Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
17.04.14, 11:00
Aktualisiert
17.04.14, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 1196 /IX.L.
Datum: 31.03.2014
An den
Wahlausschuss
Sitzungstag:
10.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verpflichtung von Beisitzern/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Nach § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) verpflichtet der Vorsitzende des Wahlausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres
Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung
erstreckt.
In der Sitzung des Wahlausschusses am 02.07.2013 waren nicht alle Beisitzer
des Wahlausschusses anwesend, so dass für die betreffenden Beisitzer die vom
Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung vor Beginn der Sitzung vorzunehmen ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister