Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
24.05.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 146/2012
Az.:
Amt: - 44 BeschlAusf.: - 44 Datum: 28.03.2012
gez. Petersdorf
23.05.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.05.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs für die Musikschule um 10 % bis
2015 und 20% bis 2022
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Möglichkeiten zur Reduzierung des Zuschussbedarfs bei der Musikschule sind mit Sicherheit
gegeben ab Nutzung des neuen Musikschulgebäudes im Laufe des Jahres 2012.
Über die Höhe lassen sich keine verlässlichen, bzw. auf Erfahrung beruhenden Angaben machen,
jedoch kann sich u.a. beispielsweise bezüglich der Telefonkosten bei einer Anbindung an das
Rathaus eine Einsparung von bis zu 2.000€ jährlich ergeben. Bezüglich der Gebäudenebenkosten
ist möglicherweise eine Halbierung derselben zu erwarten.
Bereits in den Jahren 2006 bis 2011 hatte die Musikschule lt. Ratsbeschluss fortlaufend die
Gebühren zu erhöhen, was einer Erhöhung von ca. 10% entsprach.
Anfang des Jahres 2012 erfolgte also nach sechsmaliger Erhöhung in Folge das erste Mal ein
Gebührenerhöhungsstillstand.
Nun soll der Zuschussbedarf um bis zu 20% gekürzt werden, was – als einzige Möglichkeit –
wiederum eine Gebührenerhöhung bedeutet.
Die feststehende Zuschusszahl aus dem Jahr 2010 beträgt 480.796,27 Euro - die zu erreichende
Einsparungssumme von 20% auf diese Summe ergibt somit 96.160 Euro.
Wäre nun also eine Gebührenerhöhung (quasi als Fortsetzung seit 2006) unumgänglich, so
müssten 96.160 Euro erzielt werden, die sich wie folgt ergäben:
die jährlichen Gebühreneinnahmen der Musikschule betragen 427.903 Euro – eine Erhöhung um
22,5% brächte die erforderlichen 96.160 Euro als Mehreinnahmen (= Zuschussverringerung).
Allerdings würde sich bei einer derart heftigen Preissteigerung eine massive Existenzgefährdung
(extremer Rückgang der Schülerzahlen, somit Einnahmeverluste) für die Musikschule ergeben.
Um es an einem Beispiel zu zeigen: eine Unterrichtsstunde würde im Jahr um 257 € teurer
werden, was bezogen auf den jetzigen Preis mit einem Verlust von 2,5 Monaten Unterricht im Jahr
vergleichbar wäre.
Präferenz der Verwaltung für ein familienfreundliches und sozial kompatibles Einsparmodell:
ein gestaffeltes Alternativmodell der Gebührenerhöhung (s.a. V 133/2012):
Bisherige
Gebühren
neue
Gebühren
31,41 €
23,65 €
33 €
25 €
94,23 €
62,82 €
47,12 €
31,41 €
31,41 €
20,94 €
96,50 €
65,50 €
55 €
37 €
39 €
26 €
Mehreinnahmen
Basisunterricht/ EMP
8er-12er Gruppen (60 Min.)
4er-7er Gruppen (45 Min.)
896,76 €
483,84 €
Instrumentalunterricht
Einzelunterricht (45 Min.)
Einzelunterricht (30 Min.)
2er Gruppe (45 Min.)
2er Gruppe (30 Min.)
3er Gruppe (45 Min.)
3er Gruppe (30 Min.)
MEHREINNAHMEN:
(Dr. Rips)
-2-
980,64 €
13.185,60 €
1.323,84 €
4.293,12 €
273,24 €
364,32 €
21.801,36 €