Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 308-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Streichung des Gebäudes Frauenhofer Weg 7, Gemarkung Effelsberg, Flur 2,
Flurstück 126 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 308-IX
1. Sachverhalt:
Anfang März diesen Jahres brannte der Dachstuhl und die Wohnung im OG des Gebäudes
Frauenhofer Weg 7 ab.
Durch den Brand ist Personenschaden und hoher Sachschaden wie auch eine erhebliche
Zerstörung der Gebäudesubstanz entstanden.
Die ehemalige Fachwerkhofanlage ist in der Denkmalliste eingetragen.
Am 23. März 2010 wurde das Objekt im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit dem LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland angeschaut. Es wurde festgestellt, dass am Gebäude selbst in der
Vergangenheit schon umfangreiche Veränderungen vorgenommen wurden. Auch ist der zum
Gebäude gehörende Stall und Scheunenteil nicht mehr vorhanden. In den 90er Jahren wurde noch
ein Anbau an das Wohnhaus und eine Doppelgarage errichtet.
Um den Sanierungsbedarf und den Schaden zu ermitteln wurde durch einen Architekten eine
Bestandsaufnahme und Untersuchung des Gebäudes vorgenommen.
Das Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die vorhandene Bausubstanz hinsichtlich der
statischen Tragsicherheit in einem Teilbereich nicht mehr zu reparieren ist und nur der Teilabbruch
des Gebäudes bleibt.
Aus Sicht des Amtes für Denkmalpflege das Gebäude im Äußeren als auch im Inneren erheblich
an Anschaulichkeit und mithin an Zeugniswert verloren. Die Untersuchungen haben ergeben und
bestätigt, dass ein Erhalt der durch Brand betroffenen Gebäudeteile aus den verschiedensten
Gründen weder sinnvoll noch machbar ist und den erhaltenen Resten ein Zeugniswert nicht mehr
zugeschrieben werden kann.
Deshalb ist aus den vorab genannten Gründen die Streichung des Denkmals aus der Denkmalliste
der Stadt Bad Münstereifel zu empfehlen.
2. Rechtliche Würdigung
Die ehemalige Fachwerkhofanlage Frauenhoferweg 7 in Scheuerheck ist in der Denkmalliste der
Stadt Bad Münstereifel und der Nr. 65 als Baudenkmal gem. § 2 DSchG eingetragen.
Nach § 3 Abs. 4 DSchG ist die Eintragung von Amtswegen zu löschen, wenn die
Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
3 . Finanzielle Auswirkungen
/
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
/
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
/
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
/
7. Beschlussvorschlag:
Der Streichung des Objektes Frauenhofer Weg 7, Gemarkung Effelsberg, Flur 2, Flurstück 126,
aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel wird zugestimmt.