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Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes hier: Heistern, Auf der Heide)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Heistern, Auf der Heide) Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Heistern, Auf der Heide)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.01.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-6/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes hier: Heistern, Auf der Heide Sachdarstellung: Mit Datum vom 27.12.2016 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes eingegangen. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wenau, Flur 3, Flurstück 13 (Heistern, Auf der Heide) ein Einfamilienhaus zu errichten. Planungsrecht: Das Grundstück liegt derzeit im Außenbereich und grenzt unmittelbar an den bestehenden Bebauungsplan D 9, 1. Änderung „Auf der Heide“ an. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung könnten hier durch die Erweiterung des angrenzenden v. g. Bebauungsplanes geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan weist für das Grundstück bereits gemischte Baufläche aus. D. h. die Bebauung würde der Forderung des § 8 (2) S. 1 BauGB entsprechen, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Erschließung: Die Straße „Auf der Heide“ ist noch nicht endgültig ausgebaut. Es handelt sich um eine Sackgasse. Ungefähr mittig vor dem antragsgegenständlichen Grundstück befindet sich eine Schranke, die eine Weiterfahrt verhindert. Die Schranke würde nicht die Erreichbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen, da vor der Schranke noch ca. 16 m als Zufahrt vorhanden sind. Die letzte Straßenlaterne befindet sich zu Beginn des Nachbargrundstücks „Auf der Heide 27“. Das Schmutzwasser kann in die vorhandene Kanalisation vor „Auf der Heide 21“ eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser ist entsprechend den aktuellen Vorschriften des Landeswassergesetzes und Wasserhaushaltsgesetzes zu behandeln. Die Einzelheiten hierzu müssen im Rahmen eines Gutachtens innerhalb des Bauleitplanverfahrens geklärt werden. Drucksache VL-6/2017 Seite - 2 - Der Antrag sowie ein Auszug aus dem angrenzenden Bebauungsplan sind als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten des erforderlichen Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes D 9, 1. Änderung „Auf der Heide“ gemäß § 2 (1) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)