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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
08.04.14, 13:01
Aktualisiert
08.04.14, 13:01
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1186 /IX.L. Datum: 19.03.2014 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.04.2014 (in der Entwurfsfassung) Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 109.392,94 EUR wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Begründung: Es wird auf die Ausführungen zum Jahresabschluss 2012 gemäß der am 18.02.2014 zugeleiteten Entwurfsfassung und den Ausführungen mit Vorlage 1185 verwiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage in der dargestellten Form unter dem Vorbehalt steht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der unmittelbar zuvor tagenden Sitzung in seinem Beschluss dem Vorschlag gemäß Vorlage 1185 entspricht. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem beigefügten Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung vom 01. April 2014 das Ergebnis seiner Beratungen zusammengefasst hat, hat er dem Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss 2012 in der geprüften Form nach § 96 Absatz 1 GO NRW festzustellen und die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Darüber hinaus hat der Rat auch über die Behandlung des Jahresabschlusses zu entscheiden. Mit den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 musste zum fiktiven Ausgleich des Haushalts eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen. Der Jahresüberschuss 2011 wurde der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich in späteren Jahren zugeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nunmehr empfohlen, den Überschuss des Jahresabschlusses 2012 mit 109.392,94 EUR ebenfalls der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die prognostische Entwicklung der Ausgleichsrücklage unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung bis 2017 stellt sich wie folgt dar: Jahr 2012 2013 2014 2015 Voraussichtliches Jahresergebnis in TEUR 109 -50 114 -84 Stand Ausgleichsrücklage zum 01.01. in TEUR 1.919 2.028 1.978 2.092 3 2016 2017 110 292 2.008 2.118 Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist dieser nach § 96 Absatz 2 GO NRW unverzüglich der Aufsichtsbehörde (Kreis Euskirchen) anzuzeigen und danach öffentlich bekannt zu machen sowie bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, also dem für das Jahr 2013, zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister