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Antrag (Antrag bzgl. Fortbildung eines Mitarbeiters zum Energieberater und Einsatz von ehrenamtlichen Energiebeauftragten in jeder städtischen Einrichtung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
Antrag (Antrag bzgl. Fortbildung eines Mitarbeiters zum Energieberater und Einsatz von ehrenamtlichen Energiebeauftragten in jeder städtischen Einrichtung) Antrag (Antrag bzgl. Fortbildung eines Mitarbeiters zum Energieberater und Einsatz von ehrenamtlichen Energiebeauftragten in jeder städtischen Einrichtung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 140/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 28.03.2012 gez. Dr. Risthaus 19.04.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 29.05.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Fortbildung eines Mitarbeiters zum Energieberater und Einsatz von ehrenamtlichen Energiebeauftragten in jeder städtischen Einrichtung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bereits mehrfach habe ich ausgeführt, dass ich die Einstellung eines Energiebeauftragten als sinnvoll ansehe und dass die Personalkosten für diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter durch die eingesparten Energiekosten mehr als gedeckt werden. Bisherige Vorlagen und/oder Anträge (S 6/1899, A 78/2006, F 171/2009, A 155/2010) zu diesem Thema haben leider nicht zu einem positiven Ergebnis geführt. Den Einsatz von ehrenamtlichen Energiebeauftragten in städtischen Einrichtungen halte ich für einen sinnvollen Ansatz. Allerdings müssen diese Mitarbeiter durch einen Energiebeauftragten unterstützt werden. Die Übernahme dieser Aufgabe in „Teilzeit“ oder „Nebentätigkeit“ hat sich nicht bewährt. Die „Haupttätigkeit“ hat in der Regel Vorrang. Für die Aufgabe als Energieberater oder Energiebeauftragter steht dann nicht genügend Zeit zur Verfügung. Ergänzend ist anzumerken, dass in den nächsten Jahren durch die Erarbeitung bzw. Umsetzung der Klimaschutzkonzepte sowie im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand in der Verwaltung entstehen wird. Mit den vorhandenen Mitarbeitern können diese zusätzlichen Aufgaben nicht in der erforderlichen Intensität und damit Qualität bearbeitet werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert die Einstellung von Personal zur Koordinierung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten für die Dauer von drei Jahren. Für Kommunen, die sich im Nothaushalt befinden, beträgt der Fördersatz bis zu 95 %. Ich rege daher an, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter einzustellen. In den Bereichen der energetischen Sanierung städtischer Gebäude, der Energieeinsparung durch Änderung des Nutzerverhaltens, der Energieberatung und der Betreuung der anstehenden Projekte fallen mehr als genügend Arbeiten an, um einen Mitarbeiter ausreichend zu beschäftigen. (Dr. Rips) -2-