Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.01.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-6/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Heistern, Auf der Heide
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 27.12.2016 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Aufstellung
eines Bebauungsplanes eingegangen. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück
Gemarkung Wenau, Flur 3, Flurstück 13 (Heistern, Auf der Heide) ein Einfamilienhaus zu
errichten.
Planungsrecht:
Das Grundstück liegt derzeit im Außenbereich und grenzt unmittelbar an den bestehenden Bebauungsplan D 9, 1. Änderung „Auf der Heide“ an. Die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung könnten hier durch die
Erweiterung des angrenzenden v. g. Bebauungsplanes geschaffen werden. Der
Flächennutzungsplan weist für das Grundstück bereits gemischte Baufläche aus. D. h. die
Bebauung würde der Forderung des § 8 (2) S. 1 BauGB entsprechen, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Erschließung:
Die Straße „Auf der Heide“ ist noch nicht endgültig ausgebaut. Es handelt sich um eine
Sackgasse. Ungefähr mittig vor dem antragsgegenständlichen Grundstück befindet sich
eine Schranke, die eine Weiterfahrt verhindert. Die Schranke würde nicht die Erreichbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen, da vor der Schranke noch ca. 16 m als Zufahrt
vorhanden sind. Die letzte Straßenlaterne befindet sich zu Beginn des Nachbargrundstücks „Auf der Heide 27“.
Das Schmutzwasser kann in die vorhandene Kanalisation vor „Auf der Heide 21“
eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser ist entsprechend den aktuellen Vorschriften
des Landeswassergesetzes und Wasserhaushaltsgesetzes zu behandeln. Die Einzelheiten hierzu müssen im Rahmen eines Gutachtens innerhalb des Bauleitplanverfahrens
geklärt werden.
Drucksache VL-6/2017
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Der Antrag sowie ein Auszug aus dem angrenzenden Bebauungsplan sind als Anlage
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des erforderlichen Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung der
Änderung des Bebauungsplanes D 9, 1. Änderung „Auf der Heide“ gemäß § 2 (1) BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)