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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung des Bestandes der Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft und Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.05.12, 06:28
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 573/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 20 Datum: 04.11.2010 gez. Dr. Risthaus 18.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin Bemerkungen 30.11.2010 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 07.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Finanz- und Personalausschuss 22.03.2011 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 22.03.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 23.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Finanz- und Personalausschuss 05.07.2011 vorberatend Rat 19.07.2011 beschließend Rat 13.12.2011 beschließend Betriebsausschuss Straßen 05.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Prüfung des Bestandes der Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft und Straßen Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Mittel stehen nicht zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.11.2010 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu dem Antrag auf Auflösung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilienwirtschaft werde ich eine umfassende Stellungnahme vorlegen. Diese kann erst für die nächste Sitzung der Betriebsausschüsse fertig gestellt werden. Die zugesagte Mietkostenaufstellung lege ich jetzt vor. Über die Grundlagen der Mietkalkulation habe ich bereits in der Vorlage V 117/2010 umfassend berichtet. Die Mietberechnung durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ist transparent. Seit Bildung des Betriebes erfolgen die Berechnungen nach festen Regeln. Diese wurden bisher von der Politik nicht abgefragt, bei Neubaumaßnahmen wurde lediglich das Berechnungsergebnis, die sog. Neubaumiete kommuniziert. Ich habe bereits in der o.a. Vorlage mitgeteilt, dass ich die städtischen Gremien künftig auch über die Berechnungsgrundlagen informieren werde. Für die Berechnung der Mieten wird der von der Kämmerei ermittelte Zinssatz für langfristige Verbindlichkeiten zugrunde gelegt. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde dieser Zins von zuvor 5 % auf 4,5 % abgesenkt. Diese Senkung ist im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zunächst nicht nachvollzogen worden. Ich habe alle Berechnungen aus diesen Jahren rückwirkend mit einem Zinssatz von 4,5 % aktualisieren lassen. In der Anlage 1 sind alle Neubaumieten aufgeführt, die seit Gründung des Betriebes dem Kernhaushalt für Investitionen in Rechnung gestellt wurden. Über einen Zeitraum von 10 Jahren weichen einige Berechnungen leicht von den in der Vorlage V 117/2010 dargelegten Kalkulationsgrundlagen ab. Insgesamt ergibt sich bei Gesamtmieten in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro eine Abweichung zwischen Soll und Ist in Höhe von 1.277,- €; dies entspricht 0,1 % der Neubaumieten. (Dr. Rips) -2-