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Tischvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Langerwehe)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
31.05.17, 18:06
Aktualisiert
31.05.17, 18:06
Tischvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Langerwehe) Tischvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Langerwehe)

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Tischvorlage Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 03.05.2017 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: JAB 2014 Vorlagennummer: VL-63/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Langerwehe Sachdarstellung: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 25.02.2016 vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 04.11.2015 den Prüfauftrag gemäß § 103 Abs. 5 GO an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Der Prüfbericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 schließt mit der Erteilung eines uneingeschränkten Prüfvermerks. Nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers entspricht der Jahresabschluss zum 31.12.2014 damit den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht umfassend dargestellt und wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.05.2017 umfassend seitens des Wirtschaftsprüfers erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers uneingeschränkt angeschlossen und dem Rat den Beschlussvorschlag empfohlen. Die Deckung des Fehlbetrags 2014 soll aus der Allgemeinen Rücklage erfolgen. Drucksache VL-63/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 3.494.740,09 €. Beschlussvorschlag: 1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.04.2016 stellt der Rat der Gemeinde Langerwehe den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014 fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 3.494.740,09 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken. 3. Der Rat beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)