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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2011 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
10.05.12, 15:35
Aktualisiert
10.05.12, 15:35
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2011 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2011 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 169/2012 Az.: 51 22-60 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 20.04.2012 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 23.05.2012 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 09.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2011 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen in Höhe von 1.927,07 € zur Verfügung. HJ.: 2012 Sachkonto: 5318000 Kostenträger: 060 362 010 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2011 in Höhe von 1,927,07 € Begründung: Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4 in E.-Liblar überlassen. Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend, Familie und Soziales) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird. Wille des Ausschusses war es seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu belasten. Die Nebenkosten für das Jahr 2011 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft vom 03.05.2012: 2.227,07 €. In Anbetracht der Haushalts-Situation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Jugendamtes bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu tragen. Somit beträgt der Zuschuss 1.927,07 €. Gemäß § 1 Abs. 2 des Mietvertrages legt der Verein einen jährlichen Erfahrungsbericht über die Nutzung vor. Dieser Erfahrungsbericht ist als Anlage beigefügt. (Erner) -2-