Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 30.11.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
750-00/Ne
Vorlagennummer: VL-279/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015
Sachdarstellung:
Mit In-Kraft-Treten der neuen Friedhofssatzung vom 09.12.2015 wurde u. a. in
§ 6 -Verhalten auf dem Friedhof- in Abs. 3 (f) die Änderung aufgenommen, dass es nicht
gestattet ist, Tiere mitzuführen, mit Ausnahme von Blindenhunden. In der bis dahin
gültigen Satzung vom 04.06.2004 wurde die Ausnahme auf kurz angeleinte Hunde
beschränkt.
Grund für die Satzungsänderung war, dass der Verwaltung Beschwerden über Hundekot
auf den Wegen, Beeten und Grabstätten angetragen wurden. Bekanntmachungen der
Verwaltung im Mitteilungsblatt, die an die Vernunft der Hundehalter appellierten, die
Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu entsorgen, verhallten ungehört.
Tatsache ist, dass diese Beschwerden seit Änderung der Satzung zurückgegangen sind.
Nach In-Kraft-Treten der geänderten Satzung gingen vier Anträge auf Änderung des
Paragrafen bei der Verwaltung ein, die in der Sitzung des Ausschusses für Kultur,
Naherholung und Umweltangelegenheiten vom 22.09.2016 beraten wurden. Nach
eingehender Beratung im Ausschuss hat dieser dem Rat empfohlen, die Satzung
dahingehend zu ändern, dass das Hundeverbot aufgehoben und eine kurze Anleinpflicht
der Hunde erlaubt wird.
Für diese Änderung ist der Erlass einer I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom
09.12.2015 notwendig. Der Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage (Anlage 1)
beigefügt.
Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, Ende 2017 erneut zu prüfen, ob die
Verunreinigungen durch Hundekot erneut zugenommen haben; des Weiteren hat er
empfohlen, an den neuralgischen Punkten Hundekotbeutelspender aufzustellen.
Drucksache VL-279/2016
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Hundekotbeutelspender mit integriertem Abfalleimer belaufen sich auf
ca. 480,00 € je Stück. Benötigt werden vier Spender für die Friedhöfe Langerwehe,
D’horn, Pier und Heistern, sodass Kosten in Höhe von ca. 1.920,00 € entstehen.
Die Kosten hierfür sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, sofern sie nicht
durch Spenden finanziert werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Erlass der I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom
09.12.2015 in der beratenen Entwurffassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)