Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 177/2012
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 30.04.2012
gez. Dr. Risthaus
24.05.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
14.06.2012
beschließend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Errichtung und Betrieb eines erweiterten" Convenience Centers" am
Bahnhof Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Etat auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Situation in Mechernich ist nur eingeschränkt mit den Bedingungen am Bahnhof in Erftstadt
vergleichbar. In Mechernich wurde ein vorhandenes Bahnhofsgebäude umgenutzt, welches
unmittelbar an den Bahnsteig angrenzt. Die Maßnahme in Mechernich wurde durch einen
ortsansässigen Investor umgesetzt, der in Mechernich über zahlreiche Immobilien verfügt und als
Betreiber eines Reisebusunternehmens über eine gewisse Affinität zum Bahnhof verfügt.
In Erftstadt soll ein relativ kleiner Kiosk mit Fahrkartenverkauf in Verbindung mit einer
Toilettenanlage errichtet werden. Die Grundfläche beträgt insgesamt nur 100 m². Weiterhin ist
eine Fahrradabstellanlage geplant. Die Fläche für den Fahrkartenverkauf, die öffentliche
Toilettenanlage und die Fahrradabstellanlage werden mit Mitteln des Landes bezuschusst.
Im Zusammenhang mit den Planungen für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes habe ich mit
einem Architekturbüro, welches über Erfahrungen in der Planung und Entwicklung von
Bahnhofsanlagen verfügt, und mit einem möglichen Investor Kontakt aufgenommen. Es wurde
übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass die am Bahnhof in Erftstadt vorgesehene „kleine“
Baumaßnahme für einen Investor nicht attraktiv ist. Sofern jedoch eine städtebaulich
wünschenswerte Aufwertung des Bahnhofsumfeldes geplant sei und Gebäude mit einer
Nutzfläche von ca. 2.000 m² errichtet werden könnten, würde das Vorhaben für Investoren
interessant. Im Erdgeschoss eines solchen Gebäudes könnten die o.a. öffentlichen und weitere
gewerbliche Nutzungen untergebracht werden, in den Obergeschossen würden Wohnungen
entstehen.
Bei der Vorstellung der bisherigen Planungen in den städtischen Gremien wurde die Frage
aufgeworfen, ob realistisch mit dem Bau der sog. Osttangente gerechnet werden kann. Der
Verzicht auf den Bau dieser Straße würde neue Gestaltungsspielräume im Bereich des
Bahnhofsumfeldes schaffen. Eine städtebaulich sinnvolle Bebauung auf der westlichen Seite des
Bahnhofs könnte verwirklicht werden. Unter diesen Voraussetzungen wäre ein Bauvorhaben auf
dem Bahnhofsvorplatz für Investoren interessant. Der Stadt würden keine Kosten durch den Bau
entstehen. Durch die Vermarktung des Grundstücks erhielte die Stadt weitere Einnahmen.
Im Rahmen der Gespräche hat mich der Investor auch auf die geplante Nutzung des Grundstücks
„Am Tunnel“ angesprochen. Auf dieser Fläche könnte eine Wohnbebauung errichtet werden. Der
Investor ist bereit, sofern die Stadt die erforderlichen Baurechte schafft. das Grundstück von der
Stadt zu erwerben. Als Kaufpreis steht ein Betrag von über 600.000,- € im Raum. Die vom Rat der
Stadt beschlossene Nutzung dieses Grundstücks als Parkplatz führt somit zu Einnahmeausfällen
in Höhe von mindestens 600.000,- €.
Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage 6/2012 „Bahnhof Erftstadt“ verwiesen. Bezüglich
der Realisierung der Osttangente und deren Auswirkungen auf die Gestaltung des Bahnhofs und
des Bahnhofsumfeldes erstelle ich eine gesonderte Vorlage.
(Dr. Rips)
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