Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.05.12, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 573/2010
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 20 Datum: 04.11.2010
gez. Dr. Risthaus
18.05.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
Bemerkungen
30.11.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
07.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
22.03.2011
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
22.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
05.07.2011
vorberatend
Rat
19.07.2011
beschließend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
05.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Prüfung des Bestandes der Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft und
Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.11.2010
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu dem Antrag auf Auflösung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilienwirtschaft werde ich eine
umfassende Stellungnahme vorlegen. Diese kann erst für die nächste Sitzung der Betriebsausschüsse fertig gestellt werden.
Die zugesagte Mietkostenaufstellung lege ich jetzt vor. Über die Grundlagen der Mietkalkulation
habe ich bereits in der Vorlage V 117/2010 umfassend berichtet. Die Mietberechnung durch den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ist transparent. Seit Bildung des Betriebes erfolgen die Berechnungen nach festen Regeln. Diese wurden bisher von der Politik nicht abgefragt, bei
Neubaumaßnahmen wurde lediglich das Berechnungsergebnis, die sog. Neubaumiete kommuniziert. Ich habe bereits in der o.a. Vorlage mitgeteilt, dass ich die städtischen Gremien künftig
auch über die Berechnungsgrundlagen informieren werde.
Für die Berechnung der Mieten wird der von der Kämmerei ermittelte Zinssatz für langfristige
Verbindlichkeiten zugrunde gelegt. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde dieser Zins von zuvor 5 %
auf 4,5 % abgesenkt. Diese Senkung ist im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zunächst nicht
nachvollzogen worden. Ich habe alle Berechnungen aus diesen Jahren rückwirkend mit einem
Zinssatz von 4,5 % aktualisieren lassen.
In der Anlage 1 sind alle Neubaumieten aufgeführt, die seit Gründung des Betriebes dem Kernhaushalt für Investitionen in Rechnung gestellt wurden. Über einen Zeitraum von 10 Jahren
weichen einige Berechnungen leicht von den in der Vorlage V 117/2010 dargelegten
Kalkulationsgrundlagen ab. Insgesamt ergibt sich bei Gesamtmieten in Höhe von ca. 1,3 Mio.
Euro eine Abweichung zwischen Soll und Ist in Höhe von 1.277,- €; dies entspricht 0,1 % der
Neubaumieten.
(Dr. Rips)
-2-