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Bürgerantrag (Anlage1 - Stellungnahme Behindertenbeirat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
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Inhalt der Datei

29-MAI-2011 15:31 PI( l-. -J - -l14 ) 1S /11J 42 J BehindenenbeIrat der Stpdt Er/ISlam -bS-- J-, <L •.(( ~.. Sebastianusstr. 20 50374 Erftstadt TeL 02235172687 Fax: 02235/692987 Vorsitzender Willi Vieth S.01 ~ ~ V~~ '7 <9 • C a~ 29.05.2012 An die Behindertenbeauftragte der Stadt Erftsradt Frau H Berbuir per Fax 409580 Holzdamm 10 50374 Erftstadt Ausbau bzw. Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt hier: Betriebsausschuss Straßen v. 05.06.2012 - TOP 5. Verw. Vorl. 125/2012 Sehr geehrte Frau Berbuir, da es für den Unterzeichner auf Grund eines KrankenhausaufenthaJtes nicht absehbar ist. ob er an der o. g, Sitzung teilnehmen kann und ein Ersatzmitglied für den Behindertenbeirat nicht benannt ist. bitte ich Sie zu veranlassen, dass der beigefügte Vermerk dem Ausschuss Straßen in seiner Sitzung am 05.06,2012 vorliegt, Für Ihr Mühewaltung herzlichen Dank! Mit freundlichen-Grüßen '//lf,,:,,,, .: ./j 't'·"/.".'··"'·. j//f 1;"/,/" /f'" 1// " cn !. V ._-----~ ..- 29-MAI-2011 15:31 5.02 Behindenenbeiratder Stadt Erftstadt Vorsitzender Willi V ieth 29.05.2012 Betriebsausschuss Straßen v. 05,06.2012 Stellunsnahme des Behindertenbeirat zu den von der Verwaltung in der Vorlage B 12512012 erläuterten Procedere des Handlungsfeld .Ausbau/Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt, EinhaJtung der Bestimmungen für barrierefreies Bauen." Bezug; Sitzung des Betriebsausschuss Straßen v. 07.03.2012. TOPkt. 1 bis 4 (Nichtöffentliche), Niederschrift der v. g. Sitzung (Eing. Am 26.05.2012) Einladung zur Sitzung des Betriebsausschuss Straßen v. 05.06.2012 TOPkt. 5 Der Behindertenbeirat (BB) der Stadt Erftstadt kann sich leider mit der in den Verwaltungsvorlagen V 51/2012, V 53/2012, V 64/2012, V 63/2012. B ]25/2012 und o. g, Niederschrift v. 07.03.2012 dargelegten Handlungsweisen nicht identifizieren, Aufgrund der Tatsache, dass sich in den einzelnen Verw-Vorlagen, speziell in der Verw.Vorl. B 125/2012 nicht nur die Daten, sondem auch die Handlungsgegebenheiten widersprechen, bittet der Behindertenbeirat um Überarbeitung der einzelnen Sachverhalte und deren Berichtigung in den jeweils relevanten Schriftsätzen. 1. Die vom Vorsitzenden des BB in der Ausschusssitzung v. 07.03.2012 eingebrachte Anregung bzgl. des Barrierefreien Ausbau betraf alle Bauvorgaben der Nichtöffentlichen Sitzung (TOPkt. 1 bis 4). Die Niederschrift der o. g. Sitzung dokumentiert dies nur für die TOPkt. 1-2. Hier wäre die Niederschrift entsprechend zu ergänzen (s. Sehr. des BB v. 13.03.2012). 2. Die Verw .•Vorlage B 125/2012 ist in ihrer Aussage bzgl. der o. g. Baumaßnahmen sehr differenziert und kaum verständlich, wenn dort unter Bemerkung "beschließend" und unter F.-AuswirkWlgen am 07.03.2012 "beschlossen" dokumentiert ist. Die ausgeführten Verteuerungsdaten belegen die ständigen Hinweise des BB bzgl, der Ausführung von barrierefreien Verkehrsanlagen im Nachgang zu den abgeschlossenen Bauverträgen. Im vorliegenden Fall sind die vorgelegten Daten wahrscheinlich zu korrigieren, wenn man sich die Gesamtbausumme betrachtet. 3. Die v, g. Verw-Vorlage widerspricht sich argurnentatorisch in sich selbst, denn die vorliegenden Fallbeispiele beweisen eindeutig, dass das In der Vorlage B 125/2012 beschriebene Handlungsszenario der Verwaltung nicht eingehalten wurde. 4. Der Behindertenbeirat des Vorsitzenden betrachtet den Barrierefreien Ausbau nicht als Wunschkonzert sondern als Erfüllung der Rechtsverbindlichen Vorschriften. - •• ,leit•• _ 29-MRI-2011 15:32 5.03 Die Aussage der Verwaltung. dass nicht bei jedem Neu-, Aus- oder Umbau die Möglichkeit "zur barrierenfreien Nutzung", aus technischen Gründen .vorgegeben" sind. kann sich nur auf die jeweils räumlichen Gegebenheiten beziehen. Die weiter in der Verwaltungsvorlage B 125/2012 vorgebrachten Argumente, die sich generell oder spezifisch gegen eine barrierefreie Bauweise richten, sind mit der derzeitigen Rechtslage nicht in Einklang zu bringen. Der Behindertenbeirat bittet den Betriebsausschuss Straßen einen Beschluss zu fassen, dass in Erftstadt in Zukunft nur noch Bauvorhaben in ihrem eigene» Zuständigkeitsbereich. nach den Kriterien der einschlägigen Gesetze bzw. Regel werke, auszuführen sind. In der Hoffnung und Bereitschaft auf ein weiteres kooperatives Miteinander bedankt sich der Behindertenbeirat für Ihr einsichtvolles Verständnis. 1/) /',H/Iv-'" (Vieth, Vorsitzender) 2 GESRMT SEITEN 03