Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
12.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
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/163
U. Müller.
Carl-Schurz-Str.
143 .50374
Erftstadt
An den
Rat der Stadt Erftstadt
- Ratsbüro .
Holzdamm 10
81
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50374 Erftstadt
Bürgerantrag: Erhalt des Straßenbildes der Carl-Schurz-Straße
141-149
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beantrage hiermit, dass ich einen Gegenvorschlag einreichen darf und dieser
berücksichtigt wird, bevor über die Gestaltung des oben genannten Abschnitts
beschlossen wird.
Die Stadt hat die O.g. Grundstücke 2011 erworben. Das Haus des Grundstückes
149 soll erhalten bleiben. Zu den weiteren Gebäuden erhielt ich vom
Planungsamt bzw. des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft unterschiedliche
Auskünfte über die zukünftigen Verwendungsabsichten.
Ich möchte definitiv die Planungen der Stadt erfahren und bitte Sie um
Offenlegung, damit ich einen Gegenvorschlag entwickeln kann, den ich mit den
Nachbarn, Eigentümern, Anwohnern und sonstigen Interessierten abstimmen
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werde.
Mit freundlichen Grüßen
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U. Müller. earl-Schurz-Str. 143 .50374 Erftstadt
Carl-Schurz-Str. 143
50374 Erftstadt
TeL: (02235)46 47 74
An den
Rat der Stadt Erftstadt
- Ratsbüro .
Holzdamm 10
Fax: (02235) 92 98 35
1 4. MRZ. 20·,2
50374 Erftstadt
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Bürgerantrag: Erhalt des Hauses auf der earl-Schurz-Straße
143
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte der Stadt und jedem Einzelnen von Ihnen ein schönes und
erfreuliches neues Jahr wünschen.
Und beantrage hiermit, dass ich einen Gegenvorschlag einreichen darf und
dieser berücksichtigt wird, bevor über den Abriss des Hauses beschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
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U. Müller.
Carl-Schurz-Str. 143 .50374 Erftstadt
Carl-Schurz-Str, 143
50374 Erftstadt
Tel.: (02235) 464774
Fax: (02235) 92 98 35
An den
Rat der Stadt Erftstadt
- Ratsbüro .
Holzdamm 10
e-mail: str.stbv.u.rnuellengjgmx.dr
50374 Erftstadt
10.04.2012
Bürgerantrag: Erhalt des Hauses auf der Carl-Schurz-Straße
Gegenvorschlag
143
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie wissen ja bestimmt, dass die Stadt Erftstadt die Grundstücke Carl-SchurzStraße 141, 143, 145, 147 und 149 gekauft hat.
Alle Grundstücke sind mit Gebäuden versehen, alle Gebäude stehen leer, bis auf
143.
Und kein Grundstück außer 143 hat einen Fürsprecher.
Die Grundstücke sollen rückwärtig bebaut werden, der dazugehörige
Bebauungsplan trägt die Nummer 13i.
Mir widersprüchlich zu Ohren gekommen ist, dass die Stadt die vorderen
Gebäude verkaufen oder eben abreißen lassen will.
Gewiss bin ich mit meinem Geschmack nicht alleine: viele Menschen lieben
Altbauten und deshalb habe ich im Januar den Antrag gestellt, die Fronten und
das Straßenbild der Carl-Schurz-Straße 141 bis 149 zu erhalten.
2
Im weiteren Antrag habe ich gebeten, das Häuschen 143, in dem ich lebe, nicht
abzureißen, bevor ich einen Gegenvorschlag eingereicht habe und über diesen
beschlossen worden ist.
Nun: den Gegenvorschlag möchte ich Ihnen hiermit darstellen:
er gliedert sich in sachliche, persönliche und finanzielle Aspekte
warum ich bitte, das Häuschen Carl-Schurz-Str. 143 nicht abzureißen
'-
Sachliche Aspekte unter der Voraussetzung, dass die Stadt die rückwärtigen
Grundstücke bebauen will und
die Fronten nicht erhalten will: bitte lesen Sie meinen 1. Entwurf zum
Gegenvorschlag 141 bis 149
die Fronten erhalten will
außer 143, das soll einem Wirtschaftsweg
weichen, Fazit vorab: 145 ist vorne unbebaut
bitte nutzen Sie dies
Den Bebauungsplan 13i habe ich aus dem Internet ausgedruckt und vergrößert.
Die Hausnummern habe ich mit Kuli eingetragen und bei den rückwärtigen
Grundstücken eingezeichnet, wieweit sie bebaut werden sollen. So zumindest
habe ich die Bauabteilung im März 2011 verstanden.
Wenn nun zwischen Schloss Gracht und dem Marienhospital ein grünes Band
entstehen soll, leuchtet es mir ein, dass zwischen Bliesheimer und Grachtstraße
nach der geplanten Bebauung keine Straße hinkommen kann.
Also wäre eine Zufahrt nur über die Carl-Schurz-Straße möglich.
Dazu hat sich die Stadt das Grundstück 143 ausgesucht.
Ich möchte nun bitten, das Grundstück 145 als Zufahrt zu nehmen und mir das
Haus zu belassen und mir zu verkaufen.
Auf dem Bebauungsplan sind nicht die aktuellen Begebenheiten eingetragen,
sodass auf 145 noch ein Haus eingetragen ist, welches schon 1968, als das
Luftbild der Carl-Schurz-Straße entstand, nicht mehr vorhanden war.
Heute existiert zur Straße hin lediglich eine Torzufahrt, Freifläche, die
mittlerweile zugewachsen ist und, was mit dem Plan übereinstimmt, in der
hinteren Grundstückshälfte ein langgestrecktes Gebäude, vielleicht als Garage
nutzbar, mit einer geschätzten Höhe von ca. 2,5 bis 3 Meter.
3
In meiner Planung muss ich leider davon ausgehen, dass das Gebäude
abgerissen wird, weil mich der Herr Bürgermeister wissen ließ, dass nur
gerade Zufahrten akzeptabel sind.
So wäre denn 145 solche eine Zufahrt und die rückwärtigen Gärten von 143 und
141 können bebaut werden.
Das Haus 143 an und für sich, so sagte Ihr Architekt, Herr Simons, sei gesund,
also bewohnbar, gut isoliert und nicht abriss-notwendig. Und ich wäre mit
einem geringen Grundstücksanteil zufrieden.
Die Grundstücke 143 und 145 sind lt. Lageplan etwa gleich breit.
Nachgemessen habe ich nicht. Ende vergangenen Monats waren zwei
Mitarbeiter der Stadt da, die gemessen haben. Für den Fall, dass die Breite nicht
ausreicht:
die bei den Grundstücke verbindet eine Mauer.
Und neben dem Haus 143 befindet sich ein ca. ein Meter breiter gepflasterter
Weg, der zur Haustür und zum Hof führt.
Man könnte also diese Zugangstür verschwinden lassen und die
Grundstücksgrenze ca. einen Meter weiter zum Haus legen.
Und anschließend die Mauer abreißen. Dadurch wäre noch einmal einen Meter
Breite für die Zufahrt verfügbar. Und - wie gesagt: ich bin bescheiden, was die
zu erwerbende Grundstücksfläche anbelangt.
Den Ausschnitt der Vergrößerung des Bebauungsplanes sowie ein Foto von der
Mauer zu 145 habe ich bereits dem Schreiben an den Herrn Bürgermeister
zugefügt.
Für mich persönlich, weil es mein Zuhause ist.
Und vielleicht gefallen der Stadt ja meine Vorschläge und sie möchte mich
gerne hier behalten.
Finanziell bitte lesen Sie das Gesamtkonzept 141 - 149. Darauf Bezug
nehmend, möchte ich für das Haus 143 sagen, dass es preiswerter ist, das
ungebrauchte halbe Grundstück so, wie es ist zu verkaufen, als erst das darauf
stehende Gebäude abzureißen.
Mit freundlichen Grüßen
U. Müller.
Carl-Schurz-Str. 143 .50374 Erftstadt
An den
Rat der Stadt Erftstadt
- Ratsbüro .
Holzdamm 10
Carl-Schurz-Str. 143
50374 Erftstadt
Tel.: (02235) 464774
Fax: (02235) 92 98 35
e-mail: str.stbv.u.mueller@gmx.de
50374 Erftstadt
10.04.2012
Begründung zu meinem Bürgerantrag vom 10.01.12,
die Fronten, den Charakter und das Straßenbild der Carl-Schurz-Str. 141 - 149 zu
erhalten.
Ich werde zeigen, dass es einfacher, kostengünstiger und nachhaltiger ist, die Fronten
zu erhalten, als abzureißen und neu zu bauen.
Einleitung:
Derzeit muss ich noch von Spekulationen ausgehen und bitte daher die Verwaltung
um Hilfe in Form von Informationen, die mir bislang fehlen. Was genau sie wo plant,
wie sie es kalkuliert, welche optische Darstellung vorhanden und für diesen
Vorschlag von der Stadtverwaltung gewünscht wird.
Ich habe im März 2011 Ratssitzungen besucht. Demnach weiß ich, dass es ein
Einzelhandelsgutachten gibt, welches für die Carl-Schurz-Str. 141-149, unterer
Abschnitt aussagt: viel Leerstand, nicht planbar.
Und ich weiß eben auch, dass die Stadt Erftstadt, wie wir ja alle, nachhaltig plant und
wirtschaftet, sodass Erftstadt für das Jahr 2020 und die Zukunft gerüstet ist.
Infrastruktur, Konjunktur und Arbeit, ist mein Vorschlag.
Vorbemerkung:
Und hier kommt der erste Entwurf. Erster Entwurf deshalb,
weil ich erstens eben nur Gerüchte verarbeiten kann.
In meiner Beschreibung weise ich auf die Gerüchte jeweils hin.
Das zweite, warum diese Begründung vorläufig ist, ist der Umstand, dass ich noch
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keine Fotos fertig habe, weil der Herr, der Medienerfahren ist und die Bilder macht,
in Osterurlaub ist.
Und drittens muss ich mir die Gelegenheit, den Entwurf den Nachbarn, mittel- und
unmittelbar Betroffenen, Anwohnern, Eigentümern und sonstigen Interessierten erst
noch schaffen.
Gerüchteweise ist mir zu Ohren gekommen, dass die Stadt die Häuser 141 bis 151
abreißen wird.
Da ich in den Ratssitzungen auch gehört habe, dass die Stadtverwaltung, wie viele
Kommunen derzeit, befürchtet bilanziell überschuldet zu werden, wird sie kein
verwertbares Vermögen brach liegen lassen.
Ich muss natürlich nicht mehr erwähnen, dass die Stadt die Grundstücke 141 - 149
gekauft hat, sowie den quer liegenden Garten hinter 141 und 143 und das freie Feld
dahinter. Zwischen Schloss Gracht und dem APZwird dort ein Stadtgarten errichtet.
Der Bebauungsplan, 13 i ist seine Ziffer, ist im Internet veröffentlicht, ausgedruckt,
liegt meinen Anträgen zugrunde. Und der vergrößerte Ausdruck derzeit beim Herrn
Bürgermeister. Letzte Woche haben zwei Angestellte der Stadt das Gebiet neu
vermessen.
Da das freie Feld nicht baulich genutzt werden soll, ergibt sich im Groben (für mich
als Laien) eine mögliche Neu- und Weiterbebauung der jeweils bereits bebauten
Flächen. (Bild siehe Karte Luftbild Carl-Schurz-Str. und Einzeichnung von Herrn
Harting.)
Mit Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern. Soweit - so gut.
Dazu werden die lang s. Plan laufenden Grundstücke 141 - 149 geteilt, etwa die
rückwärtigen hälftigen Grundstücke werden bebaut.
Bürgerantrag-Begründung
a) kurzfristig
- Gegenvorschlag
Im März 2011 war ich bei der Planung und Herr Harting hatte Häuser 147 und 149
angekreuzt. Diese sollten nach Teilung der Grundstücke wieder veräußert werden.
Im November 2011 nun hieß es, 147 und 143 werden abgerissen. Die vorderen
Grundstücke verkauft. Es gibt einen Investor, der dort Eigentumswohnungen
erbauen will.
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Also ein Riesenkasten von 147 über 145 bis inclusive 143.
(Bild ksk gegenüber) Und 141 wäre quasi dann der Wirtschaftsweg.
Ich glaube, dass die Stadt nach diesem Plan verfahren will und möchte ihm deshalb
meinen Vorschlag gegenüber stellen.
149, hieß es, wird nach wie vor verkauft. Prima. Wenn das Grundstück geteilt wird
und der vordere Teil unverändert verkauft wird, prima. 149 ist ein schönes Haus.
Lassen Sie bitte 147 stehen, so, wie es ist. Vorne: das graue Mehrfamilienhaus.
Fotos des Hauses und der Straße folgen.
Und errichten Sie, also die Stadt selbst quer dahinter eine Wohnanlage, bestehend aus
Ein- u. Zweizimmerappartements, die als betreutes wohnen verwandt werden und als
Eigentumswohnungen verkauft werden können.
Da, wo jetzt die Halle mit dem Flachdach steht, von der Herr Schwellnuss sagt,"die
Statik stimmt nicht. Das Gebäude ist nicht nutzbar, abbruchreif."
Dort, wo bereits gebaut ist, darf die Stadt doch auch wieder hinbauen?
Also die nicht tragende Halle abreißen und das Betreute- Wohnen-Haus errichten.
Das Haus wird mehr Fläche haben, als wenn vorne die Fronthäuser 147-143
verwendet werden.
Wie viele Geschosse nach unten benötigt werden, weiß ich nicht.
Nach oben, möchte ich anregen, ein erstes und zweites Obergeschoss zu errichten,
gerne mit Flachdach. (also ein Geschoss mehr)
So entstünde nochmals Wohnfläche, die genutzt und verkauft werden kann.
Und optisch würde es nicht stören. In zwei Gebäuden der unteren Carl-Schurz-Straße,
einmal 163, das andere muss ich gucken, ist ebenfalls Erd-, erstes und zweites
Obergeschoss verbaut, sodass auch die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären.
Und optisch? Wenn dieses Gebäude einen höheren Ausblick ermöglichen würde, als
alle darunterliegenden? Na, warum denn nicht? Ich gönne den Senioren den
erhabenen Ausblick.
Die angrenzende flachere "Halle", ich nenne sie mal Garage, bitte ich anschauen zu
lassen im Hinblick darauf, wie und inwieweit sie noch nutzbar ist. Und mich darüber
zu informieren.
Die Zufahrt wäre dann (ich bitte meine Ausführungen zu meinem zweiten
Bürgerantrag, betreffend die Carl-Schurz-Str. 143 zu lesen) das Grundstück 145.
Ich gehe per heute davon aus, dass sie geradewegs durch geht. Also die darauf
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stehenden Bäume entfernt werden sowie das Gebäude, welches ca. 2,5 m hoch ist und
von meiner Seite mit Wellblech endet und bei der Hälfte des Gartens beginnt und am
Grundstücksende aufhört. (weil der Herr Bürgermeister sagte, er wünsche keine
Linien in der Zufahrt)
Dann könnte hinter der Halle ein öffentlicher Zugang zu dem Garagentrakt gefertigt
werden und eventuelle Liefer- Pflege und sonstige Dienste können über die CarlSchurz-Str. 145 rechts hinter der Halle auf das Grundstück 149.
Dieses würde ich rückwärtig erst einmal frei lassen und gucken, was zukünftig
notwendig wird ..
Die Baumreihen auf 149, mittlerweile hohe Tannen, würde ich stehen lassen.
--
Und von der Front des kleinen weißen Hauses, welches die Nummer 151 trägt, ist
doch nicht die Rede? - Es wurde doch nicht an die Stadt verkauft?
Links von 147 bitte ich 143 vorne stehen zu lassen und mir zu verkaufen.
s. mein Antrag vom 04.04.2011. und Bürgerantrag vom 09.01.12.
Begründung beiliegend.
Auf den rückwärtigen Teil von 143 sowie auf den rückwärtigen Grundstücksteil von
141 werden dann Häuser erbaut.
Ich würde Mehrfamilienhäuser erbauen, die später bei Bedarf in
Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden können.
Optisch würde ich mich nach den Begebenheiten richten. Das Haus auf der
Grachtstraße ist relativ eckig, (s. Foto), die angrenzenden Häuser können gerne den
Charakter übernehmen.
Die näher zum Betreuten- Wohnen- Haus liegenden Mehrfamilienhäuser würde ich
optisch unauffällig erbauen, sodass Senioren sich wohl und nicht abgestoßen fühlen,
wenn sie die Bauwerke sehen. Und das müssen sie ja täglich.
Wie viele Häuser hin kommen und oder hin passen, kann ich schwerlich sagen. Ich
bitte die Stadt, mir ihre Planungen zugänglich zu machen.
Aus eigener Erfahrung möchte ich die Stadt bitten, besonderen Lärmschutz
anzubringen, da links auf der Grachtstraße ein Glascontainer steht und grundsätzlich
die Feuerwehr recht nah, nämlich am Holzdamm angesiedelt ist. Das elektronische
Blaulicht der Einsatzwagen ist ein Greuel für die Ohren und erschallt dazu noch
unüberhörbar laut.
Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich alle betroffenen Häuser, außer 143 nicht von
innen kenne. Ich hab zwar mal den Laden und das Büro von 141 betreten sowie den
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Hof und ich glaube, auch irgendwann einmal die Werkstatt - aber einen Grundriss
oder einen Verwendungs-Möglichkeiten - Bericht, der zutrifft, könnte ich mit diesen
mageren Informationen nicht abliefern.
145, 147 und 149 kenne ich gar nur aus meinem Fensterblick bzw. wenn ich an den
Häusern vorbeigegangen oder -gefahren bin.
141 würde ich vorläufig erhalten wollen und als Haus der Vereine nutzen.
Bitte lesen Sie die Anlage: "Haus der Vereine"
141 war früher einmal eine Bäckerei und verfugt über eine Hofeinfahrt, einen Laden,
Anbau nach hinten und oben und einen Garten, der sich durch einen angelegten Teich
auszeichnet.
Ich habe in jungen Jahren einmal eine Kleingartenanlage entstehen sehen und fand es
schrecklich, dass noch so gar nichts wuchs. Der Stadtgarten entsteht ja auf dem Feld
erst gerade, könnte da nicht vorhandener Garten von 141, 143 und 149 so bleiben,
wie er ist?
Wenn abgerissen wird, verschwindet ja auch der einst liebevoll angelegte Garten ..
Ich finde es erst mittelfristig sinnvoll, nach einem endgültigen Verwendungszweck
von 141 zu suchen.
Bürgerantrag-Begründung
b) mittel- langfristig
- Gegenvorschlag
Fiktion ist, dass die Stadt Geschmack an meiner Darstellung gefunden hat
und sie 1:1 realisiert hat.
Also
Wenn die Fronten der earl-Schurz-Str. 141 - 149 erhalten sind und bleiben und
145 nun Zufahrt ist, und
147 das graue Haus als Verwaltung, Gemeinschaftsräume etc. des Betreuten- WohnenHauses dient und
147 das Betreute-wohnen-Haus errichtet ist (Bild Rathaus) und wenn
der komplette hintere Bauabschnitt fertig ist, (Bild Reihe Häuser hinten, Luftbild)
kann erwägt und erwogen werden, was fehlt und korrigiert und geändert oder ergänzt
werden kann.
Bevor Verbesserungen überlegt werden, wird ja erst einmal den neuen Gebäuden
Leben eingehaucht, indem Vermietungen, Verkäufe, Nutzungen entstehen, also
Menschen diesen neu entstandenen Wohnraum beleben.
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Schritt für Schritt vorzugehen, halte ich für besser, als von Anfang an alles fertig zu
planen. Schritt für Schritt bietet die Möglichkeit einer Korrektur. Während Mängel in
der geplanten Realität zur später eingetretenen Zukunft nicht mehr so einfach
verbessert werden können.
Ich werde jeden Leser(in) sicher von meiner Meinung überzeugen können, dass ein
belebtes Stadtteil zu schaffen wertvoller ist, als leere Grundstücke, die man dann
verkauft.
Mit dem Projekt, die Fronthäuser zu erhalten, weiteres bürgerschaftliches
Engagement (141) und kulturelles Leben zu schaffen, ein Betreutes- Wohnen- Haus zu
erbauen und damit verbunden nochmals Konjunktur und Arbeit zu schaffen, sorgt die
Stadt vor. Sie tritt damit der Aussage der BBE "viel Leerstand, nicht planbar"
entgegen und schafft eine klare Richtung für die untere Carl-Schurz-Straße im Sinne
der Planung .Erftstadt 2020".
Die geplante rückwärtige Bebauung und Attraktivitätsverbesserung des im Bauplan
eingetragenen roten Bereichs wird durch dieses Projekt noch erheblich verstärkt.
Vorteil:
Ich habe in den Ratssitzungen, die ich besucht habe, gut aufgepasst.
Daher weiß ich, das die Stadt Immobilien und Wirtschaftsförderung zusammen
betrachtet.
Und das ist auch gut so, denn nur bloße Gebäude schaffen noch kein belebtes
Stadtgeschehen.
Es sind immer die Menschen. Und dazu gehört auch für die Menschen die
Vertrautheit mit der Umgebung.
Die Häuser 137 bis 163 sind alle alt. Und ich kenne keinen Senior, der eine hyper
modeme Umgebung wählt.. aber sagen Sie: hat Erftstadt nicht eine Wohn-Umfrage
gemacht? Gerade bei Senioren? Und - könnte jemand die Ergebnisse holen?
Ich muss ja nur bis nach Lechenich gucken: die meisten Menschen finden alte
Gebäude schön. Ein Argument für das Stehenlassen der Fronthäuser.
Das zweite Argument liegt im belebten Stadtteilgeschehen das Miteinander:
in den modemen Eckhäusern der Carl-Schurz-Straße leben Menschen aus
unterschiedlichen Nationen.
Es sind nette Menschen. Ich weiß das daher, weil ich in der Tiefgarage dort einen
Einstellplatz habe. Ich komme leicht mit ihnen in Kontakt. Jeder ist freundlich zu mir,
viele sprechen mich an. Aber erst, seit ich den Tiefgaragenplatz dort habe. Seither
gehe ich sie nämlich etwas an.
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Und viele haben Kinder. Kinder, die jetzt nicht recht wissen, wo sie draußen spielen
sollen. Beim querliegenden Betreuten-Wohnen-Haus haben diese Kinder die
Möglichkeit, drum herum zu spielen, die Senioren haben die Möglichkeit, sie zu
sehen, sie kennen zu lernen, sich mit diesen Kindern anzufreunden ..Es kann ein
lebendiger Austausch entstehen, wozu auch das Haus der Vereine beitragen wird,
sowie gemeinsame Aktivitäten, die alle erst möglich werden, wenn die Senioren im
Betreuen- Wohnen-Haus leben.
Zweites Argument:
Belebtes Stadtteilgeschehen: Konjunktur/Arbeit:
durch die Menschen und deren Bedürfnisse im und um das Betreute- WohnenGebäude sowie der Aktivitäten im Haus der Vereine
Betreutes Wohnen ist nicht Klinik, nicht Pflegeheim nicht Krankenhaus. Aber es
werden Menschen dort wohnen, die nicht alles mehr selber erledigen können. Das
schafft einen erheblichen Bedarf an Leistungen und Dienstleistungen von anderen
Menschen. Ob ehrenamtlich oder bezahlt, haushaltsnah oder betreuerisch, beratend
oder sozial: es wird Arbeit gebraucht. Also Menschen, die diese Arbeit tun.
Ich mag die Carl-Schurz-Straße. Das sieht man an meinem E-Book, welches ich
geschrieben habe. Es lautet "Methoden, Hilfen, Motivation für Ihre Existenz als
Mikrounternehmer in deutschen Verhältnissen" und ist ein Ratgeber- und Begleitbuch
während der gesamten Selbstständigkeit eines kleinen Unternehmers. Klein sind bei
Mikrounternehmern ihre Betriebseinnahmen. Sie zu erhöhen und Freude am
Unternehmerdasein zu haben, dazu dient dieses E-Book. In meinem Beispiel zum
Existenzaufbau für einen Senioren-Mobilitäts-Service habe ich die Carl-SchurzStraße als Ort des Geschehens gewählt und die Besonderheiten beschrieben.
Für Konjunktur und Arbeit in der unteren Carl-Schurz-Straße möchte ich vortragen,
dass ich die speziellen Stärken der unteren und oberen Carl-Schurz-Straße einbauen
und nutzen möchte und die speziellen Stärken der unteren Carl-Schurz-Straße
ausbauen möchte
Vorerst ganz grob: die bereits bestehenden Dienstleistungsangebote miteinander
vernetzen und anbieten.
Dann die speziellen Stärken der oberen Carl-Schurz-Straße als Richtschnur nehmen
z.B. die Geschäfte rund ums Essen und Trinken, weiter gefasst: das körperliche Wohl;
die VHS mit Bildungsangeboten, Gesundheits-Dienstleister.
Und dann gucken, welche Lücke die untere Carl-Schurz-Str. füllen kann.
Ich möchte jetzt nicht die BBE ergänzen und keine allgemeinen Handels- und
Bedürfnis"markt" wiedergeben.
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Ich möchte nur beschreiben, was ich zusätzlich zum jetzigen Angebot sehe oder für
möglich halte.
Und das ist:
Die Menschen in der unteren Carl-Schurz-Straße bauen praktisches Wissen auf. Und
lernen/lehren rund um Haus, Haushalt, Heim und Hobby.
s. Haus der Vereine - Beschreibung Aktivitäten
das belebte Stadtgeschehen:
der dritte Vorteil ist finanzieller Natur:
in einem belebten Stadtteil sind die darin lebenden Menschen weniger von staatlicher
Unterstützung abhängig als in einem, wo Leerstand und kaum Arbeitsgelegenheiten
vorherrschen.
Von Steueraufkommen im Sinne der städtischen Gewerbesteuer will ich ja nicht
reden. Das wäre höchst willkommen, würde aber Gewerbebetriebe mit Gewinnen von
Minimum 24.000,- € jährlich voraussetzen.
Kosten
Ich gehe von dem Plan "Abriss 141 bis 147" und anschließendem
Grundstücksverkauf aus und stelle die Kosten nach meinem Vorschlag gegenüber
Und kann auch hier vorläufig nur Allgemeines vortragen:
Einem Jeden wird einleuchten, dass ein Grundstückskauf, wo Y2 der Grundstücke
weiterverkauft werden, ein gutes Geschäft bzw. eine gute Sache sind.
Kommt auf den Preis an. (Da ich den nicht kenne, was soll ich also sagen?)
Muss die Stadt jetzt die auf den Grundstücken vorhandenen Gebäude abreißen,
kommt erst recht der erzielte Verkaufspreis zum Tragen, der über Gewinn oder
Verlust entscheidet.
Auch Gewinn oder Verlust sind nicht nur fiskalisch zu betrachten:
als Stadt sind auch immer die Belange der Anwohner, die städtische
Gesamtentwicklung, die Auswirkung, die die geplante Maßnahme auf die gesamte
Stadt hat, auf die Stadtzukunft etc. mit in die Planung einzubeziehen.
Laut dem Plan der Stadt gibt es Neubau, und zwar im rückwärtigen Teil der
Grundstücke 141 bis 149. Wie der kalkuliert wird, kann ich nicht sagen.
9
Allgemein wird es so sein, dass die Kalkulation den Bilanzierungsregeln entspricht:
Grundstückspreis plus Baumaterial, plus Bauarbeitslohn. Gleich Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, plus weitere direkte Kosten etc.
Ich bitte die Stadt um die entsprechende Planung.
Bei meinem Vorschlag kann ich konkret in Euro leider erst Zahlen nennen, wenn mir
die Stadt mit ihren Kalkulationssätzen hilft. Ich kann aber ohne Zahlen Geldvorteile
pro einzelnem Gebäude aufschreiben:
141
Gekauft hat die Stadt bereits. Bezahlt auch. Für den kurzfristigen Verwendungszweck
als "Haus der Vereine" wäre eine Renovierung in Betracht zu ziehen.
Ich möchte vortragen, dass ich an öffentlichen Fördermöglichkeiten ein Programm
gefunden habe, dass passen könnte:
"Initiative ergreifen" - Bürger machen Stadt, Teil der Städtebauförderung des Landes
NRW.
Das wird die Stadt sicher besser kennen als ich. Ich bitte auch hier um Besprechung.
143
bitte ich, an mich zu verkaufen. Nach Grundstücksteilung.
145
wird neue Zufahrt.
147
wird bebaut. Erbitte Kalkulation und erbitte gemeinsame Zahlenumsetzung der
beabsichtigten Maßnahmen.
149
wird wie 143 verkauft, nach Grundstücksteilung.
Schlussbemerkung
Ich hoffe an Alles gedacht zu haben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Selbstverständlich beantworte ich Ihnen mögliche Fragen etc. Die angekündigten
Fotos reiche ich nach.
Anlage: Betreutes Wohnen
Die Eigentumswohnungen halte ich für klasse. Ich bin von etlichen Menschen gefragt
worden, wo man denn hier wohnen kann, die angehörige im Hospiz oder im
Krankenhaus liegen hatten. Das ist eine Zielgruppe.
Der demografische Wandel macht auch vor Erfststadt nicht halt. Wenn oben ein
Seniorenheim für Demenzkranke ist, unten das Marienhospital und das große
Seniorenheim, und wir zwei Pflegedienste auf der Straße haben, bietet sich Betreutes
Wohnen an. Die Bewohner sind die zweite Zielgruppe.
Wenn die Stadt nun 147 nicht verkauft, sondern quer zur Straße, so wie die
Grundfläche jetzt die Halle trägt, diese abreisst und dort das Betreute- WohnenGebäude errichtet, entstünde viel Gutes:
Arbeitsplätze, Teilarbeitsplätze, Mini-Jobs, Ehrenamtliche Tätigkeit würde hier
möglich, die Beauftragung der vorhandenen Betriebe wird auch zutreffen.
Und die Senioren hätten nicht nur eine wunderschöne landschaftliche Umgebung,
sondern Versorgung, Betreuung, eine Fülle von eigenen Freizeit- und sonstigen
Aktivitätsmöglichkeiten, ein großes Angebot an Freizeitaktivitäten (der Aktiv-ClubErftstadt ist gerade 200m weit weg) und durch die beiden Heime noch weitere
Kontakt- und Tätigkeitsperspektiven.
Wie viele Tiefgeschosse so ein Betreutes- Wohnen-Gebäude braucht, weiß ich nicht.
Welche Ruhe- Wellness- Behandlungs oder Gemeinschaftsräume so ein BetreutesWohnen-Gebäude benötigt, weiß ich auch nicht. Ich habe aber schon gesehen, dass
z.B. in der Stadt Lahr ein 50qm Betreuen- Wohnen-Appartement für 150.000,- € weg
gegangen ist, wobei das Unternehmen das den Betreuungsvertrag hat, die Caritas ist.
Es werden Informationen zur Herstellungskosten-Kalkulation benötigt, zum
Bauinhalt, zur Erzielung von Miet- und Verkaufspreisen. Und vielleicht ein erster
Abriss einer Bedarfsermittlung.
Ich bitte die Stadt wiederum um Kooperation. Wenn die Verwaltung es auch nicht
weiß, weil es vielleicht das erste Mal ist, dass Erftstadt ein Betreutes- Wohnen-Haus
errichtet, vielleicht kann man diese Projektidee als städtischen Beitrag zur
Finanzverbesserung der Kommunen betrachten? Und öffentliche Förderung und
Planungsunterstützung erhalten?
Ich würde soviel Vorhandenes wie möglich stehen lassen. Denn Senioren freuen sich
über gestandene Vegetation, hohe Bäume und Tiere. Und an Vögel habe ich bisher
regelmäßig gefüttert: Bussarde, Krähen, Elstern, Amseln, Sperlinge, Meisen, Specht,
Eichhörnchen, Igel und hin und wieder ein paar Enten, die sich vom Schloss Gracht
verirrt haben.
Anlage: "Haus der Vereine"
Ich meine mit "Haus der Vereine" ein Ort, in dem bürgerschaftliches Engagement
statt findet.
Die regionalen Vereine können Repräsentanzen anmelden und fiihren, es können
Veranstaltungen dieser Vereine an diesem Ort erfolgen.
Mittelfristig würde ich diesen Ort gerne als Stätte der praktischen Bildung sehen:
der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer in Gymnich sagte letzten Monat,
dass ihr Projekt fiir Langzeitarbeitslose eingestellt worden ist.
Es war eine Art Arbeitsvermittlung, bei der Arbeitslose ihre Tätigkeitsprofile angaben
und der Verein für sie nach Arbeit suchte und stundenweise als Aushilfe vermittelte.
Ich kenne dieses Modell aus Krefeld, wo eine gemeinnützige Organisation an
überforderte Haushalte Putzhilfen bereitstellt.
Das finde ich gut und durchaus hier realisierbar.
Daraus ergeben sich auch weitreichendere Beschäftigungen fiir die Arbeitslosen. z.B.
Information oder Beratung zur Gründung einer Selbsthilfegruppe ist denkbar,
einfache Lerninhalte können vermittelt werden, ein Geschäftspaten-Modell kann
erprobt werden.
Ins Auge gefasst wird dabei von mir Arbeiten, die der Arbeitslose ohne großen
Aufwand vom Profi abgucken und fiir seine eigene berufliche Laufbahn brauchen
kann.
Auch eine Sammlung an Berufsprofilen fiir den theoretischen Teil und die
Organisation von praktische Treffen mit Menschen, die in den Berufen Erfahrungen
haben, sind denkbar.
Richtig anspruchsvoll finde ich eine .Agentur-für-Arbeit-Übungsfirrna" und ich
denke, unser Bildungsträger in der Bliesheimerstraße oder die
Arbeitsvermittlungsfirma auf Höhe des Bauvereins können Kooperationspartner
werden. Dass für jede Aktivität nach Fördermöglichkeiten gesucht wird, ist klar.
Langfristig würde ich für die Prüfung, was dauerhaft hier etabliert werden soll davon
ausgehen, was zu dem Zeitpunkt, in dem das untersucht wird, hier vorhanden ist.
Ich halte Gesundheits-Dienste z.B. Homöopathie, Leistungen mit und um Tiere, z.B.
eine Tiertafel oder Tiersitting durchaus fiir ergänzend und sinnvoll zu den bereits
vorhandenen Angeboten.
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 8012007
Az.:
Amt: - 61 BeschIAusf.: -
-
Datum: 06.02.2007
Bemer kungen
Termin
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
08.03.2007
Rat
27.03.2007
Ausschuss für StadtentWicklung
05.06.2007
Rat
19.06.2007
Betrifft:
~m,Erftstadt-Liblar,
Bebauungsplan Nr.
Aufstellungsbeschluss
Carl-Schurz-Straße;
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift
des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.02.2007
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S.3316) wird
beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet
aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 13 I, Erftstadt - Liblar, Carl-SchurzStraße.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für eine künftige
geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich südlich der Carl-Schurz-Straße zwischen der
Bliesheimer Straße und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13D geschaffen werden.
Ziel der Planung ist es, entsprechend den Vorgaben der Rahmenplanung .Carl-Schurz-Straße"
den rückwärtigen Bereich der Carl-Schurz-Straße zu erschließen und auf der Grundlage einer
Gesamtkonzeption städtebaulich neu zu ordnen und zu verdichten.
Nach bisheriger jahrelanger Entwicklungszeit besteht nunmehr aktuell das Interesse von
Grundstückseigentümern, in diesem Bereich ihre hinteren Grundstücksflächen in den
Bebauungsplan einzubeziehen und nach .Baureifmachunq"
einer neuen Wohnbebauung
zuzuführen. Angedacht ist u.a. auch, auf der geplanten Fläche eine altengerechte Wohnanlage
zu errichten. Zur Zeit werden Gespräche mit den Eigentümern und Investoren über die geplanten
Maßnahmen geführt.
In diesem Zusammenhang wird angeregt, die angrenzende geplante öffentliche Grünfläche
"Stadtgarten" auch vor dem Hintergrund des geplanten Grünverbundes Schlosspark Liblar/
Stadtgarten/
Gesundheitsgarten
Frauenthal/
Erftaue (s. städtebaulich-landschaftlicher
Rahmenplan /Smeets-Damaschek) planungsrechtlich und grünordnerisch in die Planung
einzubeziehen.
Im weiteren Verfahren sollte auch geprüft werden, inwieweit es städtebaulich sinnvoll ist,
geringfügige Teilbereiche der Stadtgartenfläche zu Arrondierung in die geplante Bebauung als
Wohnbaufläche einzubeziehen.
'-
Mit der Änderung des Baugesetzbuches zum 21.12.2006 durch das "Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte" kann bei der Aufstellung eines
Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren gemäß §13 a BauGB angewandt werden. Diese
Vorschrift gilt für Bebauungspläne, mit denen die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die
Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung städtebaulich entwickelt werden.
Im vereinfachten Verfahren kann sowohl von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie einer
zusammenfassenden Erklärung als auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit und frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgesehen werden.
Da die Vorgaben des § 13a auf das vorliegende Plangebiet zutreffen, wird empfohlen, das
beschleunigte Verfahren nach dem neuen Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben
anzuwenden.
(Bösche)
-2-
Gemarkung Liblar
Flur 15
Schloßpark
Gemarkung Liblar
Flur 11
'"
'"
591
'BI
Gemarkung Lechenich
Flur 13
"SI
BEBAUUNGSPLAN NR. 13 I
Erftstadt - Liblar, Carl-Schurz-Straße
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
1 : 2.000