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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa; Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
13.06.12, 06:32
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa;
Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa;
Beschluss über die Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 207/2012 Az.: 61. 21-20 / 164 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.05.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: 30.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa; Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geänderten Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 164, E. – Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die von der Raiffeisenbank Gymnich vorgesehene Umstrukturierung und die damit verbundene Erweiterung des Betriebsstandortes (Getreideannahme, -lager und -vermarktung) am Kehler Weg geschaffen werden. Eine Steigerung der jährlichen Umschlagsmenge (20.000 to) ist dabei nicht vorgesehen. Die Raiffeisenbank Gymnich plant zur Reduzierung des hohen Fracht- und Prozessaufwandes, die externen Lagerkapazitäten schrittweise an der Bestandsanlage am Kehler Weg zusammenzufassen. Hierzu bedarf es der Erweiterung des Betriebsgeländes. Die Annahme der Hauptgetreidemenge soll zukünftig an der neuen Erfassungsanlage, die vollständig eingehaust wird, erfolgen. An der bereits vorhandenen Getreideerfassung am Kehler Weg sollen nur noch die regionalen Sonderkulturen wie z. B. Mais, Raps, Roggen, Hafer und Qualitätsweizen sowie die feuchte Ware angenommen und gelagert werden. Mit der Umstrukturierung wird der Betriebsablauf optimiert, der Kfz-Verkehr und die Betriebsleistung an der bestehenden Getreideerfassung reduziert und somit die Lärm- und Staubemissionen gemindert. Derzeit werden, da an keiner Außenlagerstätte eine Waage vorhanden ist, alle Wiegevorgänge (Voll- und Leerwaage) an der Annahmestelle Kehler Weg durchgeführt. Mit der Aufgabe der Außenlagerstätten entfällt beim Endausbau der Betriebserweiterung der komplette Verkehr, der durch den Ab- und Rücktransport einschließlich der Wiegevorgänge (Voll- und Leerwiegevorgang) von der Annahmestelle am Kehler Weg zu den Außenlagerstätten und wieder zurück entsteht. Die Lager- und Umschlagskapazitäten werden auf den heutigen Umfang festgeschrieben. Insgesamt werden durch die Zusammenlegung der Warenannahme und Lagerung und den Wegfall des Umlagerungsprozesses im Endausbau und der Begrenzung der Lager- und Umschlagkapazitäten die Kfz-Fahrten im Bereich der Betriebsstätte Kehler Weg halbiert. Die Betriebsleistung der bestehenden Getreideannahmestelle wird dadurch auf rd. 10 % der bisherigen durchschnittlichen Annahme reduziert. Zusätzlich werden innerbetriebliche Abläufe geändert, sodass z. B. die im südlichen Plangebiet vorhandene Halle von Westen angefahren werden kann. Zu den weiteren städtebaulichen Inhalten (u.a. textliche und zeichnerische Festsetzungen) wird auf den Planentwurf und die Begründung verwiesen. Auf der Grundlage der in der Bürgerversammlung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der schriftlich vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in Abstimmung mit der Verwaltung und unter Beratung eines Fachanwaltes für Planungsrecht vom beauftragten Stadtplanungsbüro Schniewind ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet. Dabei wurden alle vorgetragenen Stellungnahmen eingehend geprüft und, soweit sie planungsrelevante Tatbestände betreffen, in die Planung eingestellt. Nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) kann nunmehr der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Anlagen  Anlageplan  Niederschrift der Bürgerversammlung  Stellungnahmen  Bebauungsplan-Vorentwurf (in verkleinerter Fassung) einschließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Vorprüfung,  Bebauungsplan-Vorentwurf im Originalmaßstab (1:500) (Fraktionen, sachkundigen Einwohner)  Geräuschimmissions-Untersuchung (Fraktionen, sachkundigen Einwohner; s. SD-Net)  Verkehrsuntersuchung (Fraktionen, sachkundigen Einwohner; s. SD-Net)  Geotechnische Untersuchung(Fraktionen, sachkundigen Einwohner; s. SD-Net) (Dr. Rips) -2-