Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
3,1 MB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
ecoda
Avifaunistisches Fachgutachten
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
44287 Dortmund
Aktualisierte Fassung des Gutachtens vom 31.07.2012
Fon 0231 5869 - 9510
Fax 0231 5869 - 9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
Schönthaler Straße 4
52379 Langerwehe
Bearbeiter:
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Dr. Frank Bergen, Dipl.-Biol.
Dortmund, den 19. Oktober 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung .............................................................................................................................. 01
1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 01
1.2 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 02
1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................. 02
1.2.2 Besonderer Artenschutz ..................................................................................................................... 02
1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums ..................................................................... 04
2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 07
2.1 Windenergieanlagen......................................................................................................... 07
2.2 Fundamente ....................................................................................................................... 08
2.3 Trafostationen .................................................................................................................... 08
2.4 Kranstell- und Montageflächen ....................................................................................... 09
2.5 Erschließung ....................................................................................................................... 09
2.6 Parkinterne Kabelverlegung ............................................................................................ 09
3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des
Untersuchungsraums ........................................................................................................... 12
3.1 Datenerhebung und -auswertung................................................................................... 12
3.1.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 12
3.1.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 15
3.2 Ergebnisse .......................................................................................................................... 17
3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 17
3.2.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 49
4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 73
4.1 Vogelschlag an Windenergieanlagen ............................................................................. 74
4.2 Beeinträchtigungen des Zuggeschehens ....................................................................... 76
4.3 Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten ......................................... 78
4.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten .............................. 79
4.5 Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Kondition von Brutvögeln ................... 79
5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 80
5.1.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen ...................................................................................... 84
5.1.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ....................................................................................................... 87
6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen .................................. 97
6.1 Vermeidungsmaßnahmen für die Bauflächen .............................................................. 97
6.2 Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion für den Kiebitz (CEFMaßnahmen) ..................................................................................................................... 98
6.3 Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................ 99
7 Zusammenfassung ............................................................................................................. 100
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Abbildung 1.1: Blick vom Osten des Untersuchungsraums nach Westen in Richtung Kraftwerk
Eschweiler ................................................................................................................................... 05
Abbildung 1.2: Blick von Norden auf den Lucherberger See ......................................................................... 05
Kapitel 2:
Abbildung 2.1: Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer
Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. 2008) ................................. 08
Abbildung 2.2: Ausführung der Kranstellfläche nach ENERCON (2014) ........................................................ 10
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Räumliche Lage der geplanten Windenergieanlagen .......................................................... 06
Kapitel 2:
Karte 2.1:
Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den
Betrieb der geplanten Windenergieanlagen .......................................................................... 11
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Karte 3.2:
Karte 3.3:
Karte 3.4:
Karte 3.5:
Karte 3.6:
Karte 3.7:
Karte 3.8:
Abgrenzung der Untersuchungsräume ................................................................................... 14
Brutbereiche und Bereiche mit Brutverdacht vom Rebhuhn im Jahr 2010 ...................... 23
Flugbewegungen von Rohrweihe und Rotmilan sowie Revierzentren von
Turmfalke und Mäusebussard im Jahr 2010 .......................................................................... 30
Brutbereiche und Bereich mit Brutverdacht vom Kiebitz im Jahr 2010 ............................. 32
Nachweise und Revierzentren von Steinkauz, Kleinspecht und Saatkrähe im Jahr
2010 ............................................................................................................................................. 41
Rastvorkommen, Flugwege und Schlafplatz des Kormorans im Untersuchungsraum
im Herbst 2009 sowie im Frühjahr / Herbst 2010 ............................................................... 56
Rastvorkommen und Flugwege des Kiebitz im Untersuchungsraum im Herbst 2009
und im Frühjahr / Herbst 2010 sowie im Jahr 2014 ............................................................ 63
Rastflächen, Aufenthaltsorte sowie Überflüge von Lach-, Sturm-, Herings- und
Silber im Untersuchungsraum im Herbst 2009 sowie im Frühjahr / Herbst 2010 .......... 69
Kapitel 5:
Karte 5.1:
Konfliktbewertung zwischen der Planung und den Lebensraumfunktionen des
Kiebitz .......................................................................................................................................... 93
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Tabelle 3.2:
Tabelle 3.3:
Tabelle 3.4:
Tabelle 3.5:
Tabelle 3.6:
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln
(inkl. Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2010 ............................................................. 13
Übersicht über die im Spätsommer / Herbst 2009 sowie im Frühjahr und
Spätsommer / Herbst 2010 und im Jahr 2014 durchgeführten Begehungen zur
Erfassung von Rast- und Zugvögeln ........................................................................................ 16
Liste der im UR1000 und UR2000 während der Begehungen zu den Brutvögeln
registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie ......... 18
Artspezifische Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Habitat für
planungsrelevante Brutvogelarten und Nahrungsgäste....................................................... 47
Liste der im UR2000 registrierten planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten mit
Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie ........................................................... 51
Artspezifische Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Habitat für
planungsrelevante Rast- und Zugvögel .................................................................................. 72
Kapitel 5:
Tabelle 5.1:
Tabelle 5.2:
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Brutvogelarten ................ 81
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Rast- und
Zugvogelarten ............................................................................................................................. 83
Kapitel 6:
Tabelle 6.1:
Brutzeiträume von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche nach LANUV (2015)........................ 97
Einleitung
01
1
Einleitung
1.1
Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung
ecoda
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1).
Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von
138,4 m und einem Rotordurchmesser von 82 m (Gesamthöhe: 179,4 m).
Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Brut-, Rast- und Zugvögel auswirken
(vgl. Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Vögel der
Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabensträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Vögeln soweit
wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen
durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen).
Alle europäischen Vogelarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Zudem
gelten einzelne Arten (Artgruppen) nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut-, Rast- und Zugvögel zu prognostizieren und
zu bewerten,
-
zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird
sowie
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind.
Für das Projekt wurde mit Datum 31.07.2012 bereits ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt. Das
vorliegende Gutachten stellt die aktuelle Planung dar und bewertet die Daten u. a. vor dem
Hintergrund
des
inzwischen
In-Kraft-getretenen
Leitfadens
„Umsetzung
des
Arten-
und
Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“
des MKULNV & LANUV (2013).
Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage von umfangreichen
Erfassungen von Brut-, Rast- und Zugvögeln, die in den Jahren 2009, 2010 und 2014 durchgeführt
wurden, wird anschließend das Vorkommen einzelner Arten im Untersuchungsraum dargestellt und
die Bedeutung des Untersuchungsraums bewertet (Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von WEA
auf Vögel (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen (Kapitel
5) sowie die Darstellung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (Kapitel 6). Kapitel 7 fasst
die wesentlichen Ergebnisse zusammen.
Einleitung
1.2
02
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fassung vom 01.
März 2010.
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1.
die biologische Vielfalt
2.
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3.
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer
gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die
Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
1.2.1
Eingriffsregelung
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher
eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe
„Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht
zu Missverständnissen führt.
1.2.2
Besonderer Artenschutz
Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in
§ 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören;
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
ecoda
Einleitung
4.
03
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht
vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können
auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Die Definition, welche Arten als besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den
Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Demnach gelten alle europäischen
Vogelarten als besonders geschützt und unterliegen so dem besonderen Artenschutz des
§ 44 Abs. 1. Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5BNatSchG.
Zu den streng geschützten Arten werden „besonders geschützte Arten“ gezählt, die „[...]
a)
in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,
b)
in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (für Vögel irrelevant),
c)
in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 aufgeführt sind.“
Für die Planungspraxis ergibt sich ein Problem, da die aus Art. 5 VS-RL resultierenden Verbote für alle
europäischen Vogelarten und somit auch für zahlreiche „Allerweltsarten“ gelten. Vor diesem
Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007a, KAISER 2012, LANUV 2014). Als Kriterien dienten dabei der
Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL
sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Außerdem sind Koloniebrüter
als planungsrelevante Arten zu berücksichtigen.
Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält
KIEL (2007b) für nicht praktikabel, da es sich dabei in NRW um etwa 800 Arten handelt. Der Autor
weist daraufhin, dass diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der
Eingriffsregelung behandelt werden. Die darunter fallenden Vogelarten befinden sich in NordrheinWestfalen in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der
ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007a).
Zur Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie zur rechtssicheren Planung und Genehmigung von
WEA wurde von MKULNV & LANUV (2013) der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes
bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben.
ecoda
Einleitung
04
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007,
STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, HVNL-ARBEITSGRUPPE ARTENSCHUTZ et al.
2012, MKULNV & LANUV 2013).
1.3
Kurzdarstellung des Untersuchungsraums
Die geplanten Standorte der WEA befinden sich in der naturräumlichen Untereinheit „Echtzer
Lößplatte“, die zur Zülpicher Börde gehört. Es handelt sich um eine relativ einheitliche 8 m mächtige
Lößdecke, die durch wenige Taleinschnitte und Aufschlüsse des Braunkohletagebaus (z. B.
Lucherberger See, Echtzer See) unterbrochen wird (GLÄSSER 1978).
Der ebene Untersuchungsraum bis zu 1.000 m um die geplanten Anlagen (UR1000) wird v. a. intensiv
ackerbaulich genutzt (vgl. Karte 1.1 und Abbildung 1.1). Nur um den Stütgerhof im Südwesten des
UR1000 ist Grünland entwickelt. Im Norden des UR1000 befindet sich der Lucherberger See, der im Zuge
der Rekultivierung ehemaliger Braunkohletagebauflächen entstanden ist (vgl. Abbildung 1.2). Das Ufer
des Sees ist teilweise mit standortfremden oder nicht einheimischen Arten wie Pappeln, Robinien und
Roteichen bepflanzt worden. Zusätzlich sind zahlreiche Sträucher wie Weißdorn, Hartriegel, Holunder
etc. vorhanden, die z. T. bis dicht ans Wasser reichen. Der See wird von Erholungssuchenden zum
Angeln, Segeln, Surfen und Baden genutzt.
Neben den Ufergehölzen sind im Westen des Untersuchungsraums zwischen Luchem und Langerwehe
sowie entlang der A 4, die nördlich der Standorte der geplanten WEA den Untersuchungsraum in OstWest-Richtung durchläuft, Gehölzstrukturen (Baumreihen bzw. Hecken) entwickelt. Die übrigen
Flächen des UR1000 sind offen und durch eine Vielzahl von Wirtschaftswegen erschlossen. Im Westen
des Untersuchungsraums verläuft die Trasse der planfestgestellten Landesstraße L12n (Ortsumgehung
Luchem). Im Bereich der Trasse wurde bereits mit der Herrichtung der Bauflächen begonnen (u. a.
Abschieben des Oberbodens). Zu möglicherweise geplanten Gehölzanpflanzungen entlang der L12n
liegen keine konkreten Informationen vor (vgl. Karte 1.1).
Die Bereiche jenseits des UR1000 bis zu 2.000 um die geplante Vorrangzone (UR2000) werden v. a. durch
die Ortslagen von Langerwehe und Lucherberg im Westen und Süden, dem Lucherberger See im
Norden sowie intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen im Osten und Westen geprägt.
Grünlandnutzung kommt auch im UR2000 nur auf sehr wenigen Flächen vor.
ecoda
Einleitung
Abbildung 1.1:
Abbildung 1.2:
05
Blick vom Osten des Untersuchungsraums nach Westen in Richtung Kraftwerk
Eschweiler
Blick von Norden auf den Lucherberger See
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 1.1
Räumliche Lage der
geplanten Windenergieanlagen
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans
WEA 7
WEA 9
WEA 8
Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n)
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:20.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
1.000 Meter
´
Beschreibung des Vorhabens
2
Beschreibung des Vorhabens
2.1
Windenergieanlagen
07
Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 mit
138,4 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 2,3 MW. Der Rotordurchmesser beträgt 82 m. Der
geplante Anlagentyp wird somit eine Gesamthöhe von 179,4 m erreichen. Die getriebelose und damit
drehzahlvariable WEA vom Typ E-82 besitzt einen Dreiblattrotor und ein Einzelblattverstellsystem. Eine
Besonderheit der WEA ist der Anstrich in einer Grüntonabstufung nach dem Natural-Colour-System im
unteren Bereich des Turms, wobei die Helligkeit des Farbtons von unten nach oben zunimmt. Zur
Vermeidung von Lichtreflexen sind bei den WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse der Maschinen
mit einem matten Grauton beschichtet.
Die WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei
schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine
Eisansatzerkennung.
Aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über Grund werden die Anlagen eine Tages- und
Nachtkennzeichnung erhalten. Die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern bei WEA mit einer
Gesamthöhe von über 150 m kann in den folgenden beiden Varianten erfolgen:
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest
grau
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes
Blinklicht an der Turmspitze
Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m
Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden.
Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte
von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen
(vgl. Abbildung 2.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann
bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens
an den Rotorblättern und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der
Abstand zwischen weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen.
Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit
Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in Abbildung 2.1 dargestellt.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
Abbildung 2.1:
2.2
08
Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer
Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. 2008)
Fundamente
Das Betonfundament einer Enercon E-82 ist kreisförmig und wird unterirdisch angelegt. Als Gründung
ist eine auftriebssichere Flachgründung mit 23 m Durchmesser erforderlich. Der Bodenaushub der
Fundamentgruben (3,1 m tief) wird nach Fertigstellung der Fundamente z. T. wieder angeschüttet.
Durch die drei Fundamente wird im Untergrund eine Fläche von insgesamt rund 1.246 m² vollständig
versiegelt.
2.3
Trafostationen
Die Trafostation befindet sich bei diesem Anlagentyp im Turm der WEA. Eine separate Trafostation ist
nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
2.4
09
Kranstell- und Montageflächen
Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten
auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Abbildung 2.2). Die Größe einer
Kranstellfläche beträgt abzüglich der überlagerten Fundamentfläche je etwa 930 m².
Der Oberboden wird auf diesen Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der
Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit
eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 35 cm
aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger
Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet. Die Kranstellflächen müssen einer Achslast von 12 t
standhalten und eine Flächenpressung von 18,5 t / m² aufnehmen können.
Zusätzlich wird benachbart jeweils eine temporäre Montagefläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m
(850 m²) sowie eine Lagerfläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m (850 m²) benötigt (vgl. Karte
2.1). Die zur Vormontage beanspruchten Flächen werden in gleicher Schotterbauweise hergestellt und
nach Inbetriebnahme der WEA in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt bzw. dieser wird initiiert.
Zur Montage der Einzelteile des Hauptkran-Auslegers (Gittermast) wird an jedem WEA-Standort auf
einer Länge von 150 m und einer Breite von 3 m vorübergehend eine Straße aus Aluleichtplatten auf
den Ackerflächen angelegt (vgl. Karte 2.1).
2.5
Erschließung
Die Erschließung der Standorte der geplanten WEA erfolgt aus südlicher Richtung über asphaltierte
Wirtschaftswege. Zwischen den Wirtschaftswegen und den Kranstellflächen sind Stichwege (inkl.
Einbiegebereiche) neu anzulegen. Die zur Anfahrt genutzten Flächen müssen für das Befahren mit
Schwertransportern tragfähig gemacht werden. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial
verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Auch
nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder
Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können.
2.6
Parkinterne Kabelverlegung
Zur parkinternen Verkabelung liegen noch keine Angaben vor. Im Sinne der Vermeidung eines Eingriffs
sollte die Verkabelung - sofern möglich - in den Wegeseitenrändern oder unter Ackerflächen erfolgen.
Ferner sollte die direkte und damit kürzeste Verbindung zwischen den Standorten gewählt werden.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
Abbildung 2.2:
Ausführung der Kranstellfläche nach ENERCON (2014)
10
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 2.1
Bauflächen zur Anlage der notwendigen
Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb
der geplanten Windenergieanlagen
7
z
|
A
Bauflächen der geplanten Windenergieanlagen
Fundament, dauerhaft, versiegelt
Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung,
dauerhaft, teilversiegelt
Montagefläche, temporär, geschottert
Lagerfläche, temporär, hindernissfrei
9
Nebenflächen der bestehenden Windenergieanlagen
8
Fundament, dauerhaft, versiegelt
z
|
A
z
|
A
Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung,
dauerhaft, teilversiegelt
! bearbeiteter Ausschnit der digitalen
Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:5.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
250 Meter
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
12
3
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des
Untersuchungsraums
3.1
Datenerhebung und -auswertung
3.1.1
Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste)
Als Datengrundlage zur Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurde im Jahr
2010 die Brutvogelfauna (inkl. Nahrungsgäste) im Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten
Anlagen erfasst (UR1000, vgl. Karte 3.1). Dabei wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei
dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt
werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass
man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute,
quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält.
Zwischen Anfang März und Anfang Juli 2010 wurden insgesamt neun Begehungen zur Erfassung
brütender und anderer im Gebiet verweilender Vögel durchgeführt (inkl. zwei Abend-/
Nachtbegehungen insbesondere zur Erfassung von Eulen: siehe Tabelle 3.1). Zudem fließen
Beobachtungen von etwaigen Brutvögeln, die im Rahmen der Untersuchungen zum Rast- und
Zuggeschehen gemacht worden sind, in die Ergebnisse zum Vorkommen von Brutvögeln im
Untersuchungsraum ein (v. a. Kiebitz).
Die Begehungen fanden bei insgesamt günstigen Witterungsbedingungen statt. Die anwesenden
Vögel wurden gemäß der Revierkartierungsmethode in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) registriert.
Die Aufenthaltsorte der beobachteten Individuen wurden unter Angabe der Verhaltensweise
punktgenau auf einer Karte notiert, wobei der Schwerpunkt auf Individuen mit Revier anzeigenden
Merkmalen lag (vgl. z. B. PROJEKTGRUPPE „ORNITHOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG“ DER DEUTSCHEN
ORNITHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT 1995). Die Identifikation und Abgrenzung von Revieren erfolgte in
Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als Endergebnis können somit die Anzahl und die räumliche
Verteilung der Brutreviere der einzelnen Arten bestimmt werden.
Darüber hinaus fließen auch Informationen über Vorkommen von dämmerungs- und / oder
nachtaktiven Arten in die Untersuchungsergebnisse ein, die während der Fledermauskartierungen
gemacht wurden (v. a. Nachweise von Eulen; vgl. ECODA 2015). Hierbei wurden alle Beobachtungen
planungsrelevanter Arten registriert und punktgenau in einer Karte eingetragen.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
13
Das Vorkommen von planungsrelevanten Arten mit großem Aktionsradius (vor allem Großvögel)
wurde in Abhängigkeit von der Biotopausstattung und der Geländestruktur auch darüber hinaus erfasst
(bis zu 2.000 m um die geplanten WEA = erweiterter Untersuchungsraum: UR2000, vgl. Karte 3.1).
Auf eine systematische Erfassung von Arten mit kleinem Aktionsradius (vor allem Kleinvögel) wurde
im UR2000 verzichtet (zufällig registrierte Individuen wurden selbstverständlich berücksichtigt), da in
einer Entfernung von mehr als 1.000 m zu WEA keine Auswirkungen auf diese Arten erwartet werden.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraums und die gewählte Untersuchungsintensität können vor dem
Hintergrund der Fragestellung als sachgerecht und problemorientiert bezeichnet werden.
Tabelle 3.1:
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln (inkl.
Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2010 (grau gestrichelt: Termine der Abend-/
Nachtbegehungen)
Nr.
Datum
Temp.
Windstärke
(BF)
Bewölkung
Sonne
Niederschlag
1
02.03.2010
0 - 4°C
1-2
25%
-
trocken
2
10.03.2010
0 - 3°C
2-3
5%
-
trocken
3
29.03.2010 11 - 12°C
2
80%
20%
25% (Regen)
4
16.04.2010
1-2
100%
0%
trocken
5
26.04.2010 16 - 18°C
3
40%
80%
trocken
6
10.05.2010
2
100%
0%
trocken
7
28.05.2010 16 - 18°C
2-3
50%
50%
trocken
8
10.06.2010 22 - 24°C
1-2
90%
10%
2% (Nieselregen)
9
02.07.2010 20 - 28°C
0-1
0%
100%
trocken
6 - 9°C
10 - 12C
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.1
Abgrenzung der Untersuchungsräume
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000)
2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000)
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:17.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
850 Meter
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.1.2
15
Rast- und Zugvögel
Die Erfassung von Rast- und Zugvögeln fand im Juli, Oktober und November 2009, im Februar / März
sowie im Juli, August und September 2010 statt.
Im November 2013 trat der Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und
Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen des MKULNV & LANUV (2013) in Kraft.
Um die Anforderungen an die Erfassungstiefe von 24 Begehungen zu Rast-/Zugvögeln zu erfüllen,
fanden im Jahr im März / April und August bis Oktober 2014 ergänzende Begehungen Zu Rat- und
Zugvögeln statt.
Insgesamt sind 24 Begehungen zur Erfassung der Rast- und Zugvogelfauna durchgeführt worden
(vgl. Tabelle 3.2). Dafür wurden in einem Umkreis von 2.000 m um die geplanten Vorrangzone für die
Windenergienutzung alle vorkommenden Vögel in Anlehnung an die Methode von BIBBY et al. (1995)
flächendeckend erfasst, wobei der Lucherberger See als potenzieller Rastplatz für Wasservögel und
Schlafplatz für Möwen besonders intensiv beobachtet wurde. Dabei wurde ein selektiver
Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible)
Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses
Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen
Kartierungen eine gute, quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen
planungsrelevanter Arten erhält. Durch den verminderten Zeitaufwand verringert sich auch die Gefahr
von Doppelzählungen. Während der Beobachtungen zur Erfassung von Rastvögeln sowie der
Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln wurde auch auf überfliegende / ziehende Individuen
geachtet.
Darüber hinaus fließen auch Beobachtungen, die ab August 2009 während der abendlichen
Beobachtungen zu ziehenden Fledermäusen gemacht wurden in die Auswertungen ein (vgl. ECODA
2015). Hierbei wurden alle Beobachtungen planungsrelevanter Arten registriert und punktgenau in
einer Karte eingetragen.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.2:
16
Übersicht über die im Spätsommer / Herbst 2009 sowie im Frühjahr und
Spätsommer / Herbst 2010 und im Jahr 2014 durchgeführten Begehungen zur Erfassung
von Rast- und Zugvögeln
Nr.
Datum
Temp.
Wind-stärke
Bewöl-kung
Sonne
Niederschlag
1
24.07.2009
17 - 23°C
2-4
50 - 100%
20%
5 - 10% (Regen)
2
08.10.2009
19 - 21°C
2
100%
0%
trocken
3
19.10.2009
14 - 16°C
1
75%
50%
trocken
4
05.11.2009
8 - 11°C
3-4
80%
10%
trocken
5
13.11.2009
12 - 14°C
3
100%
0%
5% (Regen)
6
23.02.2010
7 - 9°C
1-2
100%
0%
60% (leichter Nieselregen)
7
10.03.2010
3 - 7°C
3-4
5 - 10%
100%
trocken
8
08.07.2010
29 - 34°C
1-2
3%
100%
trocken
9
27.07.2010
20 - 23°C
2-3
70%
30%
trocken
10
21.08.2010
23 - 29°C
1-2
3%
100%
trocken
11
12.09.2010
14 - 15°C
2
95%
0%
50% (Regen)
12
27.09.2010
10 - 11°C
2
100%
0%
100% (Nieselregen)
13
10.03.2014
8 - 15°C
0-1
0
100%
trocken
14
31.03.2014
6 - 12°C
0-1
0
100%
trocken
15
03.04.2014
9 - 15°C
1-2
80%
20%
trocken
16
13.04.2014
9 - 11°C
2-3
90 - 100%
0%
trocken
17
24.04.2014
18 - 22°C
1-2
50%
50%
trocken
18
29.04.2014
10 - 15°C
2
100%
0%
trocken
19
05.08.2014
19 - 23°C
0-2
10%
100%
trocken
20
20.08.2014
12 - 16°C
1
60%
40%
trocken
21
01.09.2014
15 - 18°C
1-2
80%
20%
trocken
22
19.09.2014
23°C
1
90%
10%
trocken
23
05.10.2014
13°C
1
100%
0%
trocken
24
17.10.2014
24°C
1
0%
100%
trocken
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.2
17
Ergebnisse
Während der Untersuchungen zur Avifauna wurden im UR2000 in den Jahren 2009, 2010 und 2014
insgesamt 84 Vogelarten nachgewiesen. 74 Vogelarten wurden während der Begehungen zur
Brutvogelfauna festgestellt, zehn weitere Arten traten bei den Kartierterminen zur Rast- und
Zugvogelfauna auf.
3.2.1
Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste)
Im UR2000 wurden während der Begehungen in der Brutsaison insgesamt 74 Brutvogel-/
Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den UR2000 als Bruthabitat, für zwei Arten bestand
ein Brutverdacht. Neun Arten wurden als Nahrungsgäste, vier Arten als Durchzügler festgestellt. Eine
Art überflog den UR2000 lediglich.
Insgesamt befinden sich unter den im UR2000 nachgewiesenen Vogelarten 14 Arten, die in der Roten
Liste der in Nordrhein-Westfalen bestandsgefährdeten Brutvogelarten geführt werden (vgl. SUDMANN
et al. 2011). Zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG zählen acht Arten,
darunter vier Greifvogelarten sowie der Kiebitz, der Flussuferläufer, Stein- und Waldkauz. Darüber
hinaus sind vier Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, weitere drei Arten gelten in
NRW nach Art. 4 (2) EU-Vogelschutzrichtlinie als planungsrelevant. Sieben Arten brüten in Kolonien
und werden deswegen in NRW als planungsrelevant eingestuft.
Insgesamt ergaben sich für den UR2000 22 Vogelarten, die in NRW als planungsrelevant geführt werden
(vgl. Tabelle 3.3. Zur Auswahl der Arten vgl. LANUV 2015). Davon werden sieben Arten nach
MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft (fett gedruckt in Tabelle 3.3 und vgl.
Tabelle 5.1):
-
Potenziell kollisionsgefährdete Arten: Rotmilan, Rohrweihe (in Brutplatznähe)
-
Potenziell WEA-empfindlich beim Auftreten von Brutkolonien: Kormoran, Schwarzkopfmöwe,
Sturmmöwe, Silbermöwe
-
Arten mit einem möglichen Meideverhalten: Kiebitz
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.3:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
18
Liste der im UR1000 und UR2000 während der Begehungen zu den Brutvögeln registrierten
Vogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie
Artname
deutsch
Höckerschwan
Kanadagans
Graugans
Nilgans
Stockente
Reiherente
Rebhuhn
Jagdfasan
Haubentaucher
KormoranK
GraureiherK
Rotmilan
Rohrweihe
Mäusebussard
Turmfalke
Blässhuhn
Kiebitz
Flussuferläufer
SchwarzkopfmöweK
SturmmöweK
SilbermöweK
Straßentaube
Hohltaube
Ringeltaube
Türkentaube
Steinkauz
Waldkauz
Mauersegler
Eisvogel
Grünspecht
Buntspecht
Kleinspecht
Elster
Eichelhäher
Dohle
SaatkräheK
Rabenkrähe
Blaumeise
Kohlmeise
VS-RL
wissenschaftlich
Cygnus olor
Branta canadensis
Anser anser
Alopochen aegyptiaca
Anas platyrhynchos
Aythya fuligula
Perdix perdix
Phasianus colchicus
Podiceps cristatus
Phalacrocorax carbo
Ardea cinerea
Milvus milvus
Anh I
Circus aeruginosus
Anh I
Buteo buteo
Falco tinnunculus
Fulica atra
Vanellus vanellus
Art. 4(2)
Actitis hypoleucos
Art. 4(2)
Larus melanocephalus
Anh I
Larus canus
Larus argentatus
Columba livia f. domestica
Columba oenas
Columba palumbus
Streptopelia decaocto
Athene noctua
Strix aluco
Apus apus
Alcedo atthis
Anh I
Picus viridis
Dendrocopos major
Dryobates minor
Pica pica
Garrulus glandarius
Coloeus monedula
Corvus frugilegus
Corvus corone
Parus caeruleus
Parus major
BNatSchG RL NW
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§§
§§
§§
§§
§
§§
§§
§
§
§
§
§
§
§
§§
§§
§
§
§§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
x
k.A.
x
k.A.
x
x
2S
k.A.
x
xS
xS
3
3S
x
VS
x
3
0
R
x
R
k.A.
x
x
x
3S
x
x
x
x
x
3
x
x
x
xS
x
x
x
Status
UR1000 UR2000
Bv
Bv
Ng
Ng
Ng
Ng
Ng
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Ng
Ng
Ng
Ng
Ng
Ng
Ng
Ng
Bv
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz
Dz
Überf. Überf.
Ng
Ng
Ng
Ng
Ng
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv
Ng
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv
Ng
Ng
Bv
Bv
Bv?
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
19
Fortsetzung Tabelle 3.3
Nr.
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
Artname
deutsch
Feldlerche
Rauchschwalbe
MehlschwalbeK
Schwanzmeise
Fitis
Zilpzalp
Sumpfrohrsänger
Gelbspötter
Mönchsgrasmücke
Gartengrasmücke
Klappergrasmücke
Dorngrasmücke
Gartenbaumläufer
Zaunkönig
Star
Misteldrossel
Amsel
Wacholderdrossel
Singdrossel
Grauschnäpper
Rotkehlchen
Hausrotschwanz
Steinschmätzer
Heckenbraunelle
Haussperling
Wiesenpieper
Wiesenschafstelze
Bachstelze
Buchfink
Gimpel
Grünfink
Stieglitz
Erlenzeisig
Bluthänfling
Goldammer
wissenschaftlich
Alauda arvensis
Hirundo rustica
Delichon urbicum
Aegithalos caudatus
Phylloscopus trochilus
Phylloscopus collybita
Acrocephalus palustris
Hippolais icterina
Sylvia atricapilla
Sylvia borin
Sylvia curruca
Sylvia communis
Certhia brachydactyla
Troglodytes troglodytes
Sturnus vulgaris
Turdus viscivorus
Turdus merula
Turdus pilaris
Turdus philomelos
Muscicapa striata
Erithacus rubecula
Phoenicurus ochruros
Oenanthe oenanthe
Prunella modularis
Passer domesticus
Anthus pratensis
Motacilla flava
Motacilla alba
Fringilla coelebs
Pyrrhula pyrrhula
Carduelis chloris
Carduelis carduelis
Carduelis spinus
Carduelis cannabina
Emberiza citrinella
VS-RL
Art. 4(2)
BNatSchG
RL NW
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
3
3
3
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
1S
x
x
2
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Status
UR1000 UR2000
Bv
Bv
Bv?
Bv
Bv
Bv
Bv?
Bv
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv?
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv?
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz
Bv
Bv
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
20
Erläuterungen zur Tabelle 3.3:
grau unterlegt:
planungsrelevante Arten
ArtnameK
Die Art gehört als Koloniebrüter zu den planungsrelevanten Arten
Fettdruck:
Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich
Status:
Bv:
Bv?:
Dz:
Überf.:
RL-Kategorie.:
Gefährdungseinstufung gemäß der Roten-Liste zu gefährdeten Vogelarten des Landes
Nordrhein-Westfalen (vgl. SUDMANN et al. 2011)
1: vom Aussterben bedroht
V:
Vorwarnliste
2: stark gefährdet
R:
Arealbedingt selten
3: gefährdet
x:
nicht gefährdet
S:
ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu
erwarten
k. A.: keine Angabe
Brutvogel im Untersuchungsraum
möglicherweise Brutvogel im Untersuchungsraum
als Rastvögel während des Durchzug im Untersuchungsraum
Art trat im UR nur mit Überflügen auf
Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL):
Anhang I:
Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer
Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem
Verbreitungsgebiet sicherzustellen.
Art. 4 (2):
Art gilt nach Einschätzung der LÖBF (heute: LANUV) zu den Zugvogelarten für deren Brut-,
Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete auszuweisen
sind (EU-Vogelschutzrichtlinie)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§§ = Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt
§ = Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
21
ecoda
3.2.1.1 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums
Mit mindestens 58 Brutvogelarten verfügt der UR2000 über eine durchschnittliche Artenvielfalt.
Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort verschiedene Brutvogelgilden
einen geeigneten Lebensraum. Vor allem fungiert der UR2000 jedoch für Arten als Lebensraum, die
entweder an stehende Gewässer (Lucherberger See) oder an Offenland gebunden sind:
-
Arten des Offenlandes (Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze)
-
Arten mit einer Bindung an Gewässer, z. B. Stockente, Haubentaucher, Blässralle, Eisvogel,
-
Arten, die eine Bindung an bzw. eine Bevorzugung von Dörfern und landwirtschaftlich genutzten
Gehöften aufweisen, z. B. Turmfalke, Rauch- und Mehlschwalbe
-
Generalisten, d. h. Arten mit einem breiten ökologischen Spektrum ohne besondere Bindungen,
z. B.: Amsel, Mönchsgrasmücke, Buchfink.
Arten, die eine Bindung
an Wälder
oder
waldreiche Lebensräume
haben, fehlen
im
Untersuchungsraum oder treten nur sporadisch auf.
Durch die räumliche Verteilung der vorhandenen Biotopstrukturen tritt im Untersuchungsraum
insgesamt eine Zwei- bis Dreiteilung der genutzten Lebensräume und der ökologischen Gilden auf.
-
Arten, die schwerpunktmäßig an Gewässer gebunden sind, haben einen deutlichen oder
ausschließlichen Nachweisschwerpunkt auf dem oder am Ufer des Lucherberger Sees.
-
Arten der reicher strukturierten Landschaft besiedeln die Uferbereiche des Lucherberger Sees.
-
Arten des Offenlandes finden vor allem im zentralen Bereich des Untersuchungsraums geeignete
Lebensräume vor.
Große Teile des Untersuchungsraums werden intensiv landwirtschaftlich genutzt und bieten nur
wenigen, auf Offenland spezialisierten Arten eine gute Lebensraumausstattung. Diese Bereiche haben
eine geringe bis allgemeine Bedeutung für die Vogelwelt. Durch die Gewässer erhöht sich die
Lebensraumvielfalt damit auch die Bedeutung für die Vogelwelt im UR2000. Insgesamt kommt dem
UR2000 eine allgemeine Bedeutung für die Vogelwelt zu.
3.2.1.2 Artspezifische Bewertung des Raums
Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der planungsrelevanten Brutvogelarten (inkl.
Nahrungsgäste) im UR1000 erläutert sowie die Bedeutung des UR1000 als Bruthabitat (bzw.
Nahrungshabitat während der Brutzeit) anhand des Auftretens der einzelnen planungsrelevanten
Arten in den Jahren 2011 und 2013 sowie anhand der Habitatausstattung verbal-argumentativ
bewertet. Für Großvögel (grau unterlegte Arten in Tabelle 3.4) wird der UR2000 bewertet. In Anlehnung
an BREUER (1994) werden dafür sechs Bewertungsstufen verwendet: keine, geringe, geringe bis
durchschnittliche, durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung.
Die allgemeinen Angaben zu Biologie und Verbreitung in NRW basieren - soweit nicht anders zitiert auf den Angaben des Fachinformationsdiensts „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV (2015).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
22
Rebhuhn
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Das Rebhuhn kommt in Nordrhein-Westfalen als Standvogel das ganze Jahr über vor. Als
ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte
Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Wesentliche Habitatbestandteile sind
Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Hier finden Rebhühner
ihre vielfältige Nahrung sowie Magensteine zur Nahrungszerkleinerung. Die Siedlungsdichte kann bis
zu 0,5 bis 1,2 Brutpaare auf 10 ha betragen. Das Nest wird am Boden in flachen Mulden angelegt. Die
Eiablage beginnt ab April, Hauptlegezeit ist im Mai, ab August sind alle Jungtiere selbständig. Der
Familienverband („Kette“) bleibt bis zum Winter zusammen. Nur selten vollziehen die Tiere größere
Ortswechsel.
Das
Rebhuhn ist
in Nordrhein-Westfalen vor allem
im
Tiefland
noch weit
verbreitet.
Verbreitungsschwerpunkte sind die Kölner Bucht und das Münsterland. Seit den 1970er Jahren sind die
Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der
Gesamtbestand wird auf etwa 15.000 Brutpaare geschätzt (2006/ÖFS).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Rebhühner traten ab dem 16.04.2010 an jedem Begehungstag im UR1000 auf. Am 28.05.2010 wurden
als Maximalzahl insgesamt 13 Rebhuhn-Beobachtungen im UR2000 erbracht. Aus den Beobachtungen
ergaben sich im UR1000 vier Brutnachweise sowie zwei Brutverdachtsfälle der Art. Zwei weitere
mögliche Bruten lagen im UR2000. Alle nachgewiesenen Brutpaare und Brutverdachtsfälle befanden
sich südlich der A 4. Dabei konzentrierten sich die Brutnachweise im Zentrum des UR1000 (vgl. Karte
3.2).
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftliche Nutzflächen als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen
des UR1000 verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Das Rebhuhn
wird als Brutvogel im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für das Rebhuhn: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine
besondere artspezifische Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie
Siedlungsstrukturen haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.2
Brutbereiche und Bereich mit
Brutverdacht vom Rebhuhn im Jahr 2010
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
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}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000)
!
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!
(
!
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Rebhuhn
Brutbereich
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Verdacht auf Brutbereich
!
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2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000)
!
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(!
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Einzel- oder Paarbeobachtung
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!
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! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:17.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
850 Meter
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
24
Kormoran
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Siehe Kapitel 3.2.2
Auftreten und Verhalten im UR2000
Die Art tritt im UR2000 v. a. als Rastvogel auf. Das Vorkommen der Art während der Rast-/Zugzeit wird
in Kapitel 3.2.2 erläutert. Während der Beobachtungen im Brutzeitraum überflogen zwei Kormorane
am 10.05.2010 den UR2000 von Ost nach West.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der offenen UR2000 erfüllt generell die
Lebensraumansprüche der Art an ein Nahrungshabitat. Ein Brutvorkommen existierte im UR2000
sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2013 jedoch nicht. Die Art wird als seltener
Nahrungsgast im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Kormoran: Aufgrund der geringen Beobachtungsdichte wird dem
UR2000 eine geringe artspezifischen Bedeutung im Brutzeitraum beigemessen (vgl. Tabelle
3.4). Zur artspezifischen Bedeutung des UR2000 im Rast-/ Zugzeitraum siehe Kapitel 3.2.2.
Graureiher
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel auf und sind das ganze Jahr über zu
beobachten. Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit
offenen Feldfluren (z. B. frischem bis feuchtem Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert
sind. Graureiher sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen)
anlegen.
Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel in allen Naturräumen auf, im Bergland ist die
Art jedoch nur zerstreut verbreitet. Durch Bejagung und Härtewinter ging der Brutbestand bis in die
1960er Jahre auf 50 Brutpaare zurück. Erst nach Verbot der Jagd stieg die Brutpaarzahl wieder an. Im
Jahr 2003 wurden 2.750 Brutpaare gezählt, die sich auf etwa 130 Kolonien mit mehr als fünf Paaren
verteilen.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
25
Auftreten und Verhalten im UR2000
Graureiher wurden an jedem Beobachtungstag im UR2000 bei der Nahrungssuche meist mit
Einzelindividuen festgestellt. Eine gewisse Häufung der Beobachtungen ergab sich im Südwesten des
UR1000, im Bereich des Grünlands beim Stütgerhof.
Hinweises auf Brutkolonien im UR2000 ergaben sich aus den Beobachtungen nicht.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Brutkolonien der Art existieren im UR2000 nicht. Die
landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR2000 verfügen über eine Eignung als
Nahrungshabitat für die Art. Der Graureiher wird als regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000
eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Graureiher: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine
durchschnittliche artspezifische Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie
Siedlungsstrukturen haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.4).
Rotmilan
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Rotmilan ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher den Winter hauptsächlich in Spanien
verbringt. Regelmäßig überwintern Vögel auch in Mitteleuropa, zum Beispiel in der Schweiz. In
Nordrhein-Westfalen tritt er als seltener bis mittelhäufiger Brutvogel auf.
Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur
Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt.
Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber auch in kleineren
Feldgehölzen (1 bis 3 ha und größer). Rotmilane gelten als ausgesprochen reviertreu und nutzen alte
Horste oftmals über viele Jahre.
Der Bestand wird in Deutschland auf 10.000 bis 14.000 Brutpaare geschätzt (SÜDBECK et al. 2007).
Nach AEBISCHER (2009) ist der bundesdeutsche Bestand im Zeitraum 1996 bis 2003 weitgehend
konstant geblieben.
Die Brutverbreitung des Rotmilans ist fast ausschließlich auf Europa beschränkt. Über 50 % des
Weltbestands brüten in der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland hat deshalb eine besondere
Bedeutung für den Schutz des Rotmilans.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Rotmilan vor allem im Weserbergland, im Sauerland sowie in der
Eifel vor. Seit Ende der 1970er Jahre ist der Bestand rückläufig, im Tiefland ist ein flächiger Rückzug
festzustellen. Der Gesamtbestand wird auf 420 bis 510 Brutpaare geschätzt.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
26
Auftreten und Verhalten im UR2000
Am 26.04.2010 jagte für etwa fünf Minuten ein Rotmilan über den landwirtschaftlichen Nutzflächen
südöstlich von Geich. Danach verließ er den UR2000 in südliche Richtung (vgl. Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der offenen UR2000 erfüllt generell die
Lebensraumansprüche der Art an ein Nahrungshabitat. Ein Brutvorkommen existierte im UR2000
sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2013 jedoch nicht. Die Art wird als seltener
Nahrungsgast im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Rotmilan: Aufgrund der geringen Beobachtungsdichte wird dem
UR2000 eine geringe artspezifischen Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
Rohrweihe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Rohrweihen sind Zugvögel, die als Kurz- bis Langstreckenzieher von Südwesteuropa bis ins tropische
Afrika überwintern. Sie besiedelt halboffene bis offene Landschaften und ist viel enger an
Röhrichtbestände gebunden als die verwandte Wiesenweihe. Die Nahrungsflächen liegen meist in
Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen. Jagdreviere
können eine Größe zwischen 1 bis 15 km² erreichen. Brutplätze liegen in den Verlandungszonen von
Feuchtgebieten, an Seen, Teichen, in Flußauen und Rieselfeldern mit größeren Schilf- und
Röhrichtgürteln (0,5 bis 1 ha und größer). Das Nest wird im dichten Röhricht über Wasser angelegt.
Seit den 1970er Jahren brüten Rohrweihen verstärkt auch auf Ackerflächen, wobei Getreidebruten
ohne Schutzmaßnahmen oftmals nicht erfolgreich sind. Die Eiablage beginnt ab Mitte / Ende April, bis
Anfang August sind alle Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen kommt die Rohrweihe als seltener Brutvogel vor allem im Tiefland mit
Verbreitungsschwerpunkten in der Hellwegbörde, der Lippeaue sowie im Münsterland vor. Der
Gesamtbestand beträgt 110 bis 120 Brutpaare.
Darüber hinaus erscheinen Rohrweihen der nordöstlichen Populationen als regelmäßige Durchzügler
auf dem Herbstdurchzug im August / September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug im März / April.
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
27
Auftreten und Verhalten im UR2000
Die Art trat während der Brutzeit zwei Mal im UR2000 auf. Am 28.05.2010 waren zeitweise fünf
Individuen gleichzeitig anwesend. Während der überwiegenden Zeit suchten vier Tiere in Flughöhen
bis 15 m über den landwirtschaftlichen Nutzflächen nahezu des gesamten UR1000 und des östlichen
Teils des UR2000 südlich der A 4 intensiv nach Nahrung. Eine Rohrweihe überflog diesen Bereich ohne
nach Nahrung zu suchen. In anderen Teilbereichen des UR2000 wurden keine Rohrweihen beobachtet.
Am 10.06.2010 suchte ein immatures Exemplar für mindestens 3,5 h im niedrigen Suchflug über
landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR1000 nach Nahrung (vgl. Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Fehler!
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Rohrweihen traten während der Untersuchung an
zwei Terminen auf. Beobachtungen von Männchen sowie Verhaltensweisen, die auf eine Brut
hindeuten (Balzflüge oder Beuteübergaben) wurden im UR2000 nicht festgestellt. Die Art wird
somit als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bemerkenswert ist dabei die
Anwesenheit von fünf Individuen im UR2000 am 28.05.2010, von denen vier den zentralen,
ackerbaulich genutzten UR1000 südlich der A 4 als Jagdraum nutzen. Diese Beobachtung könnte
darauf zurückzuführen sein, dass die Nahrungsverfügbarkeit in der Agrarlandschaft durch die
Wuchshöhe- und dichte v. a. der Weizenfelder generell ab Mitte / Ende Mai stark abnimmt.
Die Tiere suchen dann größere Bereiche nach potenziellen Jagdhabitaten ab und können so in
Gebieten auftauchen, die zuvor nicht oder nur sporadisch zur Jagd genutzt wurden.
Bedeutung des UR2000 für die Rohrweihe: Vor dem Hintergrund des seltenen Auftretens wird dem
UR2000 eine geringe bis durchschnittliche artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle
3.4).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
28
Mäusebussard
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete
Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten,
Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe angelegt
wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des
Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe
beanspruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge.
In NRW ist der Mäusebussard die häufigste Greifvogelart. Er kommt ganzjährig als Stand- und
Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen.
Als häufigste Greifvogelart in Nordrhein-Westfalen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen
flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf 10.000 bis 15.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
Mäusebussarde wurden während jeder Begehung im UR1000 registriert. Im nördlichen Randbereich des
UR1000 befand sich in einem Ahorn an der A 4 ein besetzter Horst. In zwei weiteren Bereichen
sprechen die Beobachtungen für einen Brutverdacht. Ein Brutverdacht befand sich im Ufergehölz im
Südosten des Lucherberger Sees, ein Weiterer nördlich von Luchem.
Insgesamt wird somit von einem Brutbestand von drei Paaren im UR2000 ausgegangen (vgl. Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Gehölzbereiche als Nisthabitat, Offenland als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der UR2000 erfüllt mit einem Wechsel aus
Gehölzbereichen, Offenland und Siedlungsstrukturen die Lebensraumansprüche der Art. Die
Art wird im UR2000 als Brutvogel mit einer unterdurchschnittlichen Brutdichte (0,18 Bp/km2 im
UR2000; durchschnittliche Brutdichte NRW: 0,26 bis 0,41 (basierend auf 9.000 bis 14.000 Bp
(GRÜNEBERG et al. 2013)) eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Mäusebussard: Vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen
Besiedlung wird dem UR2000 eine allenfalls durchschnittliche Bedeutung beigemessen (vgl.
Tabelle 3.4).
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
29
Turmfalke
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher
Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete.
Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker
und Brachen auf.
Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder
Gebäuden (z. B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen
ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Turmfalke ganzjährig als häufiger Stand- und Strichvogel vor und
ist in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Hinzu kommen ab Oktober Wintergäste aus
nordöstlichen Populationen.
Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.000 bis 6.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
Individuen der Art traten im Untersuchungsraum während jeder Begehung auf, wobei sie vornehmlich
bei der Jagd über landwirtschaftlichen Nutzflächen beobachtet wurden. Die Untersuchung lieferte
Hinweise auf insgesamt drei Brutpaare im UR2000, deren Brutplätze in den Siedlungsbereichen von
Echtz, Lucherberg und Langerwehe angenommen werden (vgl. Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Offenland als Nahrungs-, Siedlungsbereiche als Bruthabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus
Siedlungsbereichen und Offenland generell die Lebensraumansprüche von Turmfalken. Mit
drei Revieren wird im UR2000 eine durchschnittliche Revierdichte erreicht (0,18 Bp/km2 im
UR2000; durchschnittliche Brutdichte NRW: 0,14 bis 0,2 (basierend auf 5.000 bis 7.000 Bp
(GRÜNEBERG et al. 2013)).
Bedeutung des UR2000 für den Turmfalken: Vor dem Hintergrund einer durchschnittliche Besiedlung
wird dem UR2000 eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
!
Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.3
Flugbewegungen von Rohrweihe und
Rotmilan sowie Revierzentren von
Turmfalke und Mäusebussard im Jahr 2010
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000)
2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000)
Art
Rohrweihe
Rotmilan
Mäusebussard
Turmfalke
Verhalten / Status / Beobachtung
Revierzentrum
an einem Kartiertag genutztes Jagdgebiet
an zwei Kartiertag genutztes Jagdgebiet
Flugweg
G
Horst
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
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Maßstab 1:17.000 @ DIN A3
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850 Meter
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
31
Kiebitz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
De Kiebitz ist ein Charaktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt feuchte, extensiv genutzte
Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch Ackerland. Inzwischen brüten
etwa 80 % der Kiebitze in Nordrhein-Westfalen auf Ackerflächen. Dort ist der Bruterfolg stark
abhängig von der Bewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr gering aus. Bei der Wahl des
Neststandortes werden offene und kurze Vegetationsstrukturen bevorzugt.
Der Kiebitz tritt in Nordrhein-Westfalen als häufiger Brutvogel sowie als sehr häufiger Durchzügler auf.
Als Brutvogel kommt der Kiebitz in Nordrhein-Westfalen im Tiefland nahezu flächendeckend vor.
Verbreitungsschwerpunkte liegen im Münsterland, in der Hellwegbörde sowie am Niederrhein. Höhere
Mittelgebirgslagen sind unbesiedelt. Nach einem erheblichen Rückgang seit den 1970er Jahren haben
sich die Bestände mittlerweile stabilisiert. Der Gesamtbestand wird auf 20.000 bis 27.000 Brutpaare
geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
Die Art wurde im UR2000 im Brutzeitraum bei jeder Begehung festgestellt. Ein kleiner kolonieartiger
Brutbereich mit insgesamt etwa acht Brutpaaren befand sich auf den Grünlandbereichen um den
Stütgerhof. Ein weiteres Brutpaar - ebenfalls auf Grünland - wurde östlich der kleinen Brutkolonie
ermittelt. Ein Brutverdacht bestand nordöstlich der Brutkolonie (vgl. Karte 3.4).
Zum Rastgeschehen von Kiebitzen siehe Kapitel 3.2.2.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftliche Nutzflächen als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Insgesamt erfüllen v. a. die wenigen als Grünland
genutzten Bereiche um den Stütgerhof die Lebensraumansprüche von Kiebitzen. Auf diesen
Grünlandflächen und in angrenzenden ackerbaulich genutzten Bereichen wurden neun
Brutpaare sowie ein Brutverdacht des Kiebitz registriert. Die großflächigen vorhandenen
intensiv ackerbaulich genutzten Bereiche haben als Bruthabitat allenfalls eine geringe
Bedeutung, werden jedoch gelegentlich als Nahrungshabitat genutzt.
Bedeutung des UR1000 für den Kiebitz: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen (v. a. Grünland) im
UR2000 wird vor dem Hintergrund der Existenz von neun bis zehn Brutpaaren eine besondere
Bedeutung beigemessen. Gehölzbereiche und Siedlungsflächen verfügen für die Art über
keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
!
Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.4
Brutbereiche und Bereich mit
Brutverdacht vom Kiebitz im Jahr 2010
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000)
2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000)
Kiebitz
Bereich mit Brutnachweis (8 Bp. bzw. 1 Bp.)
Bereich mit Brutverdacht (1 Bp.)
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
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Maßstab 1:10.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
500 Meter
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
33
Flussuferläufer
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt der Flussuferläufer als regelmäßiger Durchzügler sowie als seltener
Wintergast auf. Als Brutvogel ist er 1986 ausgestorben. Die heutigen Brutgebiete liegen vor allem in
Nord- und Osteuropa, vereinzelt auch in den Niederlanden. Flussuferläufer erscheinen auf dem
Herbstdurchzug in der Zeit von Anfang Juli bis Anfang Oktober, mit maximalen Bestandszahlen gegen
Ende Juli / Anfang August. Auf dem deutlich geringer ausgeprägten Frühjahrsdurchzug zu den
Brutgebieten treten die Watvögel von Mitte April bis Anfang Juni auf, mit einem Maximum im Mai.
Geeignete Nahrungsflächen sind nahrungsreiche, flache Ufer von Flüssen, Altwässern, Bagger- und
Stauseen sowie Kläranlagen.
Die bedeutendsten Rastvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen in den Vogelschutzgebieten
„Unterer Niederrhein“ und „Rieselfelder Münster“ mit Maximalbeständen von jeweils bis zu 50 Tieren
(2010 bis 2012). Die durchschnittliche Größe der rastenden Trupps beträgt 1 bis 10, maximal 30 Tiere.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Flussuferläufer traten an drei Begehungstagen am Lucherberger See im Randbereich des UR1000 an auf.
Am 10.05.2010 hielten sich drei bis vier Individuen am Ufer des Lucherberger Sees auf. An den
Begehungstagen im Juli wurden jeweils ein bis zwei Exemplare der Art am Lucherberger See
beobachtet.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Lucherberger See als Rasthabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Habitatansprüche der Art an ein Rasthabitat
werden am Lucherberger See im Randbereich des UR1000. Die Beobachtungen von
Flussuferläufern fallen in die Hauptdurchzugszeit der Art. Der Lucherberger See fungierte als
kurzzeitiges Rasthabitat auf dem Durchzug.
Bedeutung des UR1000 für den Flussuferläufer: Der Lucherberger See verfügt für die Art über eine
durchschnittliche Bedeutung als Rasthabitat. Den übrigen Lebensräumen im UR1000 wird keine
artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
34
Schwarzkopfmöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Schwarzkopfmöwe kommt in Nordrhein-Westfalen als seltener Durchzügler vor, und zählt zu den
seltenen Brutvögeln. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet (vor allem im östlichen Mittelmeerraum)
besiedelt die Art küstennahe Lagunen und Seen, seltener Binnengewässer.
Das einzige regelmäßige Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen befindet sich im Naturschutzgebiet
„Zwillbrocker Venn“ (Kreis Borken). Hier nisten seit Beginn der 1990er Jahre wenige Brutpaare
innerhalb der dort ansässigen Lachmöwenkolonie. Der Bestand wird auf unter 15 Brutpaare beziffert
(2009).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Zwei Schwarzkopfmöwen überflogen den UR2000 am 28.05.2010.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art überflog den UR2000 lediglich.
Bedeutung des UR2000 für die Schwarzkopfmöwe: Dem UR2000 wird eine allenfalls geringe
Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
Sturmmöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Siehe Kapitel 3.2.2
Auftreten und Verhalten im UR2000
Während zwei Begehungen hielten sich Sturmmöwen im UR2000 auf. Am 29.03.2010 waren etwa 100
Exemplare im UR2000 anwesend, wovon sich ca. 75 Individuen auf dem nordwestlichen Teil des
Lucherberger Sees aufhielten. Am 26.04.2010 wurden zwei Individuen auf dem Lucherberger See
registriert.
Zum Rastgeschehen der Sturmmöwe siehe Kapitel 3.2.2.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
35
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Brutkolonien der Art kommen im UR2000 nicht vor.
Am 23.03.2010 waren etwa 100 Sturmmöwen im UR2000 anwesend. Dabei handelte es sich
höchstwahrscheinlich um Individuen, die dem Winterrastbestand der Art im UR2000 angehörten
(vgl. SÜDBECK et al. 2007, WINK et al. 2005). In den anschließenden Kartierungen zur Brutzeit
trat die Art ein Mal mit zwei Individuen auf.
Bedeutung des UR2000 für die Sturmmöwe: Dem UR2000 wird eine allenfalls geringe Bedeutung für
die Art im Brutzeitraum beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
Silbermöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Siehe Kapitel 3.2.2
Auftreten und Verhalten im UR2000
Am 29.03.2010 waren zwei Silbermöwen auf dem Lucherberger See anwesend.
Zum Rastgeschehen der Silbermöwe siehe Kapitel 3.2.2.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art nutzte den UR2000 selten als
Nahrungshabitat.
Bedeutung des UR2000 für die Silbermöwe: Dem UR2000 wird im Brutzeitraum eine allenfalls geringe
artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
36
Steinkauz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot.
Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd
ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung.
Als Brutplatz nutzen die ausgesprochen reviertreuen Tiere Baumhöhlen (v. a. in Obstbäumen,
Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne werden auch Nistkästen
angenommen.
Der Steinkauz ist in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland nahezu flächendeckend verbreitet.
Regionale Dichtezentren liegen im Bereich des Niederrheinischen Tieflandes sowie im Münsterland.
Da der Steinkauz in Nordrhein-Westfalen einen mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt bildet,
kommt dem Land eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art zu. Der Gesamtbestand wird
auf 6.000 Brutpaare geschätzt.
Im Kreis Düren wurden im Jahr 2009 67 besetzte Steinkauz-Reviere festgestellt (SIEHOFF 2010).
Auftreten und Verhalten im UR1000
An beiden Kartiertagen zur Erfassung von Eulen riefen Steinkäuze im UR2000. Die Rufe stammten dabei
von den Ortsrandlagen von Geich und Echtz sowie vom Stütgerhof, wo je ein Revierzentrum
angenommen wird. Im UR2000 wurden somit drei Steinkauzreviere abgegrenzt. Ein Revier befand sich
innerhalb, zwei weitere Reviere lagen außerhalb des UR1000 (vgl. Karte 3.5).
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Obstbaumwiesen als Bruthabitat, angrenzende landwirtschaftliche
Nutzfläche als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Obstbaumwiesen bzw. geeignete Niststrukturen mit
anschließendem Grünland als bevorzugte Lebensräume befinden sich um den Stütgerhof
sowie in den Ortsrandlagen, wo insgesamt drei Revierzentren von Steinkäuzen ermittelt
wurden. Große Bereiche des UR1000 mit intensiver ackerbaulicher Nutzung spielen als
Lebensraum nur eine untergeordnete Rolle.
Bedeutung des UR1000 für den Steinkauz: Trotz weiter Bereiche mit eingeschränkter Habitatqualität
für den Steinkauz wird dem UR1000 aufgrund der Existenz von drei Revierpaaren eine
allgemeine, den Revierzentren und den umgebenden Grünlandbereichen eine besondere
Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
37
Waldkauz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Waldkauz lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und
gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und
Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten.
In Nordrhein-Westfalen ist der als häufiger Standvogel in allen Naturräumen nahezu flächendeckend
verbreitet. Offene, baumfreie Agrarlandschaften werden allerdings nur randlich besiedelt. Der
Gesamtbestand wird auf etwa 15.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im Rahmen der Fledermauskartierungen am 05.06.2010 und 07.07.2010 wurde jeweils ein Waldkauz
festgestellt. Bei beiden Beobachtungen saß ein Individuum an einer Straße westlich der geplanten
WEA an und flog anschließend in südliche Richtung ab.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Weite Bereiche des UR1000, v. a. die zentralen
intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen besitzen für Waldkäuze - v. a. als Bruthabitat nur eine sehr geringe Habitatqualität. Die Art wird als unregelmäßiger Nahrungsgast im UR1000
eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Waldkauz: Wegen der geringen Habitateignung und der
unregelmäßigen Nachweise (v. a. fehlende Nachweise bei den Eulenkartierungen im Frühjahr) wird dem UR1000 eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
38
ecoda
Eisvogel
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Eisvogel besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Dort brütet er
bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen Brutröhren.
Wurzelteller von umgestürzten Bäumen sowie künstliche Nisthöhlen werden ebenfalls angenommen.
Die Brutplätze liegen oftmals am Wasser, können aber bis zu mehrere hundert Meter vom nächsten
Gewässer entfernt sein. Zur Nahrungssuche benötigt der Eisvogel kleinfischreiche Gewässer mit guten
Sichtverhältnissen und überhängenden Ästen als Ansitzwarten.
In Nordrhein-Westfalen ist der Eisvogel in allen Naturräumen weit verbreitet. Verbreitungslücken oder
geringe Dichten bestehen in den höheren Mittelgebirgslagen sowie in Gegenden mit einem Mangel
an
geeigneten
Gewässern.
Lokal
hat
der
Eisvogel
in
den
letzten
Jahrzehnten
von
Artenhilfsmaßnahmen und der Renaturierung von Fließgewässern profitiert. Der Bestand unterliegt in
Abhängigkeit von der Strenge der Winter starken jährlichen Schwankungen und wird auf etwa 1.000
Brutpaare geschätzt (2010 bis 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Eisvögel wurden unregelmäßig am Lucherberger See festgestellt. Am 10.05.2010 wurde ein
futtertragendes Individuum am Südufer des Lucherberger Sees beobachtet. Auch während der
Erfassung von Rastvögeln hielten sich Eisvögel am Lucherberger See auf.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Lucherberger See als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Im UR1000 werden die Lebensraumansprüche von
Eisvögeln am Lucherberger See erfüllt, wo für das Jahr 2010 ein Brutpaar angenommen
wurde.
Bedeutung des UR1000 für den Eisvogel: Dem Lucherberger See wird eine besondere artspezifische
Bedeutung beigemessen. Die großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen
haben hingegen keine Bedeutung für Eisvögel (vgl. Tabelle 3.4).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
39
Kleinspecht
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Kleinspechte sind in Nordrhein-Westfalen als Stand- und Strichvogel das ganze Jahr über zu
beobachten. Vor allem im Herbst sind die Tiere auch abseits der Brutgebiete zu finden. Der Kleinspecht
besiedelt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlenund Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten, geschlossenen Wäldern
kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in
strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem
Baumbestand. Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,3 bis 2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Die Nisthöhle
wird in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden) angelegt.
Reviergründung und Balz finden ab Februar statt. Ab Ende April beginnt die Eiablage, bis Ende Juni sind
alle Jungen flügge.
Der Kleinspecht kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen vor. Im Tiefland ist er nahezu
flächendeckend verbreitet. Im Bergland (v. a. im Sauer- und Siegerland sowie der Eifel) zeigen sich
deutliche Verbreitungslücken. Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.500 Brutpaare geschätzt
(2012/ÖFS).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Bei der Begehung am 29.03.2010 rief ein Kleinspecht westlich des Lucherberger Sees (vgl. Karte 3.5).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR1000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: In den großflächig vorhandenen landwirtschaftlich
genutzten Bereichen werden die Lebensraumansprüche nicht erfüllt. Die Bereiche um den
Lucherberger See stellen geeignete Lebensräume für die Art dar. Die Art wird als seltener
Nahrungsgast im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Kleinspecht: Dem UR1000 wird vor dem Hintergrund des seltenen
Erscheinens eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
40
ecoda
Saatkrähe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In
Nordrhein-Westfalen
kommt
die
Saatkrähe
als
mittelhäufiger
Brutvögel
sowie
ab
Oktober / November als Durchzügler und Wintergast vor.
Die Saatkrähe besiedelt halboffene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Baumgruppen und
Dauergrünland. Nachdem in den vergangenen Jahren die gezielte Verfolgung durch den Menschen
nachließ, erfolgte vielfach eine Umsiedlung in den Siedlungsbereich. Somit kommt ein großer Teil des
Gesamtbestandes heute auch in Parkanlagen und „grünen“ Stadtbezirken und sogar in Innenstädten
vor. Entscheidend für das Vorkommen ist das Vorhandensein geeigneter Nistmöglichkeiten, da die
Tiere große Brutkolonien mit bis zu mehreren hundert Paaren bilden können. Bevorzugt werden hohe
Laubbäume (z. B. Buchen, Eichen, Pappeln). Die Nester werden über mehrere Jahre hinweg genutzt
und immer wieder ausgebessert. Das Brutgeschäft beginnt im Februar / März, spätestens im Juli sind
die Jungen flügge. Danach werden sie noch für einige Wochen von den Eltern versorgt.
Die
Saatkrähe
kommt
in
Nordrhein-Westfalen
vor
allem
im
Tiefland
mit
einem
Verbreitungsschwerpunkt im Niederrheinischen Tiefland vor. Durch starke Bejagung nahmen die
Brutvorkommen bis in die 1970er Jahre stark ab. Infolge gezielter Schutzmaßnahmen stieg die
Brutpaarzahl seit den 1980er Jahren wieder kontinuierlich an. In den Jahren 2008 bis 2011 wurden ca.
12.000 Brutpaare gezählt, die sich auf ca. 260 Kolonien verteilen.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Saatkrähen hielten sich bei jeder Begehung im UR2000 auf. Der UR1000 wurde dabei als Nahrungshabitat
genutzt. Im Baumbestand am südwestlichen Rand des Lucherberger Sees im UR2000 wurde eine
Brutkolonien der Art mit etwa 25 Nestern nachgewiesen. Eine weitere Kolonie am Nordrand des
Echtzer Sees kanpp außerhalb des UR2000 umfasste etwa 55 Nester (vgl. Karte 3.5).
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000
erfüllen die Ansprüche der Art an ein Nahrungshabitat. Im (weiteren) Umfeld des UR1000
befinden sich zwei Brutkolonien der Art.
Bedeutung des UR1000 für den Saatkrähe: Vor dem Hintergrund der zwei im Umfeld des UR1000
existierenden Brutkolonien wird dem UR1000 eine besondere Bedeutung für die Art
beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
!
Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.5
Nachweise und Revierzentren von Steinkauz,
Kleinspecht und Saatkrähe im Jahr 2010
!
(
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000)
2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000)
Art
Steinkauz
Saatkrähe
Kleinspecht
Verhalten / Status / Beobachtung
Revierzentrum
(
Einzelnachweis
Saatkrähenkolonie (55 Bp.)
Saatkrähenkolonie (25 Bp.)
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:17.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
850 Meter
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
42
Feldlerche
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie
besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere
Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu fünf
Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer
Bodenmulde angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen
aufgrund der hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt
die Eiablage, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge.
Die Feldlerche ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Regionale
Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften, das Westmünsterland sowie die Medebacher
Bucht. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der
Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 116.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Feldlerchen wurden während jeder Begehung und mit z. T. hohen Individuenzahlen nachgewiesen. Als
Charakterart der offenen Feldflur werden die agrarisch (v. a. ackerbaulich) genutzten Teilbereiche des
UR1000 von der Feldlerche besiedelt.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Ackerbaulich genutzte Bereiche im UR1000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen
des UR1000 verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Die
Feldlerche wird als häufiger Brutvogel im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Feldlerche: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine
besondere Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie die Siedlungsbereiche
haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
43
ecoda
Rauchschwalbe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft
angesehen
werden.
Die
Besiedlungsdichte
wird
mit
zunehmender
Verstädterung
der
Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in
Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und
Pflanzenteilen gebaut. Altnester aus den Vorjahren werden nach Ausbessern wieder angenommen.
Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April / Anfang Mai die Eiablage,
Zweitbruten sind möglich. Spätestens in der ersten Septemberhälfte werden die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist die Rauchschwalbe als häufiger Brutvogel in allen Naturräumen nahezu
flächendeckend verbreitet. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive
Flächennutzung der Landwirtschaft und eine fortschreitende Modernisierung und Aufgabe der Höfe
stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 150.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Ab dem 16.04.2010 wurden bei jeder Begehung jagende Tiere im Luftraum über dem UR1000
beobachtet. Die Beobachtungen deuten darauf hin, dass die Art sehr wahrscheinlich in den Gebäuden
des Stügerhofs im Südwesten des UR1000 gebrütet hat. Weitere mögliche Bruthabitate befinden sich im
westlichen und südlichen Randbereich des UR1000.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche als Nahrungs-, geeignete
Gebäude als Bruthabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen
des UR1000 verfügen generell über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Gebäude der
Gehöfte bieten z. T. geeignete Niststrukturen. Die Rauchschwalbe wird im UR1000 als Brutvogel
eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Rauchschwalbe: Den Hofflächen der landwirtschaftlichen Betriebe
sowie den landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR1000 wird eine durchschnittliche bis
besondere Bedeutung beigemessen. Die Gehölzbestände haben keine Bedeutung (vgl.
Tabelle 3.).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
44
ecoda
Mehlschwalbe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter
bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die
Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkonund Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische
Anlagen (z. B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien
werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große
Kolonien bestehen in Nordrhein-Westfalen aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden
insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den
Nestbau
werden
Lehmpfützen
und
Schlammstellen
benötigt.
Nach
Ankunft
aus
den
Überwinterungsgebieten beginnt ab Anfang Mai die Brutzeit. Zweitbruten sind üblich, so dass bis Mitte
September die letzten Jungen flügge werden.
In Nordrhein-Westfalen kommt die Mehlschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor.
Der Gesamtbestand wird auf etwa 98.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Ab der Begehung am 10.05.2010 wurden bei jeder Begehung jagende Mehlschwalben im UR1000
angetroffen. Als typische Brutvögel an Gebäuden fehlen der Art in weiten Teilen des UR1000 geeignete
Bruthabitate. Mögliche Bruthabitate befinden sich in den Ortsrändern von Langerwehe und Luchem im
Randbereich des UR1000.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche als Nahrungs- sowie
Siedlungsbereiche im Randbereich des UR1000 als potenzielles Bruthabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Geeignete Bruthabitate für die Art befinden sich in
den Ortslagen im Randbereich des UR1000. Die offenen landwirtschaftlichen Nutzflächen
fungierten als regelmäßiges Jagdgebiet von Mehlschwalben.
Bedeutung des UR1000 für die Mehlschwalbe: Dem UR1000 wird eine durchschnittliche bis besondere
Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
45
Steinschmätzer
Der Steinschmätzer ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in der Savannenzone West- und
Zentralafrikas überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie
als regelmäßiger Durchzügler (April / Mai und August / September) auf.
Ursprünglich kam der Steinschmätzer in offenen bzw. weitgehend gehölzfreien Lebensräumen vor, die
vegetationsfreie Flächen zur Nahrungssuche sowie genügend Singwarten (Einzelbäume, Freileitungen
etc.) und geeignete Nistplätze (z. B. Erdhöhlen) aufwiesen. Heutzutage werden vegetationsarme
Sandheiden und Ödländer (z. B. auf Truppenübungsplätzen) als Sekundärstandorte besiedelt. Das Nest
wird in bereits vorhandene Erdhöhlen (z.B. Kaninchenbauten) sowie in Stein- oder Trümmerhaufen
angelegt. Die Eiablage erfolgt ab Mai, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Ende Juli sind die letzten
Jungen flügge.
Der Steinschmätzer tritt in Nordrhein-Westfalen nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie als
regelmäßiger Durchzügler auf. Seit dem Jahr 2000 sind nahezu alle Vorkommen erloschen. Die letzten
Brutvorkommen wurden in Steinbrüchen (u. a. im Kreis Soest) und auf Truppenübungsplätzen (z. B.
Senne, Depot Brüggen-Bracht, Dorbaum) nachgewiesen. Der nordrhein-westfälische Gesamtbestand
wird auf weniger als 5 Reviere geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Am 26.04.2010 wurden vereinzelt Steinschmätzer auf vegetationsfreien Äckern im UR1000 registriert.
Weitere Nachweise von Steinschmätzern im UR1000 wurden nicht erbracht.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche als Nahrungshabitat im
Rastzeitraum.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Offene Ackerflächen fungieren als Rasthabitate für
die Art auf dem Zugweg. Die Beobachtungen von Steinschmätzern liegen im arttypischen
Hauptdurchzugszeitraum, so dass die Art als seltener Durchzügler im UR1000 angesehen wird.
Bedeutung des UR1000 für die Steinschmätzer: Für brütende Steinschmätzer hat der UR1000 keine
Bedeutung, für durchziehende Individuen der Art wird ihm eine geringe Bedeutung
beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
46
ecoda
Wiesenpieper
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Wiesenpieper ist ein Zugvogel, der als Kurz- und Mittelstreckenzieher den Winter vor allem im
Mittelmeerraum und in Südwesteuropa verbringt. In Nordrhein-Westfalen tritt er als mittelhäufiger
Brutvogel auf.
Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und straucharmen feuchten Flächen
mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher). Die Bodenvegetation muss ausreichend
Deckung bieten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte,
frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Darüber hinaus werden Kahlschläge,
Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 2 (max. 7) ha groß, bei maximalen
Siedlungsdichten von bis zu zehn Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden oftmals an Grabenund Wegrändern angelegt. Das Brutgeschäft beginnt meist ab Mitte April, Zweitbruten sind möglich.
Spätestens im Juli sind alle Jungen flügge.
Der Wiesenpieper ist in Nordrhein-Westfalen nur noch lückenhaft verbreitet, vor allem im Bergischen
Land, im Weserbergland sowie lokal am Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. In vielen
Gegenden sind seit einigen Jahren erhebliche Bestandsabnahmen zu verzeichnen. Der Gesamtbestand
wird auf etwa 8.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Die Art trat mäßig häufig während der Begehungen im März und April auf landwirtschaftlichen
Nutzflächen auf. Bei den anschließenden Kartierungen im Mai, Juni und Juli wurden keine
Wiesenpieper registriert.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche als Nahrungshabitat im
Rastzeitraum.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten
Ackerbauflächen erfüllen die Lebensraumansprüche der Art nur in geringem Maße. Die
wenigen
Grünlandflächen
haben
eine
höhere
Habitatqualität,
wurden
im
Untersuchungszeitraum aber nicht von brütenden Wiesenpiepern besiedelt. Die Art trat mäßig
häufig während der Begehungen im März und April während des arttypischen
Durchzugszeitraums auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auf. Die Art wir im UR1000 als
regelmäßiger Durchzügler eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Wiesenpieper: Für brütende Wiesenpieper hat der UR1000 keine
Bedeutung, für durchziehende Individuen der Art wird ihm eine durchschnittliche Bedeutung
beigemessen (vgl. Tabelle 3.4).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.4:
Art
Rebhuhn
47
Artspezifische Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Habitat für
planungsrelevante Brutvogelarten und Nahrungsgäste (weiß unterlegt: Für diese Arten
wurde der UR1000 bewertet; grau unterlegt: Für diese Arten wurde der UR2000 bewertet)
Reviere / Bp / Status
Bedeutung des
1 km
2 km
UR1000 / UR2000
4 Bp +
2 Bp?
Bv
besondere
Kormoran
seltener Nahrungsgast
geringe
Graureiher
regelmäßiger
Nahrungsgast
durchschnittliche
Rotmilan
seltener Nahrungsgast
geringe
Rohrweihe
seltener Nahrungsgast
geringe bis durchschnittliche
bedeutender Teilbereich
Offenland als Brut- und
Nahrungshabitat
-
Offenland als Nahrungshabitat
-
Offenland als Jagdhabitat
Mäusebussard
1 Bp
3 Bp
durchschnittliche
Offenland als Jagdhabitat;
Baumreihen und Ufergehölze als
Nisthabitat
Turmfalke
1 Bp
3 Bp
durchschnittliche
landwirtschaftliche Nutzfläche als
Jagdhabitat; Gebäude als Nisthabitat
9 - 10 Bp
Bv
durchschnittliche bis besondere
Kiebitz
Flussuferläufer
unregelmäßiger
Durchzügler
Schwarzkopfmöwe
Überflug
Grünland beim Stütgerhof als
Bruthabitat; Offenland (v. a.
Grünland) als Nahrungshabitat
Lucherberger See: durchschnittl.
Ufer des Lucherberger Sees als
landwirtschaftliche Nutzflächen:
kurzzeitiges Rasthabitat
keine
geringe
-
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
48
ecoda
Fortsetzung Tabelle 3.4
Art
Reviere / Bp / Status
1 km
2 km
Bedeutung des
bedeutender Teilbereich
UR1000 / UR2000
Sturmmöwe
seltener Nahrungsgast
geringe
-
Silbermöwe
seltener Nahrungsgast
geringe
-
Steinkauz
1 Bp
3 Bp
Waldkauz
unregelmäßiger
Nahrungsgast
Eisvogel
1 Bp?
1 Bp
durchschnittliche bis besondere
geringe
Dorfrandbereiche und Stütgerhof als Nistund Nahrungshabitat
-
Lucherberger See: besondere
Lucherberger See als Brut- und
landwirtschaftliche Nutzflächen:
Nahrungshabitat
keine
Kleinspecht
seltener Nahrungsgast
geringe
Saatkrähe
Nahrungsca. 25 Bp
gast
besondere
Ufergehölze am Lucherberger als
Nisthabitat, Offenland als
Nahrungshabitat
Feldlerche
häufiger Bv
Bv
besondere
Offenland als Brut- und Nahrungshabitat
Rauchschwalbe
Bv
Bv
durchschnittliche bis besondere
Offenland und Heckenstrukturen als
Jagdhabitat
Mehlschwalbe
Bv?
Bv
durchschnittliche
Offenland und Heckenstrukturen als
Jagdhabitat
Steinschmätzer
Durchzügler
gering
Wiesenpieper
Durchzügler
durchschnittliche
-
Offenland als Durchzugshabitat
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.2.2
49
Rast- und Zugvögel
3.2.2.1 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums
Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden insgesamt 83 Vogelarten registriert.
Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort Vogelarten geeignete
Durchzugs- bzw. Rastgebiete, die an stehende Gewässer (Lucherberger See) oder an Offenland
gebunden sind.
Als unregelmäßiges Rast- und Schlafgewässer für Möwen (v. a. Lachmöwen) und Kormorane hat der
Lucherberger See im regionalen Vergleich zu anderen Schlaf- / Rastgewässern eine lokale Bedeutung.
Im funktionalen Vergleich der Flächen im UR2000 hat der Lucherberger See aufgrund seiner Schlaf/ Rastplatzfunktion eine besondere Bedeutung.
Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Untersuchungsraum wurden größere Trupps
nahrungssuchender Kleinmöwen (v. a. Lachmöwen) und unregelmäßig einzelne Trupps rastender
Kiebitze beobachtet. Darüber hinaus wurden keine größeren Ansammlungen von planungsrelevanten
Rastvogelarten bzw. durchziehende Vogelarten registriert. Das landwirtschaftlich intensiv genutzte
Offenland hat für rastende oder durchziehende Vogelarten (bis auf nahrungssuchende Lachmöwen
und Kiebitze) nur eine geringe Bedeutung.
Alle nicht planungsrelevanten Arten (58 Arten) wurden - bis auf das Teichhuhn (das bei den
Rastvogelbegehungen 2009 / 2010 sporadisch auf dem Lucherberger See festgestellt wurde) - auch
bei den Begehungen zur Brutvogelfauna festgestellt und werden nicht nochmals dargestellt. Im
Folgenden wird nur das Vorkommen der 27 planungsrelevanten Arten näher erläutert.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
50
ecoda
3.2.2.2 Artspezifische Bewertung des Raums
Neben den nur zur Rast- bzw. Zugzeit im UR2000 vorkommenden Arten werden in diesem Kapitel auch
die
Arten
behandelt,
die
Brutvögel / Nahrungsgäste)
auch
jedoch
zur
zur
Brutzeit
Rast-
im
bzw.
Untersuchungsraum
Zugzeit
hohe
bzw.
vorkamen
deutlich
(als
höhere
Individuenzahlen aufwiesen als in der Brutzeit (in Tabelle 3.5: Rv / Sv ; z. B. Kiebitz und Möwen).
16 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens
eingestuft. Elf Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Darüber hinaus sind
fünf Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, weitere fünf Arten gelten in NRW nach
Art. 4 (2) EU-Vogelschutzrichtlinie
als
planungsrelevant.
Acht
Arten
sind
aufgrund
ihrer
koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft (vgl. Tabelle 3.5).
Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung von rastenden / ziehenden Arten 27
planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.5. Zur Auswahl der Arten vgl. LANUV
2015). Davon werden neun Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten
eingestuft (fett gedruckt in Tabelle 3.5 und vgl. Tabelle 5.2):
-
Potenziell kollisionsgefährdete Arten: Rotmilan, Wiesenweihe (in Brutplatznähe), Rohrweihe (in
Brutplatznähe)
-
Potenziell WEA-empfindlich beim Auftreten von Brutkolonien: Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe,
Silbermöwe, Heringsmöwe
-
Arten mit einem möglichen Meideverhalten: Kiebitz
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.5:
Nr.
51
Liste der im UR2000 registrierten planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten mit
Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie
Artname
wissenschaftlich
deutsch
RL NW Status im
UR2000
'09
VS-RL
BNatSchG
Art. 4(2)
§
2S
Dz
§
2S
Sv
§
x
Dz
§
xS
Rv / Sv
§
x
Rv
§
xS
Sv
1 Löffelente
Anas clypeata
2 Rebhuhn
Perdix perdix
3 Zwergtaucher
Tachybaptus ruficollis
4 KormoranK
Phalacrocorax carbo
5 Silberreiher
Casmerodius albus
6 GraureiherK
Ardea cinerea
7 Wiesenweihe
Circus pygargus
Anh I
§§
1
Dz
8 Rohrweihe
Circus aeuginosus
Anh I
§§
3S
Dz
9 Sperber
Accipiter nisus
§§
x
Ng
§§
3
Dz
Art. 4(2)
Anh I
10 Rotmilan
Milvus milvus
11 Mäusebussard
Buteo buteo
§§
x
Sv
12 Turmfalke
Falco tinnunculus
§§
VS
Sv
13 Kiebitz
Vanellus vanellus
§§
3
Rv / Sv
Actitis hypoleucos
§§
0
Dz
Larus ridibundus
§
x
Rv / Sv
16 SturmmöweK
Larus canus
§
x
Rv / Sv
17 SilbermöweK
Larus argentatus
§
R
Rv / Sv
18 HeringsmöweK
Larus fuscus
§
R
Rv / Sv
19 Steinkauz
Athene noctua
§§
3S
Sv
20 Waldohreule
Asio otus
§§
3
Ng
21 Eisvogel
Alcedo atthis
§§
V
Sv
22 SaatkräheK
Corvus frugilegus
§
xS
Sv
23 Feldlerche
Alauda arvensis
§
3
Rv / Sv
24 Braunkehlchen
Saxicola rubetra
§
1S
Dz
25 Rauchschwalbe
Hirundo rustica
§
3
Bv
26 MehlschwalbeK
Delichon urbicum
§
3
Bv
27 Wiesenpieper
Anthus pratensis
§
2
Dz
14 Flussuferläufer
15 Lachmöwe
K
Anh I
Art. 4(2)
Anh I
Art. 4(2)
Art. 4(2)
Erläuterungen zur Tabelle 3.: siehe Tabelle 3.3.: Darüber hinaus:
Status:
Sv:
Standvogel
Rv / Sv: Auch zur Brutzeit anwesend, aber zu Rastzeiten mit erheblich höheren
Individuenzahlen
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
52
Durchziehende / rastende Arten, die bereits berücksichtigt wurden (vgl. Kapitel 3.2.1):
Gerade bei den Langstrecken- aber auch bei den Teil- oder Kurzstreckenziehern treten ziehende Tiere
erst spät im Jahr in ihrem Brutgebiet auf. Daher sind einzelne durchziehende Vogelarten auch bei der
Erfassung der Brutvögel registriert worden und wurden bereits dort diskutiert (Flussuferläufer,
Wiesenpieper; vgl. Kapitel 3.2.1).
Zudem lagen einzelne Begehungstage innerhalb des Wegzugs einiger Brutvogelarten in ihre
Überwinterungsgebiete (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe). Das Vorkommen dieser Arten wurde bereits
im Kapitel zu den Brutvögeln erläutert und wird deswegen in diesem Kapitel nicht weiter betrachtet
(vgl. Kapitel 3.2.1).
Vogelarten, die sich zumindest z. T. das ganze Jahr im Brutgebiet aufhalten (Standvögel), sind bereits
im vorherigen Kapitel 3.2.1 (Brutvögel) behandelt worden. Zwar können bei manchen dieser Arten
zum Brutbestand auch Rastvögel aus nördlichen Populationen hinzukommen, jedoch wurden keine
erheblich erhöhten Individuenzahlen der Arten im Untersuchungszeitraum festgestellt (das gilt für die
planungsrelevanten Vogelarten Rebhuhn, Graureiher, Mäusebussard, Turmfalke, Steinkauz, Eisvogel,
Saatkrähe und Feldleche).
Diese Arten werden bei der folgenden artspezifischen Darstellung des Auftretens von Rast- und
Zugvögeln nicht weiter berücksichtigt.
Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der verbleibenden planungsrelevanten Durchzügler
und Rastvögel im Untersuchungsraum erläutert.
In Anlehnung an BREUER (1994) werden dafür sechs Bewertungsstufen verwendet: keine, geringe,
geringe bis durchschnittliche, durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere
Bedeutung.
Die allgemeinen Angaben zu Biologie und Verbreitung in NRW basieren - soweit nicht anders zitiert auf den Angaben des Fachinformationsdiensts „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV (2015).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
53
Löffelente
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen kommt die Löffelente als sehr seltener Brutvogel sowie als mittelhäufiger
Durchzügler und spärlicher Wintergast aus nord-osteuropäischen Populationen vor.
Als Durchzügler erscheint die Löffelente im Herbst in der Zeit von Mitte September bis Dezember, mit
einem Maximum im Oktober / November. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die
Tiere von März bis Ende Mai auf. Je nach Witterungsbedingungen sind Löffelenten in kleiner Anzahl
den ganzen Winter über festzustellen. Bevorzugte Rastgebiete sind Teiche, Seen, ruhige Flussbuchten
sowie größere Bagger- und Stauseen vor allem in der Westfälischen Bucht, am Niederrhein und in der
Kölner Bucht.
Die bedeutendsten Rastvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen im Vogelschutzgebiet „Unterer
Niederrhein“ mit Maximalbeständen von über 1.000 Individuen (2004 bis 2012). Bedeutende
Vorkommen befinden sich auch in den Vogelschutzgebieten „Rieselfelder Münster“, „Krickenbecker
Seen“ und „Weseraue“, mit Maximalbeständen von bis zu 600 Individuen. Der Maximalbestand des
Durchzugs wird auf ca. 2.000 Individuen geschätzt (2010 bis 2012). Löffelenten treten im Winter in
kleineren Trupps mit bis zu 50 Tieren auf.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Bei den Kartierungen im Rastzeitraum 2010 / 2011 wurde die Art nicht festgestellt.
2014
Im Jahr 2014 hielt sich am 24.04. eine Löffelente auf dem Lucherberger See auf.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im UR2000 werden die Lebensraumansprüche von
Löffelenten an ein Rasthabitat am Lucherberger See erfüllt. Die Art wird als seltener
Durchzügler eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für die Löffelente: Vor dem Hintergrund der geringen Nachweisdichte wird
dem Lucherberger See eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Die großflächig
vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen haben keine Bedeutung für Löffelenten (vgl.
Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
54
Zwergtaucher
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Zwergtaucher tritt in Nordrhein-Westfalen als Brutvogel sowie als regelmäßiger Durchzügler und
Wintergast aus Osteuropa auf.
Er brütet an stehenden Gewässern mit einer dichten Verlandungs- bzw. Schwimmblattvegetation.
Bevorzugt werden kleine Teiche, Heideweiher, Moor- und Feuchtwiesentümpel, Abgrabungs- und
Bergsenkungsgewässer, Klärteiche sowie Fließgewässer mit geringer Fließgeschwindigkeit. Auf 0,4 ha
Wasserfläche können bis zu vier Brutpaare vorkommen. Als Brutvogel kommt der Zwergtaucher in
Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland vor. Der Gesamtbestand wird auf 1.100 bis 1.600 Brutpaare
geschätzt (2010 bis 2013).
Als Durchzügler und Wintergäste erscheinen Zwergtaucher ab September, erreichen maximale
Bestandszahlen im November/Dezember und ziehen im März/April wieder ab. Bevorzugte Rast- und
Überwinterungsgebiete sind kleine bis mittelgroße Stillgewässer sowie mittlere bis größere
Fließgewässer.
Das bedeutendste Wintervorkommen in Nordrhein-Westfalen liegt im Bereich der Ruhr (Mühlheim bis
Dortmund) sowie der Lippe (Lippstadt bis Wesel) mit jeweils mehr als 400 Individuen. Der
Mittwinterbestand liegt je nach Winterhärte bei über 2.000 Individuen (2000 bis 2012). Zwergtaucher
treten im Winter meist einzeln oder in kleinen Trupps mit bis zu 10 Tieren auf.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Bei den Kartierungen im Rastzeitraum 2010 / 2011 wurde die Art nicht festgestellt.
2014
Im Jahr 2014 hielt sich am 10.03. und am 03.04. je ein Zwergtaucher auf dem Lucherberger See auf.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im UR2000 werden die Lebensraumansprüche von
Zwergtauchern an ein Rasthabitat am Lucherberger See erfüllt. Die Art wird als seltener
Durchzügler eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Zwergtaucher: Vor dem Hintergrund der geringen Nachweisdichte
wird dem Lucherberger See eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Die
großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen haben keine Bedeutung für
Zwergtaucher (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
55
Kormoran
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt der Kormoran als Brutvogel sowie als Durchzügler und Wintergast auf. Er
kommt an großen Flüssen und größeren stehenden Gewässern (z. B. Baggerseen, größere
Teichkomplexe) vor. Als Brutvogel kommt der Kormoran in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland
im Einzugsbereich von Rhein, Ruhr und Lippe vor.
Bei den Herbstrastbeständen handelt es sich überwiegend um Durchzügler und Wintergäste aus den
Niederlanden und dem Ostseeraum. Der Mittwinterbestand lag in den Jahren 2000 bis 2012 bei 6.000
bis 8.000 Individuen.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Im Herbst 2009 sowie im Frühjahr und Herbst 2010 wurden regelmäßig Kormorane im UR2000
festgestellt. Meist befanden sich zwei bis fünf Individuen auf dem Lucherberger See. An zwei
Terminen (08.10. und 05.11.2010) wurden jeweils etwa 40 Kormorane auf dem Lucherberger See
beobachtet. Am 12.09.2010 wurde ein Schlafplatz mit ca. 60 Individuen in einer Pappelreihe am
östlichen Ufer des Lucherberger Sees festgestellt. Darüber hinaus überflogen Kormorane den UR2000
gelegentlich (vgl. Karte 3.6).
2014
Im Jahr 2014 wurden regelmäßig bis zu fünf Individuen auf dem / am Luchberger See registriert.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Lucherberger See als Nahrungs- und Rasthabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im UR2000 werden die Lebensraumansprüche von
Kormoranen an ein Rasthabitat am Lucherberger See erfüllt. Im Frühjahr und Herbst wurden
dort regelmäßig Kormorane festgestellt. In einer Pappelreihe am östlichen Ufer der
Lucherberger Sees befand sich ein zumindest zeitweise genutzter Schlafplatz mit bis zu 60
Tieren. Die übrigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Lebensräume besitzen für Kormorane
keine Lebensraumfunktionen und wurden lediglich überflogen.
Bedeutung des UR2000 für den Kormoran: Aufgrund der regelmäßigen Anwesenheit rastender Tiere
und der Existenz eines temporären Schlafplatzes wird dem UR2000 eine besondere Bedeutung
für die Art beigemessen. Die großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen haben
keine Bedeutung für Kormorane (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
!
Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.6
Rastvorkommen, Flugwege und Schlafplatz
des Kormorans im Untersuchungsraum
im Herbst 2009 sowie im Frühjahr / Herbst 2010
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000)
2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000)
Kormoranschlafplatz
60 Individuen
ratsende / nahrunssuchende Individuen
1
2-5
6 - 15
16 - 30
31 - 60
überfliegende Individuen
1-2
60
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:17.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
850 Meter
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
57
Silberreiher
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Silberreiher kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger, aber seltener Durchzügler vor. Die
Brutgebiete befinden sich vor allem in Südosteuropa, Vorderasien und Zentralasien, wo Silberreiher an
See- und Flussufern sowie in Sümpfen und Lagunen in großen Röhrichten brüten. Während der Zugzeit
erscheinen die Vögel in den Monaten März bzw. Oktober / November auch in Nordrhein-Westfalen.
Als Rastgebiete nutzt der Silberreiher größere Schilf- und Röhrichtbestände sowie vegetationsarme
Ufer an Teichen, Seen und Fließgewässern.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Silberreiher vor allem im Einzugsbereich von Rhein, Lippe, Ems
und Weser vor. Das bedeutendste Rastvorkommen liegt im Bereich des Vogelschutzgebietes „Unterer
Niederrhein“. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen beträgt ca. 500 bis 1.000 Individuen
(2010 bis 2013). Silberreiher treten auf dem Durchzug meist einzeln, seltener mit bis zu 20
Exemplaren auf.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Die Art wurde mit einem Einzelindividuum am 05.11.2009 auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
östlich des Lucherberger Sees nachgewiesen.
2014
Im Jahr 2014 wurden keine Silberreiher festgestellt.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im UR2000 werden die Lebensraumansprüche von
Silberreihern an ein Rasthabitat am Lucherberger See erfüllt. Die großflächig vorhandenen
intensiv genutzten Ackerflächen verfügen über eine allenfalls eingeschränkte Eignung als
Nahrungshabitat. Die Art wird als seltener Rastvogel eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Silberreiher: Als Rastgebiet kommt dem UR2000 allenfalls eine geringe
artspezifische Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
58
ecoda
Wiesenweihe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Wiesenweihe ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika südlich der Sahara überwintert.
In Nordrhein-Westfalen kommt sie als sehr seltener Brutvogel vor. Die Wiesenweihe besiedelt
weiträumig offene, gehölzarme Agrarlandschaften mit Getreideanbau. Die ursprünglichen Bruthabitate
waren Heiden, Moore sowie grünlandgeprägte Flussniederungen. Die Tiere haben einen großen
Aktionsradius, die Nahrungsräume können bis zu 10 km vom Brutplatz entfernt liegen. Die aktuellen
Brutplätze liegen meist in Wintergetreidefeldern, wo das Nest am Boden angelegt wird. Dabei sind
störungsfreie Sitzwarten ein wichtiger Habitatbestandteil. Ab Mitte / Ende Mai beginnt die Eiablage,
bis August werden die letzten Jungen flügge. Ohne Schutzmaßnahmen sind Getreidebruten meist
nicht erfolgreich.
In Nordrhein-Westfalen brütet die Wiesenweihe vor allem in den großen Bördelandschaften, mit
einem Verbreitungsschwerpunkt im Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“. Der Gesamtbestand beträgt
etwa 15 bis 25 Brutpaare (2010 bis 2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Im Rahmen der Beobachtungen zu ziehenden Fledermäusen wurde am 09.08.2009 eine juvenile
Wiesenweihe registriert, die im zentralen Teil im niedrigen Flug nach Nahrung suchte und sich dabei
gelegentlich auf den Ackerflächen niederließ.
2014
Im Jahr 2014 wurden keine Wiesenweihen registriert.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten
landwirtschaftlichen
Nutzflächen
verfügen
über
eine
grundsätzliche
Eignung
als
Nahrungshabitat während der Zug-/ Rastzeit. Die Art wird als seltener Durchzügler bzw.
Nahrungsgast auf dem Durchzug eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für die Wiesenweihe: Aufgrund der seltenen Feststellungen wird dem UR2000
eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
59
ecoda
Rohrweihe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Siehe Kapitel 3.2.1
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Eine juvenile Rohrweihe überflog am 27.07.2010 den zentralen Teil des UR2000.
2014
Im Beobachtungszeitraum zu Rast- und Zugvögeln im Jahr 2014 wurde keine Rohrweihe festgestellt.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten
landwirtschaftlichen
Nutzflächen
verfügen
über
eine
grundsätzliche
Eignung
als
Nahrungshabitat während der Zug-/ Rastzeit. Die Art wird als seltener Durchzügler bzw.
Nahrungsgast auf dem Durchzug eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Rohrweihe: Aufgrund der seltenen Feststellungen wird dem UR2000
eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
60
Sperber
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen kommt der Sperber ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvogel vor,
hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen.
Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden
Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen
Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im
Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor.
Insgesamt kann ein Brutpaar ein Jagdgebiet von 4 bis 7 km² beanspruchen. Die Brutplätze befinden
sich meist in Nadelbaumbeständen (v. a. in dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und
freier Anflugmöglichkeit, wo das Nest in 4 bis 18 m Höhe angelegt wird. Die Eiablage beginnt ab Ende
April, bis Juli sind alle Jungen flügge. Der Sperber kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen
nahezu flächendeckend vor. Seit den 1970er Jahren haben sich die Bestände nach Einstellung der
Bejagung und der Verringerung des Pestizideinsatzes (Verbot von DDT) wieder erholt. Der
Gesamtbestand wird auf etwa 3.700 bis 4.500 Brutpaare geschätzt (2005 bis 2009).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Östlich von Geich jagte am 27.09.2010 ein Sperber.
2014
Im Jahr 2014 traten keine Sperber auf.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten
landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügen über eine eher unterdurchschnittliche Eignung als
Nahrungshabitat. Es ist denkbar, dass Sperber zumindest im näheren Umfeld des UR2000
gebrütet haben. Aufgrund lediglich einer Beobachtung im gesamten Untersuchungszeitraum
(inkl. Kartierungen zu der Brutvogelfauna) wird die Art als seltener Nahrungsgast im UR2000
angesehen.
Bedeutung des UR2000 für den Sperber: Aufgrund der seltenen Feststellungen wird dem UR2000 eine
geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
61
ecoda
Rotmilan
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Siehe Kapitel 3.2.1
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Im Beobachtungszeitraum zu Rast- und Zugvögeln im Jahr 2009 / 2010 traten keine Rotmilane auf.
2014
Eine juvenile Rohrweihe überflog am 27.07.2010 den zentralen Teil des UR2000.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten
landwirtschaftlichen
Nutzflächen
verfügen
über
eine
grundsätzliche
Eignung
als
Nahrungshabitat während der Zug-/ Rastzeit. Die Art wird als seltener Durchzügler bzw.
Nahrungsgast auf dem Durchzug eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für die Rohrweihe: Aufgrund der seltenen Feststellungen wird dem UR2000
eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
62
Kiebitz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Siehe Kapitel 3.2.1
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Kiebitze traten im Oktober 2009, im März 2010 sowie im August und September 2010 im UR2000 auf.
Am 19.10.2009 rasteten zwei Trupps mit insgesamt etwa 240 Individuen auf offenen Äckern nördlich
der A 4, wobei der größere Trupp mit ca. 200 Tieren sich außerhalb des UR2000 aufhielt. Am 27.09.2010
hielt sich auf offenen Äckern nördlich der A 4 im Randbereich des UR2000 ein Trupp mit ca. 150
Kiebitzen auf. Während der weiteren Begehungen waren meist unter 50 Kiebitze im UR2000 anwesend
(vgl. Karte 3.7).
2014
Im Jahr 2014 traten an vier Terminen rastende Kiebitze im UR2000 auf. Im zentralen Teil des UR2000
waren dabei maximal 16 Individuen anwesend. Im nördlichen Randbereich hielten sich an einem
Termin 80 Individuen gleichzeitig auf (vgl. Karte 3.7).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: landwirtschaftliche Nutzflächen als Rast- bzw. Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen intensiv genutzten
landwirtschaftlichen Nutzflächen erfüllen die artspezifischen Ansprüche an ein Rasthabitat
bzw. Nahrungshabitat im Rastzeitraum. In den untersuchten Rastzeiten der Kiebitze in den
Jahren 2009, 2010 und 2014 befanden sich die bedeutenderen Rastgebiete für die Art
nördlich der A 4. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der A 4 wurden von rastenden
weniger Kiebitzen genutzt.
Bedeutung des UR2000 für den Kiebitz: Dem UR2000 eine durchschnittliche Bedeutung für die Art
beigemessen (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
!
Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.7
Rastvorkommen und Flugwege des Kiebitz
im Untersuchungsraum im Herbst 2009
sowie im Frühjahr / Herbst 2010
(
!
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000)
2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000)
(
!
rastende / nahrunssuchende Individuen
(
!
1 - 10
(
!
11 - 50
!
(
51 - 100
101 - 300
(
!
überfliegende Individuen
11 - 50
(
!
(
!
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:17.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
850 Meter
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
64
ecoda
Lachmöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Unter den einheimischen Möwenarten ist die Lachmöwe in ihrem Vorkommen am wenigsten an die
Küstenregionen gebunden. Die Brutvorkommen im mitteleuropäischen Binnenland liegen auf
störungsfreien Inseln und in Verlandungsbereichen an Seen und Abgrabungsgewässern sowie in
Feuchtgebieten. Gelegentlich finden einzelne Bruten auch an Klärteichen statt. Lachmöwen sind
Koloniebrüter, die gemeinsam mit anderen Wasservögeln zum Teil sehr große Brutkolonien bilden. Die
Nester werden auf vegetationsarmen Böden an Stellen mit freier Rundumsicht angelegt. An ihren
Brutplätzen sind Lachmöwen sehr störungsempfindlich. Als Nahrungsgebiete werden umliegende
Acker- und Grünlandflächen sowie Kläranlagen aufgesucht. Ab Mitte April erfolgt die Eiablage,
spätestens im Juli sind die Jungen flügge.
Die Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen konzentrieren sich auf wenige Standorte in der
Westfälischen Bucht, der Weseraue und im Niederrheinischen Tiefland. Die größte Kolonie liegt im
Naturschutzgebiet Zwillbrocker Venn (Kreis Borken). Bis Mitte der 1980er-Jahre ist der Brutbestand in
Nordrhein-Westfalen kontinuierlich angestiegen, seither ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.
Der Gesamtbestand wird auf über 2.000 Brutpaare geschätzt, die sich auf 5 bis 10 Kolonien verteilen
(2010 bis 2012).
Nach WINK et al. (2005) ist die Lachmöwe im Rheinland ein regelmäßiger, weit verbreiteter und
häufiger Wintergast an Gewässern aller Art, besonders entlang des Rheins und seinen
Nebengewässern sowie an Baggerseen u. ä.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Bei jeder Begehung waren Lachmöwen im Untersuchungsraum anwesend. Sie nutzten die
landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR2000 als Nahrungsfläche sowie unregelmäßig den Lucherberger
See als Rast- bzw. Schlafgewässer.
-
Nahrungsflächen:
Als
Nahrungsflächen
fungierten
während
der
Begehungen
v. a.
die
landwirtschaftlichen Nutzflächen nördlich der A 4 sowie östlich und südöstlich der geplanten WEA.
In den anderen Bereichen des UR2000 hielten sich Lachmöwen wesentlich seltener auf (vgl. Karte
3.8).
-
Rastflächen: Während zwei Begehungen wurde der Lucherberger See von Lachmöwen als
Schlafgewässer genutzt. Am 10.03.2010 hielten sich nach Sonnenuntergang etwa 2.500 Individuen
der Art auf dem See auf. Am 23.02.2010 wurde der See von 150 Lachmöwen als Schlafplatz
genutzt. Während der anderen Kartiertage wurden der See zeitweise während des Tages zur
Zwischenrast genutzt. So rasteten am 21.08.2010 tagsüber bis zu 600 Lachmöwen auf dem
Lucherberger See, die bis 21:00 den See in westliche Richtung verlassen hatten. Sonst wurde der
See nur von wenigen Tieren zur Zwischenrast genutzt.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
65
Während der Begehungen im Herbst 2010 wurden abends regelmäßig Trupps beobachtet, die den
Untersuchungsraum in westliche Richtung überflogen (Am 21.08. zogen etwa 200, am 12.09.2010 ca.
240 und am 27.09.2010 über 1.000 Lachmöwen über das Südufer des Lucherberger See hinweg; vgl.
Karte 3.8).
Es ist wahrscheinlich, dass ein Großteil der Lachmöwen – aber auch der anderen Möwenarten - den
UR2000 als Nahrungshabitat nutzte und regelmäßig gegen Abend zum Schlafen zu anderen
Schlafgewässern in der weiteren Umgebung des UR2000 abflog.
Gelegentlich wurde jedoch auch der Lucherberger See als Schlafgewässer genutzt.
2014
An drei Kartierterminen waren Lachmöwen im UR2000 anwesend. Dabei waren zwei Mal Lachmöwen
mit geringer Individuenanzahl auf dem Lucherberger See anwesend. Zweimal suchten Lachmöwen
(Truppstärke: 33 bzw. 101 Individuen) auf zentralen Ackerflächen nach Nahrung.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte
Habitate
im
UR2000:
Lucherberger
See
als
gelegentliches
Schlafgewässer,
landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im Jahr 2009 / 2010 trat die Art häufig mit z. T.
hohen Individuenzahlen auf. Der Lucherberger See fungierte an einzelnen Tagen / Nächten
als Rast- bzw. Schlafplatz. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen dienen als Nahrungshabitat.
Bedeutung des UR2000 für die Lachmöwe: Zusammenfassen wird dem UR2000 eine durchschnittliche
bis besondere Bedeutung für überwinternde Lachmöwen zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
66
Sturmmöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Sturmmöwe kommt in Nordrhein-Westfalen seit den 1950er Jahren als Brutvogel vor. Das
Hauptverbreitungsgebiet sind die Küstenregionen von Nord- und Ostsee sowie die gewässerreichen
Binnenlandbereiche von Nordeuropa und Russland.
Wie die Lachmöwe ist der Winterbestand der Sturmmöwe im Rheinland wesentlich höher als der
Brutbestand. Im Jahr 1996 wurde der Winterbestand in NRW auf 8.000 bis 15.000 Tiere geschätzt,
wobei der Hauptteil auf das Rheinland fiel (WINK et al. 2005).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
An sechs Terminen zur Erfassung der Rast- und Zugvögel wurden Sturmmöwen im UR2000 registriert.
An vier Begehungstagen waren jeweils unter zehn Individuen im UR2000 anwesend. Am 29.03.2010
wurden auf zwei Ackerstandorten sowie auf dem Lucherberger See insgesamt ca. 115 Sturmmöwen
beobachtet. Bei Sonnenuntergang am 23.02.2010 hielten sich etwa 1.000 Sturmmöwen auf dem
Lucherberger See auf (vgl. Karte 3.8).
2014
Bei sieben Begehungen zu den Rastvögeln traten Sturmmöwen im UR2000 auf. Dabei waren maximal
bis zu 20 Individuen anwesend. Überwiegend wurden die Tiere auf dem Lucherberger See festgestellt.
Vereinzelt suchten Sturmmöwen auf Ackerflächen nach Nahrung.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte
Habitate
im
UR2000:
Lucherberger
See
als
gelegentliches
Schlafgewässer,
landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Im Jahr 2009 / 2010 trat die Art unstetig auf. Der
Lucherberger See fungierte an einzelnen Tagen / Nächten als Rast- bzw. Schlafplatz. Die
landwirtschaftlichen Nutzflächen dienten als Nahrungshabitat.
Bedeutung des UR2000 für die Sturmmöwe: Aufgrund der insgesamt unstetigeren Anwesenheit von
Sturmmöwen und der meist deutlich geringeren Individuenzahl der Art im Vergleich zur
Lachmöwe werden sowohl dem Lucherberger See als Rastgewässer als auch den
landwirtschaftlichen Nutzflächen als Nahrungsbereiche jeweils eine durchschnittliche
Bedeutung für die Sturmmöwe zugewiesen (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
67
Silbermöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt die Silbermöwe vor allem als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast
auf. Mittlerweile hat sie ihr Brutareal von der Küste ins Binnenland ausgedehnt. Die Brutvorkommen
liegen an großen Baggerseen und in Hafenbereichen. Die wenigen regelmäßigen Brutplätze befinden
sich in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke) und entlang des Rheins zwischen Köln und Wesel. Der
Gesamtbestand wird auf ca. 50 bis 60 Brutpaare beziffert (2010 bis 2013).
Im Rheinland ist die Silbermöwe an den traditionellen Möwenrastplätzen des Rheins, im SchwalmNette-Gebiet und den großen Bagger- und Braunkohlerestseen ein verbreiteter Wintergast (WINK et al.
2005).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Silbermöwen wurden drei Mal während der Kartierzeit im UR2000 angetroffen. Zehn Tiere hielten sich
am 23.02.2010 auf dem Lucherberger See auf. Bei den anderen Kartiertagen, an denen Silbermöwen
im UR2000 anwesend waren, wurden zwei (29.03.2010) bzw. neun Tiere (21.08.2010) festgestellt (vgl.
Karte 3.8).
2014
Im Jahr 2014 hielten sich am 24.04. zwei Silbermöwen auf dem Lucherberger See auf.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art trat insgesamt unstetig im UR2000 auf. Dabei
wurden sowohl der Lucherberger See als auch landwirtschaftliche Nutzflächen von der Art
genutzt.
Bedeutung des UR2000 für die Silbermöwe: Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens wird dem
UR2000 eine geringe artspezifische Bedeutung für beigemessen (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
68
Heringsmöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt die Heringsmöwe vor allem als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast
auf. Mittlerweile hat sie ihr Brutareal von der Küste ins Binnenland ausgedehnt. Die Brutvorkommen
liegen an großen Baggerseen und in Hafenbereichen. Die wenigen regelmäßigen Brutplätze befinden
sich in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke) und entlang des Rheins zwischen Köln und Wesel. Der
Gesamtbestand wird auf ca. 50 bis 60 Brutpaare beziffert (2010 bis 2013).
Auch die Heringsmöwe ist ein Wintergast im Rheinland, der jedoch insgesamt deutlich lückiger
verbreitet ist und wesentlich geringere Rastbestände aufweist als die anderen nachgewiesenen
Möwenarten (WINK et al. 2005, WAHL 2009).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Rastende Heringsmöwen wurden am 21.08.2010 im UR2000 festgestellt, als sich ca. 125 Tiere in fünf
Trupps im UR2000 aufhielten.
Darüber hinaus überflogen mehrere Heringsmöwen-Trupps (meist 10 bis 15 Exemplare) am Abend
des 21.08.2010 in der Zeit von 20:00 bis 21:05 Uhr den Lucherberger See in westliche Richtung (vgl.
Karte 3.8).
2014
Am 20.08.2014 wurden im nordöstlichen Randbereich des UR2000 zwei Heringsmöwen auf einer
landwirtschaftlichen Nutzfläche beobachtet.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art trat insgesamt selten im UR2000 auf. Dabei
wurden landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat genutzt.
Bedeutung des UR2000 für die Heringsmöwe: Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens wird
dem UR2000 eine geringe Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
!
Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.8
Rastflächen, Aufenthaltsorte sowie Überflüge
von Lach-, Sturm-, Herings- und Silber im
Untersuchungsraum im Herbst 2009 sowie
im Frühjahr / Herbst 2010
(
!
(
!
(
!
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
1.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR1000)
2.000 m-Radius um die geplanten WEA (UR2000)
Art
(
!
Lachmöwe
Sturmmöwe
Silbermöwe
(
!
Heringsmöwe
ratsende / nahrunssuchende Individuen
1 - 10
11 - 100
101 - 500
500 - 1.000
1.000 - 3.000
überfliegende Individuen
1 - 100
101 - 500
501 - 1000
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:17.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
850 Meter
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
70
Waldohreule
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt die Waldohreule ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvogel auf.
Als Lebensraum bevorzugt die Waldohreule halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen,
Baumgruppen und Waldrändern. Darüber hinaus kommt sie auch im Siedlungsbereich in Parks und
Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern vor. Im Winterhalbjahr kommen Waldohreulen oftmals an
gemeinsam
genutzten
Schlafplätzen
zusammen.
Als
Jagdgebiete
werden
strukturreiche
Offenlandbereiche sowie größere Waldlichtungen aufgesucht. In grünlandarmen Bördelandschaften
sowie in größeren geschlossenen Waldgebieten erreicht sie nur geringe Siedlungsdichten. Ein
Brutrevier kann eine Größe zwischen 20-100 ha erreichen. Als Nistplatz werden alte Nester von
anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube) genutzt. Nach der Belegung
der Reviere und der Balz im Januar/Februar beginnt ab Ende März das Brutgeschäft. Spätestens im Juli
sind die Jungen selbständig.
Die Waldohreule kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor.
Der Gesamtbestand wird auf etwa 3.800 Brutpaare geschätzt (2012/ÖFS).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Eine juvenile Waldohreule überflog am 27.07.2010 den zentralen Teil des UR2000.
2014
Im Jahr 2014 wurde die Art nicht festgestellt.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Weite Bereiche des UR2000 sind für die Art als
Lebensraum ungeeignet, jedoch ist es nicht auszuschließen, dass Waldohreulen im weiteren
Umfeld des UR2000 gebrütet haben. Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR2000
eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für die Waldohreule: Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens wird
dem UR2000 eine geringe Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
71
ecoda
Braunkehlchen
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Das Braunkehlchen ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in den afrikanischen Savannen südlich
der Sahara überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt es als seltener Brutvogel vor, hierzu gesellen
sich zu den Zugzeiten auch Durchzügler aus nordöstlichen Populationen.
Der
Lebensraum
des
Braunkehlchens
sind
offene,
extensiv
bewirtschaftete
Nass-
und
Feuchtgrünländer, Feuchtbrachen, feuchte Hochstaudenfluren sowie Moorrandbereiche. Wesentliche
Habitatmerkmale sind eine vielfältige Krautschicht mit bodennaher Deckung (z. B. an Gräben,
Säumen) sowie höhere Einzelstrukturen als Singwarten. Die Brutreviere sind 0,5 bis 3 ha groß, bei
Siedlungsdichten von bis zu 6 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in einer Bodenmulde zwischen
höheren Stauden gebaut. Ab Mitte Mai erfolgt die Eiablage, bis Mitte Juli sind die Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen sind die Bestände des Braunkehlchens seit den 1960er Jahren stark rückläufig.
Restvorkommen befinden sich im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Hochsauerlandkreis, im Kreis
Paderborn sowie in Randbereichen der Eifel. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den
Vogelschutzgebieten „Wälder und Wiesen bei Burbach“ und „Medebacher Bucht“ mit 100 bzw. 50
Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 150 bis 170 Brutpaare geschätzt (2010 bis2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2009 / 2010
Im Jahr 2009 / 2010 wurden keine Braunkehlchen beobachtet.
2014
Am 20.08.2014 wurde im Zentrum des UR2000 ein Braunkehlchen am Rand einer landwirtschaftlichen
Nutzfläche beobachtet.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die großflächig vorhandenen landwirtschaftlichen
Nutzflächen verfügen über eine eingeschränkte Eignung als Nahrungshabitat. Die Art wird als
seltener Nahrungsgast während des Durchzugs im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für die Braunkehlchen: Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens wird
dem UR2000 eine geringe Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.6).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.6:
72
ecoda
Artspezifische Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Habitat für
planungsrelevante Rast- und Zugvögel
Art
Status im UR2000
Bedeutung des
bedeutender Teilbereich
UR2000
Löffelente
seltener
Durchzügler
geringe
-
Zwergtaucher
seltener
Durchzügler
geringe
-
regelmäßiger
Rastvogel +
Schlafplatz
besondere
seltener
Rastvogel
geringe
-
Wiesenweihe
seltener
Durchzügler
geringe
-
Rohrweihe
seltener
Durchzügler
geringe
-
Sperber
seltener
Nahrungsgast
geringe
-
Rotmilan
seltener
Durchzügle
geringe
-
Kormoran
Silberreiher
Kiebitz
Lachmöwe
Sturmmöwe
regelmäßiger
Rastvogel
regelmäßiger
Rastvogel +
Schlafgewässer
unregelmäßiger
Rastvogel +
Schlafgewässer
Lucherberger See als Nahrungsgewässer, Ufergehölze
des Lucherberger See als Schlafplatz
durchschnittOffendland als Rasthabitat
liche
durchschnittLucherberger See als unregelmäßiges Schlafgewässer,
liche bis
landwirtschaftliche Nutzfläche als Nahrungshabitat
besondere
durchschnitt- Lucherberger See als unregelmäßiges Schlafgewässer,
liche
landwirtschaftliche Nutzfläche als Nahrungshabitat
Silbermöwe
seltener
Rastvogel
geringe
-
Heringsmöwe
seltener
Rastvogel
geringe
-
Waldohreule
seltener
Nahrungsgast
geringe
-
seltener
Durchzügler
geringe
-
Braunkehlchen
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4
73
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
Wie jede vertikale Struktur stellen WEA für Vögel Hindernisse im Raum dar. Das Charakteristische an
WEA ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz erzeugt, der in Abhängigkeit von der
Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variiert. Im von der Sonne abgewandten Bereich
verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Neben diesen visuellen Reizen gehen von WEA
auch akustische Reize aus, die die Umwelt eines Vogels verändern können. So kommt es durch die
Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu
strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können
durch das Getriebe von WEA weitere Schallemissionen auftreten. Schließlich wird die Luft im LeeBereich der Rotoren stark verwirbelt, was zu einer Gefährdung der aerodynamischen Stabilität eines
Vogels führen kann, wie SCHERNER (1999) annahm.
Die beschriebenen Einflüsse sind alle anlage- bzw. betriebsbedingt. Darüber hinaus können auch
Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch den Bau der WEA und durch sog. Sekundärfaktoren
(Wartungsarbeiten, „Windenergie-Tourismus“) eintreten, die allerdings nur von kurzer Dauer sind. Die
Unterscheidung der verschiedenen Reize ist insofern von Bedeutung, als dass sie hinsichtlich ihrer
Wahrnehmbarkeit unterschiedliche Reichweiten haben und die Reizintensität in unterschiedlichem
Maße mit der Entfernung zu einer WEA abnimmt.
Hinsichtlich der Prognose und Bewertung der Auswirkungen sind mehrere grundlegende Aspekte zu
beachten:
a. Verschiedene Vogelarten unterscheiden sich in ihren Wahrnehmungseigenschaften von Reizen und
damit auch in ihrer Sensibilität. Der Einfluss anthropogener Faktoren ist somit artspezifisch. Aus
diesem Grund müssen die durch ein Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen für jede einzelne Art
getrennt prognostiziert werden.
b. Ein anthropogener Faktor wirkt sich auf einen im Gebiet brütenden Vogel anders aus als auf einen
Vogel, der das Gebiet nur vorübergehend als Rastplatz oder Nahrungshabitat nutzt oder dieses
lediglich überfliegt. Daher ist bei der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen zwischen
Brutvogel, Rast- oder Gastvogel sowie Zugvogel zu unterscheiden.
Die Frage, ob und in welcher Weise sich WEA auf Vögel auswirken, tauchte bereits in den 1980er
Jahren auf (z. B. VAN BON & BOERSMA 1985). In der wissenschaftlichen Fachliteratur werden
verschiedene Effekte auf die Vogelwelt als mögliche Konsequenz der Windenergienutzung
unterschieden (z. B. DREWITT & LANGSTON 2006).
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4.1
74
Vogelschlag an Windenergieanlagen
Das Kollisionsrisiko an WEA lässt sich für einen konkreten Standort derzeit nicht exakt prognostizieren,
da es von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Nach MARQUES et al. (2014) wird die
Kollisionsgefährdung einer Art durch art-, standort- und anlagenspezifische Faktoren sowie deren
Zusammenwirken bestimmt. Beispielsweise halten sich viele Greifvögel im Vergleich zu vielen
Singvogelarten häufiger im Rotorbereich auf, wobei die Aufenthaltszeit im Rotorbereich - und damit
die Kollisionsgefährdung - artspezifisch variiert, aber auch vom Anlagentyp, der Jahreszeit (Brut-,
Durchzugs- oder Rastzeit) und weiteren Faktoren abhängig ist (z. B. BERGEN et al. 2012, KATZNER et al.
2012, DAHL et al. 2013, JOHNSTON et al. 2014). So gelten z. B. Weihen (Circus spec.) zur Brutzeit im
Umfeld des Brutplatzes als kollisionsgefährdet, sind jedoch während der Nahrungssuche abseits der
Brutplätze zur Brutzeit und im Winter, aufgrund überwiegend niedriger Flughöhen, nicht als besonders
kollisionsgefährdet anzusehen (z. B. GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, OLIVER 2013). Während
einige Arten ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, was diese weniger anfällig gegenüber
Kollisionen macht (z. B. MARQUES et al. 2014), kann ein fehlendes Meideverhalten unter bestimmten
Fallkonstellationen dazu führen, dass eine Art einer besonderen Kollisionsgefährdung unterliegt (z. B.
DAHL et al. 2013). Ferner kann der Körperbau (i) die Manövrierfähigkeit eines Vogels beeinträchtigen,
der daher in kritischen Situationen schlecht reagieren kann (z. B. "wing load" beim Gänsegeier, DE
LUCAS et al. 2008), (ii) aber auch die Wahrnehmbarkeit von Objekten herabsetzen, die vor einem Vogel
liegen (z. B. eingeschränkter Sichtbereich nach vorne, MARTIN 2011) und zu einer schlechten
Wahrnehmbarkeit von WEA führen. Darüber hinaus kann der Standort bzw. das Habitat in dem eine
WEA steht, einen entscheidenden Einfluss auf die Kollisionsgefahr haben. Geht von einem WEAStandort bzw. dessen Umfeld eine Attraktionswirkung aus, da sich der WEA-Standort z. B. in einem
attraktiven Nahrungshabitat oder zwischen einem Brutplatz und einem attraktiven Nahrungshabitat
befindet, kann sich daraus für bestimmte Arten eine erhöhte Kollisionsgefahr ergeben (z. B. EVERAERT &
STIENEN 2007, RASRAN et al. 2010, EVERAERT 2014). Während einige Autoren einen starken
Zusammenhang zwischen dem Auftreten bzw. der Häufigkeit des Auftretens einer Art im Bereich von
WEA und der Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit feststellten (z. B. KRIJGSVELD et al. 2009, CARRETE et
al. 2012), führten DE LUCAS et al. (2008) die Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit auf andere Faktoren
(insbesondere die Raumnutzung bestimmter Teilbereiche eines Gebiets) zurück.
Standorte, an denen eine große Zahl von gefährdeten Vogelarten ums Leben gekommen sind - wie es
etwa am Altamont Pass in den Vereinigten Staaten der Fall war (z. B. THELANDER & SMALLWOOD 2007) -,
scheint es im mitteleuropäischen Binnenland bislang nicht zu geben.
Insgesamt deutet sich im mitteleuropäischen Binnenland bei einigen Greifvogelarten, insbesondere
dem Rotmilan, eine vergleichsweise hohe Kollisionsrate an (z. B. DÜRR 2009, RASRAN et al. 2009),
wobei nach derzeitigem Kenntnisstand unklar ist, ob diese zu einer Bestandsgefährdung führt. RATZBOR
(2008) argumentiert, dass die Zahl der an WEA verunglückten Rotmilane seit 2005 sowohl
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
75
bundesweit, aber auch landesweit (z. B. in Sachsen oder Brandenburg) rückläufig sei, während die
Zahl der WEA stetig angestiegen sei. Verglichen mit anderen Todesursachen, seien Kollisionen an WEA
für die Population des Rotmilans und seinen Bestand in Deutschland kein wirkliches Problem.
BELLEBAUM et al. (2012) kommen anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für
das Land Brandenburg zu anderen Schlussfolgerungen. Demnach werden, einer statistischen
Hochrechnung nach, derzeit jährlich ca. 304 Individuen des Rotmilans durch WEA getötet. Dies
entspricht ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr bzw. einem verunglücktem Individuum an einer WEA in
zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011). Folglich kämen ca. 3,1 % des nachbrutzeitlichen
Bestandes an WEA zu Tode. Für die untersuchte Population wird angenommen, dass sich jährliche
Verluste bei 4 % negativ auf die Population auswirken, wobei dieser Wert durch den weiteren Ausbau
der Windenergienutzung in Kürze überschritten sei. Allerdings ist anzumerken, dass die
populationsbezogenen Aussagen wahrscheinlich auf einer wenig belastbaren Datenbasis beruhen. Für
den Zeitraum von 1995 bis 1997 wurde ein Bestand von 1.100 bis 1.300 und von 2005 bis 2006 1.100
bis 1.500 Brutpaaren angenommen (RYSLAVY et al. 2008). Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde ein
Brutbestand von 1.650 bis 1.900 Paaren ermittelt (RYSLAVY et al. 2011), welcher in der Studie von
BELLEBAUM et al. (2012) verwendet wurde. Der Bestand hat zugenommen, wobei unklar ist, ob dies
tatsächlich auf eine Bestandszunahme zurückgeht oder auf einen höheren Erfassungsaufwand bzw.
eine bessere Erfassung. Bei flächendeckend verbreiteten Vogelarten wie dem Rotmilan ist eine exakte
Erfassung des Bestands auf Landesebene schwer und demnach fehlerbehaftet. Somit ist es fraglich, ob
die von BELLEBAUM et al. (2012) verwendete Populationsgröße hinreichend genau erfasst wurde, um
detaillierte Analysen auf Populationsebene durchzuführen.
SCHAUB (2012) modellierte die Wachstumsrate einer Rotmilanpopulation unter verschiedenen WEA
Ausbauszenarien in einem Raum von 100 x 100 km wobei WEA nur in einem Raum von 50 x 50 km
im Zentrum dieses Raums (theoretisch) errichtet wurden. Die Wachstumsrate der modellierten
Rotmilanpopulation sank mit zunehmender WEA-Anzahl. Im extremsten Ausbauszenario mit 50
einzelnen WEA, die 5 km auseinander standen, schrumpfte die Population sogar. Wurden alle 50 WEA
zu einem Windpark zusammengefasst wuchs die Population weiterhin und die positive
Wachstumsrate lag nur auf einem geringfügig niedrigeren Niveau als in dem Raum ohne WEA. SCHAUB
(2012) folgert aus den Ergebnissen, dass WEA einen Effekt auf eine Rotmilanpopulation haben
können, und dass eine Aggregation zu Windparks diesen Effekt minimieren kann. SCHAUB (2012)
betont jedoch, dass es sich um eine theoretische Modellierung handelt. Eine reale Rotmilanpopulation
könnte sich anders verhalten als eine theoretische Modellpopulation, so dass die Ergebnisse demnach
nur bedingt mit empirisch erhobenen Daten zu vergleichen seien.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4.2
76
ecoda
Beeinträchtigungen des Zuggeschehens
Es liegen mehrere Beobachtungen vor, dass Zugvögel mit Irritationen oder Ausweichbewegungen auf
WEA reagieren (MØLLER & POULSEN 1984, BÖTTGER et al. 1990). Über die Häufigkeit dieser Reaktionen
liegen unterschiedliche Angaben vor. WINKELMAN (1985a, b) beobachtete bei 13 % aller Individuen
bzw. Schwärme eine Änderung des Flugverhaltens, bei ortsansässigen Individuen lag der Anteil
lediglich bei 5 %. Bei den beobachteten Reaktionen handelte es sich vorwiegend um horizontale
Ausweichbewegungen. An mehreren dänischen WEA reagierten durchschnittlich 17 % aller erfassten
Individuen bzw. Schwärme (ORNIS CONSULT 1989). An vier Standorten im west- und süddeutschen
Binnenland registrierte BERGEN (2001a) bei durchschnittlich 39 % aller Individuen bzw. Schwärme
mäßige oder deutliche Reaktionen. Eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen sehr hohe
Reaktionshäufigkeit stellten ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) an Windenergiestandorten in RheinlandPfalz fest. SINNING & DE BRUYN (2004) beobachteten in einer Studie, dass Singvögel während des
Herbstzuges Windparks in der gleichen Größenordnung durchflogen wie angrenzende WEA-freie
Landschaften. STÜBING (2004) stellte bei einer Untersuchung zum Verhalten von Herbstdurchzüglern
am Vogelsberg (Hessen) bei 55 % aller beobachteten Arten eine Verhaltensänderung fest. Dabei
wichen bis zu einer Entfernung von 350 m fast alle und bis zu 550 m etwa die Hälfte aller
beobachteten Zugvögel den WEA aus. Ab einer Entfernung von 850 m kam es kaum noch zu
Verhaltensänderungen. Außerdem stellt der Autor heraus, dass es deutliche art- bzw. gildenspezifische
Unterschiede gab. Arten mit schlechten Flugeigenschaften (v. a. gehölzbewohnende Arten) reagierten
demnach insgesamt wesentlich stärker als Arten mit guten Flugeigenschaften (Greifvögel,
Schwalben). GRUNWALD (2009, S. 25) stellte in einer Literaturübersicht fest, dass „Anlagenkomplexe
relativ unbeeinträchtigt durchflogen werden, sofern die Anlagen gewisse Abstände [spätestens ab
500 m] aufweisen“ und dass „demnach von einer hohen Durchlässigkeit von Windparks gesprochen
werden [muss]“.
BIOCONSULT & ARSU (2010) beschäftigten sich mit etwaigen Barrierewirkungen von Windparks auf
Zugvögel anhand von umfangreichen Untersuchungen von ziehenden Vögeln auf der Insel Fehmarn.
Im Rahmen der Radaruntersuchung ergab sich, dass 84 % des Vogelzugs im Frühjahr und 89% des
Vogelzugs im Herbst in den Höhenbändern oberhalb von 200 m stattfand. Tagzugbeobachtungen im
Bereich verschiedener Windparks zeigten, dass große Anlagenabstände (bei modernen Windparks)
eine
hohe
Durchlässigkeit
für
niedrig
ziehende
Arten
aufweisen.
Das
Ausmaß
von
Ausweichbewegungen (horizontal oder vertikal) ist bei niedrig ziehenden Vögeln, die einzeln oder in
kleinen Trupps auf einen Windpark zufliegen, gering. Größere Schwärme zeigen demgegenüber
vermehrt Ausweichbewegungen (Um- oder Überfliegen). Der damit verbundene zusätzliche
Energieaufwand wird als gering eingestuft.
BERNHOLD et al. (2013) stellte bei Zugplanbeobachtungen vor, während und nach Errichtung eines
Windparks fest, dass über 90 % der Individuen den Bereich des Windparks während und nach dessen
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
77
Errichtung umflogen. Vor der Errichtung wurden etwa gleich viele Individuen im Bereich des
Windparks und benachbarten Bereichen registriert, so dass BERNHOLD et al. (2013) davon ausgehen,
dass viele Vögel ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigten. Insbesondere verschiedene
Wasservogelarten, Krähen, Tauben und Limikolen aber auch Singvögel mieden den Bereich des
Windparks während und nach der Errichtung beim Durchzug.
PLONCZKIER & SIMMS (2012) untersuchten über vier Jahre das Zugverhalten von Kurzschnabelgänsen
(Anser brachyrhynchus) an einem Offshore-Windpark mit 54 WEA in Großbritannien. Die Ergebnisse
zeigen, dass nach Errichtung der Windparks jedes Jahr weniger Gänse durch die beiden
Windparkflächen flogen, obwohl insgesamt mehr Trupps und Individuen beobachtet wurden.
Über die Relevanz der beobachteten Reaktionen existieren bisher nur wenige Einschätzungen. KOOP
(1996) geht davon aus, dass durch großräumige Ausweichbewegungen erhebliche Energiereserven
verbraucht werden, die für die Überwindung der Zugstrecke benötigt werden. Für Zugvögel scheint die
zusätzliche Zugstrecke, die durch Ausweichbewegungen verursacht wird, jedoch verhältnismäßig klein
zu sein. Berücksichtigt man, dass viele Zugvogelarten mit dem angelegten Fettdepot eine Zugstrecke
von mehreren hundert Kilometern zurücklegen können (z. B. DELINGAT et al. 2006) bzw. zurücklegen
(z. B. CHEVALLIER et al. 2011), dürfte der durch WEA verursachte Umweg zu vernachlässigen sein.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4.3
78
Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten
SCHREIBER (1993) stellte fest, dass die Errichtung einer WEA einen Einfluss auf die Rastplatz-wahl zweier
Watvogelarten hatte. Die meisten Großen Brachvögel (Numenius arquata) und Goldregenpfeifer
(Pluvialis apricaria) hielten einen Abstand von mehreren 100 m zur errichteten WEA, obwohl sie die
Fläche vorher genutzt hatten. Auch WINKELMAN (1992) registrierte für verschiedene, rastende und
überwinternde Arten eine geringere Individuenzahl im Untersuchungsraum nach dem Bau mehrerer
Anlagen. Durch die Errichtung eines Windparks in Westfalen kam es zu einem Lebensraumverlust für
rastende Kiebitze (Vanellus vanellus), die die Umgebung der WEA bis zu einem Abstand von 200 m
weitgehend mieden (BERGEN 2001b). Unter Berücksichtigung weiterer Studien (z. B. PEDERSEN & POULSEN
1991, KRUCKENBERG & JAENE 1999) kann man annehmen, dass WEA vor allem für diejenigen Arten einen
Störreiz darstellen, die in großen Trupps rasten oder überwintern. BRANDT et al. (2005) kamen im Zuge
eines langjährigen Monitorings hingegen zu dem Ergebnis, dass ein Windpark mit 42 WEA zu keinen
nachteiligen Auswirkungen auf den Wybelsumer Polder als Gastvogellebensraum für verschiedene
Limikolen und Wasservögel führte. LOSKE (2007) stellte in einem westdeutschen WP mit 56 WEA fest,
dass die meisten Arten der Feldflur außerhalb der Brutzeit keine oder nur schwache Meidereaktionen
(bis zu einer Entfernung von 100 m) gegenüber WEA zeigten. Lediglich Kiebitz, Feldsperling (Passer
montanus) und Rotdrossel (Turdus iliacus) zeigten deutliche Meidereaktionen bis zu einer Entfernung
von 200 m zur nächstgelegenen WEA.
Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die Auswirkungen von WEA auf Brutvögel, mit einzelnen
Ausnahmen, gering zu sein. Eine hohe Empfindlichkeit wird unter Brutvögeln vor allem für Wachtel
und Wachtelkönig (Crex crex) angenommen (vgl. REICHENBACH et al. 2004). Für brütende Kiebitze wird
derzeit von einem maximalen Meideverhalten bis etwa 100 m zu einer WEA ausgegangen (STEINBORN
& REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011). Die meisten Singvögel des Offen- und Halboffenlandes
scheinen gegenüber WEA weitgehend unempfindlich zu sein (REICHENBACH et al. 2000, BERGEN 2001a,
REICHENBACH et al. 2004, DEVEREUX et al. 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011,
STEINBORN & REICHENBACH 2012). Auch MÖCKEL & WIESNER (2007) stellen fest, dass für alle Singvögel, aber
auch für die meisten anderen Arten die Scheuchwirkung von WEA nur eine marginale Rolle für
Brutvögel (insbesondere für bodennah lebende Arten) spielt. Selbst bei Groß-vögeln, wie Kranich
(Grus grus) oder Rohrweihe (Circus aeruginosus), scheinen die Auswirkungen nur kleinräumig zu sein
(SCHELLER & VÖKLER 2007). Auch die Wiesenweihe (Circus pygargus) scheint nach neuesten
Erkenntnissen weder bei der Brutplatzwahl noch bei der Jagd ein ausgeprägtes Meideverhalten
gegenüber WEA zu zeigen (DULAC 2008, GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, HERNÁNDEZ et al.
2013). MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks regelmäßig Revierzentren von
gefährdeten Großvogelarten im Nahbereich (in einer Entfernung von bis zu 300 m, häufig sogar nur
bis zu 100 m) von WEA.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4.4
79
Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten
Die Errichtung von mehreren WEA kann auch über das eigentliche Eingriffsgebiet hinaus die Qualität
von Lebensräumen vermindern. Es wird vermutet, dass WEA, insbesondere wenn sie in Reihe
aufgestellt werden, für Vögel eine Barriere darstellen (CLEMENS & LAMMEN 1995). Dadurch kann es zu
einer Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Lebensräumen kommen. Solche
Zerschneidungseffekte können an der Küste auftreten, wo Vögel regelmäßig in Abhängigkeit von der
Tide zwischen den Wattflächen und ihren Hochwasserrastplätzen pendeln. Ebenso kann im Binnenland
ein im Wald liegendes Brutgebiet einer Art vom in der offenen Landschaft liegenden Nahrungsgebiet
abgeschnitten werden. Diese Effekte können allerdings nur dann wirksam werden, wenn die
Individuen einer Art während des Fluges die Umgebung von WEA meiden. Diesbezüglich existieren
erste Belege für überwinternde Blässgänse (Anser albifrons; KÜHNLE 2004). Für andere Arten liegen
bislang keine belastbaren Hinweise vor.
4.5
Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Kondition von Brutvögeln
Die übliche Messgröße in Untersuchungen, die sich mit Brutvögeln beschäftigen, ist die An- oder
Abwesenheit von Individuen einzelner Arten im Untersuchungsraum. Dieser Untersuchungsansatz geht
davon aus, dass gestörte Individuen auf Störreize mit einem Fluchtverhalten reagieren und betroffene
Gebiete meiden oder sogar großräumig verlassen. Ob Individuen, die im Gebiet verbleiben, ebenfalls
beeinträchtigt werden, kann mit einem derartigen Ansatz nicht geklärt werden (z. B. GILL et al. 2001).
Insgesamt ist es sehr schwer den Einfluss von WEA z. B. auf den Bruterfolg zu ermitteln. DAHL et al.
(2012) stellten in einer Langzeitstudie über zwölf Jahre fest, dass der Bruterfolg einer Population des
Seeadlers (Haliaeetus albicilla) im Smøla Archipel (Norwegen) nach Inbetriebnahme von WEA im
Umfeld der Brutplätze geringer war als vor der Inbetriebnahme. Während sich der Bruterfolg bei
einem Teil der untersuchten Brutplätze vor und nach der Inbetriebnahme von WEA nicht wesentlich
unterschied, wurde ein Teil der Brutplätze nach der Inbetriebnahme aufgegeben bzw. verwaiste. Die
Ergebnisse der Analyse legen nahe, dass der geringere Bruterfolg durch die Aufgabe von Brutplätzen
aufgrund der Störwirkung von WEA und / oder erhöhte Mortalität durch Kollisionen mit WEA
zurückgeht. Trotz der umfangreichen Untersuchung konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die
Störwirkung oder erhöhte Mortalität für den geringeren Bruterfolg der Population verantwortlich sind.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5
80
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen eines Projekts müssen
nur die planungsrelevanten Arten berücksichtigt werden,
-
die den Untersuchungsraum (Kleinvögel: 1 km Abstand zum Vorhaben, Großvögel: 2 km Abstand
zum Vorhaben) regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung
zukommt (vgl. Kapitel 3.2.1 und 3.2.2) und
-
für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können, etwa weil
sie möglicherweise ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen oder eventuell in besonderem
Maße durch Kollisionen an WEA gefährdet sind (vgl. Kapitel 4).
Für alle anderen Arten können die Fragen, ob ein Vorhaben
-
den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder
-
bau- oder betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungsoder Ruhestätten einer Art führen wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m.
§ 44 Abs. 5 BNatSchG)
verneint werden.
Auch ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Werden evtl. Tiere betriebsbedingt verletzt oder
getötet?) liegt in Bezug auf diese Arten nicht vor. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im
Ausnahmefall zu einer Kollision eines Individuums an den geplanten WEA kommen wird, jedoch stellt
„das Verletzungs- und Tötungsrisiko keinen Schädigungs- und Störungstatbestand dar, wenn es ein
„äußerst seltenes Ereignis“ ist und „zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko“ für Individuen
zählt (LÜTTMANN 2007, S. 239 zu den Urteilen des BVerwG zur Ortsumgehung Grimma und zur
Westumfahrung Halle). „Die ‚Verwirklichung sozialadäquater Risiken’, wie etwa unabwendbare
Tierkollisionen
im
Verkehr,
erfüllt
nach
dem
Gesetzesentwurf
die
Tatbestände
des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG nicht.“ (ebenda, vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 25.04.07 – 5 S 2243/05).
Ebenso können für diese Arten auch erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
(§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ausgeschlossen werden.
Wie aus Tabelle 5.1 und 5.2 ersichtlich wird, sind bei der weiteren Prognose und Bewertung der
Auswirkungen insgesamt vier Brutvogel- und eine Rastvogelarten detailliert zu berücksichtigen (wobei
der Kiebitz sowohl als Brut- als auch als Rastvogel berücksichtigt wird).
Darüber
hinaus
wird
- aufgrund
der
Lage
des
Untersuchungsraums
Durchzugsgebiet - der Kranich als Durchzügler detailliert betrachtet.
im
artspezifischen
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
81
Auf dieser Grundlage erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als
Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem
Vorhaben Auswirkungen zu erwarten sind,
-
durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird oder / und
-
die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind.
Tabelle 5.1:
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Brutvogelarten (weiß
unterlegt: Für diese Arten wurde der UR1000 bewertet; grau unterlegt: Für diese Arten
wurde der UR2000 bewertet)
Bedeutung des
baubedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
Art
UR1000 / UR2000
betriebsbedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV
2013)
nicht per se
auszuschließen
Rebhuhn
besondere
Kormoran
geringe
-
Graureiher
durchschnittliche
-
geringe
-
kollisionsgefährdet
Rohrweihe
geringe bis
durchschnittliche
-
kollisionsgefährdet in
Brutplatznähe
Mäusebussard
durchschnittliche
nicht per se
auszuschließen
Turmfalke
durchschnittliche
(*)
Rotmilan
Kiebitz
Flussuferläufer
durchschnittliche bis nicht per se
besondere
auszuschließen
geringe bis
durchschnittliche
Schwarzkopfmöwe
geringe
-
Sturmmöwe
geringe
-
Silbermöwe
geringe
-
Steinkauz
durchschnittliche bis
(*)
besondere
Waldkauz
gering
-
Eisvogel
besondere
-
detaillierte
Konfliktanalyse
erforderlich
x
- (keine Brutkolonien
vorhanden)
x
Meideverhalten
- (keine Brutkolonien
vorhanden)
- (keine Brutkolonien
vorhanden)
- (keine Brutkolonien
vorhanden)
x
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
82
Fortsetzung Tabelle 5.1:
Bedeutung des
baubedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
Art
UR1000 / UR2000
Kleinspecht
detaillierte
Konfliktanalyse
erforderlich
geringe
Saatkrähe
besondere
(*)
Feldlerche
besonders
nicht per se
auszuschließen
Rauchschwalbe
durchschnittliche
(*)
Mehlschwalbe
durchschnittliche
(*)
Steinschmätzer
gering
-
durchschnittliche
-
Wiesenpieper
betriebsbedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV
2013)
x
(-)* von diesen Arten liegen zwar Brutnachweise im Untersuchungsraum vor, die Anlagenstandorte
sowie die Zuwegung befinden sich nicht in bekannten oder in potenziellen Bruthabitaten, sodass eine
baubedingte Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie damit
einhergehende Individuenverluste und somit ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG
nicht erwartet werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Tabelle 5.2:
83
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten
Art
Bedeutung des UR2000
betriebsbedingte
Empfindlichkeit / Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV 2013)
Löffelente
geringe
Zwergtaucher
geringe
-
besondere
- (keine Brutkolonien vorhanden)
Silberreiher
geringe
-
Wiesenweihe
geringe
Rohrweihe
geringe
Sperber
geringe
-
Rotmilan
geringe
Kollisionsrisiko
durchschnittliche
Meideverhalten
Lachmöwe
durchschnittliche bis
besondere
'- (keine Brutkolonien
vorhanden)
Sturmmöwe
durchschnittliche
- (keine Brutkolonien vorhanden)
Silbermöwe
geringe
Heringsmöwe
geringe
Waldohreule
geringe
-
Braunkehlchen
geringe
-
Kormoran
Kiebitz
zu berücksichtigen
kollisionsgefährdet in
Brutplatznähe
kollisionsgefährdet in
Brutplatznähe
'- (keine Brutkolonien
vorhanden)
'- (keine Brutkolonien
vorhanden)
x
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5.1.1
84
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen sind für die planungsrelevanten Vogelarten denkbar, die auf
den Bauflächen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten besitzen bzw. unter Berücksichtigung der
Habitatstruktur besitzen könnten.
Daher werden im Folgenden nur solche Arten betrachtet für die eine bau- und / oder
anlagenbedingte Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Tabelle 5.1).
Die Standorte der geplanten WEA sowie die Baunebenflächen (Kranstellflächen, Montage- und
Lagerflächen sowie Ausbaubereiche für die Zuwegung) befinden sich auf landwirtschaftlichen
Nutzflächen. Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen sind deswegen für bodenbrütende Arten der
offenen Feldflur nicht auszuschließen (Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche).
Nach derzeitigem Planungsstand werden für die Anlage der Zuwegung keine Rodungen oder
Rückschnitte von Gehölzen notwendig. Vor diesem Hintergrund sind direkte bau- und anlagenbedingte
Beschädigungen
oder
Zerstörungen
von
Fortpflanzungsstätten
von
gehölzbrütenden
Arten
ausgeschlossen.
Bodenbrütende Vögel der offenen Feldflur (Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche)
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Möglichkeit, dass Individuen der
Arten baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt sich nur dann, wenn sich
auf den Bauflächen der WEA Nester der Arten mit nicht flüggen Jungvögeln
befinden. Die geplanten Bauflächen zur Errichtung der WEA (Fundamente,
Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) befinden sich auf
landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit auf besiedelten Flächen bzw. in
potenziellen Bruthabitaten der Arten.
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen (Alternativ: (Bauzeitenbeschränkung,
Baufeldräumung, Baufeldbegutachtung vgl. Kapitel 6.1).
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6.1):
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungs- und Ruhestätten
der Arten auf den Bauflächen bzw. in deren näherem Umfeld befinden.
Landwirtschaftliche Nutzflächen sind im Umfeld der geplanten WEA der
vorherrschende Habitattyp.
Es wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte Störreize
überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend Raum besteht, in
die eventuell gestörte Individuen ausweichen können.
Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht
erwartet.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
85
Baubedingte Auswirkungen
Die geplanten WEA befindet sich auf besiedelten Flächen bzw. in potenziellen
Bruthabitaten der Arten (s. o.).
Um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Ende März außerhalb
der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.3).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA
(Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) auf
Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen
nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können (vgl. Tabelle
6.3).
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA (Fundamente, Kranstell-,
Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) vor Baubeginn auf
Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der
betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen
werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen Arten brüten, muss der
Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
Anlagebedingte Auswirkungen
Weil sich die drei Arten in einem ungünstigen (Feldlerche / Kiebitz) bzw.
schlechtem (Rebhuhn) Erhaltungszustand (vgl. LANUV befinden Vorsorglich sollten
auf 0,8 ha habitataufwertende Maßnahmen für d Rebhuhn und Feldlerche
durchgeführt werden, um die ökologische Funktion eventuell wegfallender
Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang in jedem Fall zu erhalten.
Die Maßnahmen müssen vor Anlage der teilversiegelten Bauflächen bzw. - bei
Baubeginn nach der Brutzeit - bis zur nächsten Brutperiode wirksam sein (CEFMaßnahme).
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Durch die Inanspruchnahme von zumindest potenziellen Bruthabitaten wird der
Lebensraum für Arten des Offenlandes (hier Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn)
verkleinert. Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen sowie
zusätzlicher Zuwegungen auf Ackerstandorten werden ca. 0,8 ha Ackerfläche in
Anspruch genommen.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten für
den Kiebitz vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,5 ha Fläche durchgeführt werden,
die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten
und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen.
Grundsätzlich sind - zumindest einige CEF-Maßnahmen für den Kiebitz - auch in
der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche zu
kompensieren. Bei einer entsprechenden Konzeption der CEF-Maßnahmen für den
Kiebitz können die CEF-Maßnahmen auf den Kompensationsumfang für Rebhuhn
und Feldlerche angerechnet werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen im Landschaftspflegerischen
Begleitplan (Teil II) dargelegt.
Fazit:
Bodenbrütende
Vögel der offenen
Feldflur
Die Errichtung der geplanten WEA werden - unter Berücksichtigung einer der
vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen - nicht gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
86
Mäusebussard
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Die geplanten Bauflächen zur Errichtung der WEA (Fundamente, Kranstell-, Lagerund Montageflächen sowie Zuwegung) befinden sich auf intensiv ackerbaulich
genutzten Flächen.
Fortpflanzungsstätten von baum- oder gehölzbrütenden Arten sind auf diesen
Flächen nicht betroffen. Tötungen oder Verletzungen im Zusammenhang mit der
Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten können für
baum- oder gehölzbrütenden Arten an den Anlagenstandorten ausgeschlossen
werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungs- und Ruhestätten
des Mäusebussards im näheren Umfeld der WEA befinden.
Es wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte baubedingte
Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend Raum
besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können.
Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht
erwartet.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Die Standorte der geplanten WEA sowie die erforderlichen Baunebenflächen
(Kranstell-, Montage und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche)
befinden sich auf intensiv ackerbaulich genutzten Flächen.
Fortpflanzungsstätten von baum- oder gehölzbrütenden Arten sind auf diesen
Flächen nicht betroffen. Bau- oder anlagenbedingte Beschädigung oder
Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten können ausgeschlossen werden.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Errichtung der WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne
der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Die Errichtung der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5.1.2
87
Betriebsbedingte Auswirkungen
MKUNLV & LANUV (2013) gehen im Sinne einer Regelfallvermutung davon aus, dass für WEAunempfindliche Arten betriebsbedingt grundsätzlich keine Verstöße gegen die Zugriffsverbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten werden. Aus diesem Grund definieren MKUNLV & LANUV (2013) WEAempfindliche Arten bzw. Artengruppen, für die der Betrieb von WEA
-
zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) aufgrund von Kollisionen
oder
-
zu einer Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 bzw.
3 BNatSchG)
führen könnte.
WEA-unempfindliche planungsrelevante Arten
Gemäß des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung
von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV & LANUV 2013) ist für alle nicht als WEAempfindlich aufgeführten Vogelarten„… im Regelfall davon auszugehen, dass die artenschutzrecht-
lichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht
ausgelöst werden.“ Dementsprechend sind keine betriebsbedingten Auswirkungen von WEA durch die
Planung für die Arten Zwergtaucher, Rebhuhn, Silberreiher, Graureiher, Sperber, Mäusebussard,
Turmfalke, Flussuferläufer, Teichhuhn, Waldohreule, Steinkauz, Eisvogel, Feldlerche, Rauchschwalbe,
Mehlschwalbe,
Braunkehlchen,
Schwarzkehlchen,
Nachtigall,
Steinschmätzer,
Baumpieper,
Wiesenpieper zu erwarten.
Demnach können für die oben genannten Arten die Fragen, ob durch das Vorhaben betriebsbedingt
-
Tiere verletzt oder getötet (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) werden,
-
sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder
-
Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten hervorgerufen
werden (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG),
verneint werden.
WEA-empfindliche Arten
Für die Arten Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe, Schwarzkopfmöwe, Silbermöwe und Heringsmöwe
ist ein Verstoß gegen den § 44 Abs. 1 BNatSchG nach MKULNV & LANUV (2013) dann möglich, wenn
sich Brutkolonien im Umkreis von bis zu 1.000 m um geplanten WEA befinden. In diesem Umkreis
wurden von den Arten keine Kolonien festgestellt (vgl. Tabelle 5.1 und 5.2). Vor diesem Hintergrund
wird für diese Arten der Eintritt eines Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht erwartet.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
88
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen eines
Projekts müssen zudem nur die WEA-empfindlichen Arten berücksichtigt werden, die den
Untersuchungsraum (Kleinvögel: 1 km Abstand zum Vorhaben, Großvögel: 2 km Abstand zum
Vorhaben) regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt.
Für die WEA-empfindlichen Arten Wiesenweihe, Rohrweihe, Rotmilan (vgl. Tabellen 5.1 und 5.2)
können - vor dem Hintergrund der geringen bzw. geringen bis durchschnittlichen Bedeutung des
Untersuchungsraums - die Fragen, ob ein Vorhaben
-
den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder
-
betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten einer Art führen wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m.
§ 44 Abs. 5 BNatSchG)
verneint werden (s. o.).
Als WEA-empfindliche Art, für die der Untersuchungsraum zumindest eine durchschnittliche Bedeutung
zugewiesen wurde, wurde der Kiebitz festgestellt (vgl. Tabelle 5.1 und 5.2). Der Untersuchungsraum
liegt zudem im bekannten Durchzugskorridor von Kranichen, dem vor diesem Hintergrund eine
durchschnittliche Bedeutung beigemessen wird.
Für diese zwei Arten erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als
Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem
Vorhaben betriebsbedingte Auswirkungen zu erwarten sind, durch die ein Verbotstatbestand nach
§ 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
89
Kiebitz (Brut- und Rastvogel)
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
Zum Einfluss der Windenergienutzung auf den Kiebitz als Brutvogel liegen
mehrere Ergebnisse vor:
PEDERSEN & POULSEN (1991) registrierten eine geringere Brutpaaranzahl sowie
einen geringeren Bruterfolg nach Errichtung einer WEA bei Tjæreborg. Allerdings
ist diese Untersuchung wissenschaftlich nicht einwandfrei: die Kontrollfläche war
etwa fünf Mal so groß wie die untersuchte Fläche um die WEA, so dass das
Ergebnis auch allein aufgrund stochastischer Prozesse zustande gekommen sein
kann. Außerdem war die Anlage nur selten in Betrieb, so dass die Ergebnisse
keine Aussagen über die Beeinträchtigung der Avifauna durch den Betrieb von
WEA zulassen.
In einer siebenjährigen Studie am Windpark Oosterbierum (Niederlande) ergaben
sich keine Hinweise auf eine Veränderung der Brutpaarzahl des Kiebitzes nach
Errichtung der WEA (WINKELMAN 1992).
Zu diesem Ergebnis kommen auch WALTER & BRUX (1999), die den Einzugsbereich
von zwei Windparks im Landkreis Cuxhaven untersuchten.
PERCIVAL & PERCIVAL (1998) registrierten in einem Windpark mit 69 kleinen bis
mittelgroßen WEA eine vergleichbare Dichte von Kiebitz-Brutpaaren wie auf
unbeeinflussten Flächen. Da auch die Reproduktionsrate der brütenden Paare
hoch war, schließen die Autoren, dass WEA keinen negativen Effekt auf brütende
Kiebitze haben. Der minimale Abstand eines Neststandortes betrug 40 m zu einer
WEA, der durchschnittliche Abstand aller zehn gefundenen Nester 105 m.
REICHENBACH (2003) konnte in vier untersuchten Gebieten keinen Rückgang von
Kiebitz-Brutpaaren nach Errichtung der WEA feststellen. Auch der Vergleich
zwischen der räumlichen Verteilung der Brutorte vor und nach der Errichtung der
WEA sowie intensive Verhaltensbeobachtungen ergaben keine Hinweise auf ein
Meideverhalten der Art. Mehrfach wurden sogar Bruten nachgewiesen, die
weniger als 50 m von einer WEA entfernt waren. Der Autor folgert, dass insbesondere die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen die räumliche Verteilung
der Brutpaare beeinflusste. Daneben dürfte auch eine lokale Tradition bei der
Ansiedlung eine Rolle gespielt haben.
Im Rahmen einer siebenjährigen Langzeituntersuchung an Windparks im
norddeutschen Binnenland ergaben sich Hinweise auf ein kleinräumiges
Meideverhalten der Art gegenüber WEA. STEINBORN & REICHENBACH (2011a) fassen
zusammen, dass zum Einen statistisch signifikante Verdrängungseffekte aus der
100 m-Zone in die 200 m-Zone nachweisbar sind und zum Anderen Parameter
wie Nutzung, Offenheit des Geländes und Vegetationsstruktur größeren Einfluss
auf die Verteilung der Kiebitze hatten als die Entfernung zur nächsten
Windenergieanlage.
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des vorliegenden Gutachtens davon
ausgegangen, dass WEA bis in eine Entfernung von 100 m zu erheblichen Beeinträchtigungen brütender Kiebitze führen. Für Kiebitz-Paare, die im Jahr 2013 mehr
als 100 m entfernt zu einem Standort der geplanten WEA gebrütet haben, wird
keine Beeinträchtigung angenommen.
Rastende Kiebitze zeigen demgegenüber ein stärkeres Meideverhalten. So führte
die Errichtung eines Windparks an einem traditionellen Rastplatz mit zeitweise
über 3.000 Individuen zu einem deutlichen Lebensraumverlust (BERGEN 2001b).
Nach der Errichtung des Windparks war in der Umgebung von bis zu 200 m um
die 17 WEA eine wesentlich geringere Anzahl rastender Kiebitze festzustellen.
Kleinere Trupps nutzten allerdings auch den Bereich unter 200 m zu den WEA.
Nach Errichtung weiterer WEA wurde der Rastplatz vollständig aufgegeben
(BERGEN 2001b). Nach REICHENBACH et al. (2004) schwanken die Angaben über die
Meidedistanz von rastenden Kiebitzen zwischen 100 und 500 m. Die Autoren
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
90
gehen daher von einer mittleren bis hohen Empfindlichkeit rastender Kiebitze
gegenüber WEA aus. STEINBORN et al. (2011) stellten während einer siebenjährigen Studie in zwei Windparks in Ostfriesland signifikante Meideeffekte von
Kiebitzen in Entfernungen bis 200 m um WEA fest, in einzelnen Jahren wurden
Meideeffekte von bis zu 400 m festgestellt. Meidungsreaktionen fliegender
Individuen und Trupps waren in dieser Studie in Entfernungen bis 100 m um WEA
zu erkennen.
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des vorliegenden Gutachtens
angenommen, dass WEA bis in eine Entfernung von 300 m zu erheblichen
Beeinträchtigungen rastender Kiebitze führen. Der Raum, der weiter als 300 m
von einer WEA entfernt ist, wird weiterhin als Habitat für rastende Kiebitze zur
Verfügung stehen.
Unter Berücksichtigung der geringen Reichweite der Auswirkungen wird nicht
erwartet, dass WEA aufgrund von Barrierewirkungen eine Zerschneidung von
räumlich-funktional zusammenhängenden Habitaten verursachen.
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
§ 44 Abs. 1 Nr. 2:
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
Das Kollisionsrisiko scheint für den Kiebitz gering zu sein (vgl. auch MKULNV &
LANUV 2013). Bundesweit liegen bislang 18 Nachweise von Kiebitzen vor, die an
WEA verunglückt sind (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Berücksichtigt man,
dass Windenergienutzung und Kiebitze vergleichsweise häufig im gleichen Raum
anzutreffen sind, ist diese Kollisionsrate - selbst unter Berücksichtigung einer
hohen Dunkelziffer - sehr niedrig.
betriebsbedingte Auswirkungen
Wie dargestellt, ist das Kollisionsrisiko an WEA für Kiebitze als gering zu
bewerten. Eine Kollision an einer geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das
zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl.
LÜTTMANN
2007).
Daher
wird
das
Vorhaben
nicht
gegen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstoßen.
betriebsbedingte Auswirkungen
Der geplante Standort der WEA 9 befindet sich im Randbereich eines
Brutbereichs, in dem im Jahr 2010 ca. acht Brutpaare festgestellt wurden. Die
WEA 8 grenzt an einen Bereich, in dem im Jahr 2010 ein Brutverdacht bestand
(vgl. Karte 5.1).
Im Einwirkbereich von bis zu 100 m um die geplanten WEA wird mit erheblichen
Störungen von brütenden Kiebitze gerechnet (s. o.). In der vorliegenden Planung
wird somit mit einer betriebsbedingten Minderung der Habitatqualität im Umfeld
von 100 m um der WEA 8 und 9 für brütende Kiebitze gerechnet.
Größere Rastvorkommen im Bereich bis zu 300 m um die geplanten WEA wurden
nicht ermittelt (vgl. Karte 5.1). Betriebsbedingte erhebliche Störungen von
rastenden Kiebitzen werden aufgrund der Entfernung der festgestellten größeren
Kiebitztrupps von über 1.500 m nicht erwartet.
Die betriebsbedingten Störungen könnten somit im Wesentlichen den Tatbestand
der Beschädigung bzw. Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten auslösen
und werden dort behandelt.
Für eventuell gestörte nahrungssuchende Kiebitze wird erwartet, dass Sie auf
ähnlich strukturierte Flächen außerhalb des Einwirkbereichs der WEA ausweichen
können und sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht
verschlechtern wird.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 3:
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
91
betriebsbedingte Auswirkungen
Es wird angenommen, dass der im Einwirkbereich der WEA liegende Raum nicht
mehr oder nur noch in geringem Maße für Kiebitze nutzbar sein wird, so dass der
Betrieb der WEA zu einer Verlagerung eventuell bei Baubeginn betroffener
Reviere führen könnte. Der Betrieb der WEA könnte somit einen Tatbestand nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auslösen.
Der geplante Standort der WEA 9 befindet sich im Randbereich eines
Brutbereichs, in dem im Jahr 2010 ca. acht Brutpaare festgestellt wurden. Die
WEA 8 grenzt an einen Bereich, in dem im Jahr 2010 ein Brutverdacht bestand.
Im Einwirkbereich von bis zu 100 m um die geplanten WEA wird mit erheblichen
Störungen von brütenden Kiebitze gerechnet (s. o.). In der vorliegenden Planung
wird somit mit einer betriebsbedingten Habitatminderung im Umfeld von bis zu
100 m um der WEA 8 und 9 für brütende Kiebitze gerechnet (vgl. Karte 5.1).
Größere Rastvorkommen im Bereich bis zu 300 m um die geplanten WEA wurden
nicht ermittelt (vgl. Karte 5.1). Betriebsbedingte erhebliche Störungen von
rastenden Kiebitzen werden aufgrund der Entfernung der festgestellten größeren
Kiebitztrupps von über 1.500 m nicht erwartet.
Vorsorglich sollten die im Rahmen der Eingriffsregelung ohnehin notwendig
werdenden Maßnahmen für den Kiebitz als CEF-Maßnahme konzipiert werden,
damit die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter
Fortpflanzungsstätten in jedem Fall erhalten bleibt.
Eine Zuordnung von betroffenen Brutpaaren bzw. Fortpflanzungsstätten zu einer
geplanten WEA ist nicht möglich. Um eine Bezugsgröße zur Ermittlung des
Flächenumfangs zu erhalten, wird in Anlehnung an REICHENBACH et al. (2000)
angenommen, dass für brütende Kiebitze
− innerhalb einer Entfernung von 50 m zu einem Standort einer geplanten WEA,
eine Funktionsminderung des Habitats von 50 % anzunehmen ist. Der
Gesamtraum im Umkreis von 50 m um eine WEA umfasst eine Fläche von ca.
0,8 ha. Bei einer Funktionsminderung um 50 % würde der Kompensationsumfang ca. 0,4 ha betragen.
− innerhalb einer Entfernung zwischen 50 m und 100 m zu einem Standort einer
geplanten WEA, eine Funktionsminderung des Habitats um 25 % anzunehmen
ist. Der Gesamtraum im Umkreis von 50 bis 100 m um eine WEA umfasst eine
Fläche von ca. 2,35 ha. Bei einer Funktionsminderung um 25 % würde der
Kompensationsumfang ca. 0,6 ha betragen.
− in einer Entfernung von mehr als 100 m zu einem Standort einer geplanten
WEA keine erheblichen Beeinträchtigungen mehr entstehen.
Vor diesem Hintergrund betrüge der Funktionsverlust „Brut- und Nahrungshabitat
des Kiebitz“ pro WEA ca. 1 ha.
Im vorliegenden Fall befinden sich Brutbereiche bzw. mögliche Brutbereiche
- für die geplante WEA 3 auf ca. 30 % und
- für die geplante WEA 2 auf ca. 1 %
der Fläche innerhalb des Wirkraums um eine WEA.
Vor diesem Hintergrund wird - unter Berücksichtigung eines Puffers - der
Flächenumfang für die CEF-Maßnahmen von 0,5 ha (0,4 ha für die geplante WEA
9 und 0,1 ha für die geplante WEA 8) als ausreichend erachtet.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wegen
möglicher anlagenbedingter Auswirkungen auf Brutvögel des Offenlandes sollten
vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,8 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer
Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der
Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen (s. o.).
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
92
Grundsätzlich sind - zumindest einzelne CEF-Maßnahmen für Feldlerche und
Rebhuhn- auch als CEF-Maßnahmen für den Kiebitz wirksam. Bei einer
entsprechenden Konzeption können die CEF-Maßnahmen für die bodenbrütenden
Arten des Offenlandes auf 0,8 ha Fläche wird der Kompensationsumfang für den
Kiebitz (0,5 ha) komplett abgedeckt. Eine zusätzliche Notwendigkeit für darüber
hinausgehende Maßnahmen ergibt sich dann nicht.
Die räumliche Lage und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen werden im
Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II) dargelegt.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Der geplante Standort der WEA 9 befindet sich im Randbereich eines
Brutbereichs, in dem im Jahr 2010 ca. acht Brutpaare festgestellt wurden. Die
geplante WEA 8 grenzt an einen Bereich, in dem im Jahr 2010 ein Brutverdacht
bestand. Größere Rastvorkommen im Bereich bis zu 300 m um die geplanten
WEA wurden nicht ermittelt (vgl. Karte 5.1).
Es wird angenommen, dass die im Einwirkungsbereich dieser WEA liegenden
Räume nur noch in geringem Maße für brütende Kiebitze nutzbar sein werden.
Der Funktionsverlust im Wirkraum der geplanten WEA stellt einen erheblichen
Eingriff in den Naturhaushalt dar und muss ausgeglichen oder ersetzt werden.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten
vorsorglich CEF-Maßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der
Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen. Die Durchführung der CEF-Maßnahmen
führt somit auch zu einer Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung.
Eine darüber hinaus gehende Kompensation ist nicht notwendig.
Fazit:
Kiebitz
Der Betrieb der geplanten WEA wird - unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und der vorsorglichen Durchführung von CEF-Maßnahmen - nicht
gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Erhebliche
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung müssen durch geeignete
Maßnahmen kompensiert werden.
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 5.1
Konfliktbewertung zwischen der Planung
und den Lebensraumfunktionen des Kiebitz
WEA 7
z
{
|
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
z
{
|
}
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
50 m-Radius um die geplanten WEA
100 m-Radius um die geplanten WEA
300 m-Radius um die geplanten WEA
Kiebitz (Brut)
Bereich mit Brutnachweis (1 Bp. bzw. 9 Bp.)
Bereich mit Brutverdacht (1 Bp.)
Kiebitz (Rast)
ratsende / nahrunssuchende Individuen
WEA 9
(
!
1 - 10
(
!
11 - 50
überfliegende Individuen
WEA 8
11 - 50
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:4.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
200 Meter
´
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
94
Kranich (Durchzügler)
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
Zur Empfindlichkeit und zum Verhalten von Kranichen gegenüber WEA liegen
mehrere Einzelbeobachtungen vor:
NOWALD (1995) wertete 23 Beobachtungen von nahe an WEA fliegenden
Kranichtrupps aus (Flüge zwischen Nahrungs- und Schlafplätzen). Demnach sei in
allen Fällen ein unterschiedlich stark ausgeprägtes Zögern bzw. Zurückscheuen
der Flugstaffeln festzustellen. Die gemittelte Meidedistanz betrage 300 m
(Minimum: 150 m, Maximum: 670 m).
BRAUNEIS (1999) beobachtete in Hessen an einem Standort mit vier WEA, dass ein
Teil der beobachteten Kraniche „beim Anflug auf die WKA etwa 300 bis 400 m
vor den laufenden Rotoren von der üblichen Route abbog und die vier WKA in
einem Abstand von 700 bis 1.000 m umflogen“. Teilweise lösten sich
Truppgemeinschaften auf, kehrten um oder formierten sich erst nach der Passage
von WEA neu. Der Betrieb von WEA habe somit zu Irritationen der ziehenden
Kraniche geführt.
STÜBING (2001) beobachtete im Bereich des Vogelsbergs in Hessen an mehreren
Tagen durchziehende Kraniche in der weiteren Umgebung von verschiedenen
Windparks. Am stärksten Zugtag wurden 14.082 Individuen in 56 Gruppen registriert, von denen allerdings 5.165 Individuen in 19 Gruppen in einer Entfernung
von mehr als 2 km zu einer WEA durchzogen. Bei vier der 56 Gruppen wurden
Verhaltensänderungen festgestellt, die auf die WEA zurückzuführen waren:
- 130 Individuen kreisten ungeordnet mit unkontrolliertem Trudeln etwa 200 m
westlich eines Windenergiestandortes und zogen dann weiter.
- 286 Individuen wichen nach kurzem Kreisen in einer Distanz von 500 m vor
einem Windpark aus und umflogen dieses Gebiet nach einem Höhengewinn
von 150 auf 350 m etwa 3 km westlich.
- 75 Individuen begannen etwa 800 m vor einem Windpark in einer Höhe von
150 m zu kreisen, zogen auf einer Höhe von 450 m etwa 3 km nach Nordosten zurück und umflogen dann die WEA.
- 150 Individuen in 200 m über Geländehöhe und etwa 900 m von drei WEA
entfernt schraubten sich auf 350 m hoch und zogen dann nach einem Bogen
in einer Entfernung von etwa 3,5 km an den WEA vorbei.
Von den insgesamt 8.917 Individuen bzw. 37 Ereignissen, die in einer Entfernung
von weniger als 2 km zu einer WEA durchzogen, reagierten somit 641 (7,2 %)
bzw. vier (10,8%) deutlich auf die WEA. Weitere 622 Individuen in vier Gruppen
zeigten beim Vorbeiflug schwache Reaktionen auf die WEA. Die beobachtete
Verhaltensänderung einer individuenstarken Formation war nicht eindeutig
einzuschätzen, so dass ein Zusammenhang mit WEA fraglich blieb. Die
festgestellten Kraniche zogen alle recht niedrig in Höhen von überwiegend 100
bis 200 m, selten wurden 400 m erreicht. Unter günstigen Zugbedingungen
ziehen Kraniche allerdings auch in wesentlich größeren Höhen (> 1 km), in denen
keine Irritationen mehr zu erwarten sind. Zusammenfassend nimmt STÜBING
(2001) an, dass Kraniche mit den beschriebenen Ausnahmen offenbar wenig
Scheu gegenüber WEA zeigen, da i. d. R. kein „ängstliches“ Kreisen, kein
weiträumiges Umfliegen der WEA und keine Zugrichtungsänderungen beobachtet
werden konnten. Der Autor geht nicht davon aus, dass Kraniche bei Begegnungen
mit WEA zwangsläufig ein Meideverhalten zeigen. Reaktionen seien vor allem bei
ungünstigen Sichtverhältnissen, wenn WEA erst spät und dann relativ „plötzlich“
wahrgenommen werden, sowie bei Gegenwind aufgrund der Luftverwirbelungen
von WEA zu erwarten.
REICHENBACH et al. (2004) halten es hingegen für weitgehend abgesichert, dass
Kraniche bei Flügen WEA in einem Abstand von 300 bis 500 m umfliegen.
MÖCKEL & WIESNER (2007) beobachteten je 56, 64 und zwei ziehende Kraniche, die
in einem Abstand von 100, 150 und 150 m und einer Höhe von 120, 200 und
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
95
200 m an einem Windpark mit fünf WEA - offenbar ohne Reaktion - vorbeiflogen.
Als Rastvogel näherten sich einzelne Kraniche bis auf 150 m an WEA an. Kleinere
rastende und Nahrung suchende Kranichtrupps wurden in einem Abstand von
400 m zu WEA des Windparks Wittmansdorf beobachtet. Größere rastende Trupps
hielten nach MÖCKEL & WIESNER (2007) hingegen einen Abstand von mindestens
1.000 m zu WEA.
SCHELLER & VÖKLER (2007) fanden keinen signifikanten Unterschied zwischen der
Brutdichte von Kranichen in der Umgebung von Windparks und unbeeinflussten
Kontrollflächen. Ein nennenswerter Anteil (42 %) der registrierten Brutplätze
(n=17) lag in einer Entfernung von weniger als 500 m zu einer WEA. Die
geringste Entfernung von Kranichbrutplätzen betrug 160 m (n= 2). Ein Einfluss auf
die Brutplatzwahl war lediglich für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von
100 m nachweisbar. Es ergab sich auch kein signifikanter kausaler
Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und der Entfernung eines Brutplatzes
zur nächstgelegenen WEA.
GRUNWALD (2009) stellte in den Jahren 2006 und 2007 bei knapp 12 % von etwa
30.000 beobachteten Kranichen Verhaltensänderung bei Annährungen an WEA
fest. Dabei konnte er bei der Masse der Tiere auch im nahen Umfeld der WEA
i. d. R. keine Reaktionen registrieren. Im Mittel überflogen die Kraniche die WEA
in ca. 750 m und zeigten schon aufgrund der Höhe des Überflugs keine
Reaktionen auf die WEA.
STEINBORN & REICHENBACH (2011b) stellten bei Beobachtungen von Kranichen an
Massenzugtagen an Windparks im Landkreis Uelzen fest, dass die Tiere stets über
die vorhandenen WEA hinweg flogen, ohne das Beeinträchtigungen wie
Ausweichreaktionen beobachtet werden konnten. Zudem wurden auch keine
großräumigen Ausweichbewegungen festgestellt. Nach dem Bau der WEA
wurden sogar weitaus höhere Kranichzahlen als vor dem Bau erreicht. Als Fazit
fassen die Autoren zusammen, dass keine Beeinträchtigungen durch die
Windparks auftraten (zumindest an Massenzugtagen).
Zusammenfassend kann die Empfindlichkeit der Art als Brutvogel als gering
bewertet werden. Als Rastvogel und wahrscheinlich auch als Zugvogel scheinen
Kraniche ein Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen, das abhängig von der
Truppgröße ist.
Bislang existieren bundesweit 14 Nachweise von an WEA verunglückten
Kranichen (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Vor dem Hintergrund, dass
Deutschland alljährlich auf dem Heim- und Wegzug von je ca. 240.000 bis
300.000 Individuen überflogen wird (vgl. PRANGE 2010, PRANGE et al. 2013),
scheint das Kollisionsrisiko für die Art sehr gering zu sein (vgl. auch MKULNV &
LANUV 2013).
betriebsbedingte Auswirkungen
Der UR2000 liegt in einem Zugkorridor von Kranichen, der von Südwesten nach
Nordosten durch Deutschland verläuft.
Grundsätzlich sollten Kraniche am Tage in der Lage sein, einen Windpark
wahrzunehmen und diesem - wie bereits mehrfach beobachtet - auszuweichen,
so dass selbst für die Individuen, die auf den Rotorbereich zufliegen unter
günstigen bis normalen Witterungsbedingungen kein erhöhtes Kollisionsrisiko
bestehen dürfte. Denkbar ist, dass es bei schlechten Witterungsbedingungen
(z. B. bei eintretendem Nebel oder starkem Gegenwind) zu kritischen Situationen
und ggf. auch zu Kollisionen kommt. In diesen Fällen ist die Zugintensität i. d. R.
aber ohnehin eingeschränkt.
Der nächtliche Kranichzug erfolgt in größeren Höhen und damit deutlich oberhalb
von modernen, etwa 180 bis 200 m hohen WEA. Das trifft auch für den
Frühjahrszug zu. Zu diesen Zeiten (nachts, im Frühjahr) ist das Kollisionsrisiko für
ziehende Kraniche somit sehr gering.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
96
Bislang fehlen ohnehin Nachweise, dass für Kraniche an WEA überhaupt ein
relevantes Kollisionsrisiko vorliegt.
- Während der zahlreichen Beobachtungen von Kranichen, die an WEA entlang
bzw. über WEA zogen (s. o.), wurde bislang keine Kollision oder eine
besonders kritische Situation festgestellt.
- Es existieren überhaupt erst 14 Nachweise von verunglückten Kranichen an
einer WEA.
- MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks weder bei der
Untersuchung zum Vorkommen gefährdeter Vogelarten noch bei der gezielten
Kontrolle des WEA-Umfelds (Schlagopfersuche) einen verunglückten Kranich,
wobei die Art an mehreren Standorten als Rast- und / oder Brutvogel auftrat.
- In Nordrhein-Westfalen wird die Art nicht zu den besonders
kollisionsgefährdeten Arten gezählt sein (vgl. MKULNV & LANUV 2013):
Zusammenfassend erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass an den geplanten
WEA Kraniche kollidieren werden. Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber nach derzeitigem
Kenntnisstand als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen
nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
betriebsbedingte Auswirkungen
Der Untersuchungsraum liegt innerhalb des bekannten Durchzugsraums der Art.
Hinweise auf Ruhestätten der Art aus dem Umfeld von bis zu 2.000 m um die
geplante WEA liegen nicht vor.
Kraniche, die in Höhe des Rotorbereichs von WEA auf die geplanten WEA
zufliegen werden, werden die WEA um- oder überfliegen, um Kollisionen zu
vermeiden. Im Einzelfall kann es auch zu den von einzelnen Autoren
geschilderten Irritationen kommen (s. o.). Die geplanten WEA stellen für diese
Individuen einen Störreiz dar. Durch die Ausweichbewegungen / Irritationen
kommt es in gewissem Maße zu einem erhöhten Energiebedarf. Gemessen an
der Zugstrecke, die Kraniche an einem Tag zurücklegen, ist der Umweg, den sie
um den Windpark fliegen müssen, und damit auch der dadurch verursachte
Energiebedarf jedoch zu vernachlässigen.
Unter Berücksichtigung der überregional äußerst positiven Bestandsentwicklung
der Art werden derartige Ausweichbewegungen keinen Einfluss auf den
Erhaltungszustand der „lokalen Population“ haben. Die geplanten WEA werden
somit nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
führen.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
betriebsbedingte Auswirkungen
Der UR2000 diente Kranichen nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätte. Es ergaben
sich keine Hinweise auf regelmäßig genutzte, bedeutende Rasthabitate der Art.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Kranich
Die Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
97
6
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
6.1
Vermeidungsmaßnahmen für die Bauflächen
Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen auf den Bauflächen,
die zur Errichtung der geplanten WEA erforderlich sind (Fundamente, Kranstell-, Montage- und
Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) Niststätten von Rebhühnern, Kiebitzen oder
Feldlerchen existieren (Kapitel 5). Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
(Tötung oder Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist daher eine geeignete Maßnahme vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von 01. Juli bis 10. März außerhalb der Brutzeiten
der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.1).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb
der Brutzeiten der betroffenen Arten (Baufeldräumung im Zeitraum 01. Juli bis 10. März, vgl.
Tabelle 6.1). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die
Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der
betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der
Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen
Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
Tabelle 6.1:
Brutzeiträume von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche nach LANUV (2015)
Art
Rebhuhn
Kiebitz
Feldlerche
Brutzeit gesamt
März
A
M
April
E
A
M
Mai
E
A
M
Juni
E
A
M
Juli
E
A
M
E
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
6.2
98
Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion für den Kiebitz (CEFMaßnahmen)
Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich Flächen für den Kiebitz
optimiert werden. Diese Flächen müssen mit Inbetriebnahme der Anlagen so hergestellt sein müssen,
dass sie von Kiebitzen nutzbar sind.
Eine Zuordnung von betroffenen Brutpaaren bzw. Fortpflanzungsstätten zu einer geplanten WEA ist
nicht möglich. Um eine Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenumfangs zu erhalten, wird in
Anlehnung an REICHENBACH et al. (2000) angenommen, dass für brütende Kiebitze
− innerhalb einer Entfernung von 50 m zu einem Standort einer geplanten WEA, eine
Funktionsminderung des Habitats von 50 % anzunehmen ist. Der Gesamtraum im Umkreis von
50 m um eine WEA umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. Bei einer Funktionsminderung um 50 %
beträgt der Kompensationsumfang ca. 0,4 ha.
− innerhalb einer Entfernung zwischen 50 m und 100 m zu einem Standort einer geplanten WEA, eine
Funktionsminderung des Habitats um 25 % anzunehmen ist. Der Gesamtraum im Umkreis von 50
bis 100 m um eine WEA umfasst eine Fläche von ca. 2,35 ha. Bei einer Funktionsminderung um
25 % beträgt der Kompensationsumfang ca. 0,6 ha.
− in einer Entfernung von mehr als 100 m zu einem Standort einer geplanten WEA keine erheblichen
Beeinträchtigungen mehr entstehen.
Vor diesem Hintergrund beträgt der Funktionsverlust „Brut- und Nahrungshabitat des Kiebitz“ pro WEA
ca. 1 ha, sofern sich der gesamte Einwirkbereich der WEA in einem genutzten Kiebitz-Habitat befindet.
Im vorliegenden Fall befinden sich Brutbereiche bzw. mögliche Brutbereiche
- für die geplante WEA 3 auf ca. 30 % und
- für die geplante WEA 2 auf ca. 1 %
der Fläche innerhalb des Wirkraums um eine WEA (vgl. Karte 5.1).
Vor diesem Hintergrund wird - unter Berücksichtigung eines Puffers - der Flächenumfang für die CEFMaßnahmen von 0,5 ha (0,4 ha für die geplante WEA 9 und 0,1 ha für die geplante WEA 8) als
ausreichend erachtet. Geeignete Maßnahmen sind im Leitfaden des MKULNV (2013) (hier:
insbesondere Ackerextensivierung) aufgeführt.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
6.1
99
Kompensationsmaßnahmen
Kompensationsmaßnahmen Kiebitz
Das Meideverhalten des Kiebitz führt zudem zu einer Funktionsminderung in im Jahr 2010 genutzten
Brutbereichen des Kiebitz, die als erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung zu
werten ist.
Der Raum, in dem erhebliche Beeinträchtigungen für Kiebitze erwartet werden, ist identisch mit der
Fläche, die für den Flächenumfang der CEF-Maßnahme ermittelt wurde (s. o.). Die dargestellten CEFMaßnahmen werten Flächen für den Kiebitz ökologisch auf und sind deswegen auch geeignet, die
erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregel zu kompensieren. Der Flächenumfang und
die vorgeschlagenen CEF-Maßnahmen werden deswegen als ausreichend erachtet, um auch die
erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu kompensieren.
Eine darüber hinausgehende Kompensation ist nicht notwendig.
Kompensationsmaßnahmen für weitere bodenbrütende Arten des Offenlands (Feldlerche und
Rebhuhn)
Die geplanten WEA sollen auf Ackerflächen errichtet werden, sodass insbesondere Arten von
Lebensraumverlusten betroffen sein können, für die Ackerflächen bedeutende Lebensraumfunktionen
erfüllen. Neben dem Kiebitz trifft das in der vorliegenden Planung auf das Rebhuhn und die Feldlerche
zu (vgl. Kapitel 5). Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen sowie zusätzlicher
Zuwegungen auf Ackerstandorten werden ca. 08 ha Ackerfläche in Anspruch genommen.
Dieser Lebensraumverlust stellt eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung dar,
der durch habitataufwertende Maßnahmen zu kompensieren ist.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten für den Kiebitz
vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,5 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der
Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten
Flächen führen (s. o). Grundsätzlich sind - zumindest einige CEF-Maßnahmen für den Kiebitz - auch in
der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche zu kompensieren (vgl. MKUNLV
2013).
Bei einer entsprechenden Konzeption der CEF-Maßnahmen für den Kiebitz würden auch die
erheblichen Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche kompensiert werden. Die verbleibenden
0,3 ha müssen durch geeignete Maßnahmen - im Idealfall angrenzend an die CEF-Maßnahmenfläche
für den Kiebitz - kompensiert werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II)
dargelegt.
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Zusammenfassung
7
100
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1).
Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von
138,4 m und einem Rotordurchmesser von 82 m (Gesamthöhe: 179,4 m).
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten,
-
zu prüfen, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird und
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind.
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007,
STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, HVNL-ARBEITSGRUPPE ARTENSCHUTZ et al.
2012, MKULNV & LANUV 2013).
Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel wurde
in den Jahren 2009, 2010 und 2014 das Auftreten von Brut-, Rast- und Zugvögeln (inkl.
Nahrungsgäste) erfasst. Der Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von bis zu 2.000 m
um die geplanten WEA.
Im UR2000 wurden während der Begehungen in der Brutsaison insgesamt 74 Brutvogel-/
Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den UR2000 als Bruthabitat, für drei Arten bestand
ein Brutverdacht. Sieben Arten wurden als Nahrungsgäste festgestellt und weitere sechs Arten
nutzten den UR2000 als Rastvögel. Eine Art überflog den UR2000 lediglich. Insgesamt ergaben sich bei
den Brutzeitbeobachtungen für den UR2000 22 Arten, die in NRW als planungsrelevant geführt werden.
Im Rahmen der Erfassung von Rast- und Zugvogelarten im Frühjahr 2009, im Herbst 2009 und 2010
sowie im Frühjahr und Herbst 2014 traten 27 planungsrelevante Rastvogelarten auf.
ecoda
Zusammenfassung
101
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der geplanten WEA
wurden vier Arten detailliert geprüft. Es handelte sich um Arten,
-
die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzten, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche
Bedeutung zukommt und
-
für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können.
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden - unter Berücksichtigung von
Vermeidungsmaßnahmen nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Erhebliche
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung können durch geeignete Maßnahmen kompensiert
werden:
Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
-
Auf den Bauflächen der geplanten WEA werden für die Arten Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche
Maßnahmen erforderlich, um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder
Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von
Fortpflanzungs-
und
Ruhestätten)
zu
vermeiden
(alternativ:
Bauzeitenbeschränkung,
Baufeldräumung, Baufeldbegutachtung).
-
Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten für den Kiebitz im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten
vorsorglich Flächen in einem Umfang von 0,5 ha für den Kiebitz optimiert werden. Diese Flächen
müssen mit Inbetriebnahme der Anlagen so hergestellt sein müssen, dass sie von Kiebitzen
nutzbar sind (CEF-Maßnahme). Geeignete Maßnahmen sind im Leitfaden des MKULNV (2013)
(hier: insbesondere Ackerextensivierung) aufgeführt.
Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung
-
Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne
der Eingriffsregelung für Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn) auf 0,8 ha
Fläche notwendig. Die CEF-Maßnahmen für den Kiebitz sind bei entsprechender Maßnahmenwahl
auch geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregel zu kompensieren
und können auf den Kompensationsumfang angerechnet werden.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 19. Oktober 2015
Dr. Michael Quest
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