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Beschlussvorlage (7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Beschlussvorlage (7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg
 Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg
 Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 228/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.05.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: 29.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf (Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten) als Satzung beschlossen. Begründung: Mit Schreiben vom 21.12.2011 haben die Eheleute Hüster, Kölner Ring 33, gemeinsam mit 15 weiteren Anwohnern die Änderung des seit 1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5, E.Lechenich, Amselweg beantragt. Sie beabsichtigen, auf ihren Grundstücken Terrassenüberdachungen zu errichten, welche bisher - als ortsfeste bauliche Anlagen - nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig sind. Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt hat daraufhin am 13.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 im Vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend zu ändern (siehe Vorlage V89/2012). Das Verfahren bedingte eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die in der Zeit vom 25.04.2012 bis 24.05.2012 durch eine Offenlegung im Rathaus stattfand. Dabei wurden keine Einwendungen gegen die Änderung des Bebauungsplans vorgebracht. Somit kann die Änderung als Satzung beschlossen werden (Dr. Rips) -2-