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Beschlussvorlage (Störfall Kläranlage Erftstadt-Köttingen am 28.06.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
13.06.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
Beschlussvorlage (Störfall Kläranlage Erftstadt-Köttingen am 28.06.2011) Beschlussvorlage (Störfall Kläranlage Erftstadt-Köttingen am 28.06.2011)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 178/2012 Az.: 81 20-11 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 02.05.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.05.2012 zur Kenntnis Betriebsausschuss Stadtwerke 13.06.2012 zur Kenntnis Betrifft: 03.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Störfall Kläranlage Erftstadt-Köttingen am 28.06.2011 Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erftstadt bestehen nicht. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der nachstehende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Infolge der widerrechtlichen Ableitung eines „toxisch“ wirkenden Stoffes über die städtische Abwasserkanalisation, kam es am 28.06.2011 zu einem Störfall auf der Kläranlage Köttingen. Dieser hatte zur Konsequenz, dass die Anlage die gesetzlich geforderten Ablaufwerte über längere Zeit nicht einhalten konnte. Inwieweit hier der Betreiber die erforderlichen und richtigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beantworten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Überschreitungen der zulässigen Ablaufkonzentrationen zu einer „Strafzahlung“ in Form einer erhöhten Abwasserabgabe führen werden. Hierzu liegt derzeit eine Schätzung des Erftverbandes mit einer Größenordnung von rd. 1,5 Mio Euro vor. Zunächst trifft diese „Strafzahlung“ jedoch lediglich den Erftverband Bergheim als Betreiber der Kläranlage Köttingen. Da dieser jedoch sämtliche Kosten auf die Stadt Erftstadt und hier den Eigenbetrieb Abwasser per Beitragsbescheid umlegt, wird der in Rede stehende Betrag aus dem Erfolgsplan der Stadtwerke Betriebszweig Abwasser zu erwirtschaften sein. Die Stadtwerke –speziell die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und das Heizwerkfinanzieren ihre Ausgaben über Einnahmen aus „Kundengeldern“. Zwar besteht auch für diese Betriebe seitens der Stadt die Pflicht, etwaige Jahresverluste nach fünf Jahren auszugleichen, doch wird dies aufgrund der Möglichkeiten zur Erwirtschaftung von ausgeglichenen Jahresabschlüssen nicht oder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Insoweit sind die Stadtwerke unabhängig vom städtischen Haushalt und nehmen hierauf nur insoweit Einfluss, als dass sie diesen mit rd. 1,6 Mio Euro jährlich, aus der Verzinsung des Anlagevermögens der Abwasserbeseitigung sowie der Konzessionsabgabe direkt, und über die Gewinnausschüttung an die Bäder indirekt stützen. Anders als z.B. in den Bädern müsste demnach keine Zahlung der 1,5 Mio Euro über den Haushalt erfolgen, sondern allenfalls eine Erwirtschaftung durch Einsparungen im Abwasserbetrieb oder Erhöhung der Abwasserentgelte. Bereits im Jahr 2011 hat die Betriebsleitung, mit Kenntnis über die finanziellen Auswirkungen des Störfalls, konsequent den Abwasserbetrieb weiter optimiert. Besonders mit Blick auf die eventuellen Mehraufwendungen infolge der „Strafzahlung“ aus der Abwasserabgabe, sind Mehrerlöse aus Niederschlagswasserabrechnungen und Einsparungen generiert worden. Wenn dies auch z.T. nur „Einmaleffekte“ sind, führen sie dennoch dazu, dass bereits im Jahresabschluss Abwasser 2011 eine Rückstellung von 1,5 Mio Euro gebildet und weitestgehend aufgefangen wurde. In der Konsequenz bedeutet dies zwar immer noch einem Jahresverlust des Unternehmens von rd. 600.000 Euro, dieser kann voraussichtlich jedoch –ohne die Notwendigkeit zur Entgelterhöhung- auf neue Rechnung vorgetragen werden. Auch wenn es gelingen sollte, die Strafzahlung innerbetrieblich so zu kompensieren, dass keine Entgelterhöhungen erforderlich werden, so handelt es sich bei dem Vorfall um eine Straftat, in der auch die Reaktionen des Erftverbandes in jedweder Hinsicht und ggflls. von anderer Stelle noch zu hinterfragen sind. (Dr. Rips) -2-