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Beschlussvorlage (Gutachten opt. bedr. Wirkung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
7,8 MB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06

Inhalt der Datei

www.ecoda.de ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 44287 Dortmund Studie zur optisch bedrängenden Wirkung zu dem Repowering-Vorhaben „Halde Nierchen“ auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen) sowie der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) Fon 0231 5869-5694 Fax 0231 5869-9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str. 5 28359 Bremen Bearbeiter: Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr. Dortmund, den 16. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis Abbildungs-, Karten- und Tabellenverzeichnis 1 Einleitung ........................................................................................................................ 1 1.1 1.2 1.3 2 Ermittlung der zu prüfenden Wohnlagen (Vorprüfung) ............................................... 7 2.1 2.2 3 Methodische Vorgehensweise ............................................................................................................. 7 Ergebnisse der Vorprüfung .................................................................................................................. 13 Einzelfallprüfung ...........................................................................................................48 3.1 3.2 4 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................................... 1 Darstellung des Vorhabens ................................................................................................................... 2 Darstellung des Vorhabenumfelds ....................................................................................................... 5 Methodische Vorgehensweise ........................................................................................................... 48 Ergebnisse ............................................................................................................................................. 48 3.2.1 Gut Merberich ........................................................................................................................... 48 3.2.2 Sofienhof .................................................................................................................................... 58 Zusammenfassung .......................................................................................................64 Abschlusserklärung Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 1: Abbildung 1.1: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen.... 3 Abbildung 1.2: Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen.... 4 Abbildung 1.3: Darstellung der Höhenstufen im Umfeld der Halde Nierchen ........................................ 5 Kapitel 2: Abbildung 2.1: Ausgewählte gemessene (weiß) und berechnete (gelb) Windrichtungshäufigkeiten ................................................................................................... 9 Abbildung 2.2: Blick auf die südwestliche Gebäudeseite des Guts Kammerbusch .............................. 15 Abbildung 2.3: Blick auf die nordöstliche Gebäudeseite des Guts Kammerbusch................................ 15 Abbildung 2.4: Fotosimulation von der südwestlichen Gebäudeseite des Guts Kammerbusch ......... 16 Abbildung 2.5: Fotosimulation von der nordöstlichen Gebäudeseite des Guts Kammerbusch .......... 16 Abbildung 2.6: Blick auf die südliche Gebäudeseite des Wohnhauses Merbericher Weg 2 ............... 19 Abbildung 2.7: Blick auf das Wohnhaus an der Langerweher Straße 124............................................. 22 Abbildung 2.8: Blick in nordwestliche Richtung auf das Wohnhaus Heidesiedlung 42 ....................... 26 Abbildung 2.9: Blick auf die Heidesiedlung in nord-nordöstliche Richtung ........................................... 26 Abbildung 2.10: Blick auf die südöstliche Gebäudeseite des Wohnhauses Heidesiedlung 37 ............. 27 Abbildung 2.11: Blick auf die nach Ost-Südost ausgerichteten Gärten der Heidesiedlung ................... 27 Abbildung 2.12: Blick auf die Heidesiedlung in süd-südwestliche Richtung ........................................... 28 Abbildung 2.13: Fotosimulation vom Betrachtungspunkt in der Heidesiedlung in süd-südwestliche Richtung................................................................................................................................. 28 Abbildung 2.14: Blick auf vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in östliche Richtung................................................................................................................................. 31 Abbildung 2.15: Blick vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in südöstliche Richtung................................................................................................................................. 32 Abbildung 2.16: Blick von der Straße Am Buschend in süd-südöstliche Richtung .................................. 32 Abbildung 2.17: Fotosimulation vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in südöstliche Richtung ............................................................................................................ 33 Abbildung 2.18: Fotosimulation von der Straße Am Buschend in süd-südöstliche Richtung ................ 33 Abbildung 2.19: Blick in ost-nordöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 92 bis 82 ........................................................................................................................................... 36 Abbildung 2.20: Blick in west-südwestliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 82 bis 92 ..................................................................................................................................... 37 Abbildung 2.21: Blick in süd-südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 80 und 82 ........................................................................................................................................... 37 Abbildung 2.22: Fotosimulation mit Blick auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 80 und 82.............. 38 Abbildung 2.23: Blick in nordwestliche Richtung auf die Reihenhäuser am Höhenweg ....................... 41 Abbildung 2.24: Blick von der Straße Weißer Weg in west-nordwestliche Richtung auf die Reihenhäuser am Höhenweg ............................................................................................ 42 Abbildung 2.25: Blick in ost-südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Höhenweg Nr. 1 bis 4 ........... 42 Abbildung 2.26: Blick in südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Höhenweg Nr. 19 und 20 (Bildmitte). ............................................................................................................................ 43 Abbildung 2.27: Blick von der Kreuzung Wilhelmshöhe / Weißer Weg in süd-südöstliche Richtung . 43 Abbildung 2.28: Fotosimulation vom Höhenweg Nr. 19 und 20 (Bildmitte) .......................................... 44 Abbildung 2.29: Fotosimulation vom Höhenweg Nr. 24 (Bildmitte: Hausnr. 21 und 22) ..................... 44 Abbildung 2.30: Fotosimulation vom Weißen Weg ..................................................................................... 45 Kapitel 3: Abbildung 3.1: Blick vom Park in nordöstliche Richtung auf das Haupthaus des Guts Merberich ..... 50 Abbildung 3.2: Blick in südwestliche Richtung vom Balkon im 2. Obergeschoss des Haupthauses des Guts Merberich .............................................................................................................. 50 Abbildung 3.3: Blick auf das Gut Merberich aus nördlicher Richtung. In der rechten Bildhälfte ist ein wohnlich genutztes Nebenhaus zu sehen. ............................................................... 51 Abbildung 3.4: Blick in west-südwestliche Richtung vom Balkon im Dachgeschoss des 1. Nebenhauses des Guts Merberich..................................................................................... 51 Abbildung 3.5: Blick in west-südwestliche Richtung vom nordöstlichen Teil des Parks...................... 52 Abbildung 3.6: Blick in südwestliche Richtung auf den Teich im nördlichen Teil des Parks ............... 52 Abbildung 3.7: Fotosimulation der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA vom Balkon im 2. Obergeschoss des Haupthauses ........................................................................................ 53 Abbildung 3.8: Fotosimulation der im Baufenster Nr. 1 geplanten WEA vom nordöstlichen Teil des Parks ............................................................................................................................... 53 Abbildung 3.9: Blick auf das Wohnhaus unmittelbar nördlich des Sofienhofs aus südlicher Richtung................................................................................................................................. 58 Abbildung 3.10: Fotosimulation der geplanten WEA von der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse des unmittelbar nördlich des Sofienhofs gelegenen Wohnhauses .............. 59 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Übersichtskarte ....................................................................................................................... 6 Kapitel 2: Karte 2.1: Lage der Betrachtungspunkte für die Fotosimulationen sowie der schematischen Geländeschnitte ................................................................................................................... 12 Karte 2.2: Liegenschaftskarte – Gut Kammerbusch ........................................................................... 17 Karte 2.3: Luftbild - Gut Kammerbusch............................................................................................... 18 Karte 2.4: Liegenschaftskarte – Merbericher Weg 2 ......................................................................... 20 Karte 2.5: Luftbild - Merbericher Weg 2 ............................................................................................. 21 Karte 2.6: Liegenschaftskarte – Langerweher Str. 124 ..................................................................... 23 Karte 2.7: Luftbild - Langerweher Str. 124 ......................................................................................... 24 Karte 2.8: Liegenschaftskarte – Heidesiedlung .................................................................................. 29 Karte 2.9: Luftbild - Heidesiedlung ...................................................................................................... 30 Karte 2.10: Liegenschaftskarte – Sandkaulberg ................................................................................... 34 Karte 2.11: Luftbild - Sandkaulberg ....................................................................................................... 35 Karte 2.12: Liegenschaftskarte – Auf der Heide................................................................................... 39 Karte 2.13: Luftbild - Auf der Heide....................................................................................................... 40 Karte 2.14: Liegenschaftskarte – Höhenweg ........................................................................................ 46 Karte 2.15: Luftbild - Höhenweg ............................................................................................................ 47 Kapitel 3: Karte 3.1: Liegenschaftskarte – Gut Merberich .................................................................................. 54 Karte 3.2: Luftbild – Gut Merberich ...................................................................................................... 55 Karte 3.3: Liegenschaftskarte – Sofienhof .......................................................................................... 60 Karte 3.4: Luftbild – Sofienhof .............................................................................................................. 61 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ – Gut Merberich ......................................... 56 Tabelle 3.2: „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ – Sofienhof ................................................. 62 Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 Anlass der vorliegenden Studie ist das geplante Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen) sowie der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren). Auf der Halde Nierchen sind neun Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von jeweils 87 m in Betrieb. Die Energiekontor AG (Bremen) plant diese WEA durch vier Anlagen mit einer maximalen Gesamthöhe von rund 175 m zu ersetzen (Repowering-Vorhaben). Nach Angaben der Auftraggeberin sieht die aktuelle Planung Anlagen mit 170 m Gesamthöhe vor. Für das Repowering-Vorhaben werden derzeit der Bebauungsplan Nr. 243 der Stadt Eschweiler sowie der Bebauungsplan F-18 der Gemeinde Langerwehe geändert. Für die geplanten Windenergieanlagen werden in den Bebauungsplänen jeweils überbaubare Grundstücksflächen in einer Größe von 100 x 100 m festgesetzt, in der der Turm inklusive der Fundamente der Windenergieanlagen errichtet werden muss (nachfolgend auch als Baufenster bezeichnet). Die Lage der für die Errichtung vorgesehenen Baufenster ist in Karte 1.1 dargestellt. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW, Urteil vom 09.08.2006 – 8 A 3726/05 -; nachgehend: BVerWG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 – 4 B 72.06 -) kann es bei zu geringen Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden im Außenbereich zu einer optisch bedrängenden Wirkung kommen, die als Fallkonstellation vom im § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerten Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme umfasst ist. Im Rahmen der vorliegenden Studie werden zunächst die zu prüfenden Wohnlagen ermittelt. Im Anschluss erfolgt für die relevanten Wohnlagen eine Darstellung und Bewertung der optischen Wirkung der geplanten WEA anhand der in der Rechtsprechung genannten Kriterien. Da es sich bei der optisch bedrängenden Wirkung um eine abwägende Entscheidung handelt, wird seitens des Gutachters keine abschließende Entscheidung getroffen, ob eine optisch bedrängende Wirkung vorliegt. Diese Entscheidung verbleibt in der Verantwortung der zuständigen Behörden. Auftraggeberin des vorliegenden Fachgutachtens ist die Energiekontor AG, Bremen. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 1.2 2 Darstellung des Vorhabens Der konkrete Anlagentyp steht nach derzeitigem Planungsstand nicht abschließend fest. Die Anlagenhöhe wird in den Bebauungsplänen auf 395 m über Normalnull (ü. NN) begrenzt. Die Standorte befinden sich auf ca. 220 m ü. NN. Daraus resultiert eine maximale Gesamthöhe von 175 m über Grund. Nach Angaben der Auftraggeberin sieht die aktuelle Planung Anlagen mit 170 m Gesamthöhe vor. Der Rotordurchmesser soll maximal 120 m betragen. Die Nabenhöhe wird derzeit mit 110 m geplant. In Abhängigkeit vom Rotordurchmesser kann die Nabenhöhe entsprechend variieren. Der Rotor der geplanten WEA wird sich unabhängig vom Anlagentyp aus drei Rotorblättern zusammensetzen. Zur Vermeidung von Lichtreflexen sind bei WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse der Maschinen mit einem matten Grauton beschichtet. Bei Anlagenhöhen von über 100 m über Grund sind Tages- und Nachtkennzeichnungen erforderlich. Bei WEA mit einer Gesamthöhe von über 150 m kann die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern in den folgenden beiden Varianten erfolgen (vgl. BMVBS 2007) 1: - von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest grau - von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes Blinklicht an der Turmspitze Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden. Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen (vgl. Abbildung 1.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der Abstand zwischen weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen. Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in den Abbildungen 1.1 und 1.2 dargestellt. 1 BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG) (2007): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 1.1: 3 Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 1.2: 4 Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 1.3 5 Darstellung des Vorhabenumfelds Die Halde Nierchen stellt eine ca. 70 m hohe, rekultivierte Abraumhalde auf ca. 220 m ü. NN zwischen Eschweiler und Langerwehe dar (vgl. Abbildung 1.3). Die seit 1998 auf der Halde betriebenen neun WEA des Typs Nordex N-54 mit einem Rotordurchmesser von 54 m und einer Nabenhöhe von 60 m (Gesamthöhe 87 m) sollen im Zuge des geplanten Repowering durch vier WEA mit einer maximalen Gesamthöhe von 175 m ersetzt werden (vgl. Kapitel 1.2). Die Böschungsbereiche der Halde, deren Rekultivierung 1973 abgeschlossen wurde, sind bewaldet. Im Westen, Südwesten Südosten und Nordosten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Norden und Süden grenzen teils Waldflächen bzw. Baum bestandene Flächen mit Waldcharakter an die Halde. Das nächstgelegene Siedlungsgebiet stellt der Eschweiler Stadtteil Weisweiler-Wilhelmshöhe dar, der sich getrennt durch die Bahnlinie Düren – Stolberg, an die Waldflächen nördlich der Halde anschließt. Die minimale Entfernung der Wohnbebauung von Weisweiler-Wilhelmshöhe zu den Baufenstern beträgt ca. 580 m. Die nächstgelegenen Wohnlagen im Außenbereich stellen das Gut Merberich, der nahe des Guts gelegene Sofienhof sowie das Gut Kammerbusch dar. Abbildung 1.3: Darstellung der Höhenstufen im Umfeld der Halde Nierchen. (Schwarzes Quadrat = Baufenster gemäß Bebauungsplan-Entwurf; violetter Punkt = siehe Beschriftung). ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung ?; , -4  "- 76= - 815/ % 680) *- 5 F) 3, -  !1- 8+ 0- 5E  # :) , :  9 + 0= - 13- 8  # :B, :- 8- /165 ) + 0- 5  ;5,  - 4 - 15,  ) 5/- 8= - 0-    8- 19  D8- 5  ;.:8) //- *- 815   5- 8/1- 265:68   8- 4 - 5 ! Karte 1.1 @*- 89 1+ 0:9 2) 8:- ! { } A ! { } A # :) 5, 68: - 15- 8 *-9 :- 0- 5, - 5 &  - 3:;5/9 *-8- 1+ 0 , -9  - *);;5/9 73) 59  !8   , -8 # :) , :  9 + 0= - 13- 8 9 6= 1-  , -9  - *);; 5/9 73) 59     , - 8 - 4 - 15, -   ) 5/- 8= - 0-  ! { } A Nr. 1 ! 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Dezember 2006 – 4 B 72.06 -) bedarf der Fall, bei dem der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt, regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung der Umstände und örtlichen Begebenheiten. Bei einem Abstand von mehr als dem Dreifachen zwischen einem Gebäude und einer Windenergieanlage ist nach der Rechtsprechung i. d. R. nicht mehr mit einer optisch bedrängenden Wirkung zu rechnen. Der Abstand bemisst sich als horizontaler Abstand vom Turmfuß zum Wohnhaus ohne Berücksichtigung von Höhenlagen. Ein erhöhter Standort der WEA z. B. auf einem Hügel oder einer Halde ist nicht der WEA-Höhe bei der Berechnung des Abstandsmaßes hinzuzurechnen, sondern im Rahmen der qualitativen Betrachtung zu berücksichtigen 2. Für die geplanten Windenergieanlagen werden in den Bebauungsplänen jeweils überbaubare Grundstücksflächen in einer Größe von 100 x 100 m festgesetzt, in der der Turm inklusive der Fundamente der Windenergieanlagen errichtet werden muss (nachfolgend auch als Baufenster bezeichnet). Durch die Darstellung dieser Baufenster wird sichergestellt, dass im Zuge der weiteren Festlegung des Anlagentyps ausreichend Flexibilität für den Betreiber gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund ist der Prüfradius von 525 m (3-fache Gesamthöhe) ausgehend von den äußeren Grenzen der Baufenster anzusetzen (vgl. Karte 1.1). Über diesen obligatorisch zu prüfenden Bereich hinaus soll in Abstimmung mit der Stadt Eschweiler sowie der Gemeinde Langerwehe dargestellt werden, dass eine Betroffenheit weiter entfernter Wohnlagen unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten ausgeschlossen werden kann. Entsprechend erfolgt vorsorglich eine überschlägige Prüfung der an den obligatorischen Prüfbereich grenzenden Wohnlagen im Außenbereich sowie der nahe des Prüfbereichs gelegenen Wohnlagen des Ortsrandes von Weisweiler-Wilhelmshöhe (vgl. Kapitel 2.2). 2 AGATZ, M. (2014): Windenergiehandbuch. 11. Ausgabe. http://windenergie-handbuch.de/wp/wp-content/uploads/2015/03/Windenergie-Handbuch2014.pdf ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 8 Prüfkriterien Die Prüfkriterien ergeben sich aus der Rechtsprechung bezüglich der optisch bedrängenden Wirkung von WEA, die in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ von AGATZ (2011) zusammengetragen worden sind. Für die Frage der optisch bedrängenden Wirkung einer Windenergieanlage ist nach Auffassung des OVG Münster nicht die Baumasse ihres Turms, sondern die in der Höhe wahrzunehmende Drehbewegung des Rotors von entscheidender Bedeutung. 3 Zum einen lenke der Rotor durch die Bewegung den Blick auf sich und schaffe eine Art „Unruheelement“. Zum anderen vergrößere die Drehbewegung des Rotors die Windenergieanlage in ihren optischen Dimensionen deutlich und bestimme sie. Die Fläche, die der Rotor überstreiche, habe in der Regel gebäudegleiche Abmessungen. Das OVG Lüneburg hat den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Windenergieanlage optisch bedrängend nur unter den Voraussetzungen sein könne, unter denen die Bauwerke zu Lasten dann abwehrbefugter Nachbarn als „erdrückend“ einzustufen seien. Eine erdrückende Wirkung könne danach namentlich durch die Höhe und Breite eines hinzutretenden Gebäudes entstehen. Das anzunehmen komme allerdings erst dann in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegele, d. h. dort das Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorrufe. Dem Grundstück müsse gleichsam die Luft zum Atmen genommen werden. Dem wäre hier hinzuzufügen, so heißt es beim OVG Lüneburg weiter, dass eine Windenergieanlage zudem durch ihre Wirkungsweise - Drehmoment – belästigend wirken könne. Ob damit der Begriff der optischen Bedrängung in Bezug auf Windenergieanlagen erweitert worden ist oder die Belästigung durch die Drehbewegung der Rotoren als zusätzliches, zum Begriff der optisch bedrängenden Wirkung hinzutretendes nachteiliges Moment gemeint ist, bleibt offen. Eindeutig ist aber, dass auch das OVG Lüneburg die Drehbewegung der Rotoren als möglichen Nachteil zu Lasten benachbarter Grundstücke ansieht. 4 Ob das „Unruheelement“, das der Rotor durch seine Bewegung schafft, so störend ist, dass das Maß des Zumutbaren überschritten und das Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist, beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Dabei gilt, dass die Bewegung des Rotors umso stärker spürbar wird, je geringer die Distanz zwischen der Windkraftanlage und dem Betrachter und je größer die Dimension der Bewegung ist. Vor diesem Hintergrund kommt der Ausrichtung der Rotoren der in den Baufenstern geplanten WEA eine maßgebliche Bedeutung zu. Wie in Abbildung 2.1 dargestellt ist die Hauptwindrichtung Südwest, d. h. die Rotoren werden die meiste Zeit in südwestliche Richtung ausgerichtet sein. Damit wird für eine nordwestlich bzw. südöstlich der WEA gelegene Wohnlage die horizontale Ausdehnung des 3 zitiert im Urteil des BVerwG 4 B 72.06, Nr. 5 4 zitiert im Urteil des BVerwG 4 B 72.06, Nr. 9 ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 9 Rotors gering sein, so dass nicht von gebäudegleichen Abmessungen gesprochen werden kann. Auch die Drehbewegung des Rotors wird in diesen Fällen nicht in vollem Umfang wahrnehmbar sein. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Objekte mit der Entfernung exponentiell kleiner werden. Entsprechend wird die Lage von Wohnhäusern im Verhältnis zu den Baufenstern neben der Entfernung als wesentliches Kriterium angesehen, um eine optisch bedrängende Wirkung im Vorfeld ausschließen und auf weiter gehende Untersuchungen verzichten zu können. Darüber hinaus sind Einschränkungen von Sichtbeziehungen durch v. a. Bäume (auch in unbelaubtem Zustand kann die Sicht durch Äste stark eingeschränkt sein) und Gebäude zu berücksichtigen. Abbildung 2.1: 5 Ausgewählte gemessene (weiß) und berechnete (gelb) Windrichtungshäufigkeiten. Es sind 30°-Sektoren dargestellt, deren Ausdehnung der Häufigkeit proportional ist, mit der die jeweilige Windrichtung auftritt. Die Größe des roten Mittelkreises symbolisiert die Häufigkeit von Schwachwindlagen. In der linken oberen Ecke ist in 30°-Sektoren die landesweite Windrichtungsverteilung dargestellt. 5 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (2000): Umwelt NRW - Daten und Fakten. Essen. S. 15. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Zur Veranschaulichung werden von ausgewählten Grundstücksgrenzen bzw. 10 Straßenzügen Fotosimulationen der geplanten WEA hinzu gezogen (s. u.). Die Betrachtung der Lage von Hauptlebensbereichen (innen und außen) scheint bei diesem Prüfungsschritt nicht zwingend erforderlich. Dieser Aspekt wird aber im Rahmen der Vorprüfung ggf. ergänzend auf der Basis von Luftbildern sowie – eingeschränkt – auf der Basis einer Ortsbegehung (ohne Begehung der Grundstücke) angesprochen. Abschließen erfolgt eine Einschätzung inwieweit eine optisch bedrängende Wirkung auszuschließen ist oder eine weitergehende Untersuchung erforderlich wird (Einzelfallprüfung). Im Rahmen der Einzelfallprüfung, die für Wohnlagen innerhalb des obligatorischen Prüfbereichs auf jeden Fall vorzunehmen ist, sind alle in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ genannten Kriterien zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist i. d. R. eine Begehung der Grundstücke sowie ggf. der Räumlichkeiten vorzunehmen (vgl. Kapitel 3). Vorgehensweise bei der Erstellung von Fotosimulationen Die Fotografien, die als Grundlage für die Fotosimulationen dienen, wurden am 06. Mai sowie am 09. Juni 2015 aufgenommen. Erstellt wurden die Aufnahmen mit der Kamera EOS 600 Digital der Firma Canon. Es wurde i. d. R. mit einer Brennweite von ca. 28 mm fotografiert. Die gewählte Brennweite entspricht einem 35 mm-Äquivalent von ca. 45 mm, was annähernd der realistischen Wahrnehmung des menschlichen Auges entspricht. Zur Erstellung der Fotosimulationen wurden z. T. Fotos mit einer Brennweite von 18 mm (35 mm-Äquivalent: 28,8 mm) verwendet, um einen größeren Bildausschnitt darstellen zu können. Die Betrachtungspunkte wurden mit Hilfe eines GPS-Geräts (GPS 60 der Fa. Garmin) eingemessen. Die räumliche Lage der Betrachtungspunkte ist der Karte 2.1 zu entnehmen. Die Fotosimulationen wurden mit Hilfe der Software WindPRO 2.8, Modul VISUAL der Firma ENERGIOG MILJØDATA (EMD) erstellt. Das Programm ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das mit Unterstützung des Dänischen Energieministeriums entwickelt wurde. Es ermittelt unter Berücksichtigung der Kameraeinstellung, der topographischen Koordinaten sowie der Höhenlage der Betrachtungspunkte und der WEA-Standorte die realistische Größe mit den angemessenen Proportionen der WEA. Die Anlagen werden in einem WEA-CAD-Modell (auf Basis der Ausmaße von Turm, Gondel, Rotornase und -blättern) dargestellt. Für die Simulation des optischen Eindrucks der WEA wird ferner der Sonnenstand und die Bewölkung zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme berücksichtigt. Die Rotoren der WEA sind auf den Fotosimulationen entsprechend der vorherrschenden Windrichtung (d. h. Wind aus südwestlicher Richtung) ausgerichtet. Die Lage der geplanten WEA innerhalb der Baufenster wurde für die einzelnen Fotosimulationen so gewählt, dass die Entfernung zwischen Betrachtungspunkt und WEA möglichst gering ist. Somit wird in den Fotosimulationen in Bezug auf die Entfernung jeweils der worst-case dargestellt. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 11 Vorgehensweise bei der Erstellung von Geländeschnitten Ergänzend zu den Fotosimulationen wurden im Zuge der Vorprüfung für unterschiedliche Höhenlagen (Standpunkte nördlich sowie südöstlich der Halde) Geländeschnitte erstellt, um die sichtverstellende Wirkung von Bäumen oder Gebäuden zu veranschaulichen. Zunächst wurden dafür auf der Basis der Höhendaten der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM) mit der Software Global Mapper Höhenprofile erstellt, wobei die Länge des Geländeschnitts (x-Achse) und die Geländehöhe (y-Achse) im gleichen Maßstab dargestellt wurden. Anschließend wurden graphisch Bäume mit maßstabsgerechter vertikaler Ausdehnung eingefügt, wobei von einer durchschnittlichen Wuchshöhe von 10 m ausgegangen wurde. Die erstellen Geländeschnitte sind dem Anhang zu entnehmen. ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung 8 6 '(/  ( 217 ( 3,0* ! 13+$ %( 0 = $ .'( ,( 3& +( 0<  5$ '5  4 & +7 ( ,.( 3 5: '5( 3( *,10 $ & +( 0  60' ( / ( ,0'(  $ 0*(37 ( +(    3( ,4  ;3( 0  6)53$ **(%( 3,0   0( 3*,( - 10513   3( / ( 0 ! 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Im Außenbereich werden folgende Wohnlagen betrachtet: - Gut Kammerbusch - Langerweher Str. 124 - Merbericher Weg 2 Die Betrachtungen bezüglich des Ortsrands von Wilhelmshöhe beschränken sich auf die dem Vorhaben nächstgelegenen Straßenzüge: - Höhenweg - Auf der Heide - Sandkaulberg (westlich der Straße „Am Buschend“) - Heidesiedlung Für weiter entfernte Straßenzüge kann angesichts der Entfernung sowie der Lage im Innenbereich mit eingeschränkter Sicht auf das Vorhaben (Gebäude, Gärten mit Baumbestand) eine optische bedrängende Wirkung von vornherein ausgeschlossen werden. Es ist zwar möglich, dass die geplanten WEA von den in Richtung des Vorhabens ausgerichteten Straßen (Verlauf in NordwestSüdost-Richtung) aufgrund der unverstellten Sicht angesichts der unbebauten Straßenfläche teils deutlich zu sehen sind (vgl. Abbildungen 2.13, 2.18 und 2.22). Da aber die anliegenden Wohngrundstücke mit ihren Gärten und den damit verbundenen (mutmaßlichen) Hauptlebensbereichen nicht in Richtung des geplanten Windparks sondern in einem Winkel von 90° zum Vorhaben ausgerichtet sind, dürften die geplanten WEA allenfalls am Rande des Blickfelds wahrnehmbar sein. Wie eingangs erwähnt ist in diesen Fällen angesichts der eingeschränkten Sichtbarkeit sowie der Entfernung sicher keine optisch bedrängende Wirkung gegeben. Hinzu kommt, dass die Rotoren – sofern überhaupt sichtbar – vom Ortsrand Wilhelmshöhe meistens lediglich seitlich und somit nicht im vollen Umfang zu sehen sind. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 14 Gut Kammerbusch Das Gut Kammerbusch befindet sich südöstlich der Halde Nierchen auf etwa 200 m ü. NN. Das Gut besteht aus einem Wohngebäudekomplex mit nordwestlich vorgelagerten Wirtschaftsgebäuden (vgl. Karte 2.2). Der westliche Teil des Gebäudekomplexes weist im Erd- sowie im Obergeschoss nach Südwesten und Südosten ausgerichtete Fenster auf (vgl. Abbildung 2.2). Der östliche Teil des Wohnkomplexes stellt einen Anbau des Obergeschosses dar, unter dem sich Garagen befinden. An den Anbau schließt sich nördlich – ebenfalls über den Garagen – eine Terrasse an (vgl. Abbildung 2.3). Das nächstgelegene Baufenster Nr. 4 befindet sich westlich in einer Entfernung von rund 610 bis 630 m zum Wohngebäudekomplex. Von den nach Südwesten ausgerichteten Fenstern wird voraussichtlich die im Baufenster Nr. 4 geplante WEA am Rande des Blickfelds zu sehen sein. Die Fotosimulation in der Abbildung 2.4 zeigt den Blick von der südwestlichen Grenze des Wohngrundstücks in west-nordwestliche Richtung. Das Wohngebäude weist ein größeres sowie zwei kleinere Dachfenster auf, die nach Nordwesten ausgerichtet sind. Nach Südosten sind drei größere sowie zwei kleinere Dachfenster ausgerichtet (vgl. Karte 2.3). Außenwohnbereiche scheinen sich auf die Terrasse des Anbaus im Obergeschoss zu beschränken. Von den nach Nordwesten ausgerichteten Fenstern werden allenfalls vom Anbau Sichtbeziehungen zu der nächstgelegenen WEA erwartet, da die Sicht durch den westlichen Gebäudeflügel teils verstellt wird. Die geplanten WEA in den übrigen Baufenstern, die sich in einer Entfernung von 870 bis 1.110 m zu den Wohngebäuden befinden, werden von den nach Nordwesten ausgerichteten Fenstern des Obergeschosses sowie im Dachgeschoss zu sehen sein. Die Fotosimulation in der Abbildung 2.5 zeigt den Blick von der östlichen Grenze des Wohngrundstücks in nord-nordwestliche Richtung. Angesichts der Lage im Blickfeld, der Ausrichtung der Rotoren sowie der Entfernung ist nicht von einer optisch bedrängenden Wirkung der geplanten WEA auf das Gut Kammerbusch auszugehen. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 2.2: Blick auf die südwestliche Gebäudeseite des Guts Kammerbusch Abbildung 2.3: Blick auf die nordöstliche Gebäudeseite des Guts Kammerbusch 15 ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 2.4: Fotosimulation von der südwestlichen Gebäudeseite des Guts Kammerbusch Abbildung 2.5: Fotosimulation von der nordöstlichen Gebäudeseite des Guts Kammerbusch 16 ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung : 7 ()0  ) 328) 4-1+ " 24, % &) 1 @% /( )  -) 4' , ) 1? 6% ( 6  5' , 8) -/) 4 6< ( 6) 4) +-21 % ' , ) 1  7 1(  ) 0 ) -1( )  % 1+)48) , )    4) -5 =4) 1  7* 64% ++)&) 4-1  1) 4+-) . 21624   4) 0 ) 1 ! 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Angesichts der Sichtverschattung durch die das Grundstück umgebenden Bäume, die auch in unbelaubtem Zustand eventuell im Bereich des Grundstücks bestehenden Sichtbeziehungen zu einer geplanten WEA einschränken dürften, kann eine optisch bedrängende Wirkung auf die Wohnlage ausgeschlossen werden, zumal die mutmaßlichen Hauptlebensbereiche (Wohnzimmer, Terrasse) nicht in Richtung der nächstgelegenen WEA ausgerichtet sind. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen. Abbildung 2.6: Blick auf die südliche Gebäudeseite des Wohnhauses Merbericher Weg 2 ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung #2, 1+)&< 7() : 7 ()0  ) 328) 4-1+ " 24, % &) 1 @% /( )  -) 4' , ) 1? 6% ( 6  5' , 8) -/) 4 6< ( 6) 4) +-21 % ' , ) 1  7 1(  ) 0 ) -1( )  % 1+)48) , )    4) -5 =4) 1  7* 64% ++)&) 4-1  1) 4+-) . 21624   4) 0 ) 1 &&-/( 71+  #-465' ,% * 65 +)&< 7() #2, 1+)&< 7() ! 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Karte 2.5  4' 3 #* ,%   &1#&1* $ ) &1 !&(  ! * .3 &1( 14. %+ " 13 &  * (* 3 " ,&2 13 ) /0) /3 /    ( &/1&' &1&.6* &13 &1 422$ ). * 3 3  " 42 )3 3 0 5 5 5  3 * -  /. ,* . & . 15  %& &" 1#&* 3 &1   3 &' " . !&1. * 3 6     4. *    " 723 " #        &3 &1 ± Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 22 Langerweher Straße 124 (Eschweiler) Das Grundstück an der Langerweher Straße 124 befindet sich nördlich der Halde Nierchen auf etwa 140 m ü. NN. Auf dem Grundstück befinden sich ein Wohn- sowie ein südlich angrenzendes Wirtschaftsgebäude (vgl. Karte 2.6). Das Wohnhaus umfasst ein Erd-, Ober- sowie ein Dachgeschoss. Unter der Adresse ist das Unternehmen TT Baubetrieb und Zimmerei GmbH verzeichnet. Das Grundstück wird von Gehölzen (Baumhecken) umrahmt. Lediglich von der Langerweher Str. ist ein freier Blick auf die Gebäude gegeben (vgl. Karte 2.7 sowie Abbildung 2.7). Südwestlich des Wohngrundstücks schließen sich ebenfalls von Gehölzen umrahmte Lagerflächen an. Zur Erholung genutzte Gartenbereiche sind nicht explizit erkennbar. Das nächstgelegene Baufenster Nr. 1 befindet sich süd-südwestlich in einer Entfernung von rund 620 m zum Wohngebäude. Aufgrund des geringen Abstands zwischen Wohn- und Wirtschaftsgebäude sind von der nach Südwesten ausgerichteten Gebäudeseite im Erd- und Obergeschoss keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten. Nach Südwesten ausgerichtete Dachfenster konnten auf Luftbildern sowie im Rahmen einer Ortsbegehung nicht festgestellt werden. Angesichts der Sichtverschattung durch das Wirtschaftsgebäude sowie durch die angrenzenden Gehölze, welche die Gebäude weitgehend überragen, kann eine optisch bedrängende Wirkung der geplanten WEA auf die Wohnlage ausgeschlossen werden. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen. Abbildung 2.7: Blick auf das Wohnhaus an der Langerweher Straße 124 ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung : 7 ()0  ) 328) 4-1+ " 24, % &) 1 @% /( )  -) 4' , ) 1? 6% ( 6  5' , 8) -/) 4 6< ( 6) 4) +-21 % ' , ) 1  71(  ) 0 ) -1( )  % 1+)48) , )    4) -5 =4) 1  7* 64% ++)&) 4-1  1) 4+-) . 21624   4) 0 ) 1 #2, 1+)&< 7( ) &&-/( 71+   ! Karte 2.6 #-465' ,% * 65+) &< 7( )  -) +)15' ,% * 65. % 46)  >   % 1+)48) , ) 464  0 -1-0 % /) 4 &56% 1(  : 8-5' , ) 1 #2, 1+)&< 7( ) 71(  1< ' , 56+)/) +)1) 0  % 7* ) 156) 4 /-' . 4-' , 671+ ( ) 4  2625 0 -6 1+% &) ( ) 4 &&-/( 71+5170 0 ) 4 -0  ! )9 6 620 m   ) +) 1( )  ( ) 4  -) +)15' ,% * 65. % 46)  5-) , )  1, % 1+ ! -16) 4+ 471( . % 46)    -) +)15' ,% * 65. % 46)  , 663 888 80 5 148 ( ) +)2&% 5-580 5$18$% /. -5  ) % 4&) -6) 4 6) * % 1 #) 41-6:      71-   % ;56% &        ) 6) 4 ± ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung 64 %&-  &0/5 &1* . ( /1) " #&. ; " ,%& * &1$ ) &. :    3 " %3   2$ ) 5 &* ,&1   3 8 %3 &1&(* /.  " $ ) &.   4. % &- &* . %&  " . 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Im Süden wird die Siedlung von der Bahnlinie begrenzt, die beidseitig von Bäumen begleitet wird (vgl. Karte 2.9). Der geringste Abstand zwischen einem Wohngebäude und einem Baufenster beträgt ca. 580 m (Abstand zwischen Baufenster Nr. 1 und dem Wohnhaus Heidesiedlung 37). Die nach Südwesten ausgerichtete Gebäudeseite des Wohnhauses Heidesiedlung 37 hat keine Fenster (vgl. Abbildung 2.9). Das gegenüberliegende Wohnhaus (Heidesiedlung 42) weist im Obergeschoss nach Südwesten ausgerichtete Fenster auf (vgl. Abbildung 2.8). Der Blick auf die geplanten WEA wird durch eine mit Bäumen (Wuchshöhe ca. 15 bis 20 m) bestandene Fläche ca. 20 m südwestlich des Wohnhauses bzw. durch die Bäume entlang der Bahntrasse (Wuchshöhe ca. 15 m) verstellt. Aufgrund des geringen Abstands zwischen den Wohnhäusern in der Heidesiedlung sind im Erd- und Obergeschoss keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten. Nach Südwesten ausgerichtete Dachfenster konnten auf Luftbildern lediglich für das Wohnhaus Heidesiedlung 27 festgestellt werden. Angesichts der Sichtverschattung durch Bäume sowie durch Gebäude kann eine optisch bedrängende Wirkung der geplanten WEA auf die Wohnhäuser in der Heidesiedlung ausgeschlossen werden, zumal die Hauptlebensbereiche (Wohnzimmer, Gärten) nicht dem geplanten Windpark zugewandt sind. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 26 Abbildung 2.8: Blick in nordwestliche Richtung auf das Wohnhaus Heidesiedlung 42 Abbildung 2.9: Blick auf die Heidesiedlung in nord-nordöstliche Richtung. (In der rechten bzw. linken Bildhälfte ist das Wohnhaus Heidesiedlung 37 bzw. 42 zu sehen). ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 2.10: Blick auf die südöstliche Gebäudeseite des Wohnhauses Heidesiedlung 37 Abbildung 2.11: Blick auf die nach Ost-Südost ausgerichteten Gärten der Heidesiedlung 27 ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 28 Abbildung 2.12: Blick auf die Heidesiedlung in süd-südwestliche Richtung Abbildung 2.13: Fotosimulation vom Betrachtungspunkt in der Heidesiedlung in süd-südwestliche Richtung ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung ; 8 ) *1 *439 *5.2,  # 35- & '*2 A& 0) * .*5(- *2@  ! 7 & )7   6(- 9 *.0*5  ! 7 = )7 *5*,.32 & (- *2  82)  *1 *.2) *  & 2, *59 *-*   5*.6 >5*2  8+ 7 5& , , *'*5.2  2*5, .*/327 35   5*1 *2 ''.0) 82,   ! 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Für die südlich der Straße gelegenen Wohnhäuser sind im Erdgeschoss und im Garten kaum Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten, da der Blick durch die südlich an die Grundstücke grenzenden Bäume (Kleingartenverein) verstellt wird. Für die nördlich der Straße gelegenen Wohnhäuser sind aus Räumen im Erdgeschoss Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA nicht ausgeschlossen (vgl. Abbildung 2.16). Nach Südwesten ausgerichtete Dachfenster konnten auf Luftbildern nur für das Doppelhaus Sandkaulberg 37/35 festgestellt werden. Angesichts der Ausrichtung der Rotoren sowie der Entfernung kann eine optisch bedrängende Wirkung der geplanten WEA auf Wohnhäuser im Bereich Sandkaul ausgeschlossen werden. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen. Abbildung 2.14: Blick auf vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in östliche Richtung ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 32 Abbildung 2.15: Blick vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in südöstliche Richtung Abbildung 2.16: Blick von der Straße Am Buschend in süd-südöstliche Richtung ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 33 Abbildung 2.17: Fotosimulation vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in südöstliche Richtung Abbildung 2.18: Fotosimulation von der Straße Am Buschend in süd-südöstliche Richtung ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung %%,.'60*  9 6 '(/  ( 217( 3 ,0* ! 13 +$ %( 0 ?$ .'( ,( 3 & +( 0>    5$ '5  4& +7( ,.( 3   5; '5( 3 ( *,10 $ & +( 0  60' ( / ( ,0'(  $ 0*(3 7( +(    3 ( ,4 <3 ( 0  6)53 $ **(%( 3 ,0  0( 3 *,( - 10513    3 (/ (0 ! 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Sichtbeziehungen von den nach Süd-Südosten ausgerichteten Fenstern sind auch im Erdgeschoss nicht ausgeschlossen (vgl. Abbildung 2.22). Angesichts der Ausrichtung der Rotoren sowie der Entfernung kann eine optisch bedrängende Wirkung der geplanten WEA auf Wohnhäuser im dem Bereich ausgeschlossen werden. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen. Abbildung 2.19: Blick in ost-nordöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 92 bis 82 ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 37 Abbildung 2.20: Blick in west-südwestliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 82 bis 92 Abbildung 2.21: Blick in süd-südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 80 und 82 ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 2.22: Fotosimulation mit Blick auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 80 und 82 38 ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung : 7 ()0  ) 328) 4-1+ " 24, % &) 1 ?% /( )  -) 4' , ) 1>  6% ( 6  5' , 8) -/) 4 6; ( 6) 4) +-21 % ' , ) 1  7 1(  ) 0 ) -1( )  % 1+)48) , )    4) -5 <4) 1  7* 64% ++)&) 4-1  1) 4+-) . 21624   4) 0 ) 1 ! Karte 2.10 &&-/( 71+   -) +)15' ,% * 65. % 46)  =  7*  ( ) 4 ) -( ) 0 -1-0 % /) 4 &56% 1(  : 8-5' , ) 1 #2, 1+)&; 7() 7 1(  1; ' , 56+)/) +)1) 0  % 7* ) 156) 4 /-' . 4-' , 671+ ( ) 4  2625 0 -6 1+% &) ( ) 4 &&-/( 71+5170 0 ) 4 -0  ! ) 96 &&-/( 71+     ) +) 1( )  ( ) 4  -) +)15' ,% * 65. % 46)  5-) , )  1, % 1+ &&-/( 71+   ! -16) 4+ 471( . % 46)    -) +)15' ,% * 65. % 46)  , 663 888 80 5 148 ( ) +)2&% 5-580 5$18$% /. -5  ) % 4&) -6) 4 6) * % 1 #) 41-6:      71-  580  ) 6) 4 m        ± ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung 7 5 &'.  '106 '2+ /)  ! 02*# $'/ < # -&' + '2% *'/;  4# &4  3 % *6 '+ -'2 49 &4'2')+ 0/ # % *'/  5/& '. '+ /&'  # /) '26 '*'   2'+ 3  : 2'/  $$+ -&5/)   5(42# ) ) '$'2+ /  /'2) + ',0/402   2'. '/ ! Karte 2.13  5(4$+ -&   5( &'2 '+ &' -+ % , 15/, 4 $7 6   6+ /, '- (: 2 &+ '  0403 + . 5-# 4+ 0/'/ ! + /4'2) 25/&,# 24'  + )+ 4# -'3  24*01*040    ) '02'('2'/7 + '24'2 53 3 % */+ 44 # 53 *441 6 6 6  4+ .  0/-+ /' /26  &' '# 2$'+ 4'2 4'(# / "'2/+ 47      5/+    # 83 4# $        '4'2 ± Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 41 Höhenweg Der Höhenweg befindet sich Nordwestlich der Halde Nierchen auf ca. 150 m ü. NN. Zwischen dem Höhenweg und der parallel verlaufenden Bahntrasse sind Reihenhäuser vorzufinden, deren Wohnzimmer und Gärten nach Südosten in Richtung des Vorhabens ausgerichtet sind (vgl. Abbildungen 2.23 bis 2.27). Vier nach Süden abzweigende Stichwege führen zudem zu weiteren Wohnhäusern, die sich nahe der Bahnböschung befinden, die beidseitig von Bäumen begleitet wird. Nördlich des Höhenwegs befinden sich dreigeschossige Mehrfamilienhäuser (vgl. Abbildung 2.27). Die umliegenden Rasenflächen werden im Süden zum Höhenweg von einer Baumhecke umrahmt. Für die südlich der Straße gelegenen Wohnhäusern sind im Erdgeschoss und im Garten kaum Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten, da der Blick durch die südlich an die Grundstücke grenzenden Bäume verstellt wird. Die Reihenhäuser weisen zwar teils nach Südosten ausgerichtete Dachfenster auf. Aufgrund der geringen Dachneigung in diesen Gebäuden wird nicht davon ausgegangen werden, dass im Dachgeschoss Aufenthaltsräume gemäß § 48 BauO NRW vorhanden sind. Für die nördlich der Straße gelegenen Wohnhäuser sind aufgrund der Abschirmung durch Baumhecken entlang des Höhenwegs keine Sichtbeziehungen zu den WEA zu erwarten Insgesamt kann angesichts der weitgehenden Sichtverschattung durch Gehölze sowie der Ausrichtung der Rotoren – im Falle von Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA (vgl. Abbildungen 2.28 bis 2.30) eine optisch bedrängende Wirkung auf Wohnhäuser im Höhenweg ausgeschlossen werden. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen. Abbildung 2.23: Blick in nordwestliche Richtung auf die Reihenhäuser am Höhenweg (durch Gehölze entlang der Bahntrasse weitgehend verdeckt). ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 42 Abbildung 2.24: Blick von der Straße Weißer Weg in west-nordwestliche Richtung auf die Reihenhäuser am Höhenweg Abbildung 2.25: Blick in ost-südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Höhenweg Nr. 1 bis 4 ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 43 Abbildung 2.26: Blick in südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Höhenweg Nr. 19 und 20 (Bildmitte). Abbildung 2.27: Blick von der Kreuzung Wilhelmshöhe / Weißer Weg in süd-südöstliche Richtung ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 2.28: Fotosimulation vom Höhenweg Nr. 19 und 20 (Bildmitte) Abbildung 2.29: Fotosimulation vom Höhenweg Nr. 24 (Bildmitte: Hausnr. 21 und 22) 44 ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 2.30: Fotosimulation vom Weißen Weg 45 ecoda **13, ;5/   **13, ;5/  ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung > ; , -4  #- 76<- 815/ &680) *- 5 E) 3, -  "1- 8+ 0- 5D  $ :) , :  9+ 0<- 13- 8  $ :@, :- 8- /165 ) + 0- 5  ; 5,  - 4 - 15, ) 5/- 8<- 0-    8- 19 B8- 5  ;.:8) //- *- 815  5- 8/1- 265:68   8- 4 - 5 ! 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Karte 2.15  9,8( /1*   >. +3: +- 1/)059308 (; :    : /30+1 ,?6 */+  4847/2 91' 8/43+3 ( ( /1*93-    ( ( /1*93-    ! /38+ 6- 693*0' 68+  /- /8' 1+7 !68. 45. 484 !"   - +46+,+6+3; /+68+6 977). 3/88 ' 97 . 885 : : :  8/2  431/3+ 36:  *+ +' 6( +/8+6  $ 8+,' 3 &+63/8;      93/   ' <78' (       +8+6 ± Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 3 Einzelfallprüfung 3.1 Methodische Vorgehensweise 48 Wie bereits in Kapitel 2.1 ausgeführt bedarf der Fall, bei dem der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt, regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung der Umstände und örtlichen Begebenheiten. Innerhalb des Prüfradius von 525 m (3-fache Gesamthöhe) ausgehend von den äußeren Grenzen der Baufenster befinden sich das Gut Merberich sowie der Sofienhof. Für weitere Wohnlagen wurde als Ergebnis der Vorprüfung keine Notwendigkeit einer vertieften Prüfung gesehen (vgl. Kapitel 2). Die Einzelfallprüfung orientiert sich an den in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ von AGATZ (2014) zusammengetragen Kriterien der Rechtsprechung (vgl. Tabellen 3.1 und 3.2). Im Zuge der Einzelfallprüfung erfolgte am 09. Juni 2015 eine Begehung der Grundstücke sowie teilweise auch der Räumlichkeiten. Die Ortsbegehung wurde durch Fotos dokumentiert, die teils als Vorlage für die angefertigten Fotosimulationen dienten, welche die optische Wirkung der geplanten WEA im Bereich der Grundstücke veranschaulichen sollen. Ergänzend wurden zudem Geländeschnitte erstellt. 3.2 Ergebnisse 3.2.1 Gut Merberich Das Gut Merberich liegt nordöstlich der Halde Nierchen auf 157,5 m ü. NN. Das Gut Merberich besteht aus einem Haupthaus, Stallanlagen sowie zwei Nebenhäuser (vgl. Karte 3.1). Das Haupthaus umfasst ein Erd- sowie zwei Obergeschosse, die wohnlich genutzt werden. Die Wohnräume des Haupthauses sind überwiegend nach Süden, Süd-Südosten bzw. Ost-Südosten ausgerichtet. Im 1. Obergeschoss existiert ein größerer, bogenförmiger Balkon, von dem sich Ausblicke in südwestliche, südliche sowie südöstliche Richtung bieten. Darüber befindet sich im 2. Obergeschoss ein kleiner Balkon (vgl. Abbildung 3.1, rechte Bildhälfte). Die Abbildung 3.2 zeigt den Blick vom Balkon im2. Obergeschoss in südliche Richtung. Angesichts der Gestaltung des Gartens mit niedriger wüchsigen Pflanzen in südliche Blickrichtung ist vom Balkon im 1. sowie im 2. Obergeschoss die Halde Nierchen zu sehen. Nach Westen und Osten wird der Blick auf beiden Balkonen durch Bäume sowie Teile des Hauptgebäudes begrenzt. Der westliche Teil des Haupthauses, das den Übergang zu den Stallungen bildet, stellt ein Wirtschaftsgebäude dar (vgl. Karten 3.1 und 3.2). Südlich an die Stallungen schließt sich ein wohnlich genutztes Nebengebäude an (vgl. Abbildung 3.3). Die Fenster dieses Nebengebäudes sind nach Osten und Norden ausgerichtet. Lediglich im Dachgeschoss der im westlichen Gebäudeteil gelegenen Wohnung existiert ein nach West-Nordwest ausgerichteter kleiner Dachbalkon (vgl. Karte 3.2). Die Abbildung 3.4 zeigt den Blick vom Balkon in west-südwestliche Richtung. Im Vordergrund ist der ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 49 Gebäudekomplex im Westen des Wohngrundstücks zu sehen, der in seinem nördlichen Teil wohnlich genutzt wird. Südlich und östlich des Haupthauses erstreckt sich ein Park im englischen Stil, der von einem alten Baumbestand begrenzt wird (vgl. Abbildung 3.5). Das Gelände steigt ausgehend vom Haupthaus in südliche und östliche Richtung leicht auf ca. 160 ü. NN an. Südwestlich schließen sich Reitplätze und südöstlich eine Obstwiese an (vgl. Karte 3.2). Nordöstlich an den Innenhof grenzt ein Teich (vgl. Abbildung 3.6). Die Abbildung 3.7 zeigt den Blick vom Balkon im 2. Obergeschoss in west-südwestliche Richtung mit der simulierten geplanten WEA im Baufenster Nr. 4. Die bestehenden WEA wurden aus dem Bild wegretuschiert. Die WEA in den Baufenstern Nr. 1 bis 3 werden durch die Bäume im Vordergrund verdeckt. In Blickrichtung auf die nächstgelegene geplante WEA im Baufenster Nr. 1, die sich in einer Entfernung von minimal 500 m befindet, wird der Blick auf die WEA durch eine Gruppe älterer Bäume verstellt, wobei es sich um Laub- und Nadelbäume handelt (vgl. Karte 3.2). Auch in den Wintermonaten dürfte im unbelaubten Zustand der Blick auf die im Baufenster Nr. 1 geplante WEA durch das Geäst eingeschränkt sein. Von den Wohnräumen des Haupthauses sind allenfalls Sichtbeziehungen zu der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA zu erwarten, die sich in einer Entfernung von minimal 920 m befindet. Zur Verdeutlichung der sichtverstellenden Wirkung von Bäumen wurden Geländeschnitte erstellt, die u. a. zeigen, in welchem Abstand zu sichtverstellenden Hindernissen (z. B. Bäume) mit Sichtbeziehungen zu einer WEA zu rechnen ist (vgl. Geländeschnitte im Anhang). Vom Dachbalkon im Obergeschoss des 1 .Nebenhauses wird die Sicht auf die geplanten WEA durch die Bäume verdeckt, wobei es sich ausschließlich um Laubbäume handelt (vgl. Abbildung 3.4 sowie Skizzenansicht im Anhang). In den Wintermonaten wird die im Baufenster Nr. 1 geplante WEA vom Balkon aus durch das Geäst hindurch wahrnehmbar sein. In den Wohnräumen wird die WEA voraussichtlich nicht zu sehen sein, da der Blick durch die Dachkante verdeckt werden dürfte. Die Fotosimulation vom nordöstlichen Teil des Parks zeigt, dass der Rotor der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 in einer minimalen Entfernung von 550 m aufgrund des relativ großen Abstands zu Bäumen vollständig zu sehen sein wird. Wie der Geländeschnitt im Anhang zeigt, wird der Rotor mit abnehmender Entfernung zu den Bäumen im westlichen Teil des Parks zunehmend verdeckt werden. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 50 Abbildung 3.1: Blick vom Park in nordöstliche Richtung auf das Haupthaus des Guts Merberich Abbildung 3.2: Blick in südwestliche Richtung vom Balkon im 2. Obergeschoss des Haupthauses des Guts Merberich ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 51 Abbildung 3.3: Blick auf das Gut Merberich aus nördlicher Richtung. In der rechten Bildhälfte ist ein wohnlich genutztes Nebenhaus zu sehen. Abbildung 3.4: Blick in west-südwestliche Richtung vom Balkon im Dachgeschoss des 1. Nebenhauses des Guts Merberich ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ Abbildung 3.5: Blick in west-südwestliche Richtung vom nordöstlichen Teil des Parks Abbildung 3.6: Blick in südwestliche Richtung auf den Teich im nördlichen Teil des Parks 52 ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 53 Abbildung 3.7: Fotosimulation der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA vom Balkon im 2. Obergeschoss des Haupthauses Abbildung 3.8: Fotosimulation der im Baufenster Nr. 1 geplanten WEA vom nordöstlichen Teil des Parks ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung ; 8 ) *1 *439*5.2,  # 35- & '*2 A& 0) * .*5(- *2@  ! 7 & )7   6(- 9*.0*5  ! 7 = )7 *5*,.32 & (- *2  8 2)  *1 *.2) *  & 2, *59*-*   5*.6 >5*2  ''.0) 82,   8+ 7 5& , , *'*5.2  2*5, .*/327 35   5*1 *2   *'*2- & 8 6 ! 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Eine direkte Sichtbeziehung besteht von den Balkonen des Haupthauses auf die im Baufenster Nr. 4 geplante WEA, die sich in einer Entfernung von minimal 920 m befindet. Ist der Schwerpunkt der Wohnnutzung zur WEA oder von ihr abgewandt ausgerichtet? Der Schwerpunkt der Wohnnutzung ist nach Süden und Südosten ausgerichtet (der nächstgelegenen WEA nicht direkt zugewandten Seiten). Wie viele / wie große Fenster der betroffenen Räume sind zur WEA ausgerichtet, wie viele desselben Raumes abgewandt? Der nächstgelegenen WEA sind keine Fenster direkt zugewandt. Aus den nach Süden ausgerichteten Wohnräumen werden voraussichtlich zumindest teilweise Sichtbeziehungen zur min. 920 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4 bestehen. Die betroffenen Räume weisen teilweise auch Fenster nach Südosten auf (östlicher Teil des Hauptgebäudes). In den Wohnräumen der Nebenhäuser werden keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwartet. Von welchem Anteil des Raumes wird die WEA zu sehen sein? Es ist davon auszugehen, dass nur in bestimmten Bereichen der nach Süden ausgerichteten Zimmer des Haupthauses die ca. 920 m entfernte WEA im Baufenster Nr. 4 zu sehen sein wird. Sind Ausweichbewegungen und/oder architektonische Selbsthilfe denkbar? Für die Bewohner der nach Süden ausgerichteten Räume bestehen keine Ausweichmöglichkeiten. Im Park sind angesichts der Größe Ausweichmöglichkeiten gegeben. Zusätzliche architektonische Selbsthilfe im Innen- bzw. Außenwohnbereich (z. B. Jalousien bzw. Bepflanzungen) ist aufgrund denkmalpflegerischer Vorgaben allenfalls sehr eingeschränkt möglich. Wird der Blick auf die WEA bei der am Standort vorherrschenden Hauptwindrichtung meist direkt auf den vollen Rotorkreis gehen oder wird er eher seitlich auf die Gondel gerichtet sein? Der Rotor der 920 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4 wird entsprechend der Windverhältnisse die meiste Zeit des Jahres nahezu frontal zu sehen sein (südwestliche Ausrichtung). Sind sichtverschattende, distanzschaffende oder aufmerksamkeitsablenkende Elemente vorhanden? Je nach Betrachtungspunkt im Bereich des Hauptgebäudes (v. a. Balkone in den Obergeschossen) und im Außenbereich wird der Blick auf die WEA durch den Baumbestand im Park verdeckt/verstellt bzw. abgelenkt. Der untere Mastbereich sowie Teile des Rotors der WEA im 6 a. a. O. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 57 Baufenster Nr. 4 wird von Bäumen verdeckt. Von der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 wird im östlichen Teil des Parks der Rotor vollständig zu sehen sein und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Mindert oder verstärkt die Topografie / das Relief die optische Wirkung? Eine Verstärkung der optischen Wirkung der geplanten WEA durch die Lage auf der Halde ist lediglich für den östlichen Teil des Parks in Bezug auf die im Baufenster Nr. 1 geplante WEA erkennbar. Wie ist das Verhältnis zwischen Rotordurchmesser und Gesamthöhe der WEA? Das Verhältnis von Rotordurchmesser zur Gesamthöhe beträgt ca. das 0,7-fache. Wie fügt sich die neue WEA in einen bestehenden Windpark ein? Ist die Veränderung gering oder wesentlich? Wirkt die WEA auf eine bisher nicht betroffene Fassade? Nach dem Repowering sind keine Bestandsanlagen im Umfeld der geplanten WEA vorhanden. Wie ist der Ortscharakter, gibt es andere situationsprägende Einflussfaktoren wie z.B. Industrieanlagen? Mit Blick auf die geplanten WEA sind keine Industrieanlagen zu sehen. Das Umfeld des Guts Merberich wird durch die umliegende Parkanlage im englischen Stil geprägt. Sind Terrasse oder Balkon zur WEA ausgerichtet? Balkone existieren auf der nach Süden ausgerichteten Seite des Hauptgebäudes. Von hier aus werden lediglich Teile des Rotors der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA in einer Entfernung von minimal 920 m zusehen sein. Von dem nach Westen ausgerichteten Balkon des 1. Nebenhauses werden allenfalls in den Wintermonaten eingeschränkt Sichtbeziehungen zu der WEA im Baufenster Nr. 1 bestehen. Im östlichen Teil des Parks wird der Rotor der im Baufenster Nr. 1 geplanten WEA in einer Entfernung von ca. 550 m zu sehen sein. Angesichts der Größe der Parkanlage sind Ausweichbewegungen möglich. Fazit: Von den Wohnräumen werden allenfalls im Hauptgebäude Sichtbeziehungen zu der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA bestehen. Aufgrund der Entfernung von minimal 920 m wird die Wirkung nicht als optisch bedrängend eingeschätzt. Ebenso wird die Wirkung dieser WEA im Park nicht als optisch bedrängend eingestuft. Im östlichen Teil des Parks wird der Rotor der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 in einer Entfernung von ca. 550 m zu sehen sein. Nach Westen hin wird der Rotor durch die Bäume zunehmend verdeckt, so dass Ausweichbewegungen im Park möglich sind. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 3.2.2 58 Sofienhof Das nördlich des Sofienhofs gelegene Wohnhaus befindet sich auf ca. 167 m ü. NN. Das Haus besitzt ein Erd- und ein Dachgeschoss. Die Fenster der Wohnräume sowie die Terrasse sind nach Südwesten ausgerichtet. Der südwestlich, südlich und südöstlich an das Wohnhaus grenzende Garten weist einige Ziersträucher auf (vgl. Abbildungen 3.9 und 3.10 sowie Karte 3.4). Das nächstgelegene Baufenster Nr. 1 befindet sich westlich in einer Entfernung von rund 490 bis 630 m zum Wohnhaus (vgl. Karte 3.3). Von der Terrasse wird der Rotor der WEA im Baufenster Nr. 1 in westliche Blickrichtung vollständig zu sehen sein (vgl. Abbildung 3.10). Bei der Fotosimulation wurden die Standorte der geplanten WEA innerhalb der Baufenster so gewählt, dass der Abstand zum Betrachtungspunkt möglichst gering ist. Somit wird in Bezug auf die Entfernung der worst-case dargestellt. Von den nach Südwesten ausgerichteten Fenstern wird die WEA allenfalls am Rande des Blickfeldes zu sehen sein. Innerhalb der Räumlichkeiten können Sichtbeziehungen zu der WEA im Baufenster Nr. 1 weitgehend ausgeschlossen werden. Von der nach Südwesten ausgerichteten Gebäudeseite werden voraussichtlich einzelne Rotorblätter der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA, die sich in einer Entfernung von minimal 810 m befindet, über den Baumkronen der Halde Nierchen zu sehen sein wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese auch innerhalb der Räumlichkeiten wahrgenommen werden können. Die übrigen WEA werden durch Gehölze nahezu vollständig verdeckt (siehe Skizzanansicht im Anhang). Abbildung 3.9: Blick auf das Wohnhaus unmittelbar nördlich des Sofienhofs aus südlicher Richtung ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 59 Abbildung 3.10: Fotosimulation der geplanten WEA von der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse des unmittelbar nördlich des Sofienhofs gelegenen Wohnhauses ecoda ! Studie zur optisch bedrängenden Wirkung ; 8 ) *1 *439 *5.2,  # 35- & '*2 A& 0) * .*5(- *2@  ! 7 & )7   6(- 9 *.0*5  ! 7 = )7 *5*,.32 & (- *2  8 2)  *1 *.2) *  & 2, *59 *-*   5*.6 >5*2  8+ 7 5& , , *'*5.2  2*5, .*/327 35   5*1 *2 ! 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Eine direkte Sichtbeziehung besteht von den nach Südwesten ausgerichteten Wohnräumen auf die im Baufenster Nr. 4 geplante WEA, die sich in einer Entfernung von minimal 810 m befindet. Ist der Schwerpunkt der Wohnnutzung zur WEA oder von ihr abgewandt ausgerichtet? Der Schwerpunkt der Wohnnutzung ist nach Südwesten ausgerichtet (der nächstgelegenen WEA nicht direkt zugewandten Seite). Wie viele / wie große Fenster der betroffenen Räume sind zur WEA ausgerichtet, wie viele desselben Raumes abgewandt? Der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 sind keine Fenster direkt zugewandt. Innerhalb der Wohnräume können Sichtbeziehungen weitgehend ausgeschlossen werden. Von der Terrasse aus ist in westliche Blickrichtung der Rotor der WEA vollständig zu sehen. Aus den nach Südwesten ausgerichteten Wohnräumen werden voraussichtlich einzelne Rotorblätter der min. 810 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4 bestehen. In den Wohnräumen der Nebenhäuser werden keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwartet. Von welchem Anteil des Raumes wird die WEA zu sehen sein? Es ist davon auszugehen, dass nur in bestimmten Bereichen der nach Südwesten ausgerichteten Zimmer einzelne Rotorblätter der ca. 810 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4 zu sehen sein werden. Die nächstgelegene WEA im Baufenster Nr. 1 wird in den Wohnräumen voraussichtlich nicht zu sehen sein. Sind Ausweichbewegungen und/oder architektonische Selbsthilfe denkbar? Zusätzliche architektonische Selbsthilfe v.a. durch Anpflanzungen an der südwestlichen Grundstücksgrenze ist denkbar. Wird der Blick auf die WEA bei der am Standort vorherrschenden Hauptwindrichtung meist direkt auf den vollen Rotorkreis gehen oder wird er eher seitlich auf die Gondel gerichtet sein? Der Rotor der 810 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4 wird entsprechend der Windverhältnisse die meiste Zeit des Jahres nahezu frontal sehen sein (südwestliche Ausrichtung). Der Rotor der nächstgelegen WEA im Baufenster Nr. 1 wird schräg von hinten zu sehen sein (vgl. Abbildung 3.10). Sind sichtverschattende, distanzschaffende oder aufmerksamkeitsablenkende Elemente vorhanden? Die Gehölze im Garten sowie auf der Halde verdecken die Sicht zumindest auf die WEA in den Baufenstern 2 und 3 nahezu vollständig. Von der WEA im Baufenster 4 werden lediglich einzelne Rotorblätter sichtbar sein. Je nach Standort eines Betrachters im Garten kann auch die nächstgelegene WEA im Baufenster 1 durch Bäume 7 a. a. O. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 63 verdeckt werden. Mindert oder verstärkt die Topografie / das Relief die optische Wirkung? Eine Verstärkung der optischen Wirkung der geplanten WEA durch die Lage auf der Halde ist nicht explizit erkennbar. Wie ist das Verhältnis zwischen Rotordurchmesser und Gesamthöhe der WEA? Das Verhältnis von Rotordurchmesser zur Gesamthöhe beträgt ca. das 0,7-fache. Wie fügt sich die neue WEA in einen bestehenden Windpark ein? Ist die Veränderung gering oder wesentlich? Wirkt die WEA auf eine bisher nicht betroffene Fassade? Nach dem Repowering sind keine Bestandsanlagen im Umfeld der geplanten WEA vorhanden. Wie ist der Ortscharakter, gibt es andere situationsprägende Einflussfaktoren wie z.B. Industrieanlagen? Mit Blick auf die geplanten WEA sind keine Industrieanlagen zu sehen. Das Umfeld des Sofienhofs wird durch die landwirtschaftliche Nutzung (landwirtschaftlicher Betrieb mit angrenzenden Grünland- und Ackerflächen) sowie die rekultivierte Halde geprägt. Sind Terrasse oder Balkon zur WEA ausgerichtet? Von der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse bittet sich in südwestliche Richtung ein freier Blick auf die Halde Nierchen. Aufgrund der Entfernung sowie der sichtverstellenden Bäume auf der Halde werden im zentralen Blickfeld lediglich einzelne Rotorblätter der im Baufenster 4 geplanten WEA zu sehen sein. Die nächstgelegene WEA im Baufenster Nr. 1 wird in diese Blickrichtung lediglich am Rande des Blickfelds wahrnehmbar sein. Fazit: Von den Wohnräumen werden allenfalls einzelne Rotorblätter der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA zu sehen sein. Aufgrund der Entfernung von minimal 810 m wird die Wirkung nicht als optisch bedrängend eingestuft. Ebenso wird die Wirkung dieser WEA von der Terrasse nicht als optisch bedrängend angesehen. Von der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse ist der Rotor der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1, das sich in einer minimalen Entfernung von 490 m befindet, schräg von hinten zu sehen. Mit Blick in südwestliche Richtung wird der Rotor am Rande des Blickfelds wahrnehmbar sein. Die optische Wirkung wird vor diesem Hintergrund nicht als optisch bedrängend eingeschätzt. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 4 64 Zusammenfassung Für das Repowering-Vorhaben am Standort Halde Nierchen werden derzeit der Bebauungsplan Nr. 243 der Stadt Eschweiler sowie der Bebauungsplan F-18 der Gemeinde Langerwehe geändert. Für die geplanten Windenergieanlagen werden in den Bebauungsplänen jeweils überbaubare Grundstücksflächen in einer Größe von 100 x 100 m festgesetzt, in der der Turm inklusive der Fundamente der Windenergieanlagen errichtet werden muss (Baufenster). Die neun bestehenden WEA werden im Zuge des Repowering abgebaut. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW, Urteil vom 09.08.2006 – 8 A 3726/05 -; nachgehend: BVerWG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 – 4 B 72.06 -) bedarf der Fall, bei dem der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt, regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung der Umstände und örtlichen Begebenheiten. Innerhalb des Prüfradius von 525 m (3-fache Gesamthöhe) ausgehend von den äußeren Grenzen der Baufenster befinden sich das Gut Merberich sowie der Sofienhof. Für weitere Wohnlagen wurde als Ergebnis der Vorprüfung keine Notwendigkeit einer vertieften Prüfung gesehen (vgl. Kapitel 2). Die Einzelfallprüfung orientiert sich an den in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ von AGATZ (2014) zusammengetragen Kriterien der Rechtsprechung. Im Zuge der Einzelfallprüfung erfolgte am 09. Juni 2015 eine Begehung der Grundstücke sowie teilweise auch der Räumlichkeiten. Die Ortsbegehung wurde durch Fotos dokumentiert, die teils als Vorlage für die angefertigten Fotosimulationen dienten, welche die optische Wirkung der geplanten WEA im Bereich der Grundstücke veranschaulichen sollen. Ergänzend wurden zudem Geländeschnitte erstellt. Von den Wohnräumen des Guts Merberich werden allenfalls im Hauptgebäude Sichtbeziehungen zu der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA bestehen. Aufgrund der Entfernung von minimal 920 m wird die Wirkung nicht als optisch bedrängend eingeschätzt. Ebenso wird die Wirkung dieser WEA im Park nicht als optisch bedrängend eingestuft. Im östlichen Teil des Parks wird der Rotor der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 in einer Entfernung von ca. 550 m zu sehen sein. Nach Westen hin wird der Rotor durch die Bäume zunehmend verdeckt, so dass Ausweichbewegungen im Park möglich sind. Von den Wohnräumen des Wohnhauses unmittelbar nördlich des Sofienhofs wird von der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse mit Blick in westliche Richtung der Rotor der im Baufenstern Nr. 1 geplanten WEA (minimal 490 m entfernt) zu sehen sein. Mit Blick in südliche Richtung wird die WEA lediglich am Rande des Blickfelds wahrnehmbar sein. Die innerhalb des ca. 810 m südwestlich der Wohnlage gelegenen Baufensters Nr. 4 geplante WEA wird weitgehend durch Bäume verdeckt. ecoda Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ 65 Innerhalb der Wohnräume wird die WEA im Baufenster Nr. 1 nicht zu sehen sein. Die von der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA ggf. sichtbaren Teile des Rotors werden aufgrund der Entfernung keine optisch bedrängende Wirkung entfalten. Insgesamt wird die Wirkung der geplanten WEA auf die Wohnlage unmittelbar nördlich des Sofienhofs nicht als optisch bedrängend eingeschätzt. Da es sich bei der optisch bedrängenden Wirkung um eine abwägende Entscheidung handelt, wird seitens des Gutachters keine abschließende Entscheidung getroffen, ob eine optisch bedrängende Wirkung vorliegt. Diese Entscheidung verbleibt in der Verantwortung der Behörde. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass die vorliegende Studie unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 16. Juni 2015 Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz