Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
7. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg
Rechtsgrundlage:
! Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen
Fassung
! Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) in der zuletzt
gültigen Fassung
! § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000
(GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung
Räumlicher Geltungsbereich:
Die 7. Vereinfachte Änderung gilt für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 5. Dieser
Teilbereich ist im Anlageplan dargestellt.
Textliche Festsetzungen:
Die 7. Vereinfachte Änderung ergänzt den Teil “B. Besondere bauliche Festlegungen” der
Textlichen Festestzungen des Bebauungsplans Nr.5 für den im Anlageplan dargestellten
Teilbereich wie folgt:
18. Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00 m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge
von 6,00 m ist für Terrassen, Terrassenüberdachungen zulässig. Der Abstand zur öffentlichen
Verkehrsfläche muss mindestens 1,50 m betragen.
Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge
von 6,00 m ist für den Anbau von Wintergärten zulässig, wenn
! der Wintergarten überwiegend als Glasbaukörper errichtet wird, welcher vom
Hauptbaukörper thermisch getrennt ist und der passiven Sonnenenergienutzung dient.
! der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mindestens 1,50 m beträgt.
Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert.
Verfahren:
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB
ist am ..................... erfolgt.
Erftstadt, den .................
Im Auftrag
(Wirtz)
Stadtbaudirektor
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