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Tischvorlage (Öffnung der Antoniusstraße; hier: Beratung- und Beschlussfassung in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Gemeinde)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
93 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Tischvorlage (Öffnung der Antoniusstraße;
hier: Beratung- und Beschlussfassung in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Gemeinde) Tischvorlage (Öffnung der Antoniusstraße;
hier: Beratung- und Beschlussfassung in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Gemeinde) Tischvorlage (Öffnung der Antoniusstraße;
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Tischvorlage Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 26.01.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 600-30 Vorlagennummer: VL-29/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten; des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Öffnung der Antoniusstraße; hier: Beratung- und Beschlussfassung in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Gemeinde Sachdarstellung: Über die Anbindung der Antoniusstraße an die K 45, D’horner Straße, hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten zuletzt in seiner Sitzung am 09.03.2015 im Rahmen der Zustimmung zur Entwurfsplanung des Kreises Düren für den Ausbau der K 45 beraten. Seinerzeit hatte er beschlossen, der Entwurfsplanung zum Ausbau der K 45 zwischen Einmündung K 27 (Merode, Eifelstraße) und B 264 grundsätzlich zuzustimmen. Die Möglichkeit der späteren Anbindung der Antoniusstraße, deren Realisierung Thema eines eigenständigen Verfahrens sei, sollte in die Planung des Kreises mit aufgenommen werden. Mit Schreiben vom 16.01.2017, eingegangen am 24.01.2017, hat die CDU-Fraktion nunmehr einen Antrag eingereicht, im Zuge des Umbaus der K 45 die Öffnung der Antoniusstraße wie im Antrag beschrieben zu realisieren. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die Kreisverwaltung Düren hatte im Nachgang zum o.g. Ausschussbeschluss einen Vorentwurf für die mögliche Anbindung der Antoniusstraße an die K 45 durch das Ingenieurbüro erstellen lassen und die seinerzeit für die Umsetzung der Planung geschätzten Kosten in seinen Förderantrag an die Bezirksregierung Köln aufgenommen, um auch hierfür ggf. eine Förderung erhalten zu können. Die Skizze ist als Anlage beigefügt. In ihrem Bewilligungsbescheid hat die Bezirksregierung Köln die Öffnung der Antoniusstraße jedoch als nicht förderfähig eingestuft und die hierfür im Antrag veranschlagten Kosten gestrichen. Daraus ergibt sich, dass die Kosten für eine Öffnung der Antoniusstraße zu 100 % von der Gemeinde zu tragen sind. Drucksache VL-29/2017 Seite - 2 - Die sonstigen von der Gemeinde zu tragenden Kosten (Ausbau der Nebenanlage von der Einmündung der Antoniusstraße bis zum Ortsausgang) sind von der Bezirksregierung als förderfähig anerkannt worden und werden ebenso wie die übrigen Kosten der Maßnahme des Kreises mit 60 % gem. EntflechtG gefördert. Eine präzise Kostenberechnung, wie im Antrag der CDU-Fraktion gefordert, kann derzeit nicht geliefert werden, weil diese erst nach Vorliegen des endgültigen Planentwurfs durch das Ing.-Büro erstellt wird. Zur Darstellung der Kosten muss daher auf die vorliegende Kostenschätzung des Ing.-Büros aus 2015 zurückgegriffen werden (s. Anlage). Danach ist von folgenden Kosten auszugehen: Öffnung der Antoniusstraße: Baukosten Baustelleneinrichtung (5%) Planungskosten (10%) 36.000 Euro (Grundlage: Entwurf v. 2015) 1.800 Euro 3.600 Euro ----------------41.400 Euro Da seit der Kostenschätzung zwei Jahre vergangen sind, ist diese mit einem entsprechenden Zuschlag zu versehen. (Die Ausschreibung des Wirtschaftsweges Geich war lt. Submission gegenüber der Kostenberechnung ca. 20 % teurer). Aus diesem Grunde wird hier ein Aufschlag von 20% für erforderlich gesehen. Baukosten gesamt daher rd. 50.000 Euro Diese Kosten sind zu 100 % durch die Gemeinde zu finanzieren. Nebenanlagen Ausbau K 45 Baukosten anteil. Baustelleneinrichtung (5%) anteil. Planungskosten (10%) 40.000 Euro (Grundlage: Entwurf v. 2015) 2.000 Euro 4.000 Euro ----------------46.000 Euro Auch wird aus o.g. Gründen grundsätzlich der Aufschlag von 20% für erforderlich gesehen. Baukosten gesamt daher rd. 55.000 Euro Diese Baukosten werden, wie oben beschrieben, zu 60 % aus Fördermitteln gedeckt, sodass der Eigenanteil der Gemeinde hier mit 22.000 Euro anzusetzen ist. Zusätzlich wird derzeit geprüft, ob nach den Förderbestimmungen der Bezirksregierung für die erstmalige Herstellung der Nebenanlagen in der D’horner Straße (Antoniusstraße in Richtung Ortsausgang) noch Erschließungsbeiträge nach BauGB erhoben werden können, oder ob das förderschädlich wäre. Ggf. würde sich dann der von der Gemeinde selbst zu tragende Eigenanteil weiter reduzieren. Drucksache VL-29/2017 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen: Da die Öffnung der Antoniusstraße als Investition zu beurteilen ist, sin die Baukosten i.H.v. 50.000 Euro sowie der Eigenanteil für die Nebenanlagen auf der K 45 i.H.v. 22.000 Euro im Haushalt 2017 als Investition zu veranschlagen. Je nach Ergebnis der Prüfung, ob die Erhebung von Erschließungsbeiträgen fördertechnisch möglich ist, müsste zudem ein Sonderposten in Höhe von 19.800 € (von den Anliegern zu zahlen) veranschlagt werden. Beschlussvorschlag: 1.) Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Öffnung der Antoniusstraße in der beantragten Form. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2017 bereit gestellt. 2.) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Öffnung der Antoniusstraße in der beantragten Form. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2017 bereit gestellt. 3.) Der Rat beschließt, die Öffnung der Antoniusstraße in der beantragten Form. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2017 bereit gestellt. Der Bürgermeister (Göbbels)