Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
04.04.14, 15:00
Aktualisiert
04.04.14, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1045 /IX.L. Z.2
Datum: 20.03.2014
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher
Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
a) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung
Marmagen, Teilbereich Jägerpfad, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) sind die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
Inhalt der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung ist die künftige
Zulässigkeit eines Vorhabens zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer wohnbaulichen Anlage gem. § 29 BauGB nach den Festsetzungen der §§ 3 und 4 BauGB.
b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für
diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich
Jägerpfad, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung
gefasst.
c) Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die Genehmigung zu dieser Satzung bei der
Bezirksregierung Köln einzuholen.
Begründung:
Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wurde durch Vorlage
1045, Z 1, bereits über die bis zum 10.03.2014 eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der öffentlichen Auslegung der des Entwurfs zur 2. Änderung der
Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen, Bereich Jägerpfad, informiert. Da
die Auslegungsfrist jedoch erst zum 16.03.2014 endete, wird nachfolgend über
die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Stellungnahmen berichtet.
Es wird vorgeschlagen, hierzu die nachfolgend dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die nachfolgend in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen:
3
Lfd.Nr.
Betroffener Bürger/Behörde, Träger öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Gemeinde
Beschluss
18.
Wehrverwaltung Düsseldorf,
Schreiben
vom
21.02.2014
Keine grundsätzlichen Bedenken
Kenntnis genommen
19.
Industrie- und Handelskammer Aachen, Schreiben vom 14.03.2014
Keine Bedenken
Kenntnis genommen
Untere Bodenschutzbehörde
Nach derzeitigem Kenntnisstand
keine Bedenken.
Kenntnis genommen
20.
Kreis Euskirchen, Abt.
Umwelt und Planung,
Schreiben
vom
20.03.2014
Untere Wasserbehörde
Keine Bedenken, wenn nachfolgende Punkte Berücksichtigung
finden:
Gemäß der hier vorgelegten Unterlagen (P. 4.4 Erschließung/Verund Entsorgung) wird ausgeführt,
dass an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen werden soll. Nach dem hier vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) existiert für den Bereich
Jägerpfad ein Trennsystem. Die im
Plangebiet anfallenden Schmutzwässer sind demnach dem vorhandenen Trennsystem zuzuführen.
Der Anschluss des Niederschlagswassers bzw. des Schmutzwassers
ist entsprechend sorgfältig auszuführen. Voraussetzung für die Nutzung der Kanäle ist die ausreichende
Leistungsfähigkeit
der
gesamten nachfolgenden Entwässerungssysteme.
Weiterhin müssen die erforderlichen Leistungsführungen entsprechend rechtlich abgesichert sein,
insbesondere,
wenn
hierdurch
andere Grundstücke gequert werden müssen.
Abwägung der Gemeinde:
Es trifft zu, dass der Bereich Jägerpfad/Stritterhofer
Weg
im
Trennsystem entwässert wird. Es
trifft zu, dass dies in der Begründung zur 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung nicht korrekt dargestellt wurde. Eine entsprechende Korrektur ist daher
erfolgt und in der beigefügten
modifizierten Begründung kursiv
und unterstrichen dargestellt.
Die Begründung erhält
Satz 2 unter Punkt 4.4
den nachfolgenden Wortlaut:
Durch
Abschluss
eines
Erschließungsvertrages
kann jedoch die wegemäßige Anbindung an den
Jägerpfad geregelt sowie
die Entsorgung der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer
des
künftigen
Bauvorhabens
4
dem vorhandenen Kanaltrennsystem
zugeführt
werden.
Die 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Teilbereich „Jägerpfad“ mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister