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Bürgerantrag (Anregung 125/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
25.05.12, 06:27
Aktualisiert
25.05.12, 06:27
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Inhalt der Datei

Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt Vorsitzender Willi Vieth Sebastianusstr. 20 50374 Erftstadt Tel.: 02235/72687 Fax: 02235/692987 ~'4 13701';05104 82 81 ! 1'0' An den Bürgermeister der i 1,4 i Stadt Erftstadt I! Herrn Dr. Franz-Georg ,_STADT "-~I '; 5, l<,U. _ 65" ;;:: 63 ' . .....' 61 13.03.2012 ~$2140T43144l5~' 1611' ~--' __ _"--- Holzdamm 10 50374 Erftstadt ERF_T.S!~_~~p i "_ ._ .. .. - .._. .'.- - .. Ausbau bzw. Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt hier: Betriebsausschuss Straßen v. 07.03.2012 - TOP 1 bis 4 nicht öffentliche Sitzung- Sehr geehrter Herr Bürgermeister, "das Ziel ist klar". Dies sind die ersten Worte in der Broschüre des seit ca. einem Jahr vorliegenden Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Einige Zeilen weiter ,,Den die Idee der Inklusion, zentraler Leitgedanke der BRK, wird unsere Alltagskultur verändern. Deutschland will inklusiv werden!" Diese Willenserklärung zur Umsetzung der BRK und deren Rechtsverbindlichkeit verpflichten uns alle, Zivilgesellschaft und Staatsorgane, die wenn auch tlw. diskordant vorgegebenen Regeln und Normen des barrierefreien Bauen strukturierend umzusetzen. Dieser hier auferlegten Handlungskompetenz sind alle Neu, Um- oder Sanierungsmaßnahmen in der Kommune verpflichtet. In der o. g. Ausschusssitzung wurden in dem nicht öffentlichen Teil unter TOP 1 bis 4 mehrere Bauaufträge im Tief- und Landschaftsbaubereich vergeben. Auf Nachfrage des Unterzeichner wurde am Beispiel> Eifelstraße in E.-Gymnich < von der Verwaltung erklärt, dass es sich hier um eine Sanierung der Fahrbahnfläche handelt und die Nebenanlagen Fußgängerbereich - von der Baumaßnahme unberücksichtigt blieben. Den Vorschlag, zumindest im Einmündungs- und Kreuzungsbereich von Straßen die Gehwege in die Sanierungsmaßnahmen mit einzubeziehen und entsprechend barrierefrei zu gestalten (BordAbsenkung) wurde protokolliert aber nicht explizit beschlossen. Die hier vorgesehene Bauausflihrung entsprechend der Verw.-Aussage, ist aus der Sichtweise des Gesetzeswortlaut (BGG, BRK) und den adäquaten Ausführungsbestimmungen 1 (Regelwerke, DIN u s. w.) sowie aus finanziellen und technischen Gründen, zukunftsorientiert nicht einverständlich. Der alternativlos spätere barrierefreie Ausbau der v. g. Bereiche ist wesentlich kostenintensiver und führt vor wie nach zu Beeinträchtigungen von Menschen mit Handikap, die mit relativ geringen Mehrkosten in der aktuellen Baumaßnahme abgestellt werden könnten. Aus den v. g. Gründen darf ich Sie bitten folgenden Antrag den zuständigen Gremien der Stadt zur Entscheidung zu zuleiten 1. Die in der o. g. Ausschusssitzung v. 07.03.2012 beschlossenen Bauaufträge dahingehend abzuändern bzw. zu ergänzen, dass die Nebenanlagen der betroffenen Straßen in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen an den für Fußgänger vorgesehenen Querungsstellen, barrierefrei ausgebaut werden. 2. Das bei allen zukünftigen Neu-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten der Stadt Erftstadt im Tief- oder Ingenieurbau nach den Regeln für barrierefreies Bauen geplant und gebaut wird. Das es sich bei den o. g. Baumaßnahmen 1. 2. 3. 4. Hubert-Rüttgen-Straße in E.-Köttingen Eifelstraße in E.-Gymnich Gymnicher Mühle Modul 5 Stadtgarten Liblar um Auftragsvergabe von Zeitnaher Ausführung handelt wird um eine kurzfristige Entscheidung gebeten. Mit freund:6n Grüßen 1«,1// 2