Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
25.05.12, 06:27
Aktualisiert
25.05.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt
Vorsitzender
Willi Vieth
Sebastianusstr. 20
50374 Erftstadt
Tel.: 02235/72687
Fax: 02235/692987
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An den
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50374 Erftstadt
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Ausbau bzw. Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt
hier: Betriebsausschuss Straßen v. 07.03.2012 - TOP 1 bis 4 nicht öffentliche Sitzung-
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
"das Ziel ist klar". Dies sind die ersten Worte in der Broschüre des seit ca. einem Jahr
vorliegenden Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Einige Zeilen weiter ,,Den die Idee der Inklusion, zentraler Leitgedanke
der BRK, wird unsere Alltagskultur verändern. Deutschland will inklusiv werden!"
Diese Willenserklärung zur Umsetzung der BRK und deren Rechtsverbindlichkeit
verpflichten uns alle, Zivilgesellschaft und Staatsorgane, die wenn auch tlw. diskordant
vorgegebenen Regeln und Normen des barrierefreien Bauen strukturierend umzusetzen.
Dieser hier auferlegten Handlungskompetenz sind alle Neu, Um- oder Sanierungsmaßnahmen
in der Kommune verpflichtet.
In der o. g. Ausschusssitzung wurden in dem nicht öffentlichen Teil unter TOP 1 bis 4
mehrere Bauaufträge im Tief- und Landschaftsbaubereich vergeben. Auf Nachfrage des
Unterzeichner wurde am Beispiel> Eifelstraße in E.-Gymnich < von der Verwaltung erklärt,
dass es sich hier um eine Sanierung der Fahrbahnfläche handelt und die Nebenanlagen Fußgängerbereich - von der Baumaßnahme unberücksichtigt blieben. Den Vorschlag,
zumindest im Einmündungs- und Kreuzungsbereich von Straßen die Gehwege in die
Sanierungsmaßnahmen mit einzubeziehen und entsprechend barrierefrei zu gestalten (BordAbsenkung) wurde protokolliert aber nicht explizit beschlossen.
Die hier vorgesehene Bauausflihrung entsprechend der Verw.-Aussage, ist aus der Sichtweise
des Gesetzeswortlaut (BGG, BRK) und den adäquaten Ausführungsbestimmungen
1
(Regelwerke, DIN u s. w.) sowie aus finanziellen und technischen Gründen,
zukunftsorientiert nicht einverständlich. Der alternativlos spätere barrierefreie Ausbau der v.
g. Bereiche ist wesentlich kostenintensiver und führt vor wie nach zu Beeinträchtigungen von
Menschen mit Handikap, die mit relativ geringen Mehrkosten in der aktuellen Baumaßnahme
abgestellt werden könnten.
Aus den v. g. Gründen darf ich Sie bitten folgenden Antrag den zuständigen Gremien der
Stadt zur Entscheidung zu zuleiten
1. Die in der o. g. Ausschusssitzung v. 07.03.2012 beschlossenen Bauaufträge
dahingehend abzuändern bzw. zu ergänzen, dass die Nebenanlagen der betroffenen
Straßen in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen an den für Fußgänger
vorgesehenen Querungsstellen, barrierefrei ausgebaut werden.
2. Das bei allen zukünftigen Neu-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten der Stadt Erftstadt
im Tief- oder Ingenieurbau nach den Regeln für barrierefreies Bauen geplant und
gebaut wird.
Das es sich bei den o. g. Baumaßnahmen
1.
2.
3.
4.
Hubert-Rüttgen-Straße in E.-Köttingen
Eifelstraße in E.-Gymnich
Gymnicher Mühle Modul 5
Stadtgarten Liblar
um Auftragsvergabe von Zeitnaher Ausführung handelt wird um eine kurzfristige
Entscheidung gebeten.
Mit freund:6n
Grüßen
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