Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
229 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
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Vorbericht
zum Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe
für das Haushaltsjahr 2017
Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
I.
Allgemeines
Seit dem Haushaltsjahr 2009 erfasst die Gemeinde Langerwehe ihre Geschäftsvorfälle nach
dem System des NKF, welches der kaufmännischen doppelten Buchführung sehr ähnlich ist.
Der Haushaltsplan besteht nach § 1 Absatz 1 GemHVO aus folgenden Teilen:
dem Ergebnisplan
dem Finanzplan
den Teilplänen
dem Haushaltssicherungskonzept, sofern ein solches erstellt werden muss
(dies ist in der Gemeinde Langerwehe der Fall)
Des Weiteren ist dem Haushalt der Gemeinde Langerwehe unter Beachtung des § 1 Absatz
2 GemHVO Folgendes beigefügt:
1. der Vorbericht
2. der Stellenplan
3. die Bilanz des Vorvorjahres (2015 – im Entwurf)
4. die Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
5. die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres
6. die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
Auf eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen wurde verzichtet, da solche nicht
bestanden.
Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stützt sich für die Planung, Bewirtschaftung und den Abschluss auf drei Komponenten:
Produktorientierung
Der Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe ist in 16 Produktbereiche gegliedert. Die
vorgeschriebene Mindestgliederung von 17 Produktbereichen ist erfüllt, da der 17. Produktbereich Stiftungen umfasst, die in der Gemeinde Langerwehe nicht vorkommen und dieser
insoweit entfällt.
- V 2 -
Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
II.
Eckdaten des Haushalts 2017
Für die Gemeinde Langerwehe wird der Haushalt für ein Jahr mit einem perspektivischen
Haushaltsausgleich im Jahr 2021 aufgestellt.
Der Ergebnisplan beinhaltet die Entwicklung der Summen der Erträge und Aufwendungen
für das Planjahr 2017 und die Finanzplanjahre 2017 bis 2022.
Der Fehlbedarf des Jahres 2017 in Höhe von 4,047 Mio. € kann in den Folgejahren immer
weiter reduziert werden, so dass im Jahre 2021 ein Überschuss eingeplant werden kann.
Die weitere Haushaltskonsolidierung in den Folgejahren (auch nach 2021) muss allerdings
vorrangiges Bestreben bleiben.
Nach § 76 GO ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
1.
Ergebnisplan 2017
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Fehlbedarf in Höhe von
4.047.670 € ab.
a)
Erträge
Die ordentlichen Erträge setzen sich im Haushaltsjahr 2017 wie folgt zusammen:
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Summe
14.968.400 €
6.139.900 €
500 €
4.352.230 €
631.680 €
1.717.750 €
560.750 €
28.370.410 €
Größte Ertragspositionen sind die Steuern und ähnlichen Abgaben, auf die 52,76 % der
Gesamterträge entfallen. Diese Erträge sind realistisch, da sie auf der Basis der aktuellen
Steuerschätzungen kalkuliert wurden. Der bei der Gewerbesteuer gebildete Ansatz ist aufgrund der vorjährigen Planansätze und Ergebnisse geschätzt worden. Hinzugerechnet wird
außerdem die Erhöhung der Realsteuern.
Für das Jahr 2017 wurde eine Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen beschlossen:
▪
Grundsteuer A
350 v.H.
▪
Grundsteuer B
625 v.H.
▪
Gewerbesteuer
498 v.H.
Für die Planung der Folgejahre (ab 2018) wurde bis einschließlich 2021 mit regelmäßig erhöhten Hebesätzen gerechnet:
▪
Grundsteuer A
jährlich + 10 v.H.
▪
Grundsteuer B
jährlich + 65 v.H.
▪
Gewerbesteuer
jährlich + 5 v.H.
Ob diese Erhöhungssätze in Zukunft auskömmlich sein werden, eine höhere Steigerung
nötig wird oder ob durch Erträge oder Einsparungen an anderer Stelle eventuell sogar eine
geringere Steigerung möglich wäre, kann nur die Entwicklung im Laufe der Zeit zeigen.
- V 3 -
Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
Im Einzelnen entfallen dann auf die verschiedenen Steuerarten folgende Beträge:
Gewerbesteuer
4.413.300 €
Grundsteuer A
57.100 €
Grundsteuer B
2.757.100 €
Hundesteuer
135.000 €
Vergnügungssteuer
4.000 €
Einkommensteueranteil
6.667.600 €
Umsatzsteueranteil
268.600 €
Kompensationszahlungen
665.700 €
Summe
14.968.400 €
Auf Zuwendungen und allgemeine Umlagen entfallen 21,64 %. Enthalten sind in dieser
Summe die Schlüsselzuweisungen, die nach der 1. Modellrechnung des Landes NRW mit
3.237.200 € um rund 0,39 Mio. € höher als im Jahre 2016 zu veranschlagen waren. Weiterhin werden in dieser Position auch die Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
ausgewiesen, die in diesem Jahr wieder niedriger geplant wurden als im Vorjahr, da sich
derzeit keine weitere Anspannung der Flüchtlingssituation zeigt.
Auch die Gemeinde Langerwehe gehört zu den Verlierern der Umverteilungspolitik des Gemeindefinanzierungsgesetzes, denn obwohl 58,5 Prozent der Einwohner/innen des Landes
NRW im kreisangehörigen Raum leben, fließen lediglich 45,7 Prozent der Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen.
Auf die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen 15,34 % der Gesamterträge.
Bei dieser Position sind insbesondere die Benutzungsgebühren und die ertragswirksamen
Auflösungen von Sonderposten aus Beiträgen kalkuliert. Es wird dazu auf die Beschlüsse
der Gebührenkalkulationen in der Ratssitzung vom 15.12.2016 verwiesen:
Abfallentsorgung Restmülltonne
○
60-l-Gefäß:
91,45 € (Vorjahr:
93,49 €)
○
120-l-Gefäß:
118,15 € (Vorjahr:
122,60 €)
○
240-l-Gefäß:
168,00 € (Vorjahr:
180,50 €)
○
1.100-l-Gefäß (wöchentl.): 2.431,20 € (Vorjahr: 2.446,00 €)
○
1.100-l-Gefäß (14-tägl.):
1.219,70 € (Vorjahr: 1.230,00 €)
○
1.100-l-Gefäß (4-wöchentl.): 603,20 € (Vorjahr:
620,00 €)
Abfallentsorgung Biotonne
○
120-l-Gefäß:
○
240-l-Gefäß:
○
1.100-l-Gefäß:
81,85 € (Vorjahr:
116,10 € (Vorjahr:
696,10 € (Vorjahr:
82,30 €)
121,00 €)
734,00 €)
Schmutz- und Niederschlagswasser
○
Schmutzwasser:
○
Niederschlagswasser:
3,16 €/m³ (Vorjahr: 3,24 €/m³)
0,55 €/m² (Vorjahr: 0,53 €/m²)
Straßenreinigung und Winterdienst
○
Straßenreinigung:
○
Winterdienst
1,46 €/m (Vorjahr: 1,57 €/m)
0,53 €/m (Vorjahr: 0,89 €/m)
Unter die privatrechtlichen Leistungsentgelte (2,23 %) fallen vor allem die Mieteinnahmen
für die Fremdvermietung von gemeindlichen Gebäuden, zum größten Teil im Bereich der
sozialen Einrichtungen.
Den größten Anteil an der Position Kostenerstattungen und -umlagen (6,05 %) haben die
Kostenerstattungen für die gemeindlichen Kindergärten.
- V 4 -
Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
Auf die sonstigen ordentlichen Erträge entfällt ein Anteil von 1,98 %. Die wesentlichste
Ertragsposition sind hierunter die Konzessionsabgaben mit einem Ansatz von 370.000 € und
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen.
b)
Aufwendungen
Den ordentlichen Erträgen stehen ordentliche Aufwendungen gegenüber, die sich wie folgt
zusammensetzen:
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
5.447.400 €
725.100 €
5.097.030 €
2.883.150 €
16.529.530 €
1.512.620 €
32.194.830 €
Von den ordentlichen Aufwendungen entfallen 19,17 % auf die Personal- und Versorgungsaufwendungen, die in diesem Jahr hochgerechnet wurden und um 193.600 € höher
als im Vorjahr ausfallen.
Auf die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entfallen 15,83 %. Hierunter fallen
hauptsächlich die Aufwendungen für Unterhaltung und Betrieb gemeindlicher Grundstücke
und Einrichtungen.
Unter der Aufwandsposition der bilanziellen Abschreibungen (8,96 %)sind die Aufwendungen für die Abnutzung der gemeindlichen Vermögensgegenstände veranschlagt, die
zwar nicht ausgezahlt werden, den Ergebnisplan jedoch als Aufwandsposition mit ca. 2,88
Mio. € belasten.
Auf die größte Aufwandsposition, die Transferaufwendungen, entfallen 51,34 %. Hierunter
fallen als größte Beträge die gegenüber dem Vorjahr erneut um 267.900 € angestiegene
allgemeine Kreisumlage mit 6.964.800 € sowie die deutlich höher ausfallende Jugendamtsumlage mit 4.033.800 €. Da der Kreis Düren einen Doppelhaushalt 2017/2018 vorlegt,
sind weitere Steigerungen auch für 2018 bereits heute festgelegt.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Ansatz mit 1,8 Mio. €
gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, da trotz sinkender Neuzuweisungen von Flüchtlingen
insgesamt, die Zahl der nach dem Asylverfahren geduldeten Flüchtlinge steigt, für die nach
derzeitigem Stand keine Zahlungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz geleistet werden.
Bereits gesetzlich geregelt ist jedoch, dass jeder Flüchtling nach 15 Monaten Aufenthalt Anspruch auf höhere Leistungen hat, auch diese Mehraufwendungen wurden eingeplant.
Unter die sonstigen ordentliche Aufwendungen (4,69 %) fallen u.a. die Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten, die Mieten und Pachten für Fremdanmietung, Geschäftsaufwendungen sowie Erstattungen an Dritte.
Bei Gegenüberstellung von ordentlichen Erträgen und Aufwenden ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von -3.824.420 €.
- V 5 -
Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
c)
Finanzerträge und -aufwendungen
In den Finanzerträgen werden die voraussichtlichen Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen der Steuerveranlagung geplant.
Hinzu kämen auch Zinserträge aus Bankguthaben, die aufgrund der Niedrigzinsphase allerdings nicht mehr zu erwarten sind. Es werden Finanzerträge in Höhe von 11.250 € geplant.
Im Bereich der Zinsaufwendungen werden die Zinsen für die Inanspruchnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten geplant.
Zusätzlich wird hier Rücklastschriftentgelte geplant, die für die Gemeinde bei Nichteinlösung
einer Lastschrift anfallen und Gewerbesteuererstattungszinsen, die die Gemeinde bei Nachveranlagung der Gewerbesteuer zahlen muss.
Es werden Finanzaufwendungen in Höhe von 234.500 € geplant.
Somit ergibt sich ein Finanzergebnis von -223.250 €.
2.
Finanzplan
Der Entwurf des Finanzplans beinhaltet Einzahlungen in Höhe von
und Auszahlungen in Höhe von
29.873.760 €
33.853.480 €
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
26.662.760 €
3.211.000 €
0€
29.546.180 €
4.023.800 €
283.500 €
Beim überwiegenden Teil der Einzahlungen und Auszahlungen handelt es sich um die zahlungswirksamen Auswirkungen aus den Veranschlagungen des Ergebnisplans.
Darüber hinaus ergeben sich Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionen und aus
der Abwicklung der investitionsbezogenen Finanzierungen.
Für das Haushaltsjahr 2017 ist die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von
3.211.000 € vorgesehen.
Seit dem Jahr 2000 haben sich die langfristigen Kredite zur Finanzierung von Investitionen
wie folgt entwickelt:
15
10
10
10,5
10,7
10,5
10,2
9,8
9,4
9,2
8,8
8,6
8,2
7,9
7,6
7,4
7,1
6,8
5
0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2017 Investitionen in Höhe von 4.023.800 € getätigt werden.
Das Investitionsvolumen entfällt auf die einzelnen Produktbereiche wie folgt:
11
Innere Verwaltung
238.400 €
12
Sicherheit und Ordnung
398.000 €
21
Schulträgeraufgaben
29.000 €
25
Kultur- und Wissenschaft
36.000 €
36
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
20.000 €
42
Sportwesen
190.000 €
52
Bauen und Wohnen
1.600.000 €
53
Ver- und Entsorgung
500.000 €
54
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
964.400 €
55
Natur- und Landschaftspflege
48.000 €
4.023.800 €
Den Investitionen stehen neben Erschließungsbeiträgen und besonderen Zuweisungen im
Wesentlichen pauschalisierte Zuschussmittel des Landes gegenüber. Im Einzelnen handelt
es sich um folgende Pauschalen:
Investitionspauschale
Feuerschutzpauschale
Schul- und Bildungspauschale (anteilig)
678.800 €
34.000 €
29.000 €
Diese Investitionszuschüsse stehen zwar in der Höhe, die im Haushaltjahr 2017 tatsächlich
eingeht, als Liquidität zur Verfügung, zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Beträge, die zur
Finanzierung langfristiger Investitionen verwandt werden, entsprechend der Lebensdauer
der jeweiligen Investitionen als Sonderposten eingestellt und jährlich ertragswirksam aufgelöst werden müssen.
Sie bilden damit ein Äquivalent zu den Abschreibungen, die aufwandswirksam sind, ohne
tatsächlich zahlungswirksam zu sein.
- V 7 -
Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
III.
Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung
Nach § 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele
festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des
jährlichen Haushalts gemacht werden.
Hier werden die Kennzahlen des Kennzahlensets NRW herangezogen.
Vorvorjahr
2015
Aufwandsdeckungsgrad
Vorjahr
2016
Haushaltsjahr
2017
1. Planjahr
2018
2. Planjahr
2019
3. Planjahr
2020
86,38%
91,30%
88,12%
92,61%
95,60%
98,31%
Abschreibungsintensität
9,62%
9,24%
8,96%
8,92%
8,77%
8,60%
Drittfinanzierungsquote
37,14%
39,39%
41,04%
40,82%
40,40%
40,08%
102,11%
84,26%
72,84%
74,80%
79,73%
84,06%
Netto-Steuerquote
46,60%
48,51%
51,61%
52,19%
53,08%
54,49%
Zuwendungsquote
47,73%
49,59%
52,76%
53,28%
54,13%
55,48%
Personalintensität
17,46%
16,95%
16,92%
17,14%
17,22%
17,18%
Sach- und Dienstleistungsintensität
18,89%
17,78%
15,83%
14,83%
14,69%
14,61%
Transferaufwandsquote
47,85%
49,75%
51,34%
52,16%
52,88%
53,20%
Eigenkapitalquote I
Eigenkapitalquote II
Fehlbetragsquote
Infrastrukturquote
Investitionsquote
Anlagendeckungsgrad II
Dynamischer Verschuldungsgrad
Liquidität 2. Grades
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Zinslastquote
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
IV.
Ausblick auf die Folgejahre
Die Gemeinde Langerwehe befand sich bereits seit dem Jahre 1995 im Haushaltssicherungskonzept und hat insofern stets die Bestimmungen zur sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung beachten müssen.
Auch der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2009, für den keine Pflicht zur Aufstellung
eines HSK bestand, war geprägt vom Willen zur Sparsamkeit. Aufgrund der eingetretenen
Wirtschaftskrise und des damit verbundenen Rückgangs der Einnahmen, insbesondere bei
der Gewerbesteuer, musste eine erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses hingenommen werden. Die damit verbundene vorsichtige Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen für die Folgejahre sowie der enorme Anstieg der Kreisumlagen führten dazu, dass
bereits in 2010 die Ausgleichsrücklage aufgebraucht wurde und die allgemeine Rücklage
verringert werden musste.
Der Landtag NRW hat den § 76 GO NRW dahingehend geändert, dass die Genehmigung
der Aufsichtsbehörde zum Haushaltssicherungskonzept nur erteilt werden soll, wenn aus
dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wieder erreicht wird. Dies
eröffnet der Gemeinde Langerwehe die Möglichkeit, der Kommunalaufsicht ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu können, mit einem Haushaltsausgleich im Jahr 2021.
Entsprechend wurden - wie in den Vorjahren - die Mittelanforderungen der Fachämter unter
dem Aspekt einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelbewirtschaftung nochmals kritisch
überprüft. Dabei konnten in Abstimmung mit den Fachämtern weitere Haushaltsverbesserungen veranschlagt werden.
Ebenfalls ergibt sich eine deutliche Verbesserung aus der Erhöhung der Realsteuerhebesätze.
Gleichwohl stehen diesen Verbesserungen wieder erhebliche Verschlechterungen gegenüber:
die Schlüsselzuweisungen sinken um ca. 1,3 Mio. €
die allgemeine Kreisumlage erhöht sich in diesem Jahr weiter um ca. 267.900 €. In
den Folgejahren muss mit weiteren Erhöhungen gerechnet werden.
die Gewerbesteuerumlage sowie der Finanzierungsanteil am Fonds Deutsche Einheit steigen aufgrund der höher angenommenen Gewerbesteuereinnahmen.
die Transferaufwendungen sind deutlich um ca. 1,78 Mio. € gestiegen
Am 31.12.2015 lag die tatsächliche (kassenmäßige) Verschuldung der Gemeinde für längerfristige Darlehen bei 6.458.232 €, womit die Summe der Investitionskredite in den vergangenen Jahren weiter abgebaut werden konnte. Die Liquiditätskredite mussten hingegen immer
weiter aufgestockt werden und lagen am 31.12.2015 bei 25.850.000 €.
Insgesamt ergab sich somit ein Schuldenstand von 32.308.232 €, was je Einwohner einen
Betrag in Höhe von 2.293 € bedeutete (Stand 31.12.2015 = 14.087 Einwohner).
Die Gemeinde legte in ihrer Haushaltswirtschaft 2011 eine zehnjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde; dabei war das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr. Der
Haushaltsausgleich wurde in dieser Planung erstmalig in 2021 erreicht. Dieser Ausgleich ist
seither in jeder Jahresplanung gehalten worden und rückt jährlich näher. Der vorliegende
Haushaltsplan erfasst daher die Planjahre bis 2022 (ein Jahr nach dem Ausgleich). Die Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltjahr 2017 sowie die folgenden 5 Planungsjahre
soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Anhaltspunkt für die Finanzplanung sind die
vom Innenminister herausgegebenen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung örtlicher
Gegebenheiten.
Da die Ausgleichsrücklage im Jahre 2010 vollständig aufgebraucht wurde, ist ein fiktiver
Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nicht mehr möglich. In den
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2017
der Gemeinde Langerwehe
Jahren der mittelfristigen Finanzplanung ist weiterhin von einer Minderung der Allgemeinen
Rücklage aufgrund von Fehlbeträgen auszugehen.
Die Summe der Investitionskredite konnte in den vergangenen Jahren weiter abgebaut werden; die Kredite zur Liquiditätssicherung mussten hingegen immer weiter aufgestockt werden. Durch ein aktives Liquiditätsmanagement muss der Gesamtbereich der Kredite überwacht und immer wieder neu ausgerichtet werden.
Die Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts für die Vorjahre haben dazu geführt,
dass die Gemeinde ihren Haushalt innerhalb des maximal 10-jährigen HSK-Zeitraums ausgleichen konnte und dies auch im Jahre 2017 für das Jahr 2021 schafft. Gleichwohl bestehen noch Risiken, die diese Bemühungen zumindest erschweren könnten:
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutsame Position, die einen Unsicherheitsfaktor darstellt. Die Entwicklung der Konjunktur sowie der örtlichen Strukturen bleibt abzuwarten.
Steigende Zinsen würden bei den Liquiditätskrediten zu deutlich höheren Ausgaben
führen.
Die Kreisumlage sowie die Jugendamtsumlage als größte Ausgabepositionen können den Haushalt bei eventuellem Ansteigen negativ beeinflussen.
Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung führt zu erheblichen Mehrkosten für die
Kommunen.
Eine weiterhin zu leistende Unterbringung der Asylsuchenden wird zu erheblichen
Mehrkosten führen. Die Höhe der Entlastung durch Land und Bund ist jedoch immer
noch nicht festgesetzt.
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