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Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
16.05.12, 06:29
Aktualisiert
16.05.12, 06:29
Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA) Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA) Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 182/2012 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 03.05.2012 gez. Brost 15.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 23.05.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 29.05.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Schulausschuss 04.09.2012 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1a: Da der Antrag keine Begründung enthält, interpretiert die Verwaltung des Jugendamtes ihn in Verbindung mit den entsprechenden Presseberichten dahingehend, dass zum einen die Buchungen von 25, 35 und 45 Stunden in einem proportionalen Verhältnis zueinander stehen sollen und zum anderen die Beiträge von unten nach oben linear, das heißt immer mit dem gleichen Abstand je Stufe, ausgestaltet werden sollen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die bisherigen Stufen im Abstand von 3.500 € erhalten bleiben sollen. Eine gänzlich lineare Beitragsgestaltung wäre mit einem sehr viel höheren Verwaltungsaufwand verbunden, da jegliche Gehaltsschwankung immer wieder zu einer neuen Beitragsbemessung führen würde. Unterstellt, dass die Antragsteller der Meinung sind, proportionale Elternbeiträge führen dazu, dass Eltern weniger 35 Stunden- und mehr 25 Stundenbuchungen vornehmen, hat die Verwaltung dazu alternative Rechnungen entwickelt. Die Aufkommensneutralität fußt dabei aber naturgemäß nur auf Schätzwerten. Die 45 Stundenbuchungen werden gleich bleiben, da sie in der Regel von vollzeit berufstätigen Eltern belegt werden. Die bisherige Beitragsstruktur basiert auf den alten gesetzlichen Elternbeiträgen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW. 2006 wurde diese gesetzliche Regelung, die in ganz NRW einheitliche Beiträge vorsah, abgeschafft. Seit dem sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe für die Beitragsfestsetzung selbst verantwortlich. Die Ist-Beitragssituation ist als Anlage 1 beigefügt. Eine lineare Anpassung der Beiträge führt im mittleren Bereich zu Erhöhungen. In einer Proberechnung (Anlage 2) hat die Verwaltung eine lineare proportionale Beitragstabelle den alten Beiträgen gegenüber gestellt. Die Verwaltung ist dabei davon ausgegangen, dass die bisher höchsten Elternbeiträge nicht mehr erhöht werden und die Beiträge für die 45 Stundenbuchungen Ausgangsbasis für die 35 und die 25 Stunden sind. Im 25-Stundenbereich gibt es zurzeit nur 24 Beitragszahler. Bei gleichbleibender Buchung entstünde durch die lineare Festsetzung eine Mehreinnahme von 185.000 €. Unterstellt, dass 100 Beitragszahler von 35 auf 25 Stunden wechseln, beträgt die Mehreinnahme noch 103.000 € (Beispiel Anlage 3). Wechseln 150 Beitragszahler von 35 auf 25 Stunden, beträgt die Mehreinnahme nur noch 62.000 € (Anlage 4). Diese Summe würde aufkommensneutral die Möglichkeit bieten, eine weitere Sozialkomponente für Geringverdiener einzuführen. Es könnten alle Beitragszahler bis zu 26.500 € Jahreseinkommen beitragsfrei gestellt werden. Die dadurch entfallenden Beiträge betragen insgesamt 41.000 €. In der Anlage 5 sind die bisherigen OGATA-Beiträge möglichen neuen linearen Beiträgen gegenübergestellt. Auch hier erhöhen sich die mittleren Werte. Die dadurch entstehende Mehreinnahme beträgt 11.150 €. Dadurch böte sich auch hier die Möglichkeit einer Sozialkomponente. Entfiele der Beitrag in der ersten Stufe bis 12.500 € Jahreseinkommen, wären die neuen Beiträge aufkommensneutral. In einer weiteren Proberechnung hat die Verwaltung dargestellt, wie die Beiträge aussehen, wenn die bisherigen 25 Stundenbuchungen als Ausgangsbasis für die 35 und die 45 Stunden zu Grunde gelegt werden (Anlage 7). Eine derartige Beitragsgestaltung werden die Antragsteller nicht gemeint haben, zumal diese auch eine Mehreinnahme von 237.000 € zur Folge hätte. Eine weitere Proberechnung auf der Ausgangsbasis der bisherigen 35 Stundenbuchungen (Anlage 6) ergibt eine Mindereinnahme von 40.000 €, da nicht nur die 25 Stunden sondern auch die 45 Stunden preiswerter werden. Wechseln nun aber 100 Kinder von 35 nach 25 Stunden, erhöht sich die Mindereinnahme auf 108.000 € (Anlage 8). Bei einem Wechsel von 150 Kindern entsteht eine Mindereinnahme von 142.000 € (Anlage 9). Die Antragsteller verfolgen nun das Ziel, die Tariflohnerhöhungen an die Eltern der Kindergartenund OGATA-Kinder weiter zu geben. Dazu gibt die Verwaltung zu bedenken, dass    der Landesgesetzgeber mit dem KiBiz die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen auf Kindpauschalen umgestellt hat und diese Kindpauschalen jedes Jahr nach § 19 (2) zum Ausgleich von Kostensteigerungen um 1,5 % erhöht werden. die Stadt Erftstadt ihre eigenen Personalkosten im Kindergartenbereich trägt, die der freien Träger aber mit einem Anteil nur bezuschusst. der Gesetzgeber rechnerisch einen Elternbeitragsanteil von 19 % zu Grunde legt, obwohl dieser Anteil auch zu GTK-Zeiten niemals erreicht wurde. Im letzten GTK-Jahr lag er bei gerade 13,5 %. Daneben bezuschusst das Land die Träger der Kindertageseinrichtungen über das Jugendamt mit folgenden Sätzen o Kirchen mit 36,5 % o andere freie Träger mit 36 % o Elterninitiativen mit 38,5 % und o kommunale Träger mit 30 %. -2-      die Stadt Erftstadt insofern bei den Kirchen lediglich 32,5 %, beim ASB lediglich 36 %, bei den Elterninitiativen lediglich 38,5 % und bei den eigenen Einrichtungen 51 % der Kindpauschalen trägt. die freien Träger angeglichene, aber eigene Tarifverträge haben. das Elternbeitragsaufkommen in Erftstadt bereits außergewöhnlich hoch ist. Müssten die Eltern das letzte Kita-Jahr noch selber bezahlen, läge es auf das Jahr 2011/2012 hochgerechnet bei 20,14 % der Kindpauschalen. Mit der Ausgleichszahlung des Landes für den Wegfall des letzten Kita-Jahres beträgt die Einnahme immer noch 18,73 %. die Tariflohnerhöhungen aller Beschäftigten, nicht nur derjenigen im öffentlichen Dienst, bei unserer Beitragsgestaltung mit 3.500er €-Schritten in der Regel zu einer Erhöhung der Beiträge führt. die OGATA keine städtischen Beschäftigten hat. Die Anstellungsträgerschaft für Fachkräfte und Ergänzungskräfte im „Offenen Ganztag“ liegt beim einvernehmlich zwischen Schule und Schulträger ausgewählten freien Träger der Jugendhilfe. Die Bezahlung des Personals aller Erftstädter Trägervereine der „Offenen Ganztagsschulen“ richtet sich nicht nach dem TVÖD, sondern – wie überwiegend üblich – nach eigenen trägerinternen Gehaltsstrukturen. Da keine Tarifbindung der Trägervereine vorliegt, ergeben sich auch keine unmittelbaren Konsequenzen aus den Tariferhöhungen. Das Einkommensniveau liegt für Ergänzungs- und Fachkräfte zwischen 10,- und 14,- € brutto. Die Finanzierung der OGATA gestaltet sich wie folgt: Die Trägervereine erhalten vom Schulträger für die Umsetzung des Angebots eine schuljahresbezogene Pauschale in Höhe von 1.585,- € pro Grundschulkind bzw. 2.540,- € pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das Land unterstützt diese Maßnahme mit einer Zuweisung an den Schulträger in Höhe von 935,- € pro Grundschulkind und Schuljahr bzw. 1.890,- € pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das Elternbeitragsaufkommen liegt zurzeit bei 321.000 € oder 600 € pro Kind. Nach den zurzeit vorliegenden, aber noch nicht abschließenden Erkenntnissen steigen die Einkommen der tariflich Beschäftigen bei der Stadt Erftstadt zum 01.03.2012 um 3,5%. Der Anteil der Personalkosten an den Kindpauschalen liegt bei der Stadt Erftstadt bei 91,87 %. Bei den Kirchen liegt er bei 89,79 %, beim ASB bei 79,72 % und bei den Elterninitiativen bei 96,48 %. Zu 1 b: Nach dem Willen der Antragsteller sollen die Kindergarten- und OGATA-Beiträge erstmalig zum 01.08.2012 an die Tariflohnentwicklung angepasst werden. Die zweite Erhöhung erfolgt dann zum 01.08.2013. Die Einkommenssteigerung nach TVÖD beträgt nach den heutigen, aber noch nicht abschließenden Kenntnissen weitere 1,4 % zum 01.01.2013 und 1,4 % zum 01.08.2013. Die Antragsteller haben die Elternbeiträge im Bereich der Tagespflege nicht genannt. Aber gerade in diesem Bereich werden die Einkommenssteigerungen des öffentlichen Dienstes nach Beschlusslage des JHA unmittelbar an die Tagespflegepersonen weitergegeben. Der zurzeit gezahlte Betrag in Höhe von 4,40 €, der im Vergleich zu anderen Städten bereits hoch ist, wird rückwirkend zum 01.03.2012 um 3,5 % und zum 01.01.2013 um 1,4 % sowie nochmals zum 01.08.2013 um 1,4 % angehoben (vorbehaltlich der endgültigen Mitteilung des KAV über das Tarifvertragsergebnis). Bezogen auf den Haushaltsansatz der Mittelanmeldung entspricht diese Erhöhung in 2012 einem Mehrbedarf von 20.672 € und 40.097 € für 2013. (Dr. Rips) -3-