Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
05.06.12, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 127/2012
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 28.03.2012
gez. Elsen
05.06.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.05.2012
beschließend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Optimierung des raumsparenden Einsatzes von Teilzeitkräften
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Jahr 2006 ist auf Beschluss des Stadtrates das Erftstädter Bündnis für Familie ins Leben
gerufen worden und damit das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Erftstadt in den
Focus gestellt worden.
Familienfreundlichkeit ist angesichts der demografischen Entwicklung eines der zentralen
gesellschaftlichen Anliegen unserer Zeit.
Deshalb ist es mir ein Anliegen, es auch den Mitarbeiter/innen der Verwaltung zu ermöglichen,
ihren Beruf mit den Anforderungen der Familie in Einklang zu bringen.
In den Verwaltungsgebäuden sind -ohne Einrechnung der Mitarbeiterinnen in den
Kindertagesstätten, Schulsekretariaten und der Bücherei- 102 Mitarbeiterinnen in Teilzeit
beschäftigt;
Unter Beachtung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie den dienstlichen Erfordernissen und
den Interessen der Mitarbeiterinnen sind eine Vielzahl im Stundenvolumen sehr unterschiedliche
Teilzeitvereinbarungen abgeschlossen worden. Die Bandbreite reicht hier von 12 Wochenstunden
bis zur Fastvollbeschäftigung mit 38,5 Wochenstunden.
Die Konstellation, dass sich zwei Mitarbeiterinnen, die beide mit der Hälfte der wöchentlichen
Arbeitszeit eingesetzt sind, einen Arbeitsplatz teilen, ist daher die Ausnahme und auch nur dann
realisierbar, wenn für die Mitarbeiterinnen, unter Berücksichtigung von Familie und
Kinderbetreuung, eine Arbeit am Nachmittag möglich ist.
Vielmehr ist es in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle schon deshalb nicht möglich, sich
einen Arbeitsplatz zu teilen, da es aufgrund der individuellen Arbeitszeitvereinbarungen zu
Überschneidungen in der Anwesenheit kommt.
In den Fällen, in denen die Arbeitszeitvolumina und der inhaltliche Abgleich der Aufgabenbereiche
die Teilung eines Arbeitsplatzes möglich erscheinen lassen, bin ich gerne bereit, gemeinsam mit
den Mitarbeiterinnen entsprechende Einsatzmodelle zu entwickeln.
(Dr. Rips)
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