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Beschlussvorlage (Gutachten Artenschutz Fläche D)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
2,1 MB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06

Inhalt der Datei

Artenschutzprüfung zum Repowering im Windpark „Halde Nierchen“ Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 18.08.2014 ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Untersuchung ......................................................................................................... 1 2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 2 3. Lage und Beschreibung der Projektfläche ............................................................................... 3 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik .............................................................. 5 4.1 Untersuchungsmethodik Avifauna .......................................................................................... 5 4.2 Untersuchungsmethodik Fledermäuse................................................................................... 6 4.3 Totfundsuche .......................................................................................................................... 7 5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung ........................................................................... 8 5.1 Vögel....................................................................................................................................... 8 5.1.1 Ergebnisse der eigenen Vogelkartierung ............................................................................ 8 5.1.2 Bestehende Daten zu Vogelvorkommen ........................................................................... 17 5.1.2.1 „Fachinformationssystem geschützte Arten“ (FIS) des LANUV NRW ........................... 17 5.1.2.2 Schwerpunktvorkommen laut „Energieatlas NRW“ ........................................................ 18 5.1.2.3 Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS ........................................................ 18 5.1.2.4 Weitere Hinweise ............................................................................................................ 19 5.1.3 Zusammenfassung der avifaunistischen Ergebnisse ........................................................ 19 5.2 Fledermäuse ......................................................................................................................... 19 5.2.1 Ergebnisse der eigenen Fledermauskartierung ................................................................ 19 5.2.2 Bestehende Daten zu Fledermausvorkommen ................................................................. 21 5.2.2.1 „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV .............................................. 21 5.2.2.2 Fundortkataster @LINFOS ............................................................................................. 22 5.3 Schlagopfersuche ................................................................................................................. 22 6. Projektbedingte Eingriffswirkungen ........................................................................................ 23 7. Artenschutzrechtliche Beurteilung .......................................................................................... 26 7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten ................................................................. 26 7.2 Windkraftsensible Vogelarten laut Leitfaden: „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen“............................................................................................................................. 27 7.2.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)....................................... 27 7.2.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................................................. 29 7.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 31 7.3 Vogelarten, die planungsrelevant sind, aber nicht als windkraftsensibel gelten .................. 31 7.3.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)....................................... 32 7.3.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................................................. 34 7.3.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 35 7.4 Fledermäuse ......................................................................................................................... 35 7.4.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)....................................... 36 7.4.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................................................. 37 7.4.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 38 8. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen .................................................................................. 38 9. Zusammenfassung ................................................................................................................. 39 10. Verwendete und zitierte Literatur ......................................................................................... 41 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 1 1. Anlass der Untersuchung Die Energiekontor AG (Bremen) plant ein Repowering im Windpark auf der Halde Nierchen. Zugunsten von 4 WEA modernen Typs sollen die 9 bestehenden WEA vom Typ Nordex N54 abgebaut werden. Durch die Fläche verläuft die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Düren und der Städteregion Aachen bzw. die Gemeinde/Stadtgrenze zwischen Langerwehe und Eschweiler. In beiden Kommunen läuft ein Bauleitplanverfahren für die notwendigen Änderungen. Aus den gesetzlichen Anforderungen ergibt sich die Notwendigkeit, die Belange des Artenschutzes im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere eine mögliche Beeinträchtigung von Vögeln und Fledermäusen untersucht, da diese Arten potenziell am ehesten durch WEA beeinträchtigt werden können. Für alle europäischen Vögel wurde die grundlegende Art des Schutzes bereits 1979 in der Vogelschutzrichtlinie formuliert. Die Vogelschutzrichtlinie untersagt das absichtliche Töten und Fangen der Vögel, das absichtliche Zerstören bzw. Beschädigen von Nestern und Eiern sowie die Entfernung von Nestern, das Sammeln und den Besitz von Eiern sowie absichtliche erhebliche Störungen, vor allem zur Brutzeit. Alle Fledermäuse sind gemäß BNatSchG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie (Anhang II und Anhang IV) streng geschützt. Dies verbietet Maßnahmen, die zu einer Zerstörung von Quartieren oder unersetzbarer Teile der Lebensstätten führen. Es ist zudem verboten, Fledermäuse zu stören, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es soweit nötig geboten, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen (Fledermausschlag, Zerschneidung traditioneller Flugrouten) zu treffen. Für die vorliegenden Planungen sind v. a. solche Arten von Bedeutung, die im Offenland bzw. entlang von Leitstrukturen im Offenland jagen oder solche Strukturen auf dem Weg zum Jagdhabitat nutzen. Die hiermit vorgelegte Artenschutzprüfung behandelt die Belange der geschützten Arten. Es soll herausgearbeitet werden, welche Fledermaus- und Vogelarten im Untersuchungsgebiet vorkommen und ob sie gegebenenfalls von den Planungen erheblich betroffen sein könnten. Grundlage für die Bewertung sind faunistische Untersuchungen zwischen März 2013 und Juli 2014. Zusätzlich wurden bestehende Daten ausgewertet, insbesondere das Fachinformationssystem geschützte Arten (LANUV NRW), Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Vogelarten (Energieatlas NRW) und das Fundortkataster @LINFOS des Landes NRW. Ergänzt wird die Datensammlung durch Hinweise Dritter. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 2 2. Rechtliche Grundlagen Die Anforderungen an artenschutzrechtliche Prüfungen in Fachplanungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 44 getroffen. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Da im Projektgebiet mit seiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung keine besonders geschützten Pflanzenarten vorkommen, bezieht sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf den Absatz 1 Nr. 1-3. § 44 (5) sagt zudem: Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor. Über das Gesetz hinaus ist insbesondere der am 12.11.2013 per Erlass eingeführte Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ zu beachten. Der Leitfaden ist insbesondere hinsichtlich der Einstufung der Arten in „windkraftsensible Arten“ und „nicht-windkraftsensible Arten“ und der sich daraus ergebenden Bewertung von Bedeutung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 3 3. Lage und Beschreibung der Projektfläche Die Halde Nierchen liegt im Grenzbereich zwischen der Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen) und der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren), zwischen EschweilerWeisweiler und Nothberg auf der einen sowie Langerwehe-Heistern und dem Hauptort Langerwehe auf der anderen Seite. Gegenüber dem Umland erreicht die Halde eine Höhe zwischen 40 m im Osten und 80 m im Westen. Der höchste Punkt der Halde liegt auf ca. 223 Meter. Während das Plateau mit den 9 bestehenden Anlagen landwirtschaftlich genutzt wird, sind die Hänge rundum mit Gehölzen bestanden. Die Gesamtfläche der Halde beträgt ca. 140 h, das Plateau mit den WEA umfasst ca. 44 ha. Nach Norden hin ist die Umgebung durch das Kraftwerk Weisweiler, den Braunkohletagebau Inden und die BAB 4 stark industriell geprägt. Nach Süden schließt sich hingegen der Laufenburger Wald und der Meroder Wald als nördliche Ausläufer des Hürtgenwaldes an. Abb. 1: Lage der Halde mit dem WEA-Bestand zwischen Langerwehe (Osten), Heistern (Süden), Nothberg (Westen) und Weisweiler (Norden) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 4 Abb. 2: Landwirtschaftlich genutztes Plateau der Halde Nierchen mit den bestehenden WEA. Im bisherigen Bestand befinden sich 5 WEA auf Eschweiler Seite und 4 WEA auf Langerweher Seite. Die Planung sieht vor, diese Anlagen zugunsten von 3 WEA auf Eschweiler Seite und einer WEA auf Langerweher Seite zu ersetzen. Abb. 3/4: Links Bestand mit 9 WEA; rechts Planung mit 4 WEA. Auf der Seite des Kreises Düren liegt die Halde Nierchen im gemäß Landschaftsplan Langerwehe festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 2.2-2 „Strukturreiche Ortsrandlagen in der Börde“. Am Fuß der Halde befinden sich mehrere Geschützte Landschaftsbestandteile: LB 2.4.1-4 „Obstwiesenkomplex bei Gut Merberich“, LB 2.4.4-1 „Abgrabung südlich Gut Kammerbusch“, LB 2.4.7 „Einzelbäume, Baumreihen, Heckenstrukturen“ und LB 2.4.9-1 „Teich bei Gut Kammerbusch“. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 5 Für die Städteregion Aachen gibt es auf Seiten der Stadt Eschweiler den Landschaftsplan 3 „Eschweiler-Stolberg“. Dieser setzt ebenfalls im Haldenbereich ein Landschaftsschutzgebiet fest und zwar das LSG 2.2-5 „zwischen Eschweiler und Weisweiler, mit Halde Nierchen und Bovenberger Wald“. Am Fuß der Halde befinden sich zudem Geschützte Landschaftsbestandteile: LB 2.4-30 „Ziegelgruben Wilhelmshöhe“, LB 2.4-31 „Stauteich am Fuß der Halde Nierchen“, 2.4-33 „Einzelbaum am Bovenberger Hof“ sowie LB 2.4-109-111 (diverse Gehölzreihen). Für die Artenschutzprüfung sind die naheliegenden Schutzgebiete insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich ihr Schutzzweck auf planungsrelevante und insbesondere windkraftsensible Tierarten bezieht. Dies ist hier nicht der Fall. 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik Zur Schaffung einer aktuellen Datengrundlage wurden im Zeitraum von März 2013 bis Juli 2014 folgende Arbeiten durchgeführt: Vögel • • • • • 8 Begehungen zur Erfassung der Zug- und Wintervögel im Frühjahr und Herbst 2013. Horstsuche im Umkreis bis 1 km im März 2013. 7 Geländetage von März bis Juni 2013 zur Erfassung der Brutvögel im Radius von 500 Metern um die Planfläche sowie 3 Termine unter Verwendung der Klangattrappe zur Erfassung von Eulenvögeln und Spechten im Frühjahr 2013. 4 Geländetage zur Erfassung von Wechselbezügen von hochmobilen Großvögeln zum Gebiet im Radius von bis zu 2.000 Metern Raumnutzungsanalyse von windkraftsensiblen Großvogelarten (Milane, Weihen) an 10 Terminen zwischen März und Juli 2014. Fledermäuse • • • 12 Geländetage von April bis Oktober 2013 zur Erfassung der Fledermäuse mit Hilfe des Ultraschalldetektors im Radius von mindestens 500 Meter. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf der Untersuchung des Plateaus, auf dem die WEA repowert werden sollen und von dort aus in die umgebenden Waldflächen in den Hangbereichen. Aufnahme der im Gelände erfassten Signale zur Auswertung. Übernachtmonitoring mit Batcordern an sieben Terminen zwischen Mai und Oktober 2013. Rechnergestützte Spektrogrammanalyse der aufgenommenen Signale. 4.1 Untersuchungsmethodik Avifauna Zur Erfassung der Zugvögel wurden im Frühjahr 2013 zwei und im Herbst 2013 insgesamt 6 Begehungen à 4 Beobachtungsstunden bei geeigneten Bedingungen durchgeführt (05.03., 26.03., 13.09., 02.10., 23.10., 04.11., 11.11. und 20.11.2013). Hierbei werden von einem Beobachtungspunkt aus alle offensichtlichen Zugbewegungen, die Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 6 über den geplanten Windpark verlaufen, erfasst und nach Art getrennt quantifiziert. Hiermit lässt sich sowohl eine Gesamtzahl ziehender Tiere an den jeweiligen Tagen ermitteln als auch eine artbezogene Quantifizierung vornehmen. Am 05.03.2013 wurde im Umkreis von 1 km um die Vorrangfläche nach Horsten gesucht. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte an 7 Geländetagen im Zeitraum von Anfang März bis Ende Juni 2013 (05.03., 26.03., 18.04., 08.05., 23.05., 12.06. und 28.06.2013). Die Kartierung wurde in Form einer Revierkartierung durch regelmäßiges Abgehen einer Linientaxierungsstrecke durchgeführt, mit der das Gesamtgebiet abgedeckt wurde. Revieranzeigende Männchen wurden nach Lautäußerungen (Verhören des Gesanges und der Rufe) und Verhaltensmerkmalen (z. B. Antragen von Nistmaterial, Eintragen von Futter) erfasst. An den Tagen 26.03., 18.04, 23.05. und 28.06.2013 fand darüber hinaus eine großräumlichere Betrachtung im Umfeld bis 2 km statt, um mögliche Wechselbezüge von Großvögeln erfassen zu können. Aufgrund der Habitateignung des Naturraumes mit bekannten großräumlichen Brutvorkommen windkraftsensibler Großvogelarten (insbesondere Weihen und Milane) erfolgte zu deren Erfassung darüber hinaus eine Raumnutzungsanalyse im Jahr 2014. Hierzu wurden 10 Geländetermine durchgeführt und zwar am 13.03., 26.03., 04.04., 17.04., 08.05., 23.05., 05.06., 26.06., 16.07. und 28.07.2014. Hiermit sollte überprüft werden, ob es im Umkreis von 1 km um die geplante Windvorrangfläche Brutvorkommen windkraftsensibler Großvogelarten gibt und/oder ob darüber hinaus essenzielle Nahrungsflugbeziehungen von im weiteren Umfeld brütenden Arten über die Flächen des geplanten Windparks bestehen. Die Untersuchung wurde mit 3 Kartierern durchgeführt; einem im Bereich der Windparkfläche selbst und zwei weiteren, die das Umfeld in einem Umkreis bis zu 6 km befuhren, wobei der Schwerpunkt innerhalb der ersten 3 km lag. Die Kartierer standen per Mobiltelefon untereinander in Kontakt. 4.2 Untersuchungsmethodik Fledermäuse Aufgrund ihrer nachtaktiven Lebensweise sind Fledermäuse nur schwierig ausschließlich per Sichtbeobachtung zu kartieren und zu bestimmen. Zwar haben viele Arten ein mehr oder weniger markantes Flug- und Jagdverhalten, doch kann das menschliche Auge diese Aktivitäten in der Dunkelheit schlichtweg kaum oder nicht erfassen. Man bedient sich daher der Technik und nutzt die Fähigkeit der Fledermäuse, Laute im Ultraschallbereich zu erzeugen, die der Orientierung, dem Sozialkontakt und der Jagd dienen. Hierdurch sind Fledermäuse in der Lage, quasi ein „Bild zu hören“, denn die Echoortung erlaubt ihnen, ein genaues Bild von der Umwelt zu erhalten. Die von Mikrochiropteren erzeugten Laute können mit geeigneten Ultraschalldetektoren für den Menschen hörbar gemacht werden. Daneben erzeugen Fledermäuse z. T. auch Laute unterhalb von 20 kHz, so dass sie für den Menschen auch ohne Detektor hörbar sind. Zur Erfassung der Fledermäuse erfolgten zwischen April und Oktober 2013 insgesamt 12 detektorbasierte Untersuchungen (18.04., 02.05., 12.05., 11.06., 27.06., 03.07., Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 7 23.07., 08.08., 27.08., 12.09., 01.10. und 22.10.2013). Die Detektoruntersuchungen wurden mit einem Zeitdehnungsdetektor durchgeführt – dem TR 30 der Fa. von Laar. Dieses Gerät ist aufgrund seiner Empfindlichkeit in der Lage, Große Abendsegler in einer Entfernung von 100 Metern und mehr zu erfassen. Damit ist das Gerät auch dafür geeignet, in der Höhe ziehende Große Abendsegler vom Boden aus zu registrieren und die Rufe aufzuzeichnen. Im TR 30 werden die eingehenden Ultraschallsignale digital gespeichert. Anschließend wird der Ruf durch zeitgedehnte Entleerung des Speichers hörbar gemacht. Die Dehnung ist zehnfach. Dieses Verfahren hat im Vergleich zu anderen Methoden den Vorteil, dass alle originalen Eigenschaften des Rufs erhalten bleiben. Auch komplexe Rufe können auf diese Art analysiert werden. Der im Detektor gespeicherte Ultraschall wird noch im Gelände in digitaler Form auf einem Aufnahmegerät gespeichert und dann anschließend mittels einer geeigneten Software analysiert (SASLabPlus, Akustika, Audacity). Aufnahme in Rekorder Detektor & Mithörkontrolle Rechnergestützte Analyse Abb. 5: Arbeitsprinzip mit TR30 (Zeitdehnungsdetektor), Kopfhörer (Echtzeit-Mithörkontrolle), Rekorder und Analyse-Software. Zusätzlich wurden in 2013 an sieben Terminen Batcorder im Gebiet, insbesondere dem Haldenplateau, ausgebracht, die über die gesamte Nacht hinweg automatisch die Fledermausaktivität aufgezeichnet haben (06.05., 10.06., 27.06., 05.07., 23.07., 12.09. und 22.10.2013). Die Auswertung der Daten erfolgte computergestützt mit den Programmen bcAdmin und Bat-Ident. 4.3 Totfundsuche Um mögliche negative Auswirkungen der WEA auf die Avifauna und die Fledermäuse abschätzen zu können, wurden die Standorte der bestehenden neun Anlagen an insgesamt 18 Tagen nach toten Tieren abgesucht (05.03., 26.03., 18.04., 02.05., 07.05., 12.05., 11.06., 28.06., 06.07., 27.07., 09.08., 28.08., 13.09., 02.10., 23.10., 04.11., 11.11. und 23.11.2013). Zu diesem Zweck wurden das unmittelbare Umfeld des Mastfußes sowie eine kreisförmige Fläche, die etwas über den Rotordurchmesser hinausgeht, sorgsam und dicht abgelaufen. Die Untersuchungen erfolgten entweder bei Sonnenaufgang oder kurz vor Sonnenuntergang. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 8 5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung Als Datengrundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung dienen Daten der eigenen Kartierungen von März bis November 2013 sowie März bis Juli 2014. Darüber hinaus wurden die im „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW für den Südostquadranten des Messtischblatts 5003 (Linnich) eingetragenen Daten zu den planungsrelevanten Arten ausgewertet. Auch Informationen aus dem Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS des Landes NRW sowie aus dem „Energieatlas NRW“ wurden berücksichtigt. Darüber hinaus gab es Hinweise Dritter. 5.1 Vögel 5.1.1 Ergebnisse der eigenen Vogelkartierung Bei der Vogelkartierung (Brut- und Zugvögel sowie Raumnutzungsanalyse) wurden insgesamt 65 Vogelarten festgestellt, darunter 44 Brutvogelarten und 21 Gastvogelarten (nicht brütende Nahrungsgäste und Durchzügler). 19 Arten gelten in NRW als planungsrelevant. 10 Arten unterliegen einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland nämlich: Feldlerche (RL NW/D 3), Kiebitz (RL D 2; RL NW 3), Kornweihe (RL D 1; RL NR 0), Mehlschwalbe (RL NW 3), Rauchschwalbe (RL NW 3), Rotmilan (RL NW 3), Schwarzmilan (RL NW R), Steinschmätzer (RL D/NW 1), Waldlaubsänger (RL NW 3) und Wiesenpieper (RL NW 2). Unabhängig davon sind 9 Arten streng schützt und somit besonders zu beachten: Habicht, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Turmfalke und Waldkauz. Als Koloniebrüter sind Graureiher, Lach- und Silbermöwe sowie Saatkrähe ebenfalls zu den planungsrelevanten Arten zu zählen, obwohl sie keiner Gefährdungskategorie unterliegen. Sie wurden vorwiegend zur Zugzeit beobachtet. Gemäß dem Leitfaden zur „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) zählen folgende fünf im Gebiet erfassten planungsrelevanten Vogelarten zu den windkraftsensiblen Arten: Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Rotmilan und Schwarzmilan. Die Artenliste mit Statusangaben für das Projektgebiet und seinem Umfeld ist in der folgenden Tabelle 1 zusammengefasst. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 9 Tabelle 1: Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet WP „Halde Nierchen“ Kategorien der Roten Liste (RL): Status: 0 = (als Brutvogel) ausgestorben 1 = vom Aussterben bedroht B = Brutvogel BV = Brutverdacht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet DZ = Durchzügler N = Nahrungsgast R = arealbedingt selten - = ungefährdet W = Wintergast Weitere Abkürzungen : VS-RL = Vogelschutzrichtlinie V = Vorwarnliste 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Artname lat. Artname Amsel Bachstelze Blaumeise Bluthänfling Buchfink Buntspecht Dorngrasmücke Eichelhäher Elster Erlenzeisig Feldlerche Fichtenkreuzschnabel Fitis Gartenbaumläufer Gartengrasmücke Gebirgsstelze Gimpel Goldammer Graureiher Turdus merula Motacilla alba Parus caeruleus Carduelis cannabina Fringilla coelebs Dendrocopos major Sylvia communis Garrulus glandarius Pica pica Carduelis spinus Alauda arvensis Loxia pytyopsittacus Phylloscopus trochilus Certhia brachydactyla Sylvia borin Motacilla cinerea Pyrrhula pyrrhula Emberiza citrinella Ardea cinerea Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de RL D RL NRW V 3 - V V 3 V V - Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL Art.4 (2) VS-RL Status im Gebiet B, DZ B, DZ B N, DZ B, DZ B B B B DZ B, DZ DZ B B B B B B N, DZ Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 10 Fortsetzung Tabelle 1 Artname lat. Artname 20 21 22 23 24 25 26 Grünfink Grünspecht Habicht Haubenmeise Hausrotschwanz Heckenbraunelle Kanadagans 27 Kernbeißer 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 Kiebitz* Kleiber Kohlmeise Kornweihe* Kranich* Lachmöwe Mauersegler Mäusebussard Mehlschwalbe Misteldrossel Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Rauchschwalbe Ringeltaube Rotkehlchen Rotmilan* Saatkrähe Carduelis chloris Picus viridis Accipiter gentilis Parus cristatus Phoenicurus ochruros Prunella modularis Branta canadensis Coccothraustes coccothraustes Vanellus vanellus Sitta europaea Parus major Circus cyaneus Grus grus Larus ridibundus Apus apus Buteo buteo Delichon urbica Turdus viscivorus Sylvia atricapilla Corvus corone Hirundo rustica Columba palumbus Erithacus rubecula Milvus milvus Corvus frugilegus 45 46 47 48 49 Schafstelze Schwanzmeise Schwarzmilan* Silbermöwe Singdrossel Motacilla flava Aegithalos caudatus Milvus migrans Larus canus Turdus philomelos Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de RL D RL NRW - V - - - 2 2 V - 3 0 3 3 3 - - R - Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL Art.4 (2) VS-RL Status im Gebiet B B DZ B B, DZ B Überflug §§ B x §§ §§ §§ x x §§ §§ §§ x x Tel.: 02402/1274995 DZ B B DZ DZ DZ N B, DZ N, DZ B, DZ B B, DZ N, DZ B, DZ B N, DZ DZ B, DZ B, DZ N DZ B, DZ Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 11 Fortsetzung Tabelle 1 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 Artname lat. Artname Sommergoldhähnchen Star Steinschmätzer Stieglitz Stockente Sumpfmeise Sumpfrohrsänger Tannenmeise Turmfalke Waldkauz Waldlaubsänger Weidenmeise Wiesenpieper Wintergoldhähnchen Zaunkönig Zilpzalp Regulus ignicapisslus Sturnus vulgaris Oenanthe oenanthe Carduelis carduelis Anas plathyrhynchos Parus palustris Acrocephalus palustris Parus ater Falco tinnunculus Strix aluco Phylloscopus sibilatrix Parus montanus Anthus pratensis Regulus regulus Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita RL D RL NRW 1 V - V 1 V 3 2 - Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL Art.4 (2) VS-RL §§ §§ x Status im Gebiet B N, DZ DZ N, DZ B B B B N, DZ B B B DZ B B B Anmerkung: gelb markiert: planungsrelevante Arten; zusätzlich fett markierte und mit (*) versehene Arten gelten als windkraftsensibel laut Leitfaden Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 12 Von den 19 planungsrelevanten Arten wurden die 4 Arten Feldlerche (6 Brutpaare), Mäusebussard (1 Brutpaar), Waldkauz (1 Brutpaar) und Waldlaubsänger (7 Brutpaare) als Brutvogel nachgewiesen. 15 weitere planungsrelevante Arten kommen als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler vor: Graureiher, Habicht, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Lachmöwe, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, Saatkrähe, Schwarzmilan, Silbermöwe, Steinschmätzer, Turmfalke und Wiesenpieper. Gemäß dem neuen Leitfaden zur „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) zählen folgende fünf im Gebiet erfassten planungsrelevante Vogelarten zu den windkraftsensiblen Arten: Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Rotmilan und Schwarzmilan. Alle weiteren planungsrelevanten und nicht-planungsrelevanten Vogelarten gelten hingegen nicht als windkraftsensibel. Hierzu führt der Leitfaden aus: „Bei allen Vogelarten, die in der Aufzählung nicht genannt werden, ist im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.“ Kiebitz, Kornweihe und Kranich wurden ausschließlich auf dem Durchzug gesichtet. Auch der Rotmilan wurde als Durchzügler erfasst, von ihm gibt es aber, ebenso wie vom Schwarzmilan, auch Brutzeitbeobachtungen (ohne Brutnachweise), so dass diesen beiden Arten auch der Status des Nahrungsgastes zukommt. Raumnutzung von Großvögeln Bei der Horstsuche im Frühjahr 2013 wurden keine Horste windkraftsensibler Großvogelarten im Umkreis von 1 km entdeckt. Es konnten „lediglich“ Mäusebussardhorste identifiziert werden, die teils in der Saison 2013 bebrütet wurden. Bei der Großvogelobservierung an vier Terminen im Jahr 2013 ergaben sich keine Hinweise auf Wechselbezüge windkraftsensibler Großvogelarten zum Gebiet. Regelmäßige Sichtungen gab es lediglich vom Mäusebussard. In der Brutzeit 2014 gelangen keine Brutnachweise windkraftsensibler Großvögel (Rohr- oder Wiesenweihe, Rot- oder Schwarzmilan) im Umkreis von 1 km um den Windpark. Um dennoch die Frage der Raumnutzung von im weiteren Umfeld brütenden Großvögeln im Plangebiet beantworten zu können, erfolgte eine Raumnutzungsanalyse. Während dieser erfolgten Sichtungen von Rot- und Schwarzmilan. Weihen oder andere windkraftsensible Großvögel wurden nicht gesichtet. Räumlich differenziert wurde in das Plateau mit der Projektfläche, in einen Umkreis von 500 Meter um das Plateau, einen anschließenden Raum von 500 bis 1.000 Meter und einen Bereich zwischen 1.000 und 3.000 Meter. Über diesen Radius hinausgehende Sichtungen waren für die Bewertung des hiesigen Vorhabens nicht mehr von Relevanz. Die Ergebnisse für Rot- und Schwarzmilan sind in den nachfolgenden Tabellen eingetragen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 13 Raumnutzung Rotmilan in Minuten:Sekunden Datum Plateau bis 500 m 500-1000 m 1000-3000 m 0 13.03.2014 0,0 31:12 40:48 0 26.03.2014 0,0 0,0 22:04 0 04.04.2014 0,0 0,0 0,0 0 17.04.2014 0,0 0,0 8:09 0 08.05.2014 0,0 0,0 0,0 0 23.05.2014 0,0 0,0 0,0 0 05.06.2014 0,0 0,0 2,0 0 26.06.2014 0,0 0,0 0,0 0 16.07.2014 2:42 32:00 36:24 0 28.07.2014 0,0 0,0 0,0 0 Gesamt 2:42 63:12 107:25 0 %-Anteil 0,1 2,6 4,5 Summe 72:00 22:00 0,0 8:09 0,0 0,0 2,0 0,0 71:06 0,0 Die Ergebnisse der Raumnutzungsanalyse zeigen deutlich, dass der Rotmilan im unmittelbaren Anlagenbereich des Plateaus überhaupt nicht erfasst wurde. Im Umkreis von 500 Meter um die geplanten WEA erfolgte nur eine Beobachtung über 2:42 Minuten, was einem Gesamtanteil von 0,1 % der Betrachtungszeit (10 Termine x 4 Stunden) entspricht. Im Raum zwischen 500 und 1.000 Meter erfolgten Sichtungen in insgesamt 63:12 Minuten = 2,6 % der Gesamtzeit; bis 3.000 m waren es 107:25 Minuten Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 14 = 4,5 %. Die Untersuchung belegt somit eine maximal gelegentliche, im Bereich des Windparks selbst sogar gegen Null gehende Raumnutzung des Rotmilans. Datum 13.03.2014 26.03.2014 04.04.2014 17.04.2014 08.05.2014 23.05.2014 05.06.2014 26.06.2014 16.07.2014 28.07.2014 Raumnutzung Schwarzmilan in Minuten:Sekunden Summe Plateau bis 500 m 500-1000 m 1000-3000 m 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 6:10 6:10 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 Vom Schwarzmilan gelang lediglich eine einzige Sichtbeobachtung Anfang Mai 2014, wo ein Tier einige Minuten südlich von Heistern beobachtet werden konnte und von dort aus nach Süden flog. In diesem Sinne liegt so gut wie keine Raumnutzung des Schwarzmilans vor. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 15 Die nachfolgende Karte 1 zeigt die erfassten planungsrelevanten Brutvogelarten und führt auch die im nahen und weiteren Umfeld registrierten Gastvögel auf. ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 16 Die Ergebnisse der Zugvogelerfassung können folgendermaßen zusammengefasst werden. Die häufigsten Arten waren Stare, Raben- und Saatkrähen sowie Ringeltauben. Darüber hinaus ziehen Finkenvögel in nennenswerten Zahlen durch, ferner Feldlerche und Misteldrossel. Von windkraftsensiblen Arten (Kiebitz, Kranich, Kornweihe, Rotmilan) gab es Durchzugsbeobachtungen an Einzeltagen im Frühjahr. Tabelle 2: Ergebnisse der Zugvogelkartierung Frühjahr und Herbst 2013 Frühjahrszug Artname Herbstzug 05.03. 26.03. 13.09. 02.10. 23.10. 04.11. 11.11. 20.11. Gesamt/Art Amsel 0 6 4 0 4 2 0 2 18 Bachstelze 0 2 2 0 4 2 0 6 16 Bluthänfling 0 6 20 0 0 14 0 0 40 Buchfink 0 18 30 44 28 78 60 12 270 Erlenzeisig 12 40 0 0 0 0 0 0 52 Feldlerche 20 2 28 0 12 16 44 0 122 Finken (undet.) 50 62 20 70 58 0 0 0 260 Graureiher 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Habicht 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Hausrotschwanz 0 0 0 4 0 0 0 0 4 Kiebitz 27 0 0 0 0 0 0 0 27 Kornweihe 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Kranich 74 0 0 0 0 0 0 0 74 Lachmöwe 0 0 0 14 0 0 0 0 14 Mäusebussard 6 4 2 2 0 2 6 4 26 Misteldrossel 0 10 0 106 160 34 0 24 334 Rabenkrähe 660 26 4 4 50 60 4 30 838 Ringeltaube 6 16 40 8 33 120 129 0 352 Rotmilan 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Saatkrähe 654 0 0 0 0 0 0 0 654 Schafstelze 0 2 0 0 2 0 0 0 4 Schwanzmeise 0 4 7 0 8 0 7 0 26 Silbermöwe 0 0 0 0 0 24 0 0 24 Singdrossel 0 0 8 0 8 0 18 0 34 Star 0 18 12 40 530 280 150 70 1.100 Steinschmätzer 0 1 0 0 2 0 0 0 3 Stieglitz 12 16 0 14 2 16 10 0 70 Turmfalke 0 0 1 0 2 1 0 0 4 Wiesenpieper 0 0 0 4 0 12 8 4 28 Summe (4h) 1.522 235 179 310 903 661 436 152 4.398 381 59 45 78 226 165 109 38 Summe pro Stunde Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 17 Im Vergleich zu einer Auswertung von Zählungen an 120 Standorten in Südwestdeutschland mit einer durchschnittlichen Zahl von 608 Tieren pro Stunde im Herbst1 (hier durchschnittlich 110, höchstens 226) ist für das Projektgebiet eine unterdurchschnittliche Nutzung als Durchzugsraum in 2013 festzustellen. 5.1.2 Bestehende Daten zu Vogelvorkommen Anhand vorliegender Daten, insbesondere des LANUV NRW, können unterstützend zu den eigenen Kartierungen Aussagen zur faunistischen Ausstattung des Plangebietes gemacht werden. 5.1.2.1 „Fachinformationssystem geschützte Arten“ (FIS) des LANUV NRW Das FIS führt alle planungsrelevanten Arten auf, die für das relevante Messtischblatt gemeldet sind. Diese sind in folgender Tabelle aufgeführt. Die Halde Nierchen liegt im Grenzbereich von 2 Kartenblättern: 5103/4 und 5104/3. Windkraftsensible Arten gemäß dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) sind fett markiert. Tabelle 3: Planungsrelevante Vogelarten; Südostquadrant 4 Messtischblatt 5103 (Eschweiler) und Südwestquadrant 3 Messtischblatt 5104 (Düren). Zusammengefasst. Art Baumpieper Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Feldsperling Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mäusebussard Mehlschwalbe Nachtigall Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn Saatkrähe Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzspecht Sperber Steinkauz 1 Status sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Erhaltungszustand in NRW (ATL) UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIGUNGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIGUNGÜNSTIGUNGÜNSTIG UNGÜNSTIGGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIGUNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG- Grundwald, Korn & Stübing (2007): „Der herbstliche Tagzug von Vögeln in Südwestdeutschland - Intensität, Phänologie und räumliche Verteilung". Die Vogelwarte. Band 45. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 18 Tabelle 3: Fortsetzung Art Teichrohrsänger Turmfalke Turteltaube Wachtel Waldkauz Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe Wiesenpieper Zwergtaucher Status sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Erhaltungszustand in NRW (ATL) GÜNSTIG GÜNSTIG SCHLECHT UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG Windkraftsensible Arten sind fett dargestellt. Von den 31 in den maßgeblichen Quadranten der beiden Messtischblätter aufgeführten Vogelarten gelten zwei Arten als windkraftsensibel und zwar Kiebitz und Wachtel. Beide können sicher als Brutvogel ausgeschlossen werden, wie die Ergebnisse der Brutvogelkartierung zeigen. Dies liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit am Bestand von 9 Windenergieanlagen auf der Halde. Beide Arten reagieren mit Meidungsverhalten auf WEA. Der Kiebitz wurde als Durchzügler erfasst, rastet aber nicht auf dem Haldenplateau, sondern umfliegt dieses. Alle übrigen Arten gelten als nicht-windkraftsensibel und müssen demnach auch nicht vertiefender betrachtet werden. 5.1.2.2 Schwerpunktvorkommen laut „Energieatlas NRW“ Die Karten des Energieatlas NRW für windkraftsensible Vogelarten von landesweiter Bedeutung wurden ebenfalls ausgewertet. Darin aufgeführt sind Schwerpunktvorkommen der Arten: Großer Brachvogel, Grauammer, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig, Weißstorch, Wiesenweihe, Kranich, Mornellregenpfeifer, Nordische Wildgänse sowie Sing- und Zwergschwan. Das nächstliegende Schwerpunktvorkommen einer windkraftsensiblen Art beginnt in gut 4 km Entfernung im Raum Stolberg/Aachen und wird dem Uhu zugeordnet. Laut Leitfaden zur „Umsetzung des Artenund Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) beträgt der Radius des Untersuchungsgebietes um die geplanten WEA bzw. die Windvorrangzone für die vertiefende Prüfung des Uhus 1.000 m. Einen erweiterten Prüfraum essenzieller Nahrungshabitate gibt es für die Art nicht. Die Schwerpunktvorkommen aller anderen Arten liegen sehr weit außerhalb des Betrachtungsraumes (mindestens 14 km, Grauammer). 5.1.2.3 Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS Das Fundortkataster @LINFOS führt keine Vorkommen windkraftsensibler Vogelarten für das Untersuchungsgebiet und seine nähere Umgebung auf. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 19 5.1.2.4 Weitere Hinweise Auf der Internetseite des Nabu-Aachen-Land gibt es Hinweise auf besondere Sichtungen in den letzten Jahren. Demnach wurde am 30.09.2013 um 18.45 Uhr ein ruhender Uhu in einem Baum auf der Halde Nierchen entdeckt (M. LEPPIN, www.nabu-aachenland.de/dokumentationen/besondere-naturbeobachtungen-ab-2003/). Darüber hinaus wurde uns vom Jagdpächter mitgeteilt, dass es im Haldenbereich Waldschnepfen geben soll. Wenngleich beide Arten von uns nicht erfasst wurden, werden aufgrund der Hinweise Uhu und Waldschnepfe in die vertiefende Betrachtung mit aufgenommen. 5.1.3 Zusammenfassung der avifaunistischen Ergebnisse Im Rahmen der von uns durchgeführten Kartierung wurden insgesamt 65 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Davon gehören 19 Arten zu den planungsrelevanten Vogelarten in NRW. Von diesen Arten gelten fünf Arten als „windkraftsensibel“, nämlich Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Rotmilan und Schwarzmilan. Keine dieser Arten brütet im Gebiet. Die Raumnutzungsanalyse an 10 Tagen im Frühjahr/Sommer 2014 ergab keine regelmäßige Raumnutzung windkraftsensibler Großvogelarten im Bereich des Haldenplateaus. Rohr- und Wiesenweihe wurden überhaupt nicht gesichtet, Rotmilan und Schwarzmilan kommen nur im weiteren Umfeld gelegentlich als Nahrungsgast vor. Eine Raumnutzung im geplanten Windpark selbst konnte an keinem Tag festgestellt werden. Von Seiten dritter gibt es die Sichtung eines Uhus (windkraftsensible Art) im Gehölzbestand der Halde. Zudem gibt es Hinweise auf die Waldschnepfe (nichtwindkraftsensibel). Beide Arten werden in die vertiefende Prüfung aufgenommen. In weiteren Datenwerken ist die Wachtel für das Messtischblatt gemeldet. Ein Brutvorkommen konnte mittels unserer Untersuchungen aber sicher ausgeschlossen werden. Eine vertiefende Betrachtung dieser Art ist daher nicht notwendig. 5.2 Fledermäuse 5.2.1 Ergebnisse der eigenen Fledermauskartierung Mit Hilfe von 12 Detektorbegehungen und sieben Batcorderuntersuchungen über die Saison 2013 konnten Vorkommen von 6 Fledermausarten im Plangebiet und seinem die Hänge der Halde und die angrenzenden Offenlandflächen und Siedlungsränder umfassenden Umfeld nachgewiesen werden. Dies sind: Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, (Braunes) Langohr und Zwergfledermaus. Die Zwergfledermaus ist die Art mit der höchsten Stetigkeit und Häufigkeit (85 % der Detektoraufnahmen). Sie wurde an allen Terminen im Gebiet registriert. Insbesondere abgeflogen wurde die Grenzlinie zwischen dem Plateau und den gehölzbestandenen Hängen. Daneben werden auch Wege, Schneisen und Freiflächen auf den Hängen der Halde sowie der Haldenrand bejagt. Darüber hinaus kommen Zwergfledermäuse an den Ortsrändern der umliegenden Siedlungen und den Hofanlagen vor. Die Zwerg- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 20 fledermaus zählt aufgrund ihrer Häufigkeit und dem guten Erhaltungszustand gemäß Leitfaden nicht zu den windkraftsensiblen Arten. Da sie häufig als Schlagopfer an WEA erfasst wird und im Projektgebiet die mit weitem Abstand häufigste Art darstellt, wird sie im vorliegenden Verfahren aber als windkraftsensible Art diskutiert. Die zweithäufigste Art, wenngleich mit weitem Abstand zur Zwergfledermaus, ist der Große Abendsegler (knapp 7 % der Detektornachweise). Diese am stärksten durch Fledermausschlag beeinträchtigte und somit windkraftsensible Art wurde an immerhin 6 von 12 Detektorterminen (18.04., 11.06., 27.06., 23.07., 12.09. und 22.10.) und 2 von 7 Batcorderterminen (06.05. und 27.06.) erfasst. Bis auf den Monat August wurden demnach Große Abendsegler in jedem Untersuchungsmonat erfasst. Nachweise gibt es sowohl vom Haldenplateau mit den bestehenden Windenergieanlagen als auch vom umliegenden Offenland. Die Breitflügelfledermaus kommt als windkraftsensible Art weniger häufig als die beiden vorher genannten Arten im Plangebiet und seinem Umfeld vor (knapp 5 % der Detektornachweise). Nachweise gibt es aus den Monaten Juni, Juli und August (Detektor: 11.06., 23.07. und 08.08.; Batcorder: 05.07., 23.07.). Nur gelegentliche Nachweise gab es darüber hinaus von den nicht-windkraftsensiblen Arten Fransenfledermaus, Bartfledermaus und (Braunes) Langohr. Die nachfolgende Karte gibt einen Überblick über Nachweise der Fledermäuse im Plangebiet und seinem Umfeld (Mehrfacherfassungen am gleichen Ort an verschiedenen Tagen (insbesondere Zwergfledermaus) sind nicht dargestellt). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 21 Bartfledermaus (Braunes) Langohr Breitflügelfledermaus Zwergfledermaus Fransenfledermaus Großer Abendsegler Abb. 6: Fledermausnachweis im Plangebiet und seinem Umfeld. 5.2.2 Bestehende Daten zu Fledermausvorkommen 5.2.2.1 „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV Das FIS führt auch hinsichtlich der Fledermäuse alle planungsrelevanten Arten auf, die für den Südostquadranten 4 des Messtischblatts 5103 und den Südwestquadranten 3 des Messtischblattes 5104 gemeldet sind. Diese sind in folgender Tabelle aufgeführt. Windkraftsensible Arten gemäß dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen“ (12.11.2013) sind für die Quadranten der Messtischblätter die Arten Breitflügelfledermaus, Kleiner Abendsegler, Große Abendsegler, Rauhautfledermaus und Mückenfledermaus. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 22 Tabelle 4: Fledermausarten im Südostquadrant 4 Messtischblatt 5103 (Eschweiler) und Südwestquadrant 3 Messtischblatt 5104 (Düren). Zusammengefasst. Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Breitflügelfledermaus Art vorhanden GÜNSTIGGroße Bartfledermaus Art vorhanden UNGÜNSTIG Wasserfledermaus Art vorhanden GÜNSTIG Kleiner Abendsegler Art vorhanden UNGÜNSTIG Großer Abendsegler Art vorhanden GÜNSTIG Rauhautfledermaus Art vorhanden GÜNSTIG Zwergfledermaus Art vorhanden GÜNSTIG Mückenfledermaus Art vorhanden UNGÜNSTIG+ Braunes Langohr Art vorhanden GÜNSTIG Graues Langohr Art vorhanden SCHLECHT Von den 10 in den MTB aufgeführten Fledermausarten konnten die windkraftsensiblen Arten Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler mittels Detektor und Batcorder erfasst werden (daneben Bart- und Fransenfledermaus, Langohr und Zwergfledermaus). Die übrigen Arten – darunter die windkraftsensiblen Arten Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und Mückenfledermaus - sind im gegebenen Landschaftsraum somit nicht auszuschließen. 5.2.2.2 Fundortkataster @LINFOS Für den Haldenbereich selbst nennt das Fundortkataster keine Fledermausarten. Im südlich der Halde liegenden Meroder Wald sind hingegen mehrere Fledermausarten angegeben: Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Rauhautfledermaus. Bis auf die Mückenfledermaus decken sich die Daten mit dem Fachinformationssystem. 5.3 Schlagopfersuche Bei keinem der 18 Termine zur Schlagopfersuche wurden Schlagopfer aus der Gruppe der Vögel oder Fledermäuse gefunden. Die stichprobenartige Untersuchung stellt zwar nur einen Ausschnitt aus dem möglichen Geschehen dar, hat aber zumindest eine gewisse Hinweiswirkung. Demnach scheint nach derzeitigem Stand Vogel- und Fledermausschlag kein massives Problem im Windpark Halde Nierchen zu sein. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 23 6. Projektbedingte Eingriffswirkungen Bei der Beurteilung negativer Effekte von WEA auf Vögel sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, nämlich: 1. Vogelschlag 2. Veränderung des Brutverhaltens (Meidungsreaktion) 3. Veränderung des Zug- und Rastverhaltens (Umfliegen, Meidung) Laufend aktualisierte Daten zu Schlagopferzahlen an WEA werden in der Zentralen Fundkartei „Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland“ geführt (DÜRR; aktueller Stand vom 04.04.2014). Da es sich in der Regel um nicht systematisch erfasste Daten handelt, ist davon auszugehen, dass es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer gibt. Unabhängig davon zeigt die Schlagopferkartei – die es im Übrigen auch für Fledermäuse gibt – welche Arten besonders betroffen sind. Bei den Vögeln ist dies eindeutig in Relation zu seinem bundesweiten Bestand der Rotmilan (bei den Fledermäusen v. a. ziehende Arten wie der Große Abendsegler). Die Fundkartei gibt somit wesentliche Hinweise auf mögliche Betroffenheiten. Hinsichtlich der Vogelwelt insgesamt zeigen eine Reihe von Untersuchungen, dass das Vogelschlagrisiko im Allgemeinen als vergleichsweise gering betrachtet wird. Nach PIELA (2010) wird in der Literatur die direkte Kollision mit Windkraftanlagen als zu vernachlässigende Größe im Vergleich zu Opfern durch Verkehr, Freileitungen und Glasscheiben angesehen. SCHOTT (2004) führt Untersuchungen auf, nach denen bei 903 Kontrollgängen an 241 WEA in Brandenburg (bis zu 5 Kontrollgänge pro Anlage) zwischen 0,13 und 0,24 verunglückte Vögel pro Anlage und Jahr festgestellt wurden. Vogelwarte Helgoland und Vogelschutzwarte Frankfurt gehen von 0,5 Totschlagopfern unter Vögeln pro Jahr und WEA aus. In Brandenburg gab es statistisch an Anlagen mit einer Höhe zwischen 100 und 120 Metern 1,73 Vogelopfer, an Anlagen zwischen 120 und 140 Metern 1,0 Vogelopfer je Anlage und Jahr. Zum Vergleich: Allein in Brandenburg enden schätzungsweise allein 1.000 bis 1.500 Mäusebussarde pro Jahr an Autobahnen, in ganz Deutschland etwa fünf bis zehn Millionen Vögel pro Jahr.“ (SCHOTT 2004). Die Vermutung, Windenergieanlagen würden für nachtziehende Vögel (2/3 aller Zugvogelarten sind Nachtzieher, BERTHOLD 2012) ein besonderes Gefahrenpotenzial darstellen, hat sich nicht bestätigt. Ohnehin liegt die durchschnittliche Flughöhe von nachtziehenden über der von tagziehenden Vogelarten (GELLMANN 1989, BRUDERER & LIECHTI 1996, BERTHOLD 2012). Insgesamt konnte bei ziehenden Vögeln bisher kein gravierender negativer Einfluss sicher nachgewiesen werden (HANDKE 2000). Bei Untersuchungen in Windparks in Dänemark und Deutschland wurden jeweils nur sehr wenige Kollisionsopfer gefunden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass in regelrechten Vogelzugkorridoren (Gibraltar) mit höheren Verlustzahlen zu rechnen ist, wie auch Untersuchungen aus Spanien belegen (vgl. ALLNOCH ET AL. 1998). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 24 ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) bemerken: „nach Ergebnissen eigener Begehungen und Sichtung von Literatur kommt dem Vogelschlagrisiko während den Zugperioden an Windkraftanlagen eine geringe Bedeutung zu.“ Tödliche Unfälle resultieren aus Unachtsamkeit und Unerfahrenheit oder geschehen bei Fluchtverhalten der Vögel im Bereich von Windenergieanlagen. Massiver und katastrophaler Vogelschlag ist eigentlich nur bei bodennahem Vogelzug und gleichzeitiger Schlechtwetterlage denkbar, wenn Zugvogeltrupps bei widrigen Sichtverhältnissen (z. B. dichtem Nebel) und Desorientierung in einen Windpark fliegen. Als besonders prädestiniert in dieser Hinsicht würde man auf den ersten Blick den Kranich halten. Tatsächlich gibt es in allen Jahren der Aufzeichnung (über 20) nur 8 dokumentierte Fälle an WEA verunglückter Kraniche in Deutschland. Aufgrund der Popularität dieser Art in der breiten Bevölkerung ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer gering ist. Würde tatsächlich ein großer Trupp Kraniche infolge widriger Umstände in einen Windpark fliegen und verunglücken, wäre dies sicherlich sofort bundesweit bekannt geworden. Nichtsdestotrotz ist es angezeigt, dieses scheinbar geringe Risiko auch künftig klein zu halten. Vogelschlag kann im Einzelfall problematisch werden, wenn die Anlagen im Aktionsraum seltener und gefährdeter Großvogelarten liegen. Im Untersuchungsgebiet kommen auch – neben den zahlreichen Kleinvögeln – verschiedene Greifvogelarten vor. Als diesbezüglich besonders empfindliche Art wird vielfach der Rotmilan beschrieben, der vergleichsweise häufig an WEA verunglückt. Schwarzstörche, die zu den windkraftsensiblen Arten gezählt werden, verunglücken hingegen äußerst selten an Windenergieanlagen. Es gibt lediglich einen dokumentierten Totfund in Deutschland in über 20 Jahren Statistik (1998 in Hessen); in ganz Europa sind es 5 (1 in Deutschland (s. o.), 3 in Spanien, 1 in Frankreich). Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat für diese und weitere Arten Abstandsempfehlungen von Brutplätzen zu WEA gegeben. Diese sind Gegenstand der Artenschutzprüfung. Der zweite Aspekt betrifft die Änderung des Brutverhaltens. Es lässt sich keine allgemeine Aussage über den Einfluss von WEA auf das Brutverhalten von Vögeln treffen. Einige Arten wie Bachstelze, Hänfling und Mehlschwalbe scheinen unempfindlich gegenüber WEA zu sein. Auch beim Wiesenpieper und der Feldlerche wurden Brutplätze in der Nähe von WEA kartiert (BACH ET AL. 1999). Andere Untersuchungen kommen zu der Erkenntnis, dass die Feldlerche Vertikalstrukturen in Abständen zwischen 60 und 200 Metern meidet. Untersuchungen beim Kiebitz zeigen einen Einfluss von WEA auf das Brutverhalten und eine Abnahme des Bestandes in der Nähe der Anlagen (VAUK 1990, GERJETS 1999, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Auch KRUCKENBERG (2002) stellte einen verminderten Bruterfolg durch Gelegeverluste bedingt durch erhöhte Fluchtraten brütender Vögel aufgrund der Rotorbewegung fest. Die umfassendsten Wirkungen werden im Hinblick auf das Zug- und Rastverhalten von Vögeln beschrieben. Hier zeigt sich insgesamt die Tendenz einer deutlichen Mei- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 25 dung von WEA-Standorten als Rastplatz in einem Umkreis von bis zu 500 Metern (SCHREIBER 1993, W INKELMANN 1989, 1992). Im vorliegenden Fall besteht in dieser Hinsicht bereits eine erhebliche Vorbelastung durch 9 bestehende WEA, die bei Arten mit Meidungsverhalten bereits jetzt zu einer Ausweichbewegung auf dem Zug führen. Von besonderer Bedeutung bei der Beurteilung von WEA und ihren Wirkungen auf Fledermäuse sind die betriebsbedingten Auswirkungen. Bei Fledermäusen ist als wesentliche betriebsbedingte Projektwirkung von WEA ein Verunglücken am Rotor durch Kollisionen oder Barotrauma (BAERWALD ET AL. 2010) bzw. im Nabengehäuse durch Zerquetschung beim „Quartierbezug“ beschrieben. Besonders von Windkraft gefährdete Arten sind der Große Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus. Diese drei Arten stellen in der Zentralen Fundkartei von Fledermausschlagopfern (DÜRR, 2014) über 80 % der 2.128 registrierten Schlagfunde. Darüber hinaus gelten auch der Kleine Abendsegler, die Mückenfledermaus und die Breitflügelfledermaus als windkraftsensible Arten, da sie trotz ihrer vergleichsweise lückenhaften Verbreitung dennoch regelmäßig als Schlagopfer nachgewiesen werden (LUSTIG & ZAHN, 2010). Ein vergleichsweise geringes Schlagrisiko besteht für die Arten der Gattungen Barbastella, Myotis und Plecotus (BRINKMANN ET AL. 2009, RYDELL ET AL. 2010). WEAStandorte in reich strukturierten, extensiv genutzten Gebieten, in Wäldern, auf Höhenzügen und in Küstennähe weisen ein besonders hohes Fledermausschlagrisiko auf Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 26 (LUSTIG & ZAHN, 2010). Unterste Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 1-1,5 Fledermäuse pro WEA und Jahr verunglücken (ENDL ET AL., 2005). Am anderen Ende der Skala wurden an sehr kollisionsgefährdeten Standorten bereits Verlustraten von bis zu 54 Fledermäusen pro WEA und Jahr nachgewiesen (BRINKMANN ET AL., 2009). Im Mittel gehen Fachleute von ca. 12 Tieren pro Jahr und WEA aus (BRINKMANN 2011). Je nachdem welche Arten zu welchen Zeiten hiervon betroffen sind, kann dies durchaus auch Auswirkungen auf eine Lokalpopulation haben. 7. Artenschutzrechtliche Beurteilung In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch den Bau und den Betrieb von vier WEA im WP Halde Nierchen zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen kann. Im Rahmen der von uns durchgeführten Kartierung wurden 19 planungsrelevante Vogelarten erfasst (windkraftsensible Arten gemäß Leitfaden in Fettdruck): Feldlerche, Graureiher, Habicht, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Lachmöwe, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, Saatkrähe, Schwarzmilan, Steinschmätzer, Silbermöwe, Turmfalke, Waldkauz, Waldlaubsänger und Wiesenpieper. Darüber hinaus werden von Seiten Dritter der Uhu und die Waldschnepfe für den Haldenbereich genannt. Aus der Gruppe der Fledermäuse wurden 6 Arten (windkraftsensible Arten gemäß Leitfaden in Fettdruck) im Projektgebiet und seinem Umfeld festgestellt: Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, (Braunes) Langohr und Zwergfledermaus. Für das Messtischblatt werden darüber hinaus mit dem Kleinen Abendsegler, der Rauhautfledermaus und der Mückenfledermaus drei weitere windkraftsensible Arten genannt, deren Vorkommen nicht auszuschließen ist. Im Folgenden wird das Vorkommen der Arten mit besonderer Planungsrelevanz betrachtet. Es handelt sich dabei um 21 Vogel- und 9 Fledermausarten. Diese Arten sind entweder streng geschützt, im Bestand gefährdet (D und/oder NW) oder es handelt sich um Koloniebrüter. In diesem Zusammenhang wird auch zusammenfassend die Wirkung auf Fledermäuse und Vögel angesprochen. 7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten Neben den 21 entweder streng geschützten und/oder gefährdeten Vogelarten wurden 36 weitere Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten ferner häufige Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der Windenergieanlage wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 27 Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Arten dieser Gruppe zum Zeitpunkt des Baubeginns am Projektstandort brüten, was aufgrund der jährlich wechselnden Brutstandorte möglich erscheint, sollte die Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) erfolgen. Ausnahmen erfordern eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde und eine vorhergehende Untersuchung auf Vogelbrut. Unter Berücksichtigung dieser Punkte sind Tötungsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Artikel 5 VogelSchRL ausgeschlossen. Erhebliche Störungen mit Relevanz für die Population sind für diese häufigen und anpassungsfähigen Arten sicher auszuschließen. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann es lokal geben. Allerdings ist sicher gewährleistet, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese häufigen Arten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. 7.2 Windkraftsensible Vogelarten laut Leitfaden: „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ Gemäß dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) zählen 6 der hier vertiefend zu besprechenden Vogelarten zu den windkraftsensiblen Arten, nämlich Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Schwarzmilan und Uhu. Keine dieser Arten konnte als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Es handelt sich somit durchweg um Nahrungsgäste oder Durchzügler. 7.2.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Verletzungs- und Tötungstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können zum einen aus dem Vogelschlagrisiko an WEA resultieren und zum zweiten aus Maßnahmen im Zuge der Baufeldfreimachung. Letzteres lässt sich durch eine Bauzeitenregelung, ggf. gekoppelt mit einer Bauüberwachung durch einen Biologen vermeiden. Von den windkraftsensiblen Arten gelten generell gemäß Leitfaden folgende Arten als kollisionsgefährdet: • • • • • • • • Baumfalke Fluss- und Trauerseeschwalben (im Umfeld von Brutkolonien) Grauammer (Kollisionen durch Mastanflüge und Rotoren) Kormoran (im Umfeld von Brutkolonien) Kornweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” • • • • • 28 Sumpfohreule Uhu (relevant sind v. a. vom Brutplatz ausgehende Distanzflüge in 80-100 m Höhe) Wanderfalke (v. a. für Jungtiere nach dem Ausfliegen) Weißstorch Wiesenweihe Von den hier genannten kollisionsgefährdeten Arten wurden Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Schwarzmilan und Uhu bei den Untersuchungen bzw. nach Hinweisen Dritter nachgewiesen. Nicht als kollisionsgefährdet gilt der Kiebitz. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass bei 18 Begehungen im bestehenden Windpark auf der Halde kein einziger Totfund gelang. Kornweihe Die Kornweihe wurde einmalig am 26.03.2013 als Durchzügler im Gebiet festgestellt. Die Nahrung besteht vor allem aus Kleinsäugern und Kleinvögeln, die bodennah erbeutet werden. Von der Kornweihe gibt es keinen einzigen dokumentierten Fall von Vogelschlag an WEA. Ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko ist auch im Projektgebiet sowohl aufgrund der geringen Raumnutzung als auch des Verhaltensmusters mit einer geringen Schlagdisposition nicht anzunehmen. Kranich Der Kranich konnte am 05.03.2013 auf dem Frühjahrszug erfasst werden. Weitere Beobachtungen gelangen nicht. Die Beobachtung dokumentiert das typische Verhaltensmuster der Art in Bezug auf WEA. Die von Südwesten anfliegenden Tiere vollzogen vor der Halde mit den 9 bestehenden WEA eine leichte Ausweichbewegung in Richtung Osten, um die Halde zu umfliegen. Dieses typische Verhalten sorgt dafür, dass es nur in Ausnahmefällen zu tödlichen Unfällen von Kranichen an WEA kommt. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ist vor diesem Hintergrund am Standort auszuschließen. Rotmilan Für den Rotmilan konnte ein Brutvorkommen im Umkreis von 1 km um die geplante Windvorrangzone sicher ausgeschlossen werden. Eine Raumnutzung gab es gemäß Raumnutzungsanalyse im Jahr 2014 im Windpark selbst nicht. Auch im Umkreis von 3 km wurde der Rotmilan im Frühjahr und Sommer 2014 nur gelegentlich als Nahrungsgast festgestellt. Rotmilane meiden Windenergieanlagen nicht und unterliegen somit einer größeren Gefährdung, an WEA zu verunglücken (bislang 232 dokumentierte Totfunde in Deutschland (Zentrale Fundkartei, Stand April 2014)). Die Wahrscheinlichkeit, für einen Rotmilan, in eine gefährliche Situation an einer Windenergieanlage zu geraten, ist am größten, wenn es im Umfeld einer WEA Brutplätze gibt und die Flächen somit re- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 29 gelmäßig bejagt werden. Dann kann sich ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ergeben. Dies ist hier sicher auszuschließen. Ein Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist für den Rotmilan somit nicht gegeben. Schwarzmilan Vom Schwarzmilan erfolgte lediglich eine Beobachtung zur Brutzeit 2014 in weiter Entfernung zum Windpark. Ein Brutvorkommen im Umkreis von 1 km um die Windkonzentrationszone kann sicher ausgeschlossen werden. Durch die geringe, also maximal gelegentliche Raumnutzung ist kein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für den Schwarzmilan zu sehen. Es besteht somit kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Uhu Vom Uhu gibt es keine eigenen Beobachtungen. Es gibt nur einen Hinweis auf der Internetseite des Nabu-Aachen-Land. Demnach wurde am 30.09.2013 um 18.45 Uhr ein ruhender Uhu in einem Baum auf der Halde Nierchen entdeckt (M. LEPPIN, www.nabu-aachen-land.de). Das nächstliegende Schwerpunktvorkommen des Uhus liegt im Raum Stolberg/Aachen und beginnt in etwa 4 Kilometer Entfernung (Brutplätze in den Steinbrüchen ca. 5 km entfernt). Vom Uhu ist bekannt, dass er durchaus mehrere Kilometer weite Nahrungsflüge unternehmen kann. Ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit WEA gibt es vor allem bei brutplatznahen Anlagen und vom Brutplatz wegführenden Distanzflügen in großer Höhe. Eine solche brutplatznahe Lage ist hier nicht gegeben. Vielmehr handelt es sich offenbar um einen Streifzug eines Tieres in die weitere Umgebung des Brutplatzes. Insofern liegt lediglich eine gelegentliche Raumnutzung vor. Geht man zusätzlich noch davon aus, dass die 9 bestehenden, relativ niedrigen WEA abgebaut und gegen 4 deutlich höhere Anlagen ausgetauscht werden, so ist im Vergleich von einem noch niedrigeren Tötungsrisiko auszugehen, als dies bereits jetzt der Fall ist. 7.2.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Im Fall von WEA kann dies etwa geschehen durch Beunruhigung und Scheuchwirkungen infolge von Bewegung, Lärm- oder Lichtemissionen bzw. durch Zerschneidungs- und optische Wirkungen. In der Praxis überschneidet sich dieser Tatbestand mit dem Tatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, da diese unter Umständen durch die Störung nicht mehr nutzbar sein können. Mit Hilfe der für diesen Fall zu formulierenden Vermeidungsmaßnahmen lassen sich dann auch Störungstatbestände vermeiden. Von den windkraftsensiblen Arten gelten gemäß Leitfaden folgende Arten als störungsempfindlich zur Brutzeit: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” • • • • • • • • • • • • 30 Großer Brachvogel (Meideverhalten) Kiebitz (Meideverhalten) Schwarzstorch (störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb – Brutplatzaufgabe), Wachtel (Meideverhalten) Wachtelkönig (Meideverhalten und Störungsempfindlichkeit) Kranich (störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb – verminderte Brutdichte und Reproduktionserfolg) Zwerg- und Rohrdommel (Störungsempfindlichkeit anzunehmen – Analogieschluss Straßenlärm) Ziegenmelker (störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb – verminderte Brutdichte und Reproduktionserfolg), Rotschenkel (Störungsempfindlichkeit gegenüber WEA-Betrieb – Analogieschluss Straßenlärm) Uferschnepfe (Störungsempfindlichkeit gegenüber WEA-Betrieb – Analogieschluss Straßenlärm) Bekassine (Störungsempfindlichkeit gegenüber WEA-Betrieb – Analogieschluss Straßenlärm) Haselhuhn (störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb – verminderte Brutdichte und Reproduktionserfolg) Hinsichtlich des Zug- und Rastgeschehens zeigen folgende Arten ein dokumentiertes Meideverhalten: • • • • • • Kranich Sing- und Zwergschwan Kiebitz Goldregenpfeifer Mornellregenpfeifer Nordische Wildgänse Keine der hier zu besprechenden Arten ist Brutvogel im Untersuchungsgebiet. Kranich und Kiebitz kommen auf dem Durchzug vor. Bei unseren Zugzeitbeobachtungen konnte, insbesondere beim Kranich, eine leichte Ausweichbewegung dokumentiert werden. Sowohl Kranich als auch Kiebitz weichen dem Windpark auf der Halde aus und umfliegen diese mit einem leichten „Schlenker“, worauf sie ihren Weiterflug fortsetzen. Das Repowering wird nicht zu einer Änderung dieses Verhaltens führen. Populationsrelevante Wirkungen lassen sich hieraus nicht ableiten. Alle übrigen windkraftsensiblen Vogelarten, die im Gebiet erfasst wurden, sind nicht störungsempfindlich und zeigen kein Meideverhalten gegenüber WEA. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 31 7.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Direkte Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (im engsten Sinne von Nestern) können aus einer Baufeldfreimachung während der Brutzeit resultieren. Im weiteren Sinne ist auch die „Nichtmehrnutzbarkeit“ eines Brutreviers (etwa durch den Effekt des sich drehenden Rotors) als Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte zu werten. Dies gilt allerdings im artenschutzrechtlichen Sinne nur dann, wenn im Umfeld keine geeigneten Ausweichhabitate zur Verfügung stehen und insbesondere dann, wenn die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) nicht mehr erfüllt werden kann. Da keine der hier zu besprechenden Arten im Plangebiet und seinem relevanten Umfeld brütet, sind Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten für diese Arten ausgeschlossen. Ruhestätten könnten im weitesten Sinne für Durchzügler angenommen werden, wenn es sich um stetig genutzte, traditionelle Rastplätze handelt, für die es im Umfeld keine Ausweichflächen gibt. Für keine der als reine Durchzügler angegebenen Arten hat das Untersuchungsgebiet in dieser Hinsicht eine essenzielle Bedeutung. Arten, die mit Meidungsverhalten auf WEA reagieren, wie Kranich und Kiebitz, umfliegen die Halde bereits jetzt. Die übrigen Arten sind nicht störungsempfindlich und können zur Zugzeit durchaus auf der Halde vorkommen. Rotmilan und Uhu sind gelegentliche Nahrungsgäste. Der Verlust eines Nahrungshabitats kann nur dann in das Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten fallen, wenn es sich um essenzielle Nahrungshabitate handelt, deren Verlust auch die Fortpflanzungsstätte entwertet (z.B. Brutaufgabe mangels Nahrung). Dies kann hier sicher ausgeschlossen werden. Der Bau und Betrieb der Windenergieanlagen in Form eine Repowerings stellt für diese Artengruppe demnach keine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG dar. 7.3 Vogelarten, die planungsrelevant sind, aber nicht als windkraftsensibel gelten In diese Gruppe fallen folgende 15 vertiefend zu betrachtende Vogelarten: Feldlerche, Habicht, Graureiher, Lachmöwe, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Saatkrähe, Silbermöwe, Steinschmätzer, Turmfalke, Waldlaubsänger und Waldkauz, Waldschnepfe und Wiesenpieper. Von den genannten Arten kommen Feldlerche, Mäusebussard, Waldkauz und Waldlaubsänger, möglicherweise auch Waldschnepfe, als Brutvögel im Untersuchungsgebiet vor. Alle anderen aufgeführten Arten sind entweder Nahrungsgäste oder Durchzügler. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 32 7.3.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Im Hinblick auf die Brutvogelarten können Tötungen und Verletzungen im Zuge der Baufeldfreimachung durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Dies gilt v.a. für Bodenbrüter wie z. B. die Feldlerche. Einen Überblick über die dokumentierten Todesfälle durch Vogelschlag liefert die nachfolgende Tabelle. Tabelle 5: Schlagopferzahlen (Stand 04.04.2014) Art Totfunde in D davon in NRW Feldlerche 73 1 Graureiher 7 1 Habicht 6 0 Lachmöwe 75 1 Mäusebussard 255 12 Mehlschwalbe 24 0 Rauchschwalbe 16 0 Saatkrähe 5 0 Silbermöwe 54 0 Steinschmätzer 3 0 Turmfalke 56 6 Waldlaubsänger 0 0 Waldkauz 2 0 Waldschnepfe 3 0 Wiesenpieper 0 0 Der Mäusebussard ist die häufigste Greifvogelart in Deutschland. Der Bestand wird mit 77.000 bis 110.000 Brutpaaren in Deutschland angegeben (SÜDBECK et al. 2007). Die Art brütet im Haldenfußbereich und nutzt die offene Feldflur, durchaus aber auch das Haldenplateau, zur Nahrungssuche. Hinsichtlich WEA zeigt der Mäusebussard kaum Meidungsverhalten, was die vergleichsweise hohen Zahlen an WEA verunglückter Mäusebussarde erklärt (255 dokumentierte Fälle). Angesichts der hohen Bestandszahlen des Mäusebussards in Deutschland ist dies (selbst bei einer sicher deutlich höheren Dunkelziffer) eine verschwindend geringe Zahl, so dass Vogelschlag an Windenergieanlagen für Mäusebussarde letztlich nur ein geringes Problem darstellt; viel weniger als z. B. der Straßenverkehr. Allein in Brandenburg enden schätzungsweise 1.000 bis 1.500 Mäusebussarde pro Jahr an Autobahnen (SCHOTT 2004). Selbst nicht gänzlich auszuschließende Verluste von Einzeltieren an WEA dürften in Kürze durch Neubesetzung des Brutreviers ausgeglichen werden. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko mit Populationsrelevanz ist daher für diese ungefährdete und in einem günstigen Erhaltungszustand befindliche Art nicht gegeben. Bei der Totfundsuche wurden keine verunglückten Mäusebussarde unter den Bestandsanlagen gefunden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 33 Von der Lachmöwe wurden während der Zugzeit einmalig 14 Tiere gezählt. Insgesamt wurden bislang 75 bekannte Schlagopfer in ganz Deutschland registriert. Allerdings gilt dies fast ausschließlich für Küstenstandorte, an denen die Möwenarten ihren Verbreitungsschwerpunkt haben. Für NRW ist nur 1 Totfund bekannt. Diese Art ist zudem insbesondere in ihrer Funktion als Koloniebrüter in die Liste der planungsrelevanten Arten aufgenommen worden. Koloniestandorte sind aber keinesfalls betroffen. Die Art befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Selbst gelegentliche Unfälle an WEA stellen keinen Verbotstatbestand im artenschutzrechtlichen Sinne dar. Eine ähnlich hohe Schlagopferzahl an WEA gibt es für die Feldlerche mit insgesamt 73 Totfunden bundesweit. Sie kommt mit geringen Beständen auf der Projektfläche und im primären Untersuchungsraum vor. Durch den Betrieb der Anlagen ist diese Art einem gewissen Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgesetzt. Feldlerchen vollführen hohe Singflüge, wodurch sie in den Rotorschwenkbereich von WEA gelangen können. Die Zentrale Fundkartei (Stand April 2014) dokumentiert insgesamt 73 Fälle verunglückter Feldlerchen. Diese Zahl erscheint (insbesondere unter Berücksichtigung der Dunkelziffer) zunächst hoch. Bei einem bundesdeutschen Bestand von ca. 2-3 Millionen Tieren relativiert sich diese in über 20 Jahren ermittelte Verlustzahl allerdings sehr deutlich. Vogelschlag ist demnach für die Feldlerche ein gewisses Problem, was aber angesichts der Häufigkeit der Art nicht als signifikant erhöhtes Risiko beschrieben werden kann. Dies gilt hier im besonderen Maße, da es sich um ein Repowering eines Bestandsparks handelt. Tötungen und Verletzungen der am Boden brütenden Feldlerche und der Verlust von Gelegen und Nestern durch den Bau und die Erschließung der WEA können durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Auch Turmfalken gehören zu den häufigeren Schlagopfern an WEA. Die Zahl von 56 dokumentierten Fällen an WEA verunglückter Turmfalken in Deutschland belegt dies. Der strenge Schutz dieser Art hat allerdings nichts mit der Bestandssituation des Turmfalken zu tun, der sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und ungefährdet ist. Insofern sind auch einzelne, nicht gänzlich auszuschließende Tötungen oder Verletzungen von Turmfalken an WEA nicht als Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu werten, zumal die ökologische Funktion der Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch mit dem Bau und Betrieb der Anlagen für die wenig empfindlich auf WEA reagierende Art erhalten bleibt. Die Silbermöwe ist ähnlich betroffen mit derzeit 54 dokumentierten Schlagopfern bundesweit, davon 0 in NRW. Sie wurde, wie auch die Lachmöwe, ausschließlich zur Zugzeit im Frühjahr im Gebiet nachgewiesen. Für diese Art ist aufgrund der nur sporadischen Raumnutzung kein erhöhtes Tötungsrisiko anzunehmen. Vom Habicht sind bislang 6 Todesfälle an WEA dokumentiert, davon 0 in NRW. Die Art ist als Durchzügler im Gebiet erfasst worden. Ein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko ist für diese Art nicht zu sehen. Der Waldkauz ist Brutvogel im Gehölzhang der Halde. Mit lediglich 2 bislang dokumentierten Schlagopfern, ist die Art nicht prädestiniert für Todesfälle an WEA, zumal Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 34 es sich im vorliegenden Fall um ein Repowering handelt und die Rotoren in deutlich größeren Höhen drehen würden, als dies jetzt der Fall ist. Auch von der Waldschnepfe gibt es kaum Todesopfer (3), so dass auch im vorliegenden Fall – insbesondere vor dem Hintergrund des Repowerings – nicht mit einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko zu rechnen ist. Die Mehlschwalbe nutzt v.a den offenen Luftraum zur Jagd. Dabei wird das gesamte Untersuchungsgebiet überflogen. Insgesamt wurden in den letzten Jahren 24 Mehlschwalben als Schlagopfer gemeldet. Diese Zahl erscheint angesichts der hohen Brutbestände von 98.000 BP in Deutschland (LANUV, 2010) sehr niedrig. Das Tötungsrisiko ist gering und sicherlich nicht von Populationsrelevanz. Ähnliches gilt für die Rauchschwalbe, von der 16 Totfunde dokumentiert sind. Die Arten Graureiher und Saatkrähe sind Nahrungsgäste bzw. Durchzügler im Gebiet. Im Anbetracht der geringen dokumentierten Schlagopferzahlen dieser Arten ist nicht mit einem erhöhten Verletzungs- und Tötungsrisiko zu rechnen. Der Steinschmätzer wurde ausschließlich mit wenigen Tieren auf dem Durchzug beobachtet. Bislang keine Schlagopfernachweise gibt es von den beiden übrigen erfassten planungsrelevanten Arten Waldlaubsänger und Wiesenpieper. Ein signifikant erhöhtes Schlagrisiko ist in der jetzigen Konzeption für keine dieser drei genannten Arten anzunehmen. 7.3.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Wie bereits bei den windkraftsensiblen Arten angesprochen führen Windenergieanlagen nicht zwangsläufig zu Störungen des Brutgeschehens – erst recht nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. Von den hier zu betrachtenden Arten gilt keine gemäß Leitfaden als störungsempfindlich gegenüber WEA. Im Zuge einer von HÖTKER (2006) durchgeführten Studie wurden in Bezug auf „nonlethale“ Wirkungen von WEA auf Vögel (Störungen, Verdrängung, Habitatverluste) festgestellt, dass für keine der hier zu besprechenden Vogelarten zur Brutzeit negative Auswirkungen von WEA auf die Bestände nachzuweisen sind. Erhebliche Störungen des Zug- und Rastgeschehens für die genannten Zugvogelarten, aber auch für bereits besprochene Brutvogelarten, die auch als Durchzügler vorkommen, sowie für häufige in größeren Individuenzahlen durchziehende Arten wie Star, Buchfink und Ringeltaube, sind nicht in erheblicher Form anzunehmen. Unsere Untersuchungen haben für das Projektgebiet eine unterdurchschnittliche Aktivität durchziehender Vogelarten ergeben, was mit der Vorbelastung durch 9 bestehende WEA zusammenhängen kann. Populationsrelevante Auswirkungen sind daher durch das Repowering der WEA keinesfalls anzunehmen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 35 7.3.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Direkte Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (im engsten Sinne von Nestern) können aus einer Baufeldfreimachung während der Brutzeit resultieren. Im weiteren Sinne ist auch die „Nichtmehrnutzbarkeit“ eines Brutreviers (etwa durch den Effekt des sich drehenden Rotors) als Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte zu werten. Dies gilt allerdings im artenschutzrechtlichen Sinne nur dann, wenn im Umfeld keine geeigneten Ausweichhabitate zur Verfügung stehen und insbesondere dann, wenn die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) nicht mehr erfüllt werden kann. Dies ist für keine der hier zu besprechenden Arten anzunehmen. Am ehesten kann es noch bei der Feldlerche zu einer Anpassung des Brutplatzes infolge des Baus und Betriebs von WEA kommen, da bekannt ist, dass die Art empfindlich auf Vertikalstrukturen reagiert. Auf dem Haldenplateau selbst brüteten zum Untersuchungszeitraum lediglich 2 Feldlerchenpaare. Dies kann sowohl mit der Wirkung der bestehenden WEA, aber auch mit der umlaufenden Waldsilhouette zusammenhängen. Mit einer Verschlechterung der Situation im Zuge des Repowerings ist nicht zu rechnen, da 9 WEA gegen 4 WEA ausgetauscht werden. Dadurch wird der grundlegende Effekt der vorhandenen Vertikalstruktur tendenziell eher günstiger gestaltet, so dass es möglicherweise zu einer Steigerung der Brutpaarzahlen kommt. Mit einer substanziellen Änderung ist aber nicht zu rechnen. Für alle übrigen hier zu besprechenden Arten ist sicher davon auszugehen, dass es durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in der Windvorrangfläche nicht zu Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des Gesetzes kommt. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass bezogen auf den Großraum die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach wie vor erfüllt wird. Eine Zerstörung einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte im Sinne eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes ist demnach in keinem Falle anzunehmen. 7.4 Fledermäuse Gemäß dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) zählen folgende Arten zu den WEA-empfindlichen Fledermausarten: Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Breitflügelfledermaus sowie ferner die Nordfledermaus. Des Weiteren wird die Zweifarbfledermaus als WEAempfindliche Art gemäß BRINKMANN ET AL. (2011) genannt. Als Fernwanderer kommt die Art bei uns nur auf dem Durchzug vor, mit Nachweisen überwiegend im siedlungsnahen Raum. Laut Leitfaden zählt die Zwergfledermaus wegen ihrer Häufigkeit und wegen des günstigen Erhaltungszustandes nicht zu den windkraftsensiblen Arten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Art wie alle Fledermausarten streng geschützt ist und somit einem besonderen Schutzregime gemäß Bundesnaturschutzgesetz unterliegt. Zudem liegt sie in der Schlagopferstatistik hinter dem Großen Abendsegler Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 36 und der Rauhautfledermaus an dritter Stelle. Aus diesem Grund und wegen der besonderen Häufigkeit der Art im Gebiet soll sie an dieser Stelle als aus unserer Sicht windkraftsensible Art innerhalb dieses Verfahrens diskutiert werden. Mit Hilfe der Detektoruntersuchungen konnten Vorkommen der sechs Fledermausarten Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, (Braunes) Langohr, Fransenfledermaus und Zwergfledermaus im Projektgebiet und seinem Umfeld nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind für den nahe gelegenen Meroder Wald weitere Arten gemeldet, u.a. die windkraftsensiblen Arten Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus. Im Messtischblatt ist zudem die windkraftsensible Mückenfledermaus aufgeführt. Somit ist mit folgenden windkraftsensiblen Arten zu rechnen: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, ferner der Zwergfledermaus. Die übrigen Arten gelten nicht als windkraftsensibel. Im Zweifelsfall greifen aber auch für diese Arten die für die windkraftsensiblen Arten zu treffenden Schutzmaßnahmen. 7.4.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Die Untersuchungen haben über die gesamte Aktivitätszeit hohe Aktivitäten der Zwergfledermaus und nicht unerhebliche Aktivitäten des Großen Abendseglers und der Breitflügelfledermaus gezeigt. Wenngleich die Totfundsuche im bestehenden Windpark auch für Fledermäuse ohne Befund blieb, kann ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für Fledermäuse nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die ULB der Städteregion Aachen (innerhalb derer 3 der 4 geplanten neuen WEA liegen) hat sich diesbezüglich bereits im Verlaufe der Untersuchungen dahingehend geäußert, dass sie als effektivste Schutzmaßnahme das gemäß Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) für kritische Zeiträume definierte Abschaltungsszenario im ersten Betriebsjahr festsetzen wird. Dies geschieht unter spezifischen Wetterbedingungen: Windgeschwindigkeiten im 10-Minuten-Mittel von < 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10°C und fehlender Niederschlag. Zur Vereinheitlichung sollte dies dann auch für die im Kreisgebiet Düren liegende vierte WEA gelten. Parallel ist ein Höhenmonitoring mittels Batcordern durchzuführen, um Aktivitäten von Fledermäusen in Gondelhöhe dokumentieren zu können. Pro angefangene 5 WEA sind 2 WEA mit Batcordern zu versehen, im vorliegenden Fall am besten die südliche und die nordöstliche Anlage. Auf Grundlage der beim Höhenmonitoring ermittelten Daten ist mit den beiden Unteren Landschaftsbehörden nach dem ersten Betriebsjahr der Abschaltalgorithmus für das zweite Betriebsjahr festzulegen. Nach dem zweiten Betriebsjahr folgt die endgültige Festlegung auf einen Betriebsmodus. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 37 Mit Hilfe dieses Vorgehens ist ein effektiver Schutz aller schlaggefährdeten Arten (Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, ferner Zwergfledermaus) sicher gestellt. Alle weiteren Arten gelten nicht als windkraftsensibel, insbesondere nicht als schlaggefährdet. Mit Hilfe der dauerhaften Batcorderobservierung kann aber auch für diese Arten ein verbessertes Bild gewonnen werden. Nach jetzigem Stand ist für diese zusätzlichen Arten aber nicht von einem signifikant erhöhtem Tötungsrisiko auszugehen. 7.4.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Störungen von Fledermäusen können etwa durch folgende Faktoren eintreten: - Unterbrechung traditioneller Flugrouten, für die es keine einfache Alternative gibt Störung im Quartier durch Beleuchtung Entwertung essenzieller Jagdreviere durch Beleuchtung Störung im Quartier durch Lärm Ultra/Infraschallemissionen Von den von uns nachgewiesenen Arten kommen die meisten Arten häufiger als Schlagopfer an WEA ums Leben. Dies belegt, dass diese Arten offensichtlich keine oder kaum Meidungsreaktionen zeigen, so dass nicht mit wesentlichen Einschränkungen der Aktivitätsmuster der kartierten Arten zu rechnen ist. Somit schließt sich auch aus, dass traditionelle und essenzielle Flugrouten nicht mehr genutzt werden. Störungen durch Lichtemissionen sind für verschiedene Fledermäuse sicher nachgewiesen. WEA erzeugen keine massive Beleuchtung, die geeignet wäre, Quartiereingänge hell auszuleuchten, was zu Meidungsreaktionen führen könnte. Dies gilt auch für essenzielle Jagdquartiere, die nunmehr beleuchtet wären, was zu einer Störung führen kann. Im Übrigen zeigen die meisten der hier genannten Arten keine Meidungsreaktionen im Hinblick auf Beleuchtung. Häufig jagt die Zwergfledermaus sogar entlang von beleuchteten Straßenzügen. Auch Große Abendsegler und Breitflügelfledermäuse jagen häufig über beleuchteten Siedlungsbereichen. Um lichtinduzierte Komplikationen (Anlocken von Fledermäusen mit der Folge von Inspektionsverhalten im Bereich der WEA) zu vermeiden, ist zu empfehlen, dass im Mastfußbereich möglichst keine Bewegungsmelder installiert werden, etwa zu abendlichen Inspektionen. Im Vergleich zu Beleuchtung spielt Lärm für Fledermäuse eine untergeordnete Rolle. Insbesondere regelmäßiger und gleichmäßiger Lärm wird offenbar toleriert. So gibt es durchaus Nachweise von Fledermausquartieren an stark gestörten Orten wie Autobahnbrücken und Kirchtürmen. Offenbar gibt es daher bei regelmäßig verursachtem Lärm gewisse Gewöhnungseffekte. Andererseits zeigen Untersuchungen, dass Fledermäuse störenden Umgebungsgeräuschen ausweichen und ihre Beute lieber in ruhigen Gebieten suchen (SCHAUB ET AL. 2008). Im vorliegenden Fall wird nennenswerter Lärm im Gondelbereich erzeugt. Die Schlagopferzahlen zeigen, dass hier offenbar Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 38 trotzdem keine Meidung stattfindet. Mit erheblichen Störwirkungen durch Lärm ist sicher nicht zu rechnen. Inwieweit von WEA erzeugter Ultraschall und Infraschall die Aktivitätsmuster von Fledermäusen beeinflusst, ist weitestgehend unklar. Tatsache ist aber, wie oben beschrieben, dass, wie die Schlagopferstatistik belegt, offenbar keine Meidung der meisten der hier beschriebenen Arten durch WEA erzeugt wird oder dass die (nicht schlaggefährdeten) Arten aufgrund ihres Verhaltensmusters gar nicht in den Rotorbereich (mit den Lärmemissionen) fliegen. Insofern sind im vorliegenden Fall keine erheblichen Störungen im artenschutzrechtlichen Sinne für die hier besprochenen Arten zu erkennen. 7.4.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können für alle Fledermausarten sicher ausgeschlossen werden. Der Bau der WEA und der Kranstellfläche wird nicht mit Quartierverlusten verbunden sein. Sollte es im Zuge der Erschließung zur Beseitigung von Gehölzen kommen, so sind diese vorab auf Baumhöhlen und ggf. Fledermausbesatz zu überprüfen. Eine Gehölzentnahme ist erst möglich, wenn alle Tiere ausgeflogen sind, was in der Regel im Winterhalbjahr der Fall ist. Ggf. ist Ersatz für das Quartier zu schaffen. Da die Erschließung erst im BImSch-Verfahren feststeht, ist dieser Belang dort noch einmal zu thematisieren. 8. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Das Repowering der geplanten Windenergieanlagen erfordert Auflagen zum Schutz von Tierarten und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Vögel • Die Baufeldfreimachung muss zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nestern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vogelbrutzeit (01.03 bis 30.09.) stattfinden. Abweichungen hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung mit der jeweiligen Unteren Landschaftsbehörde denkbar, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet. Eine mögliche Vermeidungsmaßnahme könnte z.B. ein regelmäßiges (14-tägiges) Grubbern der Flächen ab Ende Februar sein, um eine Besiedlung der Fläche bis zum Beginn der Baufeldfreimachung innerhalb der Vogelbrutzeit zu verhindern. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 39 Fledermäuse • • Ausstattung von 2 der 4 WEA (die nordöstliche und die südliche) mit einem Batcorder zur permanenten Höhenerfassung und 2-jähriges Monitoring gemäß Leitfaden. Im ersten Jahr Abschaltungen zwischen dem 01.04. und 31.10. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bei Windgeschwindigkeiten im 10-MinutenMittel von < 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10°C und fehlendem Niederschlag. Auf der Grundlage der Erfassungsergebnisse des Höhenmonitorings kann im zweiten Jahr ggf. eine Anpassung der Abschaltzeiten erfolgen. Die Installation von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich (etwa zur Erleichterung abendlicher Kontrollen) sollte möglichst vermieden werden. Hierdurch würden Fledermäuse möglicherweise angezogen. Im Zuge von Inspektionsverhalten kann es passieren, dass die Tiere von unten am Mast entlang hoch fliegen, was sie einer gewissen Gefährdung aussetzt. Unter Beachtung der beschriebenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahme sind erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder Populationen geschützter Tierarten nicht zu erwarten. 9. Zusammenfassung Zwischen März 2013 und Juli 2014 führte das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung avifaunistische und fledermauskundliche Untersuchungen im Bereich des zum Repowering vorgesehenen Windparks auf der Halde Nierchen (Eschweiler/Langerwehe) durch. Die bestehenden 9 WEA sollen gegen 4 moderne Anlagen ersetzt werden. Diese aktuellen Untersuchungen stellen zusammen mit bestehenden Daten des LANUV (FIS Geschützter Arten, Fundortkataster @LINFOS, Energieatlas) sowie Hinweisen Dritter die Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des geplanten Vorhabens dar. Bei der Vogelkartierung wurden 65 Arten festgestellt. Insgesamt wurden 21 Vogelarten vor dem Hintergrund einer potenziellen besonderen Betroffenheit gegenüber WEA vertiefender betrachtet. Unter Beachtung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Projektwirkungen, die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG darstellen, zu sehen. Auch die Gesamtbetrachtung der Vögel mit ihrem Brut-, Rast- und Zugverhalten lässt keine artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen in erheblichem Maße erkennen. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Baufeldfreimachung nötig. Die Fledermausuntersuchungen ergaben das Vorkommen von 6 Arten. Die Zwergfledermaus ist die am häufigsten beobachtete Art. Daneben traten die Arten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, (Braunes) Langohr, Bartfledermaus und Fransenfledermaus auf. Aus dem Umfeld gibt es zudem Hinweise auf das Vorkommen der Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 40 windkraftsensiblen Arten Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus, Gemäß Vorabstimmung mit der ULB der Städteregion Aachen ist das im Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) definierte Batcordermonitoring durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind zwei der vier geplanten WEA mit einem Batcorder in der Gondel auszustatten und ein zweijähriges Gondelmonitoring durchzuführen. Im ersten Betriebsjahr wird die nächtliche Abschaltung der WEA zwischen dem 01.04. und 31.10 bei Windgeschwindigkeiten im 10-Minuten-Mittel von < 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10°C und fehlendem Niederschlag festgesetzt. Der Abschaltalgorithmus in den Folgejahren wird nach den Ergebnissen des Gondelmonitorings in Abstimmung mit der ULB des Kreises Düren und der Städteregion Aachen festgelegt. Der Einsatz von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich ist möglichst zu vermeiden. Stolberg, 18. August 2014 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 41 10. Verwendete und zitierte Literatur BACH, L., K. HANDKE & F. 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Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP Repowering Windpark “Halde Nierchen” 42 GRUNDWALD, T., M. KORN & S. STÜBING (2007): „Der herbstliche Tagzug von Vögeln in Südwestdeutschland - Intensität, Phänologie und räumliche Verteilung". Die Vogelwarte. Band 45. HANDKE, K. (2000): Vögel und Windkraft im Nordwesten Deutschlands. LÖBF-Mitteilungen 2/2000: 47-55. HENSEN, F. (2004): Gedanken und Arbeitshypothesen zur Fledermausverträglichkeit von Windenergieanlagen. Nyctalus 9. Heft 5. S. 427-435. HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse. Untersuchung des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Bergenhusen. HÖTKER, H., K.M. THOMSEN & H. 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