Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
4,7 MB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de
UMWELTBERICHT ZUR
33. Änderung des Flächennutzungsplans
„Windpark“
Gemeinde Langerwehe
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Schönthaler Str. 4
52379 Langerwehe
VDH Projektmanagement GmbH
I / III
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de
Impressum
Januar 2017
Verfasser:
Projektmanagement GmbH
Maastrichter Straße 8
41812 Erkelenz
sekretariat@vdhgmbh.de
www.vdh-erkelenz.de
Geschäftsführer: Hans-Otto von der Heide; Axel von der Heide
Sachbearbeiter:
Dipl. Ing. Marta Jakubiec
VDH Projektmanagement GmbH
II / III
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de
INHALT
1
2
3
Einleitung
...........................................................................................................................................................1
1.1
Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................................. 2
1.2
Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................................... 3
1.3
Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen..................................................................... 4
1.4
Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen..................................................................... 7
Bestandsaufnahme und –bewertung des Umweltzustandes ...........................................................................15
2.1
Schutzgut Mensch..................................................................................................................................................... 15
2.2
Tiere und Pflanzen .................................................................................................................................................... 35
2.3
Schutzgut Boden ....................................................................................................................................................... 56
2.4
Schutzgut Wasser ..................................................................................................................................................... 60
2.5
Schutzgüter Klima und Luft...................................................................................................................................... 65
2.6
Schutzgut Landschaftsbild ....................................................................................................................................... 66
2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................................................................ 75
2.8
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................................................................................. 76
Entwicklungsprognosen ......................................................................................................................................77
3.1
Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung) ........................... 77
3.2
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ............................................................................. 80
3.3
Geplante Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ................................................................. 81
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.4
Schutzgüter Boden und Wasser ................................................................................................................. 81
Schutzgut Flora ............................................................................................................................................. 81
Schutzgut Fauna ........................................................................................................................................... 81
Schutzgut Mensch ........................................................................................................................................ 83
Schutzgut Landschaftsbild: ......................................................................................................................... 83
Anderweitige Planungsmöglichkeiten .................................................................................................................... 84
4
Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .................................85
5
Angaben zu geplanten Überwachungsmaßnahmen..........................................................................................86
6
Allgemein verständliche Zusammenfassung.....................................................................................................86
7
Quellennachweis/ Literaturverzeichnis ..............................................................................................................89
VDH Projektmanagement GmbH
III / III
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
1
EINLEITUNG
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans – Windpark – betrachtet zwei Bereiche des Gemeindegebietes
Langerwehe. Die Gemeinde Langerwehe liegt im Südwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und gehört dem
Kreis Düren an, der wiederum dem Regierungsbezirk Köln untersteht. Bei einer Größe von 41,5 km² hat die
Gemeinde rund 13.800 Einwohner. Die Änderung des Flächennutzungsplans betrifft die Bereiche des
Gemeindegebiets, die im Rahmen der Standortuntersuchung über die Potenzialfläche A (Fläche A) und über die
Potenzialfläche D (Fläche D) definiert werden.
Das Plangebiet bzw. der Geltungsbereich der Fläche A befindet sich am östlichen Rand des Gemeindegebietes der
Gemeinde Langerwehe, angrenzend an das Gebiet der Stadt Düren, südlich der A 4. Es liegt etwa 800 m östlich
der Ortslage Langerwehe-Luchem, 710 m nordöstlich des Stütgerhofes, 800 m nordwestlich der Ortslage
Langerwehe-Geich und 1.460 m westlich der Ortslage Düren-Echtz. Östlich grenzt eine auf Dürener Stadtgebiet
geplante Konzentrationszone für die Windkraft an. Das Plangrundgebiet hat eine Größe von ca. 31,08 ha bei einer
Ausdehnung von etwa 1.110 m von Nord nach Süd und von etwa 730 m von Ost nach West. Die Fläche wird
derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Die Fläche D ist Teil der zwischen der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe liegenden Halde Nierchen.
Die Halde Nierchen liegt ca. 220 m über NN und umfasst eine Fläche von etwa 140 ha. Die Halde wird in diesem
Ausmaß von der Gemeinde Langerwehe und der Stadt Eschweiler bereits als interkommunales Vorranggebiet
genutzt. Auf Seiten der Stadt Eschweiler werden derzeit fünf Windenergieanlagen betrieben, auf Seiten der
Gemeinde Langerwehe vier Windenergieanlagen. Der Geltungsbereich der Fläche D befindet sich somit am
westlichen Rand des Gemeindegebietes Langerwehe. Der Geltungsbereich der Fläche D umfasst eine Größe von
ca. 10,38 ha bei einer Ausdehnung von etwa 550 m von Nord nach Süd und von etwa 450 m von Ost nach West.
Die Fläche wird derzeit als Windpark mit vier Windrädern genutzt. Die nicht für die Windenergieanlagen genutzten
Flächen werden landwirtschaftlich intensiv genutzt und bewirtschaftet.
Abbildung 1 Luftbild (Quelle: TIM online)
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
1 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
1.1
Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung
Die Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert ein. Regenerative Energien,
darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des CO2 Ausstoßes und stellen eine Alternative zu
den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe dar. Der technische Fortschritt ermöglicht zudem eine
wirtschaftliche Nutzung von Windenergie im Binnenland.
Nach den Plänen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen soll der Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung
von derzeit 4 % auf 15 % im Jahr 2020 ansteigen.1 Dieses Ziel kann nur durch eine Modernisierung der
bestehenden Anlagen („Repowering“) einerseits und umfangreiche Neuerrichtungen andererseits erreicht werden.
Seitdem der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2009 den Standortgemeinden von Windparks mindestens
70 % des Gewerbesteueraufkommens dieser Parks zugesprochen hat (die übrigen 30 % verbleiben am
Geschäftssitz des Betreiberunternehmens), ist es für Städte und Gemeinden auch deutlich attraktiver geworden,
ihre Gemeindegebiete für die Windkraft zu öffnen.
Die Katastrophe von Fukushima im März 2011 und das damit verbundene Umdenken in Bezug auf die Atom- und
Energiepolitik führte schließlich zu einer gestiegenen Akzeptanz für die erneuerbaren Energien, insbesondere für
die Windkraftnutzung, in der Bevölkerung und der Politik.
Der Gesetzgeber fördert die Windenergienutzung durch die Einstufung der Windenergieanlagen als privilegierte
Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Demzufolge wären
Windenergieanlagen grundsätzlich zuzulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine
ausreichende Erschließung gesichert ist.
Weiterhin sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten
und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen auch in
Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz zu schützen und zu entwickeln. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 e
und 7 f BauGB sind Emissionen zu vermeiden und die Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien zu prüfen.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 h BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Belange des
Umweltschutzes und die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten zu berücksichtigen, in denen die
durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Mit einer Änderung des BauGB vom 22.07.2011 wurden
zudem in § 249 Sonderregelungen zur Windenergie in die Bauleitplanung aufgenommen.
Durch eine uneingeschränkte Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB würden
erhebliche Folgen für das Landschaftsbild entstehen. Aus immissionsrechtlichen Gründen wären nur wenige Teile
des Gemeindegebietes tatsächlich von Windkraftanlagen freizuhalten. Als Folge wäre eine Umzingelung der
Ortslagen durch einzelne Anlagen oder kleinere Windparks zu befürchten. Durch die neueren Regelungen des
Windenergieerlasses, in dem auch der Wald einer Nutzung durch Windenergieanlagen zugänglich gemacht wird,
wäre zu befürchten, dass auch empfindliche Bereiche, für die keine rechtlichen oder tatsächlichen
Ausschlussgründe vorliegen, mit Anlagen beplant werden würden. Diese Gründe zeigen exemplarisch die
Erforderlichkeit der Planung auf. Siedlungsnahe Flächen sollen aus Vorsorgegründen für die Bevölkerung von einer
Inanspruchnahme freigehalten werden.
Da die vorbezeichneten negativen Auswirkungen der Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich
gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gleichsam nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen, ist mit dem § 5
i.V.m. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein Steuerungselement geschaffen worden. Öffentliche Belange stehen einem
Vorhaben auch dann entgegen, wenn durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer
Stelle (gemeint sind die sogenannten Konzentrationszonen) erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der
Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert
1
Windenergieerlass NRW 2015, Nr. 1.1
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
2 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
werden, dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen
Auswirkungen verwirklicht werden und somit die o.a. negativen Folgen vermieden werden.
An diese Konzentrationszonen für die Windkraft werden jedoch bestimmte Anforderungen gestellt. Der
Windenergienutzung muss in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Da Windenergieanlagen als
privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich zulässig wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung
sichergestellt werden, dass hier tatsächlich ein wirtschaftlicher Betrieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit
der Planung möglich ist. Als Faktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kommen die Eignung des Standorts
(Windhöffigkeit), die Größe der dargestellten Konzentrationszone und auch anlagenbedingte Faktoren (Anzahl und
Höhe der innerhalb dieser Zone zulässigen Anlagen, anfallende Netzanschlusskosten) in Betracht. Es ist daher
nicht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern. Die
Planung muss sicherstellen, dass sich das Vorhaben innerhalb der Konzentrationszone gegenüber
konkurrierenden Nutzungen durchsetzt. Daher ist zur Ausweisung einer Konzentrationszone in jedem Fall eine
Standortuntersuchung durchzuführen.
Die Errichtung von Windenergieanlagen ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als privilegiertes Vorhaben im
Außenbereich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung
gesichert ist.
Die Zulässigkeit kann jedoch über die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie gemäß § 35 Abs.
3 Satz 3 BauGB dahingehend gesteuert werden, dass über die Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die
Konzentrationszonen) öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen und somit Windenergieanlagen nur noch
in den Konzentrationszonen zulässig sind. Die Gemeinde Langerwehe hat bereits im Rahmen der 16. Änderung
des Flächennutzungsplanes eine Konzentrationszone für die Windenergie ausgewiesen. Damit wird die
Ausschlusswirkung für das gesamte Gemeindegebiet erreicht. Weitere Windenergieanlagen wären demnach
unzulässig.
Die Gemeinde möchte allerdings weitere Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zulassen und hat daher eine
Standortuntersuchung für das gesamte Gemeindegebiet durchführen lassen. In dieser Standortuntersuchung
wurden die Potenzialflächen, Fläche A und Fläche D, als die am besten geeignete ermittelt (vgl. 3.4). Die
bestehende Konzentrationszone für die Windenergie „Halde Nierchen“, „südwestlich von Langerwehe“ soll in den
Teilen zurückgenommen werden, welche sich außerhalb der Potenzialfläche D befinden. Der übrige Teil geht in der
neu auszuweisenden Konzentrationszone D „südwestlich von Langerwehe“ auf.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat beschlossen, basierend auf dieser
Standortuntersuchung das Verfahren zur Ausweisung dieser Konzentrationszonen zur Aufstellung zu bringen. Ziel
der Änderung des Flächennutzungsplans ist, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen, um die
Ansiedlung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet gesteuert zu ermöglichen.
1.2
Beschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde Langerwehe verfolgt das Ziel, im Stadtgebiet weitere Windenergieanlagen anzusiedeln und so die
regenerativen Energien zu fördern. Des Weiteren liegen inzwischen konkrete Anfragen zur Errichtung weiterer
Anlagen vor. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan
erforderlich. Hierzu erfolgte eine Untersuchung des gesamten Stadtgebietes, um die Eignung der Standorte für die
Windenergie zu überprüfen. Diese ist mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass die Potenzialfläche A mit ca.
31,08 ha als Konzentrationszone ausgewiesen werden soll und die bestehende Konzentrationszone entsprechend
der Standortuntersuchung (Fläche D, ca. 10,38 ha) angepasst werden soll.
Zur Sicherstellung der bestmöglichen Planung und zur Verträglichkeit, insbesondere der Schutzgüter „Tier“ und
„Mensch“, sollen neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ebenso Bebauungspläne für die beiden
Potenzialflächen aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang können erforderliche Festsetzungen, zum Beispiel
zu Abschaltzeiten, verbindlich geregelt werden.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
3 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Erschließung
Zur späteren Errichtung der Windenergieanlagen ist eine ausreichende Erschließung i.S.d. § 35 BauGB
erforderlich. Der Nachweis dieser ausreichenden Erschließung muss spätestens im Rahmen der BImSchGenehmigung erbracht werden. Zur Erschließung ist möglicherweise ein Ausbau des bestehenden
Feldwegenetzes erforderlich.
Der Anschluss der Windenergieanlagen an ein Verbundnetz zum Zwecke der Stromeinspeisung gehört nicht zur
bauplanungsrechtlichen Erschließung.
1.3
Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Landesplanung
Am 14.12.2016 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung zum aktuellen Entwurf für den
neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) erteilt. Der LEP NRW wird Anfang Januar 2017
im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes verkündet und tritt danach gem. §14 Abs.1 S.2 LPlG NRW in Kraft.
Aufgrund der Aktualität dieser Entwicklung wird vorliegend – entgegen dem Stand zur Erneuten Offenlage – bereits
auf den aktuellen Entwurf des LEP NRW verwiesen. Für die Planung ergeben sich hierdurch keine maßgeblichen,
inhaltlichen Änderungen. Vielmehr wird das Planungsziel, also die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen
für die Windkraft, unterstützt.
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes, die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von
Windkraftanlagen, zu fördern. Im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist der verstärkte Einsatz regenerativer
Energieträger als landesplanerisches Ziel vorgesehen (Kapitel D.II Ziel 2.4 LEP NRW). Der LEP NRW sieht vor,
dass Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen,
in den Regionalplänen als „Bereiche mit der Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien“ dargestellt werden.
Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber
konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen.2
Im akzuellen Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes wird die Zielsetzung formuliert, bis 2020 mindestens
15 % und bis 2025 30 % der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken.
Daher sind proportional zum jeweiligen regionalen Potenzial ausreichende Flächen für die Nutzung von
Windenergie festzulegen. Hierzu sollen, wie zuvor auch, die Träger der Regionalplanung Vorranggebiete für die
Windenergienutzung mindestens zeichnerisch festlegen.
Für das Planungsgebiet Köln, in dem die Gemeinde Langerwehe liegt, ist als Grundsatz zu berücksichtigen, dass
insgesamt 14.500 ha ausgewiesen werden sollen. Nach dem Planungsraum Arnsberg bestehen in diesem Bereich
somit die höchsten Kapazitäten. Weiterhin soll die Regional- und Bauleitplanung das Repowering von älteren
Windenergieanlagen, die durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen ersetzt
werden, unterstützen. Kommunale Planungsträger sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen schaffen, um
die Repowering Windenergieanlagen räumlich zusammenzufassen oder neu ordnen zu können. 3
Regionalplan
Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen trifft der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen, abweichend von den Vorgaben der Landesplanung lediglich textliche Festlegungen.
Die räumliche Verortung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im
2
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1995 (GV. NW. 1995 S.532).
3
Entwurf des LEP NRW vom 25.06.2013
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
4 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Rahmen der Bauleitplanung überlassen. Dabei soll ergänzend mit Hilfe von textlichen Zielen die Planung von
Windparks so gesteuert werden, dass die wegen des Vorrangs anderer Belange kritischen Räume von Windparks
frei bleiben. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass in den bedingt konfliktarmen Gebieten die Ausweisung
von Windkraft-Konzentrationszonen gegen die jeweiligen Schutzerfordernisse sorgfältig abgewogen wird und
restliche Bereiche, die aufgrund von natürlichen und technischen Voraussetzungen als raumverträglich eingestuft
werden, vorrangig für Windparkplanungen zur Verfügung gestellt werden.
Ziel 1 der Regionalplanung hinsichtlich der Windkraft sagt aus, dass Planungen für Windenergie in den Teilen des
Freiraums, die aufgrund ihrer natürlichen und technischen Voraussetzungen und der Verträglichkeit mit den
zeichnerisch und/oder textlich dargestellten Bereichen und Raumfunktionen für die gebündelte Errichtung von
Windkraftanlagen (Windparks) in Betracht kommen, umzusetzen sind. Dabei sollen in erster Linie die allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereiche zur Verfügung gestellt werden. In geeigneten Fällen jedoch können
Windparkplanungen auch über Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen erstreckt werden.
Wenn im Einzelfall sichergestellt werden kann, dass die mit der Darstellung verfolgten Schutz- und/oder
Entwicklungsziele nicht nennenswert beeinträchtigt werden, können somit in den folgenden Bereichen Windparks
geplant werden.
Ziel 2:
-
Waldbereiche, unter Beachtung der Ziele des LEP NRW (insbesondere Ziel B. III. 3.2), soweit außerhalb des
Waldes Windparkplanungen nicht realisierbar sind, der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß
beschränkt und ein möglichst gleichwertiger Ausgleich/Ersatz festgelegt wird,
regionale Grünzüge,
historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche (nach DSchG),
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung,
Bereiche für Halden zur Lagerung von Nebengestein oder sonstige Massen,
Deponien für Kraftwerksasche (nach Wiedernutzbarmachung und Entlassung aus der Bergaufsicht),
Agrarbereiche mit spezialisierter Intensivnutzung.
Demgegenüber stehen Bereiche, in denen Windparkplanungen ausgeschlossen werden sollen.
Ziel 3:
-
Bereiche für den Schutz der Natur,
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze, es sei denn, dass der Abbau
bereits stattgefunden hat und die Windparkplanung den Rekultivierungszielen nicht widerspricht,
Flugplatzbereiche,
Oberflächengewässer, geplante Talsperren und Rückhaltebecken,
Bereiche für Abfalldeponien, es sei denn, dass der Verkippungsfortschritt dies zulässt und eine Gefährdung
des Grundwassers dauerhaft ausgeschlossen ist,
Bereiche für Halden zur Lagerung oder Ablagerung von Bodenschätzen,
Freiraumbereiche mit Zweckbindung „M“.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
5 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Abbildung 2 Ausschnitt aus dem Regionalplan
Zusätzlich gilt für die Planung und Errichtung von Windparks, dass nach landesplanerischen Anforderungen die
Beeinträchtigung von Denkmälern sowie von Bereichen, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, zu
vermeiden ist. Außerdem ist zum Schutz der Bevölkerung vor Immissionen zu beachten, dass ausreichende
Abstände zu Wohnsiedlungen entsprechend der Emissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Darüber
hinaus sind ebenfalls auf die technischen Erfordernisse des Richtfunks Rücksicht zu nehmen (Ziel 4).
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt für die Potenzialfläche A wie
auch für die bestehende Konzentrationszone (Potenzialfläche D) einen „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“
dar. Diese sollen in erster Linie gemäß Regionalplan für die Windenergie in Anspruch genommen werden. Somit
werden die o.a. Ziele der Regionalplanung nicht beeinträchtigt.
Flächennutzungsplan
Die Anpassung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langerwehe an die Ziele der
Raumordnung wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 03. Mai 2016 bestätigt.
Fläche A
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe stellt für den gesamten Bereich der Fläche A
„landwirtschaftliche Flächen“ dar. Die im Flächennutzungsplan dargestellte L 12n als auch die BAB 4 werden durch
die Planung nicht berührt. Die aktuelle Darstellung steht somit der Planung nicht entgegen, da auch bei Darstellung
einer Konzentrationszone die landwirtschaftliche Nutzung aufrechterhalten werden kann.
Fläche D
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe stellt für den gesamten Bereich des Plangebietes
eine Sonderbaufläche „Sondergebiet-Windpark“ dar. Die im Flächennutzungsplan dargestellten BöschVDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
6 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
ungsbereiche der Halde und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden durch die Planung nicht
berührt. Die aktuelle Darstellung steht somit der Planung nicht entgegen, da diese bisher für die gesamte Halde die
Nutzung der Windkraft darstellt und im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans für die Planung auf
das erforderliche Maß zurückgenommen wird. Für die Flächen, die gemäß der Standortuntersuchung in Zukunft
nicht mehr für die Windkraft genutzt werden sollen, werden landwirtschaftliche Flächen dargestellt.
1.4
Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Landschaftsplan
Für die Plangebiete der Flächen A und D existiert der rechtsverbindliche Landschaftsplan Langerwehe (LP 8) des
Kreises Düren. Für beide Flächen gilt das Entwicklungsziel für die Landschaft Nr. 2 „Anreicherung einer Landschaft
mit naturnahen Lebensräumen und mit gegliederten und belebenden Elementen unter Berücksichtigung der
besonderen ökologischen Funktionen in der agrarisch geprägten, offenen, unzersiedelten Bördelandschaft und der
Erhalt der vorhandenen Strukturelemente insbesondere der schon durchgeführten Maßnahmen im Rahmen von
Flurbereinigungen“. Entwicklungsziele sind im Rahmen der kommunalen Planung zu berücksichtigen. Die Planung
der Windenergie steht den Zielen nicht entgegen.
Innerhalb des Plangebietes der Fläche A sind keine geschützten Landschaftsbestandteile bzw. Schutzgebiete
vorhanden.
Außerhalb des Plangebiets der Fläche A befinden sich südwestlich gelegen zwei Landschaftsschutzgebiete
(Weiden und Gehölze NW des Stütgerhofes, Wehebach zwischen Luchem und Langerwehe).
Das Plangebiet der Fläche D befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 2.2-2. Weitere geschützte
Landschaftsbestandteile bzw. Schutzgebiete sind in der Fläche D nicht vorhanden.
Außerhalb des Plangebiets der Fläche D befindet sich südwestlich gelegen das Landschaftsschutzgebiet Nr.2.2-3.
Des Weiteren befinden sich zwei geschützte Landschaftsbestandteile in der näheren Umgebung des Plangebietes.
Nordöstlich befindet sich der geschützte Landschaftsbestandteil Nr.2.4.1-4 und südöstlich gelegen der geschützte
Landschaftsbestandteil Nr.2.4.4-1.
Da innerhalb der Fläche D bereits Windenergieanlagen vorhanden sind, welche im Rahmen der Planung zu großen
Teilen zurückgebaut werden sollen, ist diesbezüglich von keinen Konflikten mit den Festsetzungen des
Landschaftsplanes auszugehen.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
7 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Abbildung 3: Auszug aus dem Landschaftsplan (LP 8); Quelle: Kreis Düren
Natura 2000-Gebiete
In den Plangebieten sowie auch in der näheren Umgebung befinden sich keine Natura 2000-Gebiete. Das
nächstgelegene FFH- Gebiet befindet sich etwa 4,8 km nordöstlich der Potenzialfläche A. Es handelt sich um das
FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“.
EU –Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet und dessen weiterer Umgebung nicht vorzufinden.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind in den Plangebieten nicht vorhanden. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet befindet
sich in etwa einem Kilometer Entfernung östlich der Halde Nierchen und damit der Potenzialfläche D. Dabei handelt
es sich um das Naturschutzgebiet NSG-067 „Wehebach“, welches die Talauen des Wehebaches sowie
angrenzende Auenbereiche umfasst. Schutzzweck sind insbesondere die Erhaltung, Entwicklung und
Wiederherstellung der Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften des Fließgewässers, Ökosystems
Wehebach mit seinen Auenbereichen, Nass- und Feuchtgrünland sowie den begleitenden Ufergehölzen.
In weiterer, etwa 2,5 km Entfernung südlich der Halde Nierchen liegt das NSG „Rotenbruchbach und Kannenhau“
und nur wenige hundert Meter westlich davon das NSG „Werschsiefen“. Zudem befindet sich in etwa 2,6 km
südwestlicher Entfernung das Naturschutzgebiet „Im Korkus“.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
8 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Das nächstgelegene Naturschutzgebiet zur Potenzialfläche A ist das zuvor beschriebene NSG-067 „Wehebach“ mit
einer Entfernung von etwa 2,6 km. Weitere Naturschutzgebiete finden sich erst in einer Entfernung von mehr als
5 km zur Potenzialfläche A.
Nationalparke und Biosphärenreservate
Biosphärenreservate existieren bislang noch nicht in NRW. Der Nationalpark Eifel befindet sich in einer Entfernung
von mehr als 30 km. Weitere Nationalparke existieren in NRW nicht.
Landschaftsschutzgebiete
Südlich vom Luchem befinden sich in ca. 290 m und ca. 650 m Entfernung zu den geplanten WEA in der
Potenzialfläche A, zwei Landschaftsschutzgebiete. Dies sind das LSG 2.2.1 „Wehebach zwischen Langerwehe und
Luchem“ (290 m) und das LSG 2.2 „Strukturreiche Ortsrandlagen in der Börde“.
Das Landschaftsschutzgebiet 2.2.1 umfasst den Verlauf des Wehebaches nördlich der Ortslage Langerwehe bis
zur Ortslage Luchem sowie angrenzende Auenbereiche und Hangkanten mit landwirtschaftlich genutzten
Bereichen. Im Schutzgebiet liegt ein Abschnitt des Wehebaches für den im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie durch den Umsetzungsfahrplan Maßnahmen konzipiert wurden.
Die geplanten WEA werden im Landschaftsschutzgebiet südlich vom Luchem zu sehen sein. Der
Windenergieerlass NRW sieht zwischen Landschaftsschutzgebieten keine Schutzabstände vor. Da es sich bei dem
geplanten Windpark um ein nach § 35 BauGB privilegiertes Vorhaben handelt „…ist eine Verunstaltung des
Landschaftsbildes […] nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und
Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild
handelt (BVerWG vom 18.3.2003, BauR 2204, 295). „Bloße nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes können dagegen ein privilegiertes Vorhaben nicht unzulässig machen“ (ThürOVG vom
29.5.2007 NuR 2007, 757, vgl. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Studie zur allgemeinen
Vorprüfung des Einzelfalls, Juli 2012). Es ist insgesamt auch aufgrund der Vorbelastung von keiner Verunstaltung
des Landschaftsbildes im Bereich des Landschaftsschutzgebietes auszugehen.
Das Landschaftsschutzgebiet 2.2.2 wird geprägt von einem Mosaik aus überwiegend als Grünland bewirtschafteten
Flächen mit strukturierenden Landschaftselementen wie Einzelgehölzen, Obstwiesen, Feldgehölzen und Hecken
an den Ortsrandlagen im Übergang zur ackerbaulich geprägten Bördelandschaft. Die Bereiche an der Ortsrandlage
von Langerwehe weisen zudem eine besonders hohe markante Reliefenergie auf. Das Landschaftsschutzgebiet
umfasst die Halde „Auf dem Nierchen“, deren Böschungen mit Gehölz bestanden sind, während die Hochfläche
ackerbaulich genutzt wird. Damit befindet sich die Potenzialfläche D innerhalb dieses Landschaftsschutzgebietes.
Da die Potenzialfläche D die bestehende Konzentrationszone mit bereits errichteten Windenergieanlagen umfasst,
ist von keiner Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets auszugehen.
Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Innerhalb der Plangebiete und auch in der näheren Umgebung sind keine Naturdenkmale vorhanden.
Am Fuße der Halde befinden sich mehrere geschützte Landschaftsbestandteile: Dies sind LB 2.4.1-4
Obstwiesenkomplex bei Gut Merberich“, LB 2.4.4-1 „Abgrabung südlich Gut Kammerbusch“, LB 2.4.7
„Einzelbäume, Baumreihen, Heckenstrukturen“ und LB 2.4.9-1 „Teich bei Gut Kammerbusch“.
Im Süden der Potenzialfläche A finden sich die geschützten Landschaftsbestandteile 2.4.1.-6 „Obstwiese beim
Stütgerhof“, LB 2.4.8-7 „Geicher Bach westlich Obergeich“ und LB 2.4.9-8 „Gehölzbestandenes Rückhaltebecken
nördlich Jüngersdorf“.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
9 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Eine Beeinträchtigung der geschützten Landschaftsbestandteile im Untersuchungsraum kann ausgeschlossen
werden, da sich die Bauflächen in ausreichender Entfernung zu diesen befinden.
Gesetzlich geschützte Biotope
Innerhalb der Plangebiete existieren keine gesetzlich geschützten Biotope. Die nächstgelegenen, gemäß § 30
BNatSchG bzw. § 62 LG gesetzlich geschützten, Biotope befinden sich ca. 300 m südwestlich der Halde. Dabei
handelt es sich um „Lückigen Sandmagerrasen in der Abgrabung Nierchen“ (GB-5104-0006) sowie ein
bestehendes, naturnahes Kleingewässer (GB-5104-004).
Das nächstgelegene gesetzlich geschützte Biotop ist ferner in 660 m Entfernung nordwestlich der Potenzialfläche A
(GB-5104-0002) gelegen, das sich innerhalb des im Biotopkataster (von LANUV NRW) verzeichneten Biotops
BK5104-0002 befindet. Es handelt sich um Baumreihen und -gruppen (meist kräftige Pappeln, auch alte
Stieleichen, Eschen) sowie Baumhecken mit Kopfweiden. Alle weiteren gesetzlich geschützten Biotope sind in
weiterer Entfernung, demnach ist mit keiner Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope auszugehen.
Verbundflächen herausragender Bedeutung
Ca. 230 m nördlich der Fläche A befindet sich die Verbundfläche VB-K-5104-007 „Wehebach zwischen Lucherberg
und Langerwehe“. Das Gebiet umfasst die Wehebachaue zwischen Lucherberg und Langerwehe sowie
Pufferzonen im Süden des Naturschutzgebietes Luchenberger See. Der größtenteils begradigte, von Ufergehölzen
aus Weiden und Erlen begleitete Wehebach durchfließt eine intensiv als Acker genutzte Landschaft. Nur die
Bereiche, die westlich an das NSG Lucherberger See angrenzen und um die nördlich von Langerwehe gelegene
Ölmühle, werden noch von größeren, durch Baumreihen, -gruppen, Einzelbäume und einigen Hecken stärker
strukturierten Grünlandflächen eingenommen. Die das Gebiet durchziehenden Gräben werden ebenfalls meist von
Gehölzen begleitet. Der Wehebach ist ein wichtiges Vernetzungselement zwischen der Indeniederung und den
südlich angrenzenden, ausgedehnten Waldgebieten (Meroder und Hürtgenwald). Schutzziel ist der Erhalt des
Wehebachtales mit naturnahen Bachabschnitten, Ufergehölzen und durch landschaftstypische Gehölzstrukturen
gegliederte Grünlandstandorte.
Die Potenzialfläche D liegt innerhalb der Verbundsfläche VB-K-5103-015 „Acker-Grünland-Waldkomplex um
Heistern und Hamich mit Omerbachtal“. Diese Mischwaldgebiete zwischen Langerwehe, Heistern und Hamich
sowie die Fortsetzung des Bovenberger Waldes auf Dürener Kreisgebiet nördlich Lamerdriesch sind
gekennzeichnet durch naturnahe, z.T. altholzreiche Eichen-, Buchen- und Eichen-Buchenwälder. Im Bereich der
rekultivierten Halde "Auf dem Nierchen" handelt es sich hierbei um junge Laubholzbestände. Die Waldgebiete
werden von Acker- und Grünlandflächen unterbrochen. Im Omerbachtal zwischen Hamich und Scherpenseel
herrschen als Fettweiden genutzte, stellenweise durch Gehölzstrukturen gegliederte Grünlandflächen vor. Der
stellenweise naturnahe Bachlauf wird von einem Ufergehölz aus Weiden und Erlen begleitet. Die an das Tal
angrenzenden alten Abgrabungsflächen weisen randlich Gebüsch und Laubgehölze auf. Die Teilflächen haben mit
der Fortsetzung der Halde "Auf dem Nierchen", des Bovenberger Waldes und des Omerbachlaufes auf Aachener
Kreisgebiet Anschluss an Biotopverbundstrukturen dieses benachbarten Kreises. Schutzziel ist der Erhalt des
Omerbachtales mit naturnahen Bachabschnitten, Ufergehölzen und Feuchtgrünland, Erhalt aller naturnahen
Laubwälder, Erhalt der ökologisch wertvollen Sekundärbiotope sowie Erhalt aller naturnahen, stehenden Gewässer
und aller strukturreichen Grünlandstandorte. Eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ist nicht zu
erwarten, da es sich bei der Potenzialfläche D um die bestehende Konzentrationszone handelt, welche lediglich
bestätigt wird.
Angrenzend ist die Halde zudem Teil der Verbundsfläche VB-K-5103-011 „Bergehalden um Eschweiler und
Weisweiler“. Die Flächen umfassen die überwiegend gehölzbestandenen Bergehalden zwischen den Bergbau- und
Industriestädten Eschweiler und Weisweiler. Die Halden sind mit Robinien und jüngeren Laubmischbeständen
bestockt. Stellenweise sind Ruderalfluren entwickelt, bei Dürwiß auch einige Kleingewässer. Die Halden sind
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
10 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
teilweise reliefiert und mittels zahlreicher Böschungen in mehrere Plateauebenen unterteilt. Eine Plateaufläche wird
als Acker genutzt. Bei den Halden nördlich von Weisweiler handelt es sich um langgestreckte Aufschüttungen des
Braunkohle-Tagebaus. Die Halden mit ihrer Gehölzbestockung sind wertvolle Sekundär-Biotope in der Börden- und
Industrielandschaft und dienen als Verbundflächen/Trittsteine zwischen dem Eschweiler und Bovenberger Wald
und den Braunkohlerekultivierungsflächen Blausteinsee/Schlangengraben. Schutzziel ist die Sicherung und
Entwicklung von Laubmischgehölzen mit Stillgewässerbereichen in der von Industrie und Landwirtschaft intensiv
genutzten Börde als Vernetzungsbiotop.
Insgesamt ist durch die Entfernungen und vorhandene Vorbelastungen mit keiner weiteren Beeinträchtigung durch
die Planung zu rechnen.
Naturparke
Der nächstgelegene Naturpark liegt etwa 1,5 km südlich der Potenzialfläche A bzw. in etwa 450 m Entfernung
östlich der Fläche D. Es handelt sich um den Deutsch–Belgischen Naturpark Hohes Venn-Eifel, NTP-008, der sich
auf einer Fläche von ca. 153.626 ha erstreckt. Der Deutsch-Belgische Naturpark Hohes Venn-Eifel vereint nicht nur
zwei Staaten und zwei Bundesländer, sondern auch viele landschaftliche Gegensätze, das Hohe Venn mit seinen
hoch gelegenen Moorflächen im Westen und den blühenden Wiesen der Kalkeifel im Osten. In der Hocheifel im
Süden findet der Besucher scheinbar endlose Wälder, im Norden trifft er auf Stauseen und spektakuläre
Felsformationen in den tiefen Flusstälern der Rureifel. Durch die weite Entfernung des Naturparkes zu den
Potenzialflächen ist mit keiner Beeinträchtigung zu rechnen.
Schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters (LANUV)
Innerhalb der Plangebiete liegen keine schutzwürdigen Biotope des Biotopkatasters LANUV vor. Ca. 340 m
nördlich der Potenzialfläche A liegt das BK-5104-0003 „Ehemaliges NSG Lucherberger See“.
Der Lucherberger See ist durch den Braunkohlentagebau "Lucherberg3" entstanden und diente außerdem als
Wasserspeicher für das Braunkohle-Kraftwerk Weisweiler. Der Lucherberger See ist von der geplanten Erweiterung
des Tagebaus Inden betroffen und soll zwischen 2020 und 2025 entleert werden. Als Wasserfläche in der
wasserarmen Bördelandschaft ist der See insbesondere für Wasservögel von Bedeutung. Die steilen
Uferböschungen werden überwiegend von einem gepflanzten Feldgehölz mit heimischen und nicht heimischen
Arten eingenommen. Nur das Nordost-Ufer ist von einer Steinschüttung nahezu ohne Bewuchs und oberhalb von
einer Pappelreihe geprägt. Steinschüttungen finden sich auch an weiteren Uferabschnitten. Eine Röhrichtzone
fehlt. Im Altkataster werden lehmige Steilwände im Osten des NSG erwähnt, die für Höhlenbrüter (Eisvogel,
Uferschwalbe) erhalten bleiben sollen. Dieser Bereich ist inzwischen weitgehend von Gehölzen bestanden oder
durch Steinschüttungen verändert. Der See wird von einem Segelbootverein und von einem Angelverein genutzt.
Zurzeit der Kartierung 2010 waren jedoch keine Segelboote vor Ort (es gibt außerdem keine Dauerliegeplätze),
Angler waren auf dem Gewässer mit einem Ruderboot zugegen. Im Sommer dürfte vor allem der Südteil als
Badesee genutzt werden. Laut Altbeschreibung wurden Nist- und Fledermauskästen im Gebiet angebracht und
Arten wie Steinkauz, Wasserfledermaus und Kleine Hufeisennase nachweislich angesiedelt. Das Gebiet hat
aufgrund der Störungen durch Menschen und wegen des Fehlens eines Röhrichtgürtels eine lokale Bedeutung für
Wasservögel als Brutgebiet sowie eine regionale als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet. Das ehemalige NSG
ist in der an großen Stillgewässern armen Bördelandschaft ein wichtiges Trittsteinbiotop für Wasservögel.
Folgende Maßnahmenvorschläge existieren, die nur sinnvoll sind, falls der See entgegen der aktuellen Planung
nicht in den Tagebau Inden integriert wird:
Der See sollte ästhetisch aufgewertet und dabei auch für Wasservögel, Amphibien und Wasserinsekten optimiert
werden. Womöglich sollten Flachwasserzonen vergrößert oder neu angelegt werden (z.B. durch kleinflächiges
Angraben von Böschungen) und initial mit Röhricht bepflanzt werden.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
11 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Die lehmigen Steilwände im Osten sollten von Gehölzen freigestellt werden, damit grabende Insekten (z.B.
Solitärbienen, Grabwespen) sowie Brutröhren, grabende Vogelarten (etwa Uferschwalben), hier geeignete
Voraussetzungen finden.
Die standortfremden Gehölze (Robinie, Hybridpappel etc.) sollten nach und nach durch einheimische,
standortgerechte Arten ersetzt werden.
Außerdem sollte geprüft werden, ob zumindest ein Teil des Sees für den Bootsverkehr gesperrt werden kann oder
eine zeitlich befristete Sperrung (begrenzt auf die Brutsaison vom Frühjahr bis Ende Juni) durchsetzbar ist, da
sonst eine erhebliche Scheuchwirkung auf Wasservögel den Wert des NSG für diese Tiere erheblich reduziert und
so nur weit verbreitete Arten und Neozoen4 (Nilgans) hier heimisch werden / bleiben. Ackernutzung grenzt meist
unmittelbar an den See, weshalb Pufferpflanzungen dort hilfreich sind.
Etwa 600 m nordwestlich der Potenzialfläche A befindet sich das im Biotopkataster erfasste Biotop BK-5104-0002
„Von Gehölzen gegliederte Mühlenweide südlich Lucherberg“. Hierbei handelt es sich um eine erhalten gebliebene
Mühlenweide als Grünlandrest in der sonst überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft zwischen Waagmühle
und Lucherberger See. Das Grünland wird von Baumreihen und -gruppen (meist kräftige Pappeln, auch alte
Stieleichen, Eschen) sowie von Baumhecken mit Kopfweiden gegliedert. Es handelt sich um alte Weideflächen, nur
südlich des Wirtschaftsweges ist das Grünland neu eingesät.
Im Süden befindet sich ein temporäres Kleingewässer unter Bruchweiden. 2010 wird südlich der Waagmühle auf
Ackerflächen beiderseits der L12 ein Baugebiet erschlossen, das unmittelbar an den Südwesten dieses Gebietes
grenzt. Für den Naturraum typischer und damit repräsentativer Biotopkomplex, der inzwischen durch Umbruch
sowie Ausdehnung der Siedlungsflächen selten geworden ist. Das kleine Grünlandgebiet ist als Trittsteinbiotop für
Arten des Grünlandes und von Kleingehölzen von Bedeutung. Entwicklungsziel ist zunächst die Erhaltung der
kulturhistorischen Strukturen wie extensiv genutztes Weidegrünland, alte Eichen-Baumgruppen, gliedernde
Baumhecken und Kleingewässer. Anzustreben ist ferner die Vergrößerung des Gebietes z.B. im Zuge von
Ausgleichsmaßnahmen.
Ca. 1,6 km nordwestlich der Potenzialfläche A liegt das schutzwürdige Biotop des Biotopkatasters LANUV BK5104-0001 „Wehebach nördlich der A4 bis zur Mündung in die Inde“. Der Wehebach verläuft kurz vor der Mündung
in die Inde durch den ab 1991 neu erbauten Ort Inden/Altdorf. Der Bach hat einen naturnahen Verlauf und
naturnahe Gewässerstrukturen. Er wird beidseitig von einem breiten und dichten Ufergehölz mit Schwarzerlen und
Baumweiden (starkes Baumholz) begleitet. Angrenzend liegt auf Teilabschnitten ein relativ extensiv gepflegter Park
oder es beginnt unmittelbar die Bebauung, tlw. grenzen aber auch zunächst Feldgehölze mit Arten der Auwälder
an. Entlang des Baches führt kein Weg, abschnittsweise sind aber Trampelpfade im Ufergehölz zu erkennen. Der
erfasste Abschnitt wird von Fußwegen, Straßen (Rathausstraße und Mittelstraße / Goltsteinstraße) sowie 1x von
einem Wirtschaftsweg gekreuzt. Südlich anschließend kreuzt die Autobahn A4 Köln - Aachen den Wehebach.
Oberhalb (bei und in Luchem) ist der Verlauf des Wehebaches deutlich gestreckter.
Relativ naturnahe Bachläufe mit typischen Ufergehölzen und in einem insgesamt guten Erhaltungszustand sind in
der intensiv ackerbaulich genutzten Bördelandschaft selten. Daher ist der hier erfasste etwa 1,9 km lange
Wehebachabschnitt aus landschaftsökologischer Sicht besonders wertvoll und schützenswert.
Weitere relativ naturnahe Abschnitte in der Börde und in der Eifel machen den Wehebach zu einem wichtigen
Biotopverbundelement. Die Wehebachtalsperre ist weiter oberhalb (im Hürtgenwald) jedoch eine wesentliche
Wanderbarriere für Fließgewässerorganismen. Ein aktuelles Beispiel für die Nutzung von relativ naturnahen
Fließgewässern als Wanderkorridor ist der Biber, der inzwischen seit seiner Ansiedlung ab 1981 in der Nähe der
Wehebachtalsperre an Inde und Rur einschließlich vieler Seitengewässer (und inzwischen auch darüber hinaus)
verbreitet ist. Allerdings kann der Biber auch recht naturferne Fließgewässerabschnitte zur Wanderung nutzen und
Neozoen sind invasive Tierarten, die durch den Menschen in andere Gebiete verbracht worden sind und sich dort fest etabliert haben
(http://www.bund.net/themen_und_projekte/naturschutz/biodiversitaet/invasive_arten/neozoen/, Zugang 29.09.2015).
4
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
12 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
offensichtlich sogar besiedeln. Der hier erfasste Abschnitt des Wehebaches ist der noch naturnaheste längere
Abschnitt des Wehebaches im Flachland und sollte daher dringend etwa als geschützter Landschaftsbestandteil
gesichert werden. Das Gewässer und seine Ufergehölze sollten, soweit es die durch die beiderseits angrenzende
Bebauung geschaffenen Fakten erlauben, sich selbst überlassen werden.
Ca. 300 m südwestlich der Potenzialfläche A befindet sich das Biotop BK-5104-0005 „Weiden mit Kleingehölzen
NW des Stütgerhofes“. Es handelt sich um eine Geländekante mit Grünlandbewuchs, die nordwestlich des
Stütgerhofes verläuft, ober- und unterhalb schließen Ackerflächen an. Laut Altbeschreibung war diese mit einer
Gebüschreihe bestanden, die 2010 fehlt. Südlich schließt Weidegrünland mit einer sehr alten Eichen- / EschenBaumreihe an. Im Westen und Nordwesten ist das Grünland von einer Baumhecke mit ebenfalls altem
Baumbestand (tlw. über 80 cm Brusthöhendurchmesser) begrenzt, außerdem befindet sich ein alter Einzelbaum im
SW. Unmittelbar nördlich des Hofes wurde ein Teil einer Ackerfläche in Grünland umgewandelt (Neuansaat), um
die Pferdeweide zu vergrößern.
Im Süden weist die Fläche ein unregelmäßiges Relief auf. Hier wurde offenbar vor längerer Zeit Boden abgekippt.
Das kleine Gebiet ist mit dem Weide-/Kleingehölzkomplex typisch, und damit repräsentativ für die Bördelandschaft.
Besonders der alte Baumbestand mit Baumhöhlen ist bemerkenswert. Das Gebiet hat Bedeutung als
Trittsteinbiotop für Arten der Kleingehölze und des Grünlandes. Hauptziel sollte die Erhaltung des Gebietes bei
extensiver Bewirtschaftung sein. Insbesondere der alte Baum- und Gebüschbestand ist zu erhalten und durch
Nachpflanzung u.a. auf der Geländekante zu ergänzen.
Weiter westlich (ca. 700 m von der Fläche A) liegt das Biotop BK-5104-0006 „Wehebach zwischen Langerwehe
und Luchem. Der Wehebach zwischen Langerwehe und Luchem hat einen gestreckten Verlauf, wird jedoch ganz
überwiegend von einem dichten Ufergehölz begleitet. In Höhe der Mettler Mühle am Nordrand von Langerwehe
und der weiter nördlich gelegenen Ölmühle sind zwischen dem Wehebach und dem als Mühlenteich bezeichneten
Mühlengraben (ebenfalls von Ufergehölzen begleitet) Fettweiden tlw. mit Obstbäumen erhalten. Gut 600 m nördlich
von Langerwehe mündet der Mühlenteich in den Wehebach. Hier ist der Bach 2 m breit und 1,5 m tief
eingeschnitten mit steiniger Sohle und kleineren Kiesbänken. Am Bach stockt ein gut entwickeltes,
durchgehangenes Ufergehölz aus Baumweiden und Erlen, an das beiderseits Ackerflächen unmittelbar angrenzen.
Die südlicheren Abschnitte sowie der Mühlenteich werden vorwiegend von Pappeln und Schwarzerlen, im Süden
lokal auch von Fichten begleitet. Durch die dichten Ufergehölze wird der Bach stark beschattet, sodass sich eine
typische Krautflora nur lokal entwickeln kann.1996 wurde südlich der Ölmühle die Bundesstraße B264 gebaut, die
das Biotop in West-Ost-Richtung zerschneidet. Das kleine Gebiet ist mit dem Weide-/Kleingehölzkomplex und dem
Wehebach mit Mühlengraben typisch und damit repräsentativ für die Bördelandschaft. Das Gebiet hat Bedeutung
als Trittsteinbiotop für Arten der Kleingehölze und des Grünlandes. Der Wehebach ist ein Vernetzungsbiotop für
Arten der Fließgewässer. Diese Funktion ist jedoch durch den Ausbauzustand sowie durch den Verlauf durch
Langerwehe oberhalb des hier betrachteten Abschnittes eingeschränkt. Hauptziel sollte die Erhaltung des Gebietes
bei extensiver Bewirtschaftung sein. Insbesondere die Obstweide und die Ufergehölze sind zu erhalten und durch
Nachpflanzung zu ergänzen. Die Anlage weiterer Streuobstbestände ist wünschenswert. Der nördliche Abschnitt
Richtung Luchem sollte mit einem Wiesen- oder Hochstaudenstreifen gegen die zurzeit unmittelbar angrenzenden
Ackerflächen abgeschirmt werden (Uferstreifen), Grünland am Bach sollte keinesfalls umgebrochen werden.
Ausgehend von der Potenzialfläche D liegen die nächsten schutzwürdigen Biotope in je ca. 700 m Entfernung, in
südöstlicher Richtung das Biotop BK-5104-0008 „Gehölz-Grünlandkomplex SW von Langerwehe“ und in
nordwestlicher Richtung das Biotop BK-5103-033 „Wolfskaul“.
Das Biotop BK-5104-0008 „Gehölz-Grünlandkomplex SW von Langerwehe“ umfasst den steilen,
südostexponierten Hang des Wehebachtales südwestlich von Langerwehe. Im Osten der Fläche befindet sich ein
Feldgehölz aus heimischen Laubbaumarten. Die Strauchschicht ist überwiegend sehr dicht. Stellenweise sind auch
dichte Lianenvorhänge (Waldrebe, Efeu) vorhanden. Ein Waldmantel ist ebenfalls stellenweise gut ausgebildet. Im
Osten befindet sich innerhalb des Feldgehölzes ein Schießplatz. Nach Westen hin geht das Feldgehölz in einen
Grünland-Kleingehölz-Komplex mit Hecken, Baumreihen und Einzelbäumen über. Der Talhang ist durch
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
13 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Geländekanten reich gegliedert. Diese sind tlw. mit alten Baumreihen oder Hecken bestanden, die oft in ein
Brombeergestrüpp auslaufen. Auch auf den Weiden finden sich lokal flächige Brombeergestrüppe. Auf
Geländekanten in den Fettweiden sind Magerweiden erhalten. Das Grünland wird extensiv mit Rindern beweidet.
Im Westen finden sich Unterstände für das Vieh, Futter und Geräte unter einer alten Eichengruppe. Eine Eiche hat
rund 160 cm Brusthöhendurchmesser. Es handelt sich dabei um einen typischen Grünland-Gehölzkomplex mit
abwechslungsreichem Bodenrelief, Magergrünland und sehr altem Baumbestand als Rest einer historischen
Kulturlandschaft. Das kleine Gebiet ist damit sehr repräsentativ für Mittelgebirgstalhänge und hat dabei einen guten
Erhaltungszustand.
Wegen des guten Erhaltungszustandes ist es ein wichtiges Trittsteinbiotop für Gebüschbrüter, Höhlenbrüter,
Fledermäuse und Arten des blumenreichen trocken-mageren Grünlands (u.a. bestimmte Pflanzen, Tagfalter) mit
günstiger Lage in der Biotopverbundachse Wehebachtal. Schutzziel ist die Erhaltung dieses auch
landschaftsästhetisch wertvollen Talhangs. Das Grünland sollte optimiert werden, Aufgabe der Düngung auf den
Weiden vor allem in den oberen Hangbereichen, wo die Magerweiden liegen.
Das zuvor genannte Biotop BK-5103-033 „Wolfskaul“ umfasst einen Bachabschnitt, der infolge eines Wegebaus in
Zeiten starker Wasserführung zu einer größeren Wasserfläche aufgestaut wird. Das Wasser fällt über eine kleine
Kaskade in den aufgeweiteten Talbereich hinein. Oberhalb ist das Bett 1 - 2 m breit und teilweise befestigt. Das
Gewässer ist zumindest organisch stark belastet. Die zur Überstauung zur Verfügung stehende Fläche ist etwa
200 m lang und 10 - 20 m breit. Der Stauraum wird teilweise von Erlen und Weiden gesäumt. An die rechte
Bachseite grenzt (vor dem Damm) ein Gebüsch an, das von einer episodisch wasserführenden Kerbe durchzogen
wird. Bachabwärts folgt auf den Damm des Weges ein kleiner Erlenbestand, der teilweise nass ist und eine kleine
episodische Wasserfläche enthält. Die Erlen sind etwa 18 m hoch. Die Hangvegetation setzt sich aus Gehölzen
und Kräutern der frischen Waldstandorte zusammen. Ein Bahndamm begrenzt das Gebiet. Der ökologische Wert
des Baches oberhalb dieses Gebietes sollte durch die Anpflanzung eines Ufergehölzes erhöht werden.
In etwa 1 km nördlicher Entfernung liegt das Biotop BK-5103-082 „Ehemalige Lehmgrube in Weisweiler“. Der
größte Teil der Fläche wird von einer Birken-Sukzession eingenommen, die bereits eine Höhe von bis zu 5 m
erreicht. Dazwischen treten immer wieder größere Ruderalflächen auf, die vor allem vom Land-Reitgras dominiert
werden. Lokal treten kleine, verdichtete Flächen auf, auf denen Feuchtezeiger wachsen. Eine beim Abbau
stehengelassene, künstlich entstandene, freistehende Felswand von etwa 10 m Höhe erhöht den Strukturreichtum
der Fläche. Im Nordwesten befindet sich ein älteres Eichengehölz mit Stammdurchmessern um 30 cm. Im Süden
der Fläche befindet sich ein etwa 20 x 50 m großes Abgrabungsgewässer, dessen Ufer bisher noch keine typische
Vegetation aufweist. Hier befinden sich steile Lehmwände und Rohbodenflächen. Ganz im Süden befindet sich
eine Fettwiese.
Ebenfalls in etwa 1 km Entfernung, in südwestlicher Richtung ausgehend von der Potenzialfläche D, liegt das
Biotop BK-5103-031 „Bovenberger Wald“ Dies ist ein zumeist von karbonischen Tonsteinen unterlagertes,
größeres Waldgebiet mit sehr stark wechselnder Zusammensetzung und Struktur. Das Gelände ist vorwiegend nur
schwach in Nordrichtung geneigt. Etwa die Hälfte des Gebietes wird von zumeist jüngeren Nadelholzforsten
eingenommen. Vorherrschende Baumart ist die Fichte, daneben sind Kiefern-Parzellen und, kleinflächig,
Lärchenbestände vertreten. Etwa ein Drittel des Gebiets ist mit Laubholz bestockt. Besonders wertvoll sind dabei
die älteren bis alten Stieleichen-, Buchen- und Stieleichen-Buchenmischwälder. Daneben sind jüngere Buchen-,
Roteichen- und Bergahorn-Aufforstungen vertreten. In nassen, kleinen Tälchen kommen auch feuchte
Erlenbestände vor. Durchsetzt wird der Wald von z.T. größeren und bereits wieder aufgeforsteten Schlagflächen
(meist Fichte). Im Nordostteil liegt eine ehemalige Wallanlage. Der hier stark reliefierte, ältere Eichenmischwald
weist stellenweise kleine Schürfgruben und Halden sowie kleine Tümpel auf, die vermutlich als Laichgewässer für
Amphibien von Bedeutung sind. In der dem Wald nach Süden vorgelagerten Schlagfläche sowie im Westen bei
"Buschhof" finden sich weitere flache Stillgewässer ohne typische Vegetation.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
14 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Schutzziele sind der Erhalt und die naturnahe Bewirtschaftung bodenständiger Laubwälder in überwiegend
ackerbaulich genutzter Umgebung, die Überführung von Nadelholz- und fremdländischen Laubholzforsten in
bodenständigen Gehölzbestand sowie der Schutz von Feuchtbiotopen.
Insgesamt befinden sich keine schutzwürdigen Biotope in den beiden Plangebieten, sondern erst in weiterer
Entfernung zu den Potenzialflächen, sodass mit keiner Beeinträchtigung dieser Biotope zu rechnen ist.
Alle zuvor genannten relevanten Umweltschutzziele wurden bei der Ausweisung der Konzentrationszonen
berücksichtigt. Dies geschah z.B. im Rahmen der Standortuntersuchung durch die Wahl als hartes oder weiches
Tabukriterium der durch entsprechende Schutzabstände zu Schutzgebieten (300 m zu NSG). Somit ist mit von
keiner erheblichen Beeinträchtigung dieser Umweltschutzziele auszugehen.
2
2.1
BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG DES UMWELTZUSTANDES
Schutzgut Mensch
a) Funktion
Ein Hauptaspekt des Schutzes von Natur und Landschaft ist es, im Sinne einer Daseinsvorsorge die
Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig, d.h. auch für zukünftige Generationen, zu bewahren und zu
entwickeln. Neben dem indirekten Schutz durch Sicherung der übrigen Schutzgüter sollen gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse, insbesondere hinsichtlich des Immissionsschutzes, sowie quantitativ und qualitativ
ausreichender Erholungsraum für den Menschen gesichert werden.
b) Bestandsbeschreibung
Fläche A
Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um eine ebene Plangebietsfläche. Im
nördlichen Bereich befindet sich die Autobahn A 4. Es liegt etwa 800 m östlich der Ortslage Langerwehe-Luchem,
710 m nordöstlich des Stütgerhofes, 800 m nordwestlich der Ortslage Langerwehe-Geich und 1.460 m westlich der
Ortslage Düren-Echtz. Östlich grenzt auf Dürener Stadtgebiet eine Konzentrationszone für die Windkraft mit 6
Anlagen an. Nördlich der Autobahn liegt die Gemeinde Inden. Die hier zu den Anlagen ungünstigste Ortslage ist
Lucherberg. Sie schließt unmittelbar westlich an den Luchersee an und wird im Süden durch die Autobahn A 4
begrenzt. Nördlich der Gemeinde Inden schließt der Tagebau Inden an. Geplant ist es, dieses Abbaugebiet östlich
an Lucherberg und an die Autobahn A4 zu führen. Im Osten soll dieser Bereich bis an die Ortslage Merken
heranreichen. Südwestlich des Plangebietes sind derzeit unversiegelte Bauflächen und Lagerflächen vorhanden. In
diesem Bereich wird ein Autobahnzubringer gebaut.
Fläche D
Die Fläche D umfasst Teile der bestehenden Konzentrationszone, welche die Halde Nierchen mit insgesamt 9
Anlagen umfasst. Die Halde liegt im Grenzbereich zwischen der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe.
Somit liegen derzeit vier Anlagen auf dem Gemeindegebiet Langerwehes und 5 Anlagen auf dem Stadtgebiet
Eschweilers. Die Fläche D liegt etwa 800 m südwestlich vom Hauptort Langerwehe, 1000 m nördlich von
Langerwehe-Heistern sowie etwa 1000 m südöstlich von Eschweiler-Weisweiler. Die Halde liegt zwischen 40 – 80
m höher als das Umland, die Hänge sind mit Gehölzen bestanden und das Plateau wird neben den neun
bestehenden WEA (davon 5 auf dem Stadtgebiet Eschweilers) landwirtschaftlich genutzt.
c) Vorbelastung
Die Plangebiete werden heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
15 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Fläche A
Das Landschaftsbild der Fläche A ist zum einen durch die Nähe zum Braunkohlentagebau Inden stark und zum
anderen durch die Autobahn A 4 vorbelastet. Lärm, Staub und Abgase werden durch den Autoverkehr im Bereich
der Verkehrsstraßen erzeugt. In unmittelbarer Umgebung der drei geplanten WEA (Windenergieanlagen) bestehen
sechs WEA auf dem Gebiet der Stadt Düren, Stadtteil Echtz. Diese insgesamt neun WEA werden vom Betrachter
als ein Windpark wahrgenommen. Die beantragten Anlagen werden bei den Immissionsprognosen (bezüglich
Schatten- und Schallimmissionsprognose) als Vorbelastungen berücksichtigt. Als Fremdgeräusche werden gemäß
TA-Lärm alle Geräusche angesehen, die nicht von den zu beurteilenden Anlagen ausgehen. Dies trifft auf die
beiden Geräuschquellen Bundesautobahn A 4 und den sich zu den Ortslagen Merken und Lucherberg
entwickelnden Tagebaubetrieb Inden zu. Die geplante Erweiterung der Landstraße L 12 N, ausgehend vom
östlichen Ortsrand von Langerwehe, westlich entlang der geplanten Windenergiestandorte bis hin zum Anschluss
an die Bundesautobahn A 4 spielt aufgrund der geringeren Verkehrszahlen nur eine untergeordnete Rolle.
Fläche D
Die Fläche D umfasst Teile eines Windparks, wodurch das Landschaftsbild durch die bestehenden neun Anlagen
vorbelastet ist. Im Zuge der Neuausweisung der Konzentrationszone auf der Halde Nierchen sollen die
bestehenden Anlagen durch moderne Anlagen ersetzt werden. Vorbelastungen bestehen zudem mit dem Kraftwerk
Weisweiler, welches nordwestlich der Fläche gelegen ist, und der Bahnlinie zwischen Köln und Aachen, die
nordwestlich entlang der Halde vorbeiführt.
d) Empfindlichkeit
Durch die Überformung der Landschaft mit weiteren vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen
(Sand- und Kiesabgrabungsfläche und Verkehrswege) sowie der Zersiedlung und der Zerschneidung der
Landschaft infolge der Verkehrswege, wurde die Eigenart der Landschaft bereits stark verändert. Es erfolgt kein
Eingriff in eine vollkommen unberührte Naherholungslandschaft. Aufgrund der Vorbelastungen ist die
Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch bezüglich der Naherholung als gering zu bewerten.
Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potenzielle zusätzliche
Immissionsbelastungen durch die geplanten Vorhaben. Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind die
angrenzenden Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurden für die
jeweiligen Potenzialflächen schalltechnische Gutachten in Auftrag gegeben.
Eine abschließende Bewertung der immissionsschutzrechtlichen Situation ist auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes nicht möglich, da die Anlagenkonfiguration erst auf der nachgelagerten Planungsebene
bzw. der Genehmigungsebene nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt wird. Aus den parallel
durchgeführten Bebauungsplanverfahren liegen jedoch Bewertungen für mögliche Anlagenkonfigurationen vor.
Diese werden nachfolgend zusammengefasst. Sie dienen als Nachweis, dass eine Bewältigung der zu
erwartenden Konflikte mit dem Schutzgut Mensch grundsätzlich möglich ist.
SCHALL
Fläche A
Für die Fläche A wurde ein schalltechnisches Gutachten (Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015) für
die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen erstellt. Im Bereich des Plangebietes (östlich von Luchem)
bzw. nordöstlich von Langerwehe sind drei Windenergieanlagen geplant. Als Referenz wurden die Anlagen vom
Typ Enercon E 82 E2 TES (mit Serrations5) herangezogen, die die Anforderungen der – aus Gründen der
5
mit Modulverzahnung
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
16 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Flugsicherheit – maximal möglichen Nabenhöhe im Plangebiet einhält. Im Rahmen der schalltechnischen
Immissionsprognose wurde überprüft, ob die Richtwerte der TA-Lärm an den nächstgelegenen Wohnnutzungen in
den angrenzenden Ortslagen eingehalten werden können. Dabei wurden die sechs bestehenden WEA in
Düren/Echtz als Vorbelastung berücksichtigt.
WEA 7-WEA 9
Anlagentyp
Enercon E 82 E2 TES
Nabenhöhe
138,4 m
Rotordurchmesser
82 m
Gesamthöhe
179,4 m
Nennleistung
2.300 kW
Leistungsregelung
pitch
Tabelle 1: geplanter Anlagentyp
Für den Anlagentyp Enercon E 82 E2 TES (BM 0s) liegen drei Messberichte vor. Für die schalltechnische
Berechnung gilt der Schallleistungspegel von Lw= 101,8 dB (A) (maximaler Schallleistungspegel) für eine
Windgeschwindigkeit von 9 m/s in einer Höhe von 10 m. Zuschläge für die Ton- und Impulshaltigkeit sind gemäß
dem Datenblatt nicht zu beachten.
Für den reduzierten Betriebsmodus mit einer Leistung von 2.050 kW liegt eine einfache Vermessung vor. Diese
legt einen Schallleistungspegel (E82 E2 TES BM 2000 kW) von Lw = 99,4 dB (A) für eine Windgeschwindigkeit von
9 m/s in einer Höhe von 10 m dar.
Unsicherheit des Prognosemodells6 bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 0s) mit σprog=1,5 dB.
Die Serienstreuung7 bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 0s) mit σP=0,5 dB.
Die Ungenauigkeit der Schallemissionsvermessung bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 0s) mit σR=0,5 dB.
Aus den Standardabweichungen berechnen sich für eine Vertrauenswahrscheinlichkeit folgender Zuschlag für den
Typ E 82 E2 TES (BM 0s) K = 2,1 dB.
Unsicherheit des Prognosemodells8 bei dem Anlagentyp E82 E2 TES (BM 2000 kW) mit σprog=1,5 dB.
Die Serienstreuung9 bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 2000 kW) mit σP=1,2 dB.
Die Ungenauigkeit der Schallemissionsvermessung bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 2000 kW) mit
σR=0,5 dB.
Aus den Standardabweichungen berechnen sich für eine Vertrauenswahrscheinlichkeit folgender Zuschlag für den
Typ E 82 E2 TES (BM 2000 kW) K = 2,5 dB.
6
Unsicherheiten des Softwareprogramms, der Koordinatenermittlung und Umgebungsbedingungen
Bei der Berechnung des Prognoseschallpegels wird eine Produktionsstandardabweichung (Produktions-/Serienstreuung) berücksichtigt, die bei
Wiederholungsmessungen an Maschinen gleicher Bauart und gleicher Serie aufgrund der innerhalb der Serie zulässigen Fertigungstoleranz auftritt.
7
8
Unsicherheiten des Softwareprogramms, der Koordinatenermittlung und Umgebungsbedingungen
Bei der Berechnung des Prognoseschallpegels wird eine Produktionsstandardabweichung (Produktions-/Serienstreuung) berücksichtigt, die bei
Wiederholungsmessungen an Maschinen gleicher Bauart und gleicher Serie aufgrund der innerhalb der Serie zulässigen Fertigungstoleranz auftritt.
9
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
17 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Der maximale Schallleistungspegel inklusive möglicher Zuschläge liegt bei 103,9 dB(A). Dieser Wert gilt für alle im
Vorhaben geplanten Anlagen (pro Anlage).
Folgender Anlagentyp ist im WEA-Gebiet (6 WEA) in Düren-Echtz vorhanden:
WEA 1-WEA 6
Anlagentyp
Enercon E 101
Nabenhöhe
135,4 m
Rotordurchmesser
101 m
Gesamthöhe
185,9 m
Nennleistung
3.000 kW
Leistungsregelung
pitch
Tabelle 2: Anlagentyp in Düren-Echtz
Für die sechs zu berücksichtigenden Anlagen vom Typ Enercon E101 sind entsprechend der aktuellen
Genehmigung mit folgenden Schallleistungspegeln und zu Zuschlägen zu rechnen:
WEA 1,2,4 und 5 Lw = 104,8 dB (A) und dem Zuschlag K = 2,5 dB
WEA 3 und 6
Lw = 104,2 dB (A) und dem Zuschlag K = 2,5 dB
Die von modernen Anlagen hervorgerufenen Schallpegel im Infraschallbereich liegen unterhalb der
Wahrnehmungsschwelle des Menschen.
Der Zuschlag entspricht dem aufgeführten Zuschlag zur Genehmigung, sodass Einzelwerte zu den
Standardabweichungen entfallen können.
Die Kennwerte der (geplanten) WEA und Ihre Standortkoordinaten werden in den nachfolgenden Tabellen
zusammengefasst:
Kennzeichnung
Bezeichnung
Nabenhöhe
Standortkoordinaten (Gauß-Krüger)
Schallleistungspegel pro
Anlage Lw dB (A)]
Rechtswert
Hochwert
Tag (06.0022.00 Uhr)
Nachts
(22.00-06.00
Uhr)
Rotordurchmesser
WEA 1
Enercon E-101
135,4
101
2.527.348
5.633.149
104,8
104,8
WEA 2
Enercon E-101
135,4
101
2.527.846
5.633.051
104,8
104,8
WEA 3
Enercon E-101
135,4
101
2.527.402
5.633.120
104,2
104,2
WEA 4
Enercon E-101
135,4
101
2.527.425
5.632.671
104,8
104,8
WEA 5
Enercon E-101
135,4
101
2.527.843
5.632.624
104,8
104,8
WEA 6
Enercon E-101
135,4
101
2.527.268
5.632.658
104,2
104,2
Enercon E-82 E2
138,4
82
2.527.207
5.632.845
103,9
103,9
WEA 7
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
18 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
TES
WEA 8
Enercon E-82 E2
TES
138,4
82
2.527.430
5.632.317
WEA 9
Enercon E-82 E2
TES
138,4
82
2.527.006
5.632.328
103,9
103,9
103,9
101,9
Tabelle 3: Kennwerte der geplanten und beantragten WEA und ihre Standortkoordinaten
Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015
Für die Durchführung der Begutachtung wurden am 17.05.2011 und am 19.06.2012 sowie am 01.08.2012
Ortsbegehungen im Einwirkungsbereich der geplanten Windenergieanlagen durchgeführt. Dabei konnten auch die
Nutzungseinstufungen für die in diesem Bereich befindliche Wohnbebauung mit der Stadt Düren und den
Gemeinden Langerwehe und Inden abgestimmt werden. Zur Berechnung wurden die ungünstigsten
Immissionspunkte der verschiedenen Ortslagen gewählt:
IP
Ortslage
Str. Hausnr.
Koordinaten
Rechtswert
Hochwert
Nutzungseinstufung
Quelle
Immissionsrichtwerte gem. TALärm
Tags
Nachts
in
in
dB (A)
dB (A)
Merken
Quirinusstraße 1
2529492
5634386
WA
B-Plan
11/004
55
40
2
Echtz
Gebäude Ecke
Grube-AlfredStraße/ Breite
straße
2529178
5632209
WA
B-Plan 8/212
55
40
3
Echtz
St-Matthias-Straße
11
2529747
5632499
WR
B-Plan 8/3
50
35
4
Echtz
Grube-Alfred-Str.
91
2529747
5631818
WR
B-Plan 8/171
50
35
5
Geich/Obergeich
Herrengarten 38
2527894
5631589
WA
B-Plan 1
55
40
6
Außenbereich
Langerwehe
Stütgerhof
2526631
5631907
MI
60
45
7a
Langerwehe
Mühlenweg 4,
Nord-Fassade
2526241
5631497
WA
B-Plan
55
40
7b
Langerwehe
Mühlenweg 4, OstFassade
2526246
5631470
WA
B-Plan
55
40
7c
Langerwehe
Mögliches
Gebäude im B-Plan
2526290
5631515
WA
B-Plan
Vorabzug
55
40
8
Luchem
Dürener Weg 16
2526253
5633315
WA
Flächennutzu
ngsplan*
55
40
9
Luchem
Driesch 37A
2526335
5632887
MI
Flächennutzu
ngsplan*
60
45
10
Lucherberg
Grenze des
ungünstigst
gelegenen
Bauplatzes
2526214
5633660
WA
B-Plan
55
40
11
Lucherberg
In den Benden 38
2525856
5634158
WR
B-Plan 18
50
35
1
12
Echtz
Am Gieselspfad 9
2529368
5632714
MI
**
60
45
Tabelle 4: Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm, *gem. Abstimmung mit Gemeinde Langerwehe, ** gem. Abstimmung mit Kreis
Düren; Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
19 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Abbildung 4: geplante und beantragte WEA-Standorte und Immissionsorte
Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015
Bei den schalltechnischen Berechnungen werden insgesamt 12 Immissionspunkte berücksichtigt. Die Richtwerte
sollten vor dem vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster eines schutzbedürftigen Raumes eingehalten werden.
Des Weiteren soll vermieden werden, dass einzelne Pegelspitzen den Tagesimmissionsrichtwert um mehr als
30 dB und Nachtimmissionsrichtwert um mehr als 20 dB überschreiten.
Die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen wurde entsprechend den Anforderungen zur Erstellung
einer Prognose auf der sicheren Seite nach dem alternativen Verfahren der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des
Schalls bei der Ausbreitung im Freien durchgeführt“. Die Beurteilung erfolgte nach den Vorgaben der TA-Lärm.
Entsprechend ist die Untersuchung unter Berücksichtigung aller gewerblichen Geräuschimmissionen
durchzuführen und zu gliedern in Zusatzbelastung (zusätzliche gewerbliche Geräuschimmissionen durch das
Planungsvorhaben), Vorbelastung (bestehende gewerbliche Geräuschsituation durch z.B. vorhandene WEA) und
Gesamtbelastung (Vorbelastung + Zusatzbelastung).
Gemäß Schallgutachten werden durch die Zusatzbelastung die Richtwerte an allen Immissionspunkten um > 4 dB
unterschritten. Da im Bereich der Stadt Düren, westlich der Ortslage Echtz, 6 weitere Windkraftanlagen vorhanden
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
20 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
sind, wurden diese als Vorbelastung im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt. Weiterhin wurden beim
Ortstermin am 17.05.2015 alle im Einflussbereich der Anlagen liegenden Wohnbereiche auf weitere mögliche
Vorbelastungen durch vorhandene Betriebe mit Aktivitäten zur Nachtzeit untersucht. Am südlichen Ortsausgang in
Merken befindet sich östlich der Roermonderstraße die Diskothek „Golden Gate“. Die von dort ausgehenden
Geräusche wirken maßgeblich auf die Südostfassaden der Gebäude westlich der Roermonderstraße ein. In Bezug
auf die Südwestfassade, von der aus freie Sicht auf die Windkraftanlagen besteht, ist daher eine deutliche
Abschirmung durch die Gebäude selbst vorhanden. Dieser Immissionspunkt würde als Mischgebiet eingestuft
werden und entfällt daher, da der IP Quirinusstraße 1 mit der Einstufung als WA ungünstiger liegt.
Für den Immissionspunkt 4 (Echtz, Grube-Alfred-Str. 91) wurde im Gutachten dargelegt, dass das Gebäude in der
Bauzeile unmittelbar an den Außenbereich und an ein Gewerbegebiet angrenzt. In Anlehnung an entsprechende
Gerichtsurteile gilt in solchen Fällen die Gemengelageregelung, der TA-Lärm. Der B-Plan 8/171 gibt vor, dass die
von Betrieben des angrenzenden Gewerbegebietes ausgehenden Emissionen „nicht zur Überschreitung der
Planungsrichtpegel von 60 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts führen. Aufgrund der hier vorliegenden Gemengelage
sind gemäß dem Schallgutachten in diesem Bereich höchstens die Richtwerte eines Mischgebietes einzuhalten.
Da am nordwestlichen Ortsbereich zwischenzeitlich eine Biogasanlage genehmigt wurde, die den Richtwert am
nächstgelegenen Wohnhaus ausschöpfen darf, ist am IP 12 (Gieselspfad 9) der Immissionsrichtwert um mind. 6 dB
zu unterschreiten (Irrelevanzkriterium nach TA-Lärm).
Für alle Immissionspunkte im Bereich Merken und Lucherberg, an denen eine Vorbelastung durch den Tagebau in
Zukunft gegeben sein wird, ist der gültige Richtwert um mind. 6 dB zu unterschreiten (Irrelevanzkriterium nach TALärm).
Die TA-Lärm sagt unter Punkt 3.2.1 aus, dass die Genehmigung aufgrund einer Überschreitung der
Immissionsrichtwerte nicht versagt werden darf, wenn infolge ständig vorherrschender Fremdgeräusche keine
zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch die zu beurteilenden Anlagen zu befürchten sind. Hieran ist
die Bedingung geknüpft, dass die Anlagengeräusche weder eine Ton- oder Informations-, noch eine
Impulshaltigkeit aufweisen dürfen. Gemäß den Datenblättern sind entsprechende Zuschläge nicht zu erwarten. Als
Fremdgeräusche werden gemäß TA-Lärm alle Geräusche angesehen, die nicht von den zu beurteilenden Anlagen
ausgehen. Dies trifft für die beiden Geräuschquellen Bundesautobahn A 4 und den sich zu den Ortslagen Merken
und Lucherberg entwickelnden Tagebaubetrieb Inden zu. Die geplante Erweiterung der Landstraße L 12 N,
ausgehend vom östlichen Ortsrand von Langerwehe, westlich entlang der geplanten Windenergiestandorte bis hin
zum Anschluss an die Bundesautobahn A 4 spielt aufgrund der geringeren Verkehrszahlen nur eine
untergeordnete Rolle. Die beiden Geräuschquellen Bundesautobahn A 4 und den sich zu den Ortslagen Merken
und Lucherberg entwickelnden Tagebaubetrieb Inden wurden als Fremdgeräuschquellen berücksichtigt, jedoch ist
eine Verdeckung durch diese Fremdgeräusche aufgrund von Quer-/ Gegenwindbedingung von Autobahn und
Tagebau zur entsprechenden Mitwindbedingung der Windenergieanlagen unwahrscheinlich. Von Verdeckung
spricht man nach TA-Lärm dann, wenn die Fremdgeräusche zu mehr als 95 % der Betriebszeit der Anlagen in der
jeweiligen Beurteilungszeit höher als der Mittelungspegel der Anlagen sind. Es muss somit gewährleistet sein, dass
in der Nachtstunde mit dem geringsten Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A 4 der Hintergrundgeräuschpegel
des Verkehrsgeräusches über dem Beurteilungspegel der Anlagen liegt. Für den Immissionspunkt 11 in
Lucherberg ist gemäß dem Schallgutachten eine Verdeckung zu erwarten. Die tatsächliche Verdeckung durch
Fremdgeräusche der Autobahn A 4 zur Plausibilisierung der im vorangegangenen Abschnitt ermittelten Werte
wurde im Rahmen einer Langzeitmessung vom 04.07. bis 31.07.2012 in Lucherberg durch den Schallgutachter
ermittelt. Dabei wurden die Messgrößen der leisesten Nachtstunde der Messtage ausgewertet. Für die Nacht von
Samstag auf Sonntag, die aufgrund des eingeschränkten LKW-Fahrverkehrs den kritischsten Wert darstellt, ergibt
sich für die untere Vertrauensbereichsgrenze ein Wert von:
Lu =41 dB (A)
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
21 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Für die Gesamtheit aller Messtage liegt die untere Vertrauensbereichsgrenze bei einem Wert von:
Lu =43 dB (A)
Gemäß TA-Lärm können diese Werte durch die Anlagen ausgeschöpft werden.
In Bezug auf den Tagebau Inden wurde ein Verdeckungspegel von L95= 38 dB (A) durch den Schallgutachter unter
Addition der Standardabweichung zum Korrekturwert ermittelt. Es wird dabei vorausgesetzt, dass der Unterschied
zwischen Nachtmittelwert und leisester Stunde für den Verdeckungspegel (L95) gleich hoch ist, wie für den
energieäquivalenten Dauerschallpegel zur Nachtzeit (Leq).
Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Überlagerung der Vor- und Zusatzbelastung. In der Tabelle 5 sind die
Beurteilungspegel der Gesamtbelastung unter Berücksichtigung aller gewerblichen Geräuschimmissionen
(Betriebe in Langerwehe) sowie der Immissionskontingente mit entsprechenden Zusatzkontingenten dargelegt.
IP
Ortslage
Immissionskontingente in dB (A)
Str. Hausnr.
Tag
Immissionsrichtwerte in dB (A)
Nacht
Tag
Nacht
1
Merken
Quirinusstraße 1
36
33
55
40
2
Echtz
Gebäude ecke
Grube-AlfredStraße/ Breite
straße
42
39
55
40
3
Echtz
St-Matthias-Straße
11
40
36
50
35
4
Echtz
Grube-Alfred-Str.
91
37
33
55
40
5
Geich/Obergeich
Herrengarten 38
45
41
55
40
6
Außenbereich
Langerwehe
Stütgerhof
42
42
60
45
7a
Langerwehe
Mühlenweg 4,
Nord-Fassade
39
36
55
40
7b
Langerwehe
Mühlenweg 4, OstFassade
39
36
55
40
7c
Langerwehe
Mögliches Gebäude
im B-Plan
40
36
55
40
8
Luchem
Dürener Weg 16
43
39
55
40
9
Luchem
Driesch 37A
41
41
60
45
10
Lucherberg
Grenze des
ungünstigst
gelegenen
Bauplatzes
41
37
55
40
11
Lucherberg
In den Benden 38
36
33
50
35
60
45
12
Echtz
Am Gieselspfad 9
39
39
Tabelle 5: Beurteilungspegel in Überlagerung aller vorgenannten gewerblichen Geräuschimmissionen
Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015
Aufgrund der vorliegenden Vorbelastung durch weitere WEA (sechs WEA), den Tagebaubetrieb Inden und das
o. a. Gewerbegebiet in Echtz ist in der Ortschaft zur Nachtzeit das Irrelevanzkriterium der TA-Lärm einzuhalten,
d.h. dass dort durch die Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um ≥ 6 dB unterschritten werden dürfen. An
allen 3 Immissionsorten in Echtz (IP2, 3 und 4) ist der Richtwert + 1dB eingehalten bzw. die Geräuschimmissionen
der Windkraftanlagen halten das Irrelevanzkriterium (IP12) ein.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
22 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
An den Immissionsort IP 7b „Mühlenweg 4, Ost-Fassade würde die Gesamtbelastung inklusive aller 9 Anlagen und
ohne Einschränkung der 3 geplanten Anlagen in Überlagerung mit der gewerblichen Vorbelastung maximal zu
einem Beurteilungspegel von Lr= 42 dB (A) nachts führen, sodass schallmindernde Maßnahmen erforderlich sind.
Die Überschreitung um 1 dB am Immissionspunkt IP 5 ist aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung
gemäß TA-Lärm zulässig. Am Immissionsort 11 wird der Beurteilungspegel von LrN = 33 dB (A) zur Nachtzeit
durch die Verkehrsgeräusche der A 4 verdeckt.
Zur Einhaltung des Richtwertes + 1 dB am Immissionsort IP 7b kann die Anlage WEA 9 nur im schallreduzierten
Betriebsmodus BM 2000 kW betrieben werden (vgl. Tab. 3). Unter Berücksichtigung der weiteren gewerblichen
Vorbelastungen ergeben sich daraus die in Tabelle 6 dargelegten Gesamtbelastungen.
IP
1
Ortslage
Immissionskontingente in dB (A)
Str. Hausnr.
Tag
Immissionsrichtwerte in dB (A)
Nacht
Tag
Nacht
Merken
Quirinusstraße 1
39
33
55
40
2
Echtz
Gebäude Ecke
Grube-AlfredStraße/ Breite
straße
44
39
55
40
3
Echtz
St-Matthias-Straße
11
42
36
50
35
4
Echtz
Grube-Alfred-Str.
91
40
33
50
35
5
Geich/Obergeich
Herrengarten 38
48
41
55
40
6
Außenbereich
Langerwehe
Stütgerhof
57
43
60
45
7a
Langerwehe
Mühlenweg 4,
Nord-Fassade
52
41
55
40
7b
Langerwehe
Mühlenweg 4, OstFassade
55
41
55
40
7c
Langerwehe
Mögliches Gebäude
im B-Plan
54
41
55
40
8
Luchem
Dürener Weg 16
46
39
55
40
9
Luchem
Driesch 37A
47
41
60
45
10
Lucherberg
Grenze des
ungünstigst
gelegenen
Bauplatzes
44
37
55
40
11
Lucherberg
In den Benden 38
41
33
50
35
12
Echtz
Am Gieselspfad 9
42
39
60
45
Tabelle 6: Beurteilungspegel in Überlagerung aller vorgenannten gewerblichen Geräuschimmissionen mit schallreduzierten Betriebsart der WEA 9 (BM
2000 kW); Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 24.09.2015
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
23 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Unter Berücksichtigung eines schallreduzierten Betriebes der WEA 9 wird auch am Immissionspunkt IP 07b der
Richtwert + 1 dB eingehalten. Aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung gemäß TA Lärm ist dies
zulässig.
Fläche D
Für ein geplantes Repowering im Windpark Halde Nierchen, welches auf dem Gemeindegebiet Langerwehes in der
Fläche D liegt, wurde ein schalltechnisches Gutachten (T & H Ingenieure GmbH, 17.12.2015) erstellt. Das
Gutachten untersucht dabei den Windpark auf der Halde Nierchen in seiner Gesamtheit, sowohl die Anlagen auf
dem Stadtgebiet Eschweiler als auch die Anlage auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe. Geplant ist, die
vorhandenen neun Anlagen aus den 1990er Jahren durch wenige modernere Anlagen zu ersetzen. Das sind auf
dem Stadtgebiet Eschweiler statt bisher 5 Anlagen zukünftig 3 Anlagen und für die Gemeinde Langerwehe werden
die bestehenden vier Anlagen durch eine neue Anlage ersetzt. Geplant für die 4 neuen Anlagen ist eine
Gesamthöhe von bis zu 170 m, ein konkreter Anlagentyp steht noch nicht fest.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde als Referenzanlage daher der Anlagentyp GE 2.5-120 mit
einer Nabenhöhe von 110 m und einem Rotordurchmesser von 120 m zugrunde gelegt. Diese steht in der engeren
Auswahl des Vorhabenträgers für das Repowering. Sollte ein anderer Typ realisiert werden, ist im
Genehmigungsverfahren entsprechend ein angepasstes Gutachten erforderlich.
Im Rahmen der Untersuchung wurden die folgenden 10 Immissionsorte zur Beurteilung der Geräuschimmissionen
mit der Stadt Eschweiler, der Gemeinde Langerwehe wie auch mit der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren
abgestimmt und festgesetzt:
Immissionsort
Lage/Adresse
Höhe des
Immissionsortes in
m
Einstufung der
Schutzbedürftigkeit
Immissionsrichtwerte in dB(A)
Tagezeit
Nachtzeit
IO 1
Höhenweg 12a,
52249 Eschweiler
5m
§ 34 WR a)
50
35
IO 2
Heidesiedlung 31,
52249 Eschweiler
5m
§ 34 WR a)
50
35
IO 3
Merberischer Weg 3,
52379 Langerwehe
5m
§ 35 MI b)
60
45
IO 4
Südlich Merberischer
Weg, 52379
Langerwehe
5m
§ 35 MI b)
60
45
IO 5
Südlich Merberischer
Weg, 52379
Langerwehe
5m
§ 35 MI b)
60
45
IO 6
Gut Kammerbusch 1,
52379 Langerwehe
5m
§ 35 MI b)
60
45
IO 7
Gut Kammerbusch,
52379 Langerwehe
5m
§ 35 MI b)
60
45
IO 8
Karl-Arnold-Straße
29, 52379
Langerwehe
5m
WA b)
55
40
IO 9
Neustraße 108,
52379 Langerwehe
5m
§ 34 WA b)
55
40
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
24 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
IO 10
Hans-Böckler-Straße
12, 52379
Langerwehe
5m
§ 34 WA b)
55
40
Tabelle 7: maßgebliche Immissionsorte (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015), a) Einstufung gemäß der Stadt Eschweiler, b) Einstufung gemäß
der Gemeinde Langerwehe; Quelle: T & H Ingenieure GmbH, 17.12.2015
Abbildung 5 Lage der gewählten Immissionsorte sowie der bestehenden WEA (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015)
Von den 10 gewählten Immissionsorten liegen 8 (IO 3 bis IO 10) auf dem Gemeindegebiet Langerwehes. Diese
werden zu Teilen als allgemeines Wohngebiet und zu Teilen als Mischgebiet eingestuft.
Als gewerbliche Vorbelastung wurde das Grundlastkraftwerk Weisweiler in die Berechnungen mit einbezogen. Als
weitere Fremdgeräusche berücksichtigt das Schallgutachten den Schienenverkehr sowie in geringem Umfang auch
den Straßenverkehr. Je nach Vegetation am Immissionsort, Bauweise der Wohnhäuser und Windrichtung können
die Geräusche, die von der Windenergieanlage ausgehen, durch diese Fremdgeräusche überdeckt sein.
Für die derzeit bestehenden neun Anlagen vom Typ Nordex N54/1000 werden folgende immissionsrelevanten
Schallleistungspegel berücksichtigt:
N 54/1000 WEA 1- 9 (Tagbetrieb)
VDH Projektmanagement GmbH
LWA,ovB = 106,0 dB(A) +2,5 dB(A) = 108,5 dB(A)
Januar 2017
25 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
N 54/1000 WEA 1- 3 (Nachtbetrieb)
LWA,ovB = 106,0 dB(A) +2,5 dB(A) = 108,5 dB(A)
Die vorhandenen WEA 4 bis 9 sind nachts abgeschaltet.
Für die geplanten WEA vom Typ GE 2.5-120 liegt bislang ein Messbericht
immissionsrelevante
Schallleistungspegel
bei
106,0
dB(A)
liegt.
Windgeschwindigkeitsklassen lag der Tonzuschlag im Nahfeld bei KTN = 0
Impulshaltigkeiten wurden nicht festgestellt. Die Rotoren sind zudem
Zusatzkomponenten (Serrations) ausgestattet.
vor, der besagt, dass der
In
allen
vermessenen
dB(A). Immissionsrelevante
mit geräuschreduzierenden
Für den schalloptimierten Betrieb NRO 100 liegt ebenfalls ein Messbericht vor. Für diesen schalloptimierten Betrieb
liegt der Schallleistungspegel bei 99,8 dB(A). Auch für den schalloptimierten Betrieb lag der Tonzuschlag im
Nahfeld bei KTN = 0 dB(A). Immissionsrelevante Impulshaltigkeiten wurden nicht festgestellt. Die Rotoren sind
zudem mit geräuschreduzierenden Zusatzkomponenten (Serrations) ausgestattet. Für die Berechnungen werden
die vermessenen Schallleistungspegel zuzüglich des oberen Vertrauensbereiches mit einem Zuschlag von 2,5
dB(A) verwendet:
GE 2.5-120 (Tagbetrieb)
LWA,ovB = 106,0 dB(A) +2,5 dB(A) = 108,5 dB(A)
GE 2.5-120 (Nachtbetrieb)
LWA,ovB = 99,8 dB(A) +2,5 dB(A) = 102,3 dB(A)
Die Berechnung der schalltechnischen Untersuchung ergibt, dass die ermittelten Beurteilungspegel der
gewerblichen Zusatzbelastung der vier WEA die angesetzten Immissionsrichtwerte der TA Lärm tagsüber und auch
nachts an allen Immissionsorten einhalten (Tabelle 8). Dies gilt auch für die obere Vertrauensbereichsgrenze des
Beurteilungspegels der gewerblichen Zusatzbelastung der WEA (Tabelle 9).
Beurteilungspegel in dB(A), ZB
Immissionsort
Immissionsrichtwerte in dB(A) gemäß TA
Lärm /1/
Tageszeit
Nachtzeit
Tageszeit werktags
Tageszeit sonntags
Nachtzeit
IO 1
43
45
35
50
35
IO 2
43
45
35
50
35
IO 3
42
42
36
60
45
IO 4
42
42
36
60
45
IO 5
42
42
35
60
45
IO 6
42
42
35
60
45
IO 7
40
40
34
60
45
IO 8
41
42
33
55
40
IO 9
40
42
32
55
40
IO 10
39
41
31
55
40
Tabelle 8: Beurteilungspegel für die gewerbliche Zusatzbelastung der vier WEA (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015)
Immissionsort
Oberer Vertrauensbereich der Beurteilungspegel in dB(A), ZB
Immissionsrichtwerte in dB(A) gemäß TA
Lärm /1/
Tageszeit
Nachtzeit
Tageszeit werktags
Tageszeit sonntags
Nachtzeit
IO 1
46
47
38
50
35
IO 2
46
48
38
50
35
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
26 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
IO 3
45
45
39
60
45
IO 4
45
45
39
60
45
IO 5
44
44
38
60
45
IO 6
44
44
38
60
45
IO 7
43
43
36
60
45
IO 8
43
45
35
55
40
IO 9
43
45
35
55
40
IO 10
42
44
34
55
40
Tabelle 9: obere Vertrauensbereichsgrenze der Beurteilungspegel für die gewerbliche Zusatzbelastung der vier WEA (Quelle: T&H Ingenieure GmbH,
17.12.2015)
Für die Immissionsorte, die in Langerwehe liegen (IO 3 – IO 10), liegt der Wert der oberen
Vertrauensbereichsgrenze der Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA tagsüber bei mehr
als 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten. Damit ist nach TA Lärm die Zusatzbelastung durch den geplanten
Windpark an diesen Immissionsorten irrelevant.
Für die Nachtwerte unterschreitet die obere Vertrauensgrenze der Beurteilungspegel der geplanten
Zusatzbelastung der vier WEA den Immissionsrichtwert an den Immissionsorten in der Gemeinde Langerwehe
oder hält diesen ein. Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm durch einzelne, kurzzeitige
Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten.
Zusätzlich werden die Ergebnisse der Berechnung der oberen Vertrauensgrenze des Beurteilungspegels der
Bestandsituation mit derzeit neun Anlagen gegenüber gestellt:
Immissionsort
Oberer Vertrauensbereich der
Beurteilungspegel in dB(A), vorhandene
Windenergieanlagen (ZB IST)
Tageszeit
Tageszeit
Nachtzeit
werktags
sonntags
Oberer Vertrauensbereich der
Beurteilungspegel in dB(A), geplante
Windenergieanlagen (ZB SOLL)
Tageszeit
Tageszeit
Nachtzeit
werktags
sonntags
Immissionsrichtwerte in
dB(A) gemäß TA Lärm /1/
Tageszeit
Nachtzeit
IO 1
48
49
43
46
47
38
50
35
IO 2
49
50
40
46
48
38
50
35
IO 3
48
48
37
45
45
39
60
45
IO 4
50
50
38
45
45
39
60
45
IO 5
49
49
37
44
44
38
60
45
IO 6
49
49
38
44
44
38
60
45
IO 7
47
47
37
43
43
36
60
45
IO 8
47
49
36
43
45
35
55
40
IO 9
47
48
35
43
45
35
55
40
IO 10
46
47
35
42
44
34
55
40
Tabelle 10: Vergleich oberer Vertrauensbereich im Ist-Zustand und Soll-Zustand (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015)
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
27 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Aus der Tabelle 10 geht hervor, dass die schalltechnische Belastung durch das geplante Repowering teilweise
geringer wird. An allen Immissionspunkten verbessern sich durch das Repowering die Werte für tagsüber. Die
Nachtwerte werden auf dem Gemeindegebiet Langerwehe an den IO 7, IO 8 und IO 10 verbessert und an den
IO 6 und IO 9 bleibt die Belastung gleich. Lediglich an den Immissionsorten IO 3 – IO 5 verschlechtert sich die
Schallimmissionssituation minimal. Trotz der Zunahme der Schallbelastung an diesen Immissionsorten bleiben die
Werte weiter deutlich unter den vorgegebenen Richtwerten der TA Lärm. Damit ist nicht mit einer Lärmbelastung
für die Einwohner Langerwehes zu rechnen.
SCHATTENWURF
Fläche A
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung der Potenzialfläche A wurde eine
Schattenwurfuntersuchung erstellt.10 Hierbei wurden die neu geplanten drei WEA wie auch die bestehenden sechs
WEA als Vorbelastung berücksichtigt. Durch den sogenannten Schlagschatten kann es zu einer Beeinträchtigung
der menschlichen Wahrnehmung in seiner Umgebung kommen. Daher hat der Länderausschuss für
Immissionsschutz Richtwerte festgelegt, wonach der Schattenschlag nicht länger als 30 Min am Tag bzw. 30
Stunden im Jahr auftreten soll. Dieser Maximalwert entspricht, aufgrund von zeitweiser Bewölkung etc., einem
astronomisch wahrscheinlichen Wert von 8 h im Jahr.
In der Schattenwurfberechnung wurden die folgenden WEA berücksichtigt:
WEA- Nr.
Bezeichnung
Nabenhöhe
Standortkoordinaten (GaußKrüger)
Rotordurchmesser
Rechtswert
Hochwert
Beschattungsbereich
[m]
Tag
Bemerkung
1
Enercon E-101
135,4
101
2.527.348
5.633.149
2.214
Vorbelastung
2
Enercon E-101
135,4
101
2.527.846
5.633.051
2.214
Vorbelastung
3
Enercon E-101
135,4
101
2.527.402
5.633.120
2.214
Vorbelastung
4
Enercon E-101
135,4
101
2.527.425
5.632.671
2.214
Vorbelastung
5
Enercon E-101
135,4
101
2.527.843
5.632.624
2.214
Vorbelastung
6
Enercon E-101
135,4
101
2.527.268
5.632.658
2.214
Vorbelastung
7
Enercon E-82 E2
TES
138,4
82
2.527.207
5.632.845
1.599
Zusatzbelastung
8
Enercon E-82 E2
TES
138,4
82
2.527.430
5.632.317
1.599
Zusatzbelastung
9
Enercon E-82 E2
TES
138,4
82
2.527.006
5.632.328
1.599
Zusatzbelastung
Tabelle 11: Anlagentypen für die Schattenwurfberechnung
Quelle: Windtest grevenbroich gmbh, 21.09.2015
windtest grevenbroich Gmbh, 21.09.2015: Ermittlung der optischen Immissionen in der Umgebung des geplanten Windenergieanlagenstandortes
Langerwehe, Schattenwurfprognose
10
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
28 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Als Immissionspunkte wurden die nächsten Wohnbebauungen in verschiedenen Himmelsrichtungen gewählt. Für
die Schattenwurfberechnung wurden insgesamt 25 relevante Immissionspunkte festgelegt. Zur abschließenden
Beurteilung des Standortes fand am 08.05.2015 eine Besichtigung der Immissionspunkte durch den
Schattenwurfgutachter statt.
Abbildung 6: Darstellung der berücksichtigten Windenergieanlagen und Immissionsorte
Quelle: windtest grevenbroich gmbh, 21.09.2015
Mit Hilfe des Simulationsprogramms WindPRO 2.9.269 kann der Schattenwurf, der durch die Rotation der
Rotorblätter verursacht wird, in der räumlichen Umgebung einer oder mehrerer Windenergieanlagen berechnet
werden. Anhand sogenannter „Schattenwurfrezeptoren“ wird dabei der Schattenwurf für einzelne Immissionsorte
(z.B. die nächstgelegenen Wohnbebauungen) berechnet.
Zur Übersicht der maximalen Schattenwurfimmissionen (worst-case) in der WEA werden Linien gleicher maximaler
Immissionen (Isolinien o. Isoflächen) berechnet. Die Berechnungen basieren auf horizontalen Rezeptoren. Die
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
29 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Isolinien werden für eine Referenzhöhe (hier 2 m über Grund) berechnet und die Ergebnisse werden als maximale
Schattenwurfimmissionen in Stunden pro Jahr bzw. Stunden pro Tag tabellarisch dargestellt. Die Berechnung
basiert auf folgenden Annahmen:
Bei der worst-case-Betrachtung wird dabei vereinfacht angenommen:
Die Sonne ist als punktförmige Lichtquelle anzunehmen und scheint während der gesamten Zeit zwischen
Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgehend (wolkenloser Himmel) an allen Tagen des Jahres.
Die Windrichtung wird stets so angenommen, dass die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht
(maximaler Schatten).
Die WEA ist während der gesamten Zeit in Betrieb (100 % Verfügbarkeit).
Es existieren keine Stillstandzeiten der WEA, es wird somit von durchgehend ausreichend starkem Wind
ausgegangen.
Es befinden sich keine sichtverstellenden Hindernisse zwischen IP und WEA (z.B. Wald, Einstellung
WindPro –ohne Hindernisse).
Die horizontalen Schattenwurfrezeptoren befinden sich in einer Bezugshöhe von 2 m, haben eine Größe
von 0,1 m x 0,1 m und sind in 360 ° -Richtung (Gewächshaus/Terrassenfläche) ausgerichtet und sind
daher punktförmig anzusehen.
Zeiten, in denen die Sonne weniger als 3 ° über dem Horizont steht, werden wegen zu geringer
Strahlungsintensität (Strahlungsdichte kleiner ca. 120 W/m² bzw. Beleuchtungsintensität kleiner 389 lx)
nicht betrachtet.
In der Realität werden die worst-case-Annahmen in ihrem gesamten Ausmaß nie auftreten. Bei möglichen
Überschreitungen der Richtwerte bei einer worst-case Betrachtung werden auch real auftretende
Schattenwurfzeiten berücksichtigt.
Die Berechnungsergebnisse der Gesamtbelastung für die maximale und wahrscheinliche Schattenwurfbelastung
sind in der nachfolgenden Tabelle dargelegt (vgl. Tab. 12):
Wind
PRO
Bez.
IP
Immissions-punkte
Koordinatensystem: GaußKrüger (Bessel, Zone 2)
Max. Schattenwurfbelastung [h/Jahr]
Max. Schattenwurfbelastung [h/Tag]
Wahrscheinliche
Schattenwurfbelastung [h/Jahr]
Rechts-wert
Hochwert
VB
ZB
GB
VB
ZB
GB
VB
ZB
GB
2.529.253
5.632.663
38:22
00:00
38:22
00:27
00:00
00:27
08:2
7
00:00
08:38
2.529.385
5.632.663
31:06
00:00
31:06
00.28
00:00
00.28
07:1
2
00:00
07:21
A
IP 01
B
IP
01/1
Windgengasse 57,
52353 Düren-Echtz
Am Gieselspfad 9,
52353 Düren-Echtz
C
IP
01/2
Breitestr. 61, 52353
Düren-Echtz
2.529.378
5.632.663
38:42
00:00
38:42
00.23
00:00
00.23
08:4
0
00:00
08:51
D
IP
01/3
Breitestr. 51, 52353
Düren-Echtz
2.529.343
5.632.663
32:01
00:00
32:01
00:22
00:00
00:22
07:0
8
00:00
07:18
E
IP 02
Windgengasse 6,
52353 Düren-Echtz
2.529.150
5.632.663
29:25
00:00
29:25
00:26
00:00
00:26
07:0
5
00:00
07:15
F
IP
02/1
Breitestr. 11, 52353
Düren-Echtz
2.529.242
5.632.663
28:33
00:00
28:33
00:34
00:00
00:3
4
06:5
6
00:00
07:04
G
IP
02/2
Breitestr. 9, 52353
Düren-Echtz
2.529.188
5.632.663
37:36
00:00
37:36
00:37
00:00
00:3
7
08:5
6
00:00
09:08
H
IP
2.529.172
5.632.663
49:41
00:00
49:41
00:37
00:00
00:3
7
11:1
5
00:00
11:29
Breitestr. 5a, 52353
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
30 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
02/3
Düren-Echtz
I
IP 03
Breitestr. 1a, 52353
Düren-Echtz
2.529.129
5.632.663
45:40
00:00
45:40
00:41
00:00
00:4
1
10:0
7
00:00
10:20
J
IP
03/1
Am Bilderstock 14,
52353 Düren-Echtz
2.529.155
5.632.663
29:41
00:00
29:41
00:29
00:00
00:29
06:3
6
00:00
06:44
K
IP 04
Gänsebeckelweg,
52379 LangerweheGeich
2.528.233
5.631.605
00:00
08:49
08:49
00:00
00:15
00:15
00:0
0
01:54
01:50
L
IP 05
Herrengarten
38
52379 LangerweheGeich
2.527.894
5.631.589
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:0
0
00:00
00:00
M
IP 06
Stütgerhof, 52379
Langerwehe
2.526.631
5.631.907
22:04
19.05
41:09
00:25
00:23
00:4
8
05:0
9
04:42
09:47
N
IP
06/1
2.526.288
5.632.032
31:11
32.37
63:48
00:32
00:26
00:5
6
07:2
0
08:22
15:31
O
IP 07
2.526.326
5.632.751
28:57
22:27
51:24
00:28
00:30
00:3
7
06:5
3
04:49
11:38
P
IP
07/1
Driesch 39, 52379
Langerwehe-Geich
2.526.292
5.632.864
24:42
20:01
44:43
00:35
00:22
00:3
5
05:3
9
03:56
09:32
Q
IP 08
Driesch 37a, 52379
Langerwehe-Geich
2.526.335
5.632.887
26:47
22:02
48:49
00:38
00.22
00:3
8
06:0
5
04:09
10:09
R
IP
08/1
Driesch 31, 52379
Langerwehe-Geich
2.526.266
5.632.915
23:27
18:52
42:19
00:36
00:21
00:3
6
05:1
3
03.30
08:40
S
IP
08/2
Driesch 21, 52379
Langerwehe-Geich
2.526.244
5.632.980
22:35
18:07
40:42
00:36
00:20
00:3
6
04.5
4
03:06
07:57
T
IP
08/3
Driesch 9, 52379
Langerwehe-Geich
2.526.200
5.633.105
21:59
17:05
39:01
00:30
00:18
00:30
04:2
7
02:38
07:02
U
IP
08/4
Lennenstraße 10,
52379 LangerweheGeich
2.526.226
5.633.206
21:57
22:56
44:33
00:30
00:18
00:30
04:1
5
02:55
07:01
V
IP
08/5
Dürener Weg 10,
52379 LangerweheGeich
2.526.215
5.633.287
20:39
21:08
41:11
00:30
00.18
00:3
1
03:5
3
02:32
06:14
W
IP 09
Dürener Weg 16,
52379 LangerweheGeich
2.526.253
5.633.315
21:39
18:28
39:08
00:31
00:18
00:3
1
04:0
2
02:17
06:05
X
IP
09/1
Mittelstraße
51,
52379 LangerweheGeich
2.526.210
5.633.521
17:29
05:07
20:05
00:28
00:16
00:29
02.5
3
00.50
03:22
Y
IP 10
Waagmühle, 52459
Inden
2.526.326
5.633.795
29:30
11:49
37:06
00:31
00:16
00:3
1
03:4
4
01:10
04:33
Mühlenweg 40,
52379 LangerweheGeich
Driesch 24, 52379
Langerwehe-Geich
Tabelle 12: Prognoseergebnisse je IP der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung (VB: Vorbelastung | ZB: Zusatzbelastung | GB: Gesamtbelastung)
Quelle: windtest grevenbroich gmbh, 21.09.2015
In der Tabelle 12 sind die Prognoseergebnisse der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung für die WEA-Standorte in
Langerwehe dargestellt.
Im Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass bei Betrachtung der Schattenwurfzeiten zwischen Vor- und Gesamtsowie zwischen Zusatz- und Gesamtbelastung voneinander abweichende Schattenwurfzeiten auftreten können.
Dies ist auf die unterschiedliche Betriebsdauer je WEA je Sektor zurückzuführen. Die Berechnungssoftware
WindPRO III verwendet eine mittlere Betriebsdauer für alle berücksichtigten WEA. Weiterhin wird gleichzeitig
Schattenwurf durch Vor- und Zusatzbelastung verursacht und in der Gesamtbelastung einfach gewertet.
Durch die Vorbelastung, bestehend aus den 6 ENERCON E-101 Anlagen, werden an acht Immissionspunkten (IP
01 bis IP 01/3, IP02/2 bis IP03 und IP06/1) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr bzw. an elf
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
31 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Immissionspunkten (IP02/1 bis IP03, IP06/1, Ip07/1 bis IP08/2, IP09 und IP10) der Richtwert von 30 Minuten
Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der
wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit real) wird durch die Vorbelastung an
fünf Immissionspunkten (IP01, IP01/2 und IP02/2 bis IP03) überschritten.
Durch die Zusatzbelastung (bestehend aus 3 WEA des Typs ENERCON E-82 E2) wird an einem Immissionspunkt
(IP 06/1) der Richtwert von 30 Minuten Gesamtschattenwurf im Jahr bzw. an keinem Immissionspunkt der
Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden
Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit real) wird
durch die Zusatzbelastung ebenfalls an keinem Immissionspunkt überschritten.
Durch die Gesamtbelastung werden an insgesamt 19 Immissionspunkten (IP01 bis IP01/3, IP 02/2 bis IP03, IP06
bis IP09 und IP10) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr, bzw. an 14 Immissionspunkten
(IP02/1 bis IP03, IP06 bis IP08/2, IP08/5, IP09 und IP10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag
(worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen
Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit, real) wird durch die Gesamtbelastung an elf
Immissionspunkten (IP01, IP01/2, IP02/02 bis Ip03 und IP06 bis IP08/1) überschritten.
Die theoretischen Überschreitungen der Richtwerte an den betroffenen Immissionspunkten können durch die
Implementierung von Schattenwurfmodulen in die WEA Steuerung vermieden werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanes ist festzulegen, dass die Grenzwerte der Schallimmissionen und des
Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten werden, sodass hier keine
Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog.
Discoeffekt) vermieden.
Weiterhin sind in Bezug auf die Sicherheit des Schutzgutes Mensch Hinweise zur Tages- und Nachtkennzeichnung
sowie zur militärischen Flugsicherung zu beachten und werden auf der Ebene des Bebauungsplans eingefügt.
Fläche D
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung der Potenzialfläche D wurde durch das Büro T&H
Ingenieure GmbH11 auch eine Schattenwurfuntersuchung erstellt. Neben den geplanten vier Anlagen des
Repowerings konnten durch den Gutachter keine weiteren Windenergieanlagen als Vorbelastungen ausgemacht
werden, die zu berücksichtigen wären. Durch den sogenannten Schlagschatten kann es zu einer Beeinträchtigung
der menschlichen Wahrnehmung in seiner Umgebung kommen. Daher hat der Länderausschuss für
Immissionsschutz Richtwerte festgelegt, wonach der Schattenschlag nicht länger als 30 Min am Tag bzw. 30
Stunden im Jahr auftreten soll. Dieser Maximalwert entspricht, aufgrund von zeitweiser Bewölkung etc., einem
astronomisch wahrscheinlichen Wert von 8 h im Jahr.
Zur Untersuchung des Schattenwurfes wurden insgesamt 15 Immissionspunkte in der Umgebung des Windparkes
gewählt, von denen sich acht Immissionsorte in der Gemeinde Langerwehe (IO 3 – IO 10) befinden:
Koordinaten GK Bessel / Zone 2
Rechtswert in m
Hochwert in m
Immissionsort
Lage/Adresse
IO 1
Höhenweg 10, 52249 Eschweiler
2.522.844
5.631.625
IO 2
Heidesiedlung 31, 52249 Eschweiler
2.523.523
5.631.859
IO 3
Merberischer Weg 3, 52379 Langerwehe
2.524.240
5.631.433
T&H Ingenieure GmbH: Schattenwurfgutachten für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen im Rahmen des geplanten Repowering
im vorhandenen Windpark Halde Nierchen - 13-019-GK-06, Bremen. 30.11.2015
11
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
32 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
IO 4
Südlich Merberischer Weg, 52379 Langerwehe
2.524.290
5.632.296
IO 5
Südlich Merberischer Weg
2.524.350
5.631.261
IO 6
Gut Kammerbusch 1, 52379 Langerwehe
2.524.349
5.630.699
IO 7
Gut Kammerbusch, 52379 Langerwehe
2.524.408
5.630.557
IO 8
Karl-Arnold-Straße 29, 52379 Langerwehe
2.524.583
5.631.103
IO 9
Neustraße 106, 52379 Langerwehe
2.524.607
5.631.151
IO 10
Hans-Böckler Straße 12, 52379 Langerwehe
2.524.685
5.631.123
IO 11
Bongarder Hof 1, 52249 Eschweiler
2.522.428
5.630.638
IO 12
In der Gracht 14A, 52249 Eschweiler
2.522.336
5.631.250
IO 13
Im Römerfeld 6, 52249 Eschweiler
2.522.387
5.631.558
IO 14
Tannenbergstraße 67, 52249 Eschweiler
2.522.782
5.632.907
IO 15
Am Schildchen 21, 52249 Eschweiler
2.523.221
5.632.061
Tabelle 13: Immissionsorte für Beurteilung der optischen Immissionen (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 30.11.2015)
Abbildung 7: Lageplan der Immissionsorte zur Berechnung des Schattenwurfes (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 30.11.2015)
Die Berechnung des Schattenwurfes erfolgte mit dem Programm WindPRO, Modul SHADOW, in der Version
3.0.578 für das Referenzjahr 2015. Dabei ist die Sonne als punktförmige Quelle und die von den Rotoren
überstrichene Fläche als Kreisfläche definiert. Das Gebiet, in dem eine relevante Beschattung eintreten kann, wird
als Beschattungsbereich bezeichnet, welcher über das 20 % Verdeckungskriterium ermittelt wird. Dieser ergibt den
zu prüfenden Bereich aus dem Abstand zur WEA, in welchem die Sonnenfläche gerade zu 20 % durch ein
Rotorblatt verdeckt wird.
Berechnete Beschattungsdauer in Stunden pro Jahr
Immissionsort
Zulässige astronomisch
maximal mögliche
Beschattungsdauer in
Stunden pro Jahr
VB
ZB
GB
IO 1
0
81
81
30
IO 2
0
95
95
30
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
33 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
IO 3
0
102
102
30
IO 4
0
96
96
30
IO 5
0
83
83
30
IO 6
0
67
67
30
IO 7
0
73
73
30
IO 8
0
54
54
30
IO 9
0
49
49
30
IO 10
0
43
43
30
IO 11
0
41
41
30
IO 12
0
37
37
30
IO 13
0
36
36
30
IO 14
0
57
57
30
IO 15
0
32
32
30
Tabelle 14 berechnete Beschattungsdauer in Stunden pro Jahr (aufgerundet) (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 30.11.2015)
Berechnete Beschattungsdauer in Minuten pro Jahr
Immissionsort
Zulässige astronomisch
maximal mögliche
Beschattungsdauer in
Stunden pro Jahr
VB
ZB
GB
IO 1
0
45
45
30
IO 2
0
84
84
30
IO 3
0
72
72
30
IO 4
0
49
49
30
IO 5
0
45
45
30
IO 6
0
41
41
30
IO 7
0
43
43
30
IO 8
0
34
34
30
IO 9
0
33
33
30
IO 10
0
30
30
30
IO 11
0
34
34
30
IO 12
0
50
50
30
IO 13
0
37
37
30
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
34 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
IO 14
0
41
41
30
IO 15
0
31
31
30
Tabelle 15 berechnete Beschattungsdauer in Stunden pro Jahr (aufgerundet) (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 30.11.2015)
Die Berechnung ergab, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten überschritten
wird. Die zulässige Beschattungsdauer pro Tag wird an den Immissionsorten IO 1 bis IO 9 und IO 11 bis IO 15
überschritten, am IO 10 liegt sie genau im Richtwert von 30 min pro Tag. Aufgrund der genannten
Überschreitungen ist über die Implementierung von Schattenwurfmodulen eine Abschaltung der WEA zu erzielen,
wenn die zulässigen Richtwerte überschritten werden. Mit Hilfe dieser Maßnahme sind erhebliche
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch Schattenwurf auszuschließen.
Im Rahmen nachgelagerter Planungen ist daher festzulegen, dass die Grenzwerte der Schallimmissionen und des
Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten werden, sodass hier keine
Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog.
Discoeffekt) vermieden.
OPTISCH BEDRÄNGENDE WIRKUNG
Zusätzlich wurde für im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für die Potenzialfläche D ein Gutachten zur
optisch bedrängenden Wirkung des geplanten Repowerings (ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR:
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung zu dem Repowering-Vorhaben „Halde Nierchen“ auf dem Gebiet der
Stadt Eschweiler (StädteRegion Aachen) sowie der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren), 16.06.2015) erstellt. Der
Prüfradius wurde auf die 3-fache Gesamthöhe, was im Falle der geplanten Anlagen 525 m beträgt, festgesetzt und
um ein Baufenster in der Größe von 100 m x 100 m um die geplanten Anlagenstandorte gelegt, die im
Bebauungsplan festgesetzt werden sollen. Als Prüfkriterien wurde die „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“
von Agatz (2011) zugrunde gelegt.
Entscheidend ist die in der Höhe wahrzunehmende Drehbewegung des Rotors, weshalb auch die Ausrichtung des
Rotors berücksichtigt wurde, sowie die Lage von Wohnhäusern im Verhältnis zu den Baufenstern und die
Einschränkung möglicher Sichtbeziehungen durch Vegetation.
Auf dem Gemeindegebiet Langerwehes wurde die optisch bedrängende Wirkung für das Gut Kammerbusch, das
Gut Merberich und für die Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zum Sofienhof betrachtet. Das Gutachten kommt
zu dem Ergebnis, dass die Anlagen des geplanten Repowerings auf der Halde Nierchen zwar an den untersuchten
Punkten zu sehen sein werden, allerdings aufgrund der Entfernungen nicht von einer optisch bedrängenden
Wirkung ausgegangen werden kann.
Weiterhin sind in Bezug auf die Sicherheit des Schutzgutes Mensch Hinweise zur Tages- und Nachtkennzeichnung
sowie zur militärischen Flugsicherung zu beachten, und werden auf der Ebene des Bebauungsplans eingefügt.
2.2
Tiere und Pflanzen
a)
Funktion
Tiere und Pflanzen sind ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Als Elemente der natürlichen
Stoffkreisläufe, als prägende Bestandteile der Landschaft, als Bewahrer der genetischen Vielfalt und als wichtiger
Einflussfaktor für andere Schutzgüter (z.B. Reinigungs- und Filterfunktion für Luft, Wasser und Boden, klimatischer
Einfluss der Vegetation, Nahrungsgrundlage für den Menschen) sind Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen,
standortgerechten Artenvielfalt zu schützen.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
35 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
b)
Bestandsbeschreibung
Im Rahmen nachgelagerter Verfahren wurden Bestandsaufnahmen bzgl. des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
erstellt. Die gewonnenen Erkenntnisse können auf die Ebene des Flächennutzungsplanes übertragen werden.
POTENZIELLE NATÜRLICHE VEGETATION
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) bezeichnet die Gesamtheit der Pflanzengesellschaften, die
sich aufgrund der am jeweiligen Standort herrschenden abiotischen Faktoren wie Boden, Wasser und Klima
natürlicherweise und ohne Beeinflussung durch den Menschen einstellen würden.
Da in unserer Kulturlandschaft natürliche, vom Menschen nicht veränderte Flächen nur sehr selten zu finden sind,
kann die Rekonstruktion der potenziellen Endgesellschaft am jeweiligen Standort dazu beitragen, möglichst
landschaftsgerechte und ökologisch sinnvolle Rekultivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Die Fläche A liegt in der Zülpicher Börde. Im Bereich der Zülpicher Börde würde sich vorwiegend ein
Maiglöckchen-Stieleichen-Hainbuchenwald entwickeln. Die Fläche D liegt im Grenzbereich der Zülpicher Börde und
der Vennfußfläche. Die Grenze beider Einheiten verläuft etwa durch das südliche Drittel der Halde Nierchen. Für
die Vennfußfläche mit den Kalkstreifen und ihren basischen und nährstoffreichen Karbonatböden ist die potenzielle
natürliche Vegetation hauptsächlich durch Eichen-Hainbuchenwald-Gesellschaften geprägt. In der weiteren
Umgebung des Vorhabens ist die potenzielle natürliche Vegetation allenfalls in Relikten, beispielsweise in Hecken
und Feldgebüschen vorhanden.
REALE VEGETATION
Fläche A
Der untersuchte Raum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Anteil an Ackerflächen am
Untersuchungsraum beträgt ca. 97 %. Der Anteil an bereits versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen beträgt ca.
1,2 %. 1,5 % der untersuchten Flächen bestehen aus Feldwegen. Wegbegleitende Grasfluren sind nur in geringem
Maße ausgebildet (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I)
zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis
Düren, 19. Oktober 2015).
Fläche D
Den wesentlichen Teil des untersuchten Raums nehmen landwirtschaftliche Flächen ein. Das Plateau der Halde
wird als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Weiter befinden sich unversiegelte Wirtschaftswege im
Eingriffsraum, welche für das Vorhaben voraussichtlich schwerlasttauglich ausgebaut werden müssten. Zwischen
den Ackerflächen und den Wirtschaftswegen befinden sich unterschiedlich breite Grünstreifen, die auch durch den
Ausbau der Zuwegung betroffen sein werden. Zuletzt wird das Plateau der Halde umgeben von den
gehölzbestandenen Hängen der Halde. Derzeit ist das Plateau der Halde Standort für neun Windenergieanlagen,
die im Zuge der Planung repowert werden sollen. Insgesamt sind keine geschützten Pflanzenarten in den
Plangebieten vorzufinden (Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Landschaftspflegerischer
Begleitplan zum Repowering im Windpark „Halde-Nierchen“ in Eschweiler (StädteRegion Aachen) und Langerwehe
(Kreis Düren), Stolberg, 21. Januar 2016).
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
36 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
TIERE
Fläche A
Im Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurden drei Artenschutzgutachten erstellt (Ecoda
Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe; Avifaunistisches Fachgutachten zum
Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und
Fachbeitrag Artenschutz , Kreis Düren, 19. Oktober 2015). Zum räumlichen Auftreten von Fledermäusen und von
Brut-, Rast und Zugvögeln sind Felderhebungen durchgeführt worden.
Fledermäuse
Im Fachgutachten Fledermäuse der Fa. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR (Oktober 2015) wird das
Vorkommen von Fledermäusen im Umkreis von 1.000 m um mögliche WEA dargelegt. Gemäß Gutachten kann das
in den Jahren 2009 und 2010 im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als durchschnittlich bewertet
werden. Die im Rahmen der Detektorbegehungen festgestellte Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im
Untersuchungsraum soll im Vergleich zu anderen Gebieten gering sein. Die festgestellte Aktivitätsdichte der
Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum ist im Vergleich mit anderen Gebieten gering. Für die festgestellten
Fledermausarten erfüllt der landwirtschaftlich geprägte Untersuchungsraum geringe Lebensraumfunktionen, daher
wurden diese mit einer sehr geringen Aktivitätsdichte festgestellt. Es konnten keine Funktionsräume von
Fledermäusen im Untersuchungsgebiet durch den Gutachter festgestellt werden. Der Lucherberger See mit seinen
Uferbereichen und Wasserflächen nördlich des Plangebietes weist dafür besondere Bedeutung für jagende
Wasser- und Zwergfledermäuse dar. Anhand der Detektorbegehungen und der Horchkistenuntersuchung konnte
festgestellt werden, dass der Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von Abendseglern
überflogen wurde. Eine besondere Bedeutung des Untersuchungraumes für den Fledermauszug ergibt sich gemäß
des Gutachtens jedoch nicht (Fachgutachten Fledermäuse, Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR,
Oktober 2015).
Im Biotopkataster NRW wird für den Lucherberger See ein Vorkommen der Kleinen Hufeisennase angegeben. Im
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“ wird als letztes Nachweisjahr der Art in NRW 1965
angegeben. Ein gegenwärtiges Vorkommen der Art im Untersuchungsraum wird nicht erwartet.
In Bezug auf die Vorkommen der Fledermausarten wurde eine Bewertung des Untersuchungsraums vom
Gutachter durchgeführt:
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums sowie
seines weiteren Umfeldes
Art
Zwergfledermaus
-
Landwirtschaftlich geprägter Teil des
Untersuchungraumes mit geringer Bedeutung
Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am
Lucherberger See
Rauhautfledermaus
-
geringe Bedeutung
Großer Abendsegler
-
geringe Bedeutung
Kleinabendsegler
-
geringe Bedeutung
Breitflügelfledermaus
-
geringe Bedeutung
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
37 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Wasserfledermaus
-
Landwirtschaftlich geprägter Teil des
Untersuchungsraumes mit allenfalls geringer Bedeutung
Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am
Lucherberger See
Tabelle 16: Bewertung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten
Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachgutachten Fledermäuse und Fachbeitrag Artenschutz (Oktober 2015)
weitere Säugetierarten
Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW gibt für das Messtischblatt 5104 Düren folgende
planungsrelevante Säugetierarten an:
Art
Erhaltungszustand
deutsch
wissenschaftlich
Kon/Atl
Europäischer Biber
Castor fiber
G/G
Feldhamster
Cricetus cricetus
-/S
Wildkatze
Felis silvestris
U/-
Tabelle 17: Planungsrelevante Säugetierarten(ohne Fledermäuse) des MTB 5104- Düren nach LANUV (2015)
Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachbeitrag Artenschutz (August 2015)
Geeignete Lebensräume für den Europäischen Biber sind Bach- und Flussauen, Entwässerungsgräben, Altarme,
Seen, Teichanlagen sowie Abgrabungsgewässer. Wichtig sind für Biber ein gutes Nahrungsangebot (v.A.
Wasserpflanzen, Kräuter und Weichhölzer), eine ständige Wasserführung sowie störungsarme, grabbare
Uferböschungen zur Anlage der Baue. Im Jahre 2010 wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen
Fraßspuren im Bereich des Rückhaltebeckens südwestlich des Echtzer Sees in ca. 2 km Entfernung zur
nächstgelegenen geplanten WEA festgestellt. Auch die Datenabfrage beim Fundortkataster LANUV ergab
Nachweise von Bibern am Echtzer See, bei D‘Horn sowie zwei Nachweise westlich des Lucherbergs und ein
Nachweis nördlich von Luchem. Alle bisher bekannten Nachweise liegen weiter als 1 km von den geplanten WEA
entfernt. Im Umkreis von 500 m zu den geplanten WEA sind intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, die
keine Bedeutung für den Europäischen Biber als Lebensraum besitzen. Gemäß den Aussagen vom Gutachter
werden keine Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erwartet.
Nach LANUV (2015) ist der Feldhamster eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit
tiefgründigen nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel (>120 cm). Das
Hauptverbreitungsgebiet ist die offene weiträumige Bördelandschaft in der Kölner Bucht westlich des Rheins.
Aktuell sind nur drei nennenswerte Populationen bekannt (je eine im Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis-Neuss und
Rhein-Erft-Kreis). Vorkommen des Feldhamsters sind im Kreis Düren und auch im 3 km-Umfeld der geplanten
WEA, gemäß den Aussagen des Gutachters nicht bekannt (LANUV 2015). Mit einem Vorkommen im Umfeld der
geplanten WEA wird nicht gerechnet. Die Art wurde daher in weitergehenden Untersuchungen nicht berücksichtigt.
Der Lebensraum der Wildkatze besteht aus kaum zerschnittenen, möglichst naturnahen waldreichen Landschaften.
Sie benötigt große zusammenhängende und störungsarme Wälder (v. a. alte Laub- und Mischwälder) mit reichlich
Unterwuchs, Windwurfflächen, Waldrändern, ruhigen Dickichten und Wasserstellen. Bevorzugte Nahrungsflächen
sind Waldränder, Waldlichtungen, waldnahe Wiesen und Felder, aber auch weiter entfernt gelegene gehölzreiche
Offenlandbereiche (bis zu 1,5 km). Darüber hinaus benötigen die Tiere ein ausreichendes Angebot an natürlichen
Versteckmöglichkeiten als Schlafplätze und zur Jungenaufzucht (v.a. dichtes Gestrüpp, bodennahe Baumhöhlen,
Wurzelteller, trockene Felsquartiere, verlassene Fuchs- oder Dachsbaue). Als Winterquartiere bei Kälteeinbrüchen
oder zur Jungenaufzucht werden auch Bunkeranlagen angenommen. Im Fundortkataster des LANUV (2015) sind
keine Wildkatzenvorkommen aus dem 3-km-Umkreis um die geplanten WEA aufgeführt. Potenziell geeignete
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
38 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Lebensräume für die Art befinden sich erst in größerer Entfernung (min. 2 km südlich des geplanten WEA im
Meroder Wald), sodass Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Die Art wurde daher in
weitergehenden Untersuchungen nicht berücksichtigt.
Nach LANUV (2015) sind Haselmausvorkommen unbekannt. Im Fundortkataster des LANUV sind im 3-km-Umkreis
um die geplanten WEA keine Haselmausvorkommen dargelegt.
Am Lucherberger See sind Vorkommen von der Haselmaus nicht grundsätzlich auszuschließen. Haselmäuse
bevorzugen Laub- und Laubmischwälder, an gut strukturierten Waldrändern sowie gebüschreichen Lichtungen und
Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldgehölze
und Hecken, sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt (LANUV 2015). Aufgrund
der Entfernung des Sees von über 650 m zu einer WEA können Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG
ausgeschlossen werden.
Vögel
In Bezug auf die avifaunistische Analyse wurden Bereiche in bis zu ca. 2.000 m um die geplante Vorrangzone
(UR2000) untersucht.
Im UR2000 wurden während der Begehungen in der Brutsaison insgesamt 74 Brutvogel- und Gastvogelarten
festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den Untersuchungsraum als Bruthabitat; für zwei Arten bestand ein
Brutverdacht. Neun Arten wurden als Nahrungsgäste, vier Arten als Durchzügler festgestellt. Eine Art überflog den
Untersuchungsraum. 14 der nachgewiesenen Arten im UR2000 werden in der Roten Liste der in NordrheinWestfalen bestandsgefährdeten Brutvogelarten geführt.
Zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG zählen acht Arten. Außer von vier
Greifvogelarten gehören zu diesen der Kiebitz, der Flussuferläufer, Stein- und Waldkauz. Darüber hinaus sind vier
Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, weitere drei Arten gelten in NRW nach Art. 4 (2) EUVogelschutzrichtlinie als planungsrelevant. Sieben Arten brüten in Kolonien und werden deswegen in NRW als
planungsrelevant eingestuft.
Im Folgenden werden die im Untersuchungsraum 1000 m (UR1000) um die Vorrangzonen und die im
Untersuchungsraum 2000 m (UR2000) um die Vorrangzonen während der Begehung zu den Brutvögeln
registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie dargelegt.
Nr.
12
Artname
1
2
3
4
deutsch
Höckerschwan
Kanadagans
Graugans
Nilgans
5
6
7
Stockente
Reiherente
Rebhuhn
8
9
10
Jagdfasan
Haubentaucher
Kormoran
wissenschaftlich
Cygnus olor
Branta canadensis
Anser anser
Alopochen
aeyptiaca
Anas Ptayrhynchos
Aythya fuligula
Perdix perdix
Phasianus colchicus
Podiceps cristatus
Phalacrocorax
carbo
Vogelschutz
Richtlinie
BNatSchG
Gefährdungsstufen gemäß
der Roten-Liste
zu gefährdeten
Vogelarten des
Landes NRW
§
§
§
§
x
k.A.
x
k.A.
UR1000
Bv
Ng
Ng
Ng
UR2000
Bv
Ng
Ng
Bv
§
§
§
x
x
2S
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
§
§
§
k.A.
x
xS
Bv
Bv
Ng
Bv
Bv
Ng
Status
Kommentar
WEA-Empfindlichkeit
Planungsrelevante Art
Planungsrelevante Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter12
Art gilt nach
MKUNLV &
LANUV (2013)
als WEA
Gruppenbildung aus einer größeren Zahl artgleicher Einzeltiere, die zeitweilig oder dauernd auf relativ engem Raum zusammenleben
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
39 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
11
Graureiher
Ardea cinerea
12
Rotmilan
Milvus milvus
13
Rohrweihe
Circus
aeruginosus
14
Mäusebussard
15
zu den
planungsrelevanten Arten
Planungsrelevante Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu
den planungsrelevanten Arten
Planungsrelevante Art
§
xS
Ng
Ng
Anh I
§§
3
Ng
Ng
Anh I
§§
3S
Ng
Ng
Planungsrelevante Art
Buteo buteo
§§
x
Bv
Bv
Planungsrelevante Art
Turmfalke
Falco tinnunculus
§§
VS
Ng
Bv
Planungsrelevante Arten
16
17
Blässhuhn
Kiebitz
Fulica atra
Vanellus vanellus
Art. 4 (2)
§
§§
x
3
Bv
Bv
Bv
Bv
18
Flussuferläufer
Acitis hypoleucos
Art. 4 (2)
§§
0
Dz
Dz
Planungsrelevante Art
19
Schwarzkopfmöwe
Larus
melanocephalus
Anh I
§
R
Überf.
Überf.
20
Sturmmöwe
Larus canus
§
x
Ng
Ng
21
Silbermöwe
Larus argentatus
§
R
Ng
Ng
Planungsrelevante Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter
zu den
planungsrelevanten Arten
Planungsrelevante Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter
zu den
planungsrelevanten Arten
Planungsrelevante Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter
zu den
planungsrelevanten Arten
22
Straßentaube
§
k.A.
Ng
Bv
23
24
25
Hohltaube
Ringeltaube
Türkentaube
§
§
§
x
x
x
Bv
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv
26
Steinkauz
Columba livia f.
domestica
Columba oenas
Columba palumbus
Streptopelia
decaocto
Athene noctua
§§
3S
Bv
Bv
Planungsrelevante Art
27
Waldkauz
Strix aluco
§§
x
Ng
Bv
Planungsrelevante Art
28
29
Mauersegler
Eisvogel
Apus apus
Alcedo atthis
§
§
x
x
Ng
Bv
Bv
Bv
30
31
32
Grünspecht
Buntspecht
Kleinspecht
Picus viridis
Dendrocopos major
Dryobates minor
§§
§
§
x
x
3
Ng
Bv
Ng
Bv
Bv
Ng
VDH Projektmanagement GmbH
Anh I
Januar 2017
Planungsrelevante Art
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV &
LANUV (2013)
als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV &
LANUV (2013)
als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV &
LANUV (2013)
als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV &
LANUV (2013)
als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV &
LANUV (2013)
als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV &
LANUV (2013)
als WEA
empfindlich
Planungsrelevante Art
Planungs-
40 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
relevante Art
33
34
35
36
Elster
Eichelhäher
Dohle
Saatkrähe
Pica pica
Garrulus glandarius
Coloeus monedula
Corvus frugilegus
§
§
§
§
x
x
x
xS
Bv
Bv?
Ng
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
37
38
39
40
Rabenkrähe
Blaumeise
Kohlmeise
Feldlerche
Corvus corone
Parus caeruleus
Parus major
Alauda arvensis
§
§
§
§
x
x
x
3
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
41
Rauchschwalbe
Hirundo rustiva
§
3
Bv
Bv
42
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
§
3
Bv?
Bv
43
44
Schwanzmeise
Fitis
§
§
x
x
Bv
Bv
Bv
Bv
45
Zilpzalp
§
x
Bv
Bv
46
Sumpfrohrsänger
§
x
Bv
Bv
47
48
§
§
x
x
Bv
Bv
Bv
Bv
Sylvia borin
Sylvia curruca
§
§
x
x
Bv
Dz
Bv
Bv?
51
52
Gelbspötter
Mönchsgrasmück
e
Gartengrasmücke
Klappergrasmück
e
Dorngrasmücke
Gartenbaumläufer
Aegithalos caudatus
Phylloscopus
trochilus
Phylloscopus
collybita
Acrocephalus
palustris
Hippolais icterina
Sylvia atricapilla
§
§
x
x
Bv
Bv
Bv
Bv
53
Zaunkönig
§
x
Bv
Bv
54
55
56
57
58
59
60
61
Star
Misteldrossel
Amsel
Wacholderdrossel
Singdrossel
Grauschnäpper
Rotkehlchen
Hausrotschwanz
§
§
§
§
§
§
§
§
x
x
x
x
x
x
x
x
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv?
Bv
Bv
62
Steinschmätzer
Sylvia communis
Certhia
brachydactyla
Traglodytes
traglodytes
Sturnus vulgaris
Turdus viscivorus
Turdus merula
Turdus pilaris
Turdus philomelos
Muscicaps striata
Erithacus rubecula
Phoenicurus
ochruros
Oenanthe oenanthe
§
1S
Dz
Dz
63
64
65
Heckenbraunelle
Haussperling
Wiesenpieper
Prunella modularis
Passer domesticus
Anthus pratensis
§
§
§
x
x
2
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
Dz
66
Wiesenschlafstelz
e
Bachstelze
Buchfink
Gimpel
Grünfink
Stieglitz
Erlenzeisig
Bluthänfling
Goldammer
Motacilla flava
§
x
Bv
Bv
Motacilla alba
Fringilla coelebs
Pyrrhula pyrrhula
Carduelis chloris
Carduelis carduelis
Carduelis spinus
Carduelis cannabina
Emberiza citrinella
§
§
§
§
§
§
§
§
x
x
x
x
x
x
x
x
Bv
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
49
50
67
68
69
70
71
72
73
74
Art. 4 (2)
Planungsrelevante Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu
den planungsrelevanten Arten
Planungsrelevante Art
Planungsrelevante Art
Planungsrelevante Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu
den planungsrelevanten Arten
Planungsrelevante Art
Planungsrelevante Art
Tabelle 18: Vorkommen von Brut-, Rast und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie
Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Avifaunistisches Fachgutachten (Oktober 2015)
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
41 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Erläuterungen zur Tabelle 18:
grau unterlegt: planungsrelevante Arten (vgl. Tabellenspalte Kommentar)
Fettdruck: Art gilt nach MKUNLV 6 LANUV (2013) als WEA-empfindlich
Status
Bv:
Bv?:
Dz:
Überf.:
Ng
Brutvogel im Untersuchungsraum
möglicherweise Brutvogel im
Untersuchungsraum
Durchzügler
Art trat im Untersuchungsraum nur mit
Überflügen auf
Nahrungsgast
Gefährdungseinstufung gemäß der Roten Liste zu gefährdeten
Vogelarten des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. Sudmann et al.
2011)
RL-Kategorie
1
2
3
S
k.A.
V
R
x
Vom Aussterben bedroht
Stark gefährdet
gefährdet
Ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu
erwarten
Keine Angaben
Vorwarnliste
Arealbedingt selten
nicht gefährdet
Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL):
ANHANG I
Art. 4 (2)
Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind
besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich
ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr
Überleben und ihre Vermehrung in ihrem
Verbreitungsgebiet sicherzustellen
Art gilt nach Einschätzung der LÖBF (heute:
LANUV) zu den Zugvogelarten für deren
Brut- Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete
auszuweisen
sind
(EU-Vogelschutzrichtlinie)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§§
§
Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
streng geschützt
Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG
besonders geschützt
Insgesamt ergab sich, dass für den Untersuchungsraum (UR2000) 22 Vogelarten existieren, die in NRW als
planungsrelevant geführt werden. Davon werden sieben Arten nach MKUNLV&LANUV (2013) als WEAempfindliche Arten eingestuft (vgl. Tabelle 18 die fett gedruckten Arten). Die Arten Rotmilan und Rohrweihe sind
insbesondere in Brutplatznähe potenziell kollisionsgefährdet. Beim Auftreten von Brutkolonien sind die Arten
Kormoran, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe und Silbermöwe potenziell WEA-empfindlich. Der Kiebitz gehört zu den
Arten mit einem möglichen Meideverhalten.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
42 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Während der Kartierung zu den Rast- und Zugvögeln wurden insgesamt 83 Vogelarten registriert. Aufgrund der
Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort Vogelarten geeignete Durchzugs- bzw. Rastgebiete, die an
stehende Gewässer (Lucherberger See) oder an Offenland gebunden sind.
In der folgenden Tabelle werden die im UR2000 registrierten planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten mit
Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie dargelegt.
Nr.
Artname
Vogelschutz
Richtlinie
BNatSchG
Gefährdungsstufen gemäß
der Roten-Liste
zu gefährdeten
Vogelarten des
Landes NRW
§
§
2S
2S
UR2000
Dz
Sv
§
§
x
xS
Dz
Rv/Sv
§
§
x
xS
Rv
Sv
Status
1
2
deutsch
Löffelente
Rebhuhn
wissenschaftlich
Anas clypeata
Perdix perdix
3
4
Zwergtaucher
Kormoran
Tachybaptus ruficollis
Phalacrocorax carbo
Art. 4 (2)
5
6
Silberreiher
Graureiher
Casmerodius albus
Ardea cinerea
Anh I
7
Wiesenweihe
Circus pygargus
Anh I
§§
1
Dz
8
Rohrweihe
Circus aeuginosus
Anh I
§§
3S
Dz
9
Sperber
Accipiter nisus
§§
x
Ng
10
Rotmilan
Milvus milvus
§§
3
Dz
11
Mäusebussard
Buteo buteo
§§
x
Sv
12
13
Turmfalke
Kiebitz
Falco tinnunculus
Vanellus vanellus
§§
§§
VS
3
Sv
Rv/Sv
14
15
Flussuferläufer
Lachmöwe
Acitis hypoleucos
Larus rididbundus
§§
§
0
x
Dz
Rv/Sv
16
Sturmmöwe
Larus canus
§
x
Rv/Sv
17
Silbermöwe
Larus argentatus
§
R
Rv/Sv
18
Heringsmöwe
Larus fuscus
§
R
Rv/Sv
VDH Projektmanagement GmbH
Art. 4 (2)
Anh I
Art. 4 (2)
Art. 4 (2)
Januar 2017
Kommentar
WEA-Empfindlichkeit
Planungs-relevante
Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu
den planungsrelevanten Arten
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
(2013) als WEA
empfindlich
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu den
planungs-relevanten
Arten
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
(2013) als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
(2013) als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
(2013) als WEA
empfindlich
Planungs-relevante
Art
Planungs-relevante
Art
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
(2013) als WEA
empfindlich
Planungs-relevante
Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu
den planungsrelevanten Arten
Planungs-relevante
Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu
den planungsrelevanten Arten
Planungs-relevante
Art
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu
den planungsrelevanten Arten
Planungs-relevante
Art
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
(2013) als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
(2013) als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
(2013) als WEA
empfindlich
Art gilt nach
MKUNLV & LANUV
43 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
19
Steinkauz
Athene noctua
20
21
22
Waldohreule
Eisvogel
Saatkrähe
Asio otus
Alcedo atthis
Corvus frugilegus
Anh I
23
24
25
Alauda arvensis
Hirundo rustica
Hirundo rustiva
Art. 4 (2)
26
Feldlerche
Braunkehlchen
Rauchschwalb
e
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
27
28
Wiesenpieper
Mauersegler
Anthus praensis
Apus apus
Art. 4 (2)
§§
3S
Sv
§§
§§
§
3
V
xS
Ng
Sv
Sv
§
§
§
3
1S
3
Rv/Sv
Dz
Bv
§
3
Bv
§
§
2
x
Dz
Bv
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu
den planungsrelevanten Arten
Planungs-relevante
Art
(2013) als WEA
empfindlich
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu den
planungs-relevanten
Arten
Die Art gilt als
Kolonie-brüter zu den
planungs-relevanten
Arten
Tabelle 19: Vorkommen von planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie
Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Avifaunistisches Fachgutachten (Oktober 2015)
Status
Sv:
Rv/Sv:
Standvogel
Auch zur Brutzeit anwesend, aber zu
Rastzeiten mit erheblich höheren
Individuenzahlen
Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung von rastenden/ ziehenden Arten 27
planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen. Davon werden neun Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) als
WEA-empfindliche Arten eingestuft (fett gedruckt in Tabelle 19).
Zu den potenziell kollisionsgefährdeten Arten gehören Rotmilan, Wiesenweihe (in Brutplatznähe), Rohrweihe (in
Brutplatznähe). Weiterhin sind die Arten Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe und Heringsmöwe beim
Auftreten von Brutkolonien ebenfalls als WEA-empfindlich einzustufen. Als eine Art mit einem möglichen
Meideverhalten gilt der Kiebitz.
16 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel NRW eingestuft. Elf Arten sind
gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Darüber hinaus sind fünf Arten im Anhang I der EUVogelschutzrichtlinie als planungsrelevant einzustufen. Acht Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise
als planungsrelevant eingestuft (vgl. Tabelle 19).
Als weitere planungsrelevante Arten gelten gemäß dem Messtischblatt 5104 –Düren nach LANUV (2015) die Arten
Kreuzkröte, Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch, sowie Kammmolch. Am Lucherberger See sind die Vorkommen
der Amphibienarten Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch sowie Kammmolch nicht grundsätzlich auszuschließen. Im
Fundortkataster des LANUV sind diese Arten jedoch nicht aufgeführt. Die Standorte der WEA auf
landwirtschaftlichen Flächen haben für diese Arten keine Bedeutung als Lebensräume. Vorkommen der Kreuzkröte
sind laut Abfrage beim Fundortkataster des LANUV im Umfeld der geplanten WEA nicht bekannt und aufgrund der
für diese Art ungeeigneten Lebensräume auch in deren Umfeld von bis zu 500 m um die geplanten WEA nicht zu
erwarten. Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG werden für weitere planungsrelevante Arten nicht erwartet. Diese
Arten werden auch im Folgenden nicht betrachtet.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
44 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Fläche D
Im Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurde ein Artenschutzgutachten erstellt (Büro für Ökologie
& Landschaftsplanung, Hartmut Fehr 18.08.2014). Zum räumlichen Auftreten von Fledermäusen und von Brut-,
Rast und Zugvögeln sind Felderhebungen durchgeführt worden.
Fledermäuse
Zur Kartierung der Fledermäuse wurden im Rahmen der Artenschutzprüfung 12 Geländetage von April bis Oktober
2013 zur Erfassung der Fledermäuse mit Hilfe des Ultraschalldetektors im Radius von mindestens 500 Meter
vorgesehen. Der Untersuchungsschwerpunkt lag auf den Bereichen des Plateaus der Halde Nierchen sowie der
Waldflächen auf den umliegenden Hangbereichen. Zudem wurden die im Gelände erfassten Signale zur
Auswertung aufgenommen.
Weiter wurde an sieben Terminen zwischen Mai und Oktober 2013 ein Übernachtmonitoring mit Batcordern sowie
eine rechnergestützte Spektrogrammanalyse der aufgenommenen Signale durchgeführt.
Mit Hilfe von Begehungen über die Saison 2013 konnten Vorkommen von 6 Fledermausarten im Plangebiet und
seinem Umfeld und den Hängen der Halden, sowie angrenzenden Offenlandflächen und Siedlungsrändern
nachgewiesen werden. Dies sind: Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler,
(Braunes) Langohr und Zwergfledermaus.
Die Zwergfledermaus ist die Art mit der höchsten Stetigkeit und Häufigkeit (85 % der Detektoraufnahmen). Sie
wurde an allen Terminen im Gebiet, insbesondere an der Grenzlinie zwischen dem Plateau und den
gehölzbestandenen Hängen registriert. Daneben werden auch Wege, Schneisen und Freiflächen auf den Hängen
der Halde sowie der Haldenrand bejagt. Darüber hinaus kommen Zwergfledermäuse an den Ortsrändern der
umliegenden Siedlungen und an den Hofanlagen vor. Die Zwergfledermaus zählt aufgrund ihrer Häufigkeit und
dem guten Erhaltungszustand, gemäß Leitfaden, nicht zu den windkraftsensiblen Arten. Da sie häufig als
Schlagopfer an WEA erfasst wird und im Projektgebiet die mit weitem Abstand häufigste Art darstellt, wird sie im
vorliegenden Verfahren aber als windkraftsensible Art diskutiert.
Die zweithäufigste Art ist der Große Abendsegler mit knapp 7 % der Detektornachweise. Diese am stärksten durch
Fledermausschlag beeinträchtigte und somit windkraftsensible Art wurde an 6 von 12 Detektorterminen und 2 von 7
Batcorderterminen erfasst. Nachweise gibt es sowohl vom Haldenplateau mit den bestehenden Windenergieanlagen als auch vom umliegenden Offenland.
Die Breitflügelfledermaus kommt als windkraftsensible Art weniger häufig als die beiden vorher genannten Arten im
Plangebiet und seinem Umfeld vor (knapp 5 % der Detektornachweise). Nachweise gibt es aus den Monaten Juni,
Juli und August. Nur gelegentliche Nachweise gab es darüber hinaus von den nicht-windkraftsensiblen Arten
Fransenfledermaus, Bartfledermaus und (Braunes) Langohr.
Der Abgleich mit dem Fachinformationssystem geschützter Arten des LANUV zeigt, dass für den
Südostquadranten 4 des Messtischblatts 5103 und den Südwestquadranten 3 des Messtischblattes 5104 10
Fledermausarten gemeldet sind. Diese sind in folgender Tabelle aufgeführt.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
45 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Art
Fledermausarten im Südostquadrant 4 Messtischblatt 5103 (Eschweiler)
und Südwestquadrant 3 Messtischblatt 5104 (Düren) zusammenfasst.
Status
Erhaltungszustand in NRW (ATL)
Breitflügelfledermaus
Art vorhanden
Günstig-
Große Bartfledermaus
Art vorhanden
Ungünstig
Wasserfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Kleiner Abendsegler
Art vorhanden
Ungünstig
Großer Abendsegler
Art vorhanden
Günstig
Rauhautfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Zwergfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Mückenfledermaus
Art vorhanden
Ungünstig+
Braunes Langohr
Art vorhanden
Günstig
Graues Langohr
Art vorhanden
Schlecht
Tabelle 20 mögliche Fledermausarten im Plangebiet (Quelle: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 18.08.2014)
Von den 10 in den MTB aufgeführten Fledermausarten konnten die windkraftsensiblen Arten Breitflügelfledermaus
und Großer Abendsegler mittels Detektor und Batcorder erfasst werden (daneben Bart- und Fransenfledermaus,
Langohr und Zwergfledermaus). Die übrigen Arten – darunter die windkraftsensiblen Arten Kleiner Abendsegler,
Rauhautfledermaus und Mückenfledermaus - sind im gegebenen Landschaftsraum somit nicht auszuschließen.
Abbildung 8 Übersicht der Fledermäuse im Plangebiet (Quelle: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 18.08.2014)
Vögel
Bei den Vogelkartierungen im Rahmen des Artenschutzgutachtens zum Repowering auf der Halde Nierchen
wurden insgesamt 65 Vogelarten festgestellt, darunter 44 Brutvogelarten und 21 Gastvogelarten (nicht brütende
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
46 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Nahrungsgäste und Durchzügler). 19 Arten davon gelten in NRW als planungsrelevant und 10 Arten unterliegen
einer Gefährdungskategorie gemäß „Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland“. Dies sind Feldlerche
(RL NW/D 3), Kiebitz (RL D 2; RL NW 3), Kornweihe (RL D 1; RL NR 0), Mehlschwalbe (RL NW 3),
Rauchschwalbe (RL NW 3), Rotmilan (RL NW 3), Schwarzmilan (RL NW R), Steinschmätzer (RL D/NW 1),
Waldlaubsänger (RL NW 3) und Wiesenpieper (RL NW 2). Unabhängig davon sind 9 Arten streng schützt und
somit besonders zu beachten: Habicht, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzmilan,
Turmfalke und Waldkauz. Als Koloniebrüter sind Graureiher, Lach- und Silbermöwe sowie Saatkrähe ebenfalls zu
den planungsrelevanten Arten zu zählen, obwohl sie keiner Gefährdungskategorie unterliegen. Sie wurden
vorwiegend zur Zugzeit beobachtet.
Art
Deutsch
Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet WP „Halde Nierchen“
Vogelschutzrichtlinie
Streng
RL D
RL NRW
Anhang I VSArt.4 (2) VSgeschützt
Wissenschaftlich
RL
RL
Status im
Gebiet
Amsel
Turdus merula
-
-
B, DZ
Bachstelze
Motacilla caeruleus
-
V
B, DZ
Blaumeise
Parus caeruleus
-
-
B
Bluthänfling
Carduelis cannabina
V
V
N, DZ
Buchfink
Fringilla coelebs
-
-
B, DZ
Buntspecht
Dendrocopos major
-
-
B
Domgrasmücke
Sylvia communis
-
-
B
Eichelhäher
Garrulus glandarius
-
-
B
Elster
Pica pica
-
-
B
Erlenzeisig
Carduelis spinus
-
-
DZ
Feldlerche
Alauda arvensis
3
3
B, DZ
Fichtenkreuzschnabel
Loxia pytopsittacus
-
-
DZ
Fitis
Phylloscopus trochilis
-
V
B
Gartenbaumläufer
Certhia brachydactyla
-
-
B
Gartengrasmücke
Sylvia borin
-
-
B
Gebirgsstelze
Motacilla cinerea
-
-
B
Gimpel
Pyrrhula pyrrhula
-
-
B
Goldammer
Emberiza citrinella
-
V
B
Graureiher
Ardea cinerea
-
-
N, DZ
Grünfink
Carduelis chloris
-
-
B
Grünspecht
Picus viridis
-
-
B
Habicht
Accipeter gentilis
-
V
Haubenmeise
Parus cristatus
-
-
B
Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros
-
-
B, DZ
Heckenbraunelle
Prunella modularis
-
-
B
Kanadagans
Branta canadensis
-
-
Überflug
Kernbeißer
Coccothraustes coccothraustes
Kiebitz*
Vanellus vanellus
2
2
Kleiber
Sitta europaea
-
-
B
Kohlmeise
Parus major
-
-
B
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
§§
§§
DZ
x
DZ
47 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Kornweihe*
Circus cyneus
2
0
§§
x
DZ
Kranich*
Grus grus
-
-
§§
x
DZ
Lachmöwe
Larus ridibundus
-
-
DZ
Mauersegler
Apus apus
-
-
N
Mäusebussard
Buteo buteo
-
-
Mehlschwalbe
Delichon urbica
-
3
N, DZ
Misteldrossel
Turdus viscivorus
-
-
B, DZ
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
-
-
B
Rabenkrähe
Corvus corone
-
-
B, DZ
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
V
3
N, DZ
Ringeltaube
Columba plumbus
-
-
B, DZ
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
-
-
B
Rotmilan*
Milvus milvus
-
3
Saatkrähe
Corvus frugilegus
-
-
DZ
Schafstelze
Motacilla flavs
-
-
B, DZ
Schwanzmeise
Aegithalos caudatus
-
-
B, DZ
Schwarzmilan*
Milvus migrans
-
R
Silbermöwe
Larus canus
-
-
DZ
Singdrossel
Turdus philomelos
-
-
B, DZ
Sommergoldhänchen
Regulus ignicalisslus
-
-
B
Star
Sturnus vulgaris
-
V
N, DZ
Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
1
1
DZ
Stieglitz
Carduelis carduelis
-
-
N, DZ
Stockente
Anas plathyrhynchus
-
-
B
Sumpfmeise
Parus palustris
-
-
B
Sumpfrohrsänger
Acrocephalus palustris
-
-
B
Tannenmeise
Parus ater
-
-
B
Turmfalke
Falco tinninculus
-
V
§§
N, DZ
Waldkauz
Strix aluco
-
-
§§
B
Waldlaubsänger
Phylloscopus sibilatrix
-
3
B
Weidenmeise
Parus montanus
-
-
B
Wiesenpieper
Anthus pratensis
V
2
B
Wintergoldhänchen
Regulus regulus
-
-
B
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
-
-
B
Zilpzalp
Phylluscopus collybita
-
-
B
§§
§§
§§
B, DZ
x
N, DZ
x
N
Tabelle 21: Artenlisten der im Plangebiet kartierten Vögel (Quelle: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 18.08.2014)
Legende
Gelb markiert
*
Planungsrelevante Arten
windkraftsensibel
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
48 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Kategorien der Roten Liste (RL)
0
1
2
3
R
V
Als Brutvogel ausgestorben
Vom Aussterben bedroht
Stark gefährdet
Gefährdet
Arealbedingt selten
Ungefährdet
Vorwarnliste
Status
B
BV
DZ
N
W
Brutvogel
Brutverdacht
Durchzügler
Nahrungsgast
Wintergast
Weitere Abkürzungen
VS-RL
Vogelschutzrichtlinie
Von den 19 planungsrelevanten Arten wurden die 4 Arten Feldlerche (6 Brutpaare), Mäusebussard (1 Brutpaar),
Waldkauz (1 Brutpaar) und Waldlaubsänger (7 Brutpaare) als Brutvogel nachgewiesen. 15 weitere
planungsrelevante Arten kommen als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler vor: Graureiher, Habicht, Kiebitz,
Kornweihe, Kranich, Lachmöwe, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, Saatkrähe, Schwarzmilan, Silbermöwe,
Steinschmätzer, Turmfalke und Wiesenpieper. Von den gemäß neuem Leitfaden zur „Umsetzung des Arten- und
Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013)
windkraftsensiblen Arten wurden Kiebitz, Kornweihe und Kranich ausschließlich auf dem Durchzug gesichtet. Auch
der Rotmilan und der Schwarzmilan wurden als Durchzügler erfasst, auch während der Brutzeit (allerdings ohne
Brutnachweis), sodass diesen beiden Arten auch der Status des Nahrungsgastes zukommt.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
49 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Abbildung 9 Planungsrelevante Arten im Plangebiet (Quelle: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 18.08.2014)
Im Rahmen der Horstsuche im Frühjahr 2013 wurden keine Horste windkraftsensibler Großvogelarten im Umkreis
von 1 km entdeckt und auch Hinweise auf Wechselbezüge von windkraftsensiblen Großvogelarten zum Gebiet gab
es nicht. Regelmäßige Sichtungen gab es lediglich vom Mäusebussard.
Im Umkreis von 1 km zum Windpark gelangen keine Brutnachweise windkraftsensibler Großvögel (Rohr- oder
Wiesenweihe, Rot- oder Schwarzmilan) in der Brutsaison 2014. Daher erfolgte eine Raumnutzungsanalyse, im
Rahmen dessen Rot- und Schwarzmilan gesichtet werden konnten. Weihen oder andere windkraftsensible
Großvögel wurden nicht gesichtet.
Der Abgleich der Kartierungen mit den im Messtischblatt aufgeführten 31 potenziell vorkommenden Arten ergibt
lediglich zwei Arten, die als windkraftsensibel gelten: Kiebitz und Wachtel.
Beide konnten durch die Kartierungen als Brutvogel sicher ausgeschlossen werden. Dies liegt mit hoher
Wahrscheinlichkeit an den bestehenden 9 Windenergieanlagen auf der Halde, da beide Arten mit
Meidungsverhalten auf WEA reagieren. Der Kiebitz wurde als Durchzügler erfasst, rastet aber nicht auf dem
Haldenplateau, sondern umfliegt dieses. Alle übrigen Arten gelten als nicht-windkraftsensibel und müssen
demnach auch nicht vertiefender betrachtet werden.
c)
Vorbelastung
Flora und Fauna in beiden Plangebieten sind bereits durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung vorbelastet.
Der Ackerbau auf den Plangebietsflächen führt zu einer regelmäßigen Umformung der vorhandenen Lebensräume,
die zudem noch durch möglichen Dünger- und Pestizidauftrag auf die Flächen gefährdet werden können. Ferner ist
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
50 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
mit dem bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen und den zur Potenzialfläche A angrenzenden
Windenergieanlagen in Düren Echtz bereits eine Vorbelastung durch Windenergieanlagen gegeben.
Empfindlichkeit
d)
Zur Bewertung möglicher Konflikte mit den Belangen des Artenschutzes wurde auf Gutachten der nachgelagerten
Verfahren zurückgegriffen. Die Gutachten berücksichtigen bereits konkrete Anlagenkonfigurationen. Diese werden
auf der Ebene des Flächennutzungsplanes herangezogen, um exemplarisch aufzuzeigen, dass eine Bewältigung
artenschutzrechtlicher Konflikte grundsätzlich möglich ist.
Fläche A
Die Entwicklung des Plangebietes, die mit Flächenversiegelungen und Änderungen der bisherigen Nutzungen
verbunden ist, führt zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten. Um
Beeinträchtigungen zu verringern und so ein Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3
BNatSchG zu verhindern, wurden Gutachten erstellt, das die vorkommenden planungsrelevanten Arten der Fläche
aufnimmt und die Gefahr bezüglich dieser abschätzt (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR,
Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe; Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz , Kreis Düren, 19.
Oktober 2015).
Folgende Wirkfaktoren wurden in Bezug auf das Vorhaben und die ggf. damit verbundenen Beeinträchtigungen
und Störungen bei demnach Anhang I und Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Arten identifiziert:
Baubedingte Wirkfaktoren:
-
Flächeninanspruchnahme und der damit verbundene Lebensraumverlust (Lebensraumveränderung):
Während des Baus werden temporär Bodenmieten sowie Lagerflächen angelegt. In diesen Bereichen
gehen Lebensräume verloren (für Flora und Fauna), die jedoch nach Fertigstellung wieder besiedelt
werden können.
-
Barrierewirkung/ Zerschneidung: Eine Barrierewirkung bzw. Zerschneidung von Lebensräumen während
des Baus ist nicht zu erwarten.
-
Beunruhigung des nahen bis mittleren Umfeldes und der damit verbundene Lebensraumverlust
(Lebensraumveränderung): Das Befahren der Baustelle führt über Lärmimmissionen zu optischen
Störungen und zu einer Beunruhigung des Umfeldes. Diese Störungen wirken während der gesamten
Bauphase und werden in Abhängigkeit der jeweiligen Tätigkeiten und Entfernungen in unterschiedlichem
Maße wirksam sein.
-
Unfall und Tötungsrisiko: Gemäß Gutachten ist von einem geringen Risiko auszugehen, dass Tiere durch
Baufahrzeuge zu Tode kommen.
Anlagenbedingte Wirkprozesse:
-
Flächeninanspruchnahme und der damit verbundene Lebensraumverlust (Lebensraumveränderung):
Durch die Fundamente und Kranstellflächen und die Zuwegung werden die landwirtschaftlichen Flächen
beseitigt. Der Boden verliert in diesen Bereichen seine Funktion als Lebensraum für Flora und Fauna sowie
als Grundwasserspender und -filter. Der Bodenverlust wird auf ein Minimum reduziert. Zum großen Teil
wird der Bodenaushub zur Abdeckung des Fundaments wiederverwendet, sodass der Bodenverlust auf ein
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
51 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Minimum reduziert wird. Auf der Fundamentfläche kann anschließend Lebensraum für Flora und Fauna
neu entstehen.
-
Barrierewirkung/ Zerschneidung: Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um die Errichtung und den
Betrieb von drei WEA, die insgesamt nur eine geringe Fläche in Anspruch nehmen und zum Teil große
Abstände zueinander haben. Daher ist mit keiner Barrierewirkung bzw. Zerschneidung von Lebensräumen
zu rechnen.
Betriebsbedingte Wirkprozesse:
-
Bei den betriebsbedingten Auswirkungen handelt es sich um die Beunruhigung des nahen bis mittleren
Umfelds z.B. durch Lärmimmissionen und optische Störungen durch den Betrieb der WEA sowie durch den
Wartungsverkehr sowie um eine mögliche Kollisionsgefahr für Arten, die den freien Luftraum nutzen. Der
Wartungsverkehr kann als Störung aufgrund des seltenen Erscheinens als vernachlässigbar eingestuft
werden. In Bezug auf Wirkprozesse aufgrund des Kollisionsrisikos können Auswirkungen insbesondere für
die Tiergruppen Vögel und Fledermäuse von Bedeutung sein. Daher wurden diesbezüglich gutachterliche
detailliertere Untersuchungen erstellt. Die betriebsbedingten Wirkprozesse können sich nur auf das nahe
bis mittlere Umfeld von WEA auswirken, daher kann gemäß Gutachten eine betriebsbedingte
Barrierewirkung ausgeschlossen werden.
Fledermäuse
Gemäß Gutachten (Fachgutachten Fledermäuse, Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Oktober 2015)
wurde der Untersuchungsraum (UR1000) mit mindestens fünf Arten in den Jahren 2009 und 2010 als
durchschnittlich bewertet. Anhand von Detektoruntersuchungen konnte festgestellt werden, dass die
Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum im Vergleich mit anderen Gebieten gering ist. Die
festgestellten Fledermausarten nutzten die landwirtschaftlich genutzten Teilbereiche des Untersuchungsraums so
selten, dass die landwirtschaftlich geprägten Teilbereiche allenfalls geringe Lebensraumfunktionen erfüllen.
Funktionsräume von Fledermäusen wurden im Bereich der intensiv landwirtschaftlich genutzten Teilflächen im
Untersuchungsraum nicht ermittelt. Im Gegensatz dazu wurde an den Uferbereichen und über den Wasserflächen
des Lucherberger Sees eine hohe Aktivität jagender Wasser- und Zwergfledermäuse festgestellt, sodass diese
Bereiche für diese Arten als Funktionsräume besonderer Bedeutung abgegrenzt werden. Die Auswertungen der
Detektorbegehungen und der Horchkistenuntersuchung deuten darauf hin, dass der Untersuchungsraum während
der Zugzeiten in geringem Maße von Abendseglern überflogen wurde. Eine besondere Bedeutung des
Untersuchungsraums für den Fledermauszug ergibt sich hieraus nicht.
Insgesamt werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für Fledermäuse erwartet.
Weitere Säugetierarten
Aufgrund der Entfernung geeigneter Lebensräume zu den geplanten Windenergieanlagen, werden keine
erheblichen Beeinträchtigungen wie auch Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG bei den Arten Europäischer
Biber, Feldhamster, Wildkatze und Haselmaus erwartet.
Vögel
Insgesamt wurden im Rahmen der Untersuchung 10 Arten festgestellt, die nach MKUNLV & LANUV (2013) als
WEA-empfindliche Arten eingestuft sind:
Zu den potenziell kollisionsgefährdeten Arten gehören Wiesenweihe (in Brutplatznähe), Rohrweihe (in
Brutplatznähe) und der Rotmilan. Weiterhin sind die Arten Kormoran, Lachmöwe, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe,
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
52 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Silbermöwe und Heringsmöwe beim Auftreten von Brutkolonien ebenfalls als WEA-empfindlich einzustufen. Als
eine Art mit einem möglichen Meideverhalten gilt der Kiebitz.
Für die Arten Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe und Heringsmöwe ist ein Verstoß gegen den § 44
Abs. 1 BNatSchG nach MKUNLV & LANUV (2013) dann möglich, wenn sich Brutkolonien im Umkreis von bis zu
1.000 m um die geplanten WEA befinden. In diesem Umkreis konnten keine Kolonien von den Arten vorgefunden
werden. Daher ist nicht davon auszugehen, dass ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für diese
Arten eintritt.
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen wurden zudem die
WEA-empfindlichen Arten berücksichtigt, die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzen. Für die WEAempfindlichen Arten Wiesenweihe, Rohrweihe und Rotmilan besitzt der Untersuchungsraum eine geringe bzw.
geringe bis durchschnittliche Bedeutung. Daher ist nicht davon auszugehen, dass der Erhaltungszustand der
lokalen Population einer Art (gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) verschlechtert wird oder dass es betriebsbedingt
zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten einer Art führen wird (im
Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i.V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG).
Für den Kiebitz, der ebenfalls als eine WEA-empfindliche Art gilt, wurde dem Untersuchungsraum eine
durchschnittliche Bedeutung zugesprochen. Der Untersuchungsraum liegt im bekannten Durchzugskorridor von
Kranichen, dem vor diesem Hintergrund eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen wird.
In Bezug auf die beiden Arten Kiebitz und Kranich erfolgte eine eingehende Untersuchung dazu, ob durch
betriebsbedingte Auswirkungen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden.
Die Prüfung ergab in Bezug auf den Kiebitz, dass der Betrieb der geplanten WEA- unter Berücksichtigung von
Vermeidungsmaßnahmen und der vorsorglichen Durchführung von CEF-Maßnahmen (CEF: continued-ecologicalfunctionality-measures) nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstößt (vgl. Kapitel 3.3.3).
Bezüglich des Kranichs ergab die Prüfung, dass der Betrieb der geplanten WEA nicht gegen die Verbote des § 44
Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird.
Amphibien
Aufgrund der Entfernung geeigneter Lebensräume zu den geplanten Windenergieanlagen, werden keine
erheblichen Beeinträchtigungen wie auch Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG bei den Amphibienarten
Kreuzkröte, Springfrosch, kleiner Wasserfrosch und Kammmolch erwartet.
Pflanzen
Durch den Ausbau der Wege, der Fundamente und Kranstellflächen werden meist landwirtschaftliche Flächen,
aber auch angrenzende Saumflure betroffen sein. Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen
führt zu einem vollständigen bzw. teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die detailliertere
Bewertung der Beeinträchtigungen der Biotoptypen wird in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil I zum
Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
(Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, 19. Oktober 2015) dargestellt. Dazu wird das Verfahren zur
numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) verwendet.
Der Verlust von Boden – und Biotopfunktionen durch die Versieglung bzw. Teilversiegelung wird durch geeignete
Maßnahmen ausgeglichen.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
53 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Fläche D
In der artenschutzrechtlichen Beurteilung zum Repowering auf der Halde Nierchen wurde geprüft, ob durch den
Bau und den Betrieb von vier WEA im Windpark Halde Nierchen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG erfüllt
werden können.
Im Rahmen der durchgeführten Kartierungen wurden 19 planungsrelevante Vogelarten erfasst, von denen 5
windkraftsensible Arten gemäß Leitfaden sind. Von Seiten Dritter wurden zwei weitere Arten genannt, die im
Plangebiet vorkommen können, sodass insgesamt 21 streng geschützte oder gefährdete Arten festgestellt wurden.
Aus der Gruppe der Fledermäuse wurden 6 Arten, von denen zwei als windkraftsensible Arten gemäß Leitfaden
gelten, im Projektgebiet und seinem Umfeld festgestellt. Darüber hinaus werden im Messtischblatt für das
Plangebiet drei weitere windkraftsensible Arten genannt, deren Vorkommen nicht auszuschließen ist.
Fledermäuse
Im Rahmen der Artenschutzprüfung haben die Untersuchungen über die gesamte Aktivitätszeit hohe Aktivitäten der
Zwergfledermaus und nicht unerhebliche Aktivitäten des Großen Abendseglers und der Breitflügelfledermaus
gezeigt. Ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für Fledermäuse kann daher nicht gänzlich
ausgeschlossen werden. Daher sollen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für kritische Zeiträume
definierte Abschaltungsszenarien im ersten Betriebsjahr festgesetzt werden. Parallel ist ein Höhenmonitoring
mittels Batcordern durchzuführen, um Aktivitäten von Fledermäusen in Gondelhöhe dokumentieren zu können. Im
vorliegenden Fall sollen 2 WEA mit Batcordern versehen werden. Der Gutachter empfiehlt hier die südliche und die
nordöstliche Anlage. Auf Grundlage der beim Höhenmonitoring ermittelten Daten ist mit den beiden Unteren
Landschaftsbehörden (Kreis Düren und StädteRegion Aachen) nach dem ersten Betriebsjahr der
Abschaltalgorithmus für das zweite Betriebsjahr festzulegen. Mit Hilfe dieses Vorgehens ist ein effektiver Schutz
aller schlaggefährdeten Arten sichergestellt. Alle weiteren Arten gelten nicht als windkraftsensibel bzw. nicht als
schlaggefährdet.
Vögel
Verletzungs- und Tötungstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können aus dem
Vogelschlagrisiko an WEA resultieren. Gemäß dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der
Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) zählen 6 der im
Plangebiet vorkommenden Vogelarten zu den windkraftsensiblen Arten, nämlich Kiebitz, Kornweihe, Kranich,
Rotmilan, Schwarzmilan und Uhu. Allerdings handelt es bei diesen Arten im Plangebiet um Nahrungsgäste oder
Durchzügler. Ein Brutplatz konnte für keine dieser Arten nachgewiesen werden.
Als kollisionsgefährdete Arten von diesen genannten windkraftsensiblen Arten wurden im Plangebiet die
Kornweihe, der Kranich, der Rotmilan, der Schwarzmilan und der Uhu bei den Untersuchungen bzw. nach
Hinweisen Dritter nachgewiesen. Der Gutachter stellt heraus, dass in den durchgeführten 18 Begehungen im
bestehenden Windpark, auf der Halde kein einziger Todfund gemacht wurde.
Die Kornweihe wurde einmalig als Durchzügler im Gebiet festgestellt und es gibt keinen einzigen dokumentierten
Fall von Vogelschlag einer Kornweihe an WEA. Aufgrund der geringen Raumnutzung und des Verhaltensmusters
ist im Plangebiet ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko nicht anzunehmen.
Der Kranich wurde auf dem Frühjahrszug erfasst und die Beobachtung dokumentiert das typische
Verhaltensmuster der Art in Bezug auf WEA. Die Kraniche umflogen die Halde mit einer Ausweichbewegung.
Dieses typische Verhalten sorgt dafür, dass es nur in Ausnahmefällen zu tödlichen Unfällen von Kranichen an WEA
kommt und damit ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor diesem Hintergrund am Standort ausgeschlossen ist.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
54 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Ein Brutvorkommen des Rotmilans im Umkreis von 1 km um die geplante Windvorrangzone kann sicher
ausgeschlossen werden. Auch im Umkreis von 3 km wurde der Rotmilan im Frühjahr und Sommer 2014 nur
gelegentlich als Nahrungsgast festgestellt. Die Wahrscheinlichkeit einer Kollision für einen Rotmilan ist am größten,
wenn es im Umfeld einer WEA Brutplätze gibt und die Flächen somit regelmäßig bejagt werden, da Rotmilane
Windenergieanlagen nicht meiden. Da kein Brutvorkommen im Umfeld des Windparks nachgewiesen wurde, ist ein
signifikant erhöhtes Tötungsrisiko sicher auszuschließen. Gleiches gilt für den Schwarzmilan, welcher lediglich
einmal zur Brutzeit 2014 in weiter Entfernung zum geplanten Windpark beobachtet wurde. Ein Brutvorkommen wird
durch den Artenschutzgutachter sicher ausgeschlossen.
Hinweise auf den Uhu kamen vom NABU Aachen-Land, eigene Beobachtungen durch den Artenschutzgutachter
gibt es nicht. Das nächstgelegene Schwerpunktvorkommen des Uhus liegt im Raum Stolberg/Aachen in etwa 4
Kilometer Entfernung (Brutplätze in den Steinbrüchen ca. 5 km entfernt). Da der Uhu durchaus mehrere Kilometer
weite Nahrungsflüge unternimmt, ist eine gelegentliche Raumnutzung nicht auszuschließen. Ein erhöhtes
Kollisionsrisiko mit WEA gibt es allerdings erst bei brutplatznahen Anlagen und vom Brutplatz wegführenden
Distanzflügen in großer Höhe. Eine solche brutplatznahe Lage ist hier nicht gegeben.
Eine erhebliche Störung von Tieren im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt dann vor, wenn sich durch die
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Dies geschieht im Falle von
Windenergieanlagen durch Beunruhigung und Scheuchwirkungen infolge von Bewegung, Lärm- oder
Lichtemissionen bzw. durch Zerschneidung der Flugrouten (optische Wirkung). Oft geht dies einher mit dem
Tatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, da diese unter Umständen durch die Störung
nicht mehr nutzbar sein können. Von den windkraftsensiblen Arten gemäß Leitfaden, die als störungsempfindlich
zur Brutzeit gelten, konnte keine Art im Plangebiet als Brutvogel nachgewiesen werden. Daher sind Zerstörungen
von Fortpflanzungsstätten für diese Arten ausgeschlossen. Für keine der als reine Durchzügler angegebenen Arten
hat das Untersuchungsgebiet als Ruhestätte und Rastplatz eine essenzielle Bedeutung. Der Bau und Betrieb der
Windenergieanlagen in Form eine Repowerings stellt demnach keine Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG dar.
Der Kranich und der Kiebitz zeigen im Zug- und Rastgeschehen grundsätzlich Meideverhalten. Diese Arten
kommen während des Durchzuges vor. Bei den Zugzeitbeobachtungen durch den Gutachter konnten,
insbesondere beim Kranich, leichte Ausweichbewegungen dokumentiert werden. Sowohl Kranich als auch Kiebitz
weichen bisher dem Windpark auf der Halde aus und umfliegen diesen. Das geplante Repowering dieses
Windparks wird nicht zu einer Änderung dieses Verhaltens führen. Alle übrigen windkraftsensiblen Vogelarten, die
im Gebiet erfasst wurden, sind nicht störungsempfindlich und zeigen kein Meideverhalten gegenüber WEA.
Aus der Gruppe der Vogelarten, die als planungsrelevant, aber nicht als windkraftsensibel, gelten, konnten im
Plangebiet 15 Vogelarten beobachtet werden, von denen Feldlerche, Mäusebussard, Waldkauz und
Waldlaubsänger, möglicherweise auch Waldschnepfe, als Brutvögel im Untersuchungsgebiet vorkommen.
Der Mäusebussard brütet im Haldenfußbereich und nutzt die offene Feldflur, durchaus aber auch das
Haldenplateau, zur Nahrungssuche. Der Mäusebussard zeigt kaum Meideverhalten bei Windenergieanlagen,
allerdings ist der Vogelschlag angesichts der hohen Bestandszahlen des Mäusebussards in Deutschland nur ein
geringes Problem, viel weniger als z.B. der Straßenverkehr. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko mit
Populationsrelevanz ist daher für diese ungefährdete und in einem günstigen Erhaltungszustand befindliche Art
nicht gegeben.
Die Feldlerche kommt mit geringen Beständen auf der Projektfläche und im primären Untersuchungsraum vor.
Durch den Betrieb der Anlagen ist diese Art aufgrund ihrer hohen Sinkflüge einem gewissen Verletzungs- und
Tötungsrisiko ausgesetzt. Angesichts der Häufigkeit dieser Art in Deutschland kann Vogelschlag jedoch nicht als
signifikant erhöhtes Risiko beschrieben werden, insbesondere im Falle des geplanten Repowerings eines
bestehenden Parks. Am ehesten kann es noch bei der Feldlerche zu einer Anpassung des Brutplatzes infolge des
Baus und Betriebs von WEA kommen, da diese Art empfindlich auf Vertikalstrukturen reagiert. Durch das
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
55 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Repowering und das damit verbundene Verringern der Anzahl der WEA wird der grundlegende Effekt der
vorhandenen Vertikalstruktur tendenziell eher günstiger gestaltet, mit einer substanziellen Änderung ist daher nicht
zu rechnen. Tötungen und Verletzungen der am Boden brütenden Feldlerche und der Verlust von Gelegen und
Nestern durch den Bau und die Erschließung der WEA können durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden.
Der Waldkauz ist als Brutvogel im Gehölzhang der Halde beobachtet worden. Diese Art gilt aufgrund von lediglich 2
bislang dokumentierten Schlagopfern nicht als tötungsgefährdet, insbesondere da in der Potenzialfläche D ein
Repowering eines bestehenden Windparks geplant ist. Gleiches gilt für die Waldschnepfe und den
Waldlaubsänger, für die somit nicht mit einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko zu rechnen ist.
Erhebliche Störungen des Zug- und Rastgeschehens von den gesichteten Zugvogelarten, aber auch für bereits
besprochene Brutvogelarten, die auch als Durchzügler vorkommen, sind nicht in erheblicher Form anzunehmen.
Während der Kartierungen des Gutachters konnte eine unterdurchschnittliche Aktivität durchziehender Vogelarten
beobachtet werden, was vermutlich mit der Vorbelastung durch den bestehenden Windpark zusammenhängt.
Populationsrelevante Auswirkungen sind daher durch das Repowering der WEA keinesfalls anzunehmen.
2.3
Schutzgut Boden
a)
Funktion
Die Funktion des Bodens für den Naturhaushalt ist auf vielfältige Weise mit den übrigen Schutzgütern verknüpft. Er
dient u.a. als Lebensraum für Bodenorganismen, Standort und Wurzelraum für Pflanzen, Standort für menschliche
Nutzungen (Gebäude, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft), Wasserspeicher und Schadstofffilter.
b)
Bestandsbeschreibung
Fläche A
Abbildung 10: Bodenkarte Plangebiet Fläche A
Quelle: Geologischer Dienst NRW
Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit „Echtzer Lössplatte“. Von Süden und Westen dacht sich
die Einheit gleichmäßig nach Norden zur Jülich-Linnicher Rurniederung und nach Osten hin ab. Während im Süden
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
56 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
eine Höhenlage um rund 140 m NN verzeichnet wird, beträgt sie im Norden der Platte noch ca. 90 m NN. Dagegen
beträgt der Höhenunterschied zwischen West- und Ostrand etwa 20 m. Zurückzuführen sind diese
Reliefunterschiede auf die tektonische Schrägstellung der Rurscholle durch den Rand des Mittelgebirges. Der Löss
auf der Echtzer Lössplatte ist bis zu 8 m mächtig. Das reichliche Vorhandensein an unverwittertem Löss
veranlasste früher die Bauern zur Anlage von Mergelgruben, aus denen sie den Lössmergel gewannen und als
Bodendünger verwandten. Die Einheitlichkeit der Lössdecke wird durch einige Talniederungen und Aufschlüsse
des Braunkohletagebaus (z.B. Lucherberger und Echtzer See) unterbrochen. Die große Leistungsfähigkeit der
Böden in der naturräumlichen Einheit „Echtzer Lössplatte“ drückt sich in den hohen Bodenwertzahlen aus, die bei
einem Wert bis zu 85 liegen (E. Glässer, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, 1977).
Nr. 1
Im westlichen Bereich des Plangebietes (vgl. Abbildung 10, Nr. 1) sind typische Parabraunerden13, zum Teil
erodiert, vereinzelt mit Tschernosem Relikten14 mit bis zu 12 -19 dm schluffigem Lehm vereinzelt humos (L3215)
aus Löss stellenweise Kolluvium16 über lehmigen Schluff (karbonathaltig) aus Löss vorzufinden. Die typischen
Parabraunerden weisen einen mittleren ertragreichen Boden mit Bodenwertzahlen von 40 - 65 auf. Die
Gesamtfilterwirkung der typischen Parabraunerden in diesem Bereich hat eine geringe Bedeutung und sie weisen
mäßig frisch bis trockene Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit17 liegt bei diesem Bodentyp im hohen
Bereich (0,42 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%).
Nr.2
Das Plangebiet besteht vorwiegend aus (vgl. Abbildung 10, Nr. 2) typischen Parabraunerden vorhanden mit bis zu
5 – 10 dm mächtigem schluffigem Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos (L3218), aus Löss
stellenweise Kolluvium über Kies zum Teil Sand aus Terrassenablagerung. Diese weisen einen hohen
ertragreichen Boden mit Bodenwertzahlen von 55 - 75 auf. Die Gesamtfilterwirkung des Bodens hat eine mittlere
13
Bei der Parabraunerde sind Partikel der Korngrößengruppe Ton vom Oberboden in den Unterboden verlagert worden.
Tschernosem (Ableitung aus dem Russischen: Czenozjom=Schwarzerde) wird unter bestimmten Bedingungen auf kalkreichen Lockermaterialien wie
Löss gebildet. Sie ist der dominante Boden im Steppengürtel der Nordhalbkugel und gehört zu den weltweit fruchtbarsten Standorten. Kontinentales
Klima: Heiße trockene Sommer, kurzer Herbst, sehr kalter langer Winter, kurzes Frühjahr begünstigen die Bildung eines solchen Bodens. Die Zeiten, in
denen die Streu mineralisiert werden kann, sind sehr kurz und diese reichert sich als organische Substanz im Oberboden an. Im Sommer fehlt das
Wasser für optimale Lebensbedingungen der Mikroorganismen und im Winter ist die Temperatur zu niedrig. Kalkhaltiges Ausgangssubstrat (z.B. Löss):
bietet dauerhaft eine gute Nährstoffversorgung der Vegetation und der Mikroorganismen. Der pH-Wert sinkt nicht ab, was die mikrobielle Aktivität mindern
würde. Es ist ausreichend Calcium vorhanden. Schwarzerden sind für die Landwirtschaft sehr wertvolle Böden. Doch fehlt oftmals das Wasser für
optimalen Pflanzenwuchs. Wenn diese Böden bewässert werden, gibt es keinen natürlichen Boden der fruchtbarer ist. Durch die Bewässerung
degradieren
diese
Böden,
d.h.
sie
verändern
sich.
Es
finden
z.B.
Stoffverlagerungen
statt
(Tonverlagerungen),
was zu einer veränderten Bodenstruktur und letztlich zu einem anderen Bodentypen führen kann (http://www.bodentypen.de/tschernosem/, Zugriff
23.01.2015).
14
Parabraunerde (vgl. Fußnote12): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer
kennzeichnet
die
Mächtigkeit,
3-6
dm
mächtig
(http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014).
15
Kolluvium: (lat.: das Zusammengeschwemmte) ist die Bezeichnung für eine meist mehrere Dezimeter mächtige Schicht von Lockersedimenten, die
vorwiegend aus durch Anschwemmung umgelagertem Bodenmaterial oder anderen meist lehmigen oder sandigen Lockersedimenten entstehen. Jüngere
Kolluvien sind häufig humos, was aber kein unbedingtes Merkmal ist. Im Kolluvium kann eine neue Bodenentwicklung einsetzen (Kolluvisol)
16
Die Bodenerodierbarkeit ist ein Maß für die Erosionsanfälligkeit des Bodens. Die Bodenerodierbarkeit entspricht dem K-Faktor der allgemeinen
Bodenabtragsgleichung : A = K x R x S x L x C x P. A: Langjährig zu erwartender mittlerer Bodenabtrag in t/ (ha x a) ; K: Bodenerodierbarkeit in t xh)/ (ha
x N); R: Regenerosivität in N/ (h x a); S: Hangneigung (dimensionslos); L: erosionswirksame Hanglänge (dimensionslos), C: Bodenbedeckungs- und
Bearbeitungsfaktor
(dimensionslos)
und
P:
Faktor
zur
Berücksichtigung
von
Erosionsschutzmaßnahmen
(dimensionslos)
(http://www.gd.nrw.de/g_bkerod.htm, Zugriff am 31.07.2014).
17
Parabraunerde (vgl. Fußnote10): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer
kennzeichnet
die
Mächtigkeit,
<20
dm
mächtig
(http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014).
18
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
57 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Bedeutung. Der Bodentyp weist mäßig frische Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit liegt im hohen Bereich
(0,45 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%).
Nr. 3
Im südlichen Bereich der Fläche (vgl. Abbildung 10, Nr. 3) sind ebenfalls typische Parabraunerden mit 4 - 8 dm
mächtigem schluffigem Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos (L32) aus Löss, alternativ
stellenweise aus Kolluvium vorhanden über Kies zum Teil Sand aus Terrassenablagerung, die einen hohen
ertragreichen Boden mit Bodenwertzahlen von 65 - 80 aufweisen. Die Gesamtfilterwirkung des Bodens hat eine
geringe Bedeutung. Der Bodentyp weist mäßig frische bis trockene Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit
liegt im hohen Bereich (0,45 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%).
Nr.4
Der südöstliche Bereich der Fläche (vgl. Abbildung 10, Nr. 4) besteht aus typischen Parabraunerden19, zum Teil
erodiert mit bis zu 12 - 19 dm schluffigem Lehm vereinzelt humos (L3220) aus Löss, stellenweise Kolluvium über
lehmigen Schluff (karbonathaltig) aus Löss vorzufinden. Die Gesamtfilterwirkung des Bodens hat eine geringe
Bedeutung. Der Bodentyp weist mäßig frische bis trockene Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit liegt im
hohen Bereich (0,45 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%).
Fläche D
Die Fläche D liegt in der naturräumlichen Einheit „Kornelimünster Vennvorland“. Dabei handelt es sich um eine
dicht gedrängte Folge schmaler und langgestreckter Zonen verschieden widerständiger Gesteine wie Schiefer,
Sandsteine, Grauwacken, Kalke, Dolomite und Mergel. Die Flüsse und Bäche folgen durchweg im
Schichtstreichen, den weniger widerstandsfähigen Gesteinsschichten sowie den in rheinischer Richtung
verlaufenden Verwerfungslinien und Quersprüngen. Dadurch sind zum Teil treppenartige Verlaufsrichtungen
entstanden, die vor allem im Bereich der Inde und Vicht bis zu 80 m tief einschneiden. Durch relativ hohe
Steigungsregen ist der heute starke Grünlandanteil entstanden.
19
Bei der Parabraunerde sind Partikel der Korngrößengruppe Ton vom Oberboden in den Unterboden verlagert worden.
Parabraunerde (vgl. Fußnote12): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer
kennzeichnet
die
Mächtigkeit,
3-6
dm
mächtig
(http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014).
20
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
58 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Abbildung 11 Bodenkarte Plangebiet Fläche D
Quelle: Geologischer Dienst NRW
Die Bodenkarte des Geologischen Dienstes stellt für das Plangebiet keine Bodentypen da. Dies liegt vermutlich an
der Halde und den damit verbundenen Aufschüttungen von Böden da die Halde aus Bodenmaterial mit stark
wechselnder Zusammensetzung modelliert worden ist.
c)
Vorbelastung
Im Bereich der Ackerflächen besteht durch die intensive Nutzung potenziell eine gewisse Bodenbelastung in Form
von Nährstoff- und Pestizideinträgen. Inwieweit die Speicher- und Filterfunktion des Bodens schon ausgelastet ist
und ob eine Auswaschung der Fremdstoffe erfolgen kann, ist nicht bekannt.
Die Halde Nierchen ist zudem beim Kreis Düren im Kataster der Altablagerungen und Altstandorte als
Verdachtsfläche (Az. 66370803/ Nr. 504) geführt. Dies wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum
Bebauungsplan F 18 für die Errichtung des bestehenden Windparks überprüft und führte zu dem Ergebnis, dass
die Halde Nierchen eine reine Abraumhalde aus dem Braunkohletagebau ist. Hinweise auf möglicherweise
vorhandene Altlasten gab es nicht. Durch den Kreis Düren wurde jedoch darauf hingewiesen, dass im Bereich der
Halde ggf. mit schadstoffbelastetem Bohrgut (Kraftwerksasche) zu rechnen ist.
d)
Empfindlichkeit
Generell ist Boden empfindlich gegenüber Eingriffen und Veränderungen der Schichtenfolge und anderen
mechanischen Einwirkungen (z.B. Verdichtung). Insbesondere im Rahmen von Baumaßnahmen wird die
Bodenstruktur durch Flächenversiegelung, Verdichtung, Abtragungen und Aufschüttungen negativ verändert.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
59 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer im Verhältnis zum gesamten Plangebiet
geringen Versiegelung durch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen im Verhältnis zu der gesamten Größe
des jeweiligen Plangebietes. Da gewachsener Boden als Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht und nicht
vermehrbar bzw. ersetzbar ist, ist er grundsätzlich schutzbedürftig. Es muss darauf geachtet werden, dass die
Funktionsfähigkeit der natürlichen Wirkungsgefüge des Bodens auch für die Zukunft gewährleistet bleibt.
Als Zielvorstellungen für das Naturraumpotenzial „Relief und Böden“ sind insbesondere der Erhalt der natürlichen
Reliefverhältnisse, sowie die Sicherung der natürlichen Bodeneigenschaften und des Bodenlebens durch
verminderte Bodenverdichtung durch das Befahren mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen und einem
reduzierten Düngemittel- und Biozideintrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung zu nennen.
Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und
durch die Anlage von Zuwegungen im Verhältnis zu der gesamten Größe des Plangebietes. Durch die
Versiegelung kommt es in den betroffenen Bereichen zu einem vollständigen Funktionsverlust des Bodens,
insbesondere sind hier Lebensraum-, Regulations- und allgemeine Produktionsfunktionen zu nennen. Für die
Fläche D ist allerdings anzuführen, dass es sich bei der Halde Nierchen um eine bestehende Konzentrationszone
handelt, die bereits mit neun Anlagen bestanden ist. Im Zuge der Planung soll diese Fläche repowert und damit die
bestehenden Anlagen durch vier leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. An den betroffenen Stellen wird die
Versiegelung entfernt und wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.
Ferner ist, insbesondere während der Bauphase, mit Beeinträchtigungen der Bodenstrukturen durch den Einsatz
von Baumaschinen zu rechnen. Hierdurch kommt es zu einer weiteren Veränderung der Standortbedingungen
sowie der Bodenfunktionen. Schadstoffeinträge, beispielsweise durch Treibstoff- oder Ölverlust der Baumaschinen
in den Boden, können nicht ausgeschlossen werden, allerdings ist zu beachten, dass dieses Risiko auch beim
Einsatz von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden besteht.
Mit abnehmendem Versiegelungsgrad nimmt die Intensität der Beeinträchtigung ab. Die geschotterten
Erschließungswege sowie Kranstellflächen behalten ihre Durchlässigkeit. Dennoch kann die vollständige
Versiegelung nicht ganz vermieden werden. Die Beeinträchtigung des Bodens der versiegelten Bereiche ist
aufgrund des Verlustes der Bodenfunktionen für die Potenzialfläche A als erheblich anzusehen und muss
ausgeglichen bzw. ersetzt werden (vgl. Landschaftspflegerischen Begleitplan Teil I zum Genehmigungsverfahren
von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (Ecoda Umweltgutachten
Dr. Bergen & Fritz GbR, 19. Oktober 2015). Auch für die Fläche D ist ein Kompensationsbedarf für die Eingriffe in
den Boden gegeben. Dazu wird auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Repowering des Windpark
„Halde Nierchen“ verwiesen (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 21.01.2016). Die auf den nachgelagerten
Verfahrensebenen durchgeführten Gutachten zeigen auf, dass die zu erwartenden Eingriffe grundsätzlich
ausgleichbar sind.
Eingriffe in das natürliche Relief des Plangebietes, also Aufschüttungen und Abgrabungen, werden bei der
Realisierung der Planvorhaben voraussichtlich nicht erforderlich sein.
2.4
Schutzgut Wasser
a)
Funktion
Das Element Wasser ist die Grundlage für jedes organische Leben. Vom Wasserdargebot ist die Vegetation direkt
oder indirekt, sowie auch die Fauna in einem Gebiet abhängig. Ebenso wird das Kleinklima durch den lokalen
Wasserhaushalt beeinflusst. Für den Menschen ist der natürliche Wasserhaushalt vor allem als
Trinkwasserreservoir zu schützen. Darüber hinaus ist als Abwehr vor der zerstörerischen Kraft des Wassers der
Hochwasserschutz zu beachten.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
60 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
b)
Bestandsbeschreibung
In beiden Plangebieten befinden sich keine stehenden oder fließenden Gewässer. Am westlichen Fuße der Halde
Nierchen verläuft der Holzheimer Graben, welcher durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt wird. Die mittlere
jährliche Niederschlagsmenge erreicht ca. 650 - 700 l/m².
Der Großraum des Vorhabengebietes ist bedingt durch den Braunkohleabbau von Grundwasserabsenkungen
betroffen. Daher ist mit den durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen zu rechnen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden
Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Wasserschutzgebiete gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach dem Landeswasserrecht festgesetzte
Heilquellenschutzgebiete, sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 32 des Wasserhaushaltsgesetz sind in den
Plangebieten nicht vorhanden und daher nicht betroffen.
Fläche A
Die Potenzialfläche A ist dem Grundwasserkörper 274_05 Hauptterrassen des Rheinlandes zuzuordnen 21. Es
handelt sich um einen Porengrundwasserleiter22 des silikatischen23 Gesteinstyps (Kies und Sand). Die
Durchlässigkeit wird als mittel bis hoch angegeben. Der Grundwasserkörper umfasst u.a. die grundwassernahen
Auebereiche der Rur zwischen Kreuzau und Jülich, des Ellebaches sowie der Indemündung mit
grundwassergeprägten Böden. Ansonsten überwiegt eine Löss- bzw. Lösslehm-Überdeckung. Es liegt ein
ausgeprägter Grundwasserstockwerksbau bis zum Festgestein vor.
Der Grundwasserkörper gehört zu den hydrogeologischen Teilräumen „Altpleistozän von Ville, Erft und Rur“24. Der
Teilraum Altpleistozän von Ville, Erft und Rur wird durch Terrassenflächen im Westen der Niederrheinischen
Tieflandbucht gekennzeichnet. An weit aushaltenden nordwest-gerichteten Störungen werden diese in drei
Großschollen zerlegt, die jeweils nach Nordosten einfallen. Durch den Braunkohlen-Bergbau sind hier
weitreichende Grundwasserabsenkungen vorhanden.
Der obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von altpleistozänen Kiesen und Sanden der
Jüngeren Hauptterrassen gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und bis mehr als
20 m mächtig werden können. Im Norden bildet bis mehr als 10 m mächtiger Löss eine hochwirksame Deckschicht,
die jedoch nach Süden immer mehr abnimmt. Nur in der Erosionsrinne des Erfttales mit ihren ursprünglich ganz
geringen Flurabständen stehen vorwiegend bindige Auenablagerungen an.
In der Gesteinsabfolge treten mächtige tertiäre Schichtfolgen aus Sanden, teilweise auch Kiessanden, Tonen und
Schluffen sowie bis < 60 m mächtigen Braunkohlenflözen auf. Dementsprechend sind bis zu 10
21
http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/src/gwbody.php?gwkid=274_05&frame=false (Zugriff am 20.01.2015)
ein Gesteinskörper, dessen Hohlräume von zusammenhängenden Poren gebildet werden und daher geeignet ist Grundwasser weiterzuleiten.
Porengrundwasserleiter sind in der Regel gekennzeichnet durch geringe Grundwasserfließgeschwindigkeiten, hohes Speichervermögen für Grundwasser
und gute Filtereigenschaften. Aus diesem Grund werden Porengrundwasserleiter häufig bei der Grundwassererschliessung für
Trinkwassergewinnungszwecke nutzbar gemacht (http://www.geodz.com/deu/d/Porengrundwasserleiter, Zugriff am 25.11.2014)
22
Silicatminerale mit geordneten kristallinen Strukturen. Die Silicate haben ein gemeinsames Strukturprinzip, nach dem eine relativ einfache Gliederung
durchgeführt werden kann. Eine weitere charakteristische Eigenschaft besteht darin, dass der Sauerstoff des Silicat-Komplexes gleichzeitig zwei
verschiedenen [SiO4]-Tetraedern angehören kann. Das dreiwertige Al3+ kann wegen seines nur wenig größeren Ionenradius als derjenige des Si4+ eine
Doppelrolle einnehmen (http://www.geodz.com/deu/d/Porengrundwasserleiter, Zugriff am 25.11.2014).
23
24
http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/Hydrogeoteilraeume/teilraum.php?tr=2301 (Zugriff am 20.01.2015)
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
61 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Grundwasserstockwerke ausgebildet, die jedoch an Faziesgrenzen25 oder tektonischen Störungen hydraulisch
miteinander verbunden sind. Die quartären und tertiären Lockergesteinsfolgen sind im Zentrum der
Niederrheinischen Tieflandbucht bis mehr als 1.000 m mächtig.
Der Teilraum ist tektonisch in die drei Großschollen Kölner / Venloer Scholle, Erft-Scholle und Rur-Scholle
gegliedert. Die begrenzenden Störungen sind abschnittsweise hydraulisch dicht; daher können auf kurze Distanz
große Differenzen der Grundwasserdruckflächen auftreten.
Die Braunkohlenflöze26 werden seit Jahrzehnten in bis zu 480 m tiefen Tagebauen abgebaut. Dazu sind
weitreichende Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste Abbausohle notwendig, die in ihrer horizontalen
Ausdehnung Rhein, Maas und Eifelrand erreicht haben und im Norden bis in den Raum nördlich von
Mönchengladbach reichen. Im Zentrum des Teilraumes sind daher die meisten Grundwasserstockwerke entleert 27.
Der Teilraum Terrassenebenen des Rheins und der Maas wird durch nacheiszeitliche bis rezente Flussterrassen
des Rheins und der Maas und ihrer Nebenflüsse gekennzeichnet. Wasserwirtschaftlich wird dieser Teilraum als der
wichtigste Raum in Nordrhein-Westfalen mit umfangreicher Grundwasser- und Uferfiltratgewinnung eingeordnet.
In diesem Teilraum bilden Kiessande und Sande jüngerer Mittelterrassen, Niederterrassen und Auenterrassen den
im Mittel ca. 20 m, selten über 40 m mächtigen oberen Grundwasserleiter. Warmzeitliche Schluffe, Tone und Torfe
können am nördlichen Niederrhein den Grundwasserleiter lokal in zwei Teilstockwerke trennen. Die
Grundwassersohle bilden dort tertiärzeitliche marine Feinsande, Schluffe und Tone. Im Raum Köln - Bonn steht
unter den mittelpleistozänen bis holozänen Kiessanden des oberen Grundwasserstockwerkes nach Süden
zunehmend festländisch geprägtes Tertiär mit Braunkohlen, Tonen und Sanden an. Hier sind mehrere
Grundwasserstockwerke ausgebildet; die Grundwasserführung in den tieferen Stockwerken ist von der
großräumigen Grundwasserabsenkung des Braunkohlenbergbaus beeinflusst. Auch die jungen Terrassen der Rur
als rechter Nebenfluss der Maas gehören zu diesem Teilraum. Die Niederterrasse als oberer Grundwasserleiter ist
jedoch nur wenige Meter mächtig und ist mit dem vom Bergbau beeinflussten tertiären Grundwasserleitern
hydraulisch verbunden (s. Teilraum 2301).
Die Deckschichten bestehen einerseits aus Windablagerungen (Löss, Sandlöss, Flugsand), andererseits aus tonigschluffigen bis feinsandigen, lokal auch torfigen Hochflut- und Auensedimenten. Die Grundwasserflurabstände
betragen selten mehr als 5 m.
Die quartären Terrassensedimente enthalten die wichtigste Grundwasserresource, sind aber gleichzeitig auch der
Hauptlieferant von Kies und Sand für die Baustoffindustrie. Zahlreiche Nassabgrabungen, insbesondere beiderseits
des Niederrheins sind mit Abraum, Industrie- und Gewerberückständen verfüllt und beeinträchtigen die
hydraulische Verbindung zwischen Rhein und Grundwasser. Im Südwesten der Niederrheinischen Bucht
(s. Teilraum 2301) ist das Grundwasser großräumig um bis zu 480 m abgesenkt. Die Auswirkungen reichen im
Süden und Osten bis in das Rheinische Schiefergebirge, im Norden bis in den Raum Neuss - Mönchengladbach Roermond (NL)28.
Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit Niederschlagswasser aufzunehmen, zu speichern und zeitlich verzögert an
die Atmosphäre, an die Vegetation oder an die Vorfluter abzugeben. Die Böden wirken damit ausgleichend auf den
Wasserhaushalt und hemmen die Entstehung von Hochwässern. Die Bodenteilfunktion „Ausgleichskörper im
Fazies: sind in der Geologie alle Eigenschaften eines Gesteins, die aus einer Entstehungszeit stammen. Damit umschließt der Begriff Fazies alle
während der Sedimentation gebildeten strukturellen und texturellen Merkmale (z.B. Mineralgehalt, Korngrösse, Schichtung) sowie den Fossilinhalt eines
Gesteins. (http://www.geodz.com/deu/d/Fazies, Zugriff: 25.11.2014)
25
bergmännischer Ausdruck für eine Schicht mit nutzbarem Rohstoffinhalt wie Kohle (Kohleflöz), Erz (z.B. Kupferschiefer) oder Salz. Ursprünglich wurde
der Begriff generell für flachliegende Schichten verwendet, wie z.B. "Flözgebirge" (alter Ausdruck für das Mesozoikum,
http://www.geodz.com/deu/d/Fl%C3%B6z, Zugang 23.01.2015).
26
27http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/Hydrogeoteilraeume/teilraum.php?tr=2301,
28
(Zugriff 12.03.2015).
http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/Hydrogeoteilraeume/teilraum.php?tr=2301, (Zugriff 12.03.2015).
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
62 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Wasserkreislauf“ wird durch das Infiltrationsvermögen des Bodens gegenüber Niederschlagswasser und die damit
verbundene Abflussverzögerung bzw. -verminderung definiert und wird aus den Bodenkennwerten gesättigte
Wasserleitfähigkeit, nutzbare Feldkapazität und Luftkapazität abgeleitet. Die gesättigte Wasserleitfähigkeit 29 wird
aus der finalen Rate bei dem Prozess des Eindringens von Wasser nach Niederschlägen ermittelt, die sich einstellt,
wenn der Boden vollständig gesättigt ist.
Im westlichen Bereich des Plangebietes (vgl. Abbildung 10, Nr. 1) sind typische Parabraunerden30, zum Teil
erodiert, vereinzelt mit Tschernosem Relikten31 mit bis zu 12 -19 dm schluffigem Lehm vereinzelt humos (L3232)
vorhanden. Unter Feldkapazität versteht man die Wassermenge, die ein zunächst wassergesättigter Boden gegen
die Schwerkraft nach 2 bis 3 Tagen noch halten kann. Die nutzbare Feldkapazität ist der Teil der Feldkapazität, der
für die Vegetation nutzbar ist und im Boden in den Mittelporen mit Saugspannungen zwischen den pF-Werten 1,8
und 4,2 gespeichert wird. Die gesättigte Wasserleitfähigkeit ist in diesem Bereich hoch 62 cm/d. Die nutzbare
Feldkapazität hat hier eine mittlere (99 mm) Bedeutung. Der Grenzflurabstand33 beschreibt die Tiefe, bis zu der der
Grundwasserspiegel, bedingt durch kapillaren Aufstieg, Einfluss auf die Verdunstung und den Ertrag hat. Damit
kann sich die in diesem Bereich vorhandene Vegetation in Trockenperioden am Grundwasser bedienen.
Das Plangebiet besteht vorwiegend aus (vgl. Abbildung 10, Nr. 2) typischen Parabraunerden, vorhanden mit bis zu
5 – 10 dm mächtigem schluffigem Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos (L3234). In diesem Bereich
ist die gesättigte Wasserleitfähigkeit (56 cm/d) hoch. Die nutzbare Feldkapazität des typischen
Parabraunerdbodens liegt im hohen Bereich (152 mm). Der Grenzflurabstand ist ebenfalls hoch mit ca. 15 dm. Für
die Versickerung ist der Boden bedingt geeignet.
Im südlichen Bereich der Fläche (vgl. Abbildung 10, Nr. 3) sind ebenfalls typische Parabraunerden mit 4 - 8 dm
mächtigem schluffigem Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos (L32). In diesem Bereich ist die
gesättigte Wasserleitfähigkeit (59 cm/d) hoch. Die nutzbare Feldkapazität des typischen Parabraunerdbodens liegt
im mittleren Bereich (127 mm). Der Grenzflurabstand ist ebenfalls mit ca. 15 dm hoch. Für die Versickerung ist der
Boden bedingt geeignet.
29Die
gesättigte Wasserleitfähigkeit einer Bodeneinheit für eine gewählte Bezugstiefe (kfges) wird aus den schichtspezifischen Wasserdurchlässigkeiten
(kfs1 – kfsn für die Schichten s1 – sn) abgeleitet. Die ausgewiesene Wasserdurchlässigkeit kennzeichnet den Widerstand, den der Boden einer
senkrechten Wasserbewegung entgegensetzt. Die Wasserdurchlässigkeit ist ein Maß für die Beurteilung des Bodens als mechanischer Filter, zur
Abschätzung der Erosionsanfälligkeit schlecht leitender bzw. stauender Böden und der Wirksamkeit von Dränungen (Website geologischer Dienst NRW:
Zugriff 19.01.2015).
30
Bei der Parabraunerde sind Partikel der Korngrößengruppe Ton vom Oberboden in den Unterboden verlagert worden.
Tschernosem (Ableitung aus dem Russischen: Czenozjom=Schwarzerde) wird unter bestimmten Bedingungen auf kalkreichen Lockermaterialien wie
Löss gebildet. Sie ist der dominante Boden im Steppengürtel der Nordhalbkugel und gehört zu den weltweit fruchtbarsten Standorten. Kontinentales
Klima: Heiße trockene Sommer, kurzer Herbst, sehr kalter langer Winter, kurzes Frühjahr begünstigen die Bildung eines solchen Bodens. Die Zeiten, in
denen die Streu mineralisiert werden kann, sind sehr kurz und diese reichert sich als organische Substanz im Oberboden an. Im Sommer fehlt das
Wasser für optimale Lebensbedingungen der Mikroorganismen und im Winter ist die Temperatur zu niedrig. Kalkhaltiges Ausgangssubstrat (z.B. Löss):
bietet dauerhaft eine gute Nährstoffversorgung der Vegetation und der Mikroorganismen. Der pH-Wert sinkt nicht ab, was die mikrobielle Aktivität mindern
würde. Es ist ausreichend Calcium vorhanden. Schwarzerden sind für die Landwirtschaft sehr wertvolle Böden. Doch fehlt oftmals das Wasser für
optimalen Pflanzenwuchs. Wenn diese Böden bewässert werden, gibt es keinen natürlichen Boden, der fruchtbarer ist. Durch die Bewässerung
degradieren diese Böden, d.h. sie verändern sich. Es finden z.B. Stoffverlagerungen statt (Tonverlagerungen) was zu einer veränderten Bodenstruktur
und letztlich zu einem anderen Bodentypen führen kann (http://www.bodentypen.de/tschernosem/, Zugriff 23.01.2015).
31
Parabraunerde (vgl. Fußnote12): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer
kennzeichnet
die
Mächtigkeit,
3-6
dm
mächtig
(http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014).
32
33
Grenzflurabstand= WE+kapillarer Aufstieg; WE= effektive Durchwurzelungstiefe.
Parabraunerde (vgl. Fußnote10): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer
kennzeichnet
die
Mächtigkeit,
<20
dm
mächtig
(http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014).
34
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
63 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Der südöstliche Bereich der Fläche (vgl. Abbildung 10, Nr. 4) besteht aus typischen Parabraunerden35, zum Teil
erodiert mit bis zu 12 -19 dm schluffigem Lehm vereinzelt humos (L3236). In diesem Bereich ist die gesättigte
Wasserleitfähigkeit (50 cm/d) hoch. Die nutzbare Feldkapazität des typischen Parabraunerdbodens liegt im sehr
hohen Bereich (210 mm). Der Grenzflurabstand ist ebenfalls mit ca. 16 dm sehr hoch. Für die Versickerung ist der
Boden bedingt geeignet.
Fläche D
Die Potenzialfläche D gehört zum Grundwasserkörper 282_11 „Aachen-Stolberger Kalkzüge“37. Es handelt sich um
einen Karst-38 bzw. Kluftgrundwasserleiter39 des karbonatischen, silikatischen Gesteinstyps. Die Durchlässigkeit
wird als hoch bis sehr hoch angegeben.
Der Grundwasserkörper wird überwiegend von devonischen40 und karbonischen Kalkzügen am westlichen Rand
des Rheinischen Schiefergebirges zwischen Aachen und Langerwehe aufgebaut. Eingelagert in diese
Kalksteinbereiche sind aber auch mächtige karbonische und devonische Sandstein- und Tonsteinschichten, durch
die die Kalksteinzüge unterbrochen werden. Der paläozoische Festgesteins-Grundwasserleiter besteht aus
langgestreckten Zügen von Karbonatgesteinen im Wechsel mit Ton- und Sandsteinen. Die gut durchlässigen
Karstgrundwasserleiter des Devons und Karbons besitzen einen karbonatischen Gesteinschemismus, während die
sehr gering durchlässigen Kluftgrundwasserleiter der Ton- und Sandsteine silikatischen Charakter aufweisen. Die
Grundwasserverhältnisse des Aachen-Stolberg-Langerweher Gebietes werden im Wesentlichen durch die Kalkzüge bestimmt. Die aus Kalk- und Dolomitsteinen (Massenkalk und Kohlenkalk) bestehenden Schichtglieder der
devonisch-karbonischen Schichtenfolge streichen aufgrund ihrer Verfaltung und Verschuppung in bis zu sieben
nahezu parallelen Zügen zutage aus. Die Grundwasseroberfläche der verkarsteten Kalkzüge liegt häufig tief unter
der Geländeoberfläche. Dies bedingt eine starke Konzentration des unterirdischen Abflusses auf die Kalkzüge.
Durch Querstörungen und Klüfte nehmen sie Grundwasser aus der Umgebung auf. Dadurch ist das
Grundwasserdargebot erheblich höher als die im Ausstrichgebiet zu erwartende Grundwasserneubildung. Das
recht harte Grundwasser der Kalkzüge wird intensiv genutzt. Außer Bohrbrunnen dienen auch eigens dafür
aufgefahrene Stollen der Wasserversorgung. Eine Entwässerung der Kalke erfolgt daneben auch an Karstquellen.
Die Verschmutzungsempfindlichkeit ist aufgrund der Verkarstung sehr hoch. In dem Grundwasserkörper erfolgte
ehemals ein ausgedehnter Bergbau auf Steinkohle, auf Schwermetalle (Zink, Blei), daneben erfolgte und erfolgt
noch ein Kalkabbau. Deshalb existieren in dem Grundwasserkörper eine Vielzahl von alten Schächten, Stollen und
Halden des Bergbaues sowie stillgelegte Kalksteinbrüche. In den Talauen der Inde, der Vicht und des Wehebaches
35
Bei der Parabraunerde sind Partikel der Korngrößengruppe Ton vom Oberboden in den Unterboden verlagert worden.
Parabraunerde (vgl. Fußnote12): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer
kennzeichnet
die
Mächtigkeit,
3-6
dm
mächtig
(http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014).
36
37
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-hygrisc/src/gwbody.php?gwkid=282_11&frame=false, abgerufen am 29.07.2016
Karstgrundwasserleiter sind verkarstete Gesteinskörper, deren Durchlässigkeitseigenschaften wesentlich durch Lösungshohlräume wie erweiterte
Trennfugen, Karstspalten und Karströhren bestimmt werden. Karstgrundwasserleiter zeichnen sich i.a. durch hohe Transmissivitäten sowie raschen
Abfluss entlang der bevorzugten Wegsamkeiten ab. Diese vergleichsweise hohen Abflussgeschwindigkeiten, sowie die weiten Öffnungsquerschnitte der
Karstkanäle und der Karströhren haben eine nur geringe Selbstreinigungswirkung, während der Untergrundpassage zur Folge. Karstgrundwässer wie
auch
der
Grundwasserleiter
selbst
sind
daher
sehr
empfindlich
gegen
den
Eintrag
von
Schadstoffen.
(http://www.geodz.com/deu/d/Karstgrundwasserleiter, Zugriff 29.07.2016)
38
Kluftgrundwasserleiter sind Festgesteinsgrundwasserleiter, in denen die Wasserbewegung primär in nicht signifikant durch Lösungsvorgänge
erweiterten Trennflächen wie Klüften, Störungen, Verwerfungen oder Schichtgrenzen stattfindet. Kluftgrundwasserleiter treten in sedimentären,
metamorphen oder magmatischen, nicht verkarstungsfähigen Festgesteinen auf. Die Vielzahl der geologischen Trennflächen werden in der
Hydrogeologie hierbei oft unter dem Begriff Kluft zusammengefasst. (http://www.geodz.com/deu/d/Kluftgrundwasserleiter; Zugriff 29.07.2016)
39
Devonisch, dem Devonium zugehörig, System des mittleren Paläozoikums nach Silur und vor Karbon. Es begann vor ungefähr 409 Mio. Jahren und
endete vor etwa 362 Mio. Jahren. (http://www.geodz.com/deu/d/Devon; Zugriff 29.07.2016)
40
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
64 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
liegen in den Auenkiesen und -lehmen geringe Grundwasserflurabstände vor. Dort existiert vielfach auch eine
grundwasserabhängige Vegetation.
Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit, Niederschlagswasser aufzunehmen, zu speichern und zeitlich verzögert an
die Atmosphäre, an die Vegetation oder an die Vorfluter abzugeben. Die Böden wirken damit ausgleichend auf den
Wasserhaushalt und hemmen die Entstehung von Hochwässern. Die Bodenteilfunktion „Ausgleichskörper im
Wasserkreislauf“ wird durch das Infiltrationsvermögen des Bodens gegenüber Niederschlagswasser und die damit
verbundene Abflussverzögerung bzw. -verminderung definiert und wird aus den Bodenkennwerten gesättigte
Wasserleitfähigkeit, nutzbare Feldkapazität und Luftkapazität abgeleitet. Da für die aufgeschüttete Halde keine
Bodentypen bekannt sind und damit einhergehend keine Bodenkennwerte vorliegen, kann für diese Fläche
diesbezüglich keine Aussage gemacht werden.
c)
Vorbelastung
Aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung kann eine allgemeine Belastung durch Nährstoff- und
Pestizideintrag angenommen werden.
d)
Empfindlichkeit
Durch Überbauung und Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Böden kommt es innerhalb der
Plangebiete zu einer Reduzierung der Versickerungsfähigkeit des Bodens. Dies kann zu einer Minimierung der
Grundwasserneubildungsrate, sowie zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere führen.
Der Boden ist vorwiegend in der Fläche A für die Versickerung nur bedingt geeignet. Dennoch verursacht das
Vorhaben im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Ertrag, aufgrund der hohen nutzbaren Feldkapazität, eine
Beeinträchtigung der Vegetation. Für die Fläche D ist anzuführen, dass es sich bei der Potenzialfläche um den
bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen handelt, und eine Versiegelung durch die Maststandorte bereits
vorhanden ist. Mit dem geplanten Repowering und der damit einhergehenden Reduzierung wird vielmehr die
vorhandene Versiegelung in Teilen reduziert und entfernt.
Die Versiegelung durch die Fundamente wird auf ein notwendiges Maß reduziert. Die Kranstellflächen sowie die
auszubauende Zuwegung werden ebenso auf das notwendige Maß beschränkt und zusätzlich mit Schottermaterial
befestigt, sodass diese für Oberflächenwasser durchlässig bleiben werden. Mit einer erheblichen Veränderung der
Grundwasserneubildungsrate ist somit in beiden Plangebieten nicht zu rechnen.
Gewässerstrukturen werden durch die Windenergienutzung in den Plangebieten nicht verändert.
Grundwasserbeeinträchtigende Wirkungen wie Grundwasserabsenkung, Grundwasserstau, Verminderung der
Grundwasserneubildung und die Veränderung von Grundwasserströmen sind durch den Bau und/ oder den Betrieb
von WEA nicht in nennenswertem Maße zu erwarten.
Eine Verunreinigung von Oberflächengewässern oder des Grundwassers durch Schadstoffe wird nicht erwartet.
Die Anlagen verfügen über verschiedene Schutzvorrichtungen, die im Störfall einen Austritt wassergefährdender
Stoffe verhindern. Bei der Errichtung der WEA muss nicht mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen werden.
Alle betroffenen Komponenten werden fertig befüllt und montiert geliefert. Im Rahmen der Serviceinspektion des
Herstellers werden in der Regel Kontrollen bezüglich außergewöhnlichem Fett- und Ölaustritt durchgeführt.
2.5
Schutzgüter Klima und Luft
a)
Funktion
Das lokale Kleinklima bildet die Grundlage insbesondere für die Vegetationsentwicklung. Darüber hinaus ist das
Klima unter dem Aspekt der Niederschlagsrate auch für den Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung
verantwortlich. Luft wiederum ist lebensnotwendig zum Atmen für Mensch und Tier. Zudem übernimmt die
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
65 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Atmosphäre Funktionen als Schutz- und Übertragungsmedium für Stoffflüsse. Ein ausgewogenes Klima und eine
regelmäßige Frischluftzufuhr sind Grundlage für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
b)
Bestandsbeschreibung
Spezielle Klimadaten für die Plangebiete liegen nicht vor. Das Klima in Langerwehe ist warm und gemäßigt. Die
Jahresdurchschnittstemperatur in Langerwehe liegt bei ca. 10 C. Die Sonnenscheindauer beträgt im Mittel 1.4001500 Stunden im Jahr. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge erreicht ca. 700 l/m². Die örtlich klimatischen und
lufthygienischen Verhältnisse bestimmen oftmals das Ausmaß von Luftverunreinigungen.
c)
Vorbelastung
Nördlich der Potenzialfläche A verläuft (als Ost-West-Achse) die Bundesautobahn A4 und nordwestlich der
Potenzialfläche D die Bahnlinie zwischen Aachen und Köln. Zudem befindet sich in nördlicher Richtung der Fläche
D das Kraftwerk Weisweiler. Diese Emittenten können bereits gegenwärtig vorbelastend durch die
Abgasemissionen für die Schutzgüter Klima und Luft wirken. In den Untersuchungsgebieten können ggf.
Staubimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung der Flächen auftreten.
d)
Empfindlichkeit
Die klimatischen Funktionen der Freiflächen stehen in engem Zusammenhang mit dem Vegetationsbestand. Da die
vorhandene Vegetation kaum verändert wird, sind keine Veränderungen der kleinklimatischen Wirkungen zu
erwarten. Eine zusätzliche negative klimatische Wirkung erfolgt bei Bebauung der Flächen, da versiegelte Flächen
sich schneller erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz besitzen. Auf bisher unversiegelten Flächen
werden Fundamente, Kranstellflächen und Wege dauerhaft angelegt. Diese größtenteils geschotterten Flächen
weisen aufgrund hoher Windanfälligkeit und direkter Sonneneinstrahlung extreme Standortverhältnisse auf
(Erwärmung, schnelle Verdunstung). Luftverunreinigungen sind nur während der Bauphase zu erwarten. Wertvolle
Kaltluftentstehungsbereiche werden nicht nennenswert verändert.
Durch die Überbauung werden mikroklimatische Veränderungen erwartet, die jedoch lokal sehr beschränkt sind
und als vernachlässigbar angesehen werden. Als Ziel verfolgt die Windenergienutzung die Einsparung fossiler
Energieträger und hat eine positive Auswirkung auf das Globalklima.
Insgesamt ergeben sich keine nennenswerten negativen Auswirkungen der Windenergienutzung im Bereich der
geplanten Konzentrationszonen.
2.6
Schutzgut Landschaftsbild
a)
Funktion
Das Landschaftsbild hat in erster Linie ästhetische und identitätsbewahrende Funktion. Die Komposition
verschiedener typischer Landschaftselemente macht die Eigenart eines Landstriches aus. Neben der Bewahrung
typischer Arten, Strukturen und Bewirtschaftungsformen spielt dies auch für den Erholungswert der Landschaft eine
große Rolle.
b)
Bestandsbeschreibung
Im Rahmen nachgelagerter Verfahren wurden Bestandsaufnahmen bzgl. des Schutzgutes Landschaftsbild erstellt.
Die gewonnenen Erkenntnisse können auf die Ebene des Flächennutzungsplanes übertragen werden.
Fläche A
Das Landschaftsbild der Plangebietsfläche ist bereits heute vorbelastet. Die Vorhabenfläche wird zurzeit
überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Landschaftsbild ist durch bestehende Infrastrukturen und
Windenergieanlagen bereits vorbelastet. Die Plangebietsfläche stellt die westliche Erweiterung eines bestehenden
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
66 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Windparks in Düren mit sechs Anlagen dar. Neben den Windenergieanlagen ist der Bereich durch eine
Hochspannungsfreileitung, die Autobahn 4 und die geplante L12n vorbelastet.
Für den Eingriff in das Landschaftsbild wurde eine Untersuchung in einem 10 km Umkreis um die geplanten
Windenergieanlagenstandorte vorgenommen (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR:
Landschaftspflegerischen Begleitplan Teil I zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren, 19. Oktober 2015). Zur Eingriffsermittlung in das Landschaftsbild
wurde im Gutachten das Verfahren nach Nohl (1993) „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige
Eingriffe“ verwendet. Es wird davon ausgegangen, dass drei WEA des Typs ENERCON E 82 mit einer
Einzelleistung von 2,3 MW und mit einer Gesamthöhe von 179,4 m errichtet werden. Die Nabenhöhe beträgt beim
vorgesehenen Anlagentyp 138,38 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 82 m. In unmittelbarer Umgebung der
drei geplanten WEA sind weitere sechs WEA des Typs ENERCON E-101 (mit einer Gesamthöhe von 185,9 m) auf
dem Gebiet der Stadt Düren, Stadtteil Echtz, errichtet. Diese insgesamt neun Anlagen werden vom Betrachter als
ein Windpark wahrgenommen, daher wurde eine Sichtbereichsanalyse für alle Anlagen durchgeführt und
anschließend der Anteil der drei Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe errechnet.
Durch die Errichtung der geplanten WEA wird der Landschaftseindruck geändert. Für das Landschaftsbild ergeben
sich unterschiedliche Beeinträchtigungsbereiche, in denen unterschiedliche Wahrnehmungskoeffizienten in der
Landschaftsbildberechnung nach Nohl (1993) für die verschiedenen Wirkzonen des Vorhabens angesetzt werden
können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet
mit einem Radius von 10 km um den Mast beeinträchtigt. In der Eingriffsermittlung wird dieser Wirkraum in drei
unterschiedlich stark betroffene Zonen eingeteilt: Wirkzone I (Kreisfläche mit Radius 200 m); Wirkzone II
(Kreisfläche mit 1.500 m-Radius minus 200 m–Radius), Wirkzone III (Kreisfläche mit 10.000 m-Radius minus 1.500
m–Radius).
Für diese drei Räume wird jeweils der Kompensationsflächenumfang ermittelt. Aufgrund von Verstellungen und
Verschattungen durch Waldflächen, Feldgehölze, Bebauung und Siedlungsflächen wird der tatsächliche
Einwirkbereich kleiner als die Gesamtfläche innerhalb der Radien.
Zur Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs muss die Intensität des Eingriffs ermittelt werden. Diese ergibt
sich aus der Differenz des jetzigen Zustandes und des Zustandes nach Bau der WEA. Dabei wird die Vorbelastung
durch bestehende Anlagen mit berücksichtigt. Der Eingriffsintensität steht die ermittelte Empfindlichkeit der
Raumeinheiten gegenüber. Aus den beiden Komponenten ergibt sich ein Erheblichkeitsfaktor. Bei der
Kompensationsberechnung wird nur der tatsächlich einsehbare Bereich, der tatsächliche Einwirkbereich,
berücksichtigt.
Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Windfarm ist größtenteils der naturräumlichen Haupteinheit
Zülpicher Börde in der Großlandschaft Niederrheinische Bucht zuzuordnen. Die Standorte der WEA befinden sich
in der naturräumlichen Untereinheit Echtzer Lössplatte.
Das Landschaftsbild der näheren unbebauten Umgebung wird durch die ackerbauliche Nutzung geprägt.
Strukturierende Landschaftselemente, insbesondere visuell wirksame Vegetation mit Hochgrün, fehlen im
Plangebiet vollständig. Der intensiv ackerbaulich genutzte Raum der Echtzer Lössplatte ist nahezu vollständig
ausgeräumt. Die visuelle Verletzlichkeit ist entsprechend hoch. Naturnähe, Vielfalt und Eigenart werden insgesamt
als unterdurchschnittlich eingestuft. Aufwertend wirkt das ehemalige Naturschutzgebiet Lucherberger See.
Die Landschaft wurde in den letzten Jahren durch Braunkohleabbau und die Energiebereitstellung überprägt.
Zudem haben der Verkehr und die Siedlungen immer mehr Raum in Anspruch genommen. Der Raum wird von den
Fernverkehrsstraßen A 4 belastet. Weitere technische Verkehrsinfrastruktur, die sich als Vorbelastung auswirkt,
sind durch die Autobahn die Landstraße L 213 und die geplante Landstraße L 12n sowie weitere Straßen für den
örtlichen Verkehr wie auch die Wirtschaftswege, Hochspannungsfreileitungen, Schienenverkehr und in weiterer
Entfernung der Braunkohletagebau Inden sowie die Braunkohlebeförderungstrasse, das Kraftwerk Weisweiler mit
zwei angrenzenden Windenergieanlagen sowie die Industriebereiche von Eschweiler mit einer
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
67 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Müllverbrennungsanlage gegeben. In Bezug auf die Erholungsnutzung ist das eigentliche Plangebiet wegen seiner
Strukturarmut nur eingeschränkt von Bedeutung.
Zur differenzierten Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wurde der Untersuchungsraum in
landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt. Im 10 km Umkreis um die geplanten Windenergiestandorte
kommen 13 verschiedene landschaftsästhetische Raumeinheiten vor (siehe Tabelle 22).
Landschaftsästhetische Raumeinheit
Wirkzone
Tatsächliche Einwirkbereiche in den
zugehörigen Raumeinheiten (ha)
Echtzer Lössplatte
I, II, III
3.597,29
Unteres Indetal
II, III
990,2
Aldenhovener Platte
III
2.725,22
Erper Lössplatte
III
2.400,81
Dürener Eifelfuß
III
160,65
Dürener Rurniederung
III
1.346,52
Die Bürge
III
768,08
Kornelimünster Vennvorland
III
543,70
Rur-Inde-Tal
III
466,56
Nördliche Vennabdachung
III
7,26
Vlattener Hügelland
III
77,07
Stolberger Talung
III
54,87
Herzogenrather Lössgebiet
III
0,24
Summe
13.138,47
Tabelle 22: Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Standorte der bestehenden
WEA; Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen&Fritz GbR, Oktober 2015
Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der geplanten
WEA prognostiziert. Die visuellen Einwirkbereiche werden auf einer Fläche von ca. 13.138 ha Sichtbeziehungen zu
den beispielhaft herangezogenen WEA bestehen. Dies entspricht etwa 37 % des untersuchten Raums.
Größtenteils entfallen die Sichtbereiche auf Raumeinheiten, die aufgrund ihres geringen ästhetischen Eigenwerts
und geringer Schutzwürdigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber störenden Eingriffen aufweisen.
Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild aufgrund ihrer Größe, Gestalt und Rotorbewegung und
ihrem technischen Charakter relativ großräumig. Überschreiten die Anlagen in ihrer Gesamthöhe 100 m, müssen
die Rotorspitzen entweder durch das Rotfärben der Rotorblattspitzen oder durch weißes Blinklicht an der
Turmspitze (am Tage) sowie rotes Blinklicht an der Turmspitze (in der Nacht) gekennzeichnet werden. Die
Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa 30 km. Bei zunehmender
Entfernung wird das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner und die optische Eindrucksstärke nimmt schnell
ab. Nach Nohl ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt von mehr als 10 km i. d. R. nicht mehr landschaftsprägend.
Zudem gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die das Landschaftsempfinden beeinträchtigen
können. Durch die Luftströmungen am Rotor kommt es zu aerodynamischen und durch die Schwingung der
Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen. Durch den Motor bzw. das Getriebe von Windenergieanlagen
werden weitere Schallemissionen ausgelöst. Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter
den sog. Schattenwurf. Die Auswirkungen bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden im Kapitel 2.1
beschrieben.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen
aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
68 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
In Bezug auf die Erholungsnutzung ist das eigentliche Plangebiet wegen seiner Strukturarmut nur eingeschränkt
von Bedeutung. Die Erholungsfunktion der Landschaft wird durch den Betrieb der Anlagen (optische und
akustische Störungen) vermindert.
Fläche D
Für die Potenzialfläche D wurde in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Büro für Ökologie und
Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, 21.01.2016) eine Bewertung des Landschaftsbildes vorgenommen. Der Eingriff
in das Landschaftsbild wurde, wie auch für die Fläche A, mit Hilfe des Bewertungsverfahrens nach NOHL (1993):
“Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ beurteilt.
Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten etwa 170 m hohen Windenergieanlagen potenziell ein
kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 Kilometern um den Mast betrachtet. Dieser Wirkraum von 10 km
Ausdehnung um den Mast wird, wie auch in der Bewertung der Fläche A, in drei unterschiedlich stark betroffene
Zonen eingeteilt. Die planerische Bearbeitung im Rahmen der Eingriffsbewertung erfolgt für die Zonen I und II auf
der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000, für die Zone III auf der Topographischen Karte im Maßstab
1: 25.000. Für diese drei Wirkräume wird jeweils getrennt der Kompensationsflächenumfang ermittelt und zwar in
Verknüpfung mit den vier relevanten ästhetischen Raumeinheiten „Rurtal“, „Nördliche Rureifel“, „Aachener
Hügelland“ und „Zülpicher und Jülicher Börde“.
Der landschaftsästhetische Eigenwert wird anhand der Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenart bewertet.
Daneben sind die visuelle Verletzlichkeit und die Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus zu betrachten. Eine
Bewertung erfolgt für die vier betrachteten Naturräume „Nördliche Rureifel“, „Aachener Hügelland“, „Zülpicher und
Jülicher Börde“ und das „Rurtal“ getrennt.
Die Vielfalt des Naturraums „Nördliche Rureifel“ ist als hoch zu beschreiben. Hier befinden sich einige bedeutende
Buchenwaldkerngebiete der Eifel (Leyberg, Scherpenberg, Herzogenhau etc.). Zum Schutz dieser und weiterer
hochwertigen Strukturen, wie beispielsweise den Wehebachtälern, sind hier zahlreiche Schutzgebiete ausgewiesen
worden. Das ästhetische Empfinden der Naturnähe ist im Naturraum „Nördliche Rureifel“ unterschiedlich, generell
und besonders im Bereich der FFH- und Wildnisgebiete ist sie als überdurchschnittlich einzustufen. Gleiches gilt für
die Eigenart dieses Naturraumes, da er eine typische Eifellandschaft widerspiegelt. Die Reliefenergie ist sehr hoch
mit zum Teil sehr tief eingeschnittenen Tälern. Die Fernsicht ist nur von Kuppenlagen gut. Da die Vegetationsdichte
mit ausgedehnten Waldgebieten hoch ist, wird die Einsehbarkeit der Anlagen im Gebiet relativ stark durch
Vegetation gemindert.
Der Naturraum „Aachener Hügelland“ zeichnet sich vor allem durch seine landwirtschaftlich genutzten, aber
strukturreichen Offenlandbereiche aus. Zudem umfasst das Gebiet einige z.T. geschützte Steinbrüche und
Kiesgruben, die zahlreichen Amphibienarten Lebensraum bieten. Durch die zum Teil hohe Siedlungsdichte (Raum
Aachen) sowie aus einem hohen Anteil an intensivlandwirtschaftlich genutzten Flächen ist diese Fläche nicht so
vielfältig wie die „Nördliche Rureifel“. Die Naturnähe im Naturraum „Aachener Hügelland“ ist aufgrund der z.T.
intensiven Landwirtschaft etwas geringer einzustufen. Durch das Stadtgebiet Stolberg, welches einen erheblichen
Teil der Flächen im Betrachtungsraum einnimmt, liegt ein Verlust der Eigenart für diesen Naturraum vor. Die
Reliefierung ist recht hoch, während die Vegetationsdichte durch landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsbereiche nicht als hoch durch den Gutachter bewertet wird.
Die Vielfalt im Naturraum „Jülicher und Zülpicher Börde“ ist deutlich geringer. Die Börde ist im Betrachtungsraum
durch intensive landwirtschaftliche Nutzung und die vorhandene Infrastruktur (Kraftwerk Weisweiler,
Braunkohletagebau bei Inden und die BAB 4) stark anthropogen überprägt und daher nicht als „naturnah“
einzustufen. Auch die Eigenart des Naturraumes ist durch bereits bestehende, weithin sichtbare WEA sowie die
intensive landwirtschaftliche Nutzung und die vielbefahrene Bundesstraße BAB 4 verloren. Die Reliefierung der
offenen Landschaft ist gering und führt somit mit den dominanten landwirtschaftlichen Flächen und
Siedlungsbereichen zu einer guten Fernsicht.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
69 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Das „Rurtal“ ist im Betrachtungsraum ebenfalls z.T. stark anthropogen überprägt, bietet als Flussniederung aber
dennoch zahlreichen Land- und Wasserlebewesen Lebensraum und dient zudem als Ausbreitungskorridor. Die
Naturnähe ist durch die Vielzahl naturnaher Bereiche insgesamt als überdurchschnittlich anzusehen, während die
Eigenart dieses Naturraumes als durchschnittlich eingestuft wird. Die Reliefierung der offenen Landschaft ist auch
im „Rurtal“ als gering bewertet worden. Die Fernsicht wird lediglich durch die zum Teil hohe Vegetationsdichte
gemindert.
c)
Vorbelastung
Das Landschaftsbild ist durch den bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen (Fläche D) bzw. durch die in der
Nähe der Fläche A bereits bestehenden WEA stark vorbelastet. Weiterhin sind im weiteren Umfeld um die
Plangebiete die Autobahn A4, die Landstraße L213 und die geplante Landstraße L12n sowie
Hochspannungsfreileitungen, die das Landschaftsbild ebenfalls vorbelasten. In weiter Entfernung (im Umkreis bis
zu 10 km) zum Plangebiet können weiterhin in Bezug auf das Landschaftsbild die Vorbelastungen durch den
Braunkohletagebau Inden das Kraftwerk Weisweiler mit zwei angrenzenden Windenergieanlagen und der
Industriebereich von Eschweiler mit der Müllverbrennungsanlage genannt werden. Lärm, Staub und Abgase
werden durch den Autoverkehr im Bereich der Verkehrsstraßen beziehungsweise dem Schienenverkehr erzeugt.
Die bestehenden Anlagen sind hinsichtlich ihrer Schatten- und Schallimmissionen als Vorbelastung zu
berücksichtigen.
d)
Empfindlichkeit
Das Landschaftsbild und seine Erholungsfunktion sind empfindlich gegenüber einer Veränderung der Landschaft,
insbesondere in Form von Bebauung und „landschaftsfremden“ Nutzungen. Dadurch wird auch die
Erholungsnutzung für den Menschen beeinträchtigt, die durch den Eindruck der „freien Landschaft“ entsteht. Neben
dem Hinzufügen von störenden Elementen kann das Landschaftsbild auch durch das Entfernen von typischen und
prägenden Elementen beeinträchtigt werden. Das Landschaftsbild ist rein objektiv schwer zu bewerten. Im Rahmen
des Umweltberichtes wurde eine Analyse des Naturraumes sowie der schutzwürdigen Bereiche in den
Plangebieten bzw. ihrer unmittelbaren Umgebung vorgenommen. Eine technische Überprägung der geschützten
Biotope sowie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete sowie europäischen Vogelschutzgebiete erfolgt nicht, da die
Schutzabstände von 300 m eingehalten werden.
Im Rahmen der Beurteilung des ästhetischen Eigenwertes ist die Vorbelastung zu berücksichtigen. Es ist sinnvoll,
das Landschaftsbild belastende Vorhaben zu bündeln und im Gegenzug wertvolle Landschaften vor negativen
Einwirkungen zu schützen. Eine Vorbelastung kann zum Beispiel durch oberirdische Leitungstrassen, bereits
vorhandene Windenergieanlagen oder andere nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-7 BauGB privilegierte Vorhaben gegeben
sein. Auch durch den Straßen- oder Schienenbau sowie durch Abgrabungen kann eine Vorbelastung entstehen.
Ein „unbelastetes“ Landschaftsbild ist daher möglichst von Eingriffen freizuhalten.
Fläche A
Im Plangebiet sind Vorbelastungen durch Windenergieanlagen (in unmittelbarer Nähe des Plangebietes beantragt).
Weiterhin sind im 1,5 km Radius die Autobahn A 4, die Landstraße L 213 und die geplante Landstraße L 12n sowie
Hochspannungsfreileitungen, die das Landschaftsbild ebenfalls vorbelasten. Nordwestlich in weiterer Entfernung
(im Umkreis von 1,5 -10 km) zum Plangebiet können weiterhin in Bezug auf das Landschaftsbild die
Vorbelastungen durch den Braunkohletagebau Inden das Kraftwerk Weisweiler mit zwei angrenzenden
Windenergieanlagen und der Industriebereich von Eschweiler mit der Müllverbrennungsanlage genannt werden.
Lärm, Staub und Abgase werden durch den Autoverkehr im Bereich der Verkehrsstraßen beziehungsweise den
Schienenverkehr erzeugt.
Die vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomplexe, die größten Teils von intensiv genutzten Ackerflächen
mit nur wenig vorhandenen landschaftsgliedernden Einzelelementen bestimmt sind, wirken weniger naturnah und
vielfältig.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
70 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Um den Grad der Beeinflussung durch das Vorhaben bewerten zu können, bedarf es zunächst einer Feststellung
der Qualität des Landschaftsbildes. Diesbezüglich wird eine detailliertere Analyse des Plangebietes und seiner
Umgebung vorgenommen. Diese verhilft dabei den ästhetischen Gesamtwert der Plangebiete zu ermitteln.
Der ästhetische Eigenwert ergibt sich maßgeblich aus den nachfolgenden Kriterien:
Ästhetischer Gesamtwert
Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus
Visuelle Verletzlichkeit
Ästhetischer Eigenwert
Überdurchschnittliche Schutzwürdigkeit
aufgrund prägender Einzelelemente
Reliefierung
Vielfalt
Schutzgebiete
Strukturvielfalt
Naturnähe/ Vorbelastung
Vegetationsdichte
Eigenartserhalt
Denkmäler, prägende Bauten
Stadtsilhouette
Tabelle 23: Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus
Die Bewertung der visuellen Wirkung des Erlebens des Landschaftsbildes ist stark vom individuellen Betrachter
abhängig. Eine messbare Objektivität ist nur annähernd möglich und lässt sich schwer erzielen.
In Anlehnung an Nohl (1993/2001) wird die sinnliche Ausprägung von Natur und Landschaft über die Kriterien
Eigenart, Vielfalt und Naturnähe bewertet. Um eine nachvollziehbare Bewertung vorzunehmen ist es notwendig
den Wirkraum abzugrenzen, der durch das Vorhaben betroffen wird. Der landschaftsästhetische Wirkraum eines
Vorhabens ist primär abhängig von der Höhe des Bauprojektes und der Charakteristik (Reliefierung/ Vegetation
bzw. Vegetationsdichte) des umgebenden Landschaftsraumes.
Zur Ermittlung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wurde das Verfahren nach Nohl „Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ angewendet. Dieses Verfahren enthält eine Skalierung, die
zunächst in 13 Einzelschritten die potenzielle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ermittelt. Es wurden die
verschiedenen Merkmale des Eingriffes bezüglich des Landschaftsbildes in Zahlen ausgedrückt. Im 14. Schritt wird
der Umfang der Kompensationsfläche ermittelt. Insgesamt entsteht durch die beispielhaft herangezogenen Eingriffe
in das Landschaftsbild ein Kompensationsbedarf von 2,715 ha (0,905 ha pro Anlage) für die Fläche A.
Fläche D
Um den Grad der Beeinflussung durch das Vorhaben bewerten zu können, bedarf es zunächst einer Feststellung
der Qualität des Landschaftsbildes. Diesbezüglich wurde im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags
zum Bebauungsplan für das geplante Repowering eine detailliertere Analyse des Plangebietes und seiner
Umgebung vorgenommen. Diese verhilft dabei den ästhetischen Gesamtwert der Plangebiete zu ermitteln.
Für die vier Naturräume ist die Bewertung in den folgenden Tabellen zusammengefasst:
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Nördliche Rureifel“)
Stufenwerte
Faktoren
vorher
nachher
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
-
Vielfalt
7
7
-
Naturnähe
6
6
-
Eigenart
7
6
Aggregation
27
25
(Retransformierte) Stufe
7
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
71 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
2. Intensität des Eingriffs
Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.)
2
(Retransformierte) Stufe
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
-
Reliefierung
4
-
Strukturvielfalt der Elemente
7
-
Vegetationsdichte in der Raumeinheit
3
Aggregation
14
(Retransformierte) Stufe
4
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
7
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 1. (x2), 3 und 4
26
Retransformierte Stufe
7
6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit
Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 2. Und 5.
9
(Retransformierte) Stufe
4
Erheblichkeitsfaktor e
0,4
Tabelle 24: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Nördliche Rureifel“)
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Aachener Hügelland“)
Stufenwerte
Faktoren
vorher
nachher
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
-
Vielfalt
6
6
-
Naturnähe
5
5
-
Eigenart
6
5
Aggregation
23
21
(Retransformierte) Stufe
6
2. Intensität des Eingriffs
Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.)
2
(Retransformierte) Stufe
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
-
Reliefierung
6
-
Strukturvielfalt der Elemente
5
-
Vegetationsdichte in der Raumeinheit
6
Aggregation
17
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
VDH Projektmanagement GmbH
5
Januar 2017
72 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 1. (x2), 3 und 4
22
Retransformierte Stufe
5
6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit
Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 2. Und 5.
7
(Retransformierte) Stufe
3
Erheblichkeitsfaktor e
0,3
Tabelle 25: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Aachener Hügelland“)
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Jülicher und Zülpicher Börde“)
Stufenwerte
Faktoren
vorher
nachher
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
-
Vielfalt
4
4
-
Naturnähe
3
3
-
Eigenart
3
2
Aggregation
13
11
(Retransformierte) Stufe
2
2. Intensität des Eingriffs
Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.)
2
(Retransformierte) Stufe
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
-
Reliefierung
8
-
Strukturvielfalt der Elemente
5
-
Vegetationsdichte in der Raumeinheit
7
Aggregation
20
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
2
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 1. (x2), 3 und 4
13
Retransformierte Stufe
2
6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit
Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 2. Und 5.
4
(Retransformierte) Stufe
1
Erheblichkeitsfaktor e
0,1
Tabelle 26: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Jülicher und Zülpicher Börde“)
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
73 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Rurtal“)
Stufenwerte
Faktoren
vorher
nachher
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
-
Vielfalt
6
6
-
Naturnähe
6
6
-
Eigenart
5
4
Aggregation
22
20
(Retransformierte) Stufe
5
2. Intensität des Eingriffs
Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.)
2
(Retransformierte) Stufe
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
-
Reliefierung
8
-
Strukturvielfalt der Elemente
3
-
Vegetationsdichte in der Raumeinheit
3
Aggregation
14
(Retransformierte) Stufe
4
4. Schutzwürdigkeit
Stufe
7
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 1. (x2), 3 und 4
21
Retransformierte Stufe
5
6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit
Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 2. Und 5.
7
(Retransformierte) Stufe
2
Erheblichkeitsfaktor e
0,3
Tabelle 27: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Rurtal“)
Der potenzielle Gesamt-Eingriffsraum wurde gemäß NOHL in drei Entfernungs-/Wirkzonen aufgeteilt. Bei der
Kompensationsberechnung wird nur der tatsächlich einsehbare Bereich, der tatsächliche Einwirkbereich,
berücksichtigt. In der Wirkzone I sind Beeinträchtigungen besonders hoch, während diese in der Zone III nur noch
gering sind. Im Ergebnis ist für den Eingriff in das Landschaftsbild durch die Plangebietsfläche D ein erforderlicher
Ausgleich in Höhe von 3,87 ha (Tabelle 28) ermittelt worden. Durch den bestehenden Windpark auf der Halde
Nierchen ist bereits ein Eingriff in das Landschaftsbild erfolgt der seinerzeit kompensiert wurde. Diese 2,315 ha
Ausgleich für den bestehenden Windpark werden auf den Kompensationsbedarf angerechnet, sodass sich für die
vier neuen Anlagen ein restlicher Kompensationsbedarf von 1,558 ha ergibt. Entsprechend der Anlagenverteilung
auf das Stadtgebiet Eschweiler (3 Anlagen) und das Gemeindegebiet Langerwehe (1 Anlage), wird auf dem
Gemeindegebiet Langerwehe ein Ausgleich von 0,39 ha erforderlich. Die Berechnung zeigt beispielhaft die
Ausgleichbarkeit des Eingriffs auf.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
74 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Ermittlung des Kompensationsflächenumfangs
Zone
Tatsächlicher
Einwirkbereich (ha)
Erheblichkeitsfaktor e
Wahrnehmungskoeffizient w
Kompensationsflächenfaktor b
Kompensationsfläche (ha)
Nördliche Rureifel
I
8
II
167
III
259
0,3
0,4
0,15
0,096
0,1
1,002
0,02
0,2072
Summe
1,3052
Aachener Hügelland
I
17
II
160
III
675
0,3
0,3
0,15
0,153
0,1
0,72
0,02
0,405
Summe
1,278
Jülicher und Zülpicher Börde
I
0
II
51
III
5.088
0,3
0,1
0,15
0
0,1
0,0765
0,02
1,0176
Summe
1,0941
Rurtal
I
0
II
0
III
326
0,3
0,3
0,15
0
0,1
0
0,02
0,1956
Summe
0,1956
Gesamtkompensationsflächenumfang
3,8729
Tabelle 28 ermittelter Gesamt-Kompensationsbedarf (Quelle: Büro für Ökologie und Landschaftsplanung 21.01.2016)
Grundsätzlich sind bei der Feinpositionierung der WEA-Standorte auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu beachten, die erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes abschwächen. Die Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen wie auch die Ausgleichsmaßnahmen
werden im Kapitel 3.3.5 des Umweltberichtes aufgeführt.
2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
a)
Funktion
Kultur- und Sachgüter besitzen ihre Funktion aufgrund ihres historischen Dokumentationspotenzials sowie ihrer
wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzung.
b)
Bestandsbeschreibung
Fläche A
Die Windkraftkonzentrationszone A liegt in den fruchtbaren Lössböden der Jülicher Börde, die seit der frühen
Jungsteinzeit (ca. 5500 v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen bot. Seit dieser Zeit ist das Gebiet intensiv
genutzt und besiedelt, wie die Verteilung der archäologischen Fundstellen belegt.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
75 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Bislang wurden in der Fläche A keine systematischen archäologischen Untersuchungen durchgeführt. Jedoch
wurden im Norden des Plangebietes im Vorfeld des Neubaus der L 12n und der BAB 4 Ausfahrt Luchem
vorgeschichtliche Gräber, ein römisches Gräberfeld mit dazugehöriger Siedlung (Vicus) sowie eine römische
Straßentrasse archäologisch untersucht. Die Grenze dieser Siedlung sowie des Gräberfeldes sind nach Süden hin
noch nicht abschließend geklärt. Darüber hinaus durchläuft die römische Straße das Plangebiet. Entlang dieser
Straße und auch in der Nähe von größeren Siedlungen finden sich oftmals landwirtschaftliche Gehöfte (villae
rusticae), die auch innerhalb der Konzentrationszone zu erwarten sind. Im Süden des Plangebietes wurden durch
Prospektionen vorgeschichtliche Steinarten und Scherben gefunden, die als Hinweise auf eine vorgeschichtliche
Siedlung schließen lassen.
Im Plangebiet sind weitere Kultur- und Sachgüter von Relevanz nicht bekannt. Im weiteren Raum treten kleinflächig
schützenswerte Bereiche (kulturdenkmalgeschützte Gutshöfe und Grabenanlagen) auf. Die geplanten Anlagen
befinden sich in weiter Entfernung, sodass von keiner Beeinträchtigung dieser ausgegangen werden kann.
Fläche D
Da es sich bei der Potenzialfläche um eine aufgeschüttete Halde handelt, ist hier mit Bodendenkmälern nicht zu
rechnen. In weiterer Umgebung befinden sich kleinflächig einige schützenswerte Gutshöfe. Für das nächstgelegene Gut Merberich, welches als Denkmal geschützt ist, wurde ein Gutachten in Bezug auf die visuellen
Auswirkungen durch Windenergieanlagen erstellt (Scheuvens und Wachten: Evaluierung des geplanten
Repowerings des Windparks Halde Nierchen in Bezug auf visuelle Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich.
Stand 06.07.2015)
c)
Vorbelastung
Vorbelastungen bezüglich der Bodendenkmale können durch die Bewirtschaftung der Flächen (Landwirtschaft)
bestehen. Zudem sind mit dem bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen bzw. den bestehenden sechs
Anlagen in der direkten Nähe zur Potenzialfläche A bereits Vorbelastungen bezüglich sonstiger Kultur- und
Sachgüter bekannt.
d)
Empfindlichkeit
Durch die geplanten Vorhaben sind keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu
erwarten. Für das Gut Merberich in der Nähe zur Potenzialfläche D kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass
das geplante Repowering des Windparks „in Hinsicht auf den visuell wahrnehmbaren kulturgeschichtlichen Wert
des Denkmals Gut Merberich als neutral einzustufen ist“. Dies lässt sich vor allem dadurch begründen, dass das
Denkmal Gut Merberich und seine umgebende Kulturlandschaft bereits jetzt durch die bestehenden WEA,
Veränderungen durch den Tagebau sowie das Kraftwerk Weisweiler sehr stark technisch überprägt sind.
Für die potenziellen Bodendenkmäler in der Potenzialfläche A ist anzuführen, dass mit der Erhaltung von
Bodendenkmälern zu rechnen ist, deren Umfang und Erhaltung noch nicht abschließend bewertet sind. Daher sind
beim Bau selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen gemäß des Denkmalschutzgesetzes zu treffen. Durch die
Planung erfolgt, infolge des Baus von einzelnen Windenergieanlagen, nur ein geringer Verlust an landwirtschaftlich
nutzbarer Fläche. Die hier vorkommenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind als gebietstypische und weit
verbreitete Sachgüter zu werten. Es ist daher diesbezüglich von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.
2.8
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zwischen allen Schutzgütern bestehen vielfältige Wechselbeziehungen als Wirkungszusammenhänge oder –
Abhängigkeiten. Wird ein Schutzgut direkt beeinflusst, wirkt sich das meist indirekt auch auf andere Schutzgüter
aus. Um nur einige Beispiele zu nennen, die Beseitigung von Vegetation verändert das Kleinklima und vernichtet
Lebensraum für Tiere, Eingriffe in den Boden vermindern dessen Schutzfunktion für den Wasserhaushalt, ein
veränderter Wasserhaushalt wirkt sich u.U. auf die Vegetationszusammensetzung aus usw.. Diese
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
76 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Wechselbeziehungen sind nicht nur bei der Betrachtung von Eingriffen in den Naturhaushalt wichtig, sondern
müssen auch bei der Wahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen beachtet werden. Von den allgemeinen
ökosystemaren Zusammenhängen abgesehen, bestehen keine besonderen Wechselbeziehungen im Plangebiet.
3
3.1
ENTWICKLUNGSPROGNOSEN
Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung)
a) Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Die Plangebiete und ihre Umgebung sind geprägt von einer offenen und ackerbaulichen Kulturlandschaft. Aufgrund
der vorhandenen technischen Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen,
Braunkohletagebau, vorhandene Windkraftanlagen, Schienenwege und Kraftwerke) wird die Landschaft durch die
geplante WEA nicht in starkem Maße überprägt. Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Landschaft sind bereits
sehr eingeschränkt und der weitere Eingriff kann daher ausgeglichen werden.
Zur Ermittlung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wurde in Landschaftspflegerischen Begleitplänen das
Verfahren nach Nohl „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ angewendet. Dieses
Verfahren enthält eine Skalierung, die zunächst in mehreren Einzelschritten die potenzielle Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes ermittelt. Es wurden die verschiedenen Merkmale des Eingriffes bezüglich des
Landschaftsbildes in Zahlen ausgedrückt. Im letzten Schritt wird der Umfang der Kompensationsfläche ermittelt.
Die detaillierte Bewertung der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten wird im Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag dargestellt. Insgesamt entstehen durch Eingriffe in das Landschaftsbild ein Kompensationsbedarf von
2,715 ha (0,905 ha pro Anlage) für die Fläche A und ein Kompensationsbedarf von 3,87 ha für das Repowering auf
der Fläche D, von denen bereits 2,32 ha für den bestehenden Windpark auf der Halde ausgeglichen wurden. Somit
ergibt sich ein verbleibender Kompensationsbedarf von 1,558 ha, von denen für die eine Anlage auf dem
Gemeindegebiet Langerwehes 0,39 ha (Stadt Eschweiler 3 Anlagen 1,17 ha) erforderlich sind. Die Berechnungen
beziehen sich auf beispielhafte Anlagenkonfigurationen und belegen die Ausgleichbarkeit der Eingriffe in das
Landschaftsbild.
Insgesamt sind bei der Feinpositionierung der WEA-Standorte auf der Ebene des Bebauungsplanes
Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu beachten, die erhebliche Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes abschwächen. Die Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen werden im Kapitel 3.3 dieses
Umweltberichtes aufgeführt.
b) Erhebliche Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem vollständigen bzw. teilweisen
Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.
Der weit überwiegende Teil der jeweiligen Plangebiete, insbesondere die Ackerflächen, ist aufgrund der intensiven
Nutzung durch den Menschen aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes als relativ geringwertig einzustufen. In
Bezug auf die Plangebiete gibt es aber bisher keine Hinweise auf seltene oder gefährdete Pflanzenarten. Die
Auswirkungen werden als nicht erheblich in Bezug auf das Schutzgut Pflanzen angesehen.
In Bezug auf den Artenschutz haben Untersuchungen41, 42 stattgefunden, um festzustellen ob Beeinträchtigungen
von den geplanten auf die dort vorkommenden planungsrelevanten und WEA-sensiblen Arten zu erwarten sind.
Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Langerwehe; Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz , Kreis Düren, 19. Oktober 2015
41
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr: Artenschutzprüfung zum Repowering im Windpark „Halde Nierchen“, Gemeinde Langerwehe
(Kreis Düren) & Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen). 18.08.2014
42
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
77 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Geprüft wurde, ob unter der Berücksichtigung einer beispielhaften Anlagenkonfiguration gegen Verbotstatbestände
(Tötung, Störung der lokalen Population, Zerstörung bzw. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BNatSchG verstoßen wird. Es zeigt sich, dass unter Berücksichtigung von
Verminderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die Wahrung artenschutzrechtlicher Belange möglich
ist.
c) Erhebliche Auswirkungen auf den Menschen
Durch die Überformung der Landschaft mit den vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen
(vorhandene Windenergieanlagen) sowie der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege wurde die
Eigenart der Landschaft bereits verändert. Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf
potenzielle zusätzliche Immissionsbelastungen durch die geplanten Vorhaben. Eine abschließende Bewertung der
immissionsschutzrechtlichen Situation ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich, da die
Anlagenkonfiguration erst auf der nachgelagerten Planungsebene bzw. der Genehmigungsebene nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt wird. Aus den parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren liegen
jedoch Bewertungen für mögliche Anlagenkonfigurationen vor. Diese werden zur Bewertung der Frage, ob eine
Wahrung immissionsschutzrechtlicher Belange grundsätzlich möglich ist, beispielhaft herangezogen.
SCHALL
Fläche A
Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind die angrenzenden Wohngebiete. Zur Untersuchung der
Auswirkungen der Windenergieanlagen innerhalb der Fläche A wurde ein schalltechnisches Gutachten durch das
Schalltechnische Ingenieurbüro Pies (24.09.2015) erstellt. Folgende Ergebnisse wurden in dem Schallgutachten
dargelegt:
Aufgrund der vorliegenden Vorbelastung durch weitere WEA (sechs WEA), den Tagebaubetrieb Inden und das o.
a. Gewerbegebiet in Echtz ist in der Ortschaft zur Nachtzeit das Irrelevanzkriterium der TA-Lärm einzuhalten, d.h.
dass dort durch die Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um ≥ 6 dB unterschritten werden darf. An allen 3
Immissionsorten in Echtz (IP2, 3 und 4) ist der Richtwert + 1 dB eingehalten bzw. die Geräuschimmissionen der
Windkraftanlagen halten das Irrelevanzkriterium (IP12) ein.
An den Immissionsort IP 7b „Mühlenweg 4, Ost-Fassade“ würde die Gesamtbelastung inklusive aller 9 Anlagen
und ohne Einschränkung der 3 geplanten Anlagen in Überlagerung mit der gewerblichen Vorbelastung maximal zu
einem Beurteilungspegel von Lr= 42 dB (A) nachts führen, sodass schallmindernde Maßnahmen erforderlich sind.
Die Überschreitung um 1 dB am Immissionspunkt IP 5 ist aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung
gemäß TA-Lärm zulässig. Am Immissionsort 11 wird der Beurteilungspegel von LrN = 33 dB (A) zur Nachtzeit
durch die Verkehrsgeräusche der A 4 verdeckt.
Unter Berücksichtigung eines schallreduzierten Betriebes der WEA 9 (nur im schallreduzierten Betriebsmodus BM
2000 kW) wird auch an Immissionspunkt IP 07b der Richtwert + 1 dB eingehalten. Aufgrund der vorhandenen
gewerblichen Vorbelastung gemäß TA Lärm ist dies zulässig.
Fläche D
Für das geplante Repowering der Halde Nierchen in der Fläche D ist ebenfalls ein Schalltechnisches Gutachten
durch das Büro T&H Ingenieure GmbH (17.12.2015) erstellt worden. Dies hat zum Ergebnis, dass für die
Immissionsorte, die in Langerwehe liegen (IO 3 – IO 10), der Wert der oberen Vertrauensbereichsgrenze der
Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA tagsüber mehr als 6 dB(A) unter den
Immissionsrichtwerten liegt. Damit ist nach TA Lärm die Zusatzbelastung durch den geplanten Windpark an diesen
Immissionsorten irrelevant. Für die Nachtwerte unterschreitet die obere Vertrauensgrenze der Beurteilungspegel
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
78 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA den Immissionsrichtwert an den Immissionsorten in der Gemeinde
Langerwehe oder hält diesen ein. Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm durch einzelne,
kurzzeitige Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten.
Zusätzlich werden die Ergebnisse der Berechnung der oberen Vertrauensgrenze des Beurteilungspegels der
Bestandsituation mit den derzeit neun Anlagen gegenüber gestellt. Dabei zeigt sich, dass die schalltechnische
Belastung durch das geplante Repowering teilweise geringer wird. An allen Immissionspunkten verbessern sich
durch das Repowering die Werte für tagsüber. Die Nachtwerte werden auf dem Gemeinde Gebiet Langerwehe an
den IO 7, IO 8 und IO 10 verbessert und an den IO 6 und IO 9 bleibt die Belastung gleich. Lediglich an den
Immissionsorten IO 3 – IO 5 verschlechtert sich die Schallimmissionssituation minimal. Trotz der Zunahme der
Schallbelastung an diesen Immissionsorten bleiben die Werte weiter deutlich unter den vorgegebenen Richtwerten
der TA Lärm. Damit ist nicht mit einer Lärmbelastung für die Einwohner Langerwehes zu rechnen.
SCHATTENWURF
Fläche A
Die Immissionen wurden für die Fläche A in einem Schattenwurfgutachten ermittelt (windtest Grevenbroich GmbH,
26.05.2015: Ermittlung der optischen Immissionen in der Umgebung des geplanten Windenergieanlagenstandortes
Langerwehe, Schattenwurfprognose). Durch die Vorbelastung bestehend aus den 6 beantragten ENERCON E-101
Anlagen werden an acht Immissionspunkten (IP 01 bis IP 01/3, IP02/2 bis IP03 und IP06/1) die Richtwerte von 30
Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr bzw. an elf Immissionspunkten (IP02/1 bis IP03, IP06/1, Ip07/1 bis IP08/2,
IP09 und IP10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8
Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit
real) wird durch die Vorbelastung an fünf Immissionspunkten (IP01, IP01/2 und IP02/2 bis IP03) überschritten.
Durch die Zusatzbelastung (bestehend aus 3 WEA des Typs ENERCON E-82 E2) wird an einem Immissionspunkt
(IP 06/1) der Richtwert von 30 Minuten Gesamtschattenwurf im Jahr bzw. an keinem Immissionspunkt der
Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden
Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit real) wird
durch die Zusatzbelastung ebenfalls an keinem Immissionspunkt überschritten.
Durch die Gesamtbelastung werden an insgesamt 19 Immissionspunkten (IP01 bis IP01/3, IP 02/2 bis IP03, IP06
bis IP09 und IP10) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr, bzw. an 14 Immissionspunkten
(IP02/1 bis IP03, IP06 bis IP08/2, IP08/5, IP09 und IP10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag
(worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen
Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit, real) wird durch die Gesamtbelastung an elf
Immissionspunkten (IP01, IP01/2, IP02/02 bis Ip03 und IP06 bis IP08/1) überschritten.
Fläche D
Für das Repowering in der Potenzialfläche D wurde die Belastung durch Lichtimmissionen und Schattenwurf durch
das Büro T&H Ingenieure GmbH (30.11.2015) überprüft. Dies hatte zum Ergebnis, dass die zulässige
Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten überschritten wird. Die zulässige Beschattungsdauer pro
Tag wird an den Immissionsorten IO 1 bis IO 9 und IO 11 bis IO 15 überschritten, am Immissionsort IO 10 liegt sie
genau im Richtwert von 30 min pro Tag. Aufgrund der genannten Überschreitungen ist über die Implementierung
von Schattenwurfmodulen eine Abschaltung der WEA zu erzielen, wenn die zulässigen Richtwerte überschritten
werden.
Die theoretischen Überschreitungen der Richtwerte an den Immissionspunkten können durch die Implementierung
von Schattenwurfmodulen in die WEA Steuerung vermieden werden.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
79 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Im Rahmen nachgelagerter Verfahren ist festzulegen, dass die Grenzwerte der Schallimmissionen und des
Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten werden, sodass hier keine
Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog.
Discoeffekt) vermieden.
d) Weitere erhebliche Umweltauswirkungen
Die Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wird zu einer Beseitigung der vorhandenen Vegetation und damit
auch der Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Bereich der Verkehrsflächen und überbauten Flächen führen.
Einschränkend muss jedoch angeführt werden, dass die dann beseitigte Vegetation durch die Arten- und
Strukturarmut und die Bewirtschaftung einen vergleichsweise geringen Wert aufweist. Zudem ist der
Versiegelungsgrad im Vergleich zur jeweiligen Plangebietsgröße als gering einzustufen.
Auch der Boden, zumindest die oberste Bodenschicht ist im Bereich der Versiegelungen von Umformungen und
Eingriffen betroffen. Dies betrifft wiederum nur die Zuwegungen und die Standortflächen der Anlagen, also nur
einen kleinen Teil des jeweiligen Plangebietes. Auf diesen Flächen geht die ökologische Funktionsfähigkeit der
Böden nahezu vollständig verloren. Einschränkend kann ins Feld geführt werden, dass durch die
landwirtschaftliche Nutzung eine Vorbelastung, auch in Wechselwirkung mit der Vegetation, besteht. In der
Potenzialfläche D ist zudem ein Repowering geplant, die Flächen sind für die bestehenden Anlagen bereits
versiegelt und werden durch die Reduzierung der Anlagen zu Teilen sogar entsiegelt.
Auf den überbauten und versiegelten Flächen wird die Versickerung von Niederschlägen und damit die
Grundwasserneubildung verhindert, jedoch wird durch den relativ geringen Versiegelungsgrad der Eingriff nicht
flächendeckend in den Plangebieten auftreten. Zudem werden die Zuwegungen und die Kranaufstellflächen
voraussichtlich geschottert hergestellt, sodass diese für Oberflächenwasser durchlässig bleiben.
Mit der Beseitigung oder Umformung der Vegetation in den Plangebieten werden die klimatisch wirksamen Flächen
verringert und durch Bebauung und Versiegelung die Belastung durch zusätzliches Erwärmungspotenzial erhöht.
Dies geschieht jedoch in einem Umfang, der weder für die Plangebiete noch für die bestehende Ortslage erheblich
ist, da die Vorhaben nur zu einer geringen Versiegelung führen.
Die Eingriffe in die Schutzgüter aufgrund der Versiegelung führen insgesamt zu einer erheblichen Beeinträchtigung
des Bodens, die es auszugleichen bzw. zu ersetzen gilt. Im Verhältnis zu der jeweiligen gesamten
Plangebietsgröße bedeutet die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen sowie Zuwegungen und
Kranaufstellflächen jedoch eine geringe Versiegelung. Zudem werden die Montage und Lagerflächen nur temporär
hergestellt und nach Errichtung der WEA wieder zurückgebaut, d.h. das Schottermaterial wird entfernt und der
zuvor abgeschobene Boden wird entsprechend der ursprünglichen Schichtverhältnisse wieder eingebaut, sodass
diese Flächen dann weiterhin als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden können.
e) Weitere Auswirkungen
Die übrigen Auswirkungen bei Durchführung der Planung sind nicht als erheblich anzusehen.
Durch die Vorhaben gehen Teilbereiche von landwirtschaftlichen Flächen ersatzlos verloren. Durch die
Flächengröße und die Bewirtschaftungsstruktur hat dies jedoch vermutlich keine wesentlichen Auswirkungen auf
die lokale Agrarstruktur. Auch der mit dem Freiflächenverlust verbundene Verlust der Erholungsfunktion ist
aufgrund des geringen Ausgangswertes unerheblich. Durch die Planung kann es zu unwesentlichen
Wertminderungen der Grundstücke kommen. Durch die geplanten Vorhaben sind keine relevanten Auswirkungen
auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu erwarten.
3.2
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche A weiterhin landwirtschaftlich und die Fläche D weiterhin als
Windpark mit neun Anlagen genutzt werden. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes würde nicht erfolgen
(Fläche A) bzw. in der bisherigen Form bestehen bleiben (Fläche D). Die Entwicklung regenerativer Energien
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
80 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
würde sich auf andere, u.U. weniger geeignete Flächen ausdehnen und damit auch den raumordnerischen Zielen
in Form der Vorgaben des Regionalplans widersprechen bzw. auf die reine Bestandssicherung der bestehenden
Konzentrationszone (Fläche D) beschränkt bleiben.
Geplante Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
3.3
3.3.1 Schutzgüter Boden und Wasser
Die Realisierung des Vorhabens führt zum dauerhaften Verlust von Lebensraum und Bodenfunktionen sowie der
Bodenteilfunktion Ausgleichskörper im Wasserhaushalt. Durch den Bauverkehr werden auch temporäre
Beeinträchtigungen entstehen. Folgende Maßnahmen bieten sich grundsätzlich an, um den Flächenverlust
möglichst gering zu halten:
-
Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen
-
Anlegen wasserdurchlässiger, nicht vollständig versiegelter Zuwegungen unter Verwendung von
geeignetem Schottermaterial (z.B. Natursteinschotter)
-
Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige Maß
-
Auswahl geeigneter Lager- und Stellflächen
-
Getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs in Ober- und Unterboden (gemäß DIN 19731 und 18915)
sowie Vermeidung von Einmischung von Fremdmaterialien und Bauabfällen; die Schütthöhe für das
Oberbodendepot darf max. 2 m, für das Unterbodendepot max. 4 m betragen (DIN 19731).
-
Eine gute Entwässerung der Bodendepots ist zu gewährleisten
-
Lockere Schüttung des Bodendepots und sofortige Begrünung des zwischengelagerten Oberbodenmaterials
-
Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse im Boden;
überschüssiger, während der Bauphase, anfallender Erdhaushub ist zeitnah zu entfernen und abzufahren
-
Unverzügliche Wiederherstellung temporärer beanspruchter Arbeits- und Lagerflächen
-
Anfallende Abfälle sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind in
Entsorgungsanlagen zu entsorgen
-
Falls belastetes Bohrgut gefunden wird, ist dies ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen.
3.3.2 Schutzgut Flora
Neben den bereits im Unterpunkt Schutzgut Boden erwähnten Maßnahmen, ist bei der Bauausführung die DIN
18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu beachten.
3.3.3 Schutzgut Fauna
Fläche A
Für die Fläche A ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahme auf den Bauflächen
der geplanten WEA Niststätten von Rebhühnern, Kiebitzen oder Feldlerche existieren. Um einen Tatbestand
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
81 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG oder § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auszuschließen, werden geeignete
Maßnahmen in Hinblick auf die Arten Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche erforderlich. Folgende Maßnahmen stehen
alternativ zur Auswahl:
-
Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von 01. Juli bis 10. März außerhalb der Brutzeiten der
betroffenen Arten.
-
Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb der
Brutzeiten der betroffenen Arten (Baufeldräumung im Zeitraum 01. Juli bis 10. März)
-
Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb der
Brutzeiten der betroffenen Arten (Baufeldräumung im Zeitraum 01. Juli bis 10. März) Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den
betroffenen Arten besiedelt werden können.
-
Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen
Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA
begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen Arten brüten, muss der
Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich Flächen für den Kiebitz optimiert werden.
Diese Flächen müssen mit Inbetriebnahme der WEA entsprechend hergestellt werden, dass sie von Kiebitzen
nutzbar sind. Der Funktionsverlust „Brut- und Nahrungshabitat des Kiebitz“ beträgt pro WEA ca. 1 ha, sofern sich
der gesamte Einwirkbereich der WEA in einem genutzten Kiebitz-Habitat befindet.
Im vorliegenden Fall befinden sich Brutbereiche bzw. mögliche Brutbereiche
-
für die geplante WEA 3 auf ca. 30 % und
-
für die geplanten WEA 2 auf ca. 1 %
der Fläche innerhalb des Wirkraums um eine WEA. Vor diesem Hintergrund wird unter Berücksichtigung eines
Puffers der Flächenumfang für die CEF-Maßnahme von 0,5 ha als ausreichend erachtet.
Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung für Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn) auf 0,8 ha Fläche notwendig.
Die CEF-Maßnahmen für den Kiebitz sind bei entsprechender Maßnahmenwahl auch geeignet, die erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu kompensieren und können auf den Kompensationsumfang
angerechnet werden.
In dem Fachgutachten „Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und
Ausgleichsbilanzierung zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde
Langerwehe, Kreis Düren“ (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, 19. Oktober 2015) wurde die
Maßnahmenfläche für den Kiebitz als CEF-Maßnahme konzipiert, auf den an dieser Stelle verwiesen wird. Die
geplanten Maßnahmen stehen mit den Entwicklungszielen des Landschaftsplans Nr. 8 Langerwehe im Einklang
und erfüllen die Forderungen im Leitfaden des MKULNV (2013) (hier insbesondere Ackerextensivierung). Insofern
sind geeignete Ausgleichsflächen vorhanden, um potenzielle Eingriffe in das Schutzgut Fauna auf der Fläche A
auszugleichen.
Fläche D
Für die Potenzialfläche D ist zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände folgendes zu beachten:
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
82 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
-
Die Baufeldfreimachung muss zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nestern und Eiern (Artikel 5
VogelSchRL) bzw. Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG)
außerhalb der Vogelbrutzeit (01.03 bis 30.09.) stattfinden. Abweichungen hiervon sind nach
vorhergehender Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren denkbar, wenn
vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet.
-
Gemäß Vorabstimmung mit der ULB ist das im Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei
der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) definierte
Batcordermonitoring durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind zwei der vier geplanten WEA im
Windpark mit einem Batcorder in der Gondel auszustatten und ein zweijähriges Gondelmonitoring
durchzuführen. Im ersten Betriebsjahr wird die nächtliche Abschaltung der WEA zwischen dem 01.04. und
31.10 bei Windgeschwindigkeiten im 10-Minuten-Mittel von < 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10 C
und fehlendem Niederschlag festgesetzt. Der Abschaltalgorithmus in den Folgejahren wird nach den
Ergebnissen des Gondelmonitorings in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde festgelegt.
-
Die Installation von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich (etwa zur Erleichterung abendlicher Kontrollen)
sollte möglichst vermieden werden. Hierdurch würden Fledermäuse möglicherweise angezogen. Im Zuge
von Inspektionsverhalten kann es passieren, dass die Tiere von unten am Mast entlang hoch fliegen, was
sie einer gewissen Gefährdung aussetzt.
Unter Beachtung der zuvor genannten Maßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder
Populationen geschützter Tierarten durch das geplante Repowering nicht zu erwarten.
3.3.4 Schutzgut Mensch
Die Eignung der Plangebietsflächen wurde im Rahmen einer Potenzialflächenanalyse geprüft. Zu den
nächstgelegenen Wohnsiedlungen wurde insbesondere aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ein
Schutzabstand im Minimum von ca. 800 m eingehalten.
Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurden immissionsschutzrechtliche Gutachten für
die jeweilige Potenzialfläche erstellt, innerhalb derer mögliche Anlagenkonfigurationen aufgezeigt werden, die eine
Wahrung immissionsschutzrechtlicher Belange grundsätzlich ermöglichen. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte
werden immissionsmindernde Maßnahmen erforderlich:
-
Für die Fläche A ist zu beachten, dass eine Wahrung der Schallimmissionsrichtwerte voraussichtlich nur
unter der Berücksichtigung von Abschaltungen im Nachtzeitraum möglich ist.
-
Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf wird durch Anpassung des
Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen erreicht.
-
Zur Vermeidung von Lichtreflexionen werden die Rotorblätter mit einem matten Anstrich versehen.
3.3.5 Schutzgut Landschaftsbild
Folgende Maßnahmen dienen grundsätzlich der Verminderung des Eingriffs in das Landschaftsbild:
-
Aufstellung der WEA möglichst nicht in einer Reihe, sondern flächenhaft konzentriert
-
Verwendung dreiflügeliger Rotoren
-
Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder eines Windparks hinsichtlich Höhe, Typ,
Laufrichtung und -geschwindigkeit
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
83 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
3.4
-
Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl
-
angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener (rot, blau, gelb) und leuchtender Farben
-
energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels Erdkabel
-
Konzentration von Nebenanlagen
-
Verwendung einer speziellen Beschichtung (z.B. matter Anstrich) der Rotorflügel zur Vermeidung von
Disko-Effekten (Licht-Reflexionen)
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wurde das Gemeindegebiet flächendeckend untersucht, um die
Eignung des Standorts bzw. Planungsalternativen zu prüfen. Diese Untersuchung wird im Zuge einer rechtmäßigen
Planung in jedem Fall vor Ausweisung einer Konzentrationszone durchgeführt. Dabei ist darzustellen, welche
Zielsetzung und Kriterien für die Abgrenzung der Konzentrationszone maßgeblich sind. 43 Die Analyse des
Gemeindegebiets auf Potenzialflächen vollzieht sich in 3 Schritten:
Im ersten und zweiten Schritt (Grobuntersuchung) werden Tabubereiche ausgeschlossen, in denen eine
Windenergienutzung entweder nicht stattfinden kann oder soll. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich
eine Verfahrensweise entwickelt, wonach die Untersuchung auf Potenzialflächen mittels „harter Tabuzonen“ und
„weicher Tabuzonen“ erfolgen soll.44 Harte Tabuzonen sind diejenigen, in denen eine Windkraftnutzung aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Weiche Tabuzonen entstehen aufgrund der durch die
Gemeinde selbst aufgestellten Kriterien. In der Rechtsprechung wird dieses Vorgehen teilweise als zwingend
angesehen,45 obwohl das Bundesverwaltungsgericht diese Frage ausdrücklich offen gelassen hat. 46 Durch diese
Unterscheidung soll es möglich sein, die ausgewiesenen Konzentrationszonen ins Verhältnis zu den nach dem
Ausschluss der harten Tabuzonen erhaltenen verbleibenden Flächen zu setzen. Hierdurch soll der Rat der
planenden Gemeinde in die Lage versetzt werden, eine Einschätzung zu der Frage zu treffen, ob der Windkraft
tatsächlich in substanzieller Weise Raum verschafft würde, oder ob die Planung im Hinblick auf die weichen
Tabuzonen angepasst werden müsse.
Um alle harten Tabuzonen auszuschließen und damit eine Abwägung – wie von der o.g. Rechtsprechung gefordert
– vorzunehmen, müsste annähernd das gesamte Gemeindegebiet u.a. im Hinblick auf den Artenschutz, den
Baugrund und auf Bodendenkmäler gutachterlich untersucht werden. Die hierdurch hervorgerufenen Kosten
würden jede Bauleitplanung in Frage stellen. Einzelne Aspekte werden daher auf die Detailuntersuchung der
Flächen in Schritt 3 verlagert.
Nach Ausschluss der harten und weichen Kriterien in der Grobuntersuchung verbleiben die sogenannten
„Potenzialflächen“, in denen eine Windenergienutzung grundsätzlich möglich ist.
Im Anschluss findet eine Detailuntersuchung der einzelnen Potenzialflächen statt, bei der insbesondere die zuvor
aufgestellten Kriterien anhand der örtlichen Gegebenheiten überprüft werden. Im Rahmen dieses Vorgangs findet
eine Gewichtung des Konfliktpotenzials, die sogenannte Vorabwägung statt. Übrig bleiben dann die
Potenzialflächen, die sich zur Ausweisung als Konzentrationszone besonders empfehlen.
43
Windenergieerlass 2015
44
BVerwG Beschluss v. 15.09.2009, Az. 4 BN 25/09).
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.02.2011, Az. 2 A 24/09, VG Hannover, Urteil v. 24.11.2011, Az. 4 A 4927/09; kritisch aber letztlich offen lassend
VG Lüneburg, Urteil v. 16.02.2012, Az. 2 A 248/10.
45
46
BVerwG Beschluss v. 18.01.2011, Az. 7 B 19.10).
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
84 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Nordwestlich im Gemeindegebiet existiert bereits eine im Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe
dargestellte Konzentrationszone für Windenergie von ca. 20,45 ha. Parallel wurde ein Bebauungsplan aufgestellt.
Diese Konzentrationszone wurde nachrichtlich in der Standortanalyse dargestellt. Die bestehende
Konzentrationszone ist nur teilweise mit der vorliegenden Standortuntersuchung vereinbar (10,11 ha). Daher
sollten möglichst auf vertraglicher Ebene ein Rückbau der Anlagen und ein freiwilliger Verzicht auf die Altstandorte
im Rahmen des Repowerings, d.h. der Errichtung neuer Anlagen auf den verbleibenden Flächen erfolgen. Daher
wird die Fläche D, welche Teile der bestehenden Konzentrationszone bestätigt, zur Ausweisung empfohlen. Die
bisherigen vier Anlagen würden dann auf dem Gemeindegebiet Langerwehe durch eine modernere Anlage ersetzt
werden.
Nach dieser Grobuntersuchung (Abzug der harten und weichen Tabuzonen) verbleiben der Gemeinde Langerwehe
somit vier Flächen:
-
Potenzialfläche A (westlich von Luchem)
-
Potenzialfläche B (nordwestlich von Heistern)
-
Potenzialfläche C (westlich von Heistern)
-
Potenzialfläche D (südwestlich von Langerwehe)
Insgesamt werden zwei Flächen, die Potenzialfläche A mit ca. 31,08 ha und die Fläche D mit ca. 10,38 ha, mit
einer Gesamtgröße von ca. 41,46 ha zur Ausweisung empfohlen. Dies entspricht etwa 1 % der Gemeindegebietsfläche (4.146 ha), und etwa 81,4 % der Potenzialflächen (ca. 50,92 ha).
Die bestehende Konzentrationszone wird durch die Standortuntersuchung nur teilweise bestätigt und soll daher
angepasst werden. Auf die Möglichkeiten des § 249 BauGB wird verwiesen.
Zur Beurteilung, ob durch die empfohlene Ausweisung von Konzentrationszonen im Gemeindegebiet in
substanzieller Weise Raum für die Windkraft geschaffen würde, ist jedoch keine rein mathematische Prüfung
möglich.
Die Zielsetzung der Landesregierung, 2 % der Landesfläche für die Stromerzeugung durch Windenergie zu nutzen,
wird mit etwa 1 % nicht vollständig erfüllt. Aufgrund der Umstände des Einzelfalls (u.a. hoher Waldanteil, disperse
Siedlungsstruktur), kann der Windenergie trotzdem substanziell Raum eingeräumt werden. Eine Prüfung der
Abstände zu Siedlungen hat nachgewiesen, dass auch bei einer Reduzierung auf 450 m zu Einzelhöfen und 600 m
zu Siedlungsbereichen keine zur Ausweisung empfehlenswerten Flächen hinzukommen würden. Die Vorsorgeabstände von 500 m und 800 m können vor diesem Hintergrund als angemessen angesehen werden.
4
TECHNISCHE VERFAHREN UND SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN
Da der Flächennutzungsplan keine Möglichkeit zur Festlegung einer konkreten Anlagenkonfiguration bietet, ist eine
abschließende Bewertung der naturschutzfachlichen Belange nicht möglich. Aus den nachgelagerten Verfahren
liegen jedoch detailliertere Kenntnisse vor, die beispielhaft herangezogen wurden. Die auf dieser Grundlage
bewerteten Anlagenkonfigurationen zeigen auf, dass eine Bewältigung naturschutzfachlicher Konflikte
grundsätzlich möglich und die Vollziehbarkeit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung gegeben ist.
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben haben sich bisher nicht ergeben.
Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allgemeinen Annahmen oder großräumigen Daten (z.B.
faunistische Daten, Klimaangaben) und beinhalten eine gewisse Streuungsbreite. Zur Ermittlung und Beurteilung
der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung in der vorliegenden Form bilden die zusammengestellten
Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
85 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
5
ANGABEN ZU GEPLANTEN ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN
Die Maßnahmen zur Begrenzung der Versiegelung bzw. Bebauung werden durch die Gemeinde im Rahmen der
Beteiligung an bauordnungsrechtlichen oder sonstigen Verfahren überwacht und durchgesetzt.
In der Begründung sowie im Umweltbericht zu der Flächennutzungsplanänderung wird in sämtlichen Gutachten
von einer Planung ausgegangen, für die jeweils ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Konkrete Standorte lassen
sich im Flächennutzungsplan nicht festsetzen, theoretisch ist noch nicht gesichert, dass diese Planung auch
beschlossen wird.
Für die Fläche D ist aus artenschutzrechtlichen Gründen zum Schutz der Fledermäuse ein zweijähriges
Höhenmonitoring durchzuführen. Der Bericht ist jährlich der ULB vorzulegen und hat Auswirkungen auf den Betrieb
der WEA. Abschaltungen der WEA zum Schutz der Fledermäuse, bei Überschreitung der maximal zulässigen
Schattenwurfzeiten und ein schallreduzierter Nachtbetrieb können über das Betriebstagebuch nachgewiesen
werden.
Zudem ist für die Fläche D vom Kreis Düren der Hinweis erfolgt, dass auf der Fläche belastetes Bohrgut vorkommen kann. Falls im Zuge der Baumaßnahmen belastetes Bohrgut gefunden werden sollte, ist dies ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Dies ist der Unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen, um ggf. weitere
Maßnahmen zur Umweltüberwachung durchzuführen.
Weitergehende Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig.
6
ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Die 33. Flächennutzungsplanänderung hat zum Inhalt, basierend auf der durchgeführten Standortanalyse,
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen darzustellen. Zum einen soll der Einsatz regenerativer Energien
gefördert werden, zum anderen sollen die Windkraftanlagen an geeigneten Standorten angesiedelt und einer
Zersiedelung im gesamten Gemeindegebiet entgegengewirkt werden. Es wird zudem beurteilt, ob durch die
Realisierung der Vorhaben die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (Lärmschutz, Vermeidung von
Beeinträchtigungen durch Lichtreflexe und Schattenwurf) eingehalten werden können und in welchem Ausmaß
Beeinträchtigungen durch die Windkraftanlagen zu erwarten sind bzw. gemindert werden können. Hierzu werden
die Erkenntnisse nachgelagerter Verfahren beispielhaft herangezogen. Die auf dieser Grundlage bewerteten
Anlagenkonfigurationen zeigen auf, dass eine Bewältigung naturschutzfachlicher Konflikte grundsätzlich möglich
und die Vollziehbarkeit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung gegeben ist.
Durch die Überformung der Landschaft mit den vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen
(vorhandene Windenergieanlagen) sowie der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege wurde die
Eigenart der Landschaft bereits verändert. Zudem handelt es sich bei den Potenzialflächen vorwiegend um intensiv
landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potenzielle zusätzliche
Immissionsbelastungen durch das Vorhaben. Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind die
angrenzenden Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurde für beide
Potenzialflächen ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen im
Bebauungsplanverfahren (Fläche A Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies (30.10.2015): Immissionsprognose zu
den Geräuschen von 3 geplanten Windkraftanlagen im Bereich Langerwehe; Fläche D: T&H Ingenieure GmbH
(17.12.2015): Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering im Windpark Halde Nierchen) erstellt.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
86 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
Fläche A
Aufgrund der vorliegenden Vorbelastung durch weitere sechs WEA, den Tagebaubetrieb Inden und das o. a.
Gewerbegebiet in Echtz ist in der Ortschaft zur Nachtzeit das Irrelevanzkriterium der TA-Lärm einzuhalten, d.h.
dass dort durch die Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um ≥ 6 dB unterschritten werden darf. An allen 3
Immissionsorten in Echtz (IP2, 3 und 4) ist der Richtwert + 1 dB eingehalten bzw. die Geräuschimmissionen der
Windkraftanlagen halten das Irrelevanzkriterium (IP12) ein.
Die Überschreitung um 1 dB am Immissionspunkt IP 5 ist aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung
gemäß TA-Lärm zulässig. Am Immissionsort 11 wird der Beurteilungspegel von LrN = 33 dB (A) zur Nachtzeit
durch die Verkehrsgeräusche der A 4 verdeckt.
An den Immissionsort IP 7b würde die Gesamtbelastung inklusive aller 9 Anlagen und ohne Einschränkung der 3
geplanten Anlagen in Überlagerung mit der gewerblichen Vorbelastung maximal zu einem Beurteilungspegel von
Lr= 42 dB (A) nachts führen, sodass schallmindernde Maßnahmen erforderlich sind. Unter Berücksichtigung eines
schallreduzierten Betriebes der WEA 9 (nur im schallreduzierten Betriebsmodus BM 2000 kW) wird auch an
Immissionspunkt IP 07b der Richtwert + 1 dB eingehalten. Aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung
gemäß TA Lärm ist dies zulässig.
Fläche D
Beim geplantem Repowering liegt für die Immissionsorte, die in Langerwehe liegen (IO 3 – IO 10), der Wert der
oberen Vertrauensbereichsgrenze der Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA tagsüber
mehr als 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten. Damit ist nach TA Lärm die Zusatzbelastung durch den
geplanten Windpark an diesen Immissionsorten irrelevant. Für die Nachtwerte unterschreitet die obere
Vertrauensgrenze der Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA den Immissionsrichtwert an
den Immissionsorten in der Gemeinde Langerwehe oder hält diesen ein. Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten.
Zusätzlich wurden die Ergebnisse der Berechnung der oberen Vertrauensgrenze des Beurteilungspegels der
Bestandsituation mit den derzeit neun Anlagen des bestehenden Windparks gegenüber gestellt. Dabei zeigt sich,
dass die schalltechnische Belastung durch das geplante Repowering teilweise geringer wird. Damit ist nicht mit
einer Lärmbelastung für die Einwohner Langerwehes zu rechnen.
Unter Beachtung der in den jeweiligen Gutachten ermittelten Schallleistungspegel zur Tag- und Nachtzeit, welche
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt werden, und einem schalloptimierten Betrieb in der Nacht
können für beide Potenzialflächen an allen Immissionsorten die Richtwerte nach TA Lärm eingehalten werden.
Der Betrieb der Windenergieanlagen kann in der Umgebung Störwirkungen durch Lichtimmissionen bei Sonnenschein verursachen und zu Lichtreflexionen bzw. direktem Schattenwurf der Rotorblätter führen. Eine
Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems
der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, sodass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden
können. Gesetzliche Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen können
durch technische Maßnahmen eingehalten werden, sodass hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Dies
wird im nachgeordneten Bebauungsplan festgesetzt bzw. im Genehmigungsverfahren nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz sichergestellt werden.
Durch den Ausbau der Wege, der Fundamente und Kranstellflächen werden meist landwirtschaftliche Flächen
(meist mit einer bewirtschaftungsabhängigen Nutzpflanzenvegetation bestanden) aber auch angrenzende
Saumflure betroffen sein. Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem
vollständigen bzw. teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Der weit überwiegende Teil der
Plangebiete, insbesondere die Ackerflächen, ist aufgrund der intensiven Nutzung durch den Menschen aus Sicht
des Biotopschutzes als relativ geringwertig einzustufen. Zudem werde mit der Potenzialfläche D Teile des
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
87 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
bestehenden Windparks als Konzentrationszone ausgewiesen, die bereits durch Anlagen bestanden und versiegelt
sind. Hier geht mit dem geplanten Repowering sogar die Entsiegelung einiger Teilflächen einher. In Bezug auf das
Plangebiet gibt es bisher keine Hinweise auf seltene oder gefährdete Pflanzenarten. Die Auswirkungen der
Plangebietsflächen werden als nicht erheblich in Bezug auf das Schutzgut Pflanzen angesehen.
Die Plangebiete und ihre Umgebung sind geprägt von einer offenen und ackerbaulichen Kulturlandschaft. Aufgrund
der vorhandenen technischen Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und
Schiene, Braunkohletagebau, Kraftwerk sowie vorhandene Windkraftanlagen) wird die Landschaft durch die
geplanten WEA nicht im starken Maße überprägt. Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Landschaft sind dadurch
bereits sehr eingeschränkt.
In Bezug auf den Artenschutz haben Untersuchungen (Fläche A: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR,
Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe; Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz, Kreis Düren, 19.
Oktober 2015 // Fläche D: Artenschutzprüfung zum Repowering im Windpark „Halde Nierchen“ Gemeinde
Langerwehe (Kreis Düren) & Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen)) stattgefunden, um festzustellen ob
Beeinträchtigungen von den geplanten auf die dort vorkommenden planungsrelevanten und WEA-sensiblen Arten
zu erwarten sind. Geprüft wurde, ob das Vorhaben gegen Verbotstatbestände (Tötung, Störung der lokalen
Population, Zerstörung bzw. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder 3
BNatSchG verstößt. Unter Berücksichtigung der aufgeführten Verminderungs-, Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zum vorsorglichen Artenschutz, werden die Vorhaben nicht gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1
verstoßen (vgl. Kapitel 3.3.3). Durch die Vorhaben wird auch kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder 3
BNatSchG erfüllt. Im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplanes werden in Bezug auf die notwendigen
Verminderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu den einzelnen Schutzgütern Festsetzungen
formuliert.
Auf den überbauten und versiegelten Flächen wird die Versickerung von Niederschlägen und damit die
Grundwasserneubildung verhindert, jedoch wird durch den relativ geringen Versiegelungsgrad der Eingriff nicht
flächendeckend in den Plangebieten auftreten. Zudem werden die Zuwegungen und die Kranaufstellflächen
voraussichtlich geschottert hergestellt, sodass diese für Oberflächenwasser durchlässig bleiben.
Mit der Beseitigung oder Umformung der Vegetation in den Plangebieten werden die klimatisch wirksamen Flächen
verringert und durch Bebauung und Versiegelung die Belastung durch zusätzliches Erwärmungspotenzial erhöht.
Dies geschieht jedoch in einem Umfang, der weder für die Plangebiete noch für die bestehenden Ortslagen
erheblich ist, da die Vorhaben nur zu einer geringen Versiegelung führen.
Durch das Vorhaben gehen Teilbereiche von landwirtschaftlichen Flächen ersatzlos verloren. Durch die Flächengröße und die Bewirtschaftungsstruktur hat dies jedoch vermutlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die lokale
Agrarstruktur. Auch der mit dem Freiflächenverlust verbundene Verlust der Erholungsfunktion ist aufgrund des
geringen Ausgangswertes unerheblich. Durch die Planung kann es zu unwesentlichen Wertminderungen der
Grundstücke kommen. Für die Fläche A wurden bisher keine systematischen archäologischen Untersuchungen
durchgeführt, allerdings gibt es archäologische Funde nördlich des Plangebietes. Im Süden des Plangebietes
wurden durch Prospektionen vorgeschichtliche Steinarten und Scherben gefunden, die als Hinweise auf eine
vorgeschichtliche Siedlung schließen lassen. Für die potenziellen Bodendenkmäler in der Potenzialfläche A ist
daher mit der Erhaltung von Bodendenkmälern zu rechnen, deren Umfang und Erhaltung noch nicht abschließend
bewertet sind. Daher sind beim Bau selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen gemäß des Denkmalschutzgesetzes zu
treffen. Durch die geplanten Vorhaben sind dann keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und
Sachgüter zu erwarten.
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
88 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
7
QUELLENNACHWEIS/ LITERATURVERZEICHNIS
Gesetzliche Grundlagen
-
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.
2542), zuletzt geändert am 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist
-
Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (Denkmalschutz- und Pflegegesetz –
DSchPflG) in der Fassung vom 23. März 1978. Zuletzt geändert durch Artikel 139 des Gesetzes vom 12.
Oktober 1999, GVBl. S. 325 ff.
Weitere Quellen
-
VerwG Hannover, Urteil vom 28.08.2003 – 4 A 2750/03
-
Wirtschaftsministerium Baden Württemberg (2001): Windfibel, Windenergienutzung: Technik, Planung und
Genehmigung, Stuttgart
-
Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Fachgutachten Fledermäuse zum
Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe,
Dortmund
-
Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Avifaunistisches Fachgutachten
zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe
und Fachbeitrag Artenschutz, Dortmund
-
Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Fachbeitrag Artenschutz zum
Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und
Fachbeitrag Artenschutz, Dortmund
-
Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Landschaftspflegerischer
Begleitplan (Teil I) zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren, Dortmund
-
Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Landschaftspflegerischer
Begleitplan Teil II Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung zum
Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis
Düren, Dortmund
-
Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies (30.10.2015): Immissionsprognose zu den Geräuschen von 3
geplanten Windkraftanlagen im Bereich Langerwehe; Boppard-Buchholz
-
windtest Grevenbroich GmbH (21.09.2015): Ermittlung der optischen Immissionen in der Umgebung des
geplanten Windenergieanlagenstandortes Langerwehe –Schattenwurfprognose-, Grevenbroich
-
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Hartmut Fehr (18.08.2014): Artenschutzprüfung zum
Repowering in Windpark „Halde Nierchen“ Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) & Stadt Eschweiler
(StädteRegion Aachen), Stolberg
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
89 / 90
GEMEINDE LANGERWEHE
UMWELTBERICHT
ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“
-
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Hartmut Fehr (21.01.2016):
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Repowering im Windpark „Halde-Nierchen“ in Eschweiler
(StädteRegion Aachen) und Langerwehe (Kreis Düren), Stolberg
-
T&H Ingenieure GmbH (30.11.2015): Schattenwurfgutachten für die Errichtung und den Betrieb von vier
Windenergieanlagen im Rahmen des geplanten Repowering im vorhandenen Windpark Halde Nierchen
(13-019-GK-06), Bremen
-
T&H Ingenieure GmbH (17.12.2015): Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering im
Windpark Halde Nierchen (13-019-GH-08), Bremen
-
Scheuvens & Wachten (17.11.2015): Evaluierung des geplanten Repowerings des Windparks Halde
Nierchen in Bezug auf visuelle Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich. Dortmund
-
Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR (16.06.2015): Studie zur optisch bedrängenden Wirkung
zu dem Repowering-Vorhaben „Halde Nierchen“ auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler (StädteRegion
Aachen) sowie der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren), Dortmund
-
Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien für
die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung, Kirchheim b. München
-
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen) (2008): Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen
-
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen) (2013): Schutzgebiete
in NRW. Fachinformationssysteme. Recklinghausen
-
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen) (2013): Geschützte
Arten in NRW. Fachinformationssystem (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start)
(Zugriff: 24.08.2015)
-
Website geologischer Dienst NRW (http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/addMapService.do): Zugriff:
25.01.2015)
VDH Projektmanagement GmbH
Januar 2017
90 / 90