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Beschlussvorlage (K 45 n, Osttangente Liblar;)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
13.06.12, 06:32
Beschlussvorlage (K 45 n, Osttangente Liblar;) Beschlussvorlage (K 45 n, Osttangente Liblar;)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 233/2012 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 29.05.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: 30.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen K 45 n, Osttangente Liblar; Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, das Planfeststellungsverfahren zur K 45n (Osttangente) nicht einzuleiten und die diesbezüglichen Planungen einzustellen. Begründung: Im Rahmen eines Ortstermins sind von zuständigen Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, wie ich bereits in der Ratssitzung am 27.03.2012 mitgeteilt habe, negative Aussagen bezgl. der Förderung einer K 45n in Tieflage getroffen worden. Diese Aussagen wurden in einem von mir geführten Telefonat vom Ministerium bestätigt, sodass nunmehr davon ausgegangen werden muss, dass eine Finanzierung der K 45n in Tieflage - aus Lärmschutzgründen - von Seiten des Landes im Rahmen des landesweiten Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau nicht erfolgen wird; eine diesbezügliche schriftliche Äußerung ist vom Ministerium in Kürze zu erwarten. Überdies ist vom Ministerium aufgrund der geringen Verkehrsentlastung des örtlichen Straßennetzes durch die K 45n bzw. der geringen Verkehrsbelastung der K 45n eine Förderung grundsätzlich in Frage gestellt worden. Daher sollte der Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger gebeten werden, den für Mitte dieses Jahres vorgesehenen Beschluss über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nicht herbeizuführen und die Planungen zur K 45n einzustellen. Damit kann zudem auch die aufgrund des engen Zeitrahmens notwendige Planungssicherheit sowohl für das Abstimmungsverfahren zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn AG bezgl. der aktuellen Bahnhofsmodernisierungsmaßnahmen als auch für die städtischen Planungen im Bereich des Bahnhofsumfeldes gewährleistet werden. (Dr. Rips) -2-