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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 07.04.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
72 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:00
Aktualisiert
17.04.14, 13:00
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 07.04.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 07.04.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 1199 /IX.L. Datum: 08.04.2014 ERWEITERUNG Tischvorlage An den Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion vom 07.04.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Antrag der UNA-Fraktion vom 07.04.2014 Nein 2 Sachverhalt: Die UNA-Fraktion reichte am Montag, 07.04.2014, die beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ein. Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 u. a. beschlossen, das gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vorgeschriebene Verfahren zur Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 60 einzuleiten. Nach amtlicher Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens wurden Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Wirtschaftsweges innerhalb der vorgegebenen Dreimonatsfrist eingelegt. Aufgrund der Einwendungen wird das Einziehungsverfahren nicht weiter betrieben. Der Wirtschaftsweg Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 60, steht weiterhin im Eigentum der Gemeinde Nettersheim. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister