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Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
04.04.14, 15:00
Aktualisiert
04.04.14, 15:00
Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1045 /IX.L. Z.2 Datum: 20.03.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Teilbereich Jägerpfad, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Inhalt der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung ist die künftige Zulässigkeit eines Vorhabens zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer wohnbaulichen Anlage gem. § 29 BauGB nach den Festsetzungen der §§ 3 und 4 BauGB. b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. c) Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die Genehmigung zu dieser Satzung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. Begründung: Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wurde durch Vorlage 1045, Z 1, bereits über die bis zum 10.03.2014 eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der des Entwurfs zur 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen, Bereich Jägerpfad, informiert. Da die Auslegungsfrist jedoch erst zum 16.03.2014 endete, wird nachfolgend über die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Stellungnahmen berichtet. Es wird vorgeschlagen, hierzu die nachfolgend dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die nachfolgend in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen: 3 Lfd.Nr. Betroffener Bürger/Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Gemeinde Beschluss 18. Wehrverwaltung Düsseldorf, Schreiben vom 21.02.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken Kenntnis genommen 19. Industrie- und Handelskammer Aachen, Schreiben vom 14.03.2014 Keine Bedenken Kenntnis genommen Untere Bodenschutzbehörde Nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Kenntnis genommen 20. Kreis Euskirchen, Abt. Umwelt und Planung, Schreiben vom 20.03.2014 Untere Wasserbehörde Keine Bedenken, wenn nachfolgende Punkte Berücksichtigung finden: Gemäß der hier vorgelegten Unterlagen (P. 4.4 Erschließung/Verund Entsorgung) wird ausgeführt, dass an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen werden soll. Nach dem hier vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) existiert für den Bereich Jägerpfad ein Trennsystem. Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer sind demnach dem vorhandenen Trennsystem zuzuführen. Der Anschluss des Niederschlagswassers bzw. des Schmutzwassers ist entsprechend sorgfältig auszuführen. Voraussetzung für die Nutzung der Kanäle ist die ausreichende Leistungsfähigkeit der gesamten nachfolgenden Entwässerungssysteme. Weiterhin müssen die erforderlichen Leistungsführungen entsprechend rechtlich abgesichert sein, insbesondere, wenn hierdurch andere Grundstücke gequert werden müssen. Abwägung der Gemeinde: Es trifft zu, dass der Bereich Jägerpfad/Stritterhofer Weg im Trennsystem entwässert wird. Es trifft zu, dass dies in der Begründung zur 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung nicht korrekt dargestellt wurde. Eine entsprechende Korrektur ist daher erfolgt und in der beigefügten modifizierten Begründung kursiv und unterstrichen dargestellt. Die Begründung erhält Satz 2 unter Punkt 4.4 den nachfolgenden Wortlaut: Durch Abschluss eines Erschließungsvertrages kann jedoch die wegemäßige Anbindung an den Jägerpfad geregelt sowie die Entsorgung der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer des künftigen Bauvorhabens 4 dem vorhandenen Kanaltrennsystem zugeführt werden. Die 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Teilbereich „Jägerpfad“ mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister