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Antrag (Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung der Baukosten bei Neu- und Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten um 20% durch Absenkung von Standards und sonstigen Maßnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
167 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
10.05.12, 15:35
Aktualisiert
10.05.12, 15:35
Antrag (Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung der Baukosten bei Neu- und Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten um 20% durch Absenkung von Standards und sonstigen Maßnahmen) Antrag (Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung der Baukosten bei Neu- und Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten um 20% durch Absenkung von Standards und sonstigen Maßnahmen) Antrag (Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung der Baukosten bei Neu- und Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten um 20% durch Absenkung von Standards und sonstigen Maßnahmen) Antrag (Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung der Baukosten bei Neu- und Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten um 20% durch Absenkung von Standards und sonstigen Maßnahmen) Antrag (Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung der Baukosten bei Neu- und Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten um 20% durch Absenkung von Standards und sonstigen Maßnahmen) Antrag (Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung der Baukosten bei Neu- und Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten um 20% durch Absenkung von Standards und sonstigen Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 151/2012 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 28.03.2012 gez. Brost 30.04.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 23.05.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 29.05.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur Verringerung der Baukosten bei Neuund Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten um 20% durch Absenkung von Standards und sonstigen Maßnahmen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Für die reinen Baukosten eines Gebäudes sind im Wesentlichen die nachfolgenden Faktoren maßgebend:  Das Raumprogramm der geplanten Einrichtung, bezogen auf die Nutzfläche und auf die Kubatur,  die Qualität der verwendeten Bauteile,  die architektonische Gestaltung,  die Ausführung des Gebäudes, z.B. konventionell oder in Leichtbauweise. Raumprogramm Die Standards für das Raumprogramm im Kindertagesstättenbereich sind durch die Empfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland als Heimaufsicht vorgegeben. Diese Empfehlungen sind auf der Basis der Richtlinien nach dem alten Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK) entstanden. Sie berücksichtigen die Erfahrungen einer über 30 jährigen Praxis im vorschulpädagogischen Bereich. Die Bedeutung des Raumes als dritter Erzieher ist dabei auch von der Wissenschaft immer stärker in den Vordergrund gerückt. Die jünger werdenden Kinder mit ihren unterschiedlichen Entwicklungsstufen brauchen differenzierte Lern-, Erfahrens- und Lebensräume in der Kindertagesstätte. Nach den Empfehlungen hat ein Gruppenraum ca. 45 qm, der Nebenraum 18 – 24 qm, der Sanitärbereich ca. 12 qm. Zum Sanitärbereich gehören 2 WCs und 2 - 3 Waschbecken. Für die U3-Kinder ist zusätzlich ein entsprechender Pflegebereich erforderlich. Ebenfalls ist für die U3Kinder ein zusätzlicher gruppenbezogener Raum mit 18 – 24 qm zur Differenzierung der Arbeit (z.B. Ruhen, Schlafen, Spielen) erforderlich. Zum allgemeinen Raumprogramm der Einrichtung gehören:  ein Mehrzweckraum mit ca. 55 qm mit Geräteraum von ca. 10 – 12 qm (ab der 2. Gruppe)  eine Küche von ca. 15 – 20 qm, ggfls. mit Vorratsraum  ein Leiter/innenzimmer von ca. 12 qm  ein Personalraum von ca. 16 – 20 qm (in mehrgruppigen Einrichtungen)  ein Abstellraum pro Gruppe mit ca. 6 qm  ein allgemeiner Putzmittelraum mit ca. 4 qm  ein Wirtschaftsraum für Waschmaschine und Trockner  ein Personal-WC (möglichst behindertengerecht)  eine Dusche  ca. 20 bis 25 % der Nettogrundfläche für Eingangsbereich, Flure, Garderoben  einen Abstellbereich für Kinderwagen  eine Außenspielfläche von ca. 300 qm pro Gruppe, bei eingruppigen Einrichtungen möglichst 500 qm. Für Mieter werden pauschal 160 qm pro Gruppe im Rahmen der Finanzierung der Miete anerkannt; zusätzlich 25 qm pro Gruppe, in der U3-Kinder betreut werden. Nach den Empfehlungen sollen bis zum 31.12.2014 auch alle Ü3-Über-Mittag-Gruppen über einen zusätzlichen weiteren Differenzierungsraum von 18 – 24 qm verfügen. Mit Blick auf die Finanzen hat die Verwaltung nicht vor, dieses Thema aktiv aufzugreifen, obwohl der Raum pädagogisch notwendig ist. Ebenfalls kann nach den Empfehlungen ein etwas größerer Differenzierungsraum von 20 – 30 qm von zwei Gruppen mit Kindern ab 2 Jahren gemeinsam genutzt werden. Damit entfällt der ansonsten jeder Gruppe zugehörige kleinere Differenzierungsraum. Dergestalt würden wir bei konkreten Planungen auch vorgehen, obwohl diese Alternative die spätere Flexibilität bei einer höheren Inanspruchnahme mit unter 3-Jährigen einschränkt. Die Empfehlungen enthalten Richtwerte als Arbeitshilfen. Für Neubaumaßnahmen müssen die Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Bei bestehenden Einrichtungen sind die gegebenen baulichen und räumlichen Umstände in angemessener Weise zu berücksichtigen. Soll auf notwendige Räume verzichtet werden, würde die Heimaufsicht die erforderliche Betriebserlaubnis nicht erteilen. Einsparmöglichkeiten ergeben sich insofern hier nur, indem der jeweils unterste Richtwert der Empfehlungen genommen wird, vorausgesetzt dies ist architektonisch umsetzbar. Ratsam ist eine derartige prinzipielle Einschränkung aber nicht. Sie würde die Flexibilität einer zukünftigen Entwicklung der Kindertageseinrichtung einschränken. Ob freie Träger bei den neu zu schaffenden inklusiven Einrichtungen sich eine derartige Beschränkung auferlegen, ist ebenfalls fraglich. Qualität der verwendeten Bauteile Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) untersucht Bauvorhaben und gibt auf dieser Grundlage statistische Kostenkennwerte heraus. Dabei differenziert das BKI bei einigen Gebäudearten nach einfachen, mittleren und gehobenen Standard. Unter Standard versteht BKI nicht nur Unterschiede in der Ausstattung eines Gebäudes, auch hochwertige Außenbauteile, wie z.B. eine aufwendige Fassade, können die Standardeinordnung eines Gebäudes beeinflussen. Auch an die Konstruktion können durch den Standard erhöhte Anforderungen gestellt werden, z.B. wenn ein Gebäude aufgrund des tiefliegenden Grundstückes, wie beim Kindergarten Bliesheim, angehoben werden muss. Alle -2- diese projektspezifischen Besonderheiten wirken zusammen. Es gibt also keine eindeutige „Wenn-dann-Beziehung“. Nachfolgend aufgeführt sind verschiedene Bestandteile der Baukonstruktion und der technischen Anlagen, die erheblichen Einfluss auf die Kosten eines Bauvorhabens haben. 300 Baukonstruktion 310 Baugrube kostenmindernd kostensteigernd Nur Mutterboden abtragen, Wiederverwertung des Aushubs auf dem Grundstück, keine Deponiegebühr, kurze Transportwege, wieder verwertbares Aushubmaterial für Verfüllung Wasserhaltung, Bodenaustausch, Grundwasserabsenkung, Baugrubenverbau, Spundwände, Baugrubensicherung mit Großbohrpfählen, Felsbohrungen, BK, 5, 6 und 7 320 Gründung kostenmindernd kostensteigernd Kein Fußbodenaufbau auf der Gründungsfläche, keine Dämmmaßnahmen auf oder unter der Gründungsfläche Teurer Fußbodenaufbau auf der Gründungsfläche, Bodenverbesserung, Bodenkanäle, Perimeterdämmung oder sonstige teure Dämmmaßnahmen, versetzte Ebenen 330 Außenwände kostenmindernd kostensteigernd (monolithisches) Mauerwerk, Putzfassade geringe Anforderung an Statik, Brandschutz, Schallschutz und Optik Natursteinfassade, Posten-Riegel-Konstruktionen, Sichtmauerwerk, Passivhausfenster, 3-fach Verglasung, sonstige hochwertige Fenster oder Sonderverglasungen, Lärmschutzmaßnahmen, Sonnenschutzanlagen 340 kostenmindernd kostensteigernd Große Anteile von Kellertrennwänden, Sanitärtrennwände, einfache Montagewände, sparsame Verfliesung Hoher Anteil mobiler Trennwände, Schrankwände, verglaste Wände, Sichtmauerwerk, Ganzglastüren, Vollholztüren, Brandschutztüren, sonstige hochwertige Türen (Lichtausschnitte), hohe Anforderung an Statik, Brandschutz, Schallschutz, Raumakustik, GUV, Optik, Stahlgeländer, raumhohe Verfliesung 350 Decke kostenmindernd kostensteigernd Einfache Bodenbeläge, wenige und einfache Treppen, geringe Spannweiten Doppelböden, Natursteinböden, Metall- und Holzbekleidungen, Edelstahltreppen hohe Anforderungen an den Brandschutz, Schallschutz, Raumakustik und Optik, hohe -3- Spannweite 360 Dächer kostenmindernd kostensteigernd Einfache Geometrie, wenige Durchdringungen Aufwendige Geometrie wie Mansarddach mit Gauben, Metalldeckung, Glasdächer, oder Glasoberlichter, begehoder befahrbare Flachdächer, Begrünung, Schutzelemente wie Edelstahl-Geländer 370 Baukonstruktive Einbauten kostensteigernd Hoher Anteil an Einbauschränken, -regalen und anderen fest eingebauten Bauteilen Technische Anlagen 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen kostenmindernd kostensteigernd wenige, günstige Sanitärobjekte, zentrale Anordnung von Ent- und Versorgungsleitungen Regenwassernutzungsanlage, Schmutzwasserhebeanlage, Feuerlösch- und Meldeanlagen, Feuerlöschgeräte, Druckerhöhungsanlagen, Enthärtungsanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen kostensteigernd Solarkollektoren, Fußbodenheizung Blockheizkraftwerk, 430 Lufttechnische Anlagen kostenmindernd kostensteigernd Einzelraumlüftung Klimaanlage, Wärmerückgewinnung 440 Starkstromanlagen kostenmindernd kostensteigernd Wenig Steckdosen, Schalter und Brennstellen Blitzschutzanlagen, SicherheitsNotbeleuchtungsanlagen, Elektrorohre Leerrohre und in In einigen Bereichen, z.B. bei der Gründung, können die Baukosten nur bedingt beeinflusst werden. Durch verschiedene Anforderungen und Vorgaben, z.B. der Unfallkasse-NRW (GUV), durch die barrierefreie Gestaltung des Gebäudes, durch die EnEV 2009, durch Forderungen aus -4- dem Brandschutz (für den Bau eines jeden Kindergartens wird ein Brandschutzkonzept verlangt) oder durch Vorgaben des Landesjugendamtes im Bereich der U3-Betreuung steigen die Baukosten nicht unerheblich. Für den Neubau von Kindertagesstätten, nicht unterkellert, Kostenstand 1/2012 gibt das BKI für die Kostengruppen 300, Baukonstruktion, und 400, Technische Anlagen, folgende Kostenkennwerte heraus: 1. einfacher Standard 1.600,- €/m² Nutzfläche (NF) 2. mittlerer Standard 1.920,- €/m² NF 3. gehobener Standard 2.410,- €/m² NF 4. Zum Kostenvergleich dazu wurden die Kosten der Kindertagesstätten-Erweiterungen mit U3 Betreuung Bliesheim und Lechenich-Süd zu folgenden Baukosten errichtet: 1. Bliesheim 1.677,- €/m² NF 2. Lechenich-Süd 1.715,- €/m² NF Der mittlere Standard nach BKI wurde für das Bauvorhaben Kindergarten Bliesheim um 12,7 % und für den Kindergarten Lechenich-Süd um 10,7 % unterschritten. Das Senken von Baukosten durch die Verringerung von Standards bei den verwendeten Bauteilen bedingt den Einsatz billigerer und auch damit qualitativ minderwertigerer Bauteile. Die Qualität der Einzelbaustoffe bestimmt die Qualität des Gesamtbauteils hierbei kann sich die Lebensdauer der Gebäude und die der Einzelbauteile verkürzen. Auf folgendes Beispiel wird verwiesen: - Der Landschaftsverband Rheinland empfiehlt eindringlich, beim Neubau von Kindergärten bodentief verglaste Fensteranlagen in den Gruppen- und Gruppennebenräumen einzubauen. Die Ausführung der Fensteranlagen kann sowohl in Aluminium als auch in Kunststoff erfolgen. Aufgrund der großen Fenster- und Türflügel und der hohen statischen Winddrücke sowie der starken Frequentierung der Türanlagen ist es aus der Sicht der Langlebigkeit ratsam, diese Anlagen in Aluminium auszuführen. Bei den Baukosten nicht berücksichtigt sind die Kosten für die Inneneinrichtung. Auch hier muss ein gewisser Standard vorgehalten werden, auch um die Folgekosten zu minimieren. Architektonische Gestaltung Ein weiterer Aspekt der Kostenreduzierung kann die Vereinfachung der Gebäudearchitektur sein. Die Gebäudehülle sollte eine möglichst einfache Form erhalten, Rundungen sowie Vor- und Rücksprünge sind zu vermeiden. Auf eine Erhöhung der Baumasse aus gestalterischen Gründen, wie z.B. Ausbildung eines Pultdaches zur Vergrößerung der Raumhöhe und architektonische Gestaltung der Fassade, ist zu verzichten. Flure und sonstige Nebenflächen sind auf das aus Brandschutzgründen zwingend notwendige Maß zu beschränken. Bisher wurde bei der Errichtung von städtischen Gebäuden auf ein Mindestmaß an architektonischer Qualität Wert gelegt. Die Gebäude sollten sich auch an die bestehende Bebauung anpassen. Diese Grundsätze müssten aufgegeben werden. Leichtbauweise Bisher wurden Kindergärten in der Regel in Massivbauweise errichtet. Ggf. ergeben sich bei einer Ausführung in Leichtbauweise Einsparungen bei den Baukosten. Den Einsparungen bei den Baukosten stehen jedoch erhöhte Folgekosten gegenüber, die auf die um ca. 30 % verkürzte Lebensdauer und die damit höhere Abschreibung zurück zu führen ist. Weiterhin ist mit höheren Kosten für die Bauunterhaltung im Vergleich zu einem Massivbau zu rechnen. Ich rege an, bei der Erweiterung der Kindertagesstätte Erftstadt-Köttingen um zwei Gruppen mit Familien-Zentrum und Turnraum das Objekt schlüsselfertig als Massivbau auszuschreiben und im Rahmen von Nebenangeboten auch eine Errichtung in Leichtbauweise anbieten zu lassen. -5- Anhand der Ausschreibungsergebnisse kann dann die Wirtschaftlichkeit beider Varianten beurteilt werden. Fazit Die geringsten Folgekosten werden durch ein Bauvorhaben verursacht, welches gar nicht erst errichtet wird. Vor einer Entscheidung über einen Neubau ist daher zunächst kritisch zu hinterfragen, ob die Einrichtung auch tatsächlich dauerhaft benötigt wird oder ob nicht vorhandene städtische Immobilien für diesen Zweck genutzt werden können. Die Kosten eines Bauvorhabens werden wesentlich durch die zu errichtende Nutzfläche beeinflusst. Beim Bau von Kindergärten ist ein vorgegebenes Raumprogramm umzusetzen. Einsparungen durch Reduzierung der Nutzfläche sind daher nur in beschränktem Umfang möglich. Neuere Untersuchungen haben nochmals bestätigt, dass, gerechnet über die gesamte Lebensdauer, die Baukosten lediglich 15 % zu den Gesamtkosten beitragen und der Anteil der Betriebskosten 85 % ausmacht. Bereits nach acht Jahren haben die Betriebskosten die Höhe der Baukosten erreicht. Beim Bau eines Kindergartens ist daher vorrangig darauf zu achten, dass die Folgekosten minimiert werden. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die rein auf die Baukosten abstellt, greift zu kurz. Eine Reduzierung der Baukosten um 20 % kann die Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens verschlechtern. Die Planung für die Erweiterung des Kindergartens in Bliesheim ist durch den Architekten Dr. Esser hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der gewählten Lösungen eingehend untersucht worden. Dort wurde eine Lösung gewählt, die bei vertretbaren Baukosten eine angemessene Qualität gewährleistet und die gleichzeitig die Folgekosten minimiert. Die Untersuchungen des Herrn Dr. Esser haben bestätigt, dass die von mir vorgeschlagenen Lösungen unter dem Aspekt des kostensparenden Bauens und dem Grundsatz der Nachhaltigkeit angemessen waren. Die tatsächlichen Baukosten bestätigen diese Einschätzung. Auf die Bedeutung des Raumes als dritter Erzieher habe ich bereits hingewiesen. Das Vorhaben in Bliesheim wird dieser Anforderung gerecht. Eine Besichtigung der Einrichtung durch den zuständigen Fachausschuss rege ich an. (Dr. Rips) -6-