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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen" hier: Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.12.2016 sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen"
hier: Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.12.2016 sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen"
hier: Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.12.2016 sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 12.01.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-10/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen" hier: Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.12.2016 sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ beschlossen. Die Änderung umfasst die Verlegung der Fläche für das notwendige Regenrückhaltebecken (Änderungsbereich 1). Am 21.12.2016 hat der Investor des Plangebietes in der Sitzung des Arbeitskreises Gewerbegebiet seine weiteren Planungsabsichten vorgestellt. Diese Absichten sollen nun abschnittsweise umgesetzt werden. Um die Änderungen möglichst zu bündeln, beantragt der Investor nun die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.12.2016 um den Änderungsbereich 2: Sondergebiet SO 2 Der rechtskräftige Bebauungsplan E 10 weist derzeit u. a. das Sondergebiet „SO 2“ mit der Zweckbestimmung „Getränkemarkt Verkaufsfläche max. 800 qm“ aus. Der Investor plant für diesen Bereich nun die Errichtung eines nicht großflächigen Lebensmitteldiscounters. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes in dergestalt erforderlich, dass die Ausweisung des Sondergebietes „SO 2“ zukünftig die nähere Zweckbestimmung „Discounter Verkaufsfläche max. 800 qm“ trägt. Die angestrebte Änderung entspricht der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes und kann folglich aus diesem entwickelt werden. Das Änderungsverfahren muss nach den Vorschriften der §§ 2-10 BauGB durchgeführt werden. D. h., es findet das „normale“ zweistufige Bauleitplanverfahren, bestehend aus einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4(2) BauGB, statt. Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ist nicht anwendbar, da u. a. die Ausgleichsflächenthematik neu geordnet werden muss. Sobald Umweltauswirkungen betroffen sind, findet das vereinfachte Verfahren keine Anwendung. Drucksache VL-10/2017 Seite - 2 - Als Anlagen beigefügt sind der Antrag, der Planentwurf sowie die Begründung. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2016 um den Änderungsbereich 2 „Sondergebietsfläche SO 2“ zu ergänzen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten des erforderlichen Bauleitplanverfahrens trägt der Investor. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2016 um den Änderungsbereich 2 „Sondergebiet SO 2“ zu erweitern sowie 2. die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB auf Grundlage der vorgestellten Planung durchzuführen. Der Bürgermeister (Göbbels)