Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
13.06.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 178/2012
Az.: 81 20-11
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 02.05.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.05.2012
zur Kenntnis
Betriebsausschuss Stadtwerke
13.06.2012
zur Kenntnis
Betrifft:
03.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Störfall Kläranlage Erftstadt-Köttingen am 28.06.2011
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erftstadt bestehen nicht.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der nachstehende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Infolge der widerrechtlichen Ableitung eines „toxisch“ wirkenden Stoffes über die städtische
Abwasserkanalisation, kam es am 28.06.2011 zu einem Störfall auf der Kläranlage Köttingen.
Dieser hatte zur Konsequenz, dass die Anlage die gesetzlich geforderten Ablaufwerte über
längere Zeit nicht einhalten konnte. Inwieweit hier der Betreiber die erforderlichen und richtigen
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu
beantworten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Überschreitungen der zulässigen
Ablaufkonzentrationen zu einer „Strafzahlung“ in Form einer erhöhten Abwasserabgabe führen
werden. Hierzu liegt derzeit eine Schätzung des Erftverbandes mit einer Größenordnung von rd.
1,5 Mio Euro vor.
Zunächst trifft diese „Strafzahlung“ jedoch lediglich den Erftverband Bergheim als Betreiber der
Kläranlage Köttingen. Da dieser jedoch sämtliche Kosten auf die Stadt Erftstadt und hier den
Eigenbetrieb Abwasser per Beitragsbescheid umlegt, wird der in Rede stehende Betrag aus dem
Erfolgsplan der Stadtwerke Betriebszweig Abwasser zu erwirtschaften sein.
Die Stadtwerke –speziell die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und das Heizwerkfinanzieren ihre Ausgaben über Einnahmen aus „Kundengeldern“. Zwar besteht auch für diese
Betriebe seitens der Stadt die Pflicht, etwaige Jahresverluste nach fünf Jahren auszugleichen,
doch wird dies aufgrund der Möglichkeiten zur Erwirtschaftung von ausgeglichenen
Jahresabschlüssen nicht oder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Insoweit sind die Stadtwerke
unabhängig vom städtischen Haushalt und nehmen hierauf nur insoweit Einfluss, als dass sie
diesen mit rd. 1,6 Mio Euro jährlich, aus der Verzinsung des Anlagevermögens der
Abwasserbeseitigung sowie der Konzessionsabgabe direkt, und über die Gewinnausschüttung an
die Bäder indirekt stützen.
Anders als z.B. in den Bädern müsste demnach keine Zahlung der 1,5 Mio Euro über den
Haushalt erfolgen, sondern allenfalls eine Erwirtschaftung durch Einsparungen im
Abwasserbetrieb oder Erhöhung der Abwasserentgelte.
Bereits im Jahr 2011 hat die Betriebsleitung, mit Kenntnis über die finanziellen Auswirkungen des
Störfalls, konsequent den Abwasserbetrieb weiter optimiert. Besonders mit Blick auf die
eventuellen Mehraufwendungen infolge der „Strafzahlung“ aus der Abwasserabgabe, sind
Mehrerlöse aus Niederschlagswasserabrechnungen und Einsparungen generiert worden. Wenn
dies auch z.T. nur „Einmaleffekte“ sind, führen sie dennoch dazu, dass bereits im Jahresabschluss
Abwasser 2011 eine Rückstellung von 1,5 Mio Euro gebildet und weitestgehend aufgefangen
wurde. In der Konsequenz bedeutet dies zwar immer noch einem Jahresverlust des
Unternehmens von rd. 600.000 Euro, dieser kann voraussichtlich jedoch –ohne die Notwendigkeit
zur Entgelterhöhung- auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Auch wenn es gelingen sollte, die Strafzahlung innerbetrieblich so zu kompensieren, dass keine
Entgelterhöhungen erforderlich werden, so handelt es sich bei dem Vorfall um eine Straftat, in der
auch die Reaktionen des Erftverbandes in jedweder Hinsicht und ggflls. von anderer Stelle noch
zu hinterfragen sind.
(Dr. Rips)
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