Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:06
Aktualisiert
02.05.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.04.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-94/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier;
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
23.06.2016 die Aufstellung und in seiner Sitzung am 27.09.2016 die Offenlage der
8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier im Wege des
vereinfachten Verfahrens gemäß §§ 2 (1), 3 (2) i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.
Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Aus diesem Grund wurde in der Zeit vom
17.10.2016 bis einschließlich 17.11.2016 die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die nach § 4 (2) BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind von der Offenlage mit Schreiben vom 11.10.2016 unterrichtet worden.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen gegen die
Planung vorgetragen. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden von folgenden Institutionen Stellungnahmen abgegeben:
T 1 Kreis Düren
T 2 Bezirksregierung Arnsberg
T 3 regionetz GmbH
T 4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
T 5 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
T 6 Straßen NRW
Die Anregungen (T 1 – T 6), versehen mit einer Stellungnahme des Planungsbüros und
einem Beschlussvorschlag der Verwaltung, sind als Anlage beigefügt. Der Ausschuss für
Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 über jede
Anregung einzeln entschieden und für den Rat eine Beschlussempfehlung abgegeben.
Drucksache VL-94/2017
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Das Ergebnis des Ausschusses wird in der Sitzung des Rates mitgeteilt.
Der Rechtsplan zur Bebauungsplanänderung und die Begründung sind ebenfalls als
Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. hinsichtlich der während der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
gemäß den Einzelvorschlägen,
2. die 8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier gemäß
§ 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)