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Antrag (Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs für die Musikschule um 10 % bis 2015 und 20% bis 2022)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
24.05.12, 06:29
Antrag (Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs für die Musikschule um 10 % bis 2015 und 20% bis 2022) Antrag (Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs für die Musikschule um 10 % bis 2015 und 20% bis 2022)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 146/2012 Az.: Amt: - 44 BeschlAusf.: - 44 Datum: 28.03.2012 gez. Petersdorf 23.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 29.05.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs für die Musikschule um 10 % bis 2015 und 20% bis 2022 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Möglichkeiten zur Reduzierung des Zuschussbedarfs bei der Musikschule sind mit Sicherheit gegeben ab Nutzung des neuen Musikschulgebäudes im Laufe des Jahres 2012. Über die Höhe lassen sich keine verlässlichen, bzw. auf Erfahrung beruhenden Angaben machen, jedoch kann sich u.a. beispielsweise bezüglich der Telefonkosten bei einer Anbindung an das Rathaus eine Einsparung von bis zu 2.000€ jährlich ergeben. Bezüglich der Gebäudenebenkosten ist möglicherweise eine Halbierung derselben zu erwarten. Bereits in den Jahren 2006 bis 2011 hatte die Musikschule lt. Ratsbeschluss fortlaufend die Gebühren zu erhöhen, was einer Erhöhung von ca. 10% entsprach. Anfang des Jahres 2012 erfolgte also nach sechsmaliger Erhöhung in Folge das erste Mal ein Gebührenerhöhungsstillstand. Nun soll der Zuschussbedarf um bis zu 20% gekürzt werden, was – als einzige Möglichkeit – wiederum eine Gebührenerhöhung bedeutet. Die feststehende Zuschusszahl aus dem Jahr 2010 beträgt 480.796,27 Euro - die zu erreichende Einsparungssumme von 20% auf diese Summe ergibt somit 96.160 Euro. Wäre nun also eine Gebührenerhöhung (quasi als Fortsetzung seit 2006) unumgänglich, so müssten 96.160 Euro erzielt werden, die sich wie folgt ergäben: die jährlichen Gebühreneinnahmen der Musikschule betragen 427.903 Euro – eine Erhöhung um 22,5% brächte die erforderlichen 96.160 Euro als Mehreinnahmen (= Zuschussverringerung). Allerdings würde sich bei einer derart heftigen Preissteigerung eine massive Existenzgefährdung (extremer Rückgang der Schülerzahlen, somit Einnahmeverluste) für die Musikschule ergeben. Um es an einem Beispiel zu zeigen: eine Unterrichtsstunde würde im Jahr um 257 € teurer werden, was bezogen auf den jetzigen Preis mit einem Verlust von 2,5 Monaten Unterricht im Jahr vergleichbar wäre. Präferenz der Verwaltung für ein familienfreundliches und sozial kompatibles Einsparmodell: ein gestaffeltes Alternativmodell der Gebührenerhöhung (s.a. V 133/2012): Bisherige Gebühren neue Gebühren 31,41 € 23,65 € 33 € 25 € 94,23 € 62,82 € 47,12 € 31,41 € 31,41 € 20,94 € 96,50 € 65,50 € 55 € 37 € 39 € 26 € Mehreinnahmen Basisunterricht/ EMP 8er-12er Gruppen (60 Min.) 4er-7er Gruppen (45 Min.) 896,76 € 483,84 € Instrumentalunterricht Einzelunterricht (45 Min.) Einzelunterricht (30 Min.) 2er Gruppe (45 Min.) 2er Gruppe (30 Min.) 3er Gruppe (45 Min.) 3er Gruppe (30 Min.) MEHREINNAHMEN: (Dr. Rips) -2- 980,64 € 13.185,60 € 1.323,84 € 4.293,12 € 273,24 € 364,32 € 21.801,36 €