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Beschlussvorlage (1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Beschlussvorlage (1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A
 Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A
 Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 231/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 24.05.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: 29.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A, Erftstadt-Liblar, Einkaufszentrum, gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf (Neubau eines Blockheizkraftwerks) als Satzung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 27.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 101A im Vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Die Vereinfachte Änderung ermöglicht den Stadtwerken Erftstadt den Neubau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) auf dem Gelände des Hallenbads Erftstadt im Einkaufszentrum Liblar (s. Anlageplan). Inhalt der Vereinfachten Änderung (s. Anlage) ist die Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen (Zweckbestimmung Fernwärme); das BHKW wird mit einer Höhe von 3,80 m errichtet, wobei zwei Wärmespeicherkessel mit einer Höhe von jeweils 6,70 m sowie ein Schornstein mit einer Höhe von bisher ca. 20,00 m geplant sind. Das BHKW wird das Hallenbad sowie weitere angeschlossene Verbraucher, unter anderem das Rathaus Erftstadt, mit Wärme und Strom versorgen. Das BHKW steht im technischen Zusammenhang mit dem Hallenbad und der dort befindlichen Verteilerstation sowie der technischen Gebäudeausrüstung. Hier müssen aus technischen Gründen kurze Entfernungen zwischen Hallenbadaußenwand und BHKW gewählt werden. Der neue Standort berücksichtigt zudem die vorhandenen unterirdischen Versorgungsanlagen sowie die Straßen- Eigentums- und Grundstücksverhältnisse. Da ein alternativer Standort aus technischer Sicht nicht zur Verfügung steht, wird mit der vorliegenden Vereinfachten Änderung die planungsrechtliche Voraussetzungen für den Neubau an diesem Standort geschaffen. Im bisherigen Verfahren wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Offenlegung in der Zeit vom 25.04.2012 bis 24.05.2012. durchgeführt. Dabei wurden keine Einwendungen gegen die Änderung des Bebauungsplans vorgebracht. Somit kann die Änderung nunmehr als Satzung beschlossen werden. (Dr. Rips) -2-