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Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier; hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:06
Aktualisiert
02.05.17, 18:06
Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier;
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier;
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 26.04.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-94/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier; hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Aufstellung und in seiner Sitzung am 27.09.2016 die Offenlage der 8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß §§ 2 (1), 3 (2) i. V. m. § 13 BauGB beschlossen. Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Aus diesem Grund wurde in der Zeit vom 17.10.2016 bis einschließlich 17.11.2016 die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die nach § 4 (2) BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Offenlage mit Schreiben vom 11.10.2016 unterrichtet worden. Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen gegen die Planung vorgetragen. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von folgenden Institutionen Stellungnahmen abgegeben: T 1 Kreis Düren T 2 Bezirksregierung Arnsberg T 3 regionetz GmbH T 4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland T 5 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr T 6 Straßen NRW Die Anregungen (T 1 – T 6), versehen mit einer Stellungnahme des Planungsbüros und einem Beschlussvorschlag der Verwaltung, sind als Anlage beigefügt. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 über jede Anregung einzeln entschieden und für den Rat eine Beschlussempfehlung abgegeben. Drucksache VL-94/2017 Seite - 2 - Das Ergebnis des Ausschusses wird in der Sitzung des Rates mitgeteilt. Der Rechtsplan zur Bebauungsplanänderung und die Begründung sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. hinsichtlich der während der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen, 2. die 8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. Der Bürgermeister (Göbbels)