Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
83 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 181/2015
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.2
Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter
vom 25.11.2015
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
10.12.2015
17.12.2015
Bodendenkmalschutz im Bereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 41 – OT Nörvenich,
hier: Antrag vom LVR Rheinisches Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom 15.10.2015
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes G 41-OT Nörvenich wurde auch bei der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange das Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, beteiligt.
In dessen Stellungnahme vom 18.06.2014 wurde eine Prüfung als Teil der Umweltprüfung vom
Planungsträger gefordert. Eine archäologische Fachfirma war zu beauftragen, die nach Maßgabe einer
Nachforschungserlaubnis gem. § 13 DschG tätig wird.
Die Überprüfungen haben ergeben, dass das ermittelte Bodendenkmal die gesetzlichen
Voraussetzungen zur Eintragung in die Denkmalliste erfüllt. Die Stellungsnahme des LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, vom 05.10.2015 ist dieser Vorlage beigefügt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich stimmt den Antrag des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege, Bonn, vom 15.10.2015 bezüglich der Eintragung eines ortsfesten
Bodendenkmals in der Gemarkung Nörvenich , Flur 39, Flurstücke 8, 9, 10, 24, 25 zu und
beauftragt die Verwaltung nach Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer die
Eintragung des Bodendenkmals in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Nörvenich
vorzunehmen.