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Beschlussvorlage (Rechtsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Beschlussvorlage (Rechtsplan)

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Inhalt der Datei

7. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg Rechtsgrundlage: ! Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung ! Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) in der zuletzt gültigen Fassung ! § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung Räumlicher Geltungsbereich: Die 7. Vereinfachte Änderung gilt für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 5. Dieser Teilbereich ist im Anlageplan dargestellt. Textliche Festsetzungen: Die 7. Vereinfachte Änderung ergänzt den Teil “B. Besondere bauliche Festlegungen” der Textlichen Festestzungen des Bebauungsplans Nr.5 für den im Anlageplan dargestellten Teilbereich wie folgt: 18. Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00 m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge von 6,00 m ist für Terrassen, Terrassenüberdachungen zulässig. Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche muss mindestens 1,50 m betragen. Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge von 6,00 m ist für den Anbau von Wintergärten zulässig, wenn ! der Wintergarten überwiegend als Glasbaukörper errichtet wird, welcher vom Hauptbaukörper thermisch getrennt ist und der passiven Sonnenenergienutzung dient. ! der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mindestens 1,50 m beträgt. Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert. Verfahren: Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am ..................... erfolgt. Erftstadt, den ................. Im Auftrag (Wirtz) Stadtbaudirektor Seite 1 / 1