Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
31.05.17, 18:06
Aktualisiert
31.05.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 03.05.2017
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
JAB 2014
Vorlagennummer: VL-63/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Langerwehe
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde dem Rat in seiner Sitzung am
25.02.2016 vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 04.11.2015 den
Prüfauftrag gemäß § 103 Abs. 5 GO an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben.
Der Prüfbericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 schließt mit der Erteilung eines
uneingeschränkten Prüfvermerks. Nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers entspricht der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 damit den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht umfassend dargestellt und wurde in der
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.05.2017 umfassend seitens des
Wirtschaftsprüfers erläutert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers uneingeschränkt angeschlossen und dem Rat den Beschlussvorschlag empfohlen.
Die Deckung des Fehlbetrags 2014 soll aus der Allgemeinen Rücklage erfolgen.
Drucksache VL-63/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von
3.494.740,09 €.
Beschlussvorschlag:
1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.04.2016 stellt der Rat der Gemeinde Langerwehe den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014 fest.
2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag 2014
in Höhe von 3.494.740,09 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu
decken.
3. Der Rat beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96
Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)