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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
19.05.12, 06:28
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Stellungnahme zum Antrag 573/2010 Anlage 2 10.03.2011 1.) Grundsätzlich halte ich eine Auflösung der Eigenbetriebe nicht für richtig. Es werden zwar zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen vertreten. Allerdings teile ich die Einschätzung im Antrag 75/2011, wonach die Eigenbetriebe sich als leistungsstark und zukunftsfähig entwickelt haben, jedoch der Zeitpunkt gekommen ist, zudem über Konkretisierungen im Rahmen einer weiteren Erhöhung der Transparenz von verwaltungs- und politischen Vorgängen nachgedacht werden muss. Zu diesem Zweck werde ich (vergleiche dazu Stellungnahme zum Antrag 75/2011) die schriftliche Ausarbeitung einer „Dienstanweisung“ in Auftrag geben und den politischen Gremien zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Rahmen sollte auch eine mögliche Diskussion über das „OB“ und „WIE“ geführt werden. 2.) Die bisherigen Erfahrungen mit den Eigenbetrieben können aus meiner Sicht als sehr positiv bewertet werden: - Im Bereich der Immobilien konnte ein sehr guter Standard der Bauunterhaltung erreicht werden. Dies gilt insbesondere auch für die energetische Verbesserung der Immobilienbestände. - Auch das Straßennetz der Stadt Erftstadt befindet sich insgesamt in einem guten Zustand. Unzulänglichkeiten, z. B. im Winterdienst dieses Winters, sind nicht auf die Organisationsform zurückzuführen. Die entsprechenden Schwachstellen wurden erkannt und beseitigt. In Zukunft ist auch hier mit einer deutlichen Verbesserung der Leistung zu rechnen. - Die mit der Nutzung von Immobilien oder von Straßen verbundenen Kosten konnten verursachergerecht zugeordnet werden. Dies gilt sowohl für den Prozess der Herstellung wie auch der Unterhaltung und den Betrieb. - Die Planungspolitik, die darauf gerichtet ist, vernünftige Bauplanungen vorzunehmen und Planungsgewinne zu erzielen, Reeinvestitionen zu garantieren, also vom Planungsgewinn in den Immobilienbesitz, in die Bodenbevorratung für Wohnungs- und Gewerbebau und in sonstige städtische Planungsvorhaben zu investieren, ist rundum erfolgreich. Es gibt keinen Grund, von diesem Modell abzuweichen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich bewusst wesentliche Gründe, die im Antrag 75/2011 benannt werden, hier übernommen habe, weil ich diese Aussagen teile. 3.) Es ist richtig, dass sich Motive zur Einführung der Eigenbetriebe teilweise verändert haben. Dies ist vor allem auf das sog. NKF zurückzuführen. Dabei ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die Erfahrungen mit NKF noch nicht endgültig sind. Ich halte es deshalb für richtig und sinnvoll, vor endgültigen neuen Strukturentscheidungen über die Verwaltung zunächst eine Stabilisierung des Rechnungswesens für den Kernhaushalt herbeizuführen. Die Eigenbetriebe haben im Rechnungswesen nach HGB-Vorschriften ausreichend Kenntnisse und Erfahrungen gewonnen. Sie haben die entsprechenden Buchhaltungen aufgebaut. Prüfungen werden zusätzlich – neben dem RPA – von sachkundigen Wirtschaftsprüfern durchgeführt. Diese Vorteile sollten nicht ohne Not aufgegeben werden. Gegenüber dem Zeitpunkt der Einführung der Eigenbetriebe ist eine wesentliche Änderung dadurch eingetreten, dass sich die Stadt Erftstadt im Nothaushalt befindet und auch mittelfristig in diesem Zustand bleiben wird. Ohne Frage sind die Eigenbetriebe, in denen sich die Investitionen der Stadt ganz wesentlich konzentrieren, in den Konsolidierungs- und Auflagenprozess eingebunden. In diesem Zusammenhang wird vor allem darauf hingewiesen, dass die politischen Gremien über die Dringlichkeitsliste wesentliche Entscheidungen herbeiführen können. Darüber lassen sich Inhalte und Prioritäten steuern. Dies ändert nichts an meiner Absicht, im Bereich der Aufstellung von Wirtschaftsplänen und der Dringlichkeitslisten den Kämmerer stärker in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Dies wird u. a. Gegenstand der o. a. „Dienstanweisung“ sein. 4.) Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen: Zwar ist es richtig, dass mit einer Rückführung der Eigenbetriebe in den Kernhaushalt Prüfungskosten vermieden werden können. Es handelt sich um etwa 25.000 Euro pro Eigenbetrieb. Das RPA kann eine der Wirtschaftsprüfung vergleichbare Prüfung nur mit zusätzlichem Personal leisten. Außerdem werden durch die Prüfung von Wirtschaftsprüfern neue Erkenntnisse und Hinweise gewonnen, die sich in Erfahrungen im Betrieb der Eigenbetriebe konkretisieren. Der Personalaufwand im Bereich von – 20 – würde sich wesentlich erhöhen, da die Verlagerung der bisher in den Bilanz-Buchhaltungen in den Eigenbetrieben erledigten Arbeiten ohne zusätzliches Personal nicht erledigt werden kann. Die Kämmerei ist ohnehin derzeit an den Grenzen ihrer Belastbarkeit. Eine Aufstockung des Personals wäre unverzichtbar. Gleichwohl halte ich es für erforderlich, die Eigenbetriebe stärker mit dem Kernhaushalt zu vernetzen. Hierzu werde ich konkrete Vorschläge im Rahmen der von mir bereits angesprochenen „Dienstanweisung“ unterbreiten. 5.) Das sog. „Mieter-Vermieter-Modell“, diese Bezeichnung ist meines Erachtens unglücklich, ist in der Vergangenheit teilweise nicht ausreichend transparent dargestellt worden. Die Grundlagen hierzu habe ich mit der Vorlage 117/2010 erläutert. Sie sind ergänzend dazu in die Fachausschusssitzung vom 10.03. eingeflossen. 6.) Entgegen im Umlauf befindlicher Vermutungen gibt es keine landesweite Bewegung zur Auflösung von Eigenbetrieben. Ich habe hierzu bereits Erkundungen beim Städte- und Gemeindebund eingeholt (Stand war 2. Woche Januar 2011). Dort ist kein einziger Fall der Auflösung eines Eigenbetriebes bekannt. Ausnahme: In Mülheim an der Ruhr gibt es einen Beschluss des Rates, der sich grundsätzlich für eine Auflösung ausspricht. Dazu sind Prüfauflagen erstellt worden, deren Ergebnisse noch ausstehen. Im übrigen gibt es in NRW immer noch 640 Eigenbetriebe oder ähnliche Einrichtungen. Auch nach den Erfahrungen von NKF wird der Eigenbetrieb durchaus als effektive kommunale Unternehmensform angesehen. 7.) Nicht unterschätzt werden sollte auch die Motivationslage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die Entwicklung von einem Liegenschaftsamt zu einer Immobilienwirtschaft in der Rechtsform eines Eigenbetriebes war ein mehrjähriger Prozess, der erhebliche Verwaltungskapazitäten gebunden hat. Die Mitarbeiter/innen haben hochmotiviert diesen Prozess unterstützt, da sie von den Zielen, die damit verfolgt werden sollten, überzeugt waren. Eine Rückabwicklung würde wieder erhebliche Verwaltungskapazitäten erfordern. Die Sinnhaftigkeit dieses Prozesses ist den betroffenen Mitarbeitern/innen schwer zu vermitteln. Die Handlungsfähigkeit der Verwaltung wäre somit über einen längeren Zeitraum eingeschränkt. Die Kolleginnen und Kollegen in den Eigenbetrieben wünschen eindeutig eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit in der jetzigen Rechtsform. 8.) Zusammenfassend wünsche ich mir die Beibehaltung der erfolgreichen und leistungsfähigen Strukturen der Verwaltung. (Dr. Rips)