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Beschlussvorlage (Erlass einer I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (Erlass einer I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015) Beschlussvorlage (Erlass einer I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 30.11.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Ne Vorlagennummer: VL-279/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015 Sachdarstellung: Mit In-Kraft-Treten der neuen Friedhofssatzung vom 09.12.2015 wurde u. a. in § 6 -Verhalten auf dem Friedhof- in Abs. 3 (f) die Änderung aufgenommen, dass es nicht gestattet ist, Tiere mitzuführen, mit Ausnahme von Blindenhunden. In der bis dahin gültigen Satzung vom 04.06.2004 wurde die Ausnahme auf kurz angeleinte Hunde beschränkt. Grund für die Satzungsänderung war, dass der Verwaltung Beschwerden über Hundekot auf den Wegen, Beeten und Grabstätten angetragen wurden. Bekanntmachungen der Verwaltung im Mitteilungsblatt, die an die Vernunft der Hundehalter appellierten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu entsorgen, verhallten ungehört. Tatsache ist, dass diese Beschwerden seit Änderung der Satzung zurückgegangen sind. Nach In-Kraft-Treten der geänderten Satzung gingen vier Anträge auf Änderung des Paragrafen bei der Verwaltung ein, die in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten vom 22.09.2016 beraten wurden. Nach eingehender Beratung im Ausschuss hat dieser dem Rat empfohlen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass das Hundeverbot aufgehoben und eine kurze Anleinpflicht der Hunde erlaubt wird. Für diese Änderung ist der Erlass einer I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015 notwendig. Der Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage (Anlage 1) beigefügt. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, Ende 2017 erneut zu prüfen, ob die Verunreinigungen durch Hundekot erneut zugenommen haben; des Weiteren hat er empfohlen, an den neuralgischen Punkten Hundekotbeutelspender aufzustellen. Drucksache VL-279/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Hundekotbeutelspender mit integriertem Abfalleimer belaufen sich auf ca. 480,00 € je Stück. Benötigt werden vier Spender für die Friedhöfe Langerwehe, D’horn, Pier und Heistern, sodass Kosten in Höhe von ca. 1.920,00 € entstehen. Die Kosten hierfür sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, sofern sie nicht durch Spenden finanziert werden können. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Erlass der I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015 in der beratenen Entwurffassung. Der Bürgermeister (Göbbels)