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Beschlussvorlage (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 -18 Wohneinheiten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
77 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Beschlussvorlage (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 -18 Wohneinheiten) Beschlussvorlage (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 -18 Wohneinheiten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.01.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-5/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 -18 Wohneinheiten Sachdarstellung: Mit Datum vom 03.01.2017 ist bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 – 18 Wohneinheiten in Langerwehe, Ulhaus 7 (Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Flurstück 60, 71) eingegangen. Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück gem. § 34 BauGB im bebauten Innenbereich. Die Antragstellerin beabsichtigt, die dort befindlichen Gebäude und Nebenanlagen abzubrechen. Das Wohnhaus soll in zweigeschossiger massiver Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und allseitiger Verklinkerung errichtet werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei und über einen Aufzug erreichbar. Die PKW-Stellplätze befinden sich im rückwärtigen Bereich des Wohnhauses. In der Umgebung befinden sich sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser in dreigeschossiger Bauweise und ähnlichen First- und Traufhöhen. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist daher zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Drucksache VL-5/2017 Seite - 2 - Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)