Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 140/2012
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 28.03.2012
gez. Dr. Risthaus
19.04.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.05.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Fortbildung eines Mitarbeiters zum Energieberater und Einsatz von
ehrenamtlichen Energiebeauftragten in jeder städtischen Einrichtung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits mehrfach habe ich ausgeführt, dass ich die Einstellung eines Energiebeauftragten als
sinnvoll ansehe und dass die Personalkosten für diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter durch die
eingesparten Energiekosten mehr als gedeckt werden. Bisherige Vorlagen und/oder Anträge (S
6/1899, A 78/2006, F 171/2009, A 155/2010) zu diesem Thema haben leider nicht zu einem
positiven Ergebnis geführt.
Den Einsatz von ehrenamtlichen Energiebeauftragten in städtischen Einrichtungen halte ich für
einen sinnvollen Ansatz. Allerdings müssen diese Mitarbeiter durch einen Energiebeauftragten
unterstützt werden. Die Übernahme dieser Aufgabe in „Teilzeit“ oder „Nebentätigkeit“ hat sich
nicht bewährt. Die „Haupttätigkeit“ hat in der Regel Vorrang. Für die Aufgabe als Energieberater
oder Energiebeauftragter steht dann nicht genügend Zeit zur Verfügung. Ergänzend ist
anzumerken, dass in den nächsten Jahren durch die Erarbeitung bzw. Umsetzung der
Klimaschutzkonzepte sowie im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ein erheblicher
zusätzlicher Arbeitsaufwand in der Verwaltung entstehen wird. Mit den vorhandenen Mitarbeitern
können diese zusätzlichen Aufgaben nicht in der erforderlichen Intensität und damit Qualität
bearbeitet werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert die Einstellung von
Personal zur Koordinierung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten für die Dauer von drei
Jahren. Für Kommunen, die sich im Nothaushalt befinden, beträgt der Fördersatz bis zu 95 %. Ich
rege daher an, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und einen entsprechend
qualifizierten Mitarbeiter einzustellen. In den Bereichen der energetischen Sanierung städtischer
Gebäude, der Energieeinsparung durch Änderung des Nutzerverhaltens, der Energieberatung und
der Betreuung der anstehenden Projekte fallen mehr als genügend Arbeiten an, um einen
Mitarbeiter ausreichend zu beschäftigen.
(Dr. Rips)
-2-