Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
2,7 MB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ermittlung der optischen Immissionen
in der Umgebung des geplanten
Windenergieanlagenstandortes
Langerwehe
- Schattenwurfprognose -
2015-09-21
SW11007N3B2
Ermittlung der optischen Immissionen
in der Umgebung des geplanten
Windenergieanlagenstandortes
Langerwehe
- Schattenwurfprognose -
Bericht: SW11007N3B2
Standort bzw. Messort:
Gemeinde Langerwehe
Schönthalerstr. 4
D-52379 Langerwehe
Auftraggeber:
windtest grevenbroich gmbh
Frimmersdorfer Str. 73a
D-41517 Grevenbroich
Auftragnehmer:
Datum der
Auftragserteilung:
D-52379 Langerwehe / Nordrhein-Westfalen
2015-09-14
Auftragsnummer:
15 0082 07
Geprüft von:
Bearbeitet von:
M. Eng. Lasma Pikuma
Dipl. Umweltwiss. Eva-Maria Schmitt
Projektleiterin
Gruppenleiterin
Grevenbroich, 2015-09-21
Dieser Bericht darf auszugsweise nur mit schriftlicher Zustimmung der windtest grevenbroich gmbh
vervielfältigt werden. Er umfasst insgesamt 39 Seiten inkl. der Anlagen.
\\192.168.0.108\SG-NAS_d\Sw\SW11007N3_Langerwehe\06_Bericht\SW11007N3B2_Langewehe_rev1.doc
windtest grevenbroich gmbh
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SW11007N3B2 Langerwehe
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG ...................................................................................................................... 4
2
BEURTEILUNGSVERFAHREN .......................................................................................... 5
2.1
Maximale Schattenwurfbelastung ............................................................................... 6
2.2
Meteorologisch wahrscheinliche Schattenwurfbelastung ............................................ 7
2.3
Standortbeschreibung ................................................................................................ 7
2.4
Beschreibung der Emissionsquellen........................................................................... 8
2.5
Beschreibung der Immissionspunkte .......................................................................... 9
3
ERGEBNISSE................................................................................................................... 11
4
ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................................... 13
5
ANHANG .......................................................................................................................... 15
5.1
Quellenverzeichnis ................................................................................................... 15
5.2
Bearbeitungsverlauf.................................................................................................. 16
5.3
Tabellenverzeichnis.................................................................................................. 17
5.4
Abbildungsverzeichnis Anhang................................................................................. 17
5.5
Immissionspunkte..................................................................................................... 18
5.6
Ergebnisse der Vor-, Zusatz und Gesamtbelastung ................................................. 31
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SW11007N3B2 Langerwehe
1 Einleitung
Die windtest grevenbroich gmbh (wtg) erhielt 2015-09-14 von der Gemeinde Langerwehe den
Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des zu erwartenden Schattenwurfs an
relevanten Immissionspunkten (IP), verursacht durch drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs
ENERCON E-82 E2 am Standort Langerwehe.
Die Vorgehensweise und Beurteilung der Einhaltung der Richtwerte fand auf Basis des Windenergie-Erlass NRW [I] und der Beschlüsse des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI)
[II] statt.
Die gewählte Konfiguration für die geplanten WEA ist in Kapitel 2.4 angegeben.
In der Umgebung der geplanten WEA gibt es derzeit sechs weiteren Anlagen, welche im Sinne
des LAI [II] als Vorbelastung berücksichtigt werden müssen. Die geplanten Anlagen werden als
Zusatzbelastung behandelt, zusammen mit der Vorbelastung bilden alle die zu betrachtende
Gesamtbelastung
Das vorliegende Gutachten SW11007N3B2 ist der zweite Bericht zum dritten Nachtrag des
Hauptgutachtens SW11007B1 (von 2011-10-13). Aufgrund von Änderungen der WEA-Konfiguration wurden die Nachträge SW11007N1B1 und SW11007N2B1 notwendig. Der erste Bericht
zum vorliegenden Gutachten wurde aufgrund der Berücksichtigung drei zusätzlicher geplanter
WEA am Standort Langewehe und der Berücksichtigung der sechs bestehenden WEA als Vorbelastung erstellt. Des Weiteren wurde der Beschattungsbereich der WEA der Vorbelastung in
Abhängigkeit von der Rotorblattgeometrie angepasst. Der vorliegende Bericht wurde durch die
Änderung des Auftraggebers erforderlich. Inhaltlich ergaben sich keine Änderungen zum Bericht SW11007N3B1.
Die Gutachten SW11007B1, SW11007N1B1, SW11007N2B1 und SW11007N3B1 behalten
weiterhin ihre Gültigkeit und werden durch die in dem vorliegenden Nachtrag vorgenommenen
Änderungen ergänzt.
Hinweis: Die Berechnungsergebnisse, die grafischen und tabellarischen Schattenwurfkalender
je Immissionspunkt und je Windenergieanlage sowie sämtliche Übersichtskarten (PDF-Format)
sind dem beigefügten Daten-Stick zu entnehmen.
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SW11007N3B2 Langerwehe
2 Beurteilungsverfahren
Im Unterschied zu den üblichen Fällen des Schattenwurfs durch feststehende Gebäude verursacht bei einer WEA erst die Bewegung des Rotorblattes einen periodischen Wechsel von Licht
und Schatten. Der schnelle Wechsel von Licht und Schatten durch die bewegten Rotorblätter
kann zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Wahrnehmung in seiner Umgebung führen.
Durch den geringeren Anteil der Diffusstrahlung an der Globalstrahlung kann der Wechselschatten im Inneren von Gebäuden besonders störend sein. Der Schattenwurf von Windenergieanlagen ist abhängig von Sonnenstand, meteorologischen Daten wie Sonnenhäufigkeit,
Windgeschwindigkeits- und Windrichtungsverteilung sowie der Lage und den geometrischen
Abmessungen der WEA.
Der zu berücksichtigende Bereich der Schattenwurfgesamtbelastung umfasst gemäß [II] ausschließlich das Gebiet, in dem mindestens 20 % der Sonnenfläche durch das Rotorblatt verdeckt werden. Diese Größe wird in Abhängigkeit von der Rotorblatt-Geometrie ermittelt. Da die
Blatttiefe nicht über das gesamte Rotorblatt konstant ist, sondern zur Rotorblattspitze hin abnimmt, ist ersatzweise ein rechteckiges Rotorblatt mit einer mittleren Blatttiefe zu ermitteln (siehe Gleichung 1).
Mittlere Blatttiefe = 1/2 (max. Blatttiefe + min. Blatttiefe bei 0,9 × Rotorradius) [II] (Gl. 1)
Abbildung 1 veranschaulicht den Beschattungsbereich einer Beispiel-WEA mit einer Gesamthöhe von 140 m und einer Blatttiefe von 2 m. Immissionspunkteaußerhalb des Beschattungsbereichs, sind für die Schattenwurfberechnung irrelevant.
Abbildung 1: Möglicher Beschattungsbereich einer Beispiel-WEA [II]
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Darüber hinaus hat der LAI [II] Richtwerte festgelegt, die bis zu einer offiziellen Richtlinie als
Empfehlungswerte verwendet werden sollen und die in der gegenständlichen Betrachtung angewendet werden. Es werden 30 min Schatten/Tag und 30 Stunden Gesamtschattenwurf/Jahr als Richtwerte zugrunde gelegt. Diese Richtwerte entsprechen unter wahrscheinlichen Bedingungen 8 Stunden Schatten/Jahr.
Durch die Unvorhersagbarkeit der meteorologischen Verhältnisse handelt es sich bei Schattenwurfberechnungen immer um vereinfachende Simulationen. Die Bewertung des Schattenwurfs
erfolgt mittels der in Kapitel 2.1 und 2.2 dargestellten Beurteilungsverfahren.
2.1 Maximale Schattenwurfbelastung
Zur Übersicht über die maximalen Schattenwurfimmissionen (worst-case) in der Umgebung der
WEA werden Linien gleicher maximaler Immissionen (Isolinien o. Isoflächen) berechnet. Die
Berechnungen basieren auf horizontalen Rezeptoren. Die Isolinien werden für eine Referenzhöhe (hier 2 m über Grund) berechnet und die Ergebnisse werden als maximale Schattenwurfimmissionen in Stunden pro Jahr bzw. Stunden pro Tag tabellarisch dargestellt. Dabei basiert
die Berechnung auf folgenden Annahmen:
die Sonne ist als punktförmige Lichtquelle anzunehmen und scheint während der gesamten
Zeit zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgehend (wolkenloser Himmel) an allen Tagen des Jahres,
die Windrichtung wird stets so angenommen, dass die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht (maximaler Schatten),
die WEA ist während der gesamten Zeit in Betrieb (100 % Verfügbarkeit),
es existieren keine Stillstandszeiten der WEA, es wird somit von durchgehend ausreichend
starkem Wind ausgegangen,
es befinden sich keine sichtverstellenden Hindernisse zwischen IP und WEA (z. B. Wald,
Einstellung WindPRO – ohne Hindernisse),
die horizontalen Schattenwurfrezeptoren befinden sich in einer Bezugshöhe von 2 m, haben
eine Größe von 0,1 m x 0,1 m und sind in 360°-Richtung (Gewächshaus / Terrassenfläche)
ausgerichtet - daher punktförmig anzusehen.
Zeiten, in denen die Sonne weniger als 3° über dem Horizont steht, werden wegen zu geringer Strahlungsintensität (Strahlungsdichte kleiner ca. 120 W/m² bzw. Beleuchtungsintensität kleiner 389 lx) nicht betrachtet.
In der Realität wird dieser worst-case in seinen gesamten Ausmaßen nie auftreten. Bei möglichen Überschreitungen der Richtwerte wird empfohlen, die real auftretenden Schattenwurfzeiten
zu berücksichtigen (Tabelle 4, rechte Spalte). Sollte dies nicht möglich sein, können zwei unterschiedliche Vorgehensweisen angewendet werden:
die geplante WEA kann durch den prognostizierten Schattenwurfbeginn und das prognostizierte Schattenwurfende für einzelne Schattenwurfintervalle abgeschaltet werden. Nachteil:
die WEA würde auch abgeschaltet werden, wenn kein Schattenwurf möglich ist (z. B. bewölkter Himmel),
durch die Implementierung von Schattenwurfmodulen, so genannten Abschaltmodulen, in die
WEA Steuerung, wird die WEA bei auftretenden Immissionen abgeschaltet. Vorteil: die Ertragseinbußen durch Abschaltung der WEA werden gering gehalten.
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2.2 Meteorologisch wahrscheinliche Schattenwurfbelastung
In der Realität werden die in der worst-case Berechnung ermittelten Werte weit unterschritten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass alle oben aufgeführten Annahmen gleichzeitig über einen längeren Zeitraum eintreten, ist gering. Sollte dies über einen längeren Zeitraum dennoch eintreten, so können maximal die im Anhang dargestellten Immissionszeiten auftreten.
Daher erfolgt, zusätzlich zur Berechnung der maximalen Schattenwurfimmissionen, ebenfalls
die Berechnung der meteorologisch wahrscheinlichen Schattenwurfimmissionen. Die Größe und
die Lage der Rezeptoren werden analog zur worst-case Berechnung definiert. Unter Berücksichtigung der mittleren Sonnenscheindauer pro Monat, der Windrichtungsverteilung am Standort, sowie den voraussichtlichen Betriebsstunden der WEA wird die wahrscheinliche Schattenwurfimmission an den gewählten IP ausgegeben.
Als mittlere Sonnenscheindauer pro Monat werden die Werte der in WindPRO [III] hinterlegten
Daten des World Radiation Data Center (WRDC) der Klimastation Maastricht (Datengrundlage
1978 – 1993; ca. 44 km westnordwestlich des Standorts gelegen) für den Standort Langerwehe
repräsentativ übernommen.
Die Betriebsstunden der geplanten WEA werden unter Zuhilfenahme der Leistungskennlinie
(Auszug MP12021 aus dem Prüfbericht MP12022) und der in [III] hinterlegten Windstatistiken
berechnet. Dabei wurde die DWD Windstatistik Nörvenich und Windmessung des Windmessmastes 1 am Standort Frimmersdorfer Höhe (ca. 18,9 km östlich und 11,4 km nordöstlich des
Standorts gelegen) in einer Wichtung von 35 % und 65 % verwendet. Ferner wird für die jeweiligen WEA eine technische Verfügbarkeit von 100 % angenommen.
2.3 Standortbeschreibung
Der geplante Windpark Langerwehe liegt im Südwesten des Bundeslandes NordrheinWestfalen, in der Kölner Bucht zwischen Zülpicher und Jülicher Börde. Etwa 23 km westsüdwestlich befindet sich die Stadt Aachen.
Die Umgebung des Standortes besteht aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einzelnen
kleinen Waldstücken, Hecken und einzelnen Bäumen. Umrundet wird der Standort von den
Dörfern und Ortschaften Pier (ca. 3,7 km nördlich), Merken (ca. 3,2 km nordöstlich), Echtz (ca.
2,0 km östlich), Geich (ca. 0,9 km südöstlich), Obergeich (ca. 1,2 km südlich), Langerwehe /
Stütgerhof (ca. 0,6 km südwestlich), Luchem (ca. 0,9 km westlich) und Waagmühle (ca. 1,3 km
nordwestlich).
Das Areal der geplanten WEA und der umliegenden Immissionspunkte ist auf einer geodätischen Höhe von etwa 111 m bis 135 m ü. NN gelegen.
Zur Beurteilung des Standortes fand 2015-05-08 eine Besichtigung des Standortes durch einen
Mitarbeiter der wtg statt. Alle bestimmten IP sind im Anhang in einer Fotodokumentation sowie
auf einem Auszug der topographischen Karte der Umgebung dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der relevanten Immissionspunkte ist in Kapitel 2.4 vorhanden.
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2.4 Beschreibung der Emissionsquellen
Die in dieser Prognose berücksichtigten WEA besitzen die in Tabelle 1 aufgelisteten geometrischen Abmessungen und maximalen Beschattungsbereiche (vgl. Abbildung 1). Die Angaben
der Rotorblattgeometrie sind der Berechnungssoftware „WindPRO“ der Fa. EMD in der Version
2.9.269 entnommen [III].
Tabelle 1: Geometrische Abmessungen der Vor- und Zusatzbelastung
Status.
Hersteller / WEA-Typ
Nabenhöhe
[m]
Rotorblattgeometrie
[m]
Beschattungsbereich
RD
MBt
Bt-90
[m]
geplant
3x ENERCON E-82 E2, 2.300 kW
138,4
82
3,58
1,13
1.599
bestehend
6x ENERCON E-101, 3.050 kW
135,4
101
4,72
1,79
2.214
MBt: maximale Blatttiefe, Bt-90: Blatttiefe bei 90 % Radius
Die Tabelle 2 fasst die Koordinaten der zu berücksichtigenden WEA der Vor- und Zusatzbelastung zusammen.
Tabelle 2: Koordinaten der Vor- und Zusatzbelastung
WEANr.
Hersteller / WEA-Typ
1
Koordinatensystem:
Gauß-Krüger (Bessel) Zone 2
Rechtswert
[m]
Hochwert
[m]
ENERCON E-101, 3.050 kW, 135,4 m NH
2.527.348
5.633.149
2
ENERCON E-101, 3.050 kW, 135,4 m NH
2.527.846
5.633.051
3
ENERCON E-101, 3.050 kW, 135,4 m NH
2.528.402
5.633.120
4
ENERCON E-101, 3.050 kW, 135,4 m NH
2.527.425
5.632.671
5
ENERCON E-101, 3.050 kW, 135,4 m NH
2.527.843
5.632.624
6
ENERCON E-101, 3.050 kW, 135,4 m NH
2.528.268
5.632.658
7
ENERCON E-82 E2, 2.300 kW, 138,4 m NH
2.527.207
5.632.845
8
ENERCON E-82 E2, 2.300 kW, 138,4 m NH
2.527.430
5.632.317
9
ENERCON E-82 E2, 2.300 kW, 138,4 m NH
2.527.006
5.632.328
Bemerkung
Vorbelastung
Zusatzbelastung
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2.5 Beschreibung der Immissionspunkte
Als IP wurden die nächsten Wohnbebauungen unter Berücksichtigung aktueller Liegenschaftskarten in verschiedenen Himmelsrichtungen in 5° Abstand ausgewählt. Zur abschließenden
Beurteilung des Standortes fand 2015-05-08 eine Besichtigung der Immissionspunkte durch die
wtg statt (vergl. Kapitel 2.3).
Auf Grund der oben genannten Auswahl und der Ortsbesichtigung wurden für die Schattenwurfberechnung insgesamt 25 relevante Schattenwurfrezeptoren bzw. IP festgelegt. Deren Bezeichnung und deren Lage sind in Tabelle 3 genannt und in einem Ausschnitt einer topografischen Karte im Anhang dargestellt.
Tabelle 3: Angaben zu den Immissionspunkten
WindPRO
Bez.
Nr.
A
IP01
B
Immissionspunkte
Koordinatensystem:
Gauß-Krüger (Bessel) Zone 2)
Rechtswert [m]
Hochwert [m]
Windgensgasse 57
52353 Düren-Echtz
2.529.253
5.632.663
IP 01/1
Am Gieselspfad 9
52353 Düren-Echtz
2.529.385
5.632.715
C
IP 01/2
Breite Str 61
52353 Düren-Echtz
2.529.378
5.632.644
D
IP 01/3
Breite Str 51
52353 Düren-Echtz
2.529.343
5.632.583
E
IP02
Windgensgasse 6
52353 Düren-Echtz
2.529.150
5.632.543
F
IP 02/1
Breite Str 11
52353 Düren-Echtz
2.529.242
5.632.389
G
IP 02/2
Breite Str 9
52353 Düren-Echtz
2.529.188
5.632.348
H
IP 02/3
Breite Str 5a
52353 Düren-Echtz
2.529.172
5.632.277
I
IP03
Breite Str. 1a
52353 Düren-Echtz
2.529.129
5.632.235
J
IP 03/1
Am Bilderstock 14
52353 Düren-Echtz
2.529.155
5.632.159
K
IP04
Gänsebeckelweg
52379 Langerwehe-Geich
2.528.233
5.631.605
L
IP05
Herrengarten 38
52379 Langerwehe-Geich
2.527.894
5.631.589
M
IP06
Stütgerhof
52379 Langerwehe
2.526.631
5.631.907
N
IP06/1
Mühlenweg 40
52379 Langerwehe-Geich
2.526.288
5.632.032
O
IP07
Driesch 24
52379 Langerwehe-Luchem
2.526.326
5.632.751
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Fortsetzung der Tabelle 3
WindPRO
Bez.
Nr.
P
IP 07/1
Q
Immissionspunkte
Koordinatensystem:
Gauß-Krüger (Bessel) Zone 2)
Rechtswert [m]
Hochwert [m]
Driesch 39
52379 Langerwehe- Luchem
2.526.292
5.632.864
IP08
Driesch 37a
52379 Langerwehe- Luchem
2.526.335
5.632.887
R
IP 08/1
Driesch 31
52379 Langerwehe- Luchem
2.526.266
5.632.915
S
IP 08/2
Driesch 21
52379 Langerwehe- Luchem
2.526.244
5.632.980
T
IP 08/3
Driesch 9
52379 Langerwehe- Luchem
2.526.200
5.633.105
U
IP 08/4
2.526.226
5.633.206
V
IP 08/5
2.526.215
5.633.287
W
IP09
Dürener Weg 16
52379 Langerwehe- Luchem
2.526.253
5.633.315
X
IP 09/1
Mittelstraße 51
52379 Langerwehe- Luchem
2.526.210
5.633.521
Y
IP10
Waagmühle
52459 Inden
2.526.326
5.633.795
Lennenstraße 10
52379 Langerwehe- Luchem
52379
Dürener Weg 10
52379 Langerwehe- Luchem
Der Schatten einer WEA breitet sich wie in Abbildung 1 dargestellt aus. Daher werden IP im
Süden der WEA nicht berücksichtigt. Immissionspunkte direkt nördlich einer WEA sind gemäß
Abbildung 1 in bestimmter Entfernung ebenfalls weniger von Schattenwurf betroffen und werden in der vorliegenden Berechnung nicht berücksichtigt.
Des Weiteren werden Immissionspunkte, die außerhalb des Beschattungsbereichs liegen,
ebenfalls nicht berücksichtigt.
Für den Fall, dass sich Immissionspunkte hinter anderen bereits berücksichtigten IP befinden,
wird nur der näher zum Windpark gelegene IP verwendet. Sollte an solchen IP eine Überschreitung des Richtwerts erfolgen, geschieht dies bereits an dem davor gelegenen IP.
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3 Ergebnisse
In der folgenden Tabelle 4 sind die Prognoseergebnisse der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung (V, Z und G) für die Konfiguration des Standortes Langerwehe dargestellt. Die Anlagentypen, Nabenhöhen und Standortkoordinaten sowie die zu Grunde liegenden Rotorblattgeometrien der berücksichtigten WEA sind in den Tabellen 1 und 2 aufgelistet.
Tabelle 4: Prognoseergebnisse je IP der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung
WindPRO
Bez.
maximale Schattenwurfbelastung
IP-Nr.
[h/Jahr]
wahrscheinliche Schattenwurfbelastung
[h/Jahr]
[h/Tag]
V
Z
G
V
Z
G
V
Z
G
A
IP01
38:22
00:00
38:22
00:27
00:00
00:27
08:27
00:00
08:38
B
IP 01/1
31:06
00:00
31:06
00:28
00:00
00:28
07:12
00:00
07:21
C
IP 01/2
38:42
00:00
38:42
00:23
00:00
00:23
08:40
00:00
08:51
D
IP 01/3
32:01
00:00
32:01
00:22
00:00
00:22
07:08
00:00
07:18
E
IP02
29:25
00:00
29:25
00:26
00:00
00:26
07:05
00:00
07:15
F
IP 02/1
28:33
00:00
28:33
00:34
00:00
00:34
06:56
00:00
07:04
G
IP 02/2
37:36
00:00
37:36
00:37
00:00
00:37
08:56
00:00
09:08
H
IP 02/3
49:41
00:00
49:41
00:37
00:00
00:37
11:15
00:00
11:29
I
IP03
45:40
00:00
45:40
00:41
00:00
00:41
10:07
00:00
10:20
J
IP 03/1
29:41
00:00
29:41
00:29
00:00
00:29
06:36
00:00
06:44
K
IP04
00:00
08:49
08:49
00:00
00:15
00:15
00:00
01:54
01:50
L
IP05
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
M
IP06
22:04
19:05
41:09
00:25
00:23
00:48
05:09
04:42
09:47
N
IP06/1
31:11
32:37
63:48
00:32
00:26
00:56
07:20
08:22
15:31
O
IP07
28:57
22:27
51:24
00:28
00:30
00:37
06:53
04:49
11:38
P
IP 07/1
24:42
20:01
44:43
00:35
00:22
00:35
05:39
03:56
09:32
Q
IP08
26:47
22:02
48:49
00:38
00:22
00:38
06:05
04:09
10:09
R
IP 08/1
23:27
18:52
42:19
00:36
00:21
00:36
05:13
03:30
08:40
S
IP 08/2
22:35
18:07
40:42
00:36
00:20
00:36
04:54
03:06
07:57
T
IP 08/3
21:59
17:05
39:01
00:30
00:18
00:30
04:27
02:38
07:02
U
IP 08/4
21:57
22:56
44:33
00:30
00:18
00:30
04:15
02:55
07:01
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Fortsetzung der Tabelle 4
WindPRO
Bez.
maximale Schattenwurfbelastung
IP-Nr.
[h/Jahr]
wahrscheinliche Schattenwurfbelastung
[h/Jahr]
[h/Tag]
V
Z
G
V
Z
G
V
Z
G
V
IP 08/5
20:39
21:08
41:11
00:30
00:18
00:31
03:53
02:32
06:14
W
IP09
21:39
18:28
39:08
00:31
00:18
00:31
04:02
02:17
06:05
X
IP 09/1
17:29
05:07
20:05
00:28
00:16
00:29
02:53
00:50
03:22
Y
IP10
29:30
11:49
37:06
00:31
00:16
00:31
03:44
01:10
04:33
Hinweis: Bei Betrachtung der Schattenwurfzeiten können zwischen Vor- und Gesamt- sowie
zwischen Zusatz- und Gesamtbelastung voneinander abweichende Schattenwurfzeiten auftreten. Dies ist auf die unterschiedliche Betriebsdauer je WEA je Sektor zurückzuführen, da die
Berechnungssoftware WindPRO [III] eine mittlere Betriebsdauer für alle berücksichtigten WEA
verwendet. Weiterhin wird gleichzeitig auftretender Schattenwurf, verursacht durch Vor- und
Zusatzbelastung, in der Gesamtbelastung nur einfach gewertet.
Durch die Vorbelastung (bestehend aus 6x ENERCON E-101) werden an acht Immissionspunkten (IP 01 bis IP 01/3, IP 02/2 bis IP 03 und IP 06/1) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr, bzw. an elf Immissionspunkten (IP 02/1 bis IP 03, IP 06/1, IP 07/1
bis IP 08/2, IP 09 und IP 10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case)
überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit, real) wird durch die Vorbelastung an fünf
Immissionspunkte (IP 01, IP 01/2 und IP 02/2 bis IP 03) überschritten.
Durch die Zusatzbelastung (bestehend aus 3x ENERCON E-82 E2) wird an einem Immissionspunkt (IP 06/1) der Richtwert von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr, bzw. an keinem
Immissionspunkt der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit, real) wird durch die Zusatzbelastung ebenfalls an
keinem Immissionspunkt überschritten.
Durch die Gesamtbelastung werden an insgesamt 19 Immissionspunkten (IP 01 bis IP 01/3,
IP 02/2 bis IP 03, IP 06 bis IP 09 und IP 10) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr, bzw. an 14 Immissionspunkten (IP 02/1 bis IP 03, IP 06 bis IP08/2, IP 08/5, IP 09
und IP 10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der
Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im
Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit, real) wird durch die Gesamtbelastung an elf Immissionspunkten (IP 01, IP01/2, IP 02/2 bis IP 03 und IP 06 bis IP 08/1) überschritten.
Der Anhang gibt eine Übersicht über die Lage der WEA und der IP (Rezeptoren). Dabei haben
die Isoliniendarstellungen eine grobe Auflösung (Zeitsprung 10 min, Schrittweite 14 Tage, Raster 30 m) und dienen lediglich der Übersicht. Exakte Werte für die maximale Schattenwurfbelastung können hier nicht abgelesen werden.
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4 Zusammenfassung
Die wtg erhielt 2015-09-14 von der Gemeinde Langerwehe den Auftrag zur Ermittlung der
Schattenwurfbelastung im geplanten Windpark Langerwehe.
Die Berechnungen sollen für ausgewählte IP aufzeigen, ob die Richtwerte des LAI [II] eingehalten werden. Der zu berücksichtigende Bereich der Schattenwurfbelastung umfasst gemäß [II]
ausschließlich das Gebiet, in dem mindestens 20% der Sonnenfläche durch das Rotorblatt verdeckt werden. Dies wird in Abhängigkeit von der Rotorblattgeometrie im Berechnungsprogramm
ermittelt. Die Konfiguration ist vom Auftraggeber vorgegeben worden.
Der Standort wurde 2015-05-08 durch einen Mitarbeiter der wtg besichtigt. Die IP sind im Anhang auf einem Auszug der topographischen Karte der Umgebung und in einer Fotodokumentation dargestellt.
Es wurden mehrere Berechnungen der Schattenwurfimmissionen in der Umgebung des geplanten WEA-Standortes Langerwehe durchgeführt. Dabei wurde Folgendes berechnet:
maximale (wort-case) und wahrscheinliche (reale) Schattenwurfimmissionen an 25 ausgewählten und relevanten IP für die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung,
Isolinien-Darstellung der worst-case und sonnenwahrscheinlichen Schattenwurfbelastung in
Stunden/Jahr für die Gesamtbelastung.
Die durchgeführten Schattenwurfberechnungen gelten nur für den Standort Langerwehe mit der
in Kapitel 2.4 beschriebenen Konfiguration und dem bei der Standortbesichtigung vorgefundenen Zustand der Umgebung (Anzahl und Lage der IP). Eine Ergebnisdarstellung erfolgt im Anhang (ab Kap. 5.6).
In der Gesamtbelastung treten Richtwertüberschreitungen bei Berücksichtigung der maximal
möglichen Sonnenscheindauer (worst case) an den IP 01, IP 01/1, IP 01/2, IP 01/3, IP 02/2,
IP 02/3, IP 03, IP 06, IP 06/1, IP 07, IP 07/1, IP 08, IP 08/1, IP 08/2, IP 08/3, IP 08/4, IP 08/5,
IP 09 und IP 10 auf. Unter Berücksichtigung der realen Sonnenwahrscheinlichkeit wird der
Richtwert an den IP 01, IP 01/2, IP 02/2, IP 02/3, IP 03, IP 06, IP 06/1, IP 07, IP 07/1, IP 08 und
IP 08/1 überschritten. Die geplanten WEA verursachen bei Berücksichtigung der maximalen
möglichen Sonnenscheindauer am IP 06/1 Richtwertüberschreitungen. Bei der Berücksichtigung der realen Sonnenscheindauer treten keine Richtwertüberschreitungen auf. Die rechnerischen Überschreitungen an den IP 01, IP 01/2, IP 02/2 bis 03 und IP 06 bis IP 08/1 basieren
auf den bestehenden WEA.
Die theoretischen Überschreitungen der Richtwerte an den betroffenen Immissionspunkten
können durch die Implementierung von Schattenwurfmodulen in die WEA Steuerung vermieden
werden (siehe Kapitel 2.1 letzter Abschnitt).
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Es wird versichert, dass das Gutachten gemäß dem Stand der Technik, unparteiisch und nach
bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde.
Grevenbroich, 2015-09-21
Dipl. Umweltwiss. Eva-Maria Schmitt
Gruppenleiterin
Stempel
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5 Anhang
5.1 Quellenverzeichnis
[I]
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die
Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass), Gemeinsamer Runderlass des Landesumweltamtes NRW, des Bauministeriums NRW und der Staatskanzlei NRW,
Stand 2011-07-11.
[II]
109. Sitzung des Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI): Hinweise zur Ermittlung
und Beurteilung der optischen Immissionen von WEA, Stand 2002-03-13.
[III] EMD International A/S: WindPRO Version 2.9.269. Aalborg Ø, 2013-11.
[IV] Palz, W.; Greif, J.: European Solar Radiation Atlas – Solar Radiation on horizontal and
inclined surfaces. Springer Berlin Heidelberg New York, 1996.
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5.2 Bearbeitungsverlauf
Fassung
Datum
Inhalt
SW11007B1
2011-10-13
Gutachten der zu erwartenden Schattenwurfbelastung am
Standort Düren Echtz
SW11007N1B1
2012-03-30
1. Nachtrag: Gutachten der zu erwartenden Schattenwurfbelastung am Standort Düren Echtz
SW11007N2B1
2012-08-14
2. Nachtrag: Gutachten der zu erwartenden Schattenwurfbelastung am Standort Düren Echtz
SW11007N3B1
2015-05-26
3. Nachtrag, Bericht 1: Gutachten der zu erwartenden
Schattenwurfbelastung am Standort Langerwehe
SW11007N3B2
2015-09-21
3. Nachtrag, Bericht 2: Gutachten der zu erwartenden
Schattenwurfbelastung am Standort Langerwehe
Grund: Änderung Auftraggeber
Umlauf
Kopie Nr.
Auftraggeber
1
Projektordner
2
QM-Ablage
3
Kopie Nr.: ______
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5.3 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Geometrische Abmessungen der Vor- und Zusatzbelastung
8
Tabelle 2: Koordinaten der Vor- und Zusatzbelastung
8
Tabelle 3: Angaben zu den Immissionspunkten
9
Tabelle 4: Prognoseergebnisse je IP der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung
11
5.4 Abbildungsverzeichnis Anhang
Abbildung Anhang 1: Vorbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite A
31
Abbildung Anhang 2: Vorbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite B
32
Abbildung Anhang 3: Zusatzbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite A
33
Abbildung Anhang 4: Zusatzbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite B
34
Abbildung Anhang 5: Gesamtbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite A
35
Abbildung Anhang 6: Gesamtbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite B
36
Abbildung Anhang 7: Gesamtbelastung (worst case – Stunden pro Jahr), Kartendarstellung
37
Abbildung Anhang 8: Gesamtbelastung (worst case – Minuten pro Tag), Kartendarstellung
38
Abbildung Anhang 9: Gesamtbelastung (meteorolog. wahrscheinliche), Kartendarstellung
39
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5.5 Immissionspunkte
Immissionspunkt Nr. 1: Düren-Echtz, Windgensgasse 57
Immissionspunkt Nr.1/1: Düren-Echtz, Am Gieselspfad 9
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Immissionspunkt Nr. 1/2: Düren-Echtz, Breite Str 61
Immissionspunkt Nr. 1/3: Düren-Echtz, Breite Str 51
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SW11007N3B2 Langerwehe
Immissionspunkt Nr. 2: Düren-Echtz, Windgensgasse 6
Immissionspunkt Nr. 2/1: Düren-Echtz, Breite Str 11
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Immissionspunkt Nr. 2/2: Düren-Echtz, Breite Str 9
Immissionspunkt Nr. 2/3: Düren-Echtz, Breite Str 5a
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SW11007N3B2 Langerwehe
Immissionspunkt Nr. 3: Düren-Echtz, Breite Str. 1a
Immissionspunkt Nr. 3/1: Düren-Echtz, Am Bilderstock 14
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Immissionspunkt Nr. 4: Langerwehe-Geich, Gänsebeckelweg
Immissionspunkt Nr. 5: Langerwehe-Geich, Herrengarten 38
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Immissionspunkt Nr. 6: Langerwehe, Stütgerhof
Immissionspunkt Nr. 6/1: Langerwehe-Geich, Mühlenweg 40
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Immissionspunkt Nr. 7: Langerwehe- Luchem, Driesch 24
Immissionspunkt Nr. 7/1: Langerwehe- Luchem, Driesch 39
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Immissionspunkt Nr. 8: Langerwehe- Luchem, Driesch 37a
Immissionspunkt Nr. 8/1: Langerwehe- Luchem, Driesch 31
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Immissionspunkt Nr. 8/2: Langerwehe- Luchem, Driesch 21
Immissionspunkt Nr. 8/3: Langerwehe- Luchem, Driesch 9
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Immissionspunkt Nr. 8/4: Langerwehe- Luchem, Lennenstraße 10
Immissionspunkt Nr. 8/5: Langerwehe- Luchem, Dürener Weg 10
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Immissionspunkt Nr. 9: Langerwehe- Luchem, Dürener Weg 16
Immissionspunkt Nr. 9/1: Langerwehe- Luchem, Mittelstraße 51
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Immissionspunkt Nr. 10: Inden, Waagmühle
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5.6 Ergebnisse der Vor-, Zusatz und Gesamtbelastung
Abbildung Anhang 1: Vorbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite A
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Abbildung Anhang 2: Vorbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite B
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Abbildung Anhang 3: Zusatzbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite A
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Abbildung Anhang 4: Zusatzbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite B
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Abbildung Anhang 5: Gesamtbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite A
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Abbildung Anhang 6: Gesamtbelastung (worst case und meteorolog. wahrscheinliche), Seite B
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Abbildung Anhang 7: Gesamtbelastung (worst case – Stunden pro Jahr), Kartendarstellung
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Abbildung Anhang 8: Gesamtbelastung (worst case – Minuten pro Tag), Kartendarstellung
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Abbildung Anhang 9: Gesamtbelastung (meteorolog. wahrscheinliche), Kartendarstellung