Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
25.05.12, 06:27
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 125/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 27.03.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
31.05.2012
Datum Freigabe -100-
Termin
05.06.2012
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Ausbau/Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt, Einhaltung der
Bestimmungen für barrierefreies Bauen
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Betriebsausschuss Straßen vom 07.03.2012 beschlossenen Absenkungen verteuern die
Sanierungsmaßnahmen um jeweils etwa 15.000 € (etwa 10 %). Zukünftige behindertengerechte
Umbauten sind finanziell nicht zu beziffern.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die von Herrn Vieth gewünschte Beachtung von barrierefreiem Bauen wird bei Neubauten schon
in der Planung berücksichtigt.
Bei Sanierungsmaßnahmen ist eine Umsetzung aller möglichen bzw. gewünschten Umbauten zur
barrierefreien Nutzung der Gehwege aus technischen, rechtlichen und finanziellen Gründen nicht
immer zwingend vorgegeben.
Einfache Umbauten können im Zuge der Gehwegsanierung eingeplant werden, verteuern die
Maßnahmen aber erheblich. Ein zusätzlicher Gehwegausbau an Kreuzungen oder Einmündungen
bei Maßnahmen der Straßendeckensanierung ist wegen der erheblichen Kosten der aufwendigen
Oberflächen nicht ohne eine Bereitstellung von Zusatzmitteln möglich.
Im Einzelfall ist bei einer Straßengrundsanierung zu prüfen, ob die anfallenden Kosten
entsprechend den KAG NRW und der städt. Satzung. analog der Grundmaßnahme auch auf die
Anlieger umzulegen ist
Unterhaltungsarbeiten, welche alleine der Verkehrssicherung dienen, sind nicht geeignet
zusätzliche Maßnahmen zum Umbau des Straßenquerschnittes mit einzubeziehen.
Zusammenfassung:
- Bei Neubauten wird von vorneherein bereits in der Planung ein barrierefreier Ausbau
berücksichtigt. (Stadtgarten Liblar, Gymnicher Mühle)
- Bei Umbauten und Sanierungen wird im Baufeld die Barrierefreiheit soweit möglich hergestellt.
(Hubert-Rüttger-Str. und Eifelstraße nur als Ausnahme, da Gehwege außerhalb des Baufeldes)
- Bei kleinflächigen Beseitigungen von Straßenschäden können keine zusätzlichen Maßnahmen
erfolgen.
(Dr. Rips)
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