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Beschlussvorlage (Vorbericht 2017 Entwurf)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
229 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06

Inhalt der Datei

Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2017 Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe I. Allgemeines Seit dem Haushaltsjahr 2009 erfasst die Gemeinde Langerwehe ihre Geschäftsvorfälle nach dem System des NKF, welches der kaufmännischen doppelten Buchführung sehr ähnlich ist. Der Haushaltsplan besteht nach § 1 Absatz 1 GemHVO aus folgenden Teilen: dem Ergebnisplan dem Finanzplan den Teilplänen dem Haushaltssicherungskonzept, sofern ein solches erstellt werden muss (dies ist in der Gemeinde Langerwehe der Fall) Des Weiteren ist dem Haushalt der Gemeinde Langerwehe unter Beachtung des § 1 Absatz 2 GemHVO Folgendes beigefügt: 1. der Vorbericht 2. der Stellenplan 3. die Bilanz des Vorvorjahres (2015 – im Entwurf) 4. die Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen 5. die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres 6. die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Auf eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen wurde verzichtet, da solche nicht bestanden. Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stützt sich für die Planung, Bewirtschaftung und den Abschluss auf drei Komponenten: Produktorientierung Der Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe ist in 16 Produktbereiche gegliedert. Die vorgeschriebene Mindestgliederung von 17 Produktbereichen ist erfüllt, da der 17. Produktbereich Stiftungen umfasst, die in der Gemeinde Langerwehe nicht vorkommen und dieser insoweit entfällt. - V 2 - Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe II. Eckdaten des Haushalts 2017 Für die Gemeinde Langerwehe wird der Haushalt für ein Jahr mit einem perspektivischen Haushaltsausgleich im Jahr 2021 aufgestellt. Der Ergebnisplan beinhaltet die Entwicklung der Summen der Erträge und Aufwendungen für das Planjahr 2017 und die Finanzplanjahre 2017 bis 2022. Der Fehlbedarf des Jahres 2017 in Höhe von 4,047 Mio. € kann in den Folgejahren immer weiter reduziert werden, so dass im Jahre 2021 ein Überschuss eingeplant werden kann. Die weitere Haushaltskonsolidierung in den Folgejahren (auch nach 2021) muss allerdings vorrangiges Bestreben bleiben. Nach § 76 GO ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. 1. Ergebnisplan 2017 Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Fehlbedarf in Höhe von 4.047.670 € ab. a) Erträge Die ordentlichen Erträge setzen sich im Haushaltsjahr 2017 wie folgt zusammen: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Summe 14.968.400 € 6.139.900 € 500 € 4.352.230 € 631.680 € 1.717.750 € 560.750 € 28.370.410 € Größte Ertragspositionen sind die Steuern und ähnlichen Abgaben, auf die 52,76 % der Gesamterträge entfallen. Diese Erträge sind realistisch, da sie auf der Basis der aktuellen Steuerschätzungen kalkuliert wurden. Der bei der Gewerbesteuer gebildete Ansatz ist aufgrund der vorjährigen Planansätze und Ergebnisse geschätzt worden. Hinzugerechnet wird außerdem die Erhöhung der Realsteuern. Für das Jahr 2017 wurde eine Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen beschlossen: ▪ Grundsteuer A 350 v.H. ▪ Grundsteuer B 625 v.H. ▪ Gewerbesteuer 498 v.H. Für die Planung der Folgejahre (ab 2018) wurde bis einschließlich 2021 mit regelmäßig erhöhten Hebesätzen gerechnet: ▪ Grundsteuer A jährlich + 10 v.H. ▪ Grundsteuer B jährlich + 65 v.H. ▪ Gewerbesteuer jährlich + 5 v.H. Ob diese Erhöhungssätze in Zukunft auskömmlich sein werden, eine höhere Steigerung nötig wird oder ob durch Erträge oder Einsparungen an anderer Stelle eventuell sogar eine geringere Steigerung möglich wäre, kann nur die Entwicklung im Laufe der Zeit zeigen. - V 3 - Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe Im Einzelnen entfallen dann auf die verschiedenen Steuerarten folgende Beträge: Gewerbesteuer 4.413.300 € Grundsteuer A 57.100 € Grundsteuer B 2.757.100 € Hundesteuer 135.000 € Vergnügungssteuer 4.000 € Einkommensteueranteil 6.667.600 € Umsatzsteueranteil 268.600 € Kompensationszahlungen 665.700 € Summe 14.968.400 € Auf Zuwendungen und allgemeine Umlagen entfallen 21,64 %. Enthalten sind in dieser Summe die Schlüsselzuweisungen, die nach der 1. Modellrechnung des Landes NRW mit 3.237.200 € um rund 0,39 Mio. € höher als im Jahre 2016 zu veranschlagen waren. Weiterhin werden in dieser Position auch die Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ausgewiesen, die in diesem Jahr wieder niedriger geplant wurden als im Vorjahr, da sich derzeit keine weitere Anspannung der Flüchtlingssituation zeigt. Auch die Gemeinde Langerwehe gehört zu den Verlierern der Umverteilungspolitik des Gemeindefinanzierungsgesetzes, denn obwohl 58,5 Prozent der Einwohner/innen des Landes NRW im kreisangehörigen Raum leben, fließen lediglich 45,7 Prozent der Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen. Auf die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen 15,34 % der Gesamterträge. Bei dieser Position sind insbesondere die Benutzungsgebühren und die ertragswirksamen Auflösungen von Sonderposten aus Beiträgen kalkuliert. Es wird dazu auf die Beschlüsse der Gebührenkalkulationen in der Ratssitzung vom 15.12.2016 verwiesen: Abfallentsorgung Restmülltonne ○ 60-l-Gefäß: 91,45 € (Vorjahr: 93,49 €) ○ 120-l-Gefäß: 118,15 € (Vorjahr: 122,60 €) ○ 240-l-Gefäß: 168,00 € (Vorjahr: 180,50 €) ○ 1.100-l-Gefäß (wöchentl.): 2.431,20 € (Vorjahr: 2.446,00 €) ○ 1.100-l-Gefäß (14-tägl.): 1.219,70 € (Vorjahr: 1.230,00 €) ○ 1.100-l-Gefäß (4-wöchentl.): 603,20 € (Vorjahr: 620,00 €) Abfallentsorgung Biotonne ○ 120-l-Gefäß: ○ 240-l-Gefäß: ○ 1.100-l-Gefäß: 81,85 € (Vorjahr: 116,10 € (Vorjahr: 696,10 € (Vorjahr: 82,30 €) 121,00 €) 734,00 €) Schmutz- und Niederschlagswasser ○ Schmutzwasser: ○ Niederschlagswasser: 3,16 €/m³ (Vorjahr: 3,24 €/m³) 0,55 €/m² (Vorjahr: 0,53 €/m²) Straßenreinigung und Winterdienst ○ Straßenreinigung: ○ Winterdienst 1,46 €/m (Vorjahr: 1,57 €/m) 0,53 €/m (Vorjahr: 0,89 €/m) Unter die privatrechtlichen Leistungsentgelte (2,23 %) fallen vor allem die Mieteinnahmen für die Fremdvermietung von gemeindlichen Gebäuden, zum größten Teil im Bereich der sozialen Einrichtungen. Den größten Anteil an der Position Kostenerstattungen und -umlagen (6,05 %) haben die Kostenerstattungen für die gemeindlichen Kindergärten. - V 4 - Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe Auf die sonstigen ordentlichen Erträge entfällt ein Anteil von 1,98 %. Die wesentlichste Ertragsposition sind hierunter die Konzessionsabgaben mit einem Ansatz von 370.000 € und Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen. b) Aufwendungen Den ordentlichen Erträgen stehen ordentliche Aufwendungen gegenüber, die sich wie folgt zusammensetzen: Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe 5.447.400 € 725.100 € 5.097.030 € 2.883.150 € 16.529.530 € 1.512.620 € 32.194.830 € Von den ordentlichen Aufwendungen entfallen 19,17 % auf die Personal- und Versorgungsaufwendungen, die in diesem Jahr hochgerechnet wurden und um 193.600 € höher als im Vorjahr ausfallen. Auf die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entfallen 15,83 %. Hierunter fallen hauptsächlich die Aufwendungen für Unterhaltung und Betrieb gemeindlicher Grundstücke und Einrichtungen. Unter der Aufwandsposition der bilanziellen Abschreibungen (8,96 %)sind die Aufwendungen für die Abnutzung der gemeindlichen Vermögensgegenstände veranschlagt, die zwar nicht ausgezahlt werden, den Ergebnisplan jedoch als Aufwandsposition mit ca. 2,88 Mio. € belasten. Auf die größte Aufwandsposition, die Transferaufwendungen, entfallen 51,34 %. Hierunter fallen als größte Beträge die gegenüber dem Vorjahr erneut um 267.900 € angestiegene allgemeine Kreisumlage mit 6.964.800 € sowie die deutlich höher ausfallende Jugendamtsumlage mit 4.033.800 €. Da der Kreis Düren einen Doppelhaushalt 2017/2018 vorlegt, sind weitere Steigerungen auch für 2018 bereits heute festgelegt. Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Ansatz mit 1,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, da trotz sinkender Neuzuweisungen von Flüchtlingen insgesamt, die Zahl der nach dem Asylverfahren geduldeten Flüchtlinge steigt, für die nach derzeitigem Stand keine Zahlungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz geleistet werden. Bereits gesetzlich geregelt ist jedoch, dass jeder Flüchtling nach 15 Monaten Aufenthalt Anspruch auf höhere Leistungen hat, auch diese Mehraufwendungen wurden eingeplant. Unter die sonstigen ordentliche Aufwendungen (4,69 %) fallen u.a. die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die Mieten und Pachten für Fremdanmietung, Geschäftsaufwendungen sowie Erstattungen an Dritte. Bei Gegenüberstellung von ordentlichen Erträgen und Aufwenden ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von -3.824.420 €. - V 5 - Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe c) Finanzerträge und -aufwendungen In den Finanzerträgen werden die voraussichtlichen Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen der Steuerveranlagung geplant. Hinzu kämen auch Zinserträge aus Bankguthaben, die aufgrund der Niedrigzinsphase allerdings nicht mehr zu erwarten sind. Es werden Finanzerträge in Höhe von 11.250 € geplant. Im Bereich der Zinsaufwendungen werden die Zinsen für die Inanspruchnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten geplant. Zusätzlich wird hier Rücklastschriftentgelte geplant, die für die Gemeinde bei Nichteinlösung einer Lastschrift anfallen und Gewerbesteuererstattungszinsen, die die Gemeinde bei Nachveranlagung der Gewerbesteuer zahlen muss. Es werden Finanzaufwendungen in Höhe von 234.500 € geplant. Somit ergibt sich ein Finanzergebnis von -223.250 €. 2. Finanzplan Der Entwurf des Finanzplans beinhaltet Einzahlungen in Höhe von und Auszahlungen in Höhe von 29.873.760 € 33.853.480 € Sie setzen sich wie folgt zusammen: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 26.662.760 € 3.211.000 € 0€ 29.546.180 € 4.023.800 € 283.500 € Beim überwiegenden Teil der Einzahlungen und Auszahlungen handelt es sich um die zahlungswirksamen Auswirkungen aus den Veranschlagungen des Ergebnisplans. Darüber hinaus ergeben sich Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionen und aus der Abwicklung der investitionsbezogenen Finanzierungen. Für das Haushaltsjahr 2017 ist die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 3.211.000 € vorgesehen. Seit dem Jahr 2000 haben sich die langfristigen Kredite zur Finanzierung von Investitionen wie folgt entwickelt: 15 10 10 10,5 10,7 10,5 10,2 9,8 9,4 9,2 8,8 8,6 8,2 7,9 7,6 7,4 7,1 6,8 5 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 - V 6 - Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2017 Investitionen in Höhe von 4.023.800 € getätigt werden. Das Investitionsvolumen entfällt auf die einzelnen Produktbereiche wie folgt: 11 Innere Verwaltung 238.400 € 12 Sicherheit und Ordnung 398.000 € 21 Schulträgeraufgaben 29.000 € 25 Kultur- und Wissenschaft 36.000 € 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 20.000 € 42 Sportwesen 190.000 € 52 Bauen und Wohnen 1.600.000 € 53 Ver- und Entsorgung 500.000 € 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 964.400 € 55 Natur- und Landschaftspflege 48.000 € 4.023.800 € Den Investitionen stehen neben Erschließungsbeiträgen und besonderen Zuweisungen im Wesentlichen pauschalisierte Zuschussmittel des Landes gegenüber. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Pauschalen: Investitionspauschale Feuerschutzpauschale Schul- und Bildungspauschale (anteilig) 678.800 € 34.000 € 29.000 € Diese Investitionszuschüsse stehen zwar in der Höhe, die im Haushaltjahr 2017 tatsächlich eingeht, als Liquidität zur Verfügung, zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Beträge, die zur Finanzierung langfristiger Investitionen verwandt werden, entsprechend der Lebensdauer der jeweiligen Investitionen als Sonderposten eingestellt und jährlich ertragswirksam aufgelöst werden müssen. Sie bilden damit ein Äquivalent zu den Abschreibungen, die aufwandswirksam sind, ohne tatsächlich zahlungswirksam zu sein. - V 7 - Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe III. Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung Nach § 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Hier werden die Kennzahlen des Kennzahlensets NRW herangezogen. Vorvorjahr 2015 Aufwandsdeckungsgrad Vorjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 1. Planjahr 2018 2. Planjahr 2019 3. Planjahr 2020 86,38% 91,30% 88,12% 92,61% 95,60% 98,31% Abschreibungsintensität 9,62% 9,24% 8,96% 8,92% 8,77% 8,60% Drittfinanzierungsquote 37,14% 39,39% 41,04% 40,82% 40,40% 40,08% 102,11% 84,26% 72,84% 74,80% 79,73% 84,06% Netto-Steuerquote 46,60% 48,51% 51,61% 52,19% 53,08% 54,49% Zuwendungsquote 47,73% 49,59% 52,76% 53,28% 54,13% 55,48% Personalintensität 17,46% 16,95% 16,92% 17,14% 17,22% 17,18% Sach- und Dienstleistungsintensität 18,89% 17,78% 15,83% 14,83% 14,69% 14,61% Transferaufwandsquote 47,85% 49,75% 51,34% 52,16% 52,88% 53,20% Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Fehlbetragsquote Infrastrukturquote Investitionsquote Anlagendeckungsgrad II Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität 2. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote - V 8 - Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe IV. Ausblick auf die Folgejahre Die Gemeinde Langerwehe befand sich bereits seit dem Jahre 1995 im Haushaltssicherungskonzept und hat insofern stets die Bestimmungen zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung beachten müssen. Auch der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2009, für den keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK bestand, war geprägt vom Willen zur Sparsamkeit. Aufgrund der eingetretenen Wirtschaftskrise und des damit verbundenen Rückgangs der Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, musste eine erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses hingenommen werden. Die damit verbundene vorsichtige Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen für die Folgejahre sowie der enorme Anstieg der Kreisumlagen führten dazu, dass bereits in 2010 die Ausgleichsrücklage aufgebraucht wurde und die allgemeine Rücklage verringert werden musste. Der Landtag NRW hat den § 76 GO NRW dahingehend geändert, dass die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltssicherungskonzept nur erteilt werden soll, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wieder erreicht wird. Dies eröffnet der Gemeinde Langerwehe die Möglichkeit, der Kommunalaufsicht ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu können, mit einem Haushaltsausgleich im Jahr 2021. Entsprechend wurden - wie in den Vorjahren - die Mittelanforderungen der Fachämter unter dem Aspekt einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelbewirtschaftung nochmals kritisch überprüft. Dabei konnten in Abstimmung mit den Fachämtern weitere Haushaltsverbesserungen veranschlagt werden. Ebenfalls ergibt sich eine deutliche Verbesserung aus der Erhöhung der Realsteuerhebesätze. Gleichwohl stehen diesen Verbesserungen wieder erhebliche Verschlechterungen gegenüber: die Schlüsselzuweisungen sinken um ca. 1,3 Mio. € die allgemeine Kreisumlage erhöht sich in diesem Jahr weiter um ca. 267.900 €. In den Folgejahren muss mit weiteren Erhöhungen gerechnet werden. die Gewerbesteuerumlage sowie der Finanzierungsanteil am Fonds Deutsche Einheit steigen aufgrund der höher angenommenen Gewerbesteuereinnahmen. die Transferaufwendungen sind deutlich um ca. 1,78 Mio. € gestiegen Am 31.12.2015 lag die tatsächliche (kassenmäßige) Verschuldung der Gemeinde für längerfristige Darlehen bei 6.458.232 €, womit die Summe der Investitionskredite in den vergangenen Jahren weiter abgebaut werden konnte. Die Liquiditätskredite mussten hingegen immer weiter aufgestockt werden und lagen am 31.12.2015 bei 25.850.000 €. Insgesamt ergab sich somit ein Schuldenstand von 32.308.232 €, was je Einwohner einen Betrag in Höhe von 2.293 € bedeutete (Stand 31.12.2015 = 14.087 Einwohner). Die Gemeinde legte in ihrer Haushaltswirtschaft 2011 eine zehnjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde; dabei war das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr. Der Haushaltsausgleich wurde in dieser Planung erstmalig in 2021 erreicht. Dieser Ausgleich ist seither in jeder Jahresplanung gehalten worden und rückt jährlich näher. Der vorliegende Haushaltsplan erfasst daher die Planjahre bis 2022 (ein Jahr nach dem Ausgleich). Die Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltjahr 2017 sowie die folgenden 5 Planungsjahre soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Anhaltspunkt für die Finanzplanung sind die vom Innenminister herausgegebenen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten. Da die Ausgleichsrücklage im Jahre 2010 vollständig aufgebraucht wurde, ist ein fiktiver Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nicht mehr möglich. In den - V 9 - Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Langerwehe Jahren der mittelfristigen Finanzplanung ist weiterhin von einer Minderung der Allgemeinen Rücklage aufgrund von Fehlbeträgen auszugehen. Die Summe der Investitionskredite konnte in den vergangenen Jahren weiter abgebaut werden; die Kredite zur Liquiditätssicherung mussten hingegen immer weiter aufgestockt werden. Durch ein aktives Liquiditätsmanagement muss der Gesamtbereich der Kredite überwacht und immer wieder neu ausgerichtet werden. Die Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts für die Vorjahre haben dazu geführt, dass die Gemeinde ihren Haushalt innerhalb des maximal 10-jährigen HSK-Zeitraums ausgleichen konnte und dies auch im Jahre 2017 für das Jahr 2021 schafft. Gleichwohl bestehen noch Risiken, die diese Bemühungen zumindest erschweren könnten: Die Gewerbesteuer ist eine bedeutsame Position, die einen Unsicherheitsfaktor darstellt. Die Entwicklung der Konjunktur sowie der örtlichen Strukturen bleibt abzuwarten. Steigende Zinsen würden bei den Liquiditätskrediten zu deutlich höheren Ausgaben führen. Die Kreisumlage sowie die Jugendamtsumlage als größte Ausgabepositionen können den Haushalt bei eventuellem Ansteigen negativ beeinflussen. Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung führt zu erheblichen Mehrkosten für die Kommunen. Eine weiterhin zu leistende Unterbringung der Asylsuchenden wird zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Höhe der Entlastung durch Land und Bund ist jedoch immer noch nicht festgesetzt. - V 10 -