Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
29-MAI-2011
15:31
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BehindenenbeIrat
der Stpdt Er/ISlam
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Sebastianusstr. 20
50374 Erftstadt
TeL 02235172687
Fax: 02235/692987
Vorsitzender
Willi Vieth
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29.05.2012
An die
Behindertenbeauftragte
der Stadt Erftsradt
Frau H Berbuir
per Fax 409580
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Ausbau bzw. Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt
hier: Betriebsausschuss Straßen v. 05.06.2012 - TOP 5. Verw. Vorl. 125/2012
Sehr geehrte Frau Berbuir,
da es für den Unterzeichner auf Grund eines KrankenhausaufenthaJtes nicht absehbar ist. ob
er an der o. g, Sitzung teilnehmen kann und ein Ersatzmitglied für den Behindertenbeirat nicht
benannt ist. bitte ich Sie zu veranlassen, dass der beigefügte Vermerk dem Ausschuss Straßen
in seiner Sitzung am 05.06,2012 vorliegt,
Für Ihr Mühewaltung herzlichen Dank!
Mit freundlichen-Grüßen
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29-MAI-2011
15:31
5.02
Behindenenbeiratder Stadt Erftstadt
Vorsitzender
Willi V ieth
29.05.2012
Betriebsausschuss Straßen v. 05,06.2012
Stellunsnahme
des Behindertenbeirat
zu den von der Verwaltung in der Vorlage B 12512012 erläuterten Procedere des
Handlungsfeld .Ausbau/Sanierung
von Verkehrsanlagen in Erftstadt, EinhaJtung der
Bestimmungen für barrierefreies Bauen."
Bezug;
Sitzung des Betriebsausschuss Straßen v. 07.03.2012. TOPkt. 1 bis 4
(Nichtöffentliche), Niederschrift der v. g. Sitzung (Eing. Am 26.05.2012)
Einladung zur Sitzung des Betriebsausschuss Straßen v. 05.06.2012 TOPkt. 5
Der Behindertenbeirat (BB) der Stadt Erftstadt kann sich leider mit der in den
Verwaltungsvorlagen
V 51/2012, V 53/2012, V 64/2012, V 63/2012. B ]25/2012 und o. g,
Niederschrift v. 07.03.2012 dargelegten Handlungsweisen nicht identifizieren,
Aufgrund der Tatsache, dass sich in den einzelnen Verw-Vorlagen, speziell in der Verw.Vorl. B 125/2012 nicht nur die Daten, sondem auch die Handlungsgegebenheiten
widersprechen, bittet der Behindertenbeirat um Überarbeitung der einzelnen Sachverhalte und
deren Berichtigung in den jeweils relevanten Schriftsätzen.
1. Die vom Vorsitzenden des BB in der Ausschusssitzung v. 07.03.2012 eingebrachte
Anregung bzgl. des Barrierefreien Ausbau betraf alle Bauvorgaben der
Nichtöffentlichen Sitzung (TOPkt. 1 bis 4). Die Niederschrift der o. g. Sitzung
dokumentiert dies nur für die TOPkt. 1-2. Hier wäre die Niederschrift entsprechend zu
ergänzen (s. Sehr. des BB v. 13.03.2012).
2. Die Verw .•Vorlage B 125/2012 ist in ihrer Aussage bzgl. der o. g. Baumaßnahmen
sehr differenziert und kaum verständlich, wenn dort unter Bemerkung "beschließend"
und unter F.-AuswirkWlgen am 07.03.2012 "beschlossen" dokumentiert ist.
Die ausgeführten Verteuerungsdaten belegen die ständigen Hinweise des BB bzgl, der
Ausführung von barrierefreien Verkehrsanlagen im Nachgang zu den abgeschlossenen
Bauverträgen. Im vorliegenden Fall sind die vorgelegten Daten wahrscheinlich zu
korrigieren, wenn man sich die Gesamtbausumme betrachtet.
3. Die v, g. Verw-Vorlage widerspricht sich argurnentatorisch in sich selbst, denn die
vorliegenden Fallbeispiele beweisen eindeutig, dass das In der Vorlage B 125/2012
beschriebene Handlungsszenario der Verwaltung nicht eingehalten wurde.
4. Der Behindertenbeirat
des Vorsitzenden
betrachtet den Barrierefreien Ausbau nicht als Wunschkonzert
sondern als Erfüllung der Rechtsverbindlichen Vorschriften.
-
•• ,leit•• _
29-MRI-2011
15:32
5.03
Die Aussage der Verwaltung. dass nicht bei jedem Neu-, Aus- oder Umbau die
Möglichkeit "zur barrierenfreien Nutzung", aus technischen Gründen .vorgegeben"
sind. kann sich nur auf die jeweils räumlichen Gegebenheiten beziehen.
Die weiter in der Verwaltungsvorlage B 125/2012 vorgebrachten Argumente, die sich
generell oder spezifisch gegen eine barrierefreie Bauweise richten, sind mit der
derzeitigen Rechtslage nicht in Einklang zu bringen.
Der Behindertenbeirat bittet den Betriebsausschuss Straßen einen Beschluss zu fassen,
dass in Erftstadt in Zukunft nur noch Bauvorhaben in ihrem eigene»
Zuständigkeitsbereich. nach den Kriterien der einschlägigen Gesetze bzw.
Regel werke, auszuführen sind.
In der Hoffnung und Bereitschaft auf ein weiteres kooperatives Miteinander bedankt
sich der Behindertenbeirat für Ihr einsichtvolles Verständnis.
1/)
/',H/Iv-'"
(Vieth, Vorsitzender)
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