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Beschlussvorlage (Gutachten Avivauna)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
3,1 MB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06

Inhalt der Datei

www.ecoda.de ecoda Avifaunistisches Fachgutachten UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren 44287 Dortmund Aktualisierte Fassung des Gutachtens vom 31.07.2012 Fon 0231 5869 - 9510 Fax 0231 5869 - 9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe Schönthaler Straße 4 52379 Langerwehe Bearbeiter: Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Dr. Frank Bergen, Dipl.-Biol. Dortmund, den 19. Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Abbildungsverzeichnis Kartenverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung .............................................................................................................................. 01 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 01 1.2 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 02 1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................. 02 1.2.2 Besonderer Artenschutz ..................................................................................................................... 02 1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums ..................................................................... 04 2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 07 2.1 Windenergieanlagen......................................................................................................... 07 2.2 Fundamente ....................................................................................................................... 08 2.3 Trafostationen .................................................................................................................... 08 2.4 Kranstell- und Montageflächen ....................................................................................... 09 2.5 Erschließung ....................................................................................................................... 09 2.6 Parkinterne Kabelverlegung ............................................................................................ 09 3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums ........................................................................................................... 12 3.1 Datenerhebung und -auswertung................................................................................... 12 3.1.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 12 3.1.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 15 3.2 Ergebnisse .......................................................................................................................... 17 3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 17 3.2.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 49 4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 73 4.1 Vogelschlag an Windenergieanlagen ............................................................................. 74 4.2 Beeinträchtigungen des Zuggeschehens ....................................................................... 76 4.3 Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten ......................................... 78 4.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten .............................. 79 4.5 Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Kondition von Brutvögeln ................... 79 5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 80 5.1.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen ...................................................................................... 84 5.1.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ....................................................................................................... 87 6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen .................................. 97 6.1 Vermeidungsmaßnahmen für die Bauflächen .............................................................. 97 6.2 Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion für den Kiebitz (CEFMaßnahmen) ..................................................................................................................... 98 6.3 Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................ 99 7 Zusammenfassung ............................................................................................................. 100 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 1: Abbildung 1.1: Blick vom Osten des Untersuchungsraums nach Westen in Richtung Kraftwerk Eschweiler ................................................................................................................................... 05 Abbildung 1.2: Blick von Norden auf den Lucherberger See ......................................................................... 05 Kapitel 2: Abbildung 2.1: Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. 2008) ................................. 08 Abbildung 2.2: Ausführung der Kranstellfläche nach ENERCON (2014) ........................................................ 10 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Räumliche Lage der geplanten Windenergieanlagen .......................................................... 06 Kapitel 2: Karte 2.1: Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen .......................................................................... 11 Kapitel 3: Karte 3.1: Karte 3.2: Karte 3.3: Karte 3.4: Karte 3.5: Karte 3.6: Karte 3.7: Karte 3.8: Abgrenzung der Untersuchungsräume ................................................................................... 14 Brutbereiche und Bereiche mit Brutverdacht vom Rebhuhn im Jahr 2010 ...................... 23 Flugbewegungen von Rohrweihe und Rotmilan sowie Revierzentren von Turmfalke und Mäusebussard im Jahr 2010 .......................................................................... 30 Brutbereiche und Bereich mit Brutverdacht vom Kiebitz im Jahr 2010 ............................. 32 Nachweise und Revierzentren von Steinkauz, Kleinspecht und Saatkrähe im Jahr 2010 ............................................................................................................................................. 41 Rastvorkommen, Flugwege und Schlafplatz des Kormorans im Untersuchungsraum im Herbst 2009 sowie im Frühjahr / Herbst 2010 ............................................................... 56 Rastvorkommen und Flugwege des Kiebitz im Untersuchungsraum im Herbst 2009 und im Frühjahr / Herbst 2010 sowie im Jahr 2014 ............................................................ 63 Rastflächen, Aufenthaltsorte sowie Überflüge von Lach-, Sturm-, Herings- und Silber im Untersuchungsraum im Herbst 2009 sowie im Frühjahr / Herbst 2010 .......... 69 Kapitel 5: Karte 5.1: Konfliktbewertung zwischen der Planung und den Lebensraumfunktionen des Kiebitz .......................................................................................................................................... 93 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: Tabelle 3.2: Tabelle 3.3: Tabelle 3.4: Tabelle 3.5: Tabelle 3.6: Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln (inkl. Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2010 ............................................................. 13 Übersicht über die im Spätsommer / Herbst 2009 sowie im Frühjahr und Spätsommer / Herbst 2010 und im Jahr 2014 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rast- und Zugvögeln ........................................................................................ 16 Liste der im UR1000 und UR2000 während der Begehungen zu den Brutvögeln registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie ......... 18 Artspezifische Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Habitat für planungsrelevante Brutvogelarten und Nahrungsgäste....................................................... 47 Liste der im UR2000 registrierten planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie ........................................................... 51 Artspezifische Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Habitat für planungsrelevante Rast- und Zugvögel .................................................................................. 72 Kapitel 5: Tabelle 5.1: Tabelle 5.2: Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Brutvogelarten ................ 81 Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten ............................................................................................................................. 83 Kapitel 6: Tabelle 6.1: Brutzeiträume von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche nach LANUV (2015)........................ 97 Einleitung 01 1 Einleitung 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ecoda Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von 138,4 m und einem Rotordurchmesser von 82 m (Gesamthöhe: 179,4 m). Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Brut-, Rast- und Zugvögel auswirken (vgl. Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Vögel der Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabensträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Vögeln soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen). Alle europäischen Vogelarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Zudem gelten einzelne Arten (Artgruppen) nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt. Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut-, Rast- und Zugvögel zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird sowie - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind. Für das Projekt wurde mit Datum 31.07.2012 bereits ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt. Das vorliegende Gutachten stellt die aktuelle Planung dar und bewertet die Daten u. a. vor dem Hintergrund des inzwischen In-Kraft-getretenen Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ des MKULNV & LANUV (2013). Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage von umfangreichen Erfassungen von Brut-, Rast- und Zugvögeln, die in den Jahren 2009, 2010 und 2014 durchgeführt wurden, wird anschließend das Vorkommen einzelner Arten im Untersuchungsraum dargestellt und die Bedeutung des Untersuchungsraums bewertet (Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von WEA auf Vögel (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5) sowie die Darstellung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (Kapitel 6). Kapitel 7 fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen. Einleitung 1.2 02 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fassung vom 01. März 2010. Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. 1.2.1 Eingriffsregelung Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt. 1.2.2 Besonderer Artenschutz Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in § 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ecoda Einleitung 4. 03 wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG. Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Die Definition, welche Arten als besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Demnach gelten alle europäischen Vogelarten als besonders geschützt und unterliegen so dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1. Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5BNatSchG. Zu den streng geschützten Arten werden „besonders geschützte Arten“ gezählt, die „[...] a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (für Vögel irrelevant), c) in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 aufgeführt sind.“ Für die Planungspraxis ergibt sich ein Problem, da die aus Art. 5 VS-RL resultierenden Verbote für alle europäischen Vogelarten und somit auch für zahlreiche „Allerweltsarten“ gelten. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007a, KAISER 2012, LANUV 2014). Als Kriterien dienten dabei der Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Außerdem sind Koloniebrüter als planungsrelevante Arten zu berücksichtigen. Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält KIEL (2007b) für nicht praktikabel, da es sich dabei in NRW um etwa 800 Arten handelt. Der Autor weist daraufhin, dass diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der Eingriffsregelung behandelt werden. Die darunter fallenden Vogelarten befinden sich in NordrheinWestfalen in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007a). Zur Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie zur rechtssicheren Planung und Genehmigung von WEA wurde von MKULNV & LANUV (2013) der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben. ecoda Einleitung 04 In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007, STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, HVNL-ARBEITSGRUPPE ARTENSCHUTZ et al. 2012, MKULNV & LANUV 2013). 1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums Die geplanten Standorte der WEA befinden sich in der naturräumlichen Untereinheit „Echtzer Lößplatte“, die zur Zülpicher Börde gehört. Es handelt sich um eine relativ einheitliche 8 m mächtige Lößdecke, die durch wenige Taleinschnitte und Aufschlüsse des Braunkohletagebaus (z. B. Lucherberger See, Echtzer See) unterbrochen wird (GLÄSSER 1978). Der ebene Untersuchungsraum bis zu 1.000 m um die geplanten Anlagen (UR1000) wird v. a. intensiv ackerbaulich genutzt (vgl. Karte 1.1 und Abbildung 1.1). Nur um den Stütgerhof im Südwesten des UR1000 ist Grünland entwickelt. Im Norden des UR1000 befindet sich der Lucherberger See, der im Zuge der Rekultivierung ehemaliger Braunkohletagebauflächen entstanden ist (vgl. Abbildung 1.2). Das Ufer des Sees ist teilweise mit standortfremden oder nicht einheimischen Arten wie Pappeln, Robinien und Roteichen bepflanzt worden. Zusätzlich sind zahlreiche Sträucher wie Weißdorn, Hartriegel, Holunder etc. vorhanden, die z. T. bis dicht ans Wasser reichen. Der See wird von Erholungssuchenden zum Angeln, Segeln, Surfen und Baden genutzt. Neben den Ufergehölzen sind im Westen des Untersuchungsraums zwischen Luchem und Langerwehe sowie entlang der A 4, die nördlich der Standorte der geplanten WEA den Untersuchungsraum in OstWest-Richtung durchläuft, Gehölzstrukturen (Baumreihen bzw. Hecken) entwickelt. Die übrigen Flächen des UR1000 sind offen und durch eine Vielzahl von Wirtschaftswegen erschlossen. Im Westen des Untersuchungsraums verläuft die Trasse der planfestgestellten Landesstraße L12n (Ortsumgehung Luchem). Im Bereich der Trasse wurde bereits mit der Herrichtung der Bauflächen begonnen (u. a. Abschieben des Oberbodens). Zu möglicherweise geplanten Gehölzanpflanzungen entlang der L12n liegen keine konkreten Informationen vor (vgl. Karte 1.1). Die Bereiche jenseits des UR1000 bis zu 2.000 um die geplante Vorrangzone (UR2000) werden v. a. durch die Ortslagen von Langerwehe und Lucherberg im Westen und Süden, dem Lucherberger See im Norden sowie intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen im Osten und Westen geprägt. Grünlandnutzung kommt auch im UR2000 nur auf sehr wenigen Flächen vor. ecoda Einleitung Abbildung 1.1: Abbildung 1.2: 05 Blick vom Osten des Untersuchungsraums nach Westen in Richtung Kraftwerk Eschweiler Blick von Norden auf den Lucherberger See ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 1.1 Räumliche Lage der geplanten Windenergieanlagen z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans WEA 7 WEA 9 WEA 8 Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n) ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:20.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 1.000 Meter ´ Beschreibung des Vorhabens 2 Beschreibung des Vorhabens 2.1 Windenergieanlagen 07 Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 mit 138,4 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 2,3 MW. Der Rotordurchmesser beträgt 82 m. Der geplante Anlagentyp wird somit eine Gesamthöhe von 179,4 m erreichen. Die getriebelose und damit drehzahlvariable WEA vom Typ E-82 besitzt einen Dreiblattrotor und ein Einzelblattverstellsystem. Eine Besonderheit der WEA ist der Anstrich in einer Grüntonabstufung nach dem Natural-Colour-System im unteren Bereich des Turms, wobei die Helligkeit des Farbtons von unten nach oben zunimmt. Zur Vermeidung von Lichtreflexen sind bei den WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse der Maschinen mit einem matten Grauton beschichtet. Die WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine Eisansatzerkennung. Aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über Grund werden die Anlagen eine Tages- und Nachtkennzeichnung erhalten. Die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern bei WEA mit einer Gesamthöhe von über 150 m kann in den folgenden beiden Varianten erfolgen: - von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest grau - von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes Blinklicht an der Turmspitze Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden. Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen (vgl. Abbildung 2.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens an den Rotorblättern und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der Abstand zwischen weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen. Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in Abbildung 2.1 dargestellt. ecoda Beschreibung des Vorhabens Abbildung 2.1: 2.2 08 Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. 2008) Fundamente Das Betonfundament einer Enercon E-82 ist kreisförmig und wird unterirdisch angelegt. Als Gründung ist eine auftriebssichere Flachgründung mit 23 m Durchmesser erforderlich. Der Bodenaushub der Fundamentgruben (3,1 m tief) wird nach Fertigstellung der Fundamente z. T. wieder angeschüttet. Durch die drei Fundamente wird im Untergrund eine Fläche von insgesamt rund 1.246 m² vollständig versiegelt. 2.3 Trafostationen Die Trafostation befindet sich bei diesem Anlagentyp im Turm der WEA. Eine separate Trafostation ist nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird. ecoda Beschreibung des Vorhabens 2.4 09 Kranstell- und Montageflächen Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Abbildung 2.2). Die Größe einer Kranstellfläche beträgt abzüglich der überlagerten Fundamentfläche je etwa 930 m². Der Oberboden wird auf diesen Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 35 cm aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet. Die Kranstellflächen müssen einer Achslast von 12 t standhalten und eine Flächenpressung von 18,5 t / m² aufnehmen können. Zusätzlich wird benachbart jeweils eine temporäre Montagefläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m (850 m²) sowie eine Lagerfläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m (850 m²) benötigt (vgl. Karte 2.1). Die zur Vormontage beanspruchten Flächen werden in gleicher Schotterbauweise hergestellt und nach Inbetriebnahme der WEA in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt bzw. dieser wird initiiert. Zur Montage der Einzelteile des Hauptkran-Auslegers (Gittermast) wird an jedem WEA-Standort auf einer Länge von 150 m und einer Breite von 3 m vorübergehend eine Straße aus Aluleichtplatten auf den Ackerflächen angelegt (vgl. Karte 2.1). 2.5 Erschließung Die Erschließung der Standorte der geplanten WEA erfolgt aus südlicher Richtung über asphaltierte Wirtschaftswege. Zwischen den Wirtschaftswegen und den Kranstellflächen sind Stichwege (inkl. Einbiegebereiche) neu anzulegen. Die zur Anfahrt genutzten Flächen müssen für das Befahren mit Schwertransportern tragfähig gemacht werden. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Auch nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können. 2.6 Parkinterne Kabelverlegung Zur parkinternen Verkabelung liegen noch keine Angaben vor. Im Sinne der Vermeidung eines Eingriffs sollte die Verkabelung - sofern möglich - in den Wegeseitenrändern oder unter Ackerflächen erfolgen. Ferner sollte die direkte und damit kürzeste Verbindung zwischen den Standorten gewählt werden. ecoda Beschreibung des Vorhabens Abbildung 2.2: Ausführung der Kranstellfläche nach ENERCON (2014) 10 ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 2.1 Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen 7 z | A Bauflächen der geplanten Windenergieanlagen Fundament, dauerhaft, versiegelt Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung, dauerhaft, teilversiegelt Montagefläche, temporär, geschottert Lagerfläche, temporär, hindernissfrei 9 Nebenflächen der bestehenden Windenergieanlagen 8 Fundament, dauerhaft, versiegelt z | A z | A Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung, dauerhaft, teilversiegelt ! bearbeiteter Ausschnit der digitalen Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:5.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 250 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 12 3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.1 Datenerhebung und -auswertung 3.1.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) Als Datengrundlage zur Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurde im Jahr 2010 die Brutvogelfauna (inkl. Nahrungsgäste) im Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten Anlagen erfasst (UR1000, vgl. Karte 3.1). Dabei wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute, quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält. Zwischen Anfang März und Anfang Juli 2010 wurden insgesamt neun Begehungen zur Erfassung brütender und anderer im Gebiet verweilender Vögel durchgeführt (inkl. zwei Abend-/ Nachtbegehungen insbesondere zur Erfassung von Eulen: siehe Tabelle 3.1). Zudem fließen Beobachtungen von etwaigen Brutvögeln, die im Rahmen der Untersuchungen zum Rast- und Zuggeschehen gemacht worden sind, in die Ergebnisse zum Vorkommen von Brutvögeln im Untersuchungsraum ein (v. a. Kiebitz). Die Begehungen fanden bei insgesamt günstigen Witterungsbedingungen statt. Die anwesenden Vögel wurden gemäß der Revierkartierungsmethode in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) registriert. Die Aufenthaltsorte der beobachteten Individuen wurden unter Angabe der Verhaltensweise punktgenau auf einer Karte notiert, wobei der Schwerpunkt auf Individuen mit Revier anzeigenden Merkmalen lag (vgl. z. B. PROJEKTGRUPPE „ORNITHOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG“ DER DEUTSCHEN ORNITHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT 1995). Die Identifikation und Abgrenzung von Revieren erfolgte in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als Endergebnis können somit die Anzahl und die räumliche Verteilung der Brutreviere der einzelnen Arten bestimmt werden. Darüber hinaus fließen auch Informationen über Vorkommen von dämmerungs- und / oder nachtaktiven Arten in die Untersuchungsergebnisse ein, die während der Fledermauskartierungen gemacht wurden (v. a. Nachweise von Eulen; vgl. ECODA 2015). Hierbei wurden alle Beobachtungen planungsrelevanter Arten registriert und punktgenau in einer Karte eingetragen. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 13 Das Vorkommen von planungsrelevanten Arten mit großem Aktionsradius (vor allem Großvögel) wurde in Abhängigkeit von der Biotopausstattung und der Geländestruktur auch darüber hinaus erfasst (bis zu 2.000 m um die geplanten WEA = erweiterter Untersuchungsraum: UR2000, vgl. Karte 3.1). Auf eine systematische Erfassung von Arten mit kleinem Aktionsradius (vor allem Kleinvögel) wurde im UR2000 verzichtet (zufällig registrierte Individuen wurden selbstverständlich berücksichtigt), da in einer Entfernung von mehr als 1.000 m zu WEA keine Auswirkungen auf diese Arten erwartet werden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums und die gewählte Untersuchungsintensität können vor dem Hintergrund der Fragestellung als sachgerecht und problemorientiert bezeichnet werden. Tabelle 3.1: Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln (inkl. Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2010 (grau gestrichelt: Termine der Abend-/ Nachtbegehungen) Nr. Datum Temp. Windstärke (BF) Bewölkung Sonne Niederschlag 1 02.03.2010 0 - 4°C 1-2 25% - trocken 2 10.03.2010 0 - 3°C 2-3 5% - trocken 3 29.03.2010 11 - 12°C 2 80% 20% 25% (Regen) 4 16.04.2010 1-2 100% 0% trocken 5 26.04.2010 16 - 18°C 3 40% 80% trocken 6 10.05.2010 2 100% 0% trocken 7 28.05.2010 16 - 18°C 2-3 50% 50% trocken 8 10.06.2010 22 - 24°C 1-2 90% 10% 2% (Nieselregen) 9 02.07.2010 20 - 28°C 0-1 0% 100% trocken 6 - 9°C 10 - 12C ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 3.1 Abgrenzung der Untersuchungsräume z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000) 2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000) ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:17.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 850 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.1.2 15 Rast- und Zugvögel Die Erfassung von Rast- und Zugvögeln fand im Juli, Oktober und November 2009, im Februar / März sowie im Juli, August und September 2010 statt. Im November 2013 trat der Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen des MKULNV & LANUV (2013) in Kraft. Um die Anforderungen an die Erfassungstiefe von 24 Begehungen zu Rast-/Zugvögeln zu erfüllen, fanden im Jahr im März / April und August bis Oktober 2014 ergänzende Begehungen Zu Rat- und Zugvögeln statt. Insgesamt sind 24 Begehungen zur Erfassung der Rast- und Zugvogelfauna durchgeführt worden (vgl. Tabelle 3.2). Dafür wurden in einem Umkreis von 2.000 m um die geplanten Vorrangzone für die Windenergienutzung alle vorkommenden Vögel in Anlehnung an die Methode von BIBBY et al. (1995) flächendeckend erfasst, wobei der Lucherberger See als potenzieller Rastplatz für Wasservögel und Schlafplatz für Möwen besonders intensiv beobachtet wurde. Dabei wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute, quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält. Durch den verminderten Zeitaufwand verringert sich auch die Gefahr von Doppelzählungen. Während der Beobachtungen zur Erfassung von Rastvögeln sowie der Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln wurde auch auf überfliegende / ziehende Individuen geachtet. Darüber hinaus fließen auch Beobachtungen, die ab August 2009 während der abendlichen Beobachtungen zu ziehenden Fledermäusen gemacht wurden in die Auswertungen ein (vgl. ECODA 2015). Hierbei wurden alle Beobachtungen planungsrelevanter Arten registriert und punktgenau in einer Karte eingetragen. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.2: 16 Übersicht über die im Spätsommer / Herbst 2009 sowie im Frühjahr und Spätsommer / Herbst 2010 und im Jahr 2014 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rast- und Zugvögeln Nr. Datum Temp. Wind-stärke Bewöl-kung Sonne Niederschlag 1 24.07.2009 17 - 23°C 2-4 50 - 100% 20% 5 - 10% (Regen) 2 08.10.2009 19 - 21°C 2 100% 0% trocken 3 19.10.2009 14 - 16°C 1 75% 50% trocken 4 05.11.2009 8 - 11°C 3-4 80% 10% trocken 5 13.11.2009 12 - 14°C 3 100% 0% 5% (Regen) 6 23.02.2010 7 - 9°C 1-2 100% 0% 60% (leichter Nieselregen) 7 10.03.2010 3 - 7°C 3-4 5 - 10% 100% trocken 8 08.07.2010 29 - 34°C 1-2 3% 100% trocken 9 27.07.2010 20 - 23°C 2-3 70% 30% trocken 10 21.08.2010 23 - 29°C 1-2 3% 100% trocken 11 12.09.2010 14 - 15°C 2 95% 0% 50% (Regen) 12 27.09.2010 10 - 11°C 2 100% 0% 100% (Nieselregen) 13 10.03.2014 8 - 15°C 0-1 0 100% trocken 14 31.03.2014 6 - 12°C 0-1 0 100% trocken 15 03.04.2014 9 - 15°C 1-2 80% 20% trocken 16 13.04.2014 9 - 11°C 2-3 90 - 100% 0% trocken 17 24.04.2014 18 - 22°C 1-2 50% 50% trocken 18 29.04.2014 10 - 15°C 2 100% 0% trocken 19 05.08.2014 19 - 23°C 0-2 10% 100% trocken 20 20.08.2014 12 - 16°C 1 60% 40% trocken 21 01.09.2014 15 - 18°C 1-2 80% 20% trocken 22 19.09.2014 23°C 1 90% 10% trocken 23 05.10.2014 13°C 1 100% 0% trocken 24 17.10.2014 24°C 1 0% 100% trocken ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.2 17 Ergebnisse Während der Untersuchungen zur Avifauna wurden im UR2000 in den Jahren 2009, 2010 und 2014 insgesamt 84 Vogelarten nachgewiesen. 74 Vogelarten wurden während der Begehungen zur Brutvogelfauna festgestellt, zehn weitere Arten traten bei den Kartierterminen zur Rast- und Zugvogelfauna auf. 3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) Im UR2000 wurden während der Begehungen in der Brutsaison insgesamt 74 Brutvogel-/ Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den UR2000 als Bruthabitat, für zwei Arten bestand ein Brutverdacht. Neun Arten wurden als Nahrungsgäste, vier Arten als Durchzügler festgestellt. Eine Art überflog den UR2000 lediglich. Insgesamt befinden sich unter den im UR2000 nachgewiesenen Vogelarten 14 Arten, die in der Roten Liste der in Nordrhein-Westfalen bestandsgefährdeten Brutvogelarten geführt werden (vgl. SUDMANN et al. 2011). Zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG zählen acht Arten, darunter vier Greifvogelarten sowie der Kiebitz, der Flussuferläufer, Stein- und Waldkauz. Darüber hinaus sind vier Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, weitere drei Arten gelten in NRW nach Art. 4 (2) EU-Vogelschutzrichtlinie als planungsrelevant. Sieben Arten brüten in Kolonien und werden deswegen in NRW als planungsrelevant eingestuft. Insgesamt ergaben sich für den UR2000 22 Vogelarten, die in NRW als planungsrelevant geführt werden (vgl. Tabelle 3.3. Zur Auswahl der Arten vgl. LANUV 2015). Davon werden sieben Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft (fett gedruckt in Tabelle 3.3 und vgl. Tabelle 5.1): - Potenziell kollisionsgefährdete Arten: Rotmilan, Rohrweihe (in Brutplatznähe) - Potenziell WEA-empfindlich beim Auftreten von Brutkolonien: Kormoran, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe - Arten mit einem möglichen Meideverhalten: Kiebitz ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.3: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 18 Liste der im UR1000 und UR2000 während der Begehungen zu den Brutvögeln registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie Artname deutsch Höckerschwan Kanadagans Graugans Nilgans Stockente Reiherente Rebhuhn Jagdfasan Haubentaucher KormoranK GraureiherK Rotmilan Rohrweihe Mäusebussard Turmfalke Blässhuhn Kiebitz Flussuferläufer SchwarzkopfmöweK SturmmöweK SilbermöweK Straßentaube Hohltaube Ringeltaube Türkentaube Steinkauz Waldkauz Mauersegler Eisvogel Grünspecht Buntspecht Kleinspecht Elster Eichelhäher Dohle SaatkräheK Rabenkrähe Blaumeise Kohlmeise VS-RL wissenschaftlich Cygnus olor Branta canadensis Anser anser Alopochen aegyptiaca Anas platyrhynchos Aythya fuligula Perdix perdix Phasianus colchicus Podiceps cristatus Phalacrocorax carbo Ardea cinerea Milvus milvus Anh I Circus aeruginosus Anh I Buteo buteo Falco tinnunculus Fulica atra Vanellus vanellus Art. 4(2) Actitis hypoleucos Art. 4(2) Larus melanocephalus Anh I Larus canus Larus argentatus Columba livia f. domestica Columba oenas Columba palumbus Streptopelia decaocto Athene noctua Strix aluco Apus apus Alcedo atthis Anh I Picus viridis Dendrocopos major Dryobates minor Pica pica Garrulus glandarius Coloeus monedula Corvus frugilegus Corvus corone Parus caeruleus Parus major BNatSchG RL NW § § § § § § § § § § § §§ §§ §§ §§ § §§ §§ § § § § § § § §§ §§ § § §§ § § § § § § § § § x k.A. x k.A. x x 2S k.A. x xS xS 3 3S x VS x 3 0 R x R k.A. x x x 3S x x x x x 3 x x x xS x x x Status UR1000 UR2000 Bv Bv Ng Ng Ng Ng Ng Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Ng Ng Ng Ng Ng Ng Ng Ng Bv Bv Ng Bv Bv Bv Bv Bv Dz Dz Überf. Überf. Ng Ng Ng Ng Ng Bv Bv Bv Bv Bv Ng Bv Bv Bv Ng Bv Ng Bv Bv Bv Ng Bv Bv Bv Ng Ng Bv Bv Bv? Bv Ng Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 19 Fortsetzung Tabelle 3.3 Nr. 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Artname deutsch Feldlerche Rauchschwalbe MehlschwalbeK Schwanzmeise Fitis Zilpzalp Sumpfrohrsänger Gelbspötter Mönchsgrasmücke Gartengrasmücke Klappergrasmücke Dorngrasmücke Gartenbaumläufer Zaunkönig Star Misteldrossel Amsel Wacholderdrossel Singdrossel Grauschnäpper Rotkehlchen Hausrotschwanz Steinschmätzer Heckenbraunelle Haussperling Wiesenpieper Wiesenschafstelze Bachstelze Buchfink Gimpel Grünfink Stieglitz Erlenzeisig Bluthänfling Goldammer wissenschaftlich Alauda arvensis Hirundo rustica Delichon urbicum Aegithalos caudatus Phylloscopus trochilus Phylloscopus collybita Acrocephalus palustris Hippolais icterina Sylvia atricapilla Sylvia borin Sylvia curruca Sylvia communis Certhia brachydactyla Troglodytes troglodytes Sturnus vulgaris Turdus viscivorus Turdus merula Turdus pilaris Turdus philomelos Muscicapa striata Erithacus rubecula Phoenicurus ochruros Oenanthe oenanthe Prunella modularis Passer domesticus Anthus pratensis Motacilla flava Motacilla alba Fringilla coelebs Pyrrhula pyrrhula Carduelis chloris Carduelis carduelis Carduelis spinus Carduelis cannabina Emberiza citrinella VS-RL Art. 4(2) BNatSchG RL NW § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § 3 3 3 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 1S x x 2 x x x x x x x x x Status UR1000 UR2000 Bv Bv Bv? Bv Bv Bv Bv? Bv Bv Bv Dz Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Dz Bv Bv Dz Bv Bv Dz Bv Bv Bv Ng Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv? Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv? Bv Bv Dz Bv Bv Dz Bv Bv Bv Bv Bv Bv Dz Bv Bv ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 20 Erläuterungen zur Tabelle 3.3: grau unterlegt: planungsrelevante Arten ArtnameK Die Art gehört als Koloniebrüter zu den planungsrelevanten Arten Fettdruck: Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich Status: Bv: Bv?: Dz: Überf.: RL-Kategorie.: Gefährdungseinstufung gemäß der Roten-Liste zu gefährdeten Vogelarten des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. SUDMANN et al. 2011) 1: vom Aussterben bedroht V: Vorwarnliste 2: stark gefährdet R: Arealbedingt selten 3: gefährdet x: nicht gefährdet S: ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu erwarten k. A.: keine Angabe Brutvogel im Untersuchungsraum möglicherweise Brutvogel im Untersuchungsraum als Rastvögel während des Durchzug im Untersuchungsraum Art trat im UR nur mit Überflügen auf Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL): Anhang I: Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Art. 4 (2): Art gilt nach Einschätzung der LÖBF (heute: LANUV) zu den Zugvogelarten für deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete auszuweisen sind (EU-Vogelschutzrichtlinie) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §§ = Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt § = Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 21 ecoda 3.2.1.1 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums Mit mindestens 58 Brutvogelarten verfügt der UR2000 über eine durchschnittliche Artenvielfalt. Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort verschiedene Brutvogelgilden einen geeigneten Lebensraum. Vor allem fungiert der UR2000 jedoch für Arten als Lebensraum, die entweder an stehende Gewässer (Lucherberger See) oder an Offenland gebunden sind: - Arten des Offenlandes (Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze) - Arten mit einer Bindung an Gewässer, z. B. Stockente, Haubentaucher, Blässralle, Eisvogel, - Arten, die eine Bindung an bzw. eine Bevorzugung von Dörfern und landwirtschaftlich genutzten Gehöften aufweisen, z. B. Turmfalke, Rauch- und Mehlschwalbe - Generalisten, d. h. Arten mit einem breiten ökologischen Spektrum ohne besondere Bindungen, z. B.: Amsel, Mönchsgrasmücke, Buchfink. Arten, die eine Bindung an Wälder oder waldreiche Lebensräume haben, fehlen im Untersuchungsraum oder treten nur sporadisch auf. Durch die räumliche Verteilung der vorhandenen Biotopstrukturen tritt im Untersuchungsraum insgesamt eine Zwei- bis Dreiteilung der genutzten Lebensräume und der ökologischen Gilden auf. - Arten, die schwerpunktmäßig an Gewässer gebunden sind, haben einen deutlichen oder ausschließlichen Nachweisschwerpunkt auf dem oder am Ufer des Lucherberger Sees. - Arten der reicher strukturierten Landschaft besiedeln die Uferbereiche des Lucherberger Sees. - Arten des Offenlandes finden vor allem im zentralen Bereich des Untersuchungsraums geeignete Lebensräume vor. Große Teile des Untersuchungsraums werden intensiv landwirtschaftlich genutzt und bieten nur wenigen, auf Offenland spezialisierten Arten eine gute Lebensraumausstattung. Diese Bereiche haben eine geringe bis allgemeine Bedeutung für die Vogelwelt. Durch die Gewässer erhöht sich die Lebensraumvielfalt damit auch die Bedeutung für die Vogelwelt im UR2000. Insgesamt kommt dem UR2000 eine allgemeine Bedeutung für die Vogelwelt zu. 3.2.1.2 Artspezifische Bewertung des Raums Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der planungsrelevanten Brutvogelarten (inkl. Nahrungsgäste) im UR1000 erläutert sowie die Bedeutung des UR1000 als Bruthabitat (bzw. Nahrungshabitat während der Brutzeit) anhand des Auftretens der einzelnen planungsrelevanten Arten in den Jahren 2011 und 2013 sowie anhand der Habitatausstattung verbal-argumentativ bewertet. Für Großvögel (grau unterlegte Arten in Tabelle 3.4) wird der UR2000 bewertet. In Anlehnung an BREUER (1994) werden dafür sechs Bewertungsstufen verwendet: keine, geringe, geringe bis durchschnittliche, durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung. Die allgemeinen Angaben zu Biologie und Verbreitung in NRW basieren - soweit nicht anders zitiert auf den Angaben des Fachinformationsdiensts „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV (2015). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 22 Rebhuhn Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Das Rebhuhn kommt in Nordrhein-Westfalen als Standvogel das ganze Jahr über vor. Als ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Wesentliche Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Hier finden Rebhühner ihre vielfältige Nahrung sowie Magensteine zur Nahrungszerkleinerung. Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,5 bis 1,2 Brutpaare auf 10 ha betragen. Das Nest wird am Boden in flachen Mulden angelegt. Die Eiablage beginnt ab April, Hauptlegezeit ist im Mai, ab August sind alle Jungtiere selbständig. Der Familienverband („Kette“) bleibt bis zum Winter zusammen. Nur selten vollziehen die Tiere größere Ortswechsel. Das Rebhuhn ist in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland noch weit verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte sind die Kölner Bucht und das Münsterland. Seit den 1970er Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 15.000 Brutpaare geschätzt (2006/ÖFS). Auftreten und Verhalten im UR1000 Rebhühner traten ab dem 16.04.2010 an jedem Begehungstag im UR1000 auf. Am 28.05.2010 wurden als Maximalzahl insgesamt 13 Rebhuhn-Beobachtungen im UR2000 erbracht. Aus den Beobachtungen ergaben sich im UR1000 vier Brutnachweise sowie zwei Brutverdachtsfälle der Art. Zwei weitere mögliche Bruten lagen im UR2000. Alle nachgewiesenen Brutpaare und Brutverdachtsfälle befanden sich südlich der A 4. Dabei konzentrierten sich die Brutnachweise im Zentrum des UR1000 (vgl. Karte 3.2). Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftliche Nutzflächen als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR1000 verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Das Rebhuhn wird als Brutvogel im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für das Rebhuhn: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine besondere artspezifische Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie Siedlungsstrukturen haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.4). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 3.2 Brutbereiche und Bereich mit Brutverdacht vom Rebhuhn im Jahr 2010 z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000) ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Rebhuhn Brutbereich ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Verdacht auf Brutbereich ! ( ( ! (! ! ( 2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000) ! ( ( ! (! ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Einzel- oder Paarbeobachtung ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:17.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 850 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 24 Kormoran Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Siehe Kapitel 3.2.2 Auftreten und Verhalten im UR2000 Die Art tritt im UR2000 v. a. als Rastvogel auf. Das Vorkommen der Art während der Rast-/Zugzeit wird in Kapitel 3.2.2 erläutert. Während der Beobachtungen im Brutzeitraum überflogen zwei Kormorane am 10.05.2010 den UR2000 von Ost nach West. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der offenen UR2000 erfüllt generell die Lebensraumansprüche der Art an ein Nahrungshabitat. Ein Brutvorkommen existierte im UR2000 sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2013 jedoch nicht. Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Kormoran: Aufgrund der geringen Beobachtungsdichte wird dem UR2000 eine geringe artspezifischen Bedeutung im Brutzeitraum beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). Zur artspezifischen Bedeutung des UR2000 im Rast-/ Zugzeitraum siehe Kapitel 3.2.2. Graureiher Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel auf und sind das ganze Jahr über zu beobachten. Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit offenen Feldfluren (z. B. frischem bis feuchtem Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert sind. Graureiher sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen) anlegen. Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel in allen Naturräumen auf, im Bergland ist die Art jedoch nur zerstreut verbreitet. Durch Bejagung und Härtewinter ging der Brutbestand bis in die 1960er Jahre auf 50 Brutpaare zurück. Erst nach Verbot der Jagd stieg die Brutpaarzahl wieder an. Im Jahr 2003 wurden 2.750 Brutpaare gezählt, die sich auf etwa 130 Kolonien mit mehr als fünf Paaren verteilen. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 25 Auftreten und Verhalten im UR2000 Graureiher wurden an jedem Beobachtungstag im UR2000 bei der Nahrungssuche meist mit Einzelindividuen festgestellt. Eine gewisse Häufung der Beobachtungen ergab sich im Südwesten des UR1000, im Bereich des Grünlands beim Stütgerhof. Hinweises auf Brutkolonien im UR2000 ergaben sich aus den Beobachtungen nicht. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Brutkolonien der Art existieren im UR2000 nicht. Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR2000 verfügen über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Der Graureiher wird als regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Graureiher: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine durchschnittliche artspezifische Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie Siedlungsstrukturen haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.4). Rotmilan Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Rotmilan ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher den Winter hauptsächlich in Spanien verbringt. Regelmäßig überwintern Vögel auch in Mitteleuropa, zum Beispiel in der Schweiz. In Nordrhein-Westfalen tritt er als seltener bis mittelhäufiger Brutvogel auf. Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber auch in kleineren Feldgehölzen (1 bis 3 ha und größer). Rotmilane gelten als ausgesprochen reviertreu und nutzen alte Horste oftmals über viele Jahre. Der Bestand wird in Deutschland auf 10.000 bis 14.000 Brutpaare geschätzt (SÜDBECK et al. 2007). Nach AEBISCHER (2009) ist der bundesdeutsche Bestand im Zeitraum 1996 bis 2003 weitgehend konstant geblieben. Die Brutverbreitung des Rotmilans ist fast ausschließlich auf Europa beschränkt. Über 50 % des Weltbestands brüten in der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland hat deshalb eine besondere Bedeutung für den Schutz des Rotmilans. In Nordrhein-Westfalen kommt der Rotmilan vor allem im Weserbergland, im Sauerland sowie in der Eifel vor. Seit Ende der 1970er Jahre ist der Bestand rückläufig, im Tiefland ist ein flächiger Rückzug festzustellen. Der Gesamtbestand wird auf 420 bis 510 Brutpaare geschätzt. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 26 Auftreten und Verhalten im UR2000 Am 26.04.2010 jagte für etwa fünf Minuten ein Rotmilan über den landwirtschaftlichen Nutzflächen südöstlich von Geich. Danach verließ er den UR2000 in südliche Richtung (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der offenen UR2000 erfüllt generell die Lebensraumansprüche der Art an ein Nahrungshabitat. Ein Brutvorkommen existierte im UR2000 sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2013 jedoch nicht. Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Rotmilan: Aufgrund der geringen Beobachtungsdichte wird dem UR2000 eine geringe artspezifischen Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). Rohrweihe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Rohrweihen sind Zugvögel, die als Kurz- bis Langstreckenzieher von Südwesteuropa bis ins tropische Afrika überwintern. Sie besiedelt halboffene bis offene Landschaften und ist viel enger an Röhrichtbestände gebunden als die verwandte Wiesenweihe. Die Nahrungsflächen liegen meist in Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen. Jagdreviere können eine Größe zwischen 1 bis 15 km² erreichen. Brutplätze liegen in den Verlandungszonen von Feuchtgebieten, an Seen, Teichen, in Flußauen und Rieselfeldern mit größeren Schilf- und Röhrichtgürteln (0,5 bis 1 ha und größer). Das Nest wird im dichten Röhricht über Wasser angelegt. Seit den 1970er Jahren brüten Rohrweihen verstärkt auch auf Ackerflächen, wobei Getreidebruten ohne Schutzmaßnahmen oftmals nicht erfolgreich sind. Die Eiablage beginnt ab Mitte / Ende April, bis Anfang August sind alle Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen kommt die Rohrweihe als seltener Brutvogel vor allem im Tiefland mit Verbreitungsschwerpunkten in der Hellwegbörde, der Lippeaue sowie im Münsterland vor. Der Gesamtbestand beträgt 110 bis 120 Brutpaare. Darüber hinaus erscheinen Rohrweihen der nordöstlichen Populationen als regelmäßige Durchzügler auf dem Herbstdurchzug im August / September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug im März / April. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 27 Auftreten und Verhalten im UR2000 Die Art trat während der Brutzeit zwei Mal im UR2000 auf. Am 28.05.2010 waren zeitweise fünf Individuen gleichzeitig anwesend. Während der überwiegenden Zeit suchten vier Tiere in Flughöhen bis 15 m über den landwirtschaftlichen Nutzflächen nahezu des gesamten UR1000 und des östlichen Teils des UR2000 südlich der A 4 intensiv nach Nahrung. Eine Rohrweihe überflog diesen Bereich ohne nach Nahrung zu suchen. In anderen Teilbereichen des UR2000 wurden keine Rohrweihen beobachtet. Am 10.06.2010 suchte ein immatures Exemplar für mindestens 3,5 h im niedrigen Suchflug über landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR1000 nach Nahrung (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Fehler! Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Rohrweihen traten während der Untersuchung an zwei Terminen auf. Beobachtungen von Männchen sowie Verhaltensweisen, die auf eine Brut hindeuten (Balzflüge oder Beuteübergaben) wurden im UR2000 nicht festgestellt. Die Art wird somit als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bemerkenswert ist dabei die Anwesenheit von fünf Individuen im UR2000 am 28.05.2010, von denen vier den zentralen, ackerbaulich genutzten UR1000 südlich der A 4 als Jagdraum nutzen. Diese Beobachtung könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Nahrungsverfügbarkeit in der Agrarlandschaft durch die Wuchshöhe- und dichte v. a. der Weizenfelder generell ab Mitte / Ende Mai stark abnimmt. Die Tiere suchen dann größere Bereiche nach potenziellen Jagdhabitaten ab und können so in Gebieten auftauchen, die zuvor nicht oder nur sporadisch zur Jagd genutzt wurden. Bedeutung des UR2000 für die Rohrweihe: Vor dem Hintergrund des seltenen Auftretens wird dem UR2000 eine geringe bis durchschnittliche artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 28 Mäusebussard Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe angelegt wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe beanspruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge. In NRW ist der Mäusebussard die häufigste Greifvogelart. Er kommt ganzjährig als Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Als häufigste Greifvogelart in Nordrhein-Westfalen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf 10.000 bis 15.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 Mäusebussarde wurden während jeder Begehung im UR1000 registriert. Im nördlichen Randbereich des UR1000 befand sich in einem Ahorn an der A 4 ein besetzter Horst. In zwei weiteren Bereichen sprechen die Beobachtungen für einen Brutverdacht. Ein Brutverdacht befand sich im Ufergehölz im Südosten des Lucherberger Sees, ein Weiterer nördlich von Luchem. Insgesamt wird somit von einem Brutbestand von drei Paaren im UR2000 ausgegangen (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Gehölzbereiche als Nisthabitat, Offenland als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der UR2000 erfüllt mit einem Wechsel aus Gehölzbereichen, Offenland und Siedlungsstrukturen die Lebensraumansprüche der Art. Die Art wird im UR2000 als Brutvogel mit einer unterdurchschnittlichen Brutdichte (0,18 Bp/km2 im UR2000; durchschnittliche Brutdichte NRW: 0,26 bis 0,41 (basierend auf 9.000 bis 14.000 Bp (GRÜNEBERG et al. 2013)) eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Mäusebussard: Vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen Besiedlung wird dem UR2000 eine allenfalls durchschnittliche Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 29 Turmfalke Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (z. B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. In Nordrhein-Westfalen kommt der Turmfalke ganzjährig als häufiger Stand- und Strichvogel vor und ist in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Hinzu kommen ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.000 bis 6.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 Individuen der Art traten im Untersuchungsraum während jeder Begehung auf, wobei sie vornehmlich bei der Jagd über landwirtschaftlichen Nutzflächen beobachtet wurden. Die Untersuchung lieferte Hinweise auf insgesamt drei Brutpaare im UR2000, deren Brutplätze in den Siedlungsbereichen von Echtz, Lucherberg und Langerwehe angenommen werden (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Offenland als Nahrungs-, Siedlungsbereiche als Bruthabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Siedlungsbereichen und Offenland generell die Lebensraumansprüche von Turmfalken. Mit drei Revieren wird im UR2000 eine durchschnittliche Revierdichte erreicht (0,18 Bp/km2 im UR2000; durchschnittliche Brutdichte NRW: 0,14 bis 0,2 (basierend auf 5.000 bis 7.000 Bp (GRÜNEBERG et al. 2013)). Bedeutung des UR2000 für den Turmfalken: Vor dem Hintergrund einer durchschnittliche Besiedlung wird dem UR2000 eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 3.3 Flugbewegungen von Rohrweihe und Rotmilan sowie Revierzentren von Turmfalke und Mäusebussard im Jahr 2010 z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000) 2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000) Art Rohrweihe Rotmilan Mäusebussard Turmfalke Verhalten / Status / Beobachtung Revierzentrum an einem Kartiertag genutztes Jagdgebiet an zwei Kartiertag genutztes Jagdgebiet Flugweg G Horst ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:17.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 850 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 31 Kiebitz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung De Kiebitz ist ein Charaktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch Ackerland. Inzwischen brüten etwa 80 % der Kiebitze in Nordrhein-Westfalen auf Ackerflächen. Dort ist der Bruterfolg stark abhängig von der Bewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr gering aus. Bei der Wahl des Neststandortes werden offene und kurze Vegetationsstrukturen bevorzugt. Der Kiebitz tritt in Nordrhein-Westfalen als häufiger Brutvogel sowie als sehr häufiger Durchzügler auf. Als Brutvogel kommt der Kiebitz in Nordrhein-Westfalen im Tiefland nahezu flächendeckend vor. Verbreitungsschwerpunkte liegen im Münsterland, in der Hellwegbörde sowie am Niederrhein. Höhere Mittelgebirgslagen sind unbesiedelt. Nach einem erheblichen Rückgang seit den 1970er Jahren haben sich die Bestände mittlerweile stabilisiert. Der Gesamtbestand wird auf 20.000 bis 27.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 Die Art wurde im UR2000 im Brutzeitraum bei jeder Begehung festgestellt. Ein kleiner kolonieartiger Brutbereich mit insgesamt etwa acht Brutpaaren befand sich auf den Grünlandbereichen um den Stütgerhof. Ein weiteres Brutpaar - ebenfalls auf Grünland - wurde östlich der kleinen Brutkolonie ermittelt. Ein Brutverdacht bestand nordöstlich der Brutkolonie (vgl. Karte 3.4). Zum Rastgeschehen von Kiebitzen siehe Kapitel 3.2.2. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftliche Nutzflächen als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Insgesamt erfüllen v. a. die wenigen als Grünland genutzten Bereiche um den Stütgerhof die Lebensraumansprüche von Kiebitzen. Auf diesen Grünlandflächen und in angrenzenden ackerbaulich genutzten Bereichen wurden neun Brutpaare sowie ein Brutverdacht des Kiebitz registriert. Die großflächigen vorhandenen intensiv ackerbaulich genutzten Bereiche haben als Bruthabitat allenfalls eine geringe Bedeutung, werden jedoch gelegentlich als Nahrungshabitat genutzt. Bedeutung des UR1000 für den Kiebitz: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen (v. a. Grünland) im UR2000 wird vor dem Hintergrund der Existenz von neun bis zehn Brutpaaren eine besondere Bedeutung beigemessen. Gehölzbereiche und Siedlungsflächen verfügen für die Art über keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.4). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 3.4 Brutbereiche und Bereich mit Brutverdacht vom Kiebitz im Jahr 2010 z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000) 2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000) Kiebitz Bereich mit Brutnachweis (8 Bp. bzw. 1 Bp.) Bereich mit Brutverdacht (1 Bp.) ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:10.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 500 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 33 Flussuferläufer Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt der Flussuferläufer als regelmäßiger Durchzügler sowie als seltener Wintergast auf. Als Brutvogel ist er 1986 ausgestorben. Die heutigen Brutgebiete liegen vor allem in Nord- und Osteuropa, vereinzelt auch in den Niederlanden. Flussuferläufer erscheinen auf dem Herbstdurchzug in der Zeit von Anfang Juli bis Anfang Oktober, mit maximalen Bestandszahlen gegen Ende Juli / Anfang August. Auf dem deutlich geringer ausgeprägten Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Watvögel von Mitte April bis Anfang Juni auf, mit einem Maximum im Mai. Geeignete Nahrungsflächen sind nahrungsreiche, flache Ufer von Flüssen, Altwässern, Bagger- und Stauseen sowie Kläranlagen. Die bedeutendsten Rastvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen in den Vogelschutzgebieten „Unterer Niederrhein“ und „Rieselfelder Münster“ mit Maximalbeständen von jeweils bis zu 50 Tieren (2010 bis 2012). Die durchschnittliche Größe der rastenden Trupps beträgt 1 bis 10, maximal 30 Tiere. Auftreten und Verhalten im UR1000 Flussuferläufer traten an drei Begehungstagen am Lucherberger See im Randbereich des UR1000 an auf. Am 10.05.2010 hielten sich drei bis vier Individuen am Ufer des Lucherberger Sees auf. An den Begehungstagen im Juli wurden jeweils ein bis zwei Exemplare der Art am Lucherberger See beobachtet. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Lucherberger See als Rasthabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Habitatansprüche der Art an ein Rasthabitat werden am Lucherberger See im Randbereich des UR1000. Die Beobachtungen von Flussuferläufern fallen in die Hauptdurchzugszeit der Art. Der Lucherberger See fungierte als kurzzeitiges Rasthabitat auf dem Durchzug. Bedeutung des UR1000 für den Flussuferläufer: Der Lucherberger See verfügt für die Art über eine durchschnittliche Bedeutung als Rasthabitat. Den übrigen Lebensräumen im UR1000 wird keine artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 34 Schwarzkopfmöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Schwarzkopfmöwe kommt in Nordrhein-Westfalen als seltener Durchzügler vor, und zählt zu den seltenen Brutvögeln. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet (vor allem im östlichen Mittelmeerraum) besiedelt die Art küstennahe Lagunen und Seen, seltener Binnengewässer. Das einzige regelmäßige Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen befindet sich im Naturschutzgebiet „Zwillbrocker Venn“ (Kreis Borken). Hier nisten seit Beginn der 1990er Jahre wenige Brutpaare innerhalb der dort ansässigen Lachmöwenkolonie. Der Bestand wird auf unter 15 Brutpaare beziffert (2009). Auftreten und Verhalten im UR2000 Zwei Schwarzkopfmöwen überflogen den UR2000 am 28.05.2010. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art überflog den UR2000 lediglich. Bedeutung des UR2000 für die Schwarzkopfmöwe: Dem UR2000 wird eine allenfalls geringe Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). Sturmmöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Siehe Kapitel 3.2.2 Auftreten und Verhalten im UR2000 Während zwei Begehungen hielten sich Sturmmöwen im UR2000 auf. Am 29.03.2010 waren etwa 100 Exemplare im UR2000 anwesend, wovon sich ca. 75 Individuen auf dem nordwestlichen Teil des Lucherberger Sees aufhielten. Am 26.04.2010 wurden zwei Individuen auf dem Lucherberger See registriert. Zum Rastgeschehen der Sturmmöwe siehe Kapitel 3.2.2. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 35 Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Brutkolonien der Art kommen im UR2000 nicht vor. Am 23.03.2010 waren etwa 100 Sturmmöwen im UR2000 anwesend. Dabei handelte es sich höchstwahrscheinlich um Individuen, die dem Winterrastbestand der Art im UR2000 angehörten (vgl. SÜDBECK et al. 2007, WINK et al. 2005). In den anschließenden Kartierungen zur Brutzeit trat die Art ein Mal mit zwei Individuen auf. Bedeutung des UR2000 für die Sturmmöwe: Dem UR2000 wird eine allenfalls geringe Bedeutung für die Art im Brutzeitraum beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). Silbermöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Siehe Kapitel 3.2.2 Auftreten und Verhalten im UR2000 Am 29.03.2010 waren zwei Silbermöwen auf dem Lucherberger See anwesend. Zum Rastgeschehen der Silbermöwe siehe Kapitel 3.2.2. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art nutzte den UR2000 selten als Nahrungshabitat. Bedeutung des UR2000 für die Silbermöwe: Dem UR2000 wird im Brutzeitraum eine allenfalls geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 36 Steinkauz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Als Brutplatz nutzen die ausgesprochen reviertreuen Tiere Baumhöhlen (v. a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne werden auch Nistkästen angenommen. Der Steinkauz ist in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland nahezu flächendeckend verbreitet. Regionale Dichtezentren liegen im Bereich des Niederrheinischen Tieflandes sowie im Münsterland. Da der Steinkauz in Nordrhein-Westfalen einen mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt bildet, kommt dem Land eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art zu. Der Gesamtbestand wird auf 6.000 Brutpaare geschätzt. Im Kreis Düren wurden im Jahr 2009 67 besetzte Steinkauz-Reviere festgestellt (SIEHOFF 2010). Auftreten und Verhalten im UR1000 An beiden Kartiertagen zur Erfassung von Eulen riefen Steinkäuze im UR2000. Die Rufe stammten dabei von den Ortsrandlagen von Geich und Echtz sowie vom Stütgerhof, wo je ein Revierzentrum angenommen wird. Im UR2000 wurden somit drei Steinkauzreviere abgegrenzt. Ein Revier befand sich innerhalb, zwei weitere Reviere lagen außerhalb des UR1000 (vgl. Karte 3.5). Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Obstbaumwiesen als Bruthabitat, angrenzende landwirtschaftliche Nutzfläche als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Obstbaumwiesen bzw. geeignete Niststrukturen mit anschließendem Grünland als bevorzugte Lebensräume befinden sich um den Stütgerhof sowie in den Ortsrandlagen, wo insgesamt drei Revierzentren von Steinkäuzen ermittelt wurden. Große Bereiche des UR1000 mit intensiver ackerbaulicher Nutzung spielen als Lebensraum nur eine untergeordnete Rolle. Bedeutung des UR1000 für den Steinkauz: Trotz weiter Bereiche mit eingeschränkter Habitatqualität für den Steinkauz wird dem UR1000 aufgrund der Existenz von drei Revierpaaren eine allgemeine, den Revierzentren und den umgebenden Grünlandbereichen eine besondere Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 37 Waldkauz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Waldkauz lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten. In Nordrhein-Westfalen ist der als häufiger Standvogel in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Offene, baumfreie Agrarlandschaften werden allerdings nur randlich besiedelt. Der Gesamtbestand wird auf etwa 15.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 Im Rahmen der Fledermauskartierungen am 05.06.2010 und 07.07.2010 wurde jeweils ein Waldkauz festgestellt. Bei beiden Beobachtungen saß ein Individuum an einer Straße westlich der geplanten WEA an und flog anschließend in südliche Richtung ab. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Weite Bereiche des UR1000, v. a. die zentralen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen besitzen für Waldkäuze - v. a. als Bruthabitat nur eine sehr geringe Habitatqualität. Die Art wird als unregelmäßiger Nahrungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Waldkauz: Wegen der geringen Habitateignung und der unregelmäßigen Nachweise (v. a. fehlende Nachweise bei den Eulenkartierungen im Frühjahr) wird dem UR1000 eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 38 ecoda Eisvogel Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Eisvogel besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Dort brütet er bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen Brutröhren. Wurzelteller von umgestürzten Bäumen sowie künstliche Nisthöhlen werden ebenfalls angenommen. Die Brutplätze liegen oftmals am Wasser, können aber bis zu mehrere hundert Meter vom nächsten Gewässer entfernt sein. Zur Nahrungssuche benötigt der Eisvogel kleinfischreiche Gewässer mit guten Sichtverhältnissen und überhängenden Ästen als Ansitzwarten. In Nordrhein-Westfalen ist der Eisvogel in allen Naturräumen weit verbreitet. Verbreitungslücken oder geringe Dichten bestehen in den höheren Mittelgebirgslagen sowie in Gegenden mit einem Mangel an geeigneten Gewässern. Lokal hat der Eisvogel in den letzten Jahrzehnten von Artenhilfsmaßnahmen und der Renaturierung von Fließgewässern profitiert. Der Bestand unterliegt in Abhängigkeit von der Strenge der Winter starken jährlichen Schwankungen und wird auf etwa 1.000 Brutpaare geschätzt (2010 bis 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Eisvögel wurden unregelmäßig am Lucherberger See festgestellt. Am 10.05.2010 wurde ein futtertragendes Individuum am Südufer des Lucherberger Sees beobachtet. Auch während der Erfassung von Rastvögeln hielten sich Eisvögel am Lucherberger See auf. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Lucherberger See als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Im UR1000 werden die Lebensraumansprüche von Eisvögeln am Lucherberger See erfüllt, wo für das Jahr 2010 ein Brutpaar angenommen wurde. Bedeutung des UR1000 für den Eisvogel: Dem Lucherberger See wird eine besondere artspezifische Bedeutung beigemessen. Die großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen haben hingegen keine Bedeutung für Eisvögel (vgl. Tabelle 3.4). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 39 Kleinspecht Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Kleinspechte sind in Nordrhein-Westfalen als Stand- und Strichvogel das ganze Jahr über zu beobachten. Vor allem im Herbst sind die Tiere auch abseits der Brutgebiete zu finden. Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlenund Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten, geschlossenen Wäldern kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,3 bis 2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Die Nisthöhle wird in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden) angelegt. Reviergründung und Balz finden ab Februar statt. Ab Ende April beginnt die Eiablage, bis Ende Juni sind alle Jungen flügge. Der Kleinspecht kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen vor. Im Tiefland ist er nahezu flächendeckend verbreitet. Im Bergland (v. a. im Sauer- und Siegerland sowie der Eifel) zeigen sich deutliche Verbreitungslücken. Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.500 Brutpaare geschätzt (2012/ÖFS). Auftreten und Verhalten im UR1000 Bei der Begehung am 29.03.2010 rief ein Kleinspecht westlich des Lucherberger Sees (vgl. Karte 3.5). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR1000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: In den großflächig vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Bereichen werden die Lebensraumansprüche nicht erfüllt. Die Bereiche um den Lucherberger See stellen geeignete Lebensräume für die Art dar. Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Kleinspecht: Dem UR1000 wird vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 40 ecoda Saatkrähe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen kommt die Saatkrähe als mittelhäufiger Brutvögel sowie ab Oktober / November als Durchzügler und Wintergast vor. Die Saatkrähe besiedelt halboffene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Baumgruppen und Dauergrünland. Nachdem in den vergangenen Jahren die gezielte Verfolgung durch den Menschen nachließ, erfolgte vielfach eine Umsiedlung in den Siedlungsbereich. Somit kommt ein großer Teil des Gesamtbestandes heute auch in Parkanlagen und „grünen“ Stadtbezirken und sogar in Innenstädten vor. Entscheidend für das Vorkommen ist das Vorhandensein geeigneter Nistmöglichkeiten, da die Tiere große Brutkolonien mit bis zu mehreren hundert Paaren bilden können. Bevorzugt werden hohe Laubbäume (z. B. Buchen, Eichen, Pappeln). Die Nester werden über mehrere Jahre hinweg genutzt und immer wieder ausgebessert. Das Brutgeschäft beginnt im Februar / März, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. Danach werden sie noch für einige Wochen von den Eltern versorgt. Die Saatkrähe kommt in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland mit einem Verbreitungsschwerpunkt im Niederrheinischen Tiefland vor. Durch starke Bejagung nahmen die Brutvorkommen bis in die 1970er Jahre stark ab. Infolge gezielter Schutzmaßnahmen stieg die Brutpaarzahl seit den 1980er Jahren wieder kontinuierlich an. In den Jahren 2008 bis 2011 wurden ca. 12.000 Brutpaare gezählt, die sich auf ca. 260 Kolonien verteilen. Auftreten und Verhalten im UR1000 Saatkrähen hielten sich bei jeder Begehung im UR2000 auf. Der UR1000 wurde dabei als Nahrungshabitat genutzt. Im Baumbestand am südwestlichen Rand des Lucherberger Sees im UR2000 wurde eine Brutkolonien der Art mit etwa 25 Nestern nachgewiesen. Eine weitere Kolonie am Nordrand des Echtzer Sees kanpp außerhalb des UR2000 umfasste etwa 55 Nester (vgl. Karte 3.5). Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 erfüllen die Ansprüche der Art an ein Nahrungshabitat. Im (weiteren) Umfeld des UR1000 befinden sich zwei Brutkolonien der Art. Bedeutung des UR1000 für den Saatkrähe: Vor dem Hintergrund der zwei im Umfeld des UR1000 existierenden Brutkolonien wird dem UR1000 eine besondere Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 3.5 Nachweise und Revierzentren von Steinkauz, Kleinspecht und Saatkrähe im Jahr 2010 ! ( z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000) 2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000) Art Steinkauz Saatkrähe Kleinspecht Verhalten / Status / Beobachtung Revierzentrum ( Einzelnachweis Saatkrähenkolonie (55 Bp.) Saatkrähenkolonie (25 Bp.) ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:17.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 850 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 42 Feldlerche Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu fünf Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen aufgrund der hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. Die Feldlerche ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Regionale Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften, das Westmünsterland sowie die Medebacher Bucht. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 116.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 Feldlerchen wurden während jeder Begehung und mit z. T. hohen Individuenzahlen nachgewiesen. Als Charakterart der offenen Feldflur werden die agrarisch (v. a. ackerbaulich) genutzten Teilbereiche des UR1000 von der Feldlerche besiedelt. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Ackerbaulich genutzte Bereiche im UR1000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR1000 verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Die Feldlerche wird als häufiger Brutvogel im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Feldlerche: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie die Siedlungsbereiche haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 43 ecoda Rauchschwalbe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft angesehen werden. Die Besiedlungsdichte wird mit zunehmender Verstädterung der Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen gebaut. Altnester aus den Vorjahren werden nach Ausbessern wieder angenommen. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April / Anfang Mai die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens in der ersten Septemberhälfte werden die letzten Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist die Rauchschwalbe als häufiger Brutvogel in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft und eine fortschreitende Modernisierung und Aufgabe der Höfe stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 150.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 Ab dem 16.04.2010 wurden bei jeder Begehung jagende Tiere im Luftraum über dem UR1000 beobachtet. Die Beobachtungen deuten darauf hin, dass die Art sehr wahrscheinlich in den Gebäuden des Stügerhofs im Südwesten des UR1000 gebrütet hat. Weitere mögliche Bruthabitate befinden sich im westlichen und südlichen Randbereich des UR1000. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche als Nahrungs-, geeignete Gebäude als Bruthabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR1000 verfügen generell über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Gebäude der Gehöfte bieten z. T. geeignete Niststrukturen. Die Rauchschwalbe wird im UR1000 als Brutvogel eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Rauchschwalbe: Den Hofflächen der landwirtschaftlichen Betriebe sowie den landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR1000 wird eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung beigemessen. Die Gehölzbestände haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 44 ecoda Mehlschwalbe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkonund Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z. B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große Kolonien bestehen in Nordrhein-Westfalen aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Anfang Mai die Brutzeit. Zweitbruten sind üblich, so dass bis Mitte September die letzten Jungen flügge werden. In Nordrhein-Westfalen kommt die Mehlschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Der Gesamtbestand wird auf etwa 98.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 Ab der Begehung am 10.05.2010 wurden bei jeder Begehung jagende Mehlschwalben im UR1000 angetroffen. Als typische Brutvögel an Gebäuden fehlen der Art in weiten Teilen des UR1000 geeignete Bruthabitate. Mögliche Bruthabitate befinden sich in den Ortsrändern von Langerwehe und Luchem im Randbereich des UR1000. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche als Nahrungs- sowie Siedlungsbereiche im Randbereich des UR1000 als potenzielles Bruthabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Geeignete Bruthabitate für die Art befinden sich in den Ortslagen im Randbereich des UR1000. Die offenen landwirtschaftlichen Nutzflächen fungierten als regelmäßiges Jagdgebiet von Mehlschwalben. Bedeutung des UR1000 für die Mehlschwalbe: Dem UR1000 wird eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 45 Steinschmätzer Der Steinschmätzer ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in der Savannenzone West- und Zentralafrikas überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie als regelmäßiger Durchzügler (April / Mai und August / September) auf. Ursprünglich kam der Steinschmätzer in offenen bzw. weitgehend gehölzfreien Lebensräumen vor, die vegetationsfreie Flächen zur Nahrungssuche sowie genügend Singwarten (Einzelbäume, Freileitungen etc.) und geeignete Nistplätze (z. B. Erdhöhlen) aufwiesen. Heutzutage werden vegetationsarme Sandheiden und Ödländer (z. B. auf Truppenübungsplätzen) als Sekundärstandorte besiedelt. Das Nest wird in bereits vorhandene Erdhöhlen (z.B. Kaninchenbauten) sowie in Stein- oder Trümmerhaufen angelegt. Die Eiablage erfolgt ab Mai, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Ende Juli sind die letzten Jungen flügge. Der Steinschmätzer tritt in Nordrhein-Westfalen nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie als regelmäßiger Durchzügler auf. Seit dem Jahr 2000 sind nahezu alle Vorkommen erloschen. Die letzten Brutvorkommen wurden in Steinbrüchen (u. a. im Kreis Soest) und auf Truppenübungsplätzen (z. B. Senne, Depot Brüggen-Bracht, Dorbaum) nachgewiesen. Der nordrhein-westfälische Gesamtbestand wird auf weniger als 5 Reviere geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 Am 26.04.2010 wurden vereinzelt Steinschmätzer auf vegetationsfreien Äckern im UR1000 registriert. Weitere Nachweise von Steinschmätzern im UR1000 wurden nicht erbracht. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche als Nahrungshabitat im Rastzeitraum. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Offene Ackerflächen fungieren als Rasthabitate für die Art auf dem Zugweg. Die Beobachtungen von Steinschmätzern liegen im arttypischen Hauptdurchzugszeitraum, so dass die Art als seltener Durchzügler im UR1000 angesehen wird. Bedeutung des UR1000 für die Steinschmätzer: Für brütende Steinschmätzer hat der UR1000 keine Bedeutung, für durchziehende Individuen der Art wird ihm eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 46 ecoda Wiesenpieper Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Wiesenpieper ist ein Zugvogel, der als Kurz- und Mittelstreckenzieher den Winter vor allem im Mittelmeerraum und in Südwesteuropa verbringt. In Nordrhein-Westfalen tritt er als mittelhäufiger Brutvogel auf. Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und straucharmen feuchten Flächen mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher). Die Bodenvegetation muss ausreichend Deckung bieten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Darüber hinaus werden Kahlschläge, Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 2 (max. 7) ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu zehn Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden oftmals an Grabenund Wegrändern angelegt. Das Brutgeschäft beginnt meist ab Mitte April, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im Juli sind alle Jungen flügge. Der Wiesenpieper ist in Nordrhein-Westfalen nur noch lückenhaft verbreitet, vor allem im Bergischen Land, im Weserbergland sowie lokal am Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. In vielen Gegenden sind seit einigen Jahren erhebliche Bestandsabnahmen zu verzeichnen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 8.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 Die Art trat mäßig häufig während der Begehungen im März und April auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auf. Bei den anschließenden Kartierungen im Mai, Juni und Juli wurden keine Wiesenpieper registriert. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche als Nahrungshabitat im Rastzeitraum. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten Ackerbauflächen erfüllen die Lebensraumansprüche der Art nur in geringem Maße. Die wenigen Grünlandflächen haben eine höhere Habitatqualität, wurden im Untersuchungszeitraum aber nicht von brütenden Wiesenpiepern besiedelt. Die Art trat mäßig häufig während der Begehungen im März und April während des arttypischen Durchzugszeitraums auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auf. Die Art wir im UR1000 als regelmäßiger Durchzügler eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Wiesenpieper: Für brütende Wiesenpieper hat der UR1000 keine Bedeutung, für durchziehende Individuen der Art wird ihm eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.4: Art Rebhuhn 47 Artspezifische Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Habitat für planungsrelevante Brutvogelarten und Nahrungsgäste (weiß unterlegt: Für diese Arten wurde der UR1000 bewertet; grau unterlegt: Für diese Arten wurde der UR2000 bewertet) Reviere / Bp / Status Bedeutung des 1 km 2 km UR1000 / UR2000 4 Bp + 2 Bp? Bv besondere Kormoran seltener Nahrungsgast geringe Graureiher regelmäßiger Nahrungsgast durchschnittliche Rotmilan seltener Nahrungsgast geringe Rohrweihe seltener Nahrungsgast geringe bis durchschnittliche bedeutender Teilbereich Offenland als Brut- und Nahrungshabitat - Offenland als Nahrungshabitat - Offenland als Jagdhabitat Mäusebussard 1 Bp 3 Bp durchschnittliche Offenland als Jagdhabitat; Baumreihen und Ufergehölze als Nisthabitat Turmfalke 1 Bp 3 Bp durchschnittliche landwirtschaftliche Nutzfläche als Jagdhabitat; Gebäude als Nisthabitat 9 - 10 Bp Bv durchschnittliche bis besondere Kiebitz Flussuferläufer unregelmäßiger Durchzügler Schwarzkopfmöwe Überflug Grünland beim Stütgerhof als Bruthabitat; Offenland (v. a. Grünland) als Nahrungshabitat Lucherberger See: durchschnittl. Ufer des Lucherberger Sees als landwirtschaftliche Nutzflächen: kurzzeitiges Rasthabitat keine geringe - ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 48 ecoda Fortsetzung Tabelle 3.4 Art Reviere / Bp / Status 1 km 2 km Bedeutung des bedeutender Teilbereich UR1000 / UR2000 Sturmmöwe seltener Nahrungsgast geringe - Silbermöwe seltener Nahrungsgast geringe - Steinkauz 1 Bp 3 Bp Waldkauz unregelmäßiger Nahrungsgast Eisvogel 1 Bp? 1 Bp durchschnittliche bis besondere geringe Dorfrandbereiche und Stütgerhof als Nistund Nahrungshabitat - Lucherberger See: besondere Lucherberger See als Brut- und landwirtschaftliche Nutzflächen: Nahrungshabitat keine Kleinspecht seltener Nahrungsgast geringe Saatkrähe Nahrungsca. 25 Bp gast besondere Ufergehölze am Lucherberger als Nisthabitat, Offenland als Nahrungshabitat Feldlerche häufiger Bv Bv besondere Offenland als Brut- und Nahrungshabitat Rauchschwalbe Bv Bv durchschnittliche bis besondere Offenland und Heckenstrukturen als Jagdhabitat Mehlschwalbe Bv? Bv durchschnittliche Offenland und Heckenstrukturen als Jagdhabitat Steinschmätzer Durchzügler gering Wiesenpieper Durchzügler durchschnittliche - Offenland als Durchzugshabitat Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.2.2 49 Rast- und Zugvögel 3.2.2.1 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden insgesamt 83 Vogelarten registriert. Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort Vogelarten geeignete Durchzugs- bzw. Rastgebiete, die an stehende Gewässer (Lucherberger See) oder an Offenland gebunden sind. Als unregelmäßiges Rast- und Schlafgewässer für Möwen (v. a. Lachmöwen) und Kormorane hat der Lucherberger See im regionalen Vergleich zu anderen Schlaf- / Rastgewässern eine lokale Bedeutung. Im funktionalen Vergleich der Flächen im UR2000 hat der Lucherberger See aufgrund seiner Schlaf/ Rastplatzfunktion eine besondere Bedeutung. Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Untersuchungsraum wurden größere Trupps nahrungssuchender Kleinmöwen (v. a. Lachmöwen) und unregelmäßig einzelne Trupps rastender Kiebitze beobachtet. Darüber hinaus wurden keine größeren Ansammlungen von planungsrelevanten Rastvogelarten bzw. durchziehende Vogelarten registriert. Das landwirtschaftlich intensiv genutzte Offenland hat für rastende oder durchziehende Vogelarten (bis auf nahrungssuchende Lachmöwen und Kiebitze) nur eine geringe Bedeutung. Alle nicht planungsrelevanten Arten (58 Arten) wurden - bis auf das Teichhuhn (das bei den Rastvogelbegehungen 2009 / 2010 sporadisch auf dem Lucherberger See festgestellt wurde) - auch bei den Begehungen zur Brutvogelfauna festgestellt und werden nicht nochmals dargestellt. Im Folgenden wird nur das Vorkommen der 27 planungsrelevanten Arten näher erläutert. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 50 ecoda 3.2.2.2 Artspezifische Bewertung des Raums Neben den nur zur Rast- bzw. Zugzeit im UR2000 vorkommenden Arten werden in diesem Kapitel auch die Arten behandelt, die Brutvögel / Nahrungsgäste) auch jedoch zur zur Brutzeit Rast- im bzw. Untersuchungsraum Zugzeit hohe bzw. vorkamen deutlich (als höhere Individuenzahlen aufwiesen als in der Brutzeit (in Tabelle 3.5: Rv / Sv ; z. B. Kiebitz und Möwen). 16 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. Elf Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Darüber hinaus sind fünf Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, weitere fünf Arten gelten in NRW nach Art. 4 (2) EU-Vogelschutzrichtlinie als planungsrelevant. Acht Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft (vgl. Tabelle 3.5). Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung von rastenden / ziehenden Arten 27 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.5. Zur Auswahl der Arten vgl. LANUV 2015). Davon werden neun Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft (fett gedruckt in Tabelle 3.5 und vgl. Tabelle 5.2): - Potenziell kollisionsgefährdete Arten: Rotmilan, Wiesenweihe (in Brutplatznähe), Rohrweihe (in Brutplatznähe) - Potenziell WEA-empfindlich beim Auftreten von Brutkolonien: Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe, Heringsmöwe - Arten mit einem möglichen Meideverhalten: Kiebitz Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.5: Nr. 51 Liste der im UR2000 registrierten planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie Artname wissenschaftlich deutsch RL NW Status im UR2000 '09 VS-RL BNatSchG Art. 4(2) § 2S Dz § 2S Sv § x Dz § xS Rv / Sv § x Rv § xS Sv 1 Löffelente Anas clypeata 2 Rebhuhn Perdix perdix 3 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis 4 KormoranK Phalacrocorax carbo 5 Silberreiher Casmerodius albus 6 GraureiherK Ardea cinerea 7 Wiesenweihe Circus pygargus Anh I §§ 1 Dz 8 Rohrweihe Circus aeuginosus Anh I §§ 3S Dz 9 Sperber Accipiter nisus §§ x Ng §§ 3 Dz Art. 4(2) Anh I 10 Rotmilan Milvus milvus 11 Mäusebussard Buteo buteo §§ x Sv 12 Turmfalke Falco tinnunculus §§ VS Sv 13 Kiebitz Vanellus vanellus §§ 3 Rv / Sv Actitis hypoleucos §§ 0 Dz Larus ridibundus § x Rv / Sv 16 SturmmöweK Larus canus § x Rv / Sv 17 SilbermöweK Larus argentatus § R Rv / Sv 18 HeringsmöweK Larus fuscus § R Rv / Sv 19 Steinkauz Athene noctua §§ 3S Sv 20 Waldohreule Asio otus §§ 3 Ng 21 Eisvogel Alcedo atthis §§ V Sv 22 SaatkräheK Corvus frugilegus § xS Sv 23 Feldlerche Alauda arvensis § 3 Rv / Sv 24 Braunkehlchen Saxicola rubetra § 1S Dz 25 Rauchschwalbe Hirundo rustica § 3 Bv 26 MehlschwalbeK Delichon urbicum § 3 Bv 27 Wiesenpieper Anthus pratensis § 2 Dz 14 Flussuferläufer 15 Lachmöwe K Anh I Art. 4(2) Anh I Art. 4(2) Art. 4(2) Erläuterungen zur Tabelle 3.: siehe Tabelle 3.3.: Darüber hinaus: Status: Sv: Standvogel Rv / Sv: Auch zur Brutzeit anwesend, aber zu Rastzeiten mit erheblich höheren Individuenzahlen ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 52 Durchziehende / rastende Arten, die bereits berücksichtigt wurden (vgl. Kapitel 3.2.1): Gerade bei den Langstrecken- aber auch bei den Teil- oder Kurzstreckenziehern treten ziehende Tiere erst spät im Jahr in ihrem Brutgebiet auf. Daher sind einzelne durchziehende Vogelarten auch bei der Erfassung der Brutvögel registriert worden und wurden bereits dort diskutiert (Flussuferläufer, Wiesenpieper; vgl. Kapitel 3.2.1). Zudem lagen einzelne Begehungstage innerhalb des Wegzugs einiger Brutvogelarten in ihre Überwinterungsgebiete (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe). Das Vorkommen dieser Arten wurde bereits im Kapitel zu den Brutvögeln erläutert und wird deswegen in diesem Kapitel nicht weiter betrachtet (vgl. Kapitel 3.2.1). Vogelarten, die sich zumindest z. T. das ganze Jahr im Brutgebiet aufhalten (Standvögel), sind bereits im vorherigen Kapitel 3.2.1 (Brutvögel) behandelt worden. Zwar können bei manchen dieser Arten zum Brutbestand auch Rastvögel aus nördlichen Populationen hinzukommen, jedoch wurden keine erheblich erhöhten Individuenzahlen der Arten im Untersuchungszeitraum festgestellt (das gilt für die planungsrelevanten Vogelarten Rebhuhn, Graureiher, Mäusebussard, Turmfalke, Steinkauz, Eisvogel, Saatkrähe und Feldleche). Diese Arten werden bei der folgenden artspezifischen Darstellung des Auftretens von Rast- und Zugvögeln nicht weiter berücksichtigt. Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der verbleibenden planungsrelevanten Durchzügler und Rastvögel im Untersuchungsraum erläutert. In Anlehnung an BREUER (1994) werden dafür sechs Bewertungsstufen verwendet: keine, geringe, geringe bis durchschnittliche, durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung. Die allgemeinen Angaben zu Biologie und Verbreitung in NRW basieren - soweit nicht anders zitiert auf den Angaben des Fachinformationsdiensts „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV (2015). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 53 Löffelente Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen kommt die Löffelente als sehr seltener Brutvogel sowie als mittelhäufiger Durchzügler und spärlicher Wintergast aus nord-osteuropäischen Populationen vor. Als Durchzügler erscheint die Löffelente im Herbst in der Zeit von Mitte September bis Dezember, mit einem Maximum im Oktober / November. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Tiere von März bis Ende Mai auf. Je nach Witterungsbedingungen sind Löffelenten in kleiner Anzahl den ganzen Winter über festzustellen. Bevorzugte Rastgebiete sind Teiche, Seen, ruhige Flussbuchten sowie größere Bagger- und Stauseen vor allem in der Westfälischen Bucht, am Niederrhein und in der Kölner Bucht. Die bedeutendsten Rastvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen im Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ mit Maximalbeständen von über 1.000 Individuen (2004 bis 2012). Bedeutende Vorkommen befinden sich auch in den Vogelschutzgebieten „Rieselfelder Münster“, „Krickenbecker Seen“ und „Weseraue“, mit Maximalbeständen von bis zu 600 Individuen. Der Maximalbestand des Durchzugs wird auf ca. 2.000 Individuen geschätzt (2010 bis 2012). Löffelenten treten im Winter in kleineren Trupps mit bis zu 50 Tieren auf. Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Bei den Kartierungen im Rastzeitraum 2010 / 2011 wurde die Art nicht festgestellt. 2014 Im Jahr 2014 hielt sich am 24.04. eine Löffelente auf dem Lucherberger See auf. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im UR2000 werden die Lebensraumansprüche von Löffelenten an ein Rasthabitat am Lucherberger See erfüllt. Die Art wird als seltener Durchzügler eingestuft. Bedeutung des UR2000 für die Löffelente: Vor dem Hintergrund der geringen Nachweisdichte wird dem Lucherberger See eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Die großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen haben keine Bedeutung für Löffelenten (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 54 Zwergtaucher Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Zwergtaucher tritt in Nordrhein-Westfalen als Brutvogel sowie als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast aus Osteuropa auf. Er brütet an stehenden Gewässern mit einer dichten Verlandungs- bzw. Schwimmblattvegetation. Bevorzugt werden kleine Teiche, Heideweiher, Moor- und Feuchtwiesentümpel, Abgrabungs- und Bergsenkungsgewässer, Klärteiche sowie Fließgewässer mit geringer Fließgeschwindigkeit. Auf 0,4 ha Wasserfläche können bis zu vier Brutpaare vorkommen. Als Brutvogel kommt der Zwergtaucher in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland vor. Der Gesamtbestand wird auf 1.100 bis 1.600 Brutpaare geschätzt (2010 bis 2013). Als Durchzügler und Wintergäste erscheinen Zwergtaucher ab September, erreichen maximale Bestandszahlen im November/Dezember und ziehen im März/April wieder ab. Bevorzugte Rast- und Überwinterungsgebiete sind kleine bis mittelgroße Stillgewässer sowie mittlere bis größere Fließgewässer. Das bedeutendste Wintervorkommen in Nordrhein-Westfalen liegt im Bereich der Ruhr (Mühlheim bis Dortmund) sowie der Lippe (Lippstadt bis Wesel) mit jeweils mehr als 400 Individuen. Der Mittwinterbestand liegt je nach Winterhärte bei über 2.000 Individuen (2000 bis 2012). Zwergtaucher treten im Winter meist einzeln oder in kleinen Trupps mit bis zu 10 Tieren auf. Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Bei den Kartierungen im Rastzeitraum 2010 / 2011 wurde die Art nicht festgestellt. 2014 Im Jahr 2014 hielt sich am 10.03. und am 03.04. je ein Zwergtaucher auf dem Lucherberger See auf. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im UR2000 werden die Lebensraumansprüche von Zwergtauchern an ein Rasthabitat am Lucherberger See erfüllt. Die Art wird als seltener Durchzügler eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Zwergtaucher: Vor dem Hintergrund der geringen Nachweisdichte wird dem Lucherberger See eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Die großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen haben keine Bedeutung für Zwergtaucher (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 55 Kormoran Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt der Kormoran als Brutvogel sowie als Durchzügler und Wintergast auf. Er kommt an großen Flüssen und größeren stehenden Gewässern (z. B. Baggerseen, größere Teichkomplexe) vor. Als Brutvogel kommt der Kormoran in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland im Einzugsbereich von Rhein, Ruhr und Lippe vor. Bei den Herbstrastbeständen handelt es sich überwiegend um Durchzügler und Wintergäste aus den Niederlanden und dem Ostseeraum. Der Mittwinterbestand lag in den Jahren 2000 bis 2012 bei 6.000 bis 8.000 Individuen. Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Im Herbst 2009 sowie im Frühjahr und Herbst 2010 wurden regelmäßig Kormorane im UR2000 festgestellt. Meist befanden sich zwei bis fünf Individuen auf dem Lucherberger See. An zwei Terminen (08.10. und 05.11.2010) wurden jeweils etwa 40 Kormorane auf dem Lucherberger See beobachtet. Am 12.09.2010 wurde ein Schlafplatz mit ca. 60 Individuen in einer Pappelreihe am östlichen Ufer des Lucherberger Sees festgestellt. Darüber hinaus überflogen Kormorane den UR2000 gelegentlich (vgl. Karte 3.6). 2014 Im Jahr 2014 wurden regelmäßig bis zu fünf Individuen auf dem / am Luchberger See registriert. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Lucherberger See als Nahrungs- und Rasthabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im UR2000 werden die Lebensraumansprüche von Kormoranen an ein Rasthabitat am Lucherberger See erfüllt. Im Frühjahr und Herbst wurden dort regelmäßig Kormorane festgestellt. In einer Pappelreihe am östlichen Ufer der Lucherberger Sees befand sich ein zumindest zeitweise genutzter Schlafplatz mit bis zu 60 Tieren. Die übrigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Lebensräume besitzen für Kormorane keine Lebensraumfunktionen und wurden lediglich überflogen. Bedeutung des UR2000 für den Kormoran: Aufgrund der regelmäßigen Anwesenheit rastender Tiere und der Existenz eines temporären Schlafplatzes wird dem UR2000 eine besondere Bedeutung für die Art beigemessen. Die großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen haben keine Bedeutung für Kormorane (vgl. Tabelle 3.6). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 3.6 Rastvorkommen, Flugwege und Schlafplatz des Kormorans im Untersuchungsraum im Herbst 2009 sowie im Frühjahr / Herbst 2010 z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000) 2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000) Kormoranschlafplatz 60 Individuen ratsende / nahrunssuchende Individuen 1 2-5 6 - 15 16 - 30 31 - 60 überfliegende Individuen 1-2 60 ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:17.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 850 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 57 Silberreiher Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Silberreiher kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger, aber seltener Durchzügler vor. Die Brutgebiete befinden sich vor allem in Südosteuropa, Vorderasien und Zentralasien, wo Silberreiher an See- und Flussufern sowie in Sümpfen und Lagunen in großen Röhrichten brüten. Während der Zugzeit erscheinen die Vögel in den Monaten März bzw. Oktober / November auch in Nordrhein-Westfalen. Als Rastgebiete nutzt der Silberreiher größere Schilf- und Röhrichtbestände sowie vegetationsarme Ufer an Teichen, Seen und Fließgewässern. In Nordrhein-Westfalen kommt der Silberreiher vor allem im Einzugsbereich von Rhein, Lippe, Ems und Weser vor. Das bedeutendste Rastvorkommen liegt im Bereich des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen beträgt ca. 500 bis 1.000 Individuen (2010 bis 2013). Silberreiher treten auf dem Durchzug meist einzeln, seltener mit bis zu 20 Exemplaren auf. Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Die Art wurde mit einem Einzelindividuum am 05.11.2009 auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche östlich des Lucherberger Sees nachgewiesen. 2014 Im Jahr 2014 wurden keine Silberreiher festgestellt. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im UR2000 werden die Lebensraumansprüche von Silberreihern an ein Rasthabitat am Lucherberger See erfüllt. Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten Ackerflächen verfügen über eine allenfalls eingeschränkte Eignung als Nahrungshabitat. Die Art wird als seltener Rastvogel eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Silberreiher: Als Rastgebiet kommt dem UR2000 allenfalls eine geringe artspezifische Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 58 ecoda Wiesenweihe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Wiesenweihe ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika südlich der Sahara überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt sie als sehr seltener Brutvogel vor. Die Wiesenweihe besiedelt weiträumig offene, gehölzarme Agrarlandschaften mit Getreideanbau. Die ursprünglichen Bruthabitate waren Heiden, Moore sowie grünlandgeprägte Flussniederungen. Die Tiere haben einen großen Aktionsradius, die Nahrungsräume können bis zu 10 km vom Brutplatz entfernt liegen. Die aktuellen Brutplätze liegen meist in Wintergetreidefeldern, wo das Nest am Boden angelegt wird. Dabei sind störungsfreie Sitzwarten ein wichtiger Habitatbestandteil. Ab Mitte / Ende Mai beginnt die Eiablage, bis August werden die letzten Jungen flügge. Ohne Schutzmaßnahmen sind Getreidebruten meist nicht erfolgreich. In Nordrhein-Westfalen brütet die Wiesenweihe vor allem in den großen Bördelandschaften, mit einem Verbreitungsschwerpunkt im Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“. Der Gesamtbestand beträgt etwa 15 bis 25 Brutpaare (2010 bis 2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Im Rahmen der Beobachtungen zu ziehenden Fledermäusen wurde am 09.08.2009 eine juvenile Wiesenweihe registriert, die im zentralen Teil im niedrigen Flug nach Nahrung suchte und sich dabei gelegentlich auf den Ackerflächen niederließ. 2014 Im Jahr 2014 wurden keine Wiesenweihen registriert. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügen über eine grundsätzliche Eignung als Nahrungshabitat während der Zug-/ Rastzeit. Die Art wird als seltener Durchzügler bzw. Nahrungsgast auf dem Durchzug eingestuft. Bedeutung des UR2000 für die Wiesenweihe: Aufgrund der seltenen Feststellungen wird dem UR2000 eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 59 ecoda Rohrweihe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Siehe Kapitel 3.2.1 Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Eine juvenile Rohrweihe überflog am 27.07.2010 den zentralen Teil des UR2000. 2014 Im Beobachtungszeitraum zu Rast- und Zugvögeln im Jahr 2014 wurde keine Rohrweihe festgestellt. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügen über eine grundsätzliche Eignung als Nahrungshabitat während der Zug-/ Rastzeit. Die Art wird als seltener Durchzügler bzw. Nahrungsgast auf dem Durchzug eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Rohrweihe: Aufgrund der seltenen Feststellungen wird dem UR2000 eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 60 Sperber Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen kommt der Sperber ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Insgesamt kann ein Brutpaar ein Jagdgebiet von 4 bis 7 km² beanspruchen. Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen (v. a. in dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit, wo das Nest in 4 bis 18 m Höhe angelegt wird. Die Eiablage beginnt ab Ende April, bis Juli sind alle Jungen flügge. Der Sperber kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Seit den 1970er Jahren haben sich die Bestände nach Einstellung der Bejagung und der Verringerung des Pestizideinsatzes (Verbot von DDT) wieder erholt. Der Gesamtbestand wird auf etwa 3.700 bis 4.500 Brutpaare geschätzt (2005 bis 2009). Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Östlich von Geich jagte am 27.09.2010 ein Sperber. 2014 Im Jahr 2014 traten keine Sperber auf. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügen über eine eher unterdurchschnittliche Eignung als Nahrungshabitat. Es ist denkbar, dass Sperber zumindest im näheren Umfeld des UR2000 gebrütet haben. Aufgrund lediglich einer Beobachtung im gesamten Untersuchungszeitraum (inkl. Kartierungen zu der Brutvogelfauna) wird die Art als seltener Nahrungsgast im UR2000 angesehen. Bedeutung des UR2000 für den Sperber: Aufgrund der seltenen Feststellungen wird dem UR2000 eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 61 ecoda Rotmilan Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Siehe Kapitel 3.2.1 Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Im Beobachtungszeitraum zu Rast- und Zugvögeln im Jahr 2009 / 2010 traten keine Rotmilane auf. 2014 Eine juvenile Rohrweihe überflog am 27.07.2010 den zentralen Teil des UR2000. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügen über eine grundsätzliche Eignung als Nahrungshabitat während der Zug-/ Rastzeit. Die Art wird als seltener Durchzügler bzw. Nahrungsgast auf dem Durchzug eingestuft. Bedeutung des UR2000 für die Rohrweihe: Aufgrund der seltenen Feststellungen wird dem UR2000 eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 62 Kiebitz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Siehe Kapitel 3.2.1 Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Kiebitze traten im Oktober 2009, im März 2010 sowie im August und September 2010 im UR2000 auf. Am 19.10.2009 rasteten zwei Trupps mit insgesamt etwa 240 Individuen auf offenen Äckern nördlich der A 4, wobei der größere Trupp mit ca. 200 Tieren sich außerhalb des UR2000 aufhielt. Am 27.09.2010 hielt sich auf offenen Äckern nördlich der A 4 im Randbereich des UR2000 ein Trupp mit ca. 150 Kiebitzen auf. Während der weiteren Begehungen waren meist unter 50 Kiebitze im UR2000 anwesend (vgl. Karte 3.7). 2014 Im Jahr 2014 traten an vier Terminen rastende Kiebitze im UR2000 auf. Im zentralen Teil des UR2000 waren dabei maximal 16 Individuen anwesend. Im nördlichen Randbereich hielten sich an einem Termin 80 Individuen gleichzeitig auf (vgl. Karte 3.7). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: landwirtschaftliche Nutzflächen als Rast- bzw. Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen erfüllen die artspezifischen Ansprüche an ein Rasthabitat bzw. Nahrungshabitat im Rastzeitraum. In den untersuchten Rastzeiten der Kiebitze in den Jahren 2009, 2010 und 2014 befanden sich die bedeutenderen Rastgebiete für die Art nördlich der A 4. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der A 4 wurden von rastenden weniger Kiebitzen genutzt. Bedeutung des UR2000 für den Kiebitz: Dem UR2000 eine durchschnittliche Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.6). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 3.7 Rastvorkommen und Flugwege des Kiebitz im Untersuchungsraum im Herbst 2009 sowie im Frühjahr / Herbst 2010 ( ! z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000) 2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000) ( ! rastende / nahrunssuchende Individuen ( ! 1 - 10 ( ! 11 - 50 ! ( 51 - 100 101 - 300 ( ! überfliegende Individuen 11 - 50 ( ! ( ! ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:17.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 850 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 64 ecoda Lachmöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Unter den einheimischen Möwenarten ist die Lachmöwe in ihrem Vorkommen am wenigsten an die Küstenregionen gebunden. Die Brutvorkommen im mitteleuropäischen Binnenland liegen auf störungsfreien Inseln und in Verlandungsbereichen an Seen und Abgrabungsgewässern sowie in Feuchtgebieten. Gelegentlich finden einzelne Bruten auch an Klärteichen statt. Lachmöwen sind Koloniebrüter, die gemeinsam mit anderen Wasservögeln zum Teil sehr große Brutkolonien bilden. Die Nester werden auf vegetationsarmen Böden an Stellen mit freier Rundumsicht angelegt. An ihren Brutplätzen sind Lachmöwen sehr störungsempfindlich. Als Nahrungsgebiete werden umliegende Acker- und Grünlandflächen sowie Kläranlagen aufgesucht. Ab Mitte April erfolgt die Eiablage, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. Die Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen konzentrieren sich auf wenige Standorte in der Westfälischen Bucht, der Weseraue und im Niederrheinischen Tiefland. Die größte Kolonie liegt im Naturschutzgebiet Zwillbrocker Venn (Kreis Borken). Bis Mitte der 1980er-Jahre ist der Brutbestand in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich angestiegen, seither ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Der Gesamtbestand wird auf über 2.000 Brutpaare geschätzt, die sich auf 5 bis 10 Kolonien verteilen (2010 bis 2012). Nach WINK et al. (2005) ist die Lachmöwe im Rheinland ein regelmäßiger, weit verbreiteter und häufiger Wintergast an Gewässern aller Art, besonders entlang des Rheins und seinen Nebengewässern sowie an Baggerseen u. ä. Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Bei jeder Begehung waren Lachmöwen im Untersuchungsraum anwesend. Sie nutzten die landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR2000 als Nahrungsfläche sowie unregelmäßig den Lucherberger See als Rast- bzw. Schlafgewässer. - Nahrungsflächen: Als Nahrungsflächen fungierten während der Begehungen v. a. die landwirtschaftlichen Nutzflächen nördlich der A 4 sowie östlich und südöstlich der geplanten WEA. In den anderen Bereichen des UR2000 hielten sich Lachmöwen wesentlich seltener auf (vgl. Karte 3.8). - Rastflächen: Während zwei Begehungen wurde der Lucherberger See von Lachmöwen als Schlafgewässer genutzt. Am 10.03.2010 hielten sich nach Sonnenuntergang etwa 2.500 Individuen der Art auf dem See auf. Am 23.02.2010 wurde der See von 150 Lachmöwen als Schlafplatz genutzt. Während der anderen Kartiertage wurden der See zeitweise während des Tages zur Zwischenrast genutzt. So rasteten am 21.08.2010 tagsüber bis zu 600 Lachmöwen auf dem Lucherberger See, die bis 21:00 den See in westliche Richtung verlassen hatten. Sonst wurde der See nur von wenigen Tieren zur Zwischenrast genutzt. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 65 Während der Begehungen im Herbst 2010 wurden abends regelmäßig Trupps beobachtet, die den Untersuchungsraum in westliche Richtung überflogen (Am 21.08. zogen etwa 200, am 12.09.2010 ca. 240 und am 27.09.2010 über 1.000 Lachmöwen über das Südufer des Lucherberger See hinweg; vgl. Karte 3.8). Es ist wahrscheinlich, dass ein Großteil der Lachmöwen – aber auch der anderen Möwenarten - den UR2000 als Nahrungshabitat nutzte und regelmäßig gegen Abend zum Schlafen zu anderen Schlafgewässern in der weiteren Umgebung des UR2000 abflog. Gelegentlich wurde jedoch auch der Lucherberger See als Schlafgewässer genutzt. 2014 An drei Kartierterminen waren Lachmöwen im UR2000 anwesend. Dabei waren zwei Mal Lachmöwen mit geringer Individuenanzahl auf dem Lucherberger See anwesend. Zweimal suchten Lachmöwen (Truppstärke: 33 bzw. 101 Individuen) auf zentralen Ackerflächen nach Nahrung. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Lucherberger See als gelegentliches Schlafgewässer, landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im Jahr 2009 / 2010 trat die Art häufig mit z. T. hohen Individuenzahlen auf. Der Lucherberger See fungierte an einzelnen Tagen / Nächten als Rast- bzw. Schlafplatz. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen dienen als Nahrungshabitat. Bedeutung des UR2000 für die Lachmöwe: Zusammenfassen wird dem UR2000 eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung für überwinternde Lachmöwen zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 66 Sturmmöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Sturmmöwe kommt in Nordrhein-Westfalen seit den 1950er Jahren als Brutvogel vor. Das Hauptverbreitungsgebiet sind die Küstenregionen von Nord- und Ostsee sowie die gewässerreichen Binnenlandbereiche von Nordeuropa und Russland. Wie die Lachmöwe ist der Winterbestand der Sturmmöwe im Rheinland wesentlich höher als der Brutbestand. Im Jahr 1996 wurde der Winterbestand in NRW auf 8.000 bis 15.000 Tiere geschätzt, wobei der Hauptteil auf das Rheinland fiel (WINK et al. 2005). Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 An sechs Terminen zur Erfassung der Rast- und Zugvögel wurden Sturmmöwen im UR2000 registriert. An vier Begehungstagen waren jeweils unter zehn Individuen im UR2000 anwesend. Am 29.03.2010 wurden auf zwei Ackerstandorten sowie auf dem Lucherberger See insgesamt ca. 115 Sturmmöwen beobachtet. Bei Sonnenuntergang am 23.02.2010 hielten sich etwa 1.000 Sturmmöwen auf dem Lucherberger See auf (vgl. Karte 3.8). 2014 Bei sieben Begehungen zu den Rastvögeln traten Sturmmöwen im UR2000 auf. Dabei waren maximal bis zu 20 Individuen anwesend. Überwiegend wurden die Tiere auf dem Lucherberger See festgestellt. Vereinzelt suchten Sturmmöwen auf Ackerflächen nach Nahrung. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Lucherberger See als gelegentliches Schlafgewässer, landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im Jahr 2009 / 2010 trat die Art unstetig auf. Der Lucherberger See fungierte an einzelnen Tagen / Nächten als Rast- bzw. Schlafplatz. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen dienten als Nahrungshabitat. Bedeutung des UR2000 für die Sturmmöwe: Aufgrund der insgesamt unstetigeren Anwesenheit von Sturmmöwen und der meist deutlich geringeren Individuenzahl der Art im Vergleich zur Lachmöwe werden sowohl dem Lucherberger See als Rastgewässer als auch den landwirtschaftlichen Nutzflächen als Nahrungsbereiche jeweils eine durchschnittliche Bedeutung für die Sturmmöwe zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 67 Silbermöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt die Silbermöwe vor allem als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast auf. Mittlerweile hat sie ihr Brutareal von der Küste ins Binnenland ausgedehnt. Die Brutvorkommen liegen an großen Baggerseen und in Hafenbereichen. Die wenigen regelmäßigen Brutplätze befinden sich in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke) und entlang des Rheins zwischen Köln und Wesel. Der Gesamtbestand wird auf ca. 50 bis 60 Brutpaare beziffert (2010 bis 2013). Im Rheinland ist die Silbermöwe an den traditionellen Möwenrastplätzen des Rheins, im SchwalmNette-Gebiet und den großen Bagger- und Braunkohlerestseen ein verbreiteter Wintergast (WINK et al. 2005). Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Silbermöwen wurden drei Mal während der Kartierzeit im UR2000 angetroffen. Zehn Tiere hielten sich am 23.02.2010 auf dem Lucherberger See auf. Bei den anderen Kartiertagen, an denen Silbermöwen im UR2000 anwesend waren, wurden zwei (29.03.2010) bzw. neun Tiere (21.08.2010) festgestellt (vgl. Karte 3.8). 2014 Im Jahr 2014 hielten sich am 24.04. zwei Silbermöwen auf dem Lucherberger See auf. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art trat insgesamt unstetig im UR2000 auf. Dabei wurden sowohl der Lucherberger See als auch landwirtschaftliche Nutzflächen von der Art genutzt. Bedeutung des UR2000 für die Silbermöwe: Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens wird dem UR2000 eine geringe artspezifische Bedeutung für beigemessen (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 68 Heringsmöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt die Heringsmöwe vor allem als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast auf. Mittlerweile hat sie ihr Brutareal von der Küste ins Binnenland ausgedehnt. Die Brutvorkommen liegen an großen Baggerseen und in Hafenbereichen. Die wenigen regelmäßigen Brutplätze befinden sich in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke) und entlang des Rheins zwischen Köln und Wesel. Der Gesamtbestand wird auf ca. 50 bis 60 Brutpaare beziffert (2010 bis 2013). Auch die Heringsmöwe ist ein Wintergast im Rheinland, der jedoch insgesamt deutlich lückiger verbreitet ist und wesentlich geringere Rastbestände aufweist als die anderen nachgewiesenen Möwenarten (WINK et al. 2005, WAHL 2009). Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Rastende Heringsmöwen wurden am 21.08.2010 im UR2000 festgestellt, als sich ca. 125 Tiere in fünf Trupps im UR2000 aufhielten. Darüber hinaus überflogen mehrere Heringsmöwen-Trupps (meist 10 bis 15 Exemplare) am Abend des 21.08.2010 in der Zeit von 20:00 bis 21:05 Uhr den Lucherberger See in westliche Richtung (vgl. Karte 3.8). 2014 Am 20.08.2014 wurden im nordöstlichen Randbereich des UR2000 zwei Heringsmöwen auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche beobachtet. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art trat insgesamt selten im UR2000 auf. Dabei wurden landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat genutzt. Bedeutung des UR2000 für die Heringsmöwe: Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens wird dem UR2000 eine geringe Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.6). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 3.8 Rastflächen, Aufenthaltsorte sowie Überflüge von Lach-, Sturm-, Herings- und Silber im Untersuchungsraum im Herbst 2009 sowie im Frühjahr / Herbst 2010 ( ! ( ! ( ! z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000) 2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000) Art ( ! Lachmöwe Sturmmöwe Silbermöwe ( ! Heringsmöwe ratsende / nahrunssuchende Individuen 1 - 10 11 - 100 101 - 500 500 - 1.000 1.000 - 3.000 überfliegende Individuen 1 - 100 101 - 500 501 - 1000 ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:17.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 850 Meter ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 70 Waldohreule Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt die Waldohreule ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvogel auf. Als Lebensraum bevorzugt die Waldohreule halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Darüber hinaus kommt sie auch im Siedlungsbereich in Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern vor. Im Winterhalbjahr kommen Waldohreulen oftmals an gemeinsam genutzten Schlafplätzen zusammen. Als Jagdgebiete werden strukturreiche Offenlandbereiche sowie größere Waldlichtungen aufgesucht. In grünlandarmen Bördelandschaften sowie in größeren geschlossenen Waldgebieten erreicht sie nur geringe Siedlungsdichten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 20-100 ha erreichen. Als Nistplatz werden alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube) genutzt. Nach der Belegung der Reviere und der Balz im Januar/Februar beginnt ab Ende März das Brutgeschäft. Spätestens im Juli sind die Jungen selbständig. Die Waldohreule kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Der Gesamtbestand wird auf etwa 3.800 Brutpaare geschätzt (2012/ÖFS). Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Eine juvenile Waldohreule überflog am 27.07.2010 den zentralen Teil des UR2000. 2014 Im Jahr 2014 wurde die Art nicht festgestellt. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Weite Bereiche des UR2000 sind für die Art als Lebensraum ungeeignet, jedoch ist es nicht auszuschließen, dass Waldohreulen im weiteren Umfeld des UR2000 gebrütet haben. Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für die Waldohreule: Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens wird dem UR2000 eine geringe Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 71 ecoda Braunkehlchen Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Das Braunkehlchen ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in den afrikanischen Savannen südlich der Sahara überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt es als seltener Brutvogel vor, hierzu gesellen sich zu den Zugzeiten auch Durchzügler aus nordöstlichen Populationen. Der Lebensraum des Braunkehlchens sind offene, extensiv bewirtschaftete Nass- und Feuchtgrünländer, Feuchtbrachen, feuchte Hochstaudenfluren sowie Moorrandbereiche. Wesentliche Habitatmerkmale sind eine vielfältige Krautschicht mit bodennaher Deckung (z. B. an Gräben, Säumen) sowie höhere Einzelstrukturen als Singwarten. Die Brutreviere sind 0,5 bis 3 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 6 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in einer Bodenmulde zwischen höheren Stauden gebaut. Ab Mitte Mai erfolgt die Eiablage, bis Mitte Juli sind die Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen sind die Bestände des Braunkehlchens seit den 1960er Jahren stark rückläufig. Restvorkommen befinden sich im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Hochsauerlandkreis, im Kreis Paderborn sowie in Randbereichen der Eifel. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Wälder und Wiesen bei Burbach“ und „Medebacher Bucht“ mit 100 bzw. 50 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 150 bis 170 Brutpaare geschätzt (2010 bis2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 2009 / 2010 Im Jahr 2009 / 2010 wurden keine Braunkehlchen beobachtet. 2014 Am 20.08.2014 wurde im Zentrum des UR2000 ein Braunkehlchen am Rand einer landwirtschaftlichen Nutzfläche beobachtet. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügen über eine eingeschränkte Eignung als Nahrungshabitat. Die Art wird als seltener Nahrungsgast während des Durchzugs im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für die Braunkehlchen: Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens wird dem UR2000 eine geringe Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.6). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.6: 72 ecoda Artspezifische Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Habitat für planungsrelevante Rast- und Zugvögel Art Status im UR2000 Bedeutung des bedeutender Teilbereich UR2000 Löffelente seltener Durchzügler geringe - Zwergtaucher seltener Durchzügler geringe - regelmäßiger Rastvogel + Schlafplatz besondere seltener Rastvogel geringe - Wiesenweihe seltener Durchzügler geringe - Rohrweihe seltener Durchzügler geringe - Sperber seltener Nahrungsgast geringe - Rotmilan seltener Durchzügle geringe - Kormoran Silberreiher Kiebitz Lachmöwe Sturmmöwe regelmäßiger Rastvogel regelmäßiger Rastvogel + Schlafgewässer unregelmäßiger Rastvogel + Schlafgewässer Lucherberger See als Nahrungsgewässer, Ufergehölze des Lucherberger See als Schlafplatz durchschnittOffendland als Rasthabitat liche durchschnittLucherberger See als unregelmäßiges Schlafgewässer, liche bis landwirtschaftliche Nutzfläche als Nahrungshabitat besondere durchschnitt- Lucherberger See als unregelmäßiges Schlafgewässer, liche landwirtschaftliche Nutzfläche als Nahrungshabitat Silbermöwe seltener Rastvogel geringe - Heringsmöwe seltener Rastvogel geringe - Waldohreule seltener Nahrungsgast geringe - seltener Durchzügler geringe - Braunkehlchen Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4 73 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen Wie jede vertikale Struktur stellen WEA für Vögel Hindernisse im Raum dar. Das Charakteristische an WEA ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz erzeugt, der in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variiert. Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Neben diesen visuellen Reizen gehen von WEA auch akustische Reize aus, die die Umwelt eines Vogels verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können durch das Getriebe von WEA weitere Schallemissionen auftreten. Schließlich wird die Luft im LeeBereich der Rotoren stark verwirbelt, was zu einer Gefährdung der aerodynamischen Stabilität eines Vogels führen kann, wie SCHERNER (1999) annahm. Die beschriebenen Einflüsse sind alle anlage- bzw. betriebsbedingt. Darüber hinaus können auch Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch den Bau der WEA und durch sog. Sekundärfaktoren (Wartungsarbeiten, „Windenergie-Tourismus“) eintreten, die allerdings nur von kurzer Dauer sind. Die Unterscheidung der verschiedenen Reize ist insofern von Bedeutung, als dass sie hinsichtlich ihrer Wahrnehmbarkeit unterschiedliche Reichweiten haben und die Reizintensität in unterschiedlichem Maße mit der Entfernung zu einer WEA abnimmt. Hinsichtlich der Prognose und Bewertung der Auswirkungen sind mehrere grundlegende Aspekte zu beachten: a. Verschiedene Vogelarten unterscheiden sich in ihren Wahrnehmungseigenschaften von Reizen und damit auch in ihrer Sensibilität. Der Einfluss anthropogener Faktoren ist somit artspezifisch. Aus diesem Grund müssen die durch ein Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen für jede einzelne Art getrennt prognostiziert werden. b. Ein anthropogener Faktor wirkt sich auf einen im Gebiet brütenden Vogel anders aus als auf einen Vogel, der das Gebiet nur vorübergehend als Rastplatz oder Nahrungshabitat nutzt oder dieses lediglich überfliegt. Daher ist bei der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen zwischen Brutvogel, Rast- oder Gastvogel sowie Zugvogel zu unterscheiden. Die Frage, ob und in welcher Weise sich WEA auf Vögel auswirken, tauchte bereits in den 1980er Jahren auf (z. B. VAN BON & BOERSMA 1985). In der wissenschaftlichen Fachliteratur werden verschiedene Effekte auf die Vogelwelt als mögliche Konsequenz der Windenergienutzung unterschieden (z. B. DREWITT & LANGSTON 2006). ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4.1 74 Vogelschlag an Windenergieanlagen Das Kollisionsrisiko an WEA lässt sich für einen konkreten Standort derzeit nicht exakt prognostizieren, da es von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Nach MARQUES et al. (2014) wird die Kollisionsgefährdung einer Art durch art-, standort- und anlagenspezifische Faktoren sowie deren Zusammenwirken bestimmt. Beispielsweise halten sich viele Greifvögel im Vergleich zu vielen Singvogelarten häufiger im Rotorbereich auf, wobei die Aufenthaltszeit im Rotorbereich - und damit die Kollisionsgefährdung - artspezifisch variiert, aber auch vom Anlagentyp, der Jahreszeit (Brut-, Durchzugs- oder Rastzeit) und weiteren Faktoren abhängig ist (z. B. BERGEN et al. 2012, KATZNER et al. 2012, DAHL et al. 2013, JOHNSTON et al. 2014). So gelten z. B. Weihen (Circus spec.) zur Brutzeit im Umfeld des Brutplatzes als kollisionsgefährdet, sind jedoch während der Nahrungssuche abseits der Brutplätze zur Brutzeit und im Winter, aufgrund überwiegend niedriger Flughöhen, nicht als besonders kollisionsgefährdet anzusehen (z. B. GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, OLIVER 2013). Während einige Arten ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, was diese weniger anfällig gegenüber Kollisionen macht (z. B. MARQUES et al. 2014), kann ein fehlendes Meideverhalten unter bestimmten Fallkonstellationen dazu führen, dass eine Art einer besonderen Kollisionsgefährdung unterliegt (z. B. DAHL et al. 2013). Ferner kann der Körperbau (i) die Manövrierfähigkeit eines Vogels beeinträchtigen, der daher in kritischen Situationen schlecht reagieren kann (z. B. "wing load" beim Gänsegeier, DE LUCAS et al. 2008), (ii) aber auch die Wahrnehmbarkeit von Objekten herabsetzen, die vor einem Vogel liegen (z. B. eingeschränkter Sichtbereich nach vorne, MARTIN 2011) und zu einer schlechten Wahrnehmbarkeit von WEA führen. Darüber hinaus kann der Standort bzw. das Habitat in dem eine WEA steht, einen entscheidenden Einfluss auf die Kollisionsgefahr haben. Geht von einem WEAStandort bzw. dessen Umfeld eine Attraktionswirkung aus, da sich der WEA-Standort z. B. in einem attraktiven Nahrungshabitat oder zwischen einem Brutplatz und einem attraktiven Nahrungshabitat befindet, kann sich daraus für bestimmte Arten eine erhöhte Kollisionsgefahr ergeben (z. B. EVERAERT & STIENEN 2007, RASRAN et al. 2010, EVERAERT 2014). Während einige Autoren einen starken Zusammenhang zwischen dem Auftreten bzw. der Häufigkeit des Auftretens einer Art im Bereich von WEA und der Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit feststellten (z. B. KRIJGSVELD et al. 2009, CARRETE et al. 2012), führten DE LUCAS et al. (2008) die Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit auf andere Faktoren (insbesondere die Raumnutzung bestimmter Teilbereiche eines Gebiets) zurück. Standorte, an denen eine große Zahl von gefährdeten Vogelarten ums Leben gekommen sind - wie es etwa am Altamont Pass in den Vereinigten Staaten der Fall war (z. B. THELANDER & SMALLWOOD 2007) -, scheint es im mitteleuropäischen Binnenland bislang nicht zu geben. Insgesamt deutet sich im mitteleuropäischen Binnenland bei einigen Greifvogelarten, insbesondere dem Rotmilan, eine vergleichsweise hohe Kollisionsrate an (z. B. DÜRR 2009, RASRAN et al. 2009), wobei nach derzeitigem Kenntnisstand unklar ist, ob diese zu einer Bestandsgefährdung führt. RATZBOR (2008) argumentiert, dass die Zahl der an WEA verunglückten Rotmilane seit 2005 sowohl ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 75 bundesweit, aber auch landesweit (z. B. in Sachsen oder Brandenburg) rückläufig sei, während die Zahl der WEA stetig angestiegen sei. Verglichen mit anderen Todesursachen, seien Kollisionen an WEA für die Population des Rotmilans und seinen Bestand in Deutschland kein wirkliches Problem. BELLEBAUM et al. (2012) kommen anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für das Land Brandenburg zu anderen Schlussfolgerungen. Demnach werden, einer statistischen Hochrechnung nach, derzeit jährlich ca. 304 Individuen des Rotmilans durch WEA getötet. Dies entspricht ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr bzw. einem verunglücktem Individuum an einer WEA in zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011). Folglich kämen ca. 3,1 % des nachbrutzeitlichen Bestandes an WEA zu Tode. Für die untersuchte Population wird angenommen, dass sich jährliche Verluste bei 4 % negativ auf die Population auswirken, wobei dieser Wert durch den weiteren Ausbau der Windenergienutzung in Kürze überschritten sei. Allerdings ist anzumerken, dass die populationsbezogenen Aussagen wahrscheinlich auf einer wenig belastbaren Datenbasis beruhen. Für den Zeitraum von 1995 bis 1997 wurde ein Bestand von 1.100 bis 1.300 und von 2005 bis 2006 1.100 bis 1.500 Brutpaaren angenommen (RYSLAVY et al. 2008). Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde ein Brutbestand von 1.650 bis 1.900 Paaren ermittelt (RYSLAVY et al. 2011), welcher in der Studie von BELLEBAUM et al. (2012) verwendet wurde. Der Bestand hat zugenommen, wobei unklar ist, ob dies tatsächlich auf eine Bestandszunahme zurückgeht oder auf einen höheren Erfassungsaufwand bzw. eine bessere Erfassung. Bei flächendeckend verbreiteten Vogelarten wie dem Rotmilan ist eine exakte Erfassung des Bestands auf Landesebene schwer und demnach fehlerbehaftet. Somit ist es fraglich, ob die von BELLEBAUM et al. (2012) verwendete Populationsgröße hinreichend genau erfasst wurde, um detaillierte Analysen auf Populationsebene durchzuführen. SCHAUB (2012) modellierte die Wachstumsrate einer Rotmilanpopulation unter verschiedenen WEA Ausbauszenarien in einem Raum von 100 x 100 km wobei WEA nur in einem Raum von 50 x 50 km im Zentrum dieses Raums (theoretisch) errichtet wurden. Die Wachstumsrate der modellierten Rotmilanpopulation sank mit zunehmender WEA-Anzahl. Im extremsten Ausbauszenario mit 50 einzelnen WEA, die 5 km auseinander standen, schrumpfte die Population sogar. Wurden alle 50 WEA zu einem Windpark zusammengefasst wuchs die Population weiterhin und die positive Wachstumsrate lag nur auf einem geringfügig niedrigeren Niveau als in dem Raum ohne WEA. SCHAUB (2012) folgert aus den Ergebnissen, dass WEA einen Effekt auf eine Rotmilanpopulation haben können, und dass eine Aggregation zu Windparks diesen Effekt minimieren kann. SCHAUB (2012) betont jedoch, dass es sich um eine theoretische Modellierung handelt. Eine reale Rotmilanpopulation könnte sich anders verhalten als eine theoretische Modellpopulation, so dass die Ergebnisse demnach nur bedingt mit empirisch erhobenen Daten zu vergleichen seien. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4.2 76 ecoda Beeinträchtigungen des Zuggeschehens Es liegen mehrere Beobachtungen vor, dass Zugvögel mit Irritationen oder Ausweichbewegungen auf WEA reagieren (MØLLER & POULSEN 1984, BÖTTGER et al. 1990). Über die Häufigkeit dieser Reaktionen liegen unterschiedliche Angaben vor. WINKELMAN (1985a, b) beobachtete bei 13 % aller Individuen bzw. Schwärme eine Änderung des Flugverhaltens, bei ortsansässigen Individuen lag der Anteil lediglich bei 5 %. Bei den beobachteten Reaktionen handelte es sich vorwiegend um horizontale Ausweichbewegungen. An mehreren dänischen WEA reagierten durchschnittlich 17 % aller erfassten Individuen bzw. Schwärme (ORNIS CONSULT 1989). An vier Standorten im west- und süddeutschen Binnenland registrierte BERGEN (2001a) bei durchschnittlich 39 % aller Individuen bzw. Schwärme mäßige oder deutliche Reaktionen. Eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen sehr hohe Reaktionshäufigkeit stellten ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) an Windenergiestandorten in RheinlandPfalz fest. SINNING & DE BRUYN (2004) beobachteten in einer Studie, dass Singvögel während des Herbstzuges Windparks in der gleichen Größenordnung durchflogen wie angrenzende WEA-freie Landschaften. STÜBING (2004) stellte bei einer Untersuchung zum Verhalten von Herbstdurchzüglern am Vogelsberg (Hessen) bei 55 % aller beobachteten Arten eine Verhaltensänderung fest. Dabei wichen bis zu einer Entfernung von 350 m fast alle und bis zu 550 m etwa die Hälfte aller beobachteten Zugvögel den WEA aus. Ab einer Entfernung von 850 m kam es kaum noch zu Verhaltensänderungen. Außerdem stellt der Autor heraus, dass es deutliche art- bzw. gildenspezifische Unterschiede gab. Arten mit schlechten Flugeigenschaften (v. a. gehölzbewohnende Arten) reagierten demnach insgesamt wesentlich stärker als Arten mit guten Flugeigenschaften (Greifvögel, Schwalben). GRUNWALD (2009, S. 25) stellte in einer Literaturübersicht fest, dass „Anlagenkomplexe relativ unbeeinträchtigt durchflogen werden, sofern die Anlagen gewisse Abstände [spätestens ab 500 m] aufweisen“ und dass „demnach von einer hohen Durchlässigkeit von Windparks gesprochen werden [muss]“. BIOCONSULT & ARSU (2010) beschäftigten sich mit etwaigen Barrierewirkungen von Windparks auf Zugvögel anhand von umfangreichen Untersuchungen von ziehenden Vögeln auf der Insel Fehmarn. Im Rahmen der Radaruntersuchung ergab sich, dass 84 % des Vogelzugs im Frühjahr und 89% des Vogelzugs im Herbst in den Höhenbändern oberhalb von 200 m stattfand. Tagzugbeobachtungen im Bereich verschiedener Windparks zeigten, dass große Anlagenabstände (bei modernen Windparks) eine hohe Durchlässigkeit für niedrig ziehende Arten aufweisen. Das Ausmaß von Ausweichbewegungen (horizontal oder vertikal) ist bei niedrig ziehenden Vögeln, die einzeln oder in kleinen Trupps auf einen Windpark zufliegen, gering. Größere Schwärme zeigen demgegenüber vermehrt Ausweichbewegungen (Um- oder Überfliegen). Der damit verbundene zusätzliche Energieaufwand wird als gering eingestuft. BERNHOLD et al. (2013) stellte bei Zugplanbeobachtungen vor, während und nach Errichtung eines Windparks fest, dass über 90 % der Individuen den Bereich des Windparks während und nach dessen Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 77 Errichtung umflogen. Vor der Errichtung wurden etwa gleich viele Individuen im Bereich des Windparks und benachbarten Bereichen registriert, so dass BERNHOLD et al. (2013) davon ausgehen, dass viele Vögel ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigten. Insbesondere verschiedene Wasservogelarten, Krähen, Tauben und Limikolen aber auch Singvögel mieden den Bereich des Windparks während und nach der Errichtung beim Durchzug. PLONCZKIER & SIMMS (2012) untersuchten über vier Jahre das Zugverhalten von Kurzschnabelgänsen (Anser brachyrhynchus) an einem Offshore-Windpark mit 54 WEA in Großbritannien. Die Ergebnisse zeigen, dass nach Errichtung der Windparks jedes Jahr weniger Gänse durch die beiden Windparkflächen flogen, obwohl insgesamt mehr Trupps und Individuen beobachtet wurden. Über die Relevanz der beobachteten Reaktionen existieren bisher nur wenige Einschätzungen. KOOP (1996) geht davon aus, dass durch großräumige Ausweichbewegungen erhebliche Energiereserven verbraucht werden, die für die Überwindung der Zugstrecke benötigt werden. Für Zugvögel scheint die zusätzliche Zugstrecke, die durch Ausweichbewegungen verursacht wird, jedoch verhältnismäßig klein zu sein. Berücksichtigt man, dass viele Zugvogelarten mit dem angelegten Fettdepot eine Zugstrecke von mehreren hundert Kilometern zurücklegen können (z. B. DELINGAT et al. 2006) bzw. zurücklegen (z. B. CHEVALLIER et al. 2011), dürfte der durch WEA verursachte Umweg zu vernachlässigen sein. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4.3 78 Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten SCHREIBER (1993) stellte fest, dass die Errichtung einer WEA einen Einfluss auf die Rastplatz-wahl zweier Watvogelarten hatte. Die meisten Großen Brachvögel (Numenius arquata) und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) hielten einen Abstand von mehreren 100 m zur errichteten WEA, obwohl sie die Fläche vorher genutzt hatten. Auch WINKELMAN (1992) registrierte für verschiedene, rastende und überwinternde Arten eine geringere Individuenzahl im Untersuchungsraum nach dem Bau mehrerer Anlagen. Durch die Errichtung eines Windparks in Westfalen kam es zu einem Lebensraumverlust für rastende Kiebitze (Vanellus vanellus), die die Umgebung der WEA bis zu einem Abstand von 200 m weitgehend mieden (BERGEN 2001b). Unter Berücksichtigung weiterer Studien (z. B. PEDERSEN & POULSEN 1991, KRUCKENBERG & JAENE 1999) kann man annehmen, dass WEA vor allem für diejenigen Arten einen Störreiz darstellen, die in großen Trupps rasten oder überwintern. BRANDT et al. (2005) kamen im Zuge eines langjährigen Monitorings hingegen zu dem Ergebnis, dass ein Windpark mit 42 WEA zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf den Wybelsumer Polder als Gastvogellebensraum für verschiedene Limikolen und Wasservögel führte. LOSKE (2007) stellte in einem westdeutschen WP mit 56 WEA fest, dass die meisten Arten der Feldflur außerhalb der Brutzeit keine oder nur schwache Meidereaktionen (bis zu einer Entfernung von 100 m) gegenüber WEA zeigten. Lediglich Kiebitz, Feldsperling (Passer montanus) und Rotdrossel (Turdus iliacus) zeigten deutliche Meidereaktionen bis zu einer Entfernung von 200 m zur nächstgelegenen WEA. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die Auswirkungen von WEA auf Brutvögel, mit einzelnen Ausnahmen, gering zu sein. Eine hohe Empfindlichkeit wird unter Brutvögeln vor allem für Wachtel und Wachtelkönig (Crex crex) angenommen (vgl. REICHENBACH et al. 2004). Für brütende Kiebitze wird derzeit von einem maximalen Meideverhalten bis etwa 100 m zu einer WEA ausgegangen (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011). Die meisten Singvögel des Offen- und Halboffenlandes scheinen gegenüber WEA weitgehend unempfindlich zu sein (REICHENBACH et al. 2000, BERGEN 2001a, REICHENBACH et al. 2004, DEVEREUX et al. 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011, STEINBORN & REICHENBACH 2012). Auch MÖCKEL & WIESNER (2007) stellen fest, dass für alle Singvögel, aber auch für die meisten anderen Arten die Scheuchwirkung von WEA nur eine marginale Rolle für Brutvögel (insbesondere für bodennah lebende Arten) spielt. Selbst bei Groß-vögeln, wie Kranich (Grus grus) oder Rohrweihe (Circus aeruginosus), scheinen die Auswirkungen nur kleinräumig zu sein (SCHELLER & VÖKLER 2007). Auch die Wiesenweihe (Circus pygargus) scheint nach neuesten Erkenntnissen weder bei der Brutplatzwahl noch bei der Jagd ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen (DULAC 2008, GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, HERNÁNDEZ et al. 2013). MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks regelmäßig Revierzentren von gefährdeten Großvogelarten im Nahbereich (in einer Entfernung von bis zu 300 m, häufig sogar nur bis zu 100 m) von WEA. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4.4 79 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten Die Errichtung von mehreren WEA kann auch über das eigentliche Eingriffsgebiet hinaus die Qualität von Lebensräumen vermindern. Es wird vermutet, dass WEA, insbesondere wenn sie in Reihe aufgestellt werden, für Vögel eine Barriere darstellen (CLEMENS & LAMMEN 1995). Dadurch kann es zu einer Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Lebensräumen kommen. Solche Zerschneidungseffekte können an der Küste auftreten, wo Vögel regelmäßig in Abhängigkeit von der Tide zwischen den Wattflächen und ihren Hochwasserrastplätzen pendeln. Ebenso kann im Binnenland ein im Wald liegendes Brutgebiet einer Art vom in der offenen Landschaft liegenden Nahrungsgebiet abgeschnitten werden. Diese Effekte können allerdings nur dann wirksam werden, wenn die Individuen einer Art während des Fluges die Umgebung von WEA meiden. Diesbezüglich existieren erste Belege für überwinternde Blässgänse (Anser albifrons; KÜHNLE 2004). Für andere Arten liegen bislang keine belastbaren Hinweise vor. 4.5 Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Kondition von Brutvögeln Die übliche Messgröße in Untersuchungen, die sich mit Brutvögeln beschäftigen, ist die An- oder Abwesenheit von Individuen einzelner Arten im Untersuchungsraum. Dieser Untersuchungsansatz geht davon aus, dass gestörte Individuen auf Störreize mit einem Fluchtverhalten reagieren und betroffene Gebiete meiden oder sogar großräumig verlassen. Ob Individuen, die im Gebiet verbleiben, ebenfalls beeinträchtigt werden, kann mit einem derartigen Ansatz nicht geklärt werden (z. B. GILL et al. 2001). Insgesamt ist es sehr schwer den Einfluss von WEA z. B. auf den Bruterfolg zu ermitteln. DAHL et al. (2012) stellten in einer Langzeitstudie über zwölf Jahre fest, dass der Bruterfolg einer Population des Seeadlers (Haliaeetus albicilla) im Smøla Archipel (Norwegen) nach Inbetriebnahme von WEA im Umfeld der Brutplätze geringer war als vor der Inbetriebnahme. Während sich der Bruterfolg bei einem Teil der untersuchten Brutplätze vor und nach der Inbetriebnahme von WEA nicht wesentlich unterschied, wurde ein Teil der Brutplätze nach der Inbetriebnahme aufgegeben bzw. verwaiste. Die Ergebnisse der Analyse legen nahe, dass der geringere Bruterfolg durch die Aufgabe von Brutplätzen aufgrund der Störwirkung von WEA und / oder erhöhte Mortalität durch Kollisionen mit WEA zurückgeht. Trotz der umfangreichen Untersuchung konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Störwirkung oder erhöhte Mortalität für den geringeren Bruterfolg der Population verantwortlich sind. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5 80 ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen eines Projekts müssen nur die planungsrelevanten Arten berücksichtigt werden, - die den Untersuchungsraum (Kleinvögel: 1 km Abstand zum Vorhaben, Großvögel: 2 km Abstand zum Vorhaben) regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt (vgl. Kapitel 3.2.1 und 3.2.2) und - für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können, etwa weil sie möglicherweise ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen oder eventuell in besonderem Maße durch Kollisionen an WEA gefährdet sind (vgl. Kapitel 4). Für alle anderen Arten können die Fragen, ob ein Vorhaben - den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder - bau- oder betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungsoder Ruhestätten einer Art führen wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG) verneint werden. Auch ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Werden evtl. Tiere betriebsbedingt verletzt oder getötet?) liegt in Bezug auf diese Arten nicht vor. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Ausnahmefall zu einer Kollision eines Individuums an den geplanten WEA kommen wird, jedoch stellt „das Verletzungs- und Tötungsrisiko keinen Schädigungs- und Störungstatbestand dar, wenn es ein „äußerst seltenes Ereignis“ ist und „zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko“ für Individuen zählt (LÜTTMANN 2007, S. 239 zu den Urteilen des BVerwG zur Ortsumgehung Grimma und zur Westumfahrung Halle). „Die ‚Verwirklichung sozialadäquater Risiken’, wie etwa unabwendbare Tierkollisionen im Verkehr, erfüllt nach dem Gesetzesentwurf die Tatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht.“ (ebenda, vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 25.04.07 – 5 S 2243/05). Ebenso können für diese Arten auch erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ausgeschlossen werden. Wie aus Tabelle 5.1 und 5.2 ersichtlich wird, sind bei der weiteren Prognose und Bewertung der Auswirkungen insgesamt vier Brutvogel- und eine Rastvogelarten detailliert zu berücksichtigen (wobei der Kiebitz sowohl als Brut- als auch als Rastvogel berücksichtigt wird). Darüber hinaus wird - aufgrund der Lage des Untersuchungsraums Durchzugsgebiet - der Kranich als Durchzügler detailliert betrachtet. im artspezifischen Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 81 Auf dieser Grundlage erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem Vorhaben Auswirkungen zu erwarten sind, - durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird oder / und - die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind. Tabelle 5.1: Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Brutvogelarten (weiß unterlegt: Für diese Arten wurde der UR1000 bewertet; grau unterlegt: Für diese Arten wurde der UR2000 bewertet) Bedeutung des baubedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit Art UR1000 / UR2000 betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) nicht per se auszuschließen Rebhuhn besondere Kormoran geringe - Graureiher durchschnittliche - geringe - kollisionsgefährdet Rohrweihe geringe bis durchschnittliche - kollisionsgefährdet in Brutplatznähe Mäusebussard durchschnittliche nicht per se auszuschließen Turmfalke durchschnittliche (*) Rotmilan Kiebitz Flussuferläufer durchschnittliche bis nicht per se besondere auszuschließen geringe bis durchschnittliche Schwarzkopfmöwe geringe - Sturmmöwe geringe - Silbermöwe geringe - Steinkauz durchschnittliche bis (*) besondere Waldkauz gering - Eisvogel besondere - detaillierte Konfliktanalyse erforderlich x - (keine Brutkolonien vorhanden) x Meideverhalten - (keine Brutkolonien vorhanden) - (keine Brutkolonien vorhanden) - (keine Brutkolonien vorhanden) x ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 82 Fortsetzung Tabelle 5.1: Bedeutung des baubedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit Art UR1000 / UR2000 Kleinspecht detaillierte Konfliktanalyse erforderlich geringe Saatkrähe besondere (*) Feldlerche besonders nicht per se auszuschließen Rauchschwalbe durchschnittliche (*) Mehlschwalbe durchschnittliche (*) Steinschmätzer gering - durchschnittliche - Wiesenpieper betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) x (-)* von diesen Arten liegen zwar Brutnachweise im Untersuchungsraum vor, die Anlagenstandorte sowie die Zuwegung befinden sich nicht in bekannten oder in potenziellen Bruthabitaten, sodass eine baubedingte Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie damit einhergehende Individuenverluste und somit ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG nicht erwartet werden. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Tabelle 5.2: 83 Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten Art Bedeutung des UR2000 betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) Löffelente geringe Zwergtaucher geringe - besondere - (keine Brutkolonien vorhanden) Silberreiher geringe - Wiesenweihe geringe Rohrweihe geringe Sperber geringe - Rotmilan geringe Kollisionsrisiko durchschnittliche Meideverhalten Lachmöwe durchschnittliche bis besondere '- (keine Brutkolonien vorhanden) Sturmmöwe durchschnittliche - (keine Brutkolonien vorhanden) Silbermöwe geringe Heringsmöwe geringe Waldohreule geringe - Braunkehlchen geringe - Kormoran Kiebitz zu berücksichtigen kollisionsgefährdet in Brutplatznähe kollisionsgefährdet in Brutplatznähe '- (keine Brutkolonien vorhanden) '- (keine Brutkolonien vorhanden) x ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5.1.1 84 Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen sind für die planungsrelevanten Vogelarten denkbar, die auf den Bauflächen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten besitzen bzw. unter Berücksichtigung der Habitatstruktur besitzen könnten. Daher werden im Folgenden nur solche Arten betrachtet für die eine bau- und / oder anlagenbedingte Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Tabelle 5.1). Die Standorte der geplanten WEA sowie die Baunebenflächen (Kranstellflächen, Montage- und Lagerflächen sowie Ausbaubereiche für die Zuwegung) befinden sich auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen sind deswegen für bodenbrütende Arten der offenen Feldflur nicht auszuschließen (Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche). Nach derzeitigem Planungsstand werden für die Anlage der Zuwegung keine Rodungen oder Rückschnitte von Gehölzen notwendig. Vor diesem Hintergrund sind direkte bau- und anlagenbedingte Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten von gehölzbrütenden Arten ausgeschlossen. Bodenbrütende Vögel der offenen Feldflur (Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche) § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Möglichkeit, dass Individuen der Arten baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt sich nur dann, wenn sich auf den Bauflächen der WEA Nester der Arten mit nicht flüggen Jungvögeln befinden. Die geplanten Bauflächen zur Errichtung der WEA (Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) befinden sich auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit auf besiedelten Flächen bzw. in potenziellen Bruthabitaten der Arten. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen (Alternativ: (Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung, Baufeldbegutachtung vgl. Kapitel 6.1). Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6.1): § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten auf den Bauflächen bzw. in deren näherem Umfeld befinden. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind im Umfeld der geplanten WEA der vorherrschende Habitattyp. Es wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend Raum besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können. Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht erwartet. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? 85 Baubedingte Auswirkungen Die geplanten WEA befindet sich auf besiedelten Flächen bzw. in potenziellen Bruthabitaten der Arten (s. o.). Um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Ende März außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.3). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA (Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können (vgl. Tabelle 6.3). 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA (Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. Anlagebedingte Auswirkungen Weil sich die drei Arten in einem ungünstigen (Feldlerche / Kiebitz) bzw. schlechtem (Rebhuhn) Erhaltungszustand (vgl. LANUV befinden Vorsorglich sollten auf 0,8 ha habitataufwertende Maßnahmen für d Rebhuhn und Feldlerche durchgeführt werden, um die ökologische Funktion eventuell wegfallender Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang in jedem Fall zu erhalten. Die Maßnahmen müssen vor Anlage der teilversiegelten Bauflächen bzw. - bei Baubeginn nach der Brutzeit - bis zur nächsten Brutperiode wirksam sein (CEFMaßnahme). § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Durch die Inanspruchnahme von zumindest potenziellen Bruthabitaten wird der Lebensraum für Arten des Offenlandes (hier Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn) verkleinert. Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen sowie zusätzlicher Zuwegungen auf Ackerstandorten werden ca. 0,8 ha Ackerfläche in Anspruch genommen. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten für den Kiebitz vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,5 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen. Grundsätzlich sind - zumindest einige CEF-Maßnahmen für den Kiebitz - auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche zu kompensieren. Bei einer entsprechenden Konzeption der CEF-Maßnahmen für den Kiebitz können die CEF-Maßnahmen auf den Kompensationsumfang für Rebhuhn und Feldlerche angerechnet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II) dargelegt. Fazit: Bodenbrütende Vögel der offenen Feldflur Die Errichtung der geplanten WEA werden - unter Berücksichtigung einer der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen - nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 86 Mäusebussard § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? Die geplanten Bauflächen zur Errichtung der WEA (Fundamente, Kranstell-, Lagerund Montageflächen sowie Zuwegung) befinden sich auf intensiv ackerbaulich genutzten Flächen. Fortpflanzungsstätten von baum- oder gehölzbrütenden Arten sind auf diesen Flächen nicht betroffen. Tötungen oder Verletzungen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten können für baum- oder gehölzbrütenden Arten an den Anlagenstandorten ausgeschlossen werden. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Mäusebussards im näheren Umfeld der WEA befinden. Es wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte baubedingte Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend Raum besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können. Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht erwartet. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Die Standorte der geplanten WEA sowie die erforderlichen Baunebenflächen (Kranstell-, Montage und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) befinden sich auf intensiv ackerbaulich genutzten Flächen. Fortpflanzungsstätten von baum- oder gehölzbrütenden Arten sind auf diesen Flächen nicht betroffen. Bau- oder anlagenbedingte Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten können ausgeschlossen werden. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Errichtung der WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Die Errichtung der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5.1.2 87 Betriebsbedingte Auswirkungen MKUNLV & LANUV (2013) gehen im Sinne einer Regelfallvermutung davon aus, dass für WEAunempfindliche Arten betriebsbedingt grundsätzlich keine Verstöße gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten werden. Aus diesem Grund definieren MKUNLV & LANUV (2013) WEAempfindliche Arten bzw. Artengruppen, für die der Betrieb von WEA - zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) aufgrund von Kollisionen oder - zu einer Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 3 BNatSchG) führen könnte. WEA-unempfindliche planungsrelevante Arten Gemäß des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV & LANUV 2013) ist für alle nicht als WEAempfindlich aufgeführten Vogelarten„… im Regelfall davon auszugehen, dass die artenschutzrecht- lichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.“ Dementsprechend sind keine betriebsbedingten Auswirkungen von WEA durch die Planung für die Arten Zwergtaucher, Rebhuhn, Silberreiher, Graureiher, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Flussuferläufer, Teichhuhn, Waldohreule, Steinkauz, Eisvogel, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Nachtigall, Steinschmätzer, Baumpieper, Wiesenpieper zu erwarten. Demnach können für die oben genannten Arten die Fragen, ob durch das Vorhaben betriebsbedingt - Tiere verletzt oder getötet (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) werden, - sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder - Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten hervorgerufen werden (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG), verneint werden. WEA-empfindliche Arten Für die Arten Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe, Schwarzkopfmöwe, Silbermöwe und Heringsmöwe ist ein Verstoß gegen den § 44 Abs. 1 BNatSchG nach MKULNV & LANUV (2013) dann möglich, wenn sich Brutkolonien im Umkreis von bis zu 1.000 m um geplanten WEA befinden. In diesem Umkreis wurden von den Arten keine Kolonien festgestellt (vgl. Tabelle 5.1 und 5.2). Vor diesem Hintergrund wird für diese Arten der Eintritt eines Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht erwartet. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 88 Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen eines Projekts müssen zudem nur die WEA-empfindlichen Arten berücksichtigt werden, die den Untersuchungsraum (Kleinvögel: 1 km Abstand zum Vorhaben, Großvögel: 2 km Abstand zum Vorhaben) regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt. Für die WEA-empfindlichen Arten Wiesenweihe, Rohrweihe, Rotmilan (vgl. Tabellen 5.1 und 5.2) können - vor dem Hintergrund der geringen bzw. geringen bis durchschnittlichen Bedeutung des Untersuchungsraums - die Fragen, ob ein Vorhaben - den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder - betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten einer Art führen wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG) verneint werden (s. o.). Als WEA-empfindliche Art, für die der Untersuchungsraum zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zugewiesen wurde, wurde der Kiebitz festgestellt (vgl. Tabelle 5.1 und 5.2). Der Untersuchungsraum liegt zudem im bekannten Durchzugskorridor von Kranichen, dem vor diesem Hintergrund eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen wird. Für diese zwei Arten erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem Vorhaben betriebsbedingte Auswirkungen zu erwarten sind, durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 89 Kiebitz (Brut- und Rastvogel) Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA Zum Einfluss der Windenergienutzung auf den Kiebitz als Brutvogel liegen mehrere Ergebnisse vor: PEDERSEN & POULSEN (1991) registrierten eine geringere Brutpaaranzahl sowie einen geringeren Bruterfolg nach Errichtung einer WEA bei Tjæreborg. Allerdings ist diese Untersuchung wissenschaftlich nicht einwandfrei: die Kontrollfläche war etwa fünf Mal so groß wie die untersuchte Fläche um die WEA, so dass das Ergebnis auch allein aufgrund stochastischer Prozesse zustande gekommen sein kann. Außerdem war die Anlage nur selten in Betrieb, so dass die Ergebnisse keine Aussagen über die Beeinträchtigung der Avifauna durch den Betrieb von WEA zulassen. In einer siebenjährigen Studie am Windpark Oosterbierum (Niederlande) ergaben sich keine Hinweise auf eine Veränderung der Brutpaarzahl des Kiebitzes nach Errichtung der WEA (WINKELMAN 1992). Zu diesem Ergebnis kommen auch WALTER & BRUX (1999), die den Einzugsbereich von zwei Windparks im Landkreis Cuxhaven untersuchten. PERCIVAL & PERCIVAL (1998) registrierten in einem Windpark mit 69 kleinen bis mittelgroßen WEA eine vergleichbare Dichte von Kiebitz-Brutpaaren wie auf unbeeinflussten Flächen. Da auch die Reproduktionsrate der brütenden Paare hoch war, schließen die Autoren, dass WEA keinen negativen Effekt auf brütende Kiebitze haben. Der minimale Abstand eines Neststandortes betrug 40 m zu einer WEA, der durchschnittliche Abstand aller zehn gefundenen Nester 105 m. REICHENBACH (2003) konnte in vier untersuchten Gebieten keinen Rückgang von Kiebitz-Brutpaaren nach Errichtung der WEA feststellen. Auch der Vergleich zwischen der räumlichen Verteilung der Brutorte vor und nach der Errichtung der WEA sowie intensive Verhaltensbeobachtungen ergaben keine Hinweise auf ein Meideverhalten der Art. Mehrfach wurden sogar Bruten nachgewiesen, die weniger als 50 m von einer WEA entfernt waren. Der Autor folgert, dass insbesondere die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen die räumliche Verteilung der Brutpaare beeinflusste. Daneben dürfte auch eine lokale Tradition bei der Ansiedlung eine Rolle gespielt haben. Im Rahmen einer siebenjährigen Langzeituntersuchung an Windparks im norddeutschen Binnenland ergaben sich Hinweise auf ein kleinräumiges Meideverhalten der Art gegenüber WEA. STEINBORN & REICHENBACH (2011a) fassen zusammen, dass zum Einen statistisch signifikante Verdrängungseffekte aus der 100 m-Zone in die 200 m-Zone nachweisbar sind und zum Anderen Parameter wie Nutzung, Offenheit des Geländes und Vegetationsstruktur größeren Einfluss auf die Verteilung der Kiebitze hatten als die Entfernung zur nächsten Windenergieanlage. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des vorliegenden Gutachtens davon ausgegangen, dass WEA bis in eine Entfernung von 100 m zu erheblichen Beeinträchtigungen brütender Kiebitze führen. Für Kiebitz-Paare, die im Jahr 2013 mehr als 100 m entfernt zu einem Standort der geplanten WEA gebrütet haben, wird keine Beeinträchtigung angenommen. Rastende Kiebitze zeigen demgegenüber ein stärkeres Meideverhalten. So führte die Errichtung eines Windparks an einem traditionellen Rastplatz mit zeitweise über 3.000 Individuen zu einem deutlichen Lebensraumverlust (BERGEN 2001b). Nach der Errichtung des Windparks war in der Umgebung von bis zu 200 m um die 17 WEA eine wesentlich geringere Anzahl rastender Kiebitze festzustellen. Kleinere Trupps nutzten allerdings auch den Bereich unter 200 m zu den WEA. Nach Errichtung weiterer WEA wurde der Rastplatz vollständig aufgegeben (BERGEN 2001b). Nach REICHENBACH et al. (2004) schwanken die Angaben über die Meidedistanz von rastenden Kiebitzen zwischen 100 und 500 m. Die Autoren ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 90 gehen daher von einer mittleren bis hohen Empfindlichkeit rastender Kiebitze gegenüber WEA aus. STEINBORN et al. (2011) stellten während einer siebenjährigen Studie in zwei Windparks in Ostfriesland signifikante Meideeffekte von Kiebitzen in Entfernungen bis 200 m um WEA fest, in einzelnen Jahren wurden Meideeffekte von bis zu 400 m festgestellt. Meidungsreaktionen fliegender Individuen und Trupps waren in dieser Studie in Entfernungen bis 100 m um WEA zu erkennen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des vorliegenden Gutachtens angenommen, dass WEA bis in eine Entfernung von 300 m zu erheblichen Beeinträchtigungen rastender Kiebitze führen. Der Raum, der weiter als 300 m von einer WEA entfernt ist, wird weiterhin als Habitat für rastende Kiebitze zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der geringen Reichweite der Auswirkungen wird nicht erwartet, dass WEA aufgrund von Barrierewirkungen eine Zerschneidung von räumlich-funktional zusammenhängenden Habitaten verursachen. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? § 44 Abs. 1 Nr. 2: BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Das Kollisionsrisiko scheint für den Kiebitz gering zu sein (vgl. auch MKULNV & LANUV 2013). Bundesweit liegen bislang 18 Nachweise von Kiebitzen vor, die an WEA verunglückt sind (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Berücksichtigt man, dass Windenergienutzung und Kiebitze vergleichsweise häufig im gleichen Raum anzutreffen sind, ist diese Kollisionsrate - selbst unter Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer - sehr niedrig. betriebsbedingte Auswirkungen Wie dargestellt, ist das Kollisionsrisiko an WEA für Kiebitze als gering zu bewerten. Eine Kollision an einer geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). Daher wird das Vorhaben nicht gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstoßen. betriebsbedingte Auswirkungen Der geplante Standort der WEA 9 befindet sich im Randbereich eines Brutbereichs, in dem im Jahr 2010 ca. acht Brutpaare festgestellt wurden. Die WEA 8 grenzt an einen Bereich, in dem im Jahr 2010 ein Brutverdacht bestand (vgl. Karte 5.1). Im Einwirkbereich von bis zu 100 m um die geplanten WEA wird mit erheblichen Störungen von brütenden Kiebitze gerechnet (s. o.). In der vorliegenden Planung wird somit mit einer betriebsbedingten Minderung der Habitatqualität im Umfeld von 100 m um der WEA 8 und 9 für brütende Kiebitze gerechnet. Größere Rastvorkommen im Bereich bis zu 300 m um die geplanten WEA wurden nicht ermittelt (vgl. Karte 5.1). Betriebsbedingte erhebliche Störungen von rastenden Kiebitzen werden aufgrund der Entfernung der festgestellten größeren Kiebitztrupps von über 1.500 m nicht erwartet. Die betriebsbedingten Störungen könnten somit im Wesentlichen den Tatbestand der Beschädigung bzw. Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten auslösen und werden dort behandelt. Für eventuell gestörte nahrungssuchende Kiebitze wird erwartet, dass Sie auf ähnlich strukturierte Flächen außerhalb des Einwirkbereichs der WEA ausweichen können und sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern wird. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 3: BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? 91 betriebsbedingte Auswirkungen Es wird angenommen, dass der im Einwirkbereich der WEA liegende Raum nicht mehr oder nur noch in geringem Maße für Kiebitze nutzbar sein wird, so dass der Betrieb der WEA zu einer Verlagerung eventuell bei Baubeginn betroffener Reviere führen könnte. Der Betrieb der WEA könnte somit einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auslösen. Der geplante Standort der WEA 9 befindet sich im Randbereich eines Brutbereichs, in dem im Jahr 2010 ca. acht Brutpaare festgestellt wurden. Die WEA 8 grenzt an einen Bereich, in dem im Jahr 2010 ein Brutverdacht bestand. Im Einwirkbereich von bis zu 100 m um die geplanten WEA wird mit erheblichen Störungen von brütenden Kiebitze gerechnet (s. o.). In der vorliegenden Planung wird somit mit einer betriebsbedingten Habitatminderung im Umfeld von bis zu 100 m um der WEA 8 und 9 für brütende Kiebitze gerechnet (vgl. Karte 5.1). Größere Rastvorkommen im Bereich bis zu 300 m um die geplanten WEA wurden nicht ermittelt (vgl. Karte 5.1). Betriebsbedingte erhebliche Störungen von rastenden Kiebitzen werden aufgrund der Entfernung der festgestellten größeren Kiebitztrupps von über 1.500 m nicht erwartet. Vorsorglich sollten die im Rahmen der Eingriffsregelung ohnehin notwendig werdenden Maßnahmen für den Kiebitz als CEF-Maßnahme konzipiert werden, damit die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungsstätten in jedem Fall erhalten bleibt. Eine Zuordnung von betroffenen Brutpaaren bzw. Fortpflanzungsstätten zu einer geplanten WEA ist nicht möglich. Um eine Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenumfangs zu erhalten, wird in Anlehnung an REICHENBACH et al. (2000) angenommen, dass für brütende Kiebitze − innerhalb einer Entfernung von 50 m zu einem Standort einer geplanten WEA, eine Funktionsminderung des Habitats von 50 % anzunehmen ist. Der Gesamtraum im Umkreis von 50 m um eine WEA umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. Bei einer Funktionsminderung um 50 % würde der Kompensationsumfang ca. 0,4 ha betragen. − innerhalb einer Entfernung zwischen 50 m und 100 m zu einem Standort einer geplanten WEA, eine Funktionsminderung des Habitats um 25 % anzunehmen ist. Der Gesamtraum im Umkreis von 50 bis 100 m um eine WEA umfasst eine Fläche von ca. 2,35 ha. Bei einer Funktionsminderung um 25 % würde der Kompensationsumfang ca. 0,6 ha betragen. − in einer Entfernung von mehr als 100 m zu einem Standort einer geplanten WEA keine erheblichen Beeinträchtigungen mehr entstehen. Vor diesem Hintergrund betrüge der Funktionsverlust „Brut- und Nahrungshabitat des Kiebitz“ pro WEA ca. 1 ha. Im vorliegenden Fall befinden sich Brutbereiche bzw. mögliche Brutbereiche - für die geplante WEA 3 auf ca. 30 % und - für die geplante WEA 2 auf ca. 1 % der Fläche innerhalb des Wirkraums um eine WEA. Vor diesem Hintergrund wird - unter Berücksichtigung eines Puffers - der Flächenumfang für die CEF-Maßnahmen von 0,5 ha (0,4 ha für die geplante WEA 9 und 0,1 ha für die geplante WEA 8) als ausreichend erachtet. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wegen möglicher anlagenbedingter Auswirkungen auf Brutvögel des Offenlandes sollten vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,8 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen (s. o.). ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 92 Grundsätzlich sind - zumindest einzelne CEF-Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn- auch als CEF-Maßnahmen für den Kiebitz wirksam. Bei einer entsprechenden Konzeption können die CEF-Maßnahmen für die bodenbrütenden Arten des Offenlandes auf 0,8 ha Fläche wird der Kompensationsumfang für den Kiebitz (0,5 ha) komplett abgedeckt. Eine zusätzliche Notwendigkeit für darüber hinausgehende Maßnahmen ergibt sich dann nicht. Die räumliche Lage und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II) dargelegt. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Der geplante Standort der WEA 9 befindet sich im Randbereich eines Brutbereichs, in dem im Jahr 2010 ca. acht Brutpaare festgestellt wurden. Die geplante WEA 8 grenzt an einen Bereich, in dem im Jahr 2010 ein Brutverdacht bestand. Größere Rastvorkommen im Bereich bis zu 300 m um die geplanten WEA wurden nicht ermittelt (vgl. Karte 5.1). Es wird angenommen, dass die im Einwirkungsbereich dieser WEA liegenden Räume nur noch in geringem Maße für brütende Kiebitze nutzbar sein werden. Der Funktionsverlust im Wirkraum der geplanten WEA stellt einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt dar und muss ausgeglichen oder ersetzt werden. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten vorsorglich CEF-Maßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen. Die Durchführung der CEF-Maßnahmen führt somit auch zu einer Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung. Eine darüber hinaus gehende Kompensation ist nicht notwendig. Fazit: Kiebitz Der Betrieb der geplanten WEA wird - unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und der vorsorglichen Durchführung von CEF-Maßnahmen - nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 5.1 Konfliktbewertung zwischen der Planung und den Lebensraumfunktionen des Kiebitz WEA 7 z { | } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) z { | } A Standort einer bestehenden WEA auf dem Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren 50 m-Radius um die geplanten WEA 100 m-Radius um die geplanten WEA 300 m-Radius um die geplanten WEA Kiebitz (Brut) Bereich mit Brutnachweis (1 Bp. bzw. 9 Bp.) Bereich mit Brutverdacht (1 Bp.) Kiebitz (Rast) ratsende / nahrunssuchende Individuen WEA 9 ( ! 1 - 10 ( ! 11 - 50 überfliegende Individuen WEA 8 11 - 50 ! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015 0 Maßstab 1:4.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2015 200 Meter ´ Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 94 Kranich (Durchzügler) Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA Zur Empfindlichkeit und zum Verhalten von Kranichen gegenüber WEA liegen mehrere Einzelbeobachtungen vor: NOWALD (1995) wertete 23 Beobachtungen von nahe an WEA fliegenden Kranichtrupps aus (Flüge zwischen Nahrungs- und Schlafplätzen). Demnach sei in allen Fällen ein unterschiedlich stark ausgeprägtes Zögern bzw. Zurückscheuen der Flugstaffeln festzustellen. Die gemittelte Meidedistanz betrage 300 m (Minimum: 150 m, Maximum: 670 m). BRAUNEIS (1999) beobachtete in Hessen an einem Standort mit vier WEA, dass ein Teil der beobachteten Kraniche „beim Anflug auf die WKA etwa 300 bis 400 m vor den laufenden Rotoren von der üblichen Route abbog und die vier WKA in einem Abstand von 700 bis 1.000 m umflogen“. Teilweise lösten sich Truppgemeinschaften auf, kehrten um oder formierten sich erst nach der Passage von WEA neu. Der Betrieb von WEA habe somit zu Irritationen der ziehenden Kraniche geführt. STÜBING (2001) beobachtete im Bereich des Vogelsbergs in Hessen an mehreren Tagen durchziehende Kraniche in der weiteren Umgebung von verschiedenen Windparks. Am stärksten Zugtag wurden 14.082 Individuen in 56 Gruppen registriert, von denen allerdings 5.165 Individuen in 19 Gruppen in einer Entfernung von mehr als 2 km zu einer WEA durchzogen. Bei vier der 56 Gruppen wurden Verhaltensänderungen festgestellt, die auf die WEA zurückzuführen waren: - 130 Individuen kreisten ungeordnet mit unkontrolliertem Trudeln etwa 200 m westlich eines Windenergiestandortes und zogen dann weiter. - 286 Individuen wichen nach kurzem Kreisen in einer Distanz von 500 m vor einem Windpark aus und umflogen dieses Gebiet nach einem Höhengewinn von 150 auf 350 m etwa 3 km westlich. - 75 Individuen begannen etwa 800 m vor einem Windpark in einer Höhe von 150 m zu kreisen, zogen auf einer Höhe von 450 m etwa 3 km nach Nordosten zurück und umflogen dann die WEA. - 150 Individuen in 200 m über Geländehöhe und etwa 900 m von drei WEA entfernt schraubten sich auf 350 m hoch und zogen dann nach einem Bogen in einer Entfernung von etwa 3,5 km an den WEA vorbei. Von den insgesamt 8.917 Individuen bzw. 37 Ereignissen, die in einer Entfernung von weniger als 2 km zu einer WEA durchzogen, reagierten somit 641 (7,2 %) bzw. vier (10,8%) deutlich auf die WEA. Weitere 622 Individuen in vier Gruppen zeigten beim Vorbeiflug schwache Reaktionen auf die WEA. Die beobachtete Verhaltensänderung einer individuenstarken Formation war nicht eindeutig einzuschätzen, so dass ein Zusammenhang mit WEA fraglich blieb. Die festgestellten Kraniche zogen alle recht niedrig in Höhen von überwiegend 100 bis 200 m, selten wurden 400 m erreicht. Unter günstigen Zugbedingungen ziehen Kraniche allerdings auch in wesentlich größeren Höhen (> 1 km), in denen keine Irritationen mehr zu erwarten sind. Zusammenfassend nimmt STÜBING (2001) an, dass Kraniche mit den beschriebenen Ausnahmen offenbar wenig Scheu gegenüber WEA zeigen, da i. d. R. kein „ängstliches“ Kreisen, kein weiträumiges Umfliegen der WEA und keine Zugrichtungsänderungen beobachtet werden konnten. Der Autor geht nicht davon aus, dass Kraniche bei Begegnungen mit WEA zwangsläufig ein Meideverhalten zeigen. Reaktionen seien vor allem bei ungünstigen Sichtverhältnissen, wenn WEA erst spät und dann relativ „plötzlich“ wahrgenommen werden, sowie bei Gegenwind aufgrund der Luftverwirbelungen von WEA zu erwarten. REICHENBACH et al. (2004) halten es hingegen für weitgehend abgesichert, dass Kraniche bei Flügen WEA in einem Abstand von 300 bis 500 m umfliegen. MÖCKEL & WIESNER (2007) beobachteten je 56, 64 und zwei ziehende Kraniche, die in einem Abstand von 100, 150 und 150 m und einer Höhe von 120, 200 und ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? 95 200 m an einem Windpark mit fünf WEA - offenbar ohne Reaktion - vorbeiflogen. Als Rastvogel näherten sich einzelne Kraniche bis auf 150 m an WEA an. Kleinere rastende und Nahrung suchende Kranichtrupps wurden in einem Abstand von 400 m zu WEA des Windparks Wittmansdorf beobachtet. Größere rastende Trupps hielten nach MÖCKEL & WIESNER (2007) hingegen einen Abstand von mindestens 1.000 m zu WEA. SCHELLER & VÖKLER (2007) fanden keinen signifikanten Unterschied zwischen der Brutdichte von Kranichen in der Umgebung von Windparks und unbeeinflussten Kontrollflächen. Ein nennenswerter Anteil (42 %) der registrierten Brutplätze (n=17) lag in einer Entfernung von weniger als 500 m zu einer WEA. Die geringste Entfernung von Kranichbrutplätzen betrug 160 m (n= 2). Ein Einfluss auf die Brutplatzwahl war lediglich für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 100 m nachweisbar. Es ergab sich auch kein signifikanter kausaler Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und der Entfernung eines Brutplatzes zur nächstgelegenen WEA. GRUNWALD (2009) stellte in den Jahren 2006 und 2007 bei knapp 12 % von etwa 30.000 beobachteten Kranichen Verhaltensänderung bei Annährungen an WEA fest. Dabei konnte er bei der Masse der Tiere auch im nahen Umfeld der WEA i. d. R. keine Reaktionen registrieren. Im Mittel überflogen die Kraniche die WEA in ca. 750 m und zeigten schon aufgrund der Höhe des Überflugs keine Reaktionen auf die WEA. STEINBORN & REICHENBACH (2011b) stellten bei Beobachtungen von Kranichen an Massenzugtagen an Windparks im Landkreis Uelzen fest, dass die Tiere stets über die vorhandenen WEA hinweg flogen, ohne das Beeinträchtigungen wie Ausweichreaktionen beobachtet werden konnten. Zudem wurden auch keine großräumigen Ausweichbewegungen festgestellt. Nach dem Bau der WEA wurden sogar weitaus höhere Kranichzahlen als vor dem Bau erreicht. Als Fazit fassen die Autoren zusammen, dass keine Beeinträchtigungen durch die Windparks auftraten (zumindest an Massenzugtagen). Zusammenfassend kann die Empfindlichkeit der Art als Brutvogel als gering bewertet werden. Als Rastvogel und wahrscheinlich auch als Zugvogel scheinen Kraniche ein Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen, das abhängig von der Truppgröße ist. Bislang existieren bundesweit 14 Nachweise von an WEA verunglückten Kranichen (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Vor dem Hintergrund, dass Deutschland alljährlich auf dem Heim- und Wegzug von je ca. 240.000 bis 300.000 Individuen überflogen wird (vgl. PRANGE 2010, PRANGE et al. 2013), scheint das Kollisionsrisiko für die Art sehr gering zu sein (vgl. auch MKULNV & LANUV 2013). betriebsbedingte Auswirkungen Der UR2000 liegt in einem Zugkorridor von Kranichen, der von Südwesten nach Nordosten durch Deutschland verläuft. Grundsätzlich sollten Kraniche am Tage in der Lage sein, einen Windpark wahrzunehmen und diesem - wie bereits mehrfach beobachtet - auszuweichen, so dass selbst für die Individuen, die auf den Rotorbereich zufliegen unter günstigen bis normalen Witterungsbedingungen kein erhöhtes Kollisionsrisiko bestehen dürfte. Denkbar ist, dass es bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. bei eintretendem Nebel oder starkem Gegenwind) zu kritischen Situationen und ggf. auch zu Kollisionen kommt. In diesen Fällen ist die Zugintensität i. d. R. aber ohnehin eingeschränkt. Der nächtliche Kranichzug erfolgt in größeren Höhen und damit deutlich oberhalb von modernen, etwa 180 bis 200 m hohen WEA. Das trifft auch für den Frühjahrszug zu. Zu diesen Zeiten (nachts, im Frühjahr) ist das Kollisionsrisiko für ziehende Kraniche somit sehr gering. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 96 Bislang fehlen ohnehin Nachweise, dass für Kraniche an WEA überhaupt ein relevantes Kollisionsrisiko vorliegt. - Während der zahlreichen Beobachtungen von Kranichen, die an WEA entlang bzw. über WEA zogen (s. o.), wurde bislang keine Kollision oder eine besonders kritische Situation festgestellt. - Es existieren überhaupt erst 14 Nachweise von verunglückten Kranichen an einer WEA. - MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks weder bei der Untersuchung zum Vorkommen gefährdeter Vogelarten noch bei der gezielten Kontrolle des WEA-Umfelds (Schlagopfersuche) einen verunglückten Kranich, wobei die Art an mehreren Standorten als Rast- und / oder Brutvogel auftrat. - In Nordrhein-Westfalen wird die Art nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Arten gezählt sein (vgl. MKULNV & LANUV 2013): Zusammenfassend erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass an den geplanten WEA Kraniche kollidieren werden. Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber nach derzeitigem Kenntnisstand als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? betriebsbedingte Auswirkungen Der Untersuchungsraum liegt innerhalb des bekannten Durchzugsraums der Art. Hinweise auf Ruhestätten der Art aus dem Umfeld von bis zu 2.000 m um die geplante WEA liegen nicht vor. Kraniche, die in Höhe des Rotorbereichs von WEA auf die geplanten WEA zufliegen werden, werden die WEA um- oder überfliegen, um Kollisionen zu vermeiden. Im Einzelfall kann es auch zu den von einzelnen Autoren geschilderten Irritationen kommen (s. o.). Die geplanten WEA stellen für diese Individuen einen Störreiz dar. Durch die Ausweichbewegungen / Irritationen kommt es in gewissem Maße zu einem erhöhten Energiebedarf. Gemessen an der Zugstrecke, die Kraniche an einem Tag zurücklegen, ist der Umweg, den sie um den Windpark fliegen müssen, und damit auch der dadurch verursachte Energiebedarf jedoch zu vernachlässigen. Unter Berücksichtigung der überregional äußerst positiven Bestandsentwicklung der Art werden derartige Ausweichbewegungen keinen Einfluss auf den Erhaltungszustand der „lokalen Population“ haben. Die geplanten WEA werden somit nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG führen. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? betriebsbedingte Auswirkungen Der UR2000 diente Kranichen nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätte. Es ergaben sich keine Hinweise auf regelmäßig genutzte, bedeutende Rasthabitate der Art. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Kranich Die Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 97 6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen 6.1 Vermeidungsmaßnahmen für die Bauflächen Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen auf den Bauflächen, die zur Errichtung der geplanten WEA erforderlich sind (Fundamente, Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) Niststätten von Rebhühnern, Kiebitzen oder Feldlerchen existieren (Kapitel 5). Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist daher eine geeignete Maßnahme vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl: 1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von 01. Juli bis 10. März außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.1). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (Baufeldräumung im Zeitraum 01. Juli bis 10. März, vgl. Tabelle 6.1). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. Tabelle 6.1: Brutzeiträume von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche nach LANUV (2015) Art Rebhuhn Kiebitz Feldlerche Brutzeit gesamt März A M April E A M Mai E A M Juni E A M Juli E A M E ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 6.2 98 Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion für den Kiebitz (CEFMaßnahmen) Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich Flächen für den Kiebitz optimiert werden. Diese Flächen müssen mit Inbetriebnahme der Anlagen so hergestellt sein müssen, dass sie von Kiebitzen nutzbar sind. Eine Zuordnung von betroffenen Brutpaaren bzw. Fortpflanzungsstätten zu einer geplanten WEA ist nicht möglich. Um eine Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenumfangs zu erhalten, wird in Anlehnung an REICHENBACH et al. (2000) angenommen, dass für brütende Kiebitze − innerhalb einer Entfernung von 50 m zu einem Standort einer geplanten WEA, eine Funktionsminderung des Habitats von 50 % anzunehmen ist. Der Gesamtraum im Umkreis von 50 m um eine WEA umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. Bei einer Funktionsminderung um 50 % beträgt der Kompensationsumfang ca. 0,4 ha. − innerhalb einer Entfernung zwischen 50 m und 100 m zu einem Standort einer geplanten WEA, eine Funktionsminderung des Habitats um 25 % anzunehmen ist. Der Gesamtraum im Umkreis von 50 bis 100 m um eine WEA umfasst eine Fläche von ca. 2,35 ha. Bei einer Funktionsminderung um 25 % beträgt der Kompensationsumfang ca. 0,6 ha. − in einer Entfernung von mehr als 100 m zu einem Standort einer geplanten WEA keine erheblichen Beeinträchtigungen mehr entstehen. Vor diesem Hintergrund beträgt der Funktionsverlust „Brut- und Nahrungshabitat des Kiebitz“ pro WEA ca. 1 ha, sofern sich der gesamte Einwirkbereich der WEA in einem genutzten Kiebitz-Habitat befindet. Im vorliegenden Fall befinden sich Brutbereiche bzw. mögliche Brutbereiche - für die geplante WEA 3 auf ca. 30 % und - für die geplante WEA 2 auf ca. 1 % der Fläche innerhalb des Wirkraums um eine WEA (vgl. Karte 5.1). Vor diesem Hintergrund wird - unter Berücksichtigung eines Puffers - der Flächenumfang für die CEFMaßnahmen von 0,5 ha (0,4 ha für die geplante WEA 9 und 0,1 ha für die geplante WEA 8) als ausreichend erachtet. Geeignete Maßnahmen sind im Leitfaden des MKULNV (2013) (hier: insbesondere Ackerextensivierung) aufgeführt. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 6.1 99 Kompensationsmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen Kiebitz Das Meideverhalten des Kiebitz führt zudem zu einer Funktionsminderung in im Jahr 2010 genutzten Brutbereichen des Kiebitz, die als erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung zu werten ist. Der Raum, in dem erhebliche Beeinträchtigungen für Kiebitze erwartet werden, ist identisch mit der Fläche, die für den Flächenumfang der CEF-Maßnahme ermittelt wurde (s. o.). Die dargestellten CEFMaßnahmen werten Flächen für den Kiebitz ökologisch auf und sind deswegen auch geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregel zu kompensieren. Der Flächenumfang und die vorgeschlagenen CEF-Maßnahmen werden deswegen als ausreichend erachtet, um auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu kompensieren. Eine darüber hinausgehende Kompensation ist nicht notwendig. Kompensationsmaßnahmen für weitere bodenbrütende Arten des Offenlands (Feldlerche und Rebhuhn) Die geplanten WEA sollen auf Ackerflächen errichtet werden, sodass insbesondere Arten von Lebensraumverlusten betroffen sein können, für die Ackerflächen bedeutende Lebensraumfunktionen erfüllen. Neben dem Kiebitz trifft das in der vorliegenden Planung auf das Rebhuhn und die Feldlerche zu (vgl. Kapitel 5). Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen sowie zusätzlicher Zuwegungen auf Ackerstandorten werden ca. 08 ha Ackerfläche in Anspruch genommen. Dieser Lebensraumverlust stellt eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung dar, der durch habitataufwertende Maßnahmen zu kompensieren ist. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten für den Kiebitz vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,5 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen (s. o). Grundsätzlich sind - zumindest einige CEF-Maßnahmen für den Kiebitz - auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche zu kompensieren (vgl. MKUNLV 2013). Bei einer entsprechenden Konzeption der CEF-Maßnahmen für den Kiebitz würden auch die erheblichen Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche kompensiert werden. Die verbleibenden 0,3 ha müssen durch geeignete Maßnahmen - im Idealfall angrenzend an die CEF-Maßnahmenfläche für den Kiebitz - kompensiert werden. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II) dargelegt. ecoda Zusammenfassung 7 100 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von 138,4 m und einem Rotordurchmesser von 82 m (Gesamthöhe: 179,4 m). Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird und - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind. In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007, STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, HVNL-ARBEITSGRUPPE ARTENSCHUTZ et al. 2012, MKULNV & LANUV 2013). Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel wurde in den Jahren 2009, 2010 und 2014 das Auftreten von Brut-, Rast- und Zugvögeln (inkl. Nahrungsgäste) erfasst. Der Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von bis zu 2.000 m um die geplanten WEA. Im UR2000 wurden während der Begehungen in der Brutsaison insgesamt 74 Brutvogel-/ Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den UR2000 als Bruthabitat, für drei Arten bestand ein Brutverdacht. Sieben Arten wurden als Nahrungsgäste festgestellt und weitere sechs Arten nutzten den UR2000 als Rastvögel. Eine Art überflog den UR2000 lediglich. Insgesamt ergaben sich bei den Brutzeitbeobachtungen für den UR2000 22 Arten, die in NRW als planungsrelevant geführt werden. Im Rahmen der Erfassung von Rast- und Zugvogelarten im Frühjahr 2009, im Herbst 2009 und 2010 sowie im Frühjahr und Herbst 2014 traten 27 planungsrelevante Rastvogelarten auf. ecoda Zusammenfassung 101 Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der geplanten WEA wurden vier Arten detailliert geprüft. Es handelte sich um Arten, - die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzten, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt und - für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können. Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden - unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung können durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden: Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG - Auf den Bauflächen der geplanten WEA werden für die Arten Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche Maßnahmen erforderlich, um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu vermeiden (alternativ: Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung, Baufeldbegutachtung). - Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für den Kiebitz im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich Flächen in einem Umfang von 0,5 ha für den Kiebitz optimiert werden. Diese Flächen müssen mit Inbetriebnahme der Anlagen so hergestellt sein müssen, dass sie von Kiebitzen nutzbar sind (CEF-Maßnahme). Geeignete Maßnahmen sind im Leitfaden des MKULNV (2013) (hier: insbesondere Ackerextensivierung) aufgeführt. Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung - Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn) auf 0,8 ha Fläche notwendig. Die CEF-Maßnahmen für den Kiebitz sind bei entsprechender Maßnahmenwahl auch geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregel zu kompensieren und können auf den Kompensationsumfang angerechnet werden. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 19. Oktober 2015 Dr. Michael Quest Literaturverzeichnis AEBISCHER, A. 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