Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 228/2012
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.05.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
29.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 7. Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg gemäß dem in der Anlage beigefügten
Entwurf (Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen, Terrassenüberdachungen und
Wintergärten) als Satzung beschlossen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 21.12.2011 haben die Eheleute Hüster, Kölner Ring 33, gemeinsam mit 15
weiteren Anwohnern die Änderung des seit 1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5, E.Lechenich,
Amselweg
beantragt.
Sie
beabsichtigen,
auf
ihren
Grundstücken
Terrassenüberdachungen zu errichten, welche bisher - als ortsfeste bauliche Anlagen - nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
unzulässig sind.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt hat daraufhin am 13.03.2012 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 5 im Vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
entsprechend zu ändern (siehe Vorlage V89/2012).
Das Verfahren bedingte eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die in der Zeit vom 25.04.2012 bis
24.05.2012 durch eine Offenlegung im Rathaus stattfand. Dabei wurden keine Einwendungen
gegen die Änderung des Bebauungsplans vorgebracht. Somit kann die Änderung als Satzung
beschlossen werden
(Dr. Rips)
-2-