keine Entwicklungsperspektiven für den Hauptort verbaut, da die verbleibende Restfläche noch so
groß ist, dass auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren gesehen, Engpässe nur dann zu erwarten
wären, wenn Landeigentümer das Land gar nicht oder nicht zu marktgerechten Konditionen für die
Nutzung als Wohnbaufläche verkaufen würden.
Die 1,6 ha „frei werdende“ Wohnbaufläche könnten von der Gemeinde aber an anderer Stelle genutzt
werden, um Grundstücke welche sich im Gemeindebesitz befinden, heute aber im
Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt sind (Sonderflächen, landwirtschaftliche
Flächen usw.) neu als Wohnbaufläche zu überplanen. Die zuständigen Dezernate 32 und 33 der
Bezirksregierung Köln haben in einer mündlichen Auskunft bisher erklärt, dass derzeit eher keine
zusätzlichen Wohnbauflächen genehmigt würden, man einem 1:1-Tausch von bereits existierenden
Wohnbauflächen an einen anderen Standort aber offen gegenüber stehe. Dennoch bedarf jede einzelne
Fläche einer Einzelfallbetrachtung, da sich nicht jede Fläche als potentielle neue Wohnbaufläche eignet.
Darüber hinaus hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass von der in Rath ausgewiesenen Wohnbaufläche,
angrenzend an die Bebauung „An der Marienkapelle“, eine ca. 3.300 m² große Fläche nicht für
Wohnbebauung zur Verfügung gestellt wird, sodass sich auch hier die zu entwickelnde Fläche auf 0,87
ha verringert.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt von den Plänen der Firma RWE und der sich aus der
Einschätzung der Bezirksregierung hinsichtlich möglicher neuer Wohnbauflächen bzw. der
Verlegung von Wohnbauflächen (Änderung des Flächennutzungsplanes) resultierenden
Chancen für die Gemeindeentwicklung Kenntnis.
Darüber hinaus nimmt der Rat der Gemeinde Nörvenich von der Entwicklung der
Wohnbauflächen im Ortsteil Rath Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen,
Flächen, die trotz der Darstellung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich nicht der
Wohnbebauung zugeführt werden, nach Zustimmung durch die Bezirksregierung Köln
entsprechend zu „Tauschen“.
Im Rahmen der Überarbeitung / Änderung des Flächennutzungsplanes sind diese Flächen
den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.