Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 30.11.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-275/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen
Sachdarstellung:
Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung 2017 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung
NRW (GO) dem Rat zugeleitet.
Der Rat soll den Entwurf zur Vorberatung gemäß § 59 Absatz 2 GO an den Haupt- und
Finanzausschuss verweisen.
Der Beschluss der Haushaltssatzung wird im Anschluss an die Vorberatungen durch den
Ausschuss in öffentlicher Ratssitzung beraten und beschlossen (§ 80 Absatz 4 GO).
Finanzielle Auswirkungen:
------
Drucksache VL-275/2016
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt, den von der Kämmerin aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen entgegenzunehmen und ihn zur Vorberatung gemäß § 59 Absatz 2 GO an den Haupt und
Finanzausschuss zu verweisen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)