Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 166/2012
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.05.2012
gez. Wirtz
29.05.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
12.06.2012
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Sachstandsdarstellung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 8, E.Gymnich Kehler Weg
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag bezieht sich auf die zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahren
Flächennutzungsplanänderung Nr 08 und Bebauungsplan Nr. 164 E.-Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreidelager RaiBa. Zum Stand der Verfahren wird auf die V 207/2012 und V
208/2012, Beschluss über die Offenlage, Ausschuss für Stadtentwicklung am 12.06.2012,
verwiesen.
Im bisherigen Planverfahren sind nach der Bürgerversammlung am 01.02.2012, sowohl während
als auch - verfristet - nach der Nacherörterungsfrist, schriftliche Stellungnahmen eingereicht
worden. Sämtliche Stellungnahmen sind der V 207/2012 und der V 208/2012 beigefügt.
Grundsätzlich sind die Stellungnahmen, welche während eines Bauleitplanverfahrens bei der Stadt
eingehen, im Rahmen des Abwägungsprozesses als öffentliche und private Belange gemäß §1 (7)
BauGB (Baugesetzbuch) gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dieser
Abwägungsprozess findet im normativ geregelten Bauleitplanverfahren vor dem Beschluss über
die Bauleitpläne (Satzungsbeschluss) statt.
Ohne im Einzelnen auf die Stellungnahmen einzugehen und dem Abwägungsprozess
vorzugreifen, darf festgestellt werden, das die bisher vorgetragenen Anregungen und Bedenken
nicht dazu führen, die bisherigen Planungsinhalte bzw. -ziele zu ändern.
(Dr. Rips)