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Beschlussvorlage (Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996) Beschlussvorlage (Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 01.12.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Ne Vorlagennummer: VL-280/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 Sachdarstellung: Die Bestattungsarten auf den Friedhöfen der Gemeinde sind zwischenzeitlich erweitert worden. Seit dem 26. Oktober 2016 besteht nunmehr die Möglichkeit, Urnenbestattungen in Urnenstelen vorzunehmen. Die Urnenstelen stehen auf den Friedhöfen D’horn und Heistern zur Verfügung. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe wird zum besseren Verständnis der Beerdigungsgebühren wie folgt geändert: C. Beerdigungsgebühren (1) Die Beerdigungsgebühren betragen: a) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 280,00 € b) für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr 560,00 € c) für Urnen 400,00 € d) für Fehl- und Totgeburten 280,00 € e) für Fehl- und Totgeburten in eine vorhandene Grabstätte 60,00 € Mit den Gebühren zu a) bis d) e) sind abgegolten: Ausheben und Verfüllen des Grabes und die Ausschmückung des Grabes bzw. Öffnen und Verschließen der Urnennische in der Urnenstele. Die entsprechenden Änderungen zu den Beerdigungsgebühren sind in Fett- und Kursivschrift dargestellt. Der komplette Entwurf der IX. Änderungssatzung ist als Anlage (Anlage 1) beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-280/2016 Seite - 2 - - keine - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Erlass der IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurffassung. Der Bürgermeister (Göbbels)