Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
08.04.14, 13:01
Aktualisiert
08.04.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1186 /IX.L.
Datum: 19.03.2014
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs.
1 GO NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.04.2014 (in der
Entwurfsfassung)
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von
109.392,94 EUR wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
2.
Der Rat beschließt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Begründung:
Es wird auf die Ausführungen zum Jahresabschluss 2012 gemäß der am
18.02.2014 zugeleiteten Entwurfsfassung und den Ausführungen mit Vorlage
1185 verwiesen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage in der dargestellten Form unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der unmittelbar
zuvor tagenden Sitzung in seinem Beschluss dem Vorschlag gemäß Vorlage 1185
entspricht.
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem beigefügten Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung vom 01. April 2014 das Ergebnis seiner Beratungen
zusammengefasst hat, hat er dem Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss
2012 in der geprüften Form nach § 96 Absatz 1 GO NRW festzustellen und die
vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Darüber hinaus hat der Rat auch über die Behandlung des Jahresabschlusses zu
entscheiden.
Mit den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 musste zum fiktiven Ausgleich des
Haushalts eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen.
Der Jahresüberschuss 2011 wurde der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich in späteren Jahren zugeführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nunmehr empfohlen, den Überschuss des
Jahresabschlusses 2012 mit 109.392,94 EUR ebenfalls der Ausgleichsrücklage
zuzuführen.
Die prognostische Entwicklung der Ausgleichsrücklage unter Berücksichtigung der
mittelfristigen Finanzplanung bis 2017 stellt sich wie folgt dar:
Jahr
2012
2013
2014
2015
Voraussichtliches Jahresergebnis
in TEUR
109
-50
114
-84
Stand Ausgleichsrücklage zum
01.01.
in TEUR
1.919
2.028
1.978
2.092
3
2016
2017
110
292
2.008
2.118
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist dieser nach § 96 Absatz 2 GO
NRW unverzüglich der Aufsichtsbehörde (Kreis Euskirchen) anzuzeigen und danach öffentlich bekannt zu machen sowie bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, also dem für das Jahr 2013, zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
gez. Pracht
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Bürgermeister