Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
95 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 23.11.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Na
Vorlagennummer: VL-254/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit beim
flächendeckenden Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Düren zwischen
der Gemeinde Langerwehe und dem Kreis Düren
Sachdarstellung:
Nach intensiven Abstimmungen auf der Ebene von Hauptverwaltungskonferenzen sind
alle kreisangehörigen Kommunen im Kreis Düren überein gekommen, dass der Kreis
Düren bzgl. des kreisweiten flächendeckenden NGA-Breitbandausbaus gegenüber den
Bewilligungsstellen des Bundes und des Landes als bündelnder Antragsteller auftreten
soll. Hierzu haben alle k. a. Kommunen im Mai 2016 eine entsprechende Erklärung
unterzeichnet. Von der Gemeinde Langerwehe ist der Kreis Düren mit Erklärung vom
11.05.2016 zur Antragstellung autorisiert worden.
Entsprechend Nr. 4.2 des Leitfadens zur Umsetzung der Förderrichtlinie des BMVI vom
22.10.2015 ist es darüber hinaus erforderlich, dass die k. a. Kommunen auch alle
weiteren mit der Umsetzung des Förderprojekts verbundenen Aufgaben für die Dauer und
den Umfang des beantragten Projektes schriftlich auf den Kreis Düren übertragen. Der
Kreis Düren hat hierzu die beigefügte Kooperationsvereinbarung allen kreisangehörigen
Städte und Gemeinden vorgelegt und gebeten diese zu unterzeichnen. In der Kooperationsvereinbarung werden die Rechte und Pflichten der beiden Parteien geregelt.
Antragstellung und Zuwendungsbescheid
Der Kreis Düren hat stellvertretend für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
Januar 2016 und erneut im April 2016 zur Realisierung eines flächendeckenden
kreisweiten NGA-Breitbandausbaus einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im
Rahmen der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ gestellt.
Drucksache VL-254/2016
Seite - 2 -
Die im Förderantrag dargestellten Ausbaugebiete wurden auf der Grundlage einer
Bestandsanalyse sowie eines im Sommer 2015 durchgeführten Markterkundungsverfahrens nach Abstimmung mit den k. a. Kommunen festgelegt. Beim BMVI wurde die
Förderung einer sog. Wirtschaftlichkeitslücke beantragt. Als Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke für den flächendeckenden NGA-Breitbandausbau wurden auf der Grundlage einer
vorläufigen Netzplanung durch den technischen Berater TÜV Rheinland für das gesamte
Kreisgebiet ein Betrag in Höhe von 28.091.807 EUR errechnet.
Der Kreis Düren hat hierzu am 06.09.2016 einen Bescheid des Bundes über eine
Zuwendung in vorläufiger Höhe von 14.045.903 EUR erhalten. Dies entspricht 50 % der
errechneten Wirtschaftlichkeitslücke und damit der beantragten Zuwendung.
Parallel zum Antrag beim BMVI hat der Kreis Düren beim Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen einen
Antrag auf Kofinanzierung des Ausbauvorhabens gestellt. Bereits im Zuge der Antragstellung beim BMVI hatte das Land NRW in einem Letter of Intent eine Kofinanzierung in
Höhe von 40 % der Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht gestellt.
Zudem hat das Land NRW darin seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt für die k. a.
Kommunen, die einer Anordnung im Rahmen der Haushaltssicherung unterliegen,
zusätzlich den 10-prozentigen kommunalen Eigenanteil zu übernehmen. Dies trifft auf die
Gemeinde Langerwehe zu.
Insgesamt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 13.196.944 EUR beantragt.
Der Zuwendungsbescheid des Landes wurde noch nicht erteilt. U. a. muss der Kreis
Düren hierzu noch die mit den k. a. Kommunen zu schließende Kooperationsvereinbarung
vorlegen.
Auf Basis der bisherigen, vorläufigen Kalkulationen verbleibt für die k. a. Kommunen, die
nicht einer Anordnung im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen,
nach Abzug der Förderung von Bund und Land NRW ein kommunaler Eigenanteil in Höhe
von insgesamt 848.960 EUR. Der verbleibende kommunale Eigenanteil ist verursacherbezogen zu leisten, d. h. in Höhe von 10 % der in der jeweiligen k. a. Kommune tatsächlich
entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke.
Verfahren zur Auswahl des bzw. der begünstigten Telekommunikationsunternehmen
Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes enthält umfangreiche Vorgaben für das
weitere Verfahren. Im ersten Schritt ist zunächst zur Auswahl des bzw. der Telekommunikationsunternehmen, die das geförderte Ausbauvorhaben durchführen und das ausgebaute Netz betreiben sollen ein offenes und transparentes Verfahren unter Beachtung der
Bestimmungen des nationalen Vergaberechts sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchzuführen. Die Ausschreibung muss anbieter- und technologieneutral formuliert werden.
Die Förderanträge bei Bund und Land sowie die darin kalkulierten Kosten basieren auf
einem geplanten VDSL-Ausbau unter Einsatz der Vectoring-Technik mit garantierten
Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s für mindestens 95 % der Anschlüsse im
Projektgebiet.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens, das, wie bereits erwähnt, technologieneutral
durchgeführt werden muss, werden die Bieter jedoch ausdrücklich aufgefordert auch
höhere Bandbreiten als 50 Mbit/s anzubieten.
Drucksache VL-254/2016
Seite - 3 -
Am 25.07.2016 wurde vom Kreis Düren im Rahmen einer europaweiten Auftragsbekanntmachung ein zweistufiges Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb gestartet. Um auch mittelständische Unternehmen anzusprechen, wurde das
Kreisgebiet in drei Lose aufgeteilt (s. Anlage).
Im ersten Schritt wurden die interessierten Bieter aufgefordert einen Teilnahmeantrag
einzureichen und ihre Eignung für die Durchführung des geplanten Breitbandausbauvorhaben hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
nachzuweisen. Die hierdurch ermittelten geeigneten Bieter wurden am 12.10.2016
aufgefordert bis zum 11.11.2016 ein erstes indikatives Angebot abzugeben. In den sich
hieran anschließenden Bietergesprächen werden die eingereichten Angebote erörtert und
anschließend die verbleibenden Bieter zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots
aufgefordert. Hieraus wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Im Verfahren ist
vorgesehen, dass die Angebote jeweils gemeindescharf abgegeben werden. Somit wird
die tatsächliche Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke für die einzelnen Kommunen im Laufe
des Vergabeverfahrens ermittelt werden können und damit auch die tatsächliche Höhe
des kommunalen Eigenanteils.
Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren bis spätestens Ende 2016 abzuschließen. Der
dabei mit dem bzw. den TKU verhandelte Kooperationsvertrag ist sowohl dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als auch der Bundesnetzagentur zur
Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Auf der Grundlage der über das Auswahlverfahren ermittelten tatsächlichen Wirtschaftlichkeitslücke wird vom Bund und vom Land NRW
jeweils der endgültige Zuwendungsbescheid ergehen. Erst im Anschluss daran kann der
Kooperationsvertrag mit dem bzw. den TKU erfolgen. Ein erster Spatenstich für den
Breitbandausbau im März 2017 erscheint jedoch realistisch.
Kommunaler Eigenanteil
Durch die Gemeinde Langerwehe ist nach derzeitigem Kenntnisstand kein Eigenanteil zu
erbringen.
Es wird jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Zuwendungen von Bund und
Land in der Endabrechnung nur für die Gebiete ausgeschüttet werden, die nach
Durchführung der Maßnahmen tatsächlich mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sind. D. h.
bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten werden die Gesamtausgaben im
Ausbaugebiet um den prozentualen Anteil der nach Abschluss der Maßnahme nicht mit
50 Mbit/s versorgten Haushalte verringert. Sollte dieser Fall wider Erwarten eintreten,
wären die verbleibenden Kosten über kommunale Eigenmittel abzudecken (s. § 5.4 der
beigefügten Kooperationsvereinbarung). Dies gilt auch für die Kommunen, die einer
Anordnung im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen.
Ein entsprechend den Vorschriften in Nr.8 G der Förderrichtlinie des Bundes ggf. nach
sieben Jahren eintretender Rückforderungsanspruch des Kreises Düren gegenüber dem
TKU wird in dem Kooperationsvertrag zwischen Kreis Düren und dem TKU geregelt. In §
5.9 der Kooperationsvereinbarung zwischen Kreis und Kommune wird die Verteilung des
ggf. beim TKU zurückzufordernden kommunalen Eigenanteils auf die k. a. Kommunen
vereinbart.
Drucksache VL-254/2016
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Kostenschätzung für den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil wird mit --0,00
EUR festgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe ermächtigt den Bürgermeister, die als Anlage
beigefügte Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren abzuschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)