Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
19.05.12, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme zum Antrag 573/2010
Anlage 2
10.03.2011
1.)
Grundsätzlich halte ich eine Auflösung der Eigenbetriebe nicht für richtig.
Es werden zwar zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen
vertreten. Allerdings teile ich die Einschätzung im Antrag 75/2011,
wonach die Eigenbetriebe sich als leistungsstark und zukunftsfähig
entwickelt haben, jedoch der Zeitpunkt gekommen ist, zudem über
Konkretisierungen im Rahmen einer weiteren Erhöhung der Transparenz
von verwaltungs- und politischen Vorgängen nachgedacht werden muss.
Zu diesem Zweck werde ich (vergleiche dazu Stellungnahme zum Antrag
75/2011) die schriftliche Ausarbeitung einer „Dienstanweisung“ in Auftrag
geben und den politischen Gremien zur Prüfung und zur
Beschlussfassung vorlegen. In diesem Rahmen sollte auch eine
mögliche Diskussion über das „OB“ und „WIE“ geführt werden.
2.)
Die bisherigen Erfahrungen mit den Eigenbetrieben können aus meiner
Sicht als sehr positiv bewertet werden:
- Im Bereich der Immobilien konnte ein sehr guter Standard der
Bauunterhaltung erreicht werden. Dies gilt insbesondere auch für
die energetische Verbesserung der Immobilienbestände.
- Auch das Straßennetz der Stadt Erftstadt befindet sich insgesamt
in einem guten Zustand. Unzulänglichkeiten, z. B. im Winterdienst
dieses Winters, sind nicht auf die Organisationsform
zurückzuführen. Die entsprechenden Schwachstellen wurden
erkannt und beseitigt. In Zukunft ist auch hier mit einer deutlichen
Verbesserung der Leistung zu rechnen.
- Die mit der Nutzung von Immobilien oder von Straßen
verbundenen Kosten konnten verursachergerecht zugeordnet
werden.
Dies gilt sowohl für den Prozess der Herstellung wie auch der
Unterhaltung und den Betrieb.
- Die Planungspolitik, die darauf gerichtet ist, vernünftige
Bauplanungen vorzunehmen und Planungsgewinne zu erzielen,
Reeinvestitionen zu garantieren, also vom Planungsgewinn in den
Immobilienbesitz, in die Bodenbevorratung für Wohnungs- und
Gewerbebau und in sonstige städtische Planungsvorhaben zu
investieren, ist rundum erfolgreich. Es gibt keinen Grund, von
diesem Modell abzuweichen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich bewusst wesentliche
Gründe, die im Antrag 75/2011 benannt werden, hier übernommen
habe, weil ich diese Aussagen teile.
3.)
Es ist richtig, dass sich Motive zur Einführung der Eigenbetriebe
teilweise verändert haben. Dies ist vor allem auf das sog. NKF
zurückzuführen. Dabei ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die
Erfahrungen mit NKF noch nicht endgültig sind.
Ich halte es deshalb für richtig und sinnvoll, vor endgültigen neuen
Strukturentscheidungen
über
die
Verwaltung
zunächst
eine
Stabilisierung
des
Rechnungswesens
für
den
Kernhaushalt
herbeizuführen.
Die Eigenbetriebe haben im Rechnungswesen nach HGB-Vorschriften
ausreichend Kenntnisse und Erfahrungen gewonnen.
Sie haben die entsprechenden Buchhaltungen aufgebaut.
Prüfungen werden zusätzlich – neben dem RPA – von sachkundigen
Wirtschaftsprüfern durchgeführt.
Diese Vorteile sollten nicht ohne Not aufgegeben werden.
Gegenüber dem Zeitpunkt der Einführung der Eigenbetriebe ist eine
wesentliche Änderung dadurch eingetreten, dass sich die Stadt Erftstadt
im Nothaushalt befindet und auch mittelfristig in diesem Zustand bleiben
wird. Ohne Frage sind die Eigenbetriebe, in denen sich die Investitionen
der Stadt ganz wesentlich konzentrieren, in den Konsolidierungs- und
Auflagenprozess eingebunden. In diesem Zusammenhang wird vor allem
darauf hingewiesen, dass die politischen Gremien über die
Dringlichkeitsliste wesentliche Entscheidungen herbeiführen können.
Darüber lassen sich Inhalte und Prioritäten steuern.
Dies ändert nichts an meiner Absicht, im Bereich der Aufstellung von
Wirtschaftsplänen und der Dringlichkeitslisten den Kämmerer stärker in
den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Dies wird u. a. Gegenstand
der o. a. „Dienstanweisung“ sein.
4.)
Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Zwar ist es richtig, dass mit einer Rückführung der Eigenbetriebe in den
Kernhaushalt Prüfungskosten vermieden werden können. Es handelt
sich um etwa 25.000 Euro pro Eigenbetrieb.
Das RPA kann eine der Wirtschaftsprüfung vergleichbare Prüfung nur
mit zusätzlichem Personal leisten. Außerdem werden durch die Prüfung
von Wirtschaftsprüfern neue Erkenntnisse und Hinweise gewonnen, die
sich in Erfahrungen im Betrieb der Eigenbetriebe konkretisieren.
Der Personalaufwand im Bereich von – 20 – würde sich wesentlich
erhöhen, da die Verlagerung der bisher in den Bilanz-Buchhaltungen in
den Eigenbetrieben erledigten Arbeiten ohne zusätzliches Personal nicht
erledigt werden kann. Die Kämmerei ist ohnehin derzeit an den Grenzen
ihrer Belastbarkeit. Eine Aufstockung des Personals wäre unverzichtbar.
Gleichwohl halte ich es für erforderlich, die Eigenbetriebe stärker mit
dem Kernhaushalt zu vernetzen. Hierzu werde ich konkrete Vorschläge
im Rahmen der von mir bereits angesprochenen „Dienstanweisung“
unterbreiten.
5.)
Das sog. „Mieter-Vermieter-Modell“, diese Bezeichnung ist meines
Erachtens unglücklich, ist in der Vergangenheit teilweise nicht
ausreichend transparent dargestellt worden. Die Grundlagen hierzu habe
ich mit der Vorlage 117/2010 erläutert. Sie sind ergänzend dazu in die
Fachausschusssitzung vom 10.03. eingeflossen.
6.)
Entgegen im Umlauf befindlicher Vermutungen gibt es keine landesweite
Bewegung zur Auflösung von Eigenbetrieben. Ich habe hierzu bereits
Erkundungen beim Städte- und Gemeindebund eingeholt (Stand war 2.
Woche Januar 2011). Dort ist kein einziger Fall der Auflösung eines
Eigenbetriebes bekannt. Ausnahme: In Mülheim an der Ruhr gibt es
einen Beschluss des Rates, der sich grundsätzlich für eine Auflösung
ausspricht. Dazu sind Prüfauflagen erstellt worden, deren Ergebnisse
noch ausstehen. Im übrigen gibt es in NRW immer noch 640
Eigenbetriebe oder ähnliche Einrichtungen. Auch nach den Erfahrungen
von NKF wird der Eigenbetrieb durchaus als effektive kommunale
Unternehmensform angesehen.
7.)
Nicht unterschätzt werden sollte auch die Motivationslage der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die Entwicklung von einem
Liegenschaftsamt zu einer Immobilienwirtschaft in der Rechtsform eines
Eigenbetriebes war ein mehrjähriger Prozess, der erhebliche
Verwaltungskapazitäten gebunden hat. Die Mitarbeiter/innen haben
hochmotiviert diesen Prozess unterstützt, da sie von den Zielen, die
damit verfolgt werden sollten, überzeugt waren. Eine Rückabwicklung
würde wieder erhebliche Verwaltungskapazitäten erfordern. Die
Sinnhaftigkeit dieses Prozesses ist den betroffenen Mitarbeitern/innen
schwer zu vermitteln. Die Handlungsfähigkeit der Verwaltung wäre somit
über einen längeren Zeitraum eingeschränkt. Die Kolleginnen und
Kollegen in den Eigenbetrieben wünschen eindeutig eine Fortsetzung
ihrer Tätigkeit in der jetzigen Rechtsform.
8.)
Zusammenfassend wünsche ich mir die Beibehaltung der erfolgreichen
und leistungsfähigen Strukturen der Verwaltung.
(Dr. Rips)