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Beschlussvorlage (Antrag auf Streichung des Gebäudes Frauenhofer Weg 7, Gemarkung Effelsberg, Flur 2, Flurstück 126 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Beschlussvorlage (Antrag auf Streichung des Gebäudes Frauenhofer Weg 7, Gemarkung Effelsberg, Flur 2, Flurstück 126 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Antrag auf Streichung des Gebäudes Frauenhofer Weg 7, Gemarkung Effelsberg, Flur 2, Flurstück 126 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 308-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Streichung des Gebäudes Frauenhofer Weg 7, Gemarkung Effelsberg, Flur 2, Flurstück 126 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 308-IX 1. Sachverhalt: Anfang März diesen Jahres brannte der Dachstuhl und die Wohnung im OG des Gebäudes Frauenhofer Weg 7 ab. Durch den Brand ist Personenschaden und hoher Sachschaden wie auch eine erhebliche Zerstörung der Gebäudesubstanz entstanden. Die ehemalige Fachwerkhofanlage ist in der Denkmalliste eingetragen. Am 23. März 2010 wurde das Objekt im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland angeschaut. Es wurde festgestellt, dass am Gebäude selbst in der Vergangenheit schon umfangreiche Veränderungen vorgenommen wurden. Auch ist der zum Gebäude gehörende Stall und Scheunenteil nicht mehr vorhanden. In den 90er Jahren wurde noch ein Anbau an das Wohnhaus und eine Doppelgarage errichtet. Um den Sanierungsbedarf und den Schaden zu ermitteln wurde durch einen Architekten eine Bestandsaufnahme und Untersuchung des Gebäudes vorgenommen. Das Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die vorhandene Bausubstanz hinsichtlich der statischen Tragsicherheit in einem Teilbereich nicht mehr zu reparieren ist und nur der Teilabbruch des Gebäudes bleibt. Aus Sicht des Amtes für Denkmalpflege das Gebäude im Äußeren als auch im Inneren erheblich an Anschaulichkeit und mithin an Zeugniswert verloren. Die Untersuchungen haben ergeben und bestätigt, dass ein Erhalt der durch Brand betroffenen Gebäudeteile aus den verschiedensten Gründen weder sinnvoll noch machbar ist und den erhaltenen Resten ein Zeugniswert nicht mehr zugeschrieben werden kann. Deshalb ist aus den vorab genannten Gründen die Streichung des Denkmals aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel zu empfehlen. 2. Rechtliche Würdigung Die ehemalige Fachwerkhofanlage Frauenhoferweg 7 in Scheuerheck ist in der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel und der Nr. 65 als Baudenkmal gem. § 2 DSchG eingetragen. Nach § 3 Abs. 4 DSchG ist die Eintragung von Amtswegen zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. 3 . Finanzielle Auswirkungen / 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen / 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen / 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel / 7. Beschlussvorschlag: Der Streichung des Objektes Frauenhofer Weg 7, Gemarkung Effelsberg, Flur 2, Flurstück 126, aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel wird zugestimmt.