Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
13.06.12, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 207/2012
Az.: 61. 21-20 / 164
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.05.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
30.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa;
Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geänderten Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 164, E. – Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager
RaiBa, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa,
beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die von der Raiffeisenbank
Gymnich vorgesehene Umstrukturierung und die damit verbundene Erweiterung des
Betriebsstandortes (Getreideannahme, -lager und -vermarktung) am Kehler Weg geschaffen
werden. Eine Steigerung der jährlichen Umschlagsmenge (20.000 to) ist dabei nicht vorgesehen.
Die Raiffeisenbank Gymnich plant zur Reduzierung des hohen Fracht- und Prozessaufwandes, die
externen Lagerkapazitäten schrittweise an der Bestandsanlage am Kehler Weg
zusammenzufassen. Hierzu bedarf es der Erweiterung des Betriebsgeländes. Die Annahme der
Hauptgetreidemenge soll zukünftig an der neuen Erfassungsanlage, die vollständig eingehaust
wird, erfolgen. An der bereits vorhandenen Getreideerfassung am Kehler Weg sollen nur noch die
regionalen Sonderkulturen wie z. B. Mais, Raps, Roggen, Hafer und Qualitätsweizen sowie die
feuchte Ware angenommen und gelagert werden. Mit der Umstrukturierung wird der
Betriebsablauf optimiert, der Kfz-Verkehr und die Betriebsleistung an der bestehenden
Getreideerfassung reduziert und somit die Lärm- und Staubemissionen gemindert.
Derzeit werden, da an keiner Außenlagerstätte eine Waage vorhanden ist, alle Wiegevorgänge
(Voll- und Leerwaage) an der Annahmestelle Kehler Weg durchgeführt. Mit der Aufgabe der
Außenlagerstätten entfällt beim Endausbau der Betriebserweiterung der komplette Verkehr, der
durch den Ab- und Rücktransport einschließlich der Wiegevorgänge (Voll- und Leerwiegevorgang)
von der Annahmestelle am Kehler Weg zu den Außenlagerstätten und wieder zurück entsteht. Die
Lager- und Umschlagskapazitäten werden auf den heutigen Umfang festgeschrieben. Insgesamt
werden durch die Zusammenlegung der Warenannahme und Lagerung und den Wegfall des
Umlagerungsprozesses im Endausbau und der Begrenzung der Lager- und Umschlagkapazitäten
die Kfz-Fahrten im Bereich der Betriebsstätte Kehler Weg halbiert. Die Betriebsleistung der
bestehenden Getreideannahmestelle wird dadurch auf rd. 10 % der bisherigen durchschnittlichen
Annahme reduziert. Zusätzlich werden innerbetriebliche Abläufe geändert, sodass z. B. die im
südlichen Plangebiet vorhandene Halle von Westen angefahren werden kann.
Zu den weiteren städtebaulichen Inhalten (u.a. textliche und zeichnerische Festsetzungen) wird
auf den Planentwurf und die Begründung verwiesen.
Auf der Grundlage der in der Bürgerversammlung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der schriftlich
vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie der Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in Abstimmung mit der
Verwaltung und unter Beratung eines Fachanwaltes für Planungsrecht vom beauftragten
Stadtplanungsbüro Schniewind ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet. Dabei wurden alle
vorgetragenen Stellungnahmen eingehend geprüft und, soweit sie planungsrelevante Tatbestände
betreffen, in die Planung eingestellt.
Nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) kann nunmehr der vorliegende
Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung beschlossen und die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
durchgeführt werden.
Anlagen
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung
Stellungnahmen
Bebauungsplan-Vorentwurf (in verkleinerter Fassung) einschließlich der Begründung, Umweltbericht,
Artenschutzrechtliche Vorprüfung,
Bebauungsplan-Vorentwurf im Originalmaßstab (1:500) (Fraktionen, sachkundigen Einwohner)
Geräuschimmissions-Untersuchung (Fraktionen, sachkundigen Einwohner; s. SD-Net)
Verkehrsuntersuchung (Fraktionen, sachkundigen Einwohner; s. SD-Net)
Geotechnische Untersuchung(Fraktionen, sachkundigen Einwohner; s. SD-Net)
(Dr. Rips)
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