Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
13.06.12, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 233/2012
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 29.05.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
30.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
K 45 n, Osttangente Liblar;
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, das Planfeststellungsverfahren zur K 45n (Osttangente) nicht
einzuleiten und die diesbezüglichen Planungen einzustellen.
Begründung:
Im Rahmen eines Ortstermins sind von zuständigen Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, wie ich bereits in der Ratssitzung am 27.03.2012
mitgeteilt habe, negative Aussagen bezgl. der Förderung einer K 45n in Tieflage getroffen worden.
Diese Aussagen wurden in einem von mir geführten Telefonat vom Ministerium bestätigt, sodass
nunmehr davon ausgegangen werden muss, dass eine Finanzierung der K 45n in Tieflage - aus
Lärmschutzgründen - von Seiten des Landes im Rahmen des landesweiten Förderprogramms für
den kommunalen Straßenbau nicht erfolgen wird; eine diesbezügliche schriftliche Äußerung ist
vom Ministerium in Kürze zu erwarten.
Überdies ist vom Ministerium aufgrund der geringen Verkehrsentlastung des örtlichen
Straßennetzes durch die K 45n bzw. der geringen Verkehrsbelastung der K 45n eine Förderung
grundsätzlich in Frage gestellt worden.
Daher sollte der Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger gebeten werden, den für Mitte dieses Jahres
vorgesehenen Beschluss über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nicht herbeizuführen
und die Planungen zur K 45n einzustellen. Damit kann zudem auch die aufgrund des engen
Zeitrahmens notwendige Planungssicherheit sowohl für das Abstimmungsverfahren zwischen der
Stadt und der Deutschen Bahn AG bezgl. der aktuellen Bahnhofsmodernisierungsmaßnahmen als
auch für die städtischen Planungen im Bereich des Bahnhofsumfeldes gewährleistet werden.
(Dr. Rips)
-2-