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Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsdarstellung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 8, E.-Gymnich Kehler Weg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsdarstellung zur Flächennutzungsplanänderung  Nr. 8, E.-Gymnich Kehler Weg)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 166/2012 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.05.2012 gez. Wirtz 29.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 12.06.2012 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Sachstandsdarstellung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 8, E.Gymnich Kehler Weg Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag bezieht sich auf die zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahren Flächennutzungsplanänderung Nr 08 und Bebauungsplan Nr. 164 E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa. Zum Stand der Verfahren wird auf die V 207/2012 und V 208/2012, Beschluss über die Offenlage, Ausschuss für Stadtentwicklung am 12.06.2012, verwiesen. Im bisherigen Planverfahren sind nach der Bürgerversammlung am 01.02.2012, sowohl während als auch - verfristet - nach der Nacherörterungsfrist, schriftliche Stellungnahmen eingereicht worden. Sämtliche Stellungnahmen sind der V 207/2012 und der V 208/2012 beigefügt. Grundsätzlich sind die Stellungnahmen, welche während eines Bauleitplanverfahrens bei der Stadt eingehen, im Rahmen des Abwägungsprozesses als öffentliche und private Belange gemäß §1 (7) BauGB (Baugesetzbuch) gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dieser Abwägungsprozess findet im normativ geregelten Bauleitplanverfahren vor dem Beschluss über die Bauleitpläne (Satzungsbeschluss) statt. Ohne im Einzelnen auf die Stellungnahmen einzugehen und dem Abwägungsprozess vorzugreifen, darf festgestellt werden, das die bisher vorgetragenen Anregungen und Bedenken nicht dazu führen, die bisherigen Planungsinhalte bzw. -ziele zu ändern. (Dr. Rips)