Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
72 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:00
Aktualisiert
17.04.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1199 /IX.L.
Datum: 08.04.2014
ERWEITERUNG
Tischvorlage
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage der UNA-Fraktion vom 07.04.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Antrag der UNA-Fraktion vom 07.04.2014
Nein
2
Sachverhalt:
Die UNA-Fraktion reichte am Montag, 07.04.2014, die beigefügte Anfrage gem. §
19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Nettersheim ein.
Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 u. a. beschlossen, das
gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vorgeschriebene Verfahren zur
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 60 einzuleiten.
Nach amtlicher Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens wurden Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Wirtschaftsweges innerhalb der
vorgegebenen Dreimonatsfrist eingelegt. Aufgrund der Einwendungen wird das
Einziehungsverfahren nicht weiter betrieben.
Der Wirtschaftsweg Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 60, steht weiterhin im Eigentum der Gemeinde Nettersheim.
gez. Pracht
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Bürgermeister