Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
77 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 05.01.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-5/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 -18 Wohneinheiten
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 03.01.2017 ist bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 15 – 18 Wohneinheiten in Langerwehe, Ulhaus 7 (Gemarkung
Langerwehe, Flur 13, Flurstück 60, 71) eingegangen.
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück gem. § 34 BauGB im bebauten
Innenbereich. Die Antragstellerin beabsichtigt, die dort befindlichen Gebäude und
Nebenanlagen abzubrechen. Das Wohnhaus soll in zweigeschossiger massiver Bauweise
mit ausgebautem Dachgeschoss und allseitiger Verklinkerung errichtet werden. Alle
Wohnungen sind barrierefrei und über einen Aufzug erreichbar. Die PKW-Stellplätze
befinden sich im rückwärtigen Bereich des Wohnhauses.
In der Umgebung befinden sich sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser in
dreigeschossiger Bauweise und ähnlichen First- und Traufhöhen. Art und Maß der
baulichen Nutzung sowie die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB ist daher zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Drucksache VL-5/2017
Seite - 2 -
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)