Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
93 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.01.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
600-30
Vorlagennummer: VL-29/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten;
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Öffnung der Antoniusstraße;
hier: Beratung- und Beschlussfassung in den nächsten Sitzungen des Ausschusses
für Bau- und Planungsangelegenheiten, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im
Rat der Gemeinde
Sachdarstellung:
Über die Anbindung der Antoniusstraße an die K 45, D’horner Straße, hat der Ausschuss
für Bau- und Planungsangelegenheiten zuletzt in seiner Sitzung am 09.03.2015 im
Rahmen der Zustimmung zur Entwurfsplanung des Kreises Düren für den Ausbau der
K 45 beraten. Seinerzeit hatte er beschlossen, der Entwurfsplanung zum Ausbau der K 45
zwischen Einmündung K 27 (Merode, Eifelstraße) und B 264 grundsätzlich zuzustimmen.
Die Möglichkeit der späteren Anbindung der Antoniusstraße, deren Realisierung Thema
eines eigenständigen Verfahrens sei, sollte in die Planung des Kreises mit aufgenommen
werden.
Mit Schreiben vom 16.01.2017, eingegangen am 24.01.2017, hat die CDU-Fraktion
nunmehr einen Antrag eingereicht, im Zuge des Umbaus der K 45 die Öffnung der
Antoniusstraße wie im Antrag beschrieben zu realisieren. Der Antrag ist als Anlage
beigefügt.
Die Kreisverwaltung Düren hatte im Nachgang zum o.g. Ausschussbeschluss einen
Vorentwurf für die mögliche Anbindung der Antoniusstraße an die K 45 durch das
Ingenieurbüro erstellen lassen und die seinerzeit für die Umsetzung der Planung
geschätzten Kosten in seinen Förderantrag an die Bezirksregierung Köln aufgenommen,
um auch hierfür ggf. eine Förderung erhalten zu können. Die Skizze ist als Anlage
beigefügt.
In ihrem Bewilligungsbescheid hat die Bezirksregierung Köln die Öffnung der Antoniusstraße jedoch als nicht förderfähig eingestuft und die hierfür im Antrag veranschlagten
Kosten gestrichen.
Daraus ergibt sich, dass die Kosten für eine Öffnung der Antoniusstraße zu 100 % von der
Gemeinde zu tragen sind.
Drucksache VL-29/2017
Seite - 2 -
Die sonstigen von der Gemeinde zu tragenden Kosten (Ausbau der Nebenanlage von der
Einmündung der Antoniusstraße bis zum Ortsausgang) sind von der Bezirksregierung als
förderfähig anerkannt worden und werden ebenso wie die übrigen Kosten der Maßnahme
des Kreises mit 60 % gem. EntflechtG gefördert.
Eine präzise Kostenberechnung, wie im Antrag der CDU-Fraktion gefordert, kann derzeit
nicht geliefert werden, weil diese erst nach Vorliegen des endgültigen Planentwurfs durch
das Ing.-Büro erstellt wird. Zur Darstellung der Kosten muss daher auf die vorliegende
Kostenschätzung des Ing.-Büros aus 2015 zurückgegriffen werden (s. Anlage).
Danach ist von folgenden Kosten auszugehen:
Öffnung der Antoniusstraße:
Baukosten
Baustelleneinrichtung (5%)
Planungskosten (10%)
36.000 Euro (Grundlage: Entwurf v. 2015)
1.800 Euro
3.600 Euro
----------------41.400 Euro
Da seit der Kostenschätzung zwei Jahre vergangen sind, ist diese mit einem entsprechenden Zuschlag zu
versehen. (Die Ausschreibung des Wirtschaftsweges Geich war lt. Submission gegenüber der Kostenberechnung ca. 20 % teurer).
Aus diesem Grunde wird hier ein Aufschlag von 20% für erforderlich gesehen.
Baukosten gesamt daher
rd. 50.000 Euro
Diese Kosten sind zu 100 % durch die Gemeinde zu finanzieren.
Nebenanlagen Ausbau K 45
Baukosten
anteil. Baustelleneinrichtung (5%)
anteil. Planungskosten (10%)
40.000 Euro (Grundlage: Entwurf v. 2015)
2.000 Euro
4.000 Euro
----------------46.000 Euro
Auch wird aus o.g. Gründen grundsätzlich der Aufschlag von 20% für erforderlich gesehen.
Baukosten gesamt daher
rd. 55.000 Euro
Diese Baukosten werden, wie oben beschrieben, zu 60 % aus Fördermitteln gedeckt,
sodass der Eigenanteil der Gemeinde hier mit 22.000 Euro anzusetzen ist.
Zusätzlich wird derzeit geprüft, ob nach den Förderbestimmungen der Bezirksregierung
für die erstmalige Herstellung der Nebenanlagen in der D’horner Straße (Antoniusstraße
in Richtung Ortsausgang) noch Erschließungsbeiträge nach BauGB erhoben werden
können, oder ob das förderschädlich wäre. Ggf. würde sich dann der von der Gemeinde
selbst zu tragende Eigenanteil weiter reduzieren.
Drucksache VL-29/2017
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Öffnung der Antoniusstraße als Investition zu beurteilen ist, sin die Baukosten
i.H.v. 50.000 Euro sowie der Eigenanteil für die Nebenanlagen auf der K 45 i.H.v. 22.000
Euro im Haushalt 2017 als Investition zu veranschlagen.
Je nach Ergebnis der Prüfung, ob die Erhebung von Erschließungsbeiträgen fördertechnisch möglich ist, müsste zudem ein Sonderposten in Höhe von 19.800 € (von den
Anliegern zu zahlen) veranschlagt werden.
Beschlussvorschlag:
1.)
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss die Öffnung der Antoniusstraße in der beantragten Form. Die
notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2017 bereit gestellt.
2.)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Öffnung der Antoniusstraße in der beantragten Form. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt
2017 bereit gestellt.
3.)
Der Rat beschließt, die Öffnung der Antoniusstraße in der beantragten Form. Die
notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2017 bereit gestellt.
Der Bürgermeister
(Göbbels)