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Antrag (Antrag bzgl. Optimierung des raumsparenden Einsatzes von Teilzeitkräften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
05.06.12, 10:48
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 127/2012 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 28.03.2012 gez. Elsen 05.06.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.05.2012 beschließend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Optimierung des raumsparenden Einsatzes von Teilzeitkräften Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Jahr 2006 ist auf Beschluss des Stadtrates das Erftstädter Bündnis für Familie ins Leben gerufen worden und damit das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Erftstadt in den Focus gestellt worden. Familienfreundlichkeit ist angesichts der demografischen Entwicklung eines der zentralen gesellschaftlichen Anliegen unserer Zeit. Deshalb ist es mir ein Anliegen, es auch den Mitarbeiter/innen der Verwaltung zu ermöglichen, ihren Beruf mit den Anforderungen der Familie in Einklang zu bringen. In den Verwaltungsgebäuden sind -ohne Einrechnung der Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten, Schulsekretariaten und der Bücherei- 102 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt; Unter Beachtung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie den dienstlichen Erfordernissen und den Interessen der Mitarbeiterinnen sind eine Vielzahl im Stundenvolumen sehr unterschiedliche Teilzeitvereinbarungen abgeschlossen worden. Die Bandbreite reicht hier von 12 Wochenstunden bis zur Fastvollbeschäftigung mit 38,5 Wochenstunden. Die Konstellation, dass sich zwei Mitarbeiterinnen, die beide mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit eingesetzt sind, einen Arbeitsplatz teilen, ist daher die Ausnahme und auch nur dann realisierbar, wenn für die Mitarbeiterinnen, unter Berücksichtigung von Familie und Kinderbetreuung, eine Arbeit am Nachmittag möglich ist. Vielmehr ist es in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle schon deshalb nicht möglich, sich einen Arbeitsplatz zu teilen, da es aufgrund der individuellen Arbeitszeitvereinbarungen zu Überschneidungen in der Anwesenheit kommt. In den Fällen, in denen die Arbeitszeitvolumina und der inhaltliche Abgleich der Aufgabenbereiche die Teilung eines Arbeitsplatzes möglich erscheinen lassen, bin ich gerne bereit, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen entsprechende Einsatzmodelle zu entwickeln. (Dr. Rips) -2-