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Antrag (Antrag bzgl. Errichtung und Betrieb eines erweiterten" Convenience Centers" am Bahnhof Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 177/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 30.04.2012 gez. Dr. Risthaus 24.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 14.06.2012 beschließend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Errichtung und Betrieb eines erweiterten" Convenience Centers" am Bahnhof Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Etat auf der Einnahmen- und Ausgabenseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Situation in Mechernich ist nur eingeschränkt mit den Bedingungen am Bahnhof in Erftstadt vergleichbar. In Mechernich wurde ein vorhandenes Bahnhofsgebäude umgenutzt, welches unmittelbar an den Bahnsteig angrenzt. Die Maßnahme in Mechernich wurde durch einen ortsansässigen Investor umgesetzt, der in Mechernich über zahlreiche Immobilien verfügt und als Betreiber eines Reisebusunternehmens über eine gewisse Affinität zum Bahnhof verfügt. In Erftstadt soll ein relativ kleiner Kiosk mit Fahrkartenverkauf in Verbindung mit einer Toilettenanlage errichtet werden. Die Grundfläche beträgt insgesamt nur 100 m². Weiterhin ist eine Fahrradabstellanlage geplant. Die Fläche für den Fahrkartenverkauf, die öffentliche Toilettenanlage und die Fahrradabstellanlage werden mit Mitteln des Landes bezuschusst. Im Zusammenhang mit den Planungen für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes habe ich mit einem Architekturbüro, welches über Erfahrungen in der Planung und Entwicklung von Bahnhofsanlagen verfügt, und mit einem möglichen Investor Kontakt aufgenommen. Es wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass die am Bahnhof in Erftstadt vorgesehene „kleine“ Baumaßnahme für einen Investor nicht attraktiv ist. Sofern jedoch eine städtebaulich wünschenswerte Aufwertung des Bahnhofsumfeldes geplant sei und Gebäude mit einer Nutzfläche von ca. 2.000 m² errichtet werden könnten, würde das Vorhaben für Investoren interessant. Im Erdgeschoss eines solchen Gebäudes könnten die o.a. öffentlichen und weitere gewerbliche Nutzungen untergebracht werden, in den Obergeschossen würden Wohnungen entstehen. Bei der Vorstellung der bisherigen Planungen in den städtischen Gremien wurde die Frage aufgeworfen, ob realistisch mit dem Bau der sog. Osttangente gerechnet werden kann. Der Verzicht auf den Bau dieser Straße würde neue Gestaltungsspielräume im Bereich des Bahnhofsumfeldes schaffen. Eine städtebaulich sinnvolle Bebauung auf der westlichen Seite des Bahnhofs könnte verwirklicht werden. Unter diesen Voraussetzungen wäre ein Bauvorhaben auf dem Bahnhofsvorplatz für Investoren interessant. Der Stadt würden keine Kosten durch den Bau entstehen. Durch die Vermarktung des Grundstücks erhielte die Stadt weitere Einnahmen. Im Rahmen der Gespräche hat mich der Investor auch auf die geplante Nutzung des Grundstücks „Am Tunnel“ angesprochen. Auf dieser Fläche könnte eine Wohnbebauung errichtet werden. Der Investor ist bereit, sofern die Stadt die erforderlichen Baurechte schafft. das Grundstück von der Stadt zu erwerben. Als Kaufpreis steht ein Betrag von über 600.000,- € im Raum. Die vom Rat der Stadt beschlossene Nutzung dieses Grundstücks als Parkplatz führt somit zu Einnahmeausfällen in Höhe von mindestens 600.000,- €. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage 6/2012 „Bahnhof Erftstadt“ verwiesen. Bezüglich der Realisierung der Osttangente und deren Auswirkungen auf die Gestaltung des Bahnhofs und des Bahnhofsumfeldes erstelle ich eine gesonderte Vorlage. (Dr. Rips) -2-