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Beschlussvorlage (Bodendenkmalschutz im Bereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 41 – OT Nörvenich)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
83 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Beschlussvorlage (Bodendenkmalschutz im Bereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 41 – OT Nörvenich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 181/2015 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.2 Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter vom 25.11.2015 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 10.12.2015 17.12.2015 Bodendenkmalschutz im Bereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 41 – OT Nörvenich, hier: Antrag vom LVR Rheinisches Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom 15.10.2015 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes G 41-OT Nörvenich wurde auch bei der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange das Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, beteiligt. In dessen Stellungnahme vom 18.06.2014 wurde eine Prüfung als Teil der Umweltprüfung vom Planungsträger gefordert. Eine archäologische Fachfirma war zu beauftragen, die nach Maßgabe einer Nachforschungserlaubnis gem. § 13 DschG tätig wird. Die Überprüfungen haben ergeben, dass das ermittelte Bodendenkmal die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Denkmalliste erfüllt. Die Stellungsnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, vom 05.10.2015 ist dieser Vorlage beigefügt. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich stimmt den Antrag des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom 15.10.2015 bezüglich der Eintragung eines ortsfesten Bodendenkmals in der Gemarkung Nörvenich , Flur 39, Flurstücke 8, 9, 10, 24, 25 zu und beauftragt die Verwaltung nach Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer die Eintragung des Bodendenkmals in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Nörvenich vorzunehmen.