Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 231/2012
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 24.05.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
29.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1.Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 101A, Erftstadt-Liblar, Einkaufszentrum, gemäß dem in der Anlage
beigefügten Entwurf (Neubau eines Blockheizkraftwerks) als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 27.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 101A im
Vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Die Vereinfachte Änderung ermöglicht den Stadtwerken Erftstadt den Neubau eines
Blockheizkraftwerks (BHKW) auf dem Gelände des Hallenbads Erftstadt im Einkaufszentrum
Liblar (s. Anlageplan). Inhalt der Vereinfachten Änderung (s. Anlage) ist die Festsetzung einer
Fläche für Versorgungsanlagen (Zweckbestimmung Fernwärme); das BHKW wird mit einer Höhe
von 3,80 m errichtet, wobei zwei Wärmespeicherkessel mit einer Höhe von jeweils 6,70 m sowie
ein Schornstein mit einer Höhe von bisher ca. 20,00 m geplant sind.
Das BHKW wird das Hallenbad sowie weitere angeschlossene Verbraucher, unter anderem das
Rathaus Erftstadt, mit Wärme und Strom versorgen. Das BHKW steht im technischen
Zusammenhang mit dem Hallenbad und der dort befindlichen Verteilerstation sowie der
technischen Gebäudeausrüstung. Hier müssen aus technischen Gründen kurze Entfernungen
zwischen Hallenbadaußenwand und BHKW gewählt werden.
Der neue Standort berücksichtigt zudem die vorhandenen unterirdischen Versorgungsanlagen
sowie die Straßen- Eigentums- und Grundstücksverhältnisse. Da ein alternativer Standort aus
technischer Sicht nicht zur Verfügung steht, wird mit der vorliegenden Vereinfachten Änderung die
planungsrechtliche Voraussetzungen für den Neubau an diesem Standort geschaffen.
Im bisherigen Verfahren wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Offenlegung in der Zeit vom 25.04.2012
bis 24.05.2012. durchgeführt. Dabei wurden keine Einwendungen gegen die Änderung des
Bebauungsplans vorgebracht. Somit kann die Änderung nunmehr als Satzung beschlossen
werden.
(Dr. Rips)
-2-